Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt schützen
Die Begriffe „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt“ und „sexueller Übergriff“ werden häufig synonym verwendet. Zentrale Merkmale dieser drei Begriffe sind Unfreiwilligkeit und Machtausübung.
Kinder und Jugendliche können sich nicht alleine schützen. Sie brauchen erwachsene Ansprechpersonen, die wissen, wie Täter und Täterinnen agieren, welche Signale Kinder und Jugendliche aussenden und welche Wege der Hilfe es gibt. Auch wenn Unterstützung durch gleichaltrige Freunde und Freundinnen mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnt, sind Kinder und Jugendliche beim Schutz vor Missbrauch auf Erwachsene angewiesen.
Die Schulen verstehen sich als Schutzraum vor sexualisierter Gewalt. Sie sollen dabei selbstständig entscheiden können, welche Maßnahmen für das jeweilige Schulprofil geeignet sind, um sexuellen Missbrauch zu verhindern und Opfern von sexuellem Missbrauch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, an die sie sich vertrauensvoll wenden können.
Prävention durch Schutzkonzepte
Schutzkonzepte vermindern das Risiko, dass sexuelle Gewalt in einer Einrichtung oder Organisation verübt wird und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Fachkräften erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten.
Zur Begünstigung von qualifizierten Schutzkonzepten an den bayerischen Schulen beteiligt sich Bayern bereits seit 2017 an der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Diese Initiative möchte vor allem die Schulen anregen, im Rahmen der Schulentwicklung Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt einzuführen bzw. weiterzuentwickeln, und gibt Antworten auf Fragen wie: Was sollten Lehrkräfte über sexuellen Missbrauch wissen? Welche Situationen können Täter ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?
Als Angebot an die Schulen zur Entwicklung schulischer Schutzkonzepte wurden unterstützende Materialien der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) an 5000 allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen in Bayern ausgeliefert.
An jeder bayerischen Schule existiert zudem eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für die Familien- und Sexualerziehung. In den zugehörigen Richtlinien ist das Thema der Prävention von und Intervention bei sexueller Gewalt explizit verankert. Auch durch die speziell fortgebildeten Beauftragten kann wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung möglicher Schutzkonzepte geleistet werden.
Prävention durch Aufklärung und Sensibilisierung
Theaterstück „Trau dich!“ (mit dem StMAS):
Um zu diesem wichtigen Thema weitere Impulse zu geben, erfolgte 2019 von StMAS und StMUK außerdem der gemeinsame Startschuss zur Modellphase zur flächendeckenden bayernspezifischen Etablierung der Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs zum Schuljahr 2019/2020. Ziel ist es, Schulkinder altersgerecht über ihre Rechte aufzuklären, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken, sie zu sensibilisieren und zu informieren, wo sie im Bedarfsfall Hilfe finden. Um landesweit eine qualifizierte Durchführung sicherzustellen, erfolgen durch AMYNA e.V. (landes- und bundesweit anerkannte Expertise im Bereich Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt) im Vorfeld Schulungen für Jugendamt, Schule sowie spezialisierte Fachberatungsstellen.
Ansprechpersonen der Staatlichen Schulberatung:
Für jede staatliche Schule sind im Rahmen der Staatlichen Schulberatung eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe sowie eine Beratungslehrkraft zuständig. Sie sind neben den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften, Verbindungslehrkräften oder Mitgliedern der Schulleitung die Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler sowie für deren Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte und unterliegen einer Schweigepflicht bzw. besonderen Verschwiegenheit. Insbesondere die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen helfen durch geeignete psychologische Interventionen bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und vermitteln gegebenenfalls weitergehende und spezifische Beratungsmöglichkeiten, so auch in Fällen von sexueller Gewalt.
Für Fragestellungen, die über die Einzelschule hinausgehen oder für die aufgrund der Sensibilität des Themas sexueller Gewalt an der eigenen Schule keine Beratung in Anspruch genommen werden soll, können sich Ratsuchende an die besonders erfahrenen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern wenden.
Zur für Sie zuständigen Schulberatungsstelle gelangen Sie, indem Sie einfach auf die Karte klicken:

Beratungseinrichtungen bei Vorfällen von sexueller Gewalt und Missbrauch
Auch die folgenden Beratungsstellen können weitere Hilfestellungen geben oder Ansprechpersonen vermitteln:
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch: „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragen der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es informiert Betroffene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen. Eine bundesweite Datenbank zeigt, wo es in der eigenen Region Hilfsangebote gibt.
- Amyna e. V. : AMYNA e. V. setzt sich in allen Arbeitsbereichen für den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt ein.
- Kibs: Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt (kibs) bietet Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.
- Wildwasser e. V.: Beratungsstelle, die Frauen, die sexualisierte Gewalt in der Kindheit oder Jugend erlebt haben, berät, begleitet und unterstützt. – unabhängig von deren sexueller Orientierung, Nationalität, Hautfarbe, so genannter ‚Behinderung‘, gesellschaftlichem Status, Religionszugehörigkeit und kulturellem Hintergrund.
- Bayerischer Jugendring: Die Fachberatung Prätect unterstützt Organisationen der Jugendarbeit bei der Erarbeitung und Implementierung von Gesamtstrategien zur Prävention sowie von Schutzkonzepten.
- Polizei: Die nächstgelegene polizeiliche Beratungsstelle kann auf jeder Polizeidienststelle oder beim Bayerischen Landeskriminalamt erfragt werden (Informationen auch auf dem Portal Polizei für dich .
- Bündnis für Kinder: Die Stiftung vernetzt helfende Institutionen. Dort findest du auch ein ausführliches Verzeichnis behördlicher Hilfeeinrichtungen in Bayern.
- Jungenbüro Nürnberg ist eine Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt. Sie bietet Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern sowie deren Vertrauenspersonen, Eltern und Angehörigen, die von sexueller Gewalt betroffen sind oder waren.
- Sounds Wrong: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK); Informationen zur bundesweiten Präventionskampagne gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen / Kinderpornografie „SOUNDS WRONG“
- Jugendberatung des Schlupfwinkel e. V.: Der Verein bietet unter dem Dach des Paritätischen seit 1986 ein breites Spektrum an Beratungsangeboten, flexiblen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen in Nürnberg und Umgebung an. Darüber hinaus werden verschiedene Projekte und Einrichtungen in Kooperation mit dem Stadtjugendamt Nürnberg betrieben.
- Strong! Strong! ist Anlaufstelle bei Beleidigungen, Online-Hatespeech, Mobbing, Lächerlichmachen, Angriffen, sexualisierter Gewalt und allen anderen Arten von körperlichen oder psychischen Übergriffen, die LGBTIQ* erfahren. Die (anonyme) Anlaufstelle ist per Telefon, Chat, E-Mail oder vor Ort zu erreichen. Strong! ist auch eine Anlaufstelle für Fachkräfte und Interessierte. Die Fachstelle bietet bei Bedarf auch Unterstützung bei der Anzeigeerstattung.