
Einzelintegration im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Informationen zum Einsatz von Integrationshelfern
Der bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und der Präsident des Verbandes der bayerischen Bezirke, Manfred Hölzlein, haben am 1.12.2008 in München "Gemeinsame Empfehlungen" zum Einsatz von Integrationshelfern an Grund- und Hauptschulen vorgestellt. Integrationshelfer unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die die Regelschule besuchen.
"Mit den erstmals vereinbarten 'Gemeinsamen Empfehlungen' stärken wir die Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung", betonte Kultusminister Dr. Spaenle im Rahmen eines Besuchs der Grundschule an der Ittlingerstraße und der Otto-Steiner-Schule München (Förderzentrum). Er ergänzte: "Die Empfehlungen geben Schulen, Einrichtungen der Sozialhilfe und Erziehungsberechtigten notwendige Informationen an die Hand und sorgen für mehr Transparenz." Wann kann ein Integrationshelfer eingesetzt werden, welche Aufgaben erfüllt er und wer übernimmt die Kosten? Diese und andere Fragen werden beantwortet - eine wichtige Hilfe für die Betroffenen und ein wichtiger Baustein für eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Bezirken.
Kultusminister und Verbandspräsident zogen gemeinsam das Fazit: "Es ist wichtig, dass wir zugunsten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung einen intensiven Dialog auf staatlicher und bezirklicher Ebene führen. Nur gemeinsam können wir Schule so gestalten, dass wir für jedes Kind den richtigen Weg finden und ermöglichen."
Der bayerische Weg heißt "Integration durch Kooperation". Regelschulen und Förderschulen arbeiten in verschiedenen Modellen zusammen, um Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich zu unterstützen.
Das Staatsministerium erprobt seit dem Schuljahr 2010/11 eine Kooperation zwischen der bayerischen Mittelschule sowie der dreijährigen Form der Wirtschaftsschule, um die Aussichten der Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Für die Weiterentwicklung der Hauptschule war die Intensivierung des Praxisbezugs und der Berufsorientierung besonders bedeutsam. So entstanden im Rahmen der Hauptschulinitiative in jüngster Vergangenheit immer wieder Modelle, die sich am Bildungskonzept der Wirtschaftsschule orientiert haben. Grund hierfür ist, dass sich den Absolventen der Wirtschaftsschule gerade im Bereich Wirtschaft und Verwaltung nachweislich beste Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt eröffnen.
Das Konzept der neuen bayerischen Mittelschule gründet auf den Erfahrungen der Hauptschulinitiative. Die Mittelschule muss daher folgende Merkmale aufweisen:
Letztgenanntes Merkmal legt eine Partnerschaft mit der Wirtschaftsschule nahe, und es ist möglich, das bewährte und traditionsreiche Bildungsangebot der Wirtschaftsschule im Original in das Konzept der Mittelschule einzupassen.
Die bayerische Wirtschaftsschule ist in der deutschen Bildungslandschaft eine Besonderheit. Sie ist die einzige berufliche Schule, die im Sekundarbereich I angesiedelt ist. Das Bildungsangebot der Wirtschaftsschule verbindet eine solide Allgemeinbildung mit einer praxisnahen kaufmännischen Grundbildung, die den Schülern beispielsweise durch die "Projektarbeit" und die "Übungsfirmenarbeit" handlungsorientiert und fächerübergreifend vermittelt wird. Zudem führt die Wirtschaftsschule zum mittleren Schulabschluss. Mit diesem Bildungsangebot und dem eingeführten Markennamen kann die Wirtschaftsschule zu einer attraktiven Partnerin der neuen bayerischen Mittelschule werden.

Eine Kooperation zwischen Mittelschule und Wirtschaftsschule soll das bestehende bayerische Schulsystem weiterentwickeln, indem beispielsweise die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten verbessert und die Zahl der mittleren Schulabschlüsse erhöht wird. Dabei besteht das wichtigste Ziel darin, die Chancen der Jugendlichen auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu verbessern. Dies kann durch die berufliche Kompetenz der Lehrkräfte an Wirtschaftsschulen und deren Marktkenntnis besonders effektiv gelingen. Mittelschülerinnen und -schüler, die einen Ausbildungsberuf im Bereich Wirtschaft und Verwaltung anstreben, können so gezielt, begabungsgerecht und profilorientiert gefördert werden.
Von diesem Kooperationsmodell können beide Schularten gleichermaßen profitieren: die Mittelschule, weil durch die Kooperation mit der Wirtschaftsschule für ihre leistungsstarken Schülerinnen und Schüler mit wirtschaftlicher Orientierung ein zusätzliches Angebot eröffnet wird, das von der Wirtschaft besonders geschätzt wird; die Wirtschaftsschule, weil sich der erfolgreiche Markenname dieser Schulart weiter verbreiten wird.
Das Kooperationsmodell Mittelschule und Wirtschaftsschule bietet ein dreijähriges geschlossenes Angebot (Jahrgangsstufe 8 bis 10) und vermittelt einen mittleren Schulabschluss (Wirtschaftsschulabschluss). Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise die Jahrgangsstufe 8 oder 9 der Mittelschule besuchen, gezielt individuell gefördert werden, sodass sie auch in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 des Kooperationsmodells Mittelschule und Wirtschaftsschule übertreten können, wenn sie die entsprechenden Aufnahmebedingungen erfüllen.
Darüber hinaus bieten sich weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie einige Beispiele verdeutlichen: So könnten interessierte Mittelschüler an profilbildenden Unterrichtsangeboten der Wirtschaftsschule (z. B. der Übungsfirmenarbeit) partiell teilnehmen und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Auch außerhalb des Unterrichts ist eine Zusammenarbeit denkbar, wenn Fachräume und Sportanlagen gemeinsam genutzt werden und die Ausgestaltung des Schullebens miteinander erfolgt. Mittelschule und Wirtschaftsschule können zusammen Intensivierungskurse konzipieren und anbieten, z. B. zur Deutschförderung, in musischen Fächern und im Bereich Sport sowie in Wahlfächern.

Für das geplante Kooperationsmodell sind folgende Aspekte wesentlich:
Allgemeine Aspekte
Der Schulversuch läuft seit dem Schuljahr 2010/11. Er wird fachlich vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung begleitet und evaluiert. Zum Ende des Schuljahres 2012/13 wird über seine Fortsetzung bzw. über die Überführung in die Regelform entschieden. Während dieser drei Jahre können Schülerinnen und Schüler jährlich in die Jahrgangsstufe 8 der Wirtschaftsschulklasse im Gebäude der Mittelschule aufgenommen werden. Der Schulversuch wird für alle Schüler, die in die Wirtschaftsschulklasse eingetreten sind, zu Ende geführt.
Beide Schularten - Mittelschule und Wirtschaftsschule - bleiben beim Kooperationsmodell eigenständig. Im Kooperationsmodell können sowohl die Wahlpflichtfächergruppe H (Handelszweig) als auch M (Mathematischer Zweig) angeboten werden.
Berufliche Partnerschule kann eine bereits bestehende Wirtschaftsschule oder eine neu zu gründende Wirtschaftsschule sein, die dann mit einer Berufsschule organisatorisch verbunden ist. In beiden Fällen wird die Wirtschaftsschulklasse in den Räumen der Mittelschule betrieben.
Der Einzugsbereich der Klassen der Wirtschaftsschulen, die im Gebäude derMittelschule angesiedelt sind, reicht über den Sprengel der Mittelschule hinaus. Für die Schülerbeförderung ist der nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs bezeichnete Aufgabenträger zuständig.
Schulorganisatorische Aspekte
Die Wirtschaftsschulklasse im Gebäude der Mittelschule wird nach der Schulordnung für Wirtschaftsschulen (WSO) geführt, sodass ihre Schüler der Wirtschaftsschule angehören. In die Wirtschaftsschulklasse kann aufgenommen werden, wer die Aufnahmebedingungen für die dreistufige Wirtschaftsschule erfüllt oder die Zugangsvoraussetzungen nach der Volksschulordnung für die Aufnahme in die M-7 des M-Zuges der Mittelschule vorweisen kann.
Der Unterricht in der Wirtschaftsschulklasse im Gebäude der Mittelschule wird nach den entsprechenden Lehrplänen der Wirtschaftsschule sowohl von Lehrern der Mittelschule als auch der Wirtschaftsschule erteilt. Dabei orientiert sich der Einsatz der Lehrkräfte nach dem beruflichen Bezug der Fächer. Die wirtschaftskundlichen Fächer werden von Lehrkräften der beruflichen Schule im Rahmen ihrer entsprechenden Lehrbefähigungen unterrichtet. Lehrkräfte der Mittelschule werden in den allgemein bildenden Fächern eingesetzt, vorausgesetzt, dass das Fach, in dem sie eingesetzt werden sollen, ihrem studierten Unterrichtsfach entspricht.
Im Schulversuch ist die Aufteilung des Unterrichts im Handelszweig und im Mathematischen Zweig der Wirtschaftsschulklassen auf Lehrkräfte der Mittelschule (HS) und der Wirtschaftsschule (WS) wie folgt geplant:
| Pflichtfächer: | Lehrkräfte | Pflichtfächer: | Lehrkräfte |
|---|---|---|---|
| Religion | HS | Sport | HS |
| Deutsch | HS | Textverarbeitung | HS |
| Englisch | WS | Datenverarbeitung | WS |
| Geschichte | HS | Betriebswirtschaft | WS |
| Sozialkunde | HS | Volkswirtschaft | WS |
| Erdkunde | HS | Rechnungswesen | WS |
| Physik | HS | Wirtschaftsmathematik | WS |
| Mathematik | HS | Projektarbeit | WS |
| Musische Erziehung | HS | ||
| Pflichtfach: | Lehrkräfte | ||
| Übungsfirmenarbeit | WS |

Die beteiligten Schularten können aus dem Kooperationsmodell gleichermaßen Nutzen ziehen.
Mittelschule
Die Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten und das Angebot eines wohnortnahen Wirtschaftsschulabschlusses steigert die Attraktivität der Mittelschule und somit des Mittelschulstandortes. Die Schülerinnen und Schüler können in ihrem vertrauten Umfeld, in ihrer gewohnten Schulfamilie verbleiben, und ein Teil der Lehrkräfte steht als Bezugsperson im Lern- und Erziehungsprozess weiterhin zur Verfügung. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 8 gemeinsam beschult. Eine Trennung der Jugendlichen erfolgt somit noch ein Jahr später, als dies bei der bisher üblichen vierstufigen Form der staatlichen Wirtschaftsschulen der Fall war. Hinzu kommt, dass sich durch dieses zusätzliche Angebot eines mittleren Schulabschlusses "vor Ort" der oftmals von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Grundschule empfundene Übertrittsdruck deutlich reduzieren dürfte.
Wirtschaftsschule
Allen Wirtschaftsschulen - unabhängig von der Trägerschaft - ist bewusst, dass die Existenz der Schulart Wirtschaftsschule letztlich an den dauerhaften Fortbestand der Mittelschule als abgebende Schulart gebunden ist. Darüber hinaus ist den Wirtschaftsschulen daran gelegen, dass sich ihr traditionsreiches "Erfolgsmodell" weiterverbreitet und in der sich ändernden Schullandschaft zukunftssicher gemacht wird. Dies geschieht auch dadurch, dass vermehrt Beratungen zum Besuch der Wirtschaftsschule durch die Grund- und Mittelschule zu erwarten sind. Selbst Wirtschaftsschulen, die nicht am Kooperationsmodell beteiligt sind, dürften davon mittelbar profitieren.
Berufsschule
Für die Berufsschulen ist diese Kooperation ebenfalls vorteilhaft, da sie als aufnehmende Schulart vermehrt Schüler mit profunden kaufmännischen Vorkenntnissen erhalten werden. Davon abgesehen dürfte sich durch die intensivierte Zusammenarbeit der Mittelschule mit der Berufsschule, die über professionelle Kontakte zum örtlichen Ausbildungsstellenmarkt verfügt, die Anzahl der "Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis (JoA)" fühlbar vermindern.

Schüler können ihre Potentiale besonders dann ausschöpfen, wenn ihnen ein hohes Maß an Individualität in ihren Lernprozessen ermöglicht wird. Dieser Erkenntnis wurde und wird in Bayern Rechnung getragen, indem ein begabungsgerechtes, breit gefächertes Bildungsangebot bereitgehalten und kontinuierlich weiterentwickelt wird. In diesen Kontext ist das Modellvorhaben „Kooperation zwischen Mittelschule und Realschule“ eingebettet.
Die Kooperationsmodelle zwischen Mittelschule und Realschule sind vor allem auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten gerichtet. Dazu gehört insbesondere die konkret dargelegte Bereitschaft von Kooperationspartnern beider Seiten, an den jeweiligen Schulen das unter Beachtung der Ziele und Eckpunkte der Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. März 2009 und 25. Juni 2009 ausgefüllte und vorgelegte pädagogische Kooperationskonzept miteinander zu tragen und umzusetzen.

Die Erprobung von Kooperationsformen zwischen Mittelschulen und Realschulen dient der Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems. Konkret werden folgende Ziele in den Fokus genommen:

Mittelschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden bereits jetzt an einer Reihe von Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur wie z. B. Sportanlagen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Die Kooperationsmodelle müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:
Anforderungen an die Schulen
Anforderungen an das Kooperationsmodell
Das Kooperationsmodell muss der Verwirklichung der genannten Ziele dienen. Bei der konzeptionellen Ausgestaltung vor Ort sind folgende Aspekte zu beachten:

In zwei Antragsrunden konnten folgende Kooperationsstandorte genehmigt werden:

Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Schularten gestaltet sich zwischen den Kooperationsmodellen durchaus vielfältig. Art und Anzahl der Angebote variieren. Dabei greift das Spektrum der Angebote eine Vielzahl der vorgesehenen Zielsetzungen den Bekanntmachungen vom 13. März und 25. Juni 2009 auf. So dienen gemeinsame Intensivierungskurse bzw. Übungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch für schwächere Realschüler und stärkere Mittelschüler nicht nur einer Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten, sondern auch einer gezielten individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Auf diese Weise wird insbesondere auch ein Übertritt von Mittelschülerinnen und -schülern an die Realschule nach der Jahrgangstufe 5 erleichtert werden. Gemeinsame Vorbereitungskurse für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss zielen auf eine systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss als Externe Prüflinge anstreben. Darüber hinaus werden gemeinsame berufsorientierende Projekte, Arbeitsgemeinschaften und/oder Berufsinformationsveranstaltungen jeweils in Kooperation mit bzw. unter der Leitung der heimischen Wirtschaft angeboten. Auch in dem immer wichtiger werdenden Handlungsfeld „Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz“ gibt es gemeinsame Maßnahmen, etwa zur Gewaltprävention, Streitschlichtung und zum Anti-Mobbing. Schließlich gibt es eine breites Spektrum an gemeinsamen Angeboten der Partnerschulen im Bereich der offenen Ganztagsangebote sowie in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen Theater, Sport und Musik.

Die gemeinsamen pädagogischen Maßnahmen werden zumeist von gemeinsamen Lehrerkonferenzen und -fortbildungen sowie einem Austausch auf der Ebene der Elternbeiräte begleitet.

Bei den Rückmeldungen überwiegen eindeutig positive Resonanz und Lob. Dabei werden die Verbreiterung des Bildungsangebotes, die Verbesserung der Fördermöglichkeiten, Erhöhung der Teilnehmerquote externer Realschüler am Qualifizierenden Hauptschulabschluss, die Verbesserung der Transparenz der Übertrittsmöglichkeiten, das gemeinsame Schulleben und der damit verbundene Abbau von Vorurteilen zwischen den Schülern beider Schularten, aber auch die Verminderung des Übertrittsdrucks und eine erhöhte Motivation der Schülerinnen und Schüler beider Schularten genannt. Ergänzend wird zudem die Verbesserung des Austauschs auf Lehrerseite angeführt.
Eine abschließende Bewertung der Erfolgsaussichten der verschiedenen einzelnen Maßnahmen und Projekte, aber auch der unterschiedlichen Gesamtkonzeptionen der 17 Kooperationsmodelle lässt sich gegenwärtig nicht treffen.
Die hohe Bandbreite der Ausgestaltung der verschiedenen Kooperationsmodelle verdeutlicht aber, dass die Kooperationspartner die in der Bekanntmachung bewusst gesetzten Freiräume tatsächlich genutzt haben, um unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuelle Modelle für eine Kooperation zu entwickeln. Die parallele Erprobung all dieser, sowohl mit Blick auf die Breite als auch die Tiefe der Zusammenarbeit, verschiedensten Formen der Kooperation wird es ermöglichen, die Kooperation zwischen Mittelschule und Realschule in ihren Auswirkungen auf die beiden Partnerschulen und ihre Schülerinnen und Schülern auszuwerten.
Das Modellvorhaben ist auf eine Laufzeit bis zum Schuljahr 2014/15 ausgelegt.

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