Ministerialbeauftragte Gymnasium

Zur Beratung und Unterstützung der Gymnasien in allen schulischen Fragen, insbesondere auch in den Bereichen Schulentwicklung, Unterrichtsqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Gymnasien werden vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Ministerialbeauftragte für die Gymnasien bestellt. Sie besichtigen die Gymnasien in regelmäßigen Abständen und berichten dem Staatsministerium. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützt.
Für den Themenbereich Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte ist der Ministeralbeauftragte von Mittelfranken für alle Gymnasien in Bayern zuständig. Informationen zu "Sprachförderung" und "Sammelkurs InGym" finden Sie hier.
Die Ministerialbeauftragten sind auch für Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) zuständig.
Sie werden außerdem insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
- Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Gymnasien
- Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
- Leitung des Praktikumsamtes
- Verantwortung für den Dienstbetrieb der staatlichen Schulberatungsstellen
- Durchführung des schulischen Zulassungsverfahrens zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) und Entscheidung über Beschwerden bei den Prüfungen nach Art. 5 BayEFG
- Gewährung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für behinderte Schülerinnen und Schüler
- Dienstliche Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren und Überprüfung der dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte staatlicher Gymnasien
- Änderung der Fremdsprachenfolgen bei Schülern, die unmittelbar aus dem Ausland kommen
- Entscheidung über Beschwerden über Sachentscheidungen der Schulen (insb. im Bereich der Notengebung und der Ordnungsmaßnahmen), soweit diesen die Schule nicht abgeholfen hat
- Sonderregelungen beim Schulwechsel oder beim Rücktritt während der Qualifikationsphase
- Entscheidungen über die Verlängerung der Höchstausbildungsdauer
Die Ministerialbeauftragten nehmen ihre Aufgaben im Namen und nach den Weisungen des Staatsministeriums wahr.
Dienstsitz der bzw. des Ministerialbeauftragten ist der Sitz der Schule, deren Leitung ihr bzw. ihm übertragen ist.