Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in Bayern oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland (siehe Weitere Prüfungsstellen in Deutschland) ist gemäß Dolmetschergesetz (DolmG) (BayRS 300-12-1-J), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 22.12.2009 (GVBl S. 632), die Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern bei den Gerichten in Bayern. Ansonsten fällt die Tätigkeit von Übersetzern und Dolmetschern unter die Gewerbefreiheit und kann ohne besondere Prüfung oder Genehmigung ausgeübt werden.
Die Durchführung der Prüfungen, d. h. der Meldetermin, die Prüfungsorte, der Zeitpunkt der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie die zu prüfenden Sprachen, wird jeweils im August/September für das folgende Jahr im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgeschrieben.
In den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch werden die Prüfungen alljährlich an den Fachakademien für Fremdsprachenberufe durchgeführt. Bei Bedarf bietet die Staatliche Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher im Staatsministerium für Unterricht und Kultus im dreijährigen Turnus auch Prüfungen in folgenden selteneren Sprachen an:
Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch, Kroatisch, Niederländisch, Persisch (Farsi), Türkisch
Welche dieser Sprachen zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich geprüft werden, siehe "Was muss ich zu den Prüfungsterminen 2012 wissen?"

Die Prüfung kann als Übersetzerprüfung, als Übersetzer- und Dolmetscherprüfung oder nur als Dolmetscherprüfung abgelegt werden. Eine reine Dolmetscherprüfung ist jedoch nur möglich, wenn bereits eine entsprechende staatliche Übersetzerprüfung oder eine vom bayerischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte andere Übersetzerprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Die Prüfungen sind grundsätzlich in einer zu prüfenden Sprache mit Deutsch als korrespondierender Sprache und einem der Fachgebiete Wirtschaft, Rechtswesen, Technik, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften abzulegen. Die gleichzeitige Prüfung in zwei Fachgebieten mit derselben Sprache oder in zwei zu prüfenden Sprachen ist nur nach Rücksprache mit der jeweils zuständigen örtlichen Prüfungsleitung möglich.

Der schriftliche Teil der Übersetzerprüfung, für den die Aufgaben zentral vom Kultusministerium gestellt werden, umfasst die Übersetzung gemeinsprachlicher und fachsprachlicher Texte aus dem Deutschen und in das Deutsche sowie einen landeskundlichen Aufsatz in der Nicht-Muttersprache. Als Muttersprache gilt dabei die Sprache, in der die schulische und/oder berufliche Ausbildung überwiegend erfolgte.



Studierende, die die Fachakademie für Fremdsprachenberufe erfolgreich abgeschlossen haben, sind automatisch zugelassen und haben an der Prüfung teilzunehmen.
Andere Bewerber müssen neben einer Fachhochschul- oder Hochschulreife
entweder eine dem 3-jährigen Studium an der Fachakademie entsprechende Ausbildung zum Übersetzer/Dolmetscher oder eine der Berufsausbildung für Übersetzer/Dolmetscher entsprechende Berufspraxis als Übersetzer/Dolmetscher nachweisen.
Nachweise über Berufspraxis (Bestätigungen der Arbeit- oder Auftraggeber) müssen konkrete Zahlen über Umfang und Dauer enthalten (z. B. Durchschnittszahlen über angefallene Übersetzungen in DIN A4-Seiten oder Durchschnittszahlen über ganztägige, halbtägige, stundenweise Beschäftigung pro Woche/Monat o. Ä.).
Bei einer anderen Muttersprache als Deutsch sind Deutschkenntnisse und -fertigkeiten mindestens auf dem Niveau des großen Sprachdiploms des Goethe-Instituts nachzuweisen. Nachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Weitere Einzelheiten über diese Prüfungen finden sich in der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl S. 255), geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GVBl S. 602) bzw. der Schulordnung für die Fachakademien für Fremdsprachenberufe (FakO Sprachen) vom 10. August 1987 (GVBl S.278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 2005 (GVBl S. 574).

Zu prüfende Sprachen/Prüfungsorte
In den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch werden die Prüfungen an den Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern durchgeführt.
Darüber hinaus bietet die Staatliche Prüfungsstelle im Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kultusministerium) zum Prüfungstermin 2012 voraussichtlich Prüfungen in den selteneren Sprachen Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch und Türkisch (jeweils mit dem Fachgebiet Geisteswissenschaften, für Arabisch auch Sozialwissenschaften und Rechtswesen, für Chinesisch auch Wirtschaft) in München an.
Meldetermin 2012
Der Meldetermin beginnt am 1. Oktober 2011 und endet am 15. Januar 2012 (Poststempel!). Ab 1. Oktober 2011 können von "anderen Bewerbern" die Bewerbungsformulare bei den nachgenannten Stellen angefordert werden. Frühere Anmeldungen oder Vormerkungen sind nicht möglich.
Meldeunterlagen
Die Meldeformblätter für die Prüfung in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch sind bei einer der Fachakademien für Fremdsprachenberufe anzufordern, an der die Prüfung in der betreffenden Sprache durchgeführt wird.
Die Meldeunterlagen für die selteneren Sprachen Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch und Türkisch finden Sie unten als Download zum Ausdrucken.
Die Meldeunterlagen sind auch erhältlich über
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Staatliche Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher
80327 München
Frau Stubenrauch-Böhme: Tel. (089) 2186 - 2742; Fax: - 3742; juliane.stubenrauch-boehme@stmuk.bayern.de
Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Übersetzerprüfung findet vom 2. bis 4. Mai 2012 statt. Der mündliche Teil der Übersetzerprüfung und die Dolmetscherprüfung finden für Absolventen der Fachakademien im Juli, für "andere Bewerber" und für die "selteneren Sprachen" ab Juli statt.
Telefonische Auskunft
Auskünfte über die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher erteilt die Staatliche Prüfungsstelle im Kultusministerium unter Tel. 0 89 / 21 86-27 42 (Frau Stubenrauch-Böhme).

Die Meldeformblätter für die Prüfung in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch sind bei einer der Fachakademien für Fremdsprachenberufe anzufordern, an der die Prüfung in der betreffenden Sprache durchgeführt wird. Adressen beim Unterpunkt "Welche Fachakademien für Fremdsprachen gibt es?"
Die Meldeunterlagen für die selteneren Sprachen Arabisch, Dänisch, Chinesisch, Finnisch und Türkisch können hier heruntergeladen und ausgedruckt oder schriftlich angefordert werden:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Staatliche Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher
80327 München
Frau Stubenrauch-Böhme: Tel. (089) 2186 - 2742; Fax: - 3742;
juliane.stubenrauch-boehme@stmuk.bayern.de

An folgenden Fachakademien für Fremdsprachenberufe werden Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen auch für "andere Bewerber" in den jeweiligen Ausbildungsrichtungen angeboten:
Sprachen- und Dolmetscher-Institut München (SDI)
Baierbrunner Straße 28
81379 München
Tel: (0 89) 28 81 02-0
Fax: (0 89) 28 84 40
E-Mail: fak@sdi-muenchen.de
Internet: www.sdi-muenchen.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen in
Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde (IFA)
Hindenburgstr. 42
91054 Erlangen
Tel: (0 91 31) 8 12 93 - 30
Fax: (0 91 31) 2 71 75
E-Mail: ifa@ve.uni-erlangen.de
Internet: www.ifa.uni-erlangen.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen in
Fachakademie an der Würzburger Dolmetscherschule (WDS)
Paradeplatz 4
97070 Würzburg
Tel: (09 31) 5 21 43 oder 5 46 03
Fax: (09 31) 5 56 94
E-Mail: info@wds.wuerzburg.eso.de
Internet: www.dolmetscher-schule.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen in Englisch (Fachgebiete: Wirtschaft, Naturwissenschaften)
Fachakademie für Fremdsprachenberufe
Rathausplatz 2
87435 Kempten (Allgäu)
Tel: (08 31) 2 60 25
Fax: (08 31) 1 84 73
E-Mail: fachakademie@ifb-kempten.de
Internet: www.ifb-kempten.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen in Englisch (Fachgebiet: Wirtschaft)
Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München (FIM)
Amalienstr. 36
80799 München
Tel: (089) 233-416-50
Fax: (089) 233-416-52
E-Mail: fak-fremdsprachen@muenchen.de
Internet: www.fim.musin.de
(Nach einer Absprache mit dem unter Nr. 1 genannten Sprachen- und Dolmetscher-Institut München (SDI) sollen sich externe Bewerber zur Prüfung grundsätzlich am SDI melden. "Andere Bewerber" jedoch, die in den Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch bereits einen Prüfungsteil am Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München (FIM) abgelegt haben, werden die restliche Prüfung ebenfalls am FIM ablegen.)
"Andere Bewerber" fordern die Meldeunterlagen von einer der Fachakademien an, an der die entsprechende Prüfung durchgeführt wird. Die Zulassung oder Nichtzulassung erfolgt dann jeweils durch diese Fachakademie für Fremdsprachenberufe.

Staatliche Prüfungen für Übersetzer, für Übersetzer und Dolmetscher sowie für Dolmetscher (sofern die entsprechende staatliche Prüfung für Übersetzer bereits mit Erfolg abgelegt wurde oder eine andere Übersetzerprüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannt wurde) der folgenden Prüfungsstellen sind in Bayern durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. August 1999, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3. Dezember 2001, allgemein anerkannt:
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher
Hebelstr. 2
76133 Karlsruhe
Tel: (07 21) 9 26 - 4235
Fax: (07 21) 9 33 - 40270
E-Mail: Barbara.Ware-Thuerwaechter@rpk.bwl.de
Internet: www.rp-karlsruhe.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Englisch, Französisch, Spanisch, Hindi, Punjabi und Urdu
Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer Berlin
Otto-Braun-Straße 27
10178 Berlin
Tel.: (0 30) 90227 5266
Fax: (0 30) 90227 6102
E-Mail: Heidi.Schiesser@senbwf.berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/bwf/service/index.html
Übersetzerprüfungen für die Sprachen, Arabisch, Belarussisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch
Bremen
Erwachsenenschule Bremen
Staatliches Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer
Doventorscontrescarpe 172, Block A
28195 Bremen
Tel.: (0421) 3611-5813
Fax: (0421) 3611-7080
E-Mail: 301@bildung.bremen.de
Internet: http://www.erwachsenenschule.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Englisch, Französisch und Spanisch
Hessen
Amt für Lehrerbildung
Staatliche Prüfungen
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel: (0 61 51) 3682 550
Fax: (0 61 51) 3682 551
E-Mail: g.schroeder@afl.hessen.de ; a.haus@afl.hessen.de
Internet: www.afl.bildung.hessen.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Georgisch, Hebräisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurmanci, Lettisch, Litauisch, Mazedonisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Thai, Tschechisch, Türkisch und Ukrainisch
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Institut für Qualitätsentwicklung
Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt M-V
Möllner Straße 12
18109 Rostock
Tel: (0381) 498-5950
Fax: (0381) 498-5955
E-Mail: p.delf@iq.bm.mv-regierung.de
Internet: http://www.bildung-mv.de/de/la
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch, Ukrainisch
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel: (06131) 16 45 34
Fax: (06131) 16 45 79
E-Mail: andrea.kuhl@mbwjk.rlp.de
Internet: www.mbwjk.rlp.de
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Arabisch, Chinesisch, Finnisch, Japanisch, Neugriechisch, Niederländisch und Russisch
zurzeit keine Prüfungsmeldung möglich
Saarland
Prüfungsamt für Übersetzer und Dolmetscher
beim Ministerium für Bildung
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken
Tel: (06 81) 9 27 14 16
Fax: (06 81) 9 27 14 11
E-Mail: p.mueller@bildung.saarland.de
Internet: http://www.saarland.de > Themenportale > Bildungsserver > Lehrerausbildung > Prüfungsamt
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch
Sachsen
Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig
Referat 52, Dolmetscherprüfungen
Nonnenstraße 17 A
04229 Leipzig
Tel: (03 41) 49 45 - 944
Fax: (03 41) 49 45 - 958
E-Mail: Baerbel.Reichelt@sbal.smk.sachsen.de
Internet: http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/8100.htm
Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen für Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Mongolisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Ukrainisch, Ungarisch und Vietnamesisch
Nähere Einzelheiten über diese Prüfungen sind bei den einzelnen Prüfungsämtern direkt zu erfragen.

Für staatliche Prüfungen außerbayerischer Prüfungsämter, die vor August 1999 abgelegt wurden, sowie für akademische Übersetzerabschlüsse aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz werden vom Staatsministerium auf Antrag gebührenpflichtige Anerkennungsverfahren durchgeführt. (Anerkennungsverfahren für Abschlüsse, die in anderen Staaten erworben wurden, werden nur für Bewerber durchgeführt, die eine entsprechende Berechtigung nach dem Bundesgesetz für Vertriebene und Flüchtlinge (BVFG) nachweisen.)
Antragstellung an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsstelle für Übersetzer
80327 München
Dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Form (von einem Amt für öffentliche Verwaltung, z. B. Kreisverwaltungsreferat, Rathaus) beizufügen, gegebenenfalls zusätzlich in einer von einem in Bayern für die entsprechende Sprache öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer beglaubigten Übersetzung.
Abschlüsse aus der Bundesrepublik Deutschland:
Abschlüsse aus der EU, dem EWR oder der Schweiz:
