Schulische Abschlusszeugnisse

Im Jahr 2015 wurde mit der Heimatstrategie der Staatsregierung eine der größten Regionalisierungen von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte beschlossen.

Im Rahmen dieser Maßnahme wurde auch die Verlagerung der Aufgaben der Zeugnisanerkennung beschlossen.

Das Landesamt für Schule unterstützt das Staatsministerium als Zeugnisanerkennungsstelle bei der Zeugnisanerkennung und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der Hochschulreifen und Fachhochschulreifen in den nach den landesrechtlichen Bestimmungen der Zeugnisanerkennungsstelle zugewiesenen Fällen,

  • Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der mittleren Schulabschlüsse und des erfolgreichen Mittel- oder Hauptschulabschlusses, soweit diese von der aufnehmenden Schule benötigt werden,

  • Feststellung der Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zum Studienkolleg.

    Online finden Sie die Zeugnisanerkennungsstelle als Abteilung des Landesamtes für Schule unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/.

    Die Postanschrift lautet:

    Bayerisches Landesamt für Schule – Abteilung Zeugnisanerkennung

    Stuttgarter Straße 1

    91710 Gunzenhausen

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.