Coronavirus aktuell Informationen zur Planung der Unterrichtsorganisation ab 15. März

Ab dem 15. März werden viele bayerische Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurückkehren können
Ab dem 15. März werden viele bayerische Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurückkehren können

Wie geht es an den bayerischen Schulen weiter? Diese Frage beschäftigt derzeit verständlicherweise Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen im Freistaat. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Der Ministerrat hat sich am 4. März 2021 über die weiteren Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern beraten.

Für den Schulbereich wurde dabei beschlossen, dass ab Montag, 15. März 2021 Folgendes gilt:

Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.  
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.

Weiterführende und berufliche Schulen sowie übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten: Hier kann weiter Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand durchgeführt werden, sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt.
  • Für die Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie die Schulen für Kranke hat der Ministerrat keine Änderungen gegenüber dem derzeitigen Stand beschlossen.

Dabei soll das jeweilige Unterrichtsmodell immer für eine ganze Woche gelten, um die Planbarkeit für die Schulen und Familien zu erhöhen.

Bis einschließlich Freitag, 12. März 2021, wird der Unterrichtsbetrieb in seiner derzeitigen Form fortgesetzt.

Detailliertere Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März werden so rasch wie möglich nach Abschluss der nun folgenden Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung bekanntgegeben.

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