1. Staatsprüfung: Anmeldung, Prüfungen

Aktuelles/Weiteres (aktualisiert am 10.01.2023)
WICHTIGE HINWEISE FÜR PRÜFUNGSTEILNEHMERINNEN UND PRÜFUNGSTEILNEHMER ZUM CORONAVIRUS (SARS-CoV-2):
Sonderregelungen zum Sommersemester 2020, zum Wintersemester 2020/2021, zum Sommersemester 2021 sowie zum Wintersemester 2021/2022 finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei Rückfragen zur Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle des Prüfungsamts am jeweiligen Standort.
Wir wünschen allen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern viel Erfolg für die Prüfungen und bleiben Sie gesund!
Sommersemester 2020: Sonderregelungen (aktualisiert am 06.12.2021)
Wiederholung der Prüfung (aktualisiert am 06.12.2021)
Die Frist für die Wiederholung der Ersten Staatsprüfung wird für Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen der Prüfungstermine Herbst 2019 und Frühjahr 2020 aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 3 LPO I von Amts wegen (eine Antragsstellung ist nicht erforderlich) von einem Jahr (i. d. R. zwei Prüfungstermine) auf drei Jahre (i. d. R. sechs Prüfungstermine) verlängert.
Freiversuch
In Bezug auf die Regelungen zum Freiversuch nach § 16 LPO I wird das Sommersemester 2020 nicht als Hochschulsemester gewertet.
Meldefrist
In Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I wird das Sommersemester 2020 nicht als Semester gewertet.
30 LP-Regelung (erstellt am 07.04.2021)
In Bezug auf die Regelung über die Zulassung zur Prüfung mit einem um bis zu 30 Leistungspunkte vermindertem Studienumfang nach § 22 Abs. 5 LPO I wird das Sommersemester 2020 nicht als Semester gewertet.
Wintersemester 2020/2021: Sonderregelungen (erstellt am 10.12.2020; aktualisiert am 06.12.2021)
Wiederholung der Prüfung (erstellt am 10.12.2020; aktualisiert am 06.12.2021)
Die Frist für die Wiederholung der Ersten Staatsprüfung wird für Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen des Prüfungstermins Herbst 2020 aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 3 LPO I von Amts wegen (eine Antragsstellung ist nicht erforderlich) von einem Jahr (i. d. R. zwei Prüfungstermine) auf zweieinhalb Jahre (i. d. R. fünf Prüfungstermine) verlängert.
Freiversuch (erstellt am 07.12.2020)
In Bezug auf die Regelungen zum Freiversuch nach § 16 LPO I wird das Wintersemester 2020/2021 nicht als Hochschulsemester gewertet.
Meldefrist (erstellt am 07.12.2020)
In Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I wird das Wintersemester 2020/2021 nicht als Semester gewertet.
30 LP-Regelung (erstellt am 07.04.2021)
In Bezug auf die Regelung über die Zulassung zur Prüfung mit einem um bis zu 30 Leistungspunkte vermindertem Studienumfang nach § 22 Abs. 5 LPO I wird das Wintersemester 2020/2021 nicht als Semester gewertet.
Sommersemester 2021: Sonderregelungen (erstellt am 07.04.2021; aktualisiert am 06.12.2021)
Wiederholung der Prüfung (erstellt am 07.04.2021; aktualisiert am 06.12.2021)
Die Frist für die Wiederholung der Ersten Staatsprüfung wird aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 3 LPO I von Amts wegen (eine Antragsstellung ist nicht erforderlich) für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer des Prüfungstermins Frühjahr 2021 von einem Jahr (i. d. R. zwei Prüfungstermine) auf zwei Jahre (i. d. R. vier Prüfungstermine) verlängert.
Freiversuch (erstellt am 07.04.2021)
In Bezug auf die Regelungen zum Freiversuch nach § 16 LPO I wird das Sommersemester 2021 nicht als Hochschulsemester gewertet.
Meldefrist (erstellt am 07.04.2021)
In Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I wird das Sommersemester 2021 nicht als Semester gewertet.
30 LP-Regelung (erstellt am 07.04.2021)
In Bezug auf die Regelung über die Zulassung zur Prüfung mit einem um bis zu 30 Leistungspunkte vermindertem Studienumfang nach § 22 Abs. 5 LPO I wird das Sommersemester 2021 nicht als Semester gewertet.
Wintersemester 2021/2022: Sonderregelungen (erstellt am 06.12.2021)
Wiederholung der Prüfung (erstellt am 06.12.2021)
Die Frist für die Wiederholung der Ersten Staatsprüfung wird für Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen des Prüfungstermins Herbst 2021 aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 15 Abs. 1 Satz 3 LPO I von Amts wegen (eine Antragsstellung ist nicht erforderlich) von einem Jahr (i. d. R. zwei Prüfungstermine) auf eineinhalb Jahre (i. d. R. drei Prüfungstermine) verlängert.
Freiversuch (erstellt am 06.12.2021)
In Bezug auf die Regelungen zum Freiversuch nach § 16 LPO I wird das Wintersemester 2021/2022 nicht als Hochschulsemester gewertet.
Meldefrist (erstellt am 06.12.2021)
In Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I wird das Wintersemester 2021/2022 nicht als Semester gewertet.
30 LP-Regelung (erstellt am 06.12.2021)
In Bezug auf die Regelung über die Zulassung zur Prüfung mit einem um bis zu 30 Leistungspunkte vermindertem Studienumfang nach § 22 Abs. 5 LPO I wird das Wintersemester 2021/2022 nicht als Semester gewertet.
Terminplan Herbst 2023 und Merkblatt (aktualisiert am 04.07.2023)
- Merkblatt für die Prüfungsteilnehmer pdf, 129 KB
- Endgültiger Terminplan für den schriftlichen Teil (Herbst 2023) – nach LPO I v. 13.03.2008 pdf, 124 KB
Anmeldetermine (Staatsprüfung) (aktualisiert am 20.04.2023)
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Termin Herbst 2023) (eingestellt am 27.10.2022)
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ab dem 01.12.2022 bis spätestens 01.02.2023 persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Außenstelle des Prüfungsamts am Universitätsort einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das bei der Außenstelle einzureichende Anmeldeformular über ein Online-Verfahren generieren müssen. Weitere Hinweise finden Sie in der unten stehenden Bekanntmachung vom 13. Oktober 2022.
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Termin Frühjahr 2024) (eingestellt am 20.04.2023)
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ab 01.06.2023 bis spätestens 01.08.2023 persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Außenstelle des Prüfungsamts am Universitätsort einzureichen.
Bitte beachten Sie:
Die Kandidaten müssen das bei der Außenstelle einzureichende Anmeldeformular über ein Online-Verfahren generieren. Weitere Hinweise finden Sie in der unten stehenden Bekanntmachung vom 06. April 2023.
Prüfungstermine (Staatsprüfung und sonstige Prüfungen) (aktualisiert am 20.04.2023)
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Termin Herbst 2023) (eingestellt am 27.10.2022)
Schriftlicher Teil der Prüfung voraussichtlich vom 03.08.2023 bis 06.10.2023
Praktische Prüfungen (Musik, Kunst) voraussichtlich vom 03.08.2023 bis 08.12.2023
Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 09.10.2023 bis 08.12.2023
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Termin Frühjahr 2023) (eingestellt am 19.05.2022)
Schriftlicher Teil der Prüfung voraussichtlich vom 13.02.2023 bis 14.04.2023
praktische Prüfungen (Musik, Kunst) voraussichtlich vom 13.02.2023 bis 23.06.2023
Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 17.04.2023 bis 23.06.2023
Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Termin Frühjahr 2024) (eingestellt am 20.04.2023)
Schriftlicher Teil der Prüfung voraussichtlich vom 12.02.2024 bis 12.04.2024
Praktische Prüfungen (Musik, Kunst) voraussichtlich vom 12.02.2024 bis 21.06.2024
Mündliche Prüfungen voraussichtlich vom 15.04.2024 bis 21.06.2024
Prüfungstermine für das Fach Sport und sportpraktische Prüfungen (aktualisiert am 20.04.2023)
Erster Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Herbst 2023 (eingestellt am 27.10.2022)
Die Prüfungen beginnen am Ende des Sommersemesters 2023. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten festgesetzt und bekanntgegeben. Die sportpraktischen Prüfungen können im Ganzen oder in den einzelnen Sportarten abgelegt werden. Die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt und zu den sportpraktischen Prüfungen ist bis spätestens 10.05.2023 bei den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten schriftlich zu beantragen.
Erster Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Frühjahr 2023 (eingestellt am 19.05.2022)
Die Prüfungen beginnen am Ende des Wintersemesters 2022/2023. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten festgesetzt und bekanntgegeben. Die sportpraktischen Prüfungen können im Ganzen oder in den einzelnen Sportarten abgelegt werden. Die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt und zu den sportpraktischen Prüfungen ist bis spätestens 12.12.2022 bei den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten schriftlich zu beantragen.
Erster Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Frühjahr 2024 (eingestellt am 20.04.2023)
Die Prüfungen beginnen am Ende des Wintersemesters 2023/2024. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten festgesetzt und bekanntgegeben. Die sportpraktischen Prüfungen können im Ganzen oder in den einzelnen Sportarten abgelegt werden. Die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt und zu den sportpraktischen Prüfungen ist bis spätestens 11.12.2023 bei den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten schriftlich zu beantragen.