Inklusion an den verschiedenen Schularten

Grundschule

Die Grundschule ist die erste und gemeinsame Schule für alle Kinder, unabhängig von ihrem sozioökonomischen und kulturellen Hintergrund. Sie ist gemeinsamer Bildungsort für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen sowie individuellen Lern- und Unterstützungsbedürfnissen.

Die Grundschule berücksichtigt diese Heterogenität und hält entsprechend der jeweiligen Situation vor Ort verschiedene Klassenformen vor:

  • Kooperationsklassen
  • Partnerklassen
  • Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler in Regelklassen
  • Klassen mit festem Lehrertandem (an Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“)

Für die Verwirklichung inklusiver Bildung ist das multiprofessionelle Zusammenwirken verschiedener Professionen unabdingbar. Sie gestalten miteinander und unter Berücksichtigung der jeweiligen berufsspezifischen Kompetenzen das Lernangebot. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der Grundschule durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) der Förderschule unterstützt werden.

Förderschule

Spezialisierte Förderschulen als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik

Förderschulen sind nach wie vor als sonderpädagogische Kompetenzzentren in den verschiedenen Förderschwerpunkten eine notwendige Ergänzung innerhalb des allgemeinen schulischen Angebotes. Als alternative Lernorte, Kompetenz- und Beratungszentren erfüllen diese sonderpädagogisch spezialisierten Schulen ihren Beitrag zur Integration und Reintegration von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf dreifache Weise:

  • Als sonderpädagogische Kompetenzzentren unterstützen sie die Inklusion in den Regelschulen.
  • Als eigenständige Lernorte verstehen sie sich zumeist als freiwilliges Angebot für die Eltern und Schüler.
  • Durch die Öffnung der Förderschulen ist auch hier gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf möglich.

Profilschärfung der Förderschulen im Bereich inklusiver Förderung und Unterrichtung

Förderzentren können in allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten inklusive Konzepte weiterentwickeln:

  • Förderzentren, Förderschwerpunkt Sehen, Hören bzw. körperliche und motorische Entwicklung: Öffnung für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Weiterentwicklung des Systems der Partnerklassen
  • Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ): Weiterentwicklung sonderpädagogischer Fachlichkeit in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung in der Region, insbesondere durch die Kooperationsklassen und die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD)

Mittelschule

Die Persönlichkeitsbildung stellt eine zentrale Zielperspektive des Bildungsangebots der Mittelschule dar. Der Gedanke und die Aufgabe der Inklusion tragen einen gewichtigen Teil zur Umsetzung bei.
Zudem fördert die Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler individuell und differenziert. Sie legt Wert darauf, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten unterstützt werden und möglichst alle Kinder und Jugendlichen einen Abschluss erreichen.
An der Mittelschule wird Inklusion von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Förderschwerpunkten schon jetzt umgesetzt.

Zu den spezifischen Möglichkeiten inklusiven Unterrichts an Mittelschulen gehören u. a.:

  • Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Individuelle/modulare Förderung
  • „Soziales Lernen“
  • Klassenlehrerprinzip
  • Kooperationsklassen
  • Partnerklassen
  • Mittelschulen mit dem Schulprofil Inklusion

Für Informationen zu den aktuellen Standorten der Kooperationsklassen, Partnerklassen sowie der Profilschulen „Inklusion“ und für sonstige Fragen zur Inklusion an Mittelschulen wenden Sie sich bitte an das Staatliche Schulamt vor Ort oder die Schulabteilung an den Regierungen der bayerischen Regierungsbezirke.

Realschule

Schülerinnen und Schüler mit Realschuleignung und sonderpädagogischem Förderbedarf werden gezielt im Unterricht der Realschule unterstützt. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät die Realschule hinsichtlich der Möglichkeiten von Maßnahmen der individuellen Unterstützung sowie des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes nach Art. 52 Abs.5 BayEUG für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und schlägt pädagogische Fördermaßnahmen vor, die im Rahmen von Budgetzuschlägen von der Schule durchgeführt werden können. Auch die Abschlussprüfung kann hinsichtlich ihrer Organisation und Struktur angepasst werden. Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Beantragung möglicher Maßnahmen. Dabei können u. a. auch Beratungslehrkräfte und insbesondere die zuständigen Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen beratend einbezogen werden.

Zudem entwickeln speziell mit dem Profil Inklusion ausgezeichnete Schulen Bildungs- und Erziehungskonzepte, bei denen Unterricht und Schulleben so gestaltet werden, dass sie auf die Vielfalt aller Schüler hin ausgerichtet sind – ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies geschieht beispielsweise durch gemeinsame Unterrichtseinheiten und Projekte mit Partnerklassen der Förderschule.

Gymnasium

Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Eignung und sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Unterricht zielgerichtet unterstützt. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät die Schulen hinsichtlich der Gewährung der Möglichkeiten von Maßnahmen der individuellen Unterstützung sowie des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes nach Art. 52 Abs.5 BayEUG und schlägt pädagogische Fördermaßnahmen vor. Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Beantragung möglicher Maßnahmen. Dabei können u. a. auch Beratungslehrkräfte und insbesondere die zuständigen Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen beratend einbezogen werden. Das Staatsministerium unterstützt die Schulen mit zusätzlichen Budgetstunden.

Die mit dem Profil Inklusion ausgezeichneten Gymnasien setzen ein jeweils eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept um, bei dem Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet sind.

Berufliche Schulen

Die Teilhabe von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung bzw. mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der beruflichen Bildung – mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit und Zugang zum ersten Arbeitsmarkt – ist oberste Prämisse. Daher widmen sich auch die beruflichen Schulen Bayerns dem Thema Inklusion unter Berücksichtigung des Wahlrechts der Betroffenen und der Eltern.

Modellversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“

Im abgeschlossenen Modellversuch „Inklusive berufliche Bildung“ der Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst arbeiteten allgemeine Berufsschulen bzw. Berufsfachschulen eng mit Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung zusammen, um ein Konzept für die Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen zu erarbeiten.

Informationen zum Modellversuch

Abschlussdokumentation

Wege der Inklusion in Bayern

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion einzelner Schüler

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der allgemeinen Schule oder beruflichen Schule durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) der Förderschule unterstützt werden. Ggf. unterstützt ein Integrationshelfer bzw. Schulbegleiter in Verantwortung der Eingliederungshilfe.

Schulen mit Schulprofil Inklusion

In der Schule mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Fachkräften eigenverantwortlich das gemeinsame Lernen. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden.

Kooperationsklassen

Kooperationsklassen sind Klassen der allgemeinen Schule, die Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen. Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse mit mehreren Stunden pro Woche.

Informationen über die aktuellen Standorte von Kooperationsklassen erteilen die Schulämter vor Ort.

Partnerklassen

Partnerklassen sind vor allem Klassen der Förderschule an einer allgemeinen Schule, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen. Hier arbeiten eine Klasse der Förderschule und
eine Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Art und Umfang des gemeinsamen Unterrichts stimmen die Lehrkräfte miteinander ab.

Informationen über die aktuellen Standorte von Partnerklassen erteilen die Schulabteilungen an den Regierungen der bayerischen Regierungsbezirke.

SCHULEN MIT PROFIL INKLUSION

Karte von Bayern Unterfranken Oberfranken Mittelfranken Oberpfalz Schwaben Niederbayern Oberbayern

In Bayern gibt es aktuell 452 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“. Darunter sind Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen, Förderschulen und ein Kolleg.

Ob sich eine Profilschule der gewünschten Schulart in Ihrer Nähe befindet, können Sie mit Hilfe der Schulsuche herausfinden. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor: Klicken Sie auf der Karte in den betreffenden Regierungsbezirk. Sie werden dann weitergeleitet auf die Seite der Schulsuche. Dort werden Ihnen alle Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ im gewählten Regierungsbezirk angezeigt. Diese Liste können Sie weiter verfeinern, indem Sie z.B. einen Ort oder einen Schulnamen eingeben. Weiter ist es möglich, eine Schulart auszuwählen oder eine Umkreissuche zu starten.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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