Gute Bildungschancen für alle Schulen bekommen Sonderbudget für digitale Leihgeräte

Familien sollen schnell und unbürokratisch digitale Endgeräte nutzen können
Familien sollen schnell und unbürokratisch digitale Endgeräte nutzen können

Unterstützung beim „Lernen zuhause“: Die Schulen und Schulaufwandsträger in Bayern können durch ein Sonderbudget nun mehr digitale Endgeräte anschaffen und an Familien verleihen, die über keine geeignete Ausstattung verfügen. 

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo

„Alle Schülerinnen und Schüler sollen beim ‚Lernen zuhause‘ in der Coronakrise gute Bedingungen vorfinden“, betont Kultusminister Michael Piazolo. Das neue Ausstattungsprogramm des Bundes zum DigitalPakt Schule im Umfang von 500 Mio. Euro soll Schülerinnen und Schülern beim digitalen Lernen zu Gute kommen. Kultusminister Piazolo hat am Freitag, den 22. Mai, die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung für den Freistaat Bayern unterzeichnet. „In Bayern werden wir ein Sonderbudget für digitale Leihgeräte zur Verfügung stellen. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler unterstützen, die zu Hause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen. Die Familien sollen schnell und unbürokratisch digitale Endgeräte nutzen können.“

Das neue Ausstattungsprogramm sei ein weiterer wichtiger Baustein im digitalen Gesamtpaket für die bayerischen Schulen, das auf Grundlage der Digitalisierungsmilliarde von Bund und Freistaat sowie der digitalen Plattformen mebis und Microsoft Teams geschnürt wurde. Mit den dem Freistaat zustehenden zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 78 Mio. Euro werden die Familien in der aktuellen Ausnahmesituation unkompliziert und effektiv unterstützt. Bereits vorhandene Bestände an Leihgeräten können nun deutlich ausgebaut werden. In einem einfachen Verfahren soll das Geld zügig bei den Schulaufwandsträgern ankommen. Für die Familien wird es keine formelle Bedürftigkeitsprüfung geben. Die Verteilung der Geräte erfolgt auf Grundlage der örtlichen Bedarfe in Verantwortung der Schulen und Schulaufwandsträger. Die zusätzlichen Bundesmittel werden nicht auf die bisherigen Höchstbeträge für mobile Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen angerechnet.

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