Kunst und Kultur gehören in Bayern schon seit Jahrhunderten ganz wesentlich zum menschlichen Zusammenleben. Die kulturelle Lebendigkeit und Vielfalt, der wir heute überall im Freistaat begegnen, ist das stolze Resultat eines Prozesses kreativer und eigenverantwortlicher Entwicklungen. Kunst und Kultur sind untrennbar mit unserem Selbstverständnis verbunden. Sie sind unverzichtbare Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens. Kultur ist für uns Ausdruck dessen, dass der Mensch sich nicht allein im Materiellen findet. Von Kunst und Kultur geht eine unschätzbare, nicht messbare und nicht nach ökonomischen Kategorien bewertbare Wirkung aus: Kultur stiftet Lebensfreude und Lebenssinn, Kultur schafft Integration.
„Bayern ist ein Kulturstaat“; diesen Grundsatz findet man in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung niedergelegt. Geschriebene Verfassungstexte dauerhaft mit Leben zu erfüllen, sieht die Bayerische Staatsregierung als wichtige Aufgabe an. "Kultur in Bayern" bedeutet dabei wesentlich mehr als die Glanzpunkte der zentralen Städte. Um auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte Kulturprojekte bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche des Freistaats Bayern fördern zu können, wurde der Kulturfonds im Jahr 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer errichtet. Als Bestandteil der Offensive Zukunft Bayern, mit der die Staatsregierung wichtige Impulse unter anderem zur Verbesserung der regionalen kulturellen Infrastruktur im Freistaat geben will, können hieraus modellhafte und innovative Vorhaben gefördert werden.
Insgesamt hat sich deutlich gezeigt, dass die Förderung aus dem Kulturfonds - Bereich Unterricht und Kultus - wichtige Impulse dafür geben kann, dass sich Schulen und Schüler, Bildungsträger und Institutionen vor Ort zusammensetzen und für das Schulleben und die kulturelle Prägung der Region allgemein wichtige gemeinsame Aktivitäten planen und verwirklichen. Damit wird letztlich auch die Eigenverantwortung der Beteiligten herausgefordert, das „Einstehen“ für eine gemeinsame Sache. Wünschenswert ist dabei ein breites Spektrum neuer Ideen und Konzepte.
Über die Verwendung der für den Bereich Unterricht und Kultus aktuell zur Verfügung stehenden Erträge von rund 660.000 EUR pro Jahr entscheidet der Kultusminister, der die in eigener Verantwortung erstellte Planungsliste dem Bayerischen Landtag zur Billigung (Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen) sowie zur Unterrichtung (Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport) vorlegt. Die erforderliche Koordinierung und Durchführung der Vorarbeiten bis zur Vorlage entscheidungsreifer Fördervorschläge obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
