Schulfinanzierung Schulen erhalten Unterstützung bei der Wartung der IT-Infrastruktur

Der Ministerrat bei der bayerischen Schulfinanzierung Weichen für die Zukunft gestellt. Ein Beschluss sieht die dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Freistaats von 50 Porzent bei der technischen Wartung und Systempflege der IT-Infrastruktur an bayerischen Schulen vor.

Am 28. März hat der Ministerrat die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf den Weg gebracht. „Unsere Lehrkräfte beschäftigen sich intensiv mit den pädagogischen und unterrichtlichen Aspekten der Digitalisierung. Dazu braucht es eine professionelle technische Wartung und Pflege der digitalen Infrastruktur an unseren Schulen. Dabei unterstützen wir die Kommunen tatkräftig“, so Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo nach dem Beschluss.
Ab 2025 soll eine „Pro-Kopf-Pauschale“ gelten, mit der sich der Freistaat dauerhaft zu 50 Prozent an den Kosten für die technische Wartung und Systempflege der schulischen IT-Infrastruktur beteiligt. Auf diesen dauerhaften Zuschuss haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie des Finanz- und Kultusministeriums verständigt.
Die dafür notwendige Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes hat der Ministerrat heute auf den Weg gebracht; im nächsten Schritt wird sich nun der Bayerische Landtag damit befassen. Das Programm schließt somit nahtlos an die seit 2021 und noch bis Ende 2024 laufende Bayerische IT-Administrationsförderung an, bei der den Schulaufwandsträgern mehr als 150 Mio. EUR an Fördermitteln zur Verfügung stehen – Bayern hatte dabei die verfügbaren Bundesmittel aus dem DigitalPakt Schule mehr als verdoppelt.
Kultusminister Piazolo abschließend: „Ich freue mich, dass der Ministerrat heute unserem Vorschlag gefolgt ist. Mit der Pro-Kopf-Pauschale haben wir bei der technischen Wartung und Pflege der Schul-IT ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Modell mit klar geregelten Zuständigkeiten, hoher Transparenz und großer Planungssicherheit geschaffen. Das Modell ist einfach und flexibel - bürokratische Hürden, die wir wegen der Vorgaben des Bundes noch aus dem DigitalPakt Schule kennen, fallen weg. Im Schulterschluss mit den Kommunen setzen wir damit ein wichtiges Signal für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt: Der Freistaat leistet zusätzlich zur Infrastrukturförderung nun dauerhaft einen enormen finanziellen Beitrag, um den bayerischen Spitzenplatz bei der Digitalisierung auch in Zukunft zu festigen und auszubauen.“
Weitere Informationen
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Stand: 28. März 2023 / Bild: A Stockphoto - stock.adobe.com