Das bayerische Kultusministerium wirkt an einem historischen Ort: im Theatiner-Kloster in München
Die architektonischen Wurzeln des heutigen Kultusministeriums in München gehen zurück bis in das 15. Jahrhundert. Die politische Geschichte der obersten bayerischen Kultusbehörde selbst beginnt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In zwei Teilen werden hier die wesentliche Phasen in der Geschichte des bayerischen Kultusministeriums geschildert.

Wie dieser Teil Münchens vor der Barockzeit aussah, zeigt das holzgeschnitzte Stadtmodell Jakob Sandtners aus dem Jahr 1572.
An der Stelle des späteren Klostertrakts befindet sich, neben anderen Gebäuden und Gärten, das herzogliche Zeughaus, in dem das Waffen- und Kriegsmaterial verwahrt wurde. Westlich davon dehnte sich der 1480 hierher verlegte Gottesacker der Liebfrauenpfarrei, dem die Salvatorkirche, 1494 erbaut, als Friedhofskapelle diente. In einem Winkel zwischen Zeughausgebäude und Friedhof stand der herzogliche Kornkasten oder Getreidespeicher. Dicht daneben verlief die Stadtmauer.

Die mächtige Bauanlage der Theatinerkirche und des Klosters verdankt ihre Entstehung einem frommen Gelübde des Kurfürsten Ferdinand Maria und seiner Gemahlin, der italienischen Prinzessin Henriette Adelheid aus dem Hause Savoyen: Da die Ehe lange kinderlos geblieben war, gelobte das Kurfürstenpaar dem Heiligen Kajetan für die Geburt eines Thronfolgers den Bau einer Kirche. Am 11. Juli 1662 kam der heißersehnte Erbe Max Emanuel auf die Welt. Um das Gelübde würdig einzulösen, ließ Henriette Adelheid Architekt und Bauleute aus Italien kommen. Der aus Bologna stammende Agostino Barelli führte bis 1674 den Rohbau auf. Am 11. Juli 1675 wurde die noch unvollendete Kirche geweiht. Als Nachfolger Barellis schuf Enrico Zuccalli aus Graubünden mit der mächtigen Tambourkuppel und den bizarren Türmen die unverwechselbare Silhouette der Kirche. Bis nach 1690 zogen sich die Arbeiten an der Ausstattung der Kirche hin. Die Fassade hat schließlich 1768 François Cuvilliés gestaltet. Den Hauptanteil am Klosterbau trug Zuccalli, unter dessen Leitung der Baumeister Lorenzo Perti aus Como die Gebäude aufführte. Kirche und Kloster bildeten ein gewaltiges Viereck zwischen Stadtmauer, Schwabinger Gasse (Theatinerstraße), Kuhgasse (Salvatorstraße) und Salvatorplatz.

Lange Zeit leisteten die Münchner Theatiner wertvolle Arbeit als Seelsorger und Gelehrte. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte sich jedoch ein zunehmender Verfall der Ordenszucht und der Klosterfinanzen bemerkbar. Am 26. Oktober 1801, also bereits vor der allgemeinen Säkularisation, verfügte Max IV. Joseph, der spätere König Max I. Joseph, die Räumung.
Der säkularisierte, weiträumige Klosterbau musste wegen seiner Lage unmittelbar neben der Residenz als ein ideales Gebäude für die Unterbringung von Staatsbehörden erscheinen. Schon 1799 hatte daher Max Joseph die Verlegung des Departements der Auswärtigen Angelegenheiten in das Theatinerkloster angeordnet. Nach 1801 siedelten auch die übrigen drei Ministerien, die es damals gab - Finanzen, Justiz und Geistliche Sachen - dorthin um.

Besonders in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das Geheime Ministerialgebäude, wie das Theatinerkloster im amtlichen Sprachgebrauch jetzt vielfach hieß, mit Behörden und Ämtern aller Art buchstäblich vollgestopft. Auch das Ende 1846 gegründete Kultusministerium erhielt Räume im Theatinergebäude zugewiesen. Um 1860 befanden sich die Amtsräume im zweiten Stock des Flügels gegen die Theatinerstraße.
Eine endgültige und befriedigende Lösung des Raumproblems wurde aber erst gefunden, als durch den Wegzug des Finanzministeriums im Jahr 1865 und durch die Auflösung des Handelsministeriums 1871 der Westflügel des Theatinerklosters frei wurde und das Kultusministerium diesen Teil belegen konnte. Von 1880 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs teilten sich Kultus- und Innenministerium die ehemalige Klosteranlage.
1973 wurde der Wiederaufbau abgeschlossen. Das Kultusministerium verfügt nun, abgesehen von den Geschäftsräumen an den Straßenfronten, über das ganze Geviert.

Das bayerische Kultusministerium ist eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts. Aber es hat Vorläufer besessen, zunächst den "Geistlichen Rat", der seit dem Ausbau der Zentralbehörden im Herzogtum Bayern zu Beginn der Neuzeit die Kirchen- und Schulangelegenheiten des Landes überwachte.
1726 wurde die oberste Leitung der Staatsverwaltung einem Ausschuss übertragen, der die Bezeichnung "Geheime Ratskonferenz", später "Geheimes Staats- und Konferenz-Ministerium" trug und 1764 in die vier Departements der Auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der Justiz und der Geistlichen Sachen aufgeteilt wurde. Letzteres war für den gesamten Bereich der kirchlichen und schulischen Angelegenheiten zuständig.
Im Zuge der Neuordnung der Ministerialverfassung im Jahr 1806 wurde das Departement der Geistlichen Sachen aufgehoben, sein Geschäftsbereich dem Departement des Innern zugewiesen. Hinfort gab es in Bayern die Ministerien des Auswärtigen, des Innern, der Finanzen und der Justiz, zu denen 1808 noch das neugegründete Kriegsministerium kam.

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts blieben Kultus und Schulwesen im Amtsbereich des Innenministeriums. In den vierziger Jahren ging König Ludwig I. (1825-1848) daran, zunächst die kirchlichen Angelegenheiten vom Ministerium des Innern loszulösen und ein besonderes Kultusministerium zu bilden. Der Grund hierfür lag in der Person des Innenministers Karl von Abel, den der König als fähigen Staatsmann schätzte und als Minister behalten wollte, dessen einseitige kirchenpolitische Haltung er aber nicht billigte. Mit der Verordnung vom 15. Dezember 1846 wurde zur Behandlung der dem Innenministerium zugewiesenen kirchlichen Sachen ab 1. Januar 1847 eine eigene, für sich bestehende Abteilung dieses Ministeriums unter der Benennung "Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenheiten" gebildet. Damit beginnt die Geschichte des bayerischen Kultusministeriums, wenn auch das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorläufig noch beim Ministerium des Innern blieb.
Am 27. Februar 1847 dehnte Ludwig I. den Wirkungskreis des Ministeriums für kirchliche Angelegenheiten auf "alle Gegenstände der Erziehung, des Unterrichts, der sittlichen, geistigen und künstlerischen Bildung und die dafür bestehenden Anstalten" aus. Das Kultusministerium hieß von nun an "Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten". Bis 1918 blieb dies die offizielle Bezeichnung.

Im Bildungsbereich - auf die kirchenpolititschen Auseinandersetzungen der ersten Zeit kann hier nicht eingegangen werden - profilierte sich das neue Ministerium unter König Max II. (1848-1864). Der Monarch, der "alle Tore dem Geiste öffnen" wollte und sich die Förderung der Wissenschaften zur Hauptaufgabe gemacht hatte, nahm starken persönlichen Einfluss auf alle Gebiete der Kulturpolitik und gab seinen Kultusministern, Friedrich von Ringelmann (1849-1852) und Theodor von Zwehl (1852- 1864), oft bis ins Einzelne gehende Anweisungen.
Ringelmann und Zwehl leiteten die Vorarbeiten zur Schulordnung für die Höheren Lehranstalten von 1854, die nach dem Willen des Königs den gesamten Gymnasialunterricht auf eine neue Basis stellen sollte. Im Zuge der Reform des Volksschulwesens ergingen das Schullehrernormativ vom 15. Mai 1857, das die Ausbildung der Volksschullehrer neu ordnete (verbessert durch das bis ins 20. Jahrhundert maßgebende Normativ vom 29. September 1866) sowie das Schulgesetz vom 10. November 1861, wodurch vor allem das Verhältnis zwischen Lehrern und Gemeinden zum ersten Mal fest geregelt wurde.

Unter König Ludwig II. (1864-1886) kam es zu neuen Auseinandersetzungen über die Kirchen- und Kulturpolitik der Regierung. Die Kultusminister Nikolaus von Koch (1864- 1866), Franz von Gresser (1866-1869) und Johann von Lutz (1869-1890) nahmen eine die staatskirchlichen Hoheitsrechte strenger wahrende Haltung ein. Doch wuchs im Laufe der sechziger Jahre die konservative Opposition an; 1869 erreichte die konservative Partei, das spätere Zentrum, zum ersten Mal die absolute Mehrheit im Landtag.
Ihren Höhepunkt erreichten die Konflikte in der Amtszeit des Ministers Johann von Lutz. Ehrgeizig, ein scharfer Jurist und glänzender Redner, war er zweifelsohne die markanteste Persönlichkeit unter den bayerischen Kultusministern des 19. Jahrhunderts. Heftige kirchenpolitische Kämpfe entstanden, als das Ministerium die staatliche Genehmigung zur Verkündigung der Beschlüsse des 1. Vatikanischen Konzils von 1869/70 verweigerte. Doch obwohl Lutz 1871 im deutschen Reichstag den "Kanzelparagraphen" durchsetzte, vermied er es, in Bayern den 'Kulturkampf' auf die Spitze zu treiben. Verschärft wurde die Auseinandersetzung allerdings durch eine neue Auflage des Schulkampfes, insbesondere durch die Schulsprengelverordnung vom 29. August 1873, welche die Bildung von konfessionell gemischten Schulen begünstigte.
In den achtziger Jahren begann Lutz einzulenken. Die Schulsprengelverordnung vom 26. August 1883 änderte die Vorschriften von 1873 zugunsten der Bekenntnisschule. Nach Antritt der Regentschaft durch den Prinzen Luitpold (1886-1912) musste Lutz auch den kirchenpolitischen Konflikt bereinigen.

Die Regentschaft wurde zu einer Zeit erfolgreicher organisatorischer Arbeit und stetigen Fortschritts. Die Kultusminister waren bemüht, unter Wahrung der verfassungsmäßigen Bestimmungen den religiösen Frieden zu erhalten und eine ausgleichende, gemäßigt konservative Kultuspolitik zu verfolgen. Zahlreiche neue Schulen wurden errichtet, die Realschulen und die gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen besonders gepflegt, Höhere Mädchenschulen gegründet. Schon seit 1871 - damals wurde das Handelsministerium aufgelöst - verwaltete das Kultusministerium auch das gesamte technische und landwirtschaftliche Unterrichtswesen. Unter dem Kultusminister Ludwig August von Müller (1890-1895) wurde am 23. Juli 1891 eine Schulordnung für die Höheren Lehranstalten erlassen, die im Lehrplan der Höheren Schulen grundlegende Reformen durchführte. Das verdienstvollste Werk von Müllers Nachfolger Robert von Landmann (1895-1902) ist das Schulbedarfsgesetz vom 28. Juli 1902, das für die materielle Besserstellung des Lehrerstandes einen außerordentlichen Fortschritt bedeutete. Auch für den Ausbau des gewerblichen Fachschulwesens hat Landmann viel geleistet.
Nach einem kurzen Interregnum des nachmaligen leitenden Ministers Klemens Freiherr von Podewils-Dürnitz wurde im Februar 1903 Anton von Wehner Kultusminister (1903-1912). Während seiner Amtszeit entstanden 1905 die Landesschulkommission als oberstes Kollegium für Volksschulfragen und 1909 die Ministerialabteilung für das Höhere Schulwesen. Eine Verordnung vom 14. Juni 1907 rief erstmals den Gymnasien gleichgestellte Oberrealschulen ins Leben. Für die Mädchenbildung wurde epochemachend die Schulordnung für die Höheren Mädchenschulen in Bayern vom 8. April 1911. Eine Verordnung vom 20. November 1910 wandelte die der Ausbildung des Klerus dienenden Lyzeen in Philosophisch-theologische Hochschulen um. Ein Lebenswerk sah Wehner in der unter ihm ausgearbeiteten Kirchengemeindeordnung, welche die Verwaltung des Kirchenvermögens neu regelte.
Im Februar 1912 wurde mit dem Freiherrn von Hertling erstmals ein Parteiführer der Landtagsmehrheit leitender Minister. Auf seinen Vorschlag ernannte der Prinzregent Eugen von Knilling zum Kultusminister. Nach dem Tode des Regenten behielt König Ludwig III. (1912 - 1918) die bisherigen Minister bei. Nur kurze Zeit konnte die ruhige Verwaltungsarbeit fortgesetzt werden - erwähnenswert die neue Schulordnung für die Höheren Lehranstalten vom 30. Mai 1914 -, ehe der Weltkrieg ausbrach.

Kultusminister in der wirrenreichen Zeit von 1918 bis 1920 war der pfälzische Sozialdemokrat Johannes Hoffmann, der 1919/1920 auch den Posten des Ministerpräsidenten einnahm. Manches von den Neuerungen und Plänen seiner Amtszeit erwies sich als dauerhaft, anderes blieb Episode; die von ihm eingeführte Schulreform wurde später wieder aufgehoben.
Die Kultusminister der folgenden Kabinette, Franz Matt (1920-1926) und Franz Goldenberger (1926-1933), sahen ihre Aufgabe darin, die erprobten Elemente der überlieferten Bildungspolitik in die veränderte Gegenwart überzuführen und so zu einer Synthese aus Tradition und gemäßigtem Fortschritt zu gelangen. Das bayerische Schulwesen wurde neu geordnet, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche auf eine neue rechtliche Basis gestellt: 1924 schloss Bayern ein Konkordat mit dem Hl. Stuhl und Verträge mit den evangelischen Landeskirchen.
Nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus wurde auch die bayerische Kultuspolitik im Geiste der neuen Herrscher "gleichgeschaltet". Die föderalistische Gewaltenteilung stand der unumschränkten Zentralherrschaft im Weg.

Als nach dem Zusammenbruch von 1945 das staatliche Leben in den deutschen Ländern neu begann, stand der bayerische Staat auch auf dem Gebiet der Kulturpflege vor gewaltigen Aufgaben, hervorgerufen durch die Verwüstungen des Kriegs und die Erfordernisse einer neuen Zeit. Diese Probleme zu bewältigen war das Bestreben der seit 1945 amtierenden Minister Otto Hipp (1945), Franz Fendt (1945- 1946), Alois Hundhammer (1946-1950), Josef Schwalber (1951-1954), August Rucker (1954-1957) und Theodor Maunz (1957-1964). Von 1964 bis 1970 leitete Dr. Ludwig Huber das bayerische Kultusministerium.
Unter seiner Amtsführung wurden bildungspolitische Vorhaben wie die innere und äußere Neuorganisation der Volksschule, die Einführung des 9. Schuljahrs, die Errichtung von 200 neuen weiterführenden Schulen, die Umgestaltung der Hauptschule, der Aufbau der Universität Regensburg und die Gründung der Universität Augsburg verwirklicht.
