Auf die Plätze, fertig, los ...

Sport hat eine vielfältige Funktion

Die Staatsregierung misst dem Sport wegen seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei.

Im Geschäftsverteilungsplan der Staatsregierung ressortiert der Sport im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Abteilung VII).

Die Hauptaufgaben umfassen dabei den Schulsport, den außerschulischen Sport in den Vereinen und Verbänden, die Ausbildung und Anerkennung von Sportlehrern sowie besondere Ehrungen im Sport.

Die Zuständigkeit für folgende Sportangelegenheiten liegt beim Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:

  • Sporteignungsprüfung
    • Eignungsprüfung für das Studium des Fachs Sport für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen in Bayern, für das Fach Sportwissenschaft und das Fach Sportpädagogik, jeweils im Rahmen des Magisterstudiengangs, für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft sowie für die Diplomstudiengänge Sportwissenschaft und Sportökonomie (Ausschreibung der Eignungsprüfung wird alljährlich bekannt gemacht)
    • Durchführung der Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiengangs an den Universitäten in Bayern
  • Informationen über das Studium des Faches Sport in Bayern (bereitgestellt durch die Universität Regensburg)
  • Allgemeiner Hochschulsport
  • Bau und Ausstattung universitärer Sportstätten

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