Im Bereich Unterricht und Kultus handelt es sich um die Schwerpunkte
- Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchliche Bildungsarbeit
- Zuschüsse für modellhafte, innovative Projekte
- Förderung von Investitionen in besonderen Ausnahmefällen
- Internationaler Ideenaustausch
- Zuschüsse zur Förderung internationaler Begegnungen
- Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
- Förderung sonstiger innovativer Vorhaben im kulturellen Bereich, wie etwa modellhafte außerunterrichtliche Aktivitäten von Schulen.
- Die Bereiche Theater, Museen, Förderung der zeitgenössischen Kunst, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Archive, Bibliotheken und Literatur, Heimatpflege, Laienmusik, Musikpflege sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte wie etwa Ateliers für bildende Künstler, fallen in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Bei der Vergabe der Mittel wird den Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik - Vielfalt, Dezentralität, Subsidiarität und Regionalismus - Rechnung getragen, um jeden Landesteil mit seinem kulturellen Reichtum seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Dabei wird nicht nach dem "Gießkannenprinzip" vorgegangen, sondern gezielt, mit Blick auf die Qualität der zu fördernden Projekte. So kann der Kulturfonds dazu beitragen, dass die kulturelle Selbstständigkeit der Regionen Bayerns auch für die Zukunft gesichert wird.