Datenschutzhinweise nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Vollzug des Förderprogramms „Digitale Schule der Zukunft“

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Vollzug des Förderprogramms „Digitale Schule der Zukunft“ zur Förderung einer 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte(r)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Bayerische Landesamt für Schule, das Sie wie folgt erreichen:

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Telefon:09831/5166-0
Fax:
Web:

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Behördliche Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Telefon:09831/5166-140
Fax:
Web:

Zweck der Datenverarbeitung

Im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Schule der Zukunft“ können Erziehungsberechtigte eine staatliche Förderung für die Beschaffung eines mobilen Endgeräts für ihr Kind erhalten. Für diese Förderung müssen die Erziehungsberechtigten beim Landesamt für Schule (im Folgenden: Landesamt) einen Antrag stellen und der Schule, die ihr Kind besucht, ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Antrags sowie den Kauf- bzw. Zahlungsbeleg für das Endgerät vorlegen. Nach Prüfung der Angaben und entsprechender Bestätigung durch die Schule veranlasst das Landesamt die Auszahlung der Förderung an die Erziehungsberechtigten.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Der Vollzug des Förderprogramms „Digitale Schule der Zukunft“ ist eine dem Landesamt im öffentlichen Interesse übertragene Aufgabe. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sowie Nr. 7.9 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Das Landesamt übermittelt der jeweiligen Schule eine Liste, auf der die Daten der sie betreffenden Anträge enthalten sind. Die Schule vergleicht die ihr von den Erziehungsberechtigten vorgelegten Unterlagen mit dieser Liste, um die in den Anträgen gemachten Angaben zu prüfen, und informiert das Landesamt über das Ergebnis der Prüfung.

Soweit es für die Auszahlung der Förderung erforderlich ist, werden die Daten vom Landesamt an die Staatsoberkasse Bayern weitergegeben.

Der technische Betrieb der Datenverarbeitungssysteme des Landesamts und der Plattform, auf der die Daten elektronisch eingegeben werden, erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Zur Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik können auf Grundlage des Bayerischen Digitalgesetzes Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergegeben werden.

Auf Anforderung werden die Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden aus haushaltsrechtlichen Gründen für das laufende Jahr und die folgenden fünf Kalenderjahre gespeichert.

Betroffenenrechte

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landesamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München

Telefon:089/212672-0
Fax:089/212672-50
Web:www.datenschutz-bayern.de

Hinweis, ob eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht

Die Angabe der Daten ist freiwillig. Das Landesamt benötigt aber die Daten, um Ihren Antrag auf Förderung eines mobilen Endgeräts bearbeiten zu können. Ohne Angabe der Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Stand: 28. März 2024

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