Mit der Fortschreibung 1998 des Kinder- und Jugendprogramms will die Bayerische Staatsregierung in einer Zeit rasch sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen eine Standortbestimmung vornehmen und mit innovativen Leitlinien und Maßnahmen Anstöße für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern geben.
Das Kinder- und Jugendprogramm soll wie bisher verläßliche Grundlagen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe schaffen, an denen freie und öffentliche Träger ihre Arbeit und ihre Planungen ausrichten können.
