Schulische Abschlusszeugnisse

Für die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern als Landesstelle für die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen zuständig: als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses. Die Bescheide ergehen im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Bayerische Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen.

Die Aufgaben der ZeugnisanerkennungsstelleVorlesen lassen

1. Im Bereich der Hochschulreifen und Fachhochschulreifen:
a) Bewertung von nicht im Hochschulbereich erworbenen deutschen außerbayerischen Bildungsnachweisen, soweit die Hochschule nicht selbst entscheiden kann
b) Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen, soweit die Hochschule nicht selbst zuständig ist und nicht selbst entscheiden kann
c) Berechnung und Bescheinigung von Durchschnittsnoten für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen, soweit die Hochschule nicht selbst zuständig ist

2. Feststellung der Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschul-zugangszeugnissen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung (zum Studienkolleg)

3. Im Bereich der mittleren Schulabschlüsse:
a) Bewertung von deutschen außerbayerischen Bildungsnachweisen
b) Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen
c) Hilfestellung für Berufliche Schulen bei der Einzelnotenberechnung für ausländische Zeugnisse, die als Nachweis eines mittleren Schulabschlusses anerkannt werden.

4. Im Bereich des erfolgreichen Hauptschulabschlusses:
a) Bewertung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR
b) Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen

5. Erteilen von Auskünften und Beratung im Zusammenhang mit der Bewertung von außerbayerischen schulischen Bildungsnachweisen

6. Zulassung und Zuweisung von Spätaussiedlern zu den Sonderlehrgängen in Bayern sowie Mitwirkung bei der Durchschnittsnotenberechnung

7. Bewertung von außerbayerischen Prüfungen und Befähigungen für das Lehramt an Gymnasien

Kontaktdaten der ZeugnisanerkennungsstelleVorlesen lassen

Hausanschrift
Pündterplatz 5
80803 München
Tel. +49-89-383849-0
Fax. +49-89-383849-49
E-Mail: zastby@zast.bayern.de

Briefadresse
Postfach 402040
80720 München

Leiter der Dienststelle: Studiendirektor Hubert Weineisen

Die wichtigsten Links zum Thema Zeugnisanerkennung

Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen BildungsnachweisenVorlesen lassen

Allgemeine Auskünfte zur Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie nach Ländern geordnet in alphabetischer Reihenfolge unter der Internetadresse anabin.de, Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

Für detaillierte Auskünfte stehen wir schriftlich oder zu den angegebenen Sprechzeiten für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

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