Schuljahr 2020/2021 Unterricht startet im Regelbetrieb mit umfassendem Hygienekonzept

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört zu den vielfältigen Hygienemaßnahmen an den bayerischen Schulen im neuen Schuljahr 2020/2021
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört zu den vielfältigen Hygienemaßnahmen an den bayerischen Schulen im neuen Schuljahr 2020/2021

Im neuen Schuljahr soll an den bayerischen Schulen so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Mitglieder der Schulfamilie stattfinden.  Ab dem 8. September beginnt daher planmäßig ein Regelbetrieb mit umfassendem Hygienekonzept.

Das Corona-Virus wird auch den Start ins kommende Schuljahr in Bayern prägen. Um einen sicheren Schuljahresbeginn mit möglichst viel Präsenzunterricht an den Schulen gewährleisten zu können, starten die Schulen ab dem 8. September 2020 mit einem Regelbetrieb unter Hygieneauflagen. Für die Bayerische Staatsregierung haben der Schulbetrieb und der Gesundheitsschutz der gesamten Schulfamilie im Freistaat oberste Priorität.

Daher tritt an den Schulen ein umfassender Rahmen-Hygieneplan in Kraft. Von zentraler Bedeutung ist dabei – neben einem Konzept zur Lüftung der Unterrichtsräume – dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend ist. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in begründeten Fällen möglich.

In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres gilt darüber hinaus eine allgemeine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem Schulgelände auch im Unterricht. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (einschl. der Schulvorbereitenden Einrichtungen). Ziel dieser Maßnahme ist, das Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer in den ersten Schultagen so weit wie möglich zu minimieren.

Schulbetrieb im Drei-Stufen-Plan

Um auf Änderungen des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können, hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser Stufenplan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) und unterscheidet folgende Szenarien:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis < 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab Jahrgangstufe 5.
Alternativ zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an weiterführende Schulen: Gewährleistung des Mindestabstandes im Klassenzimmer von 1,5 m.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 m;
Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.

Bei den genannten Schwellenwerten handelt es sich um Richtkriterien, die den Entscheidungsträgern vor Ort als Orientierungshilfe bei ihrer Entscheidung dienen.

Die Entscheidung, ab wann welche Stufe greift, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.

Reihentestungen

Im Zeitraum vom 24. August bis 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf COVID-19. Die Ergebnisse sollen damit möglichst frühzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres vorliegen und den getesteten Personen übermittelt sein.

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