Grundsatzvereinbarung Bessere Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler

Die neue Grundsatzvereinbarung betrifft wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen und Universitäten im Freistaat
Die neue Grundsatzvereinbarung betrifft wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen und Universitäten im Freistaat

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler leisten einen bedeutenden Beitrag zu Forschung und Lehre an den bayerischen Hochschulen. Eine Grundsatzvereinbarung gibt ihnen nun bessere Perspektiven bei ihren Arbeitsverhältnissen.

Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle
Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle

Bessere Arbeitsbedingungen und klarere Perspektiven für viele Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an Bayerns Hochschulen werden Grundsätze ermöglichen, auf die sich auf Einladung von Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle die entsprechenden Gremien verständigt haben. Nun haben Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel von Universität Bayern e.V., Präsident Prof. Dr. Michael Braun von Hochschule Bayern e.V., Bernhard Emmer vom Landesverband Wissenschaftler Bayern und Dr. Margit Weber von der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen zusammen mit Minister Spaenle die Grundsätze öffentlich vorgestellt.

An der Präsentation nahm auch Präsident Prof. Dr. Alfred Forchel von der Universität Würzburg teil, der zusammen mit Mitarbeitern des Ministeriums wesentlich zum Erfolg der Aufgabenstellung beigetragen hat. Minister Spaenle zog eine positive Bilanz: „Unser Ziel war eine Übereinkunft zu Arbeitsbedingungen, die sowohl den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen dienen, dabei Forschung und Lehre sichern, wie auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Perspektiven aufzeigen. Dem Freistaat ist es ein wichtiges Anliegen, Nachwuchswissenschaftler, aus denen sich die künftige Wissenschaftselite rekrutieren wird, adäquat zu fördern.“

Mindestbeschäftigungsdauer und Betreuungsvereinbarung

Die „Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven“ beinhalten u.a.:

  • die Ausrichtung der Gesamtbeschäftigungsdauer von jungen Menschen, die sich wissenschaftlich qualifizieren, am üblichen Zeitrahmen der entsprechenden Qualifikation, z.B. für eine Promotion von zwei bis vier Jahren oder eine Habilitation von vier bis sechs Jahren.
  • die Mindestbefristung bei einer Erstbeschäftigung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Regelfall von einem Jahr,
  • eine Betreuungsvereinbarung zum Qualifikationsziel und der dafür notwendigen Arbeitszeit,
  • in der Regel mindestens eine Halbtagsstelle für Nachwuchswissenschaftlerinnen und wissenschaftler, die sich weiterqualifizieren. So sind diese besser finanziell abgesichert.
  • im Regelfall keine Beschäftigung von Lehrkräften für besondere Aufgaben mehr nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sofern sie keine nennenswerte eigene Forschungstätigkeit ausüben.
  • eine Anpassung der Beschäftigungsdauer wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Drittmittelprojekten in der Regel an die Projektlaufzeit.
  • neue Unterstützungs- und Beratungsangebote für werdende Eltern bei Unterbrechungen ihrer Qualifikationsphase.
  • Beratungs- und Infoangebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Zudem wird eine höchstrangig besetzte Expertengruppe mit internationaler Beteiligung bestellt, die sich mit den Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses befassen soll. Die Grundsätze werden nach drei Jahren evaluiert werden.

Karriereperspektiven für den Nachwuchs

„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den Grundsätzen den Bedürfnissen des Wissenschaftssystems gerecht werden und zugleich die berechtigten Anliegen des akademischen Mittelbaus besser als bisher berücksichtigen und Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern können“, betonte Minister Spaenle abschließend.

Von der Vereinbarung kann ein Großteil der rund 30.000 wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Bayerns staatlichen Hochschulen profitieren. Nach Erkenntnissen des Ministeriums ist ein gutes Drittel der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet beschäftigt.

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