Ansprechpartner – der direkte Weg

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Wir bemühen uns, Ihre Anfragen und Anregungen möglichst zeitnah zu bearbeiten. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie direkt mit den verantwortlichen und fachkundigen Stellen und Personen in Kontakt zu bringen.

Häufige Anlässe für Kontaktaufnahmen und die dazugehörigen Ansprechpartner haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Häufige Anfragen

Ich möchte mich zum Thema Schule in Bayern und Coronavirus / COVID-19 informieren.

Stets aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus / COVID-19 finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus.

Die Corona-Telefonhotline des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht Eltern bei dringenden Fragen rund um Schule und das Coronavirus zur Verfügung. Die Hotline ist außerhalb der bayerischen Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/54 02 99 86 erreichbar.

Ich habe eine Frage zum Unterricht und/oder zu meiner Schule.

Grundsätzlich ist dafür die Schule selbst zuständig, also die Schulleitung und die Lehrkräfte, zum Beispiel wenn es sich um Fragen zum Unterrichtsablauf, zur Organisation der Schule oder den Lehrkräften handelt. Neben dem persönlichen Kontakt oder einem Anruf können Sie natürlich auch eine E-Mail schreiben. Die entsprechenden Daten und Adressen finden Sie in unserer Schulsuche.

Anfragen zu Volksschulen können Sie auch an das Staatliche Schulamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis richten.

Für Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen gibt es jeweils Ministerialbeauftragte.

Bei Fragen zur gymnasialen Oberstufe stehen die Oberstufenkoordinatoren an den Schulen sowie die Homepage zur gymnasialen Oberstufe als Informationsquellen zur Verfügung.

Ich möchte mich über Schullaufbahnen informieren.

Für diesen wichtigen, zukunftsweisenden und sehr persönlichen Themenbereich steht die Staatliche Schulberatung an den Schulen vor Ort sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das bayerische Kultusministerium eine eigene Seite im Internet eingerichtet: www.mein-bildungsweg.de. Dort kann man die zahlreichen Anschlüsse in Bayerns allgemeinen und beruflichen Schulen, Staatsinstituten und Hochschulen abfragen. Der interaktive Bildungswegplaner funktioniert übrigens sowohl mit festgelegtem Ziel als auch ohne Zielangabe.

Ich brauche eine Auskunft über das Lehramtsstudium oder die Lehrerausbildung.

Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Lehrerbildung sowie weiterführende Links zu Prüfungs- und Praktikumsämtern. Für konkrete Fragen steht Ihnen das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern zur Verfügung.

Informationen zu Lehramtsstudium und zum Lehrer/-in-Sein in Bayern bietet auch die Seite www.zukunftprägen.bayern, Informationen zum Quereinstieg an Bayerns Schulen finden Sie auf www.einstieg.bayern.

Informationen zum Lehramtsstudium an der jeweiligen Universität erhalten Sie über die Zentralen Studienberatungen der Universitäten.

Für Fragen zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen stehen Ihnen die Außenstellen des Prüfungsamts zur Verfügung.

Ich bin eine Lehrkraft und habe eine Frage zum Schulbetrieb oder zum Dienst- und Beschäftigungsverhältnis.

Wir bitten Lehrkräfte, bei der Klärung dienstlicher Angelegenheiten den Dienstweg einzuhalten. Bitte wenden Sie sich daher vor der Kontaktaufnahme mit höheren Instanzen immer zuerst an Ihren unmittelbaren Vorgesetzten (z. B. Ihre Schulleitung). Dies gilt beispielsweise bei Bewerbungen oder Versetzungswünschen.

Ich möchte mich darüber informieren, an welchen Orten ich in Bayern studieren kann.

Einen Überblick über die bayerischen Hochschulstandorte finden Sie auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums. Dort finden Sie weiterführende Informationen und auch Kontaktdaten und Links zu den Internetauftritten der einzelnen Hochschulen.

Ich bin ein Berufstätiger ohne Abitur und möchte ein Studium aufnehmen.

Das Studium an einer Universität im Freistaat Bayern setzt grundsätzlich die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus. Die Fachhochschulreife ist hierfür nicht ausreichend. Sie ist jedoch in der Regel erforderlich für den Zugang zu einem Studium an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Für beruflich Qualifizierte bestehen in Bayern zahlreiche Möglichkeiten, eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachzuholen. Über die verschiedenen Wege geben die Staatlichen Schulberatungsstellen gerne Auskunft.

Zudem haben qualifizierte Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, unmittelbar in ein Studium an einer bayerischen Hochschule einzusteigen.

So wird Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung (bzw. einer beruflichen Fortbildungsprüfung, die der Meisterprüfung gleichgestellt ist) sowie einer Fachschule oder Fachakademie der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde.

Um einen fachgebundenen Hochschulzugang zu erhalten, müssen beruflich Qualifizierte folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen eine mindestens zweijährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und anschließend in der Regel mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis vorweisen können - und zwar jeweils in einem Bereich, der dem angestrebten Studiengang fachlich verwandt ist. Darüber hinaus muss die Hochschule die Studieneignung feststellen – entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr. Vor der Durchführung des Prüfungsverfahrens oder vor der Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.

Für nähere Auskünfte stehen die Studienberatungen und die Zulassungs- bzw. Immatrikulationsämter der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gerne zur Verfügung. Informationen erhalten Sie auch auf der Website www.weiter-studieren-in-bayern.de.

Ich habe im Ausland Vorbildungsnachweise erworben und möchte an einer bayerischen Hochschule weiterstudieren.

Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule studieren wollen, können sich direkt dort bewerben. In Zweifelsfällen werden sie an die Zeugnisanerkennungsstelle verwiesen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Anerkennung von Auslandsstudien und Graden
Bzgl. des Nachweises von Deutschkenntnissen wenden Sie sich bitte an die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Ich möchte einen ausländischen Hochschulgrad oder einen Hochschultitel bzw. eine ausländische Hochschultätigkeitsbezeichnung anerkennen lassen.

Im Freistaat Bayern gibt es keine Rechtsgrundlage für ein entsprechendes Anerkennungsverfahren. Das Bayerische Hochschulgesetz lässt das Führen von im Ausland durch anerkannte Hochschulen rechtmäßig verliehener Hochschulgrade (z. B. bachelor, bakalár, licencjat, master, magister, maestro, licenciado, doctor; kandidat nauk), Hochschultitel (z. B. docent, associate professor, professor universitar, Professor) und Hochschultätigkeitsbezeichnungen (z. B. visiting professor) in der Originalform unter Angabe der verleihenden Institution in Bayern grundsätzlich genehmigungsfrei zu.

Die Einzelheiten finden Sie unter: Anerkennung von Auslandsstudien und Graden

Für bestimmte Berufe können aufgrund von berufsrechtlichen Regelungen (z. B. ärztliche Standesregeln) weitergehende Beschränkungen bestehen.

Angebote der Staatlichen Schulberatung

Ich habe Fragen zum Thema Schullaufbahn, suche Hilfe bei schulischen oder persönlichen Problemen oder Unterstützung bei Fragen zu Erziehungs- und Bildungsaufgaben.

Hierzu finden Sie Ansprechpartner bei der Staatlichen Schulberatung, die durch Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort und an den Staatlichen Schulberatungsstellen erfolgt. Die Beratung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich, lösungsorientiert, freiwillig und natürlich kostenlos.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie u. a. auf der Homepage Ihrer Schule. Für Fragen, die über die einzelne Schule hinausgehen, sind die Staatlichen Schulberatungsstellen zuständig:

Die Staatlichen Schulberatungsstellen als qualifizierte Ansprechpartner

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Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

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