Eigenverantwortliche Schule: Bayerisches Kabinett beschließt Gesetzentwurf

„Mehr Eigenverantwortung der Schulen dient der Qualität der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler“, sagte Kultusminister Spaenle anlässlich der Beratungen des Kabinetts zum Gesetz-Entwurf der Eigenverantwortlichen Schule. Ziel ist: Bayerns Schulen sollen mehr Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten.
Spaenle verwies zur Begründung auf den Wandel in der Gesellschaft und die unterschiedlichen Entwicklungen an den einzelnen Schulstandorten. Um die richtige Lösung für die Herausforderungen vor Ort zu finden, flexibler und passgenauer reagieren zu können und zugleich ein eigenes Profil auszubilden, sollen Bayerns Schule eine höhere Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten. Der Gesetzentwurf ermöglicht weiter Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen auf Antrag die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung, um zum Beispiel die Personalentwicklung zu intensivieren. Das Gesetz soll zum Schuljahr 2013/14 in Kraft treten.

Kultusminister Spaenle betonte: „Die Eigenverantwortliche Schule ist keine autonome Schule. Unsere Schule ist eingebunden in einen stabilen Rahmen der Qualitätsentwicklung und Begleitung.“ Die Bayerische Verfassung steckt den Rahmen für eine sehr gute Qualität u. a. durch mehr Eigenverantwortung ab. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Beratung der Schulen durch Schulaufsicht und Schulberatungsstellen. Diese werden künftig noch stärker als bisher auch schulartübergreifend kooperieren.
Schulen können Leitungsspannen reduzieren
Die Schulen können künftig ihr Schulprofil weiter stärken und die Qualität von Schule und Unterricht weiter verbessern. Sie sollen dazu z.B. mehr Verantwortung in der Personalführung und -entwicklung erhalten. Um die Personalentwicklung und die Begleitung der Lehrkräfte intensiver gestalten zu können, können große Schulen künftig z. B. im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel eine erweiterte Schulleitung beantragen.
Durch eine erweiterte Schulleitung werden die Leitungsspannen deutlich verkürzt. So können Prozesse der Qualitätsentwicklung und Profilbildung intensiver gefördert werden. "Ein abgestimmtes Arbeiten der Lehrkräfte etwa in einem Fach oder an einem Thema gewährleistet eine stärkere Zielorientierung. Das hat z.B. der Modellversuch MODUS F ergeben", ergänzte der Minister. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung entlasten zudem die Schulleiterinnen und Schulleiter.
Das Staatsministerium wird für die erweiterten Schulleitungen eigens zusätzliche Leitungszeit zur Verfügung stellen. Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung werden entsprechend ihrer Aufgabe besoldet.
Schulen entwickeln eigene Schulentwicklungsprogramme
"Die Schulen sollen künftig in eigener Verantwortung Schulentwicklungsprogramme erstellen und darin selbst Entwicklungsziele festlegen", so Kultusminister Spaenle. Durch die Verständigung der Schulfamilie auf die Entwicklungsziele werde eine enorme Bindekraft für wichtige Handlungsfelder vor Ort entfaltet. Die Schulfamilien sollen zudem ein Konzept zur Erziehungspartnerschaft vor Ort entwickeln. Dieses kann von den Regelungen in den Schulordnungen abweichen, die die Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten betreffen.
Die Schulfamilie soll stärker als bisher in die Entscheidungen über die Gestaltung des Schulalltags und des Unterrichts einbezogen werden. Z.B. gehört künftig ein Vertreter des Schulaufwandsträgers dem Schulforum an.
Eigenverantwortliche Schule wird begleitet
Minister Spaenle unterstrich: "Die Eigenverantwortliche Schule ist keine autonome Schule. Unsere Schule ist in einen stabilen Rahmen der Qualitätsentwicklung und Begleitung eingebunden", so der Minister.
Bayernweit werde auch künftig an den Schulen derselben Schulart derselbe Lehrplan gelten. Eine qualitativ hochwertige Lehrerausbildung und die Lehrerversorgung wird im Flächenstaat Bayern weiterhin gesichert. "Nur auf dieser Grundlage lässt sich bayernweit eine vergleichbare Qualität der Bildung der jungen Menschen sicherstellen - und damit vergleichbare Lebens- und Lernbedingungen", so Minister Spaenle abschließend.
Als Instrumente der Qualitätssicherung werden auch künftig der Lehrplan, die Zielvereinbarungen, interne und externe Evaluationen sowie Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen dienen.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Erfahrungen aus den Schulversuchen MODUS 21, PROFIL 21 und MODUS F. Nach der Billigung des Kabinetts wird das Kultusministerium nun die Verbandsanhörung durchführen.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf (pdf - Drucksache des Bayerischen Landtags) pdf, 262 KB
- Informationen zu den Schulversuchen MODUS21, PROFIL21 und MODUS F auf den Seiten der Stiftung Bildungspakt
Stand: 30. Januar 2013 / aktualisiert: 2. Mai 2013