Inklusionsberatung am Schulamt Beratung auf mehr Schulämter ausgeweitet

25 neue Schulämter in die "Inklusionsberatung am Schulamt" aufgenommen – das interdisziplinäre Beratungsangebot ist eng vernetzt mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe.

„Wir wollen das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf weiter voranbringen. Dazu weiten wir die Inklusionsberatung auf mehr Schulämter aus“, betonte Bildungsstaatssekretär Georg Eisenreich bei der Aufnahme von 25 neuen Schulämtern in das Programm „Inklusionsberatung am Schulamt“. Er fügte hinzu: „Diese Maßnahme trägt mit dazu bei, dass junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf ihrem persönlichen Bildungsweg die Unterstützung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.“
Beratungsangebot ausgeweitet
Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen in Bayern vielfältige Beratungsangebote zur Verfügung, damit sie den besten Bildungsweg für ihr Kind wählen können. Die Inklusionsberatung für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen ist nun an insgesamt 53 Schulämtern eingerichtet und auf die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Das Beratungsangebot ist interdisziplinär angelegt und eng vernetzt mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern und den örtlichen Behindertenbeauftragten.
Inklusive Bildung an bayerischen Schulen
Der gemeinsame Schulalltag und Unterricht von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wurde deutlich vorangebracht:
- Der Freistaat stellt seit 2011 jeweils 100 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion bereit. Zum Schuljahr 2014/2015 stehen damit inzwischen insgesamt 400 zusätzliche Stellen zur Verfügung.
- Zuletzt lernten an über 2.300 Regelschulen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf mit Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (Einzelinklusion).
- 164 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion richten inzwischen ihren Schulalltag und ihren Unterricht in besonderer Weise auf die Grundsätze des inklusiven Lernens und Lebens aus.
Folgende Schulämter wurden neu in das Programm aufgenommen:
Oberbayern
- Staatliches Schulamt im Landkreis Altötting
- Staatliches Schulamt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Staatliches Schulamt im Landkreis Ebersberg
- Staatliches Schulamt im Landkreis Eichstätt
- Staatliches Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Staatliches Schulamt in der Stadt Ingolstadt
- Staatliches Schulamt im Landkreis Landsberg am Lech
- Staatliches Schulamt im Landkreis Miesbach
- Staatliches Schulamt im Landkreis Starnberg
Niederbayern
- Staatliches Schulamt im Landkreis Kelheim
- Staatliches Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau
- Staatliches Schulamt im Landkreis im Landkreis Regen
Oberpfalz
- Staatliche Schulämter im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg
- Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg
- Staatliches Schulamt im Landkreis Tirschenreuth
Oberfranken
- Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bamberg
- Staatliches Schulamt im Landkreis Kronach
- Staatliches Schulamt im Landkreis Lichtenfels
Mittelfranken
- Staatliches Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Unterfranken
- Staatliches Schulamt im Landkreis Bad Kissingen
- Staatliches Schulamt im Landkreis Main-Spessart
- Staatliche Schulämter in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt
Schwaben
- Staatliches Schulamt im Landkreis Augsburg
- Staatliches Schulamt im Landkreis Günzburg
- Staatliche Schulämter im Landkreis Ost-Allgäu und staatliches Schulamt in der Stadt Kaufbeuren
Stand: 20. November 2014