Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:
Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule.
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote
Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.
