Ein Mann füllt ein Formular aus
Erhebungen können analog oder digital durchgeführt werden ©88studio – stock.adobe.com

Forschungsprojekte an Schulen umfassen häufig Umfragen und wissenschaftliche Untersuchungen. Erhebungen an öffentlichen Schulen bedürfen dabei grundsätzlich der Genehmigung durch die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aspekten, die für die Genehmigung ihrer Durchführung an öffentlichen Schulen in Bayern wesentlich sind. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient einer ersten Information für die Antragstellung.

Bei der Durchführung von Online-Umfragen ist zu beachten, dass bei Nutzung digitaler Umfrageinstrumente – nicht zuletzt aus technischen Gründen – personenbezogene Daten anfallen können, die über das für Forschungszwecke benötigte Datenmaterial hinausgehen.

Unabhängig von den Daten, die für den Erhebungszweck benötigt werden, müssen auch die digitalen Erhebungsinstrumente selbst die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 Abs. 1 DSGVO) einhalten. Über die Datenverarbeitung des Erhebungsinstruments ist gesondert zu informieren; in den Datenschutzinformationen ist in transparenter und leicht nachvollziehbarer Form darüber zu informieren, welche Daten (ggf. z. B. aus technischen Gründen) bei der Nutzung des Erhebungsinstruments verarbeitet werden und welche Daten in die wissenschaftliche Erhebung einfließen.

Ggf. erforderliche Einwilligungen müssen in gleicher Weise wie für die Erhebung selbst eingeholt werden.

Die lediglich für die Nutzung des digitalen Erhebungsinstruments verarbeiteten personenbezogenen Daten sind durch Einstellungen und andere technische und organisatorische Maßnahmen auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren. Im Rahmen einer Umfrage sollten Sie deshalb nur solche Daten erheben, die auch tatsächlich für das eindeutig festgelegte und legitime Ziel der Umfrage relevant sind.

Technische und organisatorische Maßnahmen bei Online-Erhebungen

Für die Einhaltung des Datenschutzrechts und die nötige Datensicherheit digitaler Erhebungsinstrumente ist die Stelle verantwortlich, die diese Instrumente einsetzt; das ist in der Regel die Stelle, die die Erhebung an der Schule durchführt.

Grundsätzlich gilt:

  • Das Erhebungsinstrument sollte sicher sein; für ausreichende Datensicherheit spricht z. B. ein ISO27001-Zertifikat.
  • Das Instrument sollte so ausgewählt und konfiguriert werden, dass ein Minimum an Daten gespeichert wird. Auf die Speicherung von IP-Adressen sollte, soweit möglich, verzichtet werden, Nutzungsdaten sollten nur aufgezeichnet werden, wenn unbedingt erforderlich. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass die erhebende Stelle (z. B. die Universität) nur die unbedingt technisch notwendigen Daten erhält, um Rückschlüsse auf Personen zu erschweren.
  • Online-Erhebungen sollen – wenn möglich – an nicht individualisierten Schulgeräten durchgeführt werden.
    Sollten ausnahmsweise Schülerendgeräte verwendet werden, so sind die Betroffenen von der erhebenden Stelle darauf hinzuweisen, dass bei der Konfiguration der Handys darauf zu achten ist, dass Tracking deaktiviert ist.
  • Bei Umfragen sind Webanwendungen im Browser installierten Apps grundsätzlich vorzuziehen.
  • Bei Videokonferenzen soll es generell keine Aufzeichnungen geben. Sollten diese aus Sicht der Universität ausnahmsweise notwendig sein, so bedarf es einer ausführlichen Begründung; die Einwilligung der Betroffenen und ggf. ihrer Sorgeberechtigten muss sich explizit auf diesen Punkt beziehen.

Die konkrete Umsetzung der Online-Erhebung sollte die verantwortliche Stelle (Hochschule, priv. Dienstleister) mit ihren Datenschutz- und Datensicherheitsbeauftragten abstimmen.

Teilnahmeanreize / Incentives werfen bei Erhebungen an Schulen vielseitige, insbesondere rechtliche Probleme auf. Auf Anreize jeglicher Art und jeglicher Höhe soll daher verzichtet werden.

Antragstellung

Haben Sie bereits Unterlagen für Ihr Forschungsprojekt vorbereitet?

Dann überprüfen Sie diese bitte unbedingt anhand der hier gegebenen Hinweise, um eine zügige und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen und verzögernde Nachfragen zu vermeiden.

Rückfragen im Verlauf des Genehmigungsverfahrens zu den Antragsunterlagen betreffen häufig die Informationen zur Datenverarbeitung, z. B. die Verwendung des Begriffs Anonymität, den Inhalt der Anschreiben, den Zugang zu Fragebögen, die Gestaltung der Einwilligungserklärung oder die Verwendung von Freitextfeldern.

Stand: 28. März 2024

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    Forschung an Schulen