Schüler steht vor einer Schule und hält ein Schild mit Aufschrift Studium in der Hand
©StMUK, Fotograf: Jochen Lüftl

Die fachgebundene Hochschulreife kann an Fachoberschulen und Berufsoberschulen erworben werden und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung. Die einschlägigen Studiengänge wurden in einer Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen auf der Grundlage der Qualifikationsverordnung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt.

Daneben berechtigt auch das Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachakademie mit einer bestimmten Ausbildungsrichtung bei einer Prüfungsgesamtnote sehr gut in jedem der beiden Zeugnisse zu Studiengängen an bayerischen Universitäten oder Kunsthochschulen in Bayern, die für die jeweilige Ausbildungsrichtung nach Maßgabe der genannten Liste einschlägig sind.

Stand: 04. April 2024

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    Fachgebundene Hochschulreife