Interview: Weg frei für Lehrkräfte mit Behinderung

Lehrer und Lehrerinnen mit Behinderung erhalten spezielle Förderungen

Lehrer und Lehrerinnen mit Behinderung erhalten spezielle Förderungen

Inklusion ist eines der wichtigsten Themen der bayerischen Bildungspolitik – Inklusion in der Schule bedeutet aber nicht nur, dass behinderte und nichtbehinderte Schüler gemeinsam lernen. Auch Lehrkräfte mit Behinderung sollen mehr zum Alltag gehören. Wir haben mit Alexandra Pfahler gesprochen, die mit einer progressiven Muskelschwäche erfolgreich eine Lehrtätigkeit ausübt. Im Anschluss haben wir Hinweise und Ratschläge zusammengefasst für alle, die auch den spannenden Beruf ergreifen wollen. 

Frau Pfahler, was hat Sie dazu bewogen, Lehrerin zu werden, wie sind Sie auf Ihren Berufswunsch gekommen?

Aufgrund meiner Krankheit brauche ich einen Beruf, in dem ich sowohl stehen als auch sitzen kann. Außerdem brauchte ich einen Beruf, in dem ich die Zeit auch selbst einteilen kann. Deswegen hatte ich mir überlegt, was sinnvoll wäre. Ich gebe zu – es hat auch eine Rolle gespielt, dass der Staat als Arbeitgeber attraktiv ist, auch in Versorgungsfragen. Und so wurde ich Lehrerin. Natürlich war das nicht immer leicht, manchmal war es schon ein bisschen schwierig - weil ich mit der Sprache Probleme hatte.

Haben Sie sich das auf Anhieb zugetraut? Oder hatten Sie Bedenken?

Ich hatte zunächst schon Bedenken. Mein Studium habe ich an der Uni Bamberg begonnen und einfach gedacht: Fängst du erstmal an und wenn es anders kommt, dann kannst du ja immer noch aufhören. Doch nun bin ich mit der Berufswahl und dem Beruf an sich sehr zufrieden.

Wie war das Studium in Bamberg, welche Fächer haben Sie studiert?

Lehrerin Alexandra Pfahler

Lehrerin Alexandra Pfahler

Ich habe im Hauptfach Kunst studiert und im Nebenfach Deutsch, Musik und evangelische Religion. Es war an sich in Ordnung, das Problem waren die baulichen Begebenheiten. Oftmals hatte ich Probleme mit den Bibliotheken. Nicht in allen Gebäuden war ein Aufzug vorhanden. Ich bin also an die Uni gekommen, habe mich so gut wie möglich informiert. Dann hieß es: Der Behindertenbeauftragte wird wegen der Probleme kontaktiert. Ich hatte das Gefühl: Das ist ein Mann, der bestimmt worden ist, weil er bestimmt werden musste. Irgendwie hatte er keine wirklichen Kompetenzen. Ich hätte mir insgesamt ein bisschen mehr Aufklärung gewünscht.

Gab es schon vor Ihrem Studium andere Studierende, die auch mit  Behinderung den Lehrerberuf ergriffen haben? Oder waren Sie ein Vorreiter?

In Bamberg war ich die Einzige, ich fühlte mich ein bisschen so wie eine Art  Unikat. Leider habe ich während meines ganzen Studiums keine Lehramtsstudentin oder Lehramtsstudenten in Bamberg getroffen, die auch behindert waren. Ein Erfahrungs-Austausch hätte mir sicher sehr geholfen.

Welche Erfahrungen haben Sie im Vorbereitungsdienst gemacht?  

Es war super. Ich war sehr, sehr begeistert. Die Seminarlehrerin hat sich fürchterlich gut auf mich eingestellt. Im Examen, sowohl im 1. Examen wie im 2. Examen, habe ich die Erlaubnis bekommen, mit dem Computer zu schreiben. Da meine Kraft durch meine Handmotorik eingeschränkt ist, durfte ich das. Vom Prüfungsamt wurde mir ein Raum zugeteilt, mit einer eigenen Aufsicht und ich durfte sämtliche Sitzungen mit dem Computer schreiben.

Aber sonst wurden mir keine weiteren Hilfen gewährt. Auch im 2. Examen hatte ich wieder die Möglichkeit, mit dem Computer zu schreiben. Ich habe sonst aber meine Vorbereitungszeit normal absolviert. Wenn etwas Schweres zu tragen war, wurde es für mich manchmal bisschen schwierig, in die Schule zu gehen. Aber im Seminar waren alle sehr, sehr hilfsbereit.  

Das hört sich so an, als ob die Erfahrungen größtenteils positiv waren. Wie ist man Ihnen entgegen gekommen?

Ich habe die Erfahrungen gemacht, man muss auch selber wirklich offen sein und um Hilfe bitten. Oft sind die anderen Lehrer oder die Eltern ein bisschen unsicher. Man muss ihnen wirklich ein bisschen die Scheu nehmen. Sobald du selber offen bist und mit der Behinderung offen umgehst, helfen sie. Es war eher die bauliche Seite, die mir Probleme bereitet hat. Aber vom Menschlichen her habe ich gute Erfahrungen gemacht.  

Ist das ein Ratschlag, den Sie anderen Menschen mit Behinderung geben können, die den Beruf der Lehrerin ergreifen wollen?

Dazu muss man sagen, dass ich meine Behinderung schon lange habe. Im Grunde, seit ich zehn, zwölf Jahre alt bin, dann begann diese Muskelschwäche. Es handelt sich um eine progressive Muskelschwäche. Ich hatte eben lange Zeit, mich darauf vorzubereiten und reinzuwachsen. Wenn man von einen Tag auf den anderen behindert wird, etwa durch einen Unfall oder Ähnliches, wird es viel, viel schwieriger, damit zu leben und offen damit umzugehen. Diesen Rat kann ich trotzdem generell geben: Sich aktiv darstellen, aktiv seine Probleme schildern, seine  Bedürfnisse – aber auch was man zurückgeben kann. Aber ich denke, es schafft nicht jeder, es hängt auch sehr von der persönlichen Situation ab.

Eine intakte Schulfamilie ist äußerst wichtig

Eine intakte Schulfamilie ist äußerst wichtig

Jetzt im täglichen Schulalltag – welche Unterstützung erhalten Sie da? Wie meistern Sie das?

Ich habe das Glück, an einer sehr kleinen Schule zu arbeiten. Wenn die Kollegen sehen, ich habe Probleme, dann packen die mit an. Falls ich Hilfe brauche, zum Aufhängen von Bildern oder Ähnlichem, dann helfen sie mir sehr gerne. Zu viele Wege, auch oftmals nur kurz zum Kopieren gehen, so etwas strengt mich schon sehr an. Daher habe ich mich gefreut, als ich von einer Bekannten gehört habe – es gibt diese Möglichkeit einer persönlichen Assistenz. Darauf habe ich mich in Bayreuth im Integrationsamt erkundigt, ob das möglich wäre für mich - jemanden, der mir auch im Alltag hilft. Doch leider wurde mir dort gesagt, ich wäre vom Körperlichen her zu gut gestellt.

Aber ich sollte eine Liste schreiben mit sämtlichen Dingen im Alltag, die mir ein Problem bereitet und dann würden sie mir für jedes Problem Hilfe garantieren. So war es dann auch. Mittlerweile habe ich mein Klassenzimmer für mich eingerichtet. Ich habe einen neuen Schreibtisch bekommen, auf dem eine Kamera aufgebaut ist. Die ist eigentlich für Sehbehinderte geeignet oder gedacht. Nun muss ich nicht mehr stehen und am Overhead-Projektor schreiben, um den Kindern Folien an die Wand zu werfen. Sondern ich kann sitzen und dabei über die Kameras meine Unterrichtsmaterialien auf die Leinwand projizieren. Eine spezielle Leinwand wurde gestellt. Ich nutze nun auch eine Art Rollstuhl, der aussieht wie ein ganz alltäglicher Bürostuhl, aber er funktioniert wie ein E-Rolli. Ich kann mit dem Rollstuhl zu den Kindern hinfahren, wenn sie nach mir rufen. Es ist schon wichtig, dass der Lehrer die Möglichkeit hat, auch mal schnell zu den Kindern hinzufahren. Ich muss sagen, ich habe viel bekommen.

Wie reagieren die Kinder in der Regel auf ihre Behinderung?

Die Kinder sind da wirklich sehr, sehr offen. Gerade die kleinen Kinder, die sind neugierig, gucken und fragen dann auch. Bei alltäglichen Dingen brauche ich halt manchmal eine Hilfe. Etwa, wenn etwas getragen werden muss. Die Kinder verstehen das schon gut – sie tragen mal was für mich oder heben etwas auf. Dafür helfe ich ihnen dabei, Lesen und Schreiben zu lernen. Dann ist es für sie o.k., sie sind total eifrig dabei. Oder wenn im Nachbarzimmer irgendwelche Aufträge zu erledigen sind. Es ist super, muss ich sagen. Da lag das Problem eigentlich eher bei den Eltern. Als ich an die Schule kam, hatte ich das Gefühl - die Eltern schließen vom Körperlichen auf das Geistige. Es waren bei manchen Eltern Hemmnisse da. Zum Teil wurde es mir schwer gemacht. Gott sei Dank stand mein Chef immer hinter mir.

Ich habe dann bei meinen zweiten Turnus, persönlich die Initiative ergriffen und habe offen gesagt: Ja, ich habe die Behinderung und ich habe gemerkt, dass manche Eltern damit Probleme haben. Aber die Kinder, die ich unterrichte, sind sozial auf keinen Fall schlechter gestellt. Bei meinen Kindern werden im Gegenteil die sozialen Fähigkeiten geschult. Für die Kinder ist es im Grunde eigentlich besser. Sie sind gewohnt zu helfen und sie sind gewohnt, auch auf andere zu achten. Aber dies zu vermitteln, war zu Beginn schwer.

Es ist im Alltag in der Schule ja bei jedem Lehrer manchmal so, dass die Schülerinnen oder Schüler etwas nicht verstehen. Entweder vom Akustischen her oder auch vom Verständnis her. Die Kinder müssen lernen, jederzeit nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstehen.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, noch einmal von vorne zu beginnen, würden Sie alles noch einmal so machen? Ist der Beruf Lehrerin jetzt ein Wunschberuf?

Eigentlich schon. Was ich gemerkt habe – es ist sehr wichtig, dass man sich als angehender Lehrer oder als Lehrerin mit Behinderung auch selbst informiert. Es gibt viele Möglichkeiten, aber man muss schon selber aktiv sein und die Möglichkeiten ergreifen. Das gilt auch für Hilfen etwa vom Integrationsamt. Es gibt diese Möglichkeiten, aber der Arbeitnehmer muss selber aktiv suchen. Ich wünsche mir, dass auch ein bisschen mehr Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Damit diese Fördermöglichkeiten, die im Grunde schon gegeben sind, auch bekannter werden. Dann werden es Lehrer mit Behinderung auch leichter haben, wenn sie sehen – es gibt Hilfe, diesen Weg ist schon mal jemand gegangen und er ist gangbar.

Informationen für angehende Lehrer mit Behinderung

StudiumVorlesen lassen

Menschen mit Behinderung haben gleichberechtigt mit nichtbehinderten Menschen Zugang zu den bayerischen Hochschulen. Behinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber oder Studierende können sich mit ihren spezifischen Fragen (z. B. Studienzulassung, Studienbedingungen, Nachteilsausgleich im Studium usw.) direkt an die an jeder Hochschule eingerichtete Beratungsstelle für behinderte Studierende der zentralen Studienberatung oder an den Behindertenbeauftragten wenden. Diese Stellen sind auch bei der Beantragung von Studienassistenten und technischen Hilfsmitteln behilflich. Unterstützung finden behinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber oder Studierende auch bei den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke.

HochschulzulassungVorlesen lassen

Studieninteressierte mit Behinderung können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) sowie einen Härtefallantrag bei den einzelnen Hochschulen stellen, wenn sie sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.

EignungsfeststellungsverfahrenVorlesen lassen

Ebenso wie bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen eines Auswahlverfahrens ist die Durchschnittsnote auch im Eignungsfeststellungsverfahren ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine Bewerberin oder einen Bewerber gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, ist der Bewerber mit der verbesserten Durchschnittsnote am Eignungsfeststellungsverfahren zu beteiligen.

Studienfinanzierung (BAföG und Studienbeiträge)Vorlesen lassen

Im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfahren Studierende mit Behinderung eine besondere Berücksichtigung. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG wird Ausbildungsförderung über die Förderhöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit geleistet, wenn sie u. a. infolge einer Behinderung überschritten worden ist. In diesen Fällen wird nicht – wie sonst üblich – auch für die verlängerte Förderzeit Ausbildungsförderung zu 50 Prozent als Zuschuss und 50 Prozent als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet, vielmehr erfolgt die Förderung zu 100 Prozent als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (§ 17 Abs. 2 und 3 BAföG). Für das BAföG ist eine Beratungspflicht der Ämter gesetzlich festgelegt (§ 41 Abs. 3 BAföG).

Im Rahmen der Erhebung von Studienbeiträgen an bayerischen staatlichen Hochschulen wurden die Hochschulen gem. Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 BayHSchG ermächtigt, Studierende bei Vorliegen einer besonderen Härte von Studienbeiträgen zu befreien. Hiervon machen die meisten Hochschulen u. a. in dem Sinne Gebrauch, als sie Studierende mit Behinderung von den Studienbeiträgen befreien.

StudentenwerkeVorlesen lassen

Wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der Hochschulen haben die Studentenwerke. Sie erfüllen diese Aufgabe insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau und den Betrieb von Studentenwohnheimen und den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist für Studierende mit Behinderung von besonderer Bedeutung. Das Hochschulgesetz bestimmt deswegen in Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, dass der oder die Behindertenbeauftragte der Hochschule Mitglied in der Vertreterversammlung des Studentenwerks ist. Zugleich ist der oder die Behindertenbeauftragte der Hochschule Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerks (Art. 92 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BayHSchG).

StudentenwohnheimeVorlesen lassen

Bei den Studentenwohnheimen, die von den bayerischen Studentenwerken betreut werden, standen im Frühsommer 2010 insgesamt 116 behindertengerechte Wohnheimplätze zur Verfügung, von denen 23 entsprechend belegt waren. Weitere behindertengerechte Wohnplätze werden von sonstigen Trägern angeboten.

Virtuelle Hochschule BayernVorlesen lassen

Dem barrierefreien Zugang zu Informationen trägt die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) Rechnung. Die vhb ist die erste Verbundeinrichtung Deutschlands, die auf das multimediale Angebot und Wissen aller Hochschulen eines Landes der Bundesrepublik zurückgreifen kann. Sie ergänzt und unterstützt die unverzichtbare Präsenzlehre und bietet mit multimedial gestalteten Lehr- und Lernformen neue Möglichkeiten der Ergänzung und Spezialisierung im Studium.

Technische HilfsmittelVorlesen lassen

Geeignete technische Hilfsmittel für Studierende mit Seh- oder Hörbehinderung stehen nur teilweise an den bayerischen Hochschulen zur Verfügung. Die Angebote variieren von Hochschule zu Hochschule angefangen von digitalen Unterlagen/Skripten für Studierende mit Sehbehinderung, der computergestützten Übertragung von schriftlichen Texten in Blindenschrift, Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplätzen, dem Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, bis hin zu Infrarot Stereo TV Hörsystemen und Head-Sets für hörgeschädigte Studierende. Die unterschiedliche Ausstattung ist u. a. darauf zurückzuführen, dass der Bedarf an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich beurteilt wird.

Erste StaatsprüfungVorlesen lassen

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung kann schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Studentinnen bzw. Studenten auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt werden (§ 38 APO). Für schriftliche Prüfungen umfasst dieser in der Regel eine Arbeitszeitverlängerung bis zu einem Viertel der normalen Arbeitszeit, bei besonders schwerwiegender Prüfungsbehinderung gegebenenfalls auch bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit. Neben oder an Stelle einer Arbeitszeitverlängerung ist auch ein anderer Ausgleich der Prüfungsbehinderung möglich. So kann beispielsweise wie bei der Lehrkraft in unserem Interview ein Computer zur Verfügung gestellt werden.

VorbereitungsdienstVorlesen lassen

Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben Anspruch auf Hilfen zur beruflichen Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben sowie auf behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (§§ 33, 81 SGB IX). Erst wenn alle Maßnahmen zum Ausgleich der Behinderung ergriffen wurden, kann festgestellt werden, ob schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber den Vorbereitungsdienst erfolgreich durchführen können. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst wurde für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen erleichtert. Verfügt eineschwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter nach dem Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung über das Mindestmaß an körperlicher Eignung für die vorgesehene Lehrtätigkeit, wird sie bzw. er zum Vorbereitungsdienst zugelassen.                          

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes kann die Unterrichtsaushilfe nach § 21 ZALG gegebenenfalls begrenzt werden. Ein entsprechender Antrag sollte frühzeitig beim Prüfungsamt im Staatsministerium gestellt werden.

Zweites StaatsexamenVorlesen lassen

Schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Referendarinnen und Referendaren, Lehramtsanwärterinnen und –anwärten und Trainees kann ihm Rahmen der Zweiten Staatsprüfung auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt werden (§ 38 APO). Für schriftliche Prüfungen umfasst dieser in der Regel eine Arbeitszeitverlängerung bis zu einem Viertel der normalen Arbeitszeit, bei besonders schwerwiegender Prüfungsbehinderung gegebenenfalls auch bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit. Neben oder an Stelle einer Arbeitszeitverlängerung ist auch ein anderer Ausgleich der Prüfungsbehinderung möglich. So kann beispielsweise wie bei der Lehrkraft in unserem Interview ein Computer zur Verfügung gestellt werden.

Lehramt - EinstellungVorlesen lassen

Die Einstellung in den staatlichen Schuldienst erfolgt grundsätzlich im Beamtenverhältnis nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Im Rahmen der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung prüft ein Amtsarzt, ob beim Vorliegen einer Behinderung bzw. Erkrankung die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs gegeben ist oder ob mit dem Eintritt einer vorzeitigen dauernden Dienstunfähigkeit (d.h. vor der Vollendung des 60. bzw. 67. Lebensjahres) zu rechnen ist. Bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Bewerberinnen und Bewerbern prüft der Amtsarzt, ob eine Erkrankung vorliegt, die den Eintritt vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit vor Ablauf von 5 Jahren wahrscheinlich macht. Von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die vorgesehene Tätigkeit verlangt werden (vgl. Art. 21 Abs. 1 LlbG). Des Weiteren haben schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber ist ein Sonderkontingent an Stellen vorbehalten. Aufgrund dieser Vorbehaltsstellen kann gegebenenfalls eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Bewerberin bzw. ein Bewerber eingestellt werden, obwohl sie bzw. er nicht zu denjenigen mit der fachlich besten Leistung aus dem jeweiligen Jahrgang gehört. Die Inanspruchnahme dieser Vorbehaltsstellen setzt den unverzüglichen Nachweis der Schwerbehinderung bzw. der Gleichstellung voraus.

BerufsausübungVorlesen lassen

Schwerbehinderten Lehrkräften werden hinsichtlich ihrer Unterrichtspflichtzeit entlastet. Die Unterrichtspflichtzeit wird bei einem Grad der Behinderung ab 50 um zwei Wochenstunden, bei einem Grad der Behinderung ab 70 um drei Wochenstunden und bei einem Grad der Behinderung ab 90 um vier Wochenstunden reduziert.

Gemäß § 8 Satz 1 Lehrerdienstordnung ist bei der Organisation des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie bei der Zuweisung besonderer Aufgaben die besondere Stellung der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Lehrkräfte zu berücksichtigen, soweit dies ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb zulässt. So soll bei der Stundenplangestaltung auf die berechtigten Wünsche schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Lehrkräfte Rücksicht genommen werden. Auf Ihr Verlangen sind schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Lehrkräfte von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Bei der Regelung der Pausenaufsicht werden die berechtigten Belange schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Lehrkräfte berücksichtigt.

Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Lehrkräften haben Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (§§ 33, 81 SGB IX). Hierzu gehören beispielsweise: Zur-Verfügung-Stellen einer Arbeitsassistenz, behindertengerechte EDV-Ausstattung, Diktiergeräte und Wörterbücher für blinde Lehrkräfte, behindertengerechte Stühle.

Alle rechtlichen Voraussetzungen für die Integration der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst sind in den vom Staatsministerium der Finanzen erlassenen Fürsorgerichtlinien (Link) dargestellt.

Für Lehrkräfte an staatlichen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen gilt daneben eine spezielle Integrationsvereinbarung (Link). Die Integrationsvereinbarung soll helfen, schwerbehinderten Lehrkräften den schulischen Alltag zu erleichtern und sie besser zu integrieren.

Weitere Links

Stand: 25. Mai 2012

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