Förderschule und Grundschule

So arbeiten Grundschule und Förderschule zusammen

Förderschulen bieten Unterstützung für Schüler mit einem besonderen Förderschwerpunkt. Sie arbeiten in der Grundstufe eng mit den Grundschulen zusammen, vor allem in folgenden Fragen:

Wie kann ich ein Kind in einer Förderschule einschulen?

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung anzumelden, wenn die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule nicht gegeben sind. Hier arbeiten Förderschule und Grundschule eng zusammen.

Wie lange bleibt ein Kind an einer Förderschule?

Wenn die Lehrkräfte der Förderschule der Ansicht sind, dass ein Kind auch an einer Regelgrundschule erfolgreich unterrichtet werden kann, wird ein Probeunterricht an der Grundschule organisiert. In enger Absprache der Lehrkräfte von Grundschule und Förderschule wird eine Entscheidung getroffen.

Wer unterstützt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule?

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützt die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen.

Wer ist der MSD?

Der MSD sind Sonderschullehrer, die an die allgemeinen Schulen kommen und dort Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerinnen und Schüler somit aktiv am Unterricht teilnehmen können.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.