Die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss können durch Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, an öffentlichen Schulen als andere Bewerber (sog. Externe) abgelegt werden.
Beim mittleren Schulabschluss wird die Abschlussprüfung dabei an einer vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Schule außer an einer Abendrealschule abgelegt.

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