Wer wird bei der Ausbildung gefördert?

BAföG

Ausbildungsförderung wird bedürftigen Schülern grundsätzlich gewährt für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (Gymnasien, Realschulen) und Fachoberschulen, Abendmittelschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien (soweit im Vollzeitunterricht), Kollegs und vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Berufsoberschulen), Berufsfachschulen (einschließlich der drei- und vierjährigen Wirtschaftsschulen sowie der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) und Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien. Für den Sekundarschulbereich wird teilweise Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist.
Anspruchsberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer, insbesondere Angehörige von EU-Mitgliedsländern.
Gefördert werden in der Regel nur Antragsteller, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiter ist erforderlich, dass dem Auszubildenden die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stehen und keine Förderung nach anderen Gesetzen (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Bundesversorgungsgesetz, Lastenausgleichsgesetz) möglich ist.

BayAfög

Nach dem Bayer. Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) werden Schülern der Klassen 5 bis 9 von Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen, sowie der Klasse 10 von Gymnasien und Realschulen, die notwendig auswärts untergebracht sind (Internatsschüler), Leistungen gewährt. Das BayAföG ergänzt somit das BAföG. Leistungen nach dem BayAföG werden nur gewährt, wenn der Auszubildende oder bei Minderjährigen ein Personensorgeberechtigter seinen ständigen Wohnsitz in Bayern hat. Das BayAföG orientiert sich im Wesentlichen am BAföG. Das heißt vor allem, dass eine Förderung nur bei Bedürftigkeit gewährt wird. Das elterliche Einkommen, aber auch etwaiges eigenes Einkommen und Vermögen der Schüler werden angerechnet.

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