Förderprogramme und Stipendien dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
Vielfältige Förder- und Stipendienprogramme unterstützen die Schülerinnen und Schüler in Bayern ©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Ausgewählte Stipendienprogramme

Im Folgenden sind Unterstützungsprogramme für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende unterschiedlicher Träger mit unterschiedlicher Zielrichtung und jeweils verschiedener Zielgruppe beschrieben.

Ziel des Programms

Das staatliche Stipendienprogramm „Talent im Land – Bayern“ möchte begabte und engagierte Jugendliche, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft Hürden zu überwinden haben, auf ihrem Weg zum Abitur begleiten, fördern und unterstützen. Das Programm ermöglicht damit Bildungschancen. Junge Menschen in Bayern können so ihre Begabungen frei entfalten und zu einem friedlichen Miteinander in der Gesellschaft beitragen. Seit 2014 steht das Programm „Talent im Land – Bayern“ auch Schülerinnen und Schülern ohne Zuwanderungsgeschichte offen.

Zielgruppe

In Deutschland beeinflusst die soziale und wirtschaftliche Lage der Eltern noch viel zu sehr den Bildungserfolg junger Menschen. Dabei ist gerade für Jugendliche aus benachteiligten Familien Bildung der Schlüssel zu einer selbstbestimmten und erfolgreichen Zukunft.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus fördert mit dem Programm „Talent im Land - Bayern“ begabte und engagierte Schülerinnen und Schüler aus Bayern, deren Lebensverhältnisse eine erfolgreiche Schulkarriere spürbar erschweren. Jedes Jahr werden neue Stipendiaten in das Programm aufgenommen.

Auswahlkriterien

  • Gute schulische Leistungen;
  • Motivation, Leistungsbereitschaft & Zielstrebigkeit;
  • Außerschulische Ambitionen für Begabungsfelder wie Musik, Sport, Kunst oder Naturwissenschaften;
  • Soziales und gesellschaftliches Engagement.

Ebenfalls berücksichtigt werden:

  • Mangelnde Unterstützung in Bildungsfragen;
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Schulausbildung;
  • Individuelle, familiäre oder persönliche Belastungen.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die zum Bewerbungszeitpunkt mindestens die 9. Klasse besuchen, das Abitur oder die Fachhochschulreife in Bayern anstreben und die Hochschulreife frühestens in zwei Jahren erreichen werden. Eine Bewerbung für „Talent im Land – Bayern“ ist jährlich im Zeitraum von April bis Juni möglich.

Programmbeschreibung

„Talent im Land – Bayern“ beschränkt sich nicht auf eine finanzielle Unterstützung der Stipendiatinnen und Stipendiaten, sondern verfolgt ein umfassendes Förderkonzept, das das schulische, familiäre und gesellschaftliche Umfeld berücksichtigt. Die Jugendlichen werden durch ein zweckgebundenes monatliches Bildungsstipendium in Höhe von 100 Euro, persönliche Beratung und ein umfangreiches Weiterbildungsangebot gezielt darin unterstützt, ihr Begabungspotenzial zu entfalten. Zusatzunterricht in Deutsch oder in Fremdsprachen, Klassenfahrten und die Anschaffung eines Computers werden je nach den sozialen Verhältnissen bezuschusst. Zudem zielt das Programm auf eine umfangreiche Netzwerkbildung zwischen Stipendiaten, Alumni und außerschulischen Partnern.

Auswahl der Stipendiaten

Jahr für Jahr bewerben sich mehrere hundert Jugendliche um die Aufnahme in das Programm, aus denen eine Jury aus Vertretern aus Kultur, Hochschule und Wirtschaft die bis zu 30 neuen Stipendiaten eines Jahrgangs auswählt. Die Aufnahme in das Programm richtet sich nach den Kriterien Begabung, soziale Lage und gesellschaftliches Engagement. Die Förderung läuft bis zum Erreichen des angestrebten Schulabschlusses.

Bewerbung

Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf der Website des Programms abrufbar.

Bedürftige Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Beschaffung eines Musikinstruments), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z.B. auch Orchester- und Chorwochen).

Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch die zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien.

Die Esther und Silvius Dornier Stiftung zur Förderung begabter Kinder hat sich zum Ziel gesetzt, begabten Mädchen und Jungen den Besuch ausgewählter Internate zu ermöglichen, die sich in unterschiedlicher Weise auch der Förderung besonders begabter Schüler widmen. Durch das Aufwachsen in einer Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden sollen junge Menschen zur Verantwortung erzogen und umfassend gebildet werden.

Jährlich werden etwa 12 Stipendien vergeben, die in Abstimmung mit Einkommen, Vermögensverhältnissen und Lebenssituation der Eltern den Besuch von einer der vier ausgewählten Internatsschulen finanziell fördern: Landesgymnasium Sankt Afra (Sachsen), Landesschule Pforta (Sachsen-Anhalt), Schule Birklehof (Baden-Württemberg) und Schule Schloss Salem (Baden-Württemberg).

Interessierte Schüler bewerben sich u.a. mit einem ausführlichen Bewerbungsschreiben direkt bei der Stiftung für eines der Internate.

Mit dem Deutschen Schülerstipendium fördert die Roland Berger Stiftung begabte Kinder und Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen auf ihrem Bildungsweg zum Abitur. Das Stipendium setzt bereits in der 1. Klasse der Grundschule an und wird bis zum Abitur gewährt.

Mit dem Stipendium sollen junge Menschen unterstützt werden, die bereit sind, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Die Roland Berger Stiftung will ihren Stipendiaten den Weg für eine bestmögliche Ausbildung ebnen, damit sie ihre Veranlagungen entfalten können. Ziel des Stipendiums ist das Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife. Für jeden Stipendiaten wird ein individueller Förderplan erstellt, der zehn Lernbereiche abdeckt – von politischer über ökonomische, sprachliche und kulturelle Kompetenz bis hin zu Gesundheit, Ernährung und Sport. Umgesetzt wird der Förderplan in Form von Einzelförderung (z.B. Musikunterricht, Sportkurse, bei Bedarf Nachhilfe), Seminaren, Workshops, Ferienakademien, Praktika u.a.

Ehrenamtliche Mentoren begleiten die Stipendiaten als Vertrauensperson und Mittler zwischen Elternhaus, Schule und Stiftung auf ihrem Weg zum Schulabschluss.

Die Stiftung Maximilianeum (für Schüler) bzw. die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung (für Schülerinnen) ist privat und geht auf eine Initiative des bayerischen Königs Max II. zurückgeht.

Um die Aufnahme kann man sich nicht selbst bewerben, sondern wird bei entsprechender Eignung und Leistung von der Schule vorgeschlagen. Die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler müssen vor der Maximilianeumsprüfung die Prüfung gem. Art. 5 BayEFG bei der bzw. dem zuständigen Ministerialbeauftragten erfolgreich durchlaufen und in die Förderung nach BayEFG aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Studienförderung ist zwar Zulassungsvoraussetzung für die Sonderprüfung Maximilianeum, ein Anspruch auf Zulassung zur Maximilianeumsprüfung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Entscheidung darüber, wem die Aufnahme in das Maximilianeum bewilligt werden soll, hängt vom Vorschlag des Prüfungsausschusses und von der Stellungnahme des Kuratoriums des Maximilianeums ab; sie wird von der Ludwig-Maximilians-Universität getroffen.

Zusätzlich steht Hochbegabten der Zugang zu landesungebundenen Stiftungen offen.

Im Max Weber-Programm werden begabte Studierende an bayerischen Hochschulen gefördert. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während ihres Studiums individuell begleitet und profitieren von dem breiten Förderansatz des Programms. Dazu zählen eine Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten ebenso wie eine fachliche und persönliche Betreuung.

Der früheste Weg in das Max Weber-Programm führt über die (Fach-)Hochschulreife an einer bayerischen Schule. Absolventinnen und Absolventen mit einem sehr guten Abschluss nehmen an den von den Ministerialbeauftragten durchgeführten Prüfungen (MB-Prüfung) teil. Bei erfolgreichem Abschneiden erhalten sie ein Stipendium im Max Weber-Programm.

Damit stellt das Max-Weber Programm einen wichtigen Baustein der Hochbegabtenförderung im Rahmen des Bayerische Eliteförderungsgesetzes (BayEFG) dar.

Im Rahmen des Bayerischen Musikplans werden Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt. Jedes Jahr entscheidet ein Ausschuss über die Anträge, die zur Verfügung stehen. Bezuschusst werden Unterrichtsstunden und Instrumente. Weitere Informationen können Sie der Homepage entnehmen.

Ob Brasilien, Bulgarien, China, Indien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien oder das Musikprogramm in Ungarn: Mit dem Stipendienprogramm „Botschafter Bayerns“ des Bayerischen Kultusministeriums wird für Schüler zwischen 15 und 18 Jahren ein Auslandsaufenthalt in diesen Partnerländern Bayerns möglich.


Schüleraustauschprogramme

Einen Überblick über Schüleraustauschprogramme finden Sie hier.


Förderprogramme für Studierende

Einen Überblick über Begabtenförderungswerke bietet die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Stand: 26. März 2024

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