Das Kultusministerium gibt regelmäßig das Amtsblatt sowie Zeitschriften und Broschüren heraus; daneben erscheinen bedarfsorientiert Einzelpublikationen. Sie können diese Veröffentlichungen bestellen oder herunterladen.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Aufgabe, den Bürger durch allgemein zugängliche Veröffentlichungen über ihre Arbeit zu unterrichten sowie Grundlagen und Zielvorstellungen der Landespolitik öffentlich bekannt zu machen und zu erläutern. Dieser Informationsauftrag gilt laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht unbeschränkt:
Es ist Staatsorganen u.a. untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit für politische Parteien zu werben, insbesondere parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen. Dieses Gebot staatlicher Neutralität soll die Chancengleichheit aller Parteien wahren und eine von staatlicher Einflussnahme freie Willensbildung des Wahlbürgers ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, sind auch Parteien, Wahlbewerber und Wahlhelfer verpflichtet, eine im Sinne dieses Urteils missbräuchliche Verwendung staatlichen Informationsmaterials zu unterlassen.
Es wird daher gebeten, bei der weiteren Verwendung der übersandten Veröffentlichungen folgendes zu beachten:
Hier finden Sie die alten Ausgaben 2002-2008 im ZIP-Format.
Für Ausgaben der Jahre 2007 und 2008 kann die vollständige Druckfassung noch beim Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Standort Kronach, Verlagsgruppe Öffentliche Organisationen, Adolf-Kolping-Straße 10, 96317 Kronach, bezogen werden.
Bestellung sind ausschließlich dorthin zu richten (Tel.: (09261) 969 4444, Fax: (09261) 969 4449, E-Mail: PJoerg@wolterskluwer.de).
Alle Ausgaben können zudem gegen Gebühr unter folgender Adresse angefordert werden:
Bayerische Staatsbibliothek
Direktlieferdienst
Ludwigstraße 16
80539 München
Tel.: 089 28638-2417, -2643 oder -2983
Fax: 089 2809284
E-Mail: doclief@bsb-muenchen.de
Erläuterung:
Im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) werden die Bekanntmachungen dieser Ministerien veröffentlicht. Auch für den Schul- und Hochschulbereich bedeutende Gesetze und Verordnungen sowie Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Ministerien und sonstiger Stellen werden dort nochmals abgedruckt.
Im Beiblatt wird auf aktuelle Termine insbesondere von Prüfungen, Fortbildungsveranstaltungen und Wettbewerben sowie auf offene Stellen hingewiesen.
Ein Teil II des Amtsblatts diente der Veröffentlichung von Hochschulsatzungen. Sie werden seit 1.1.2005 von den einzelnen Hochschulen durch Aushang bzw. im Internet bekannt gemacht.
