Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsfachschule (mindestens zweijährig) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:
Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.
Zum Nachweis der Englischkenntnisse siehe mittlerer Schulabschluss/Berufsschule.
