Jugendarbeit und Schule

Staatsminister Siegfried Schneider und die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings Martina Kobriger haben am 20. Juni 2007 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit unterzeichnet. Die Rahmenvereinbarung fußt auf zwei Merkmalen der Jugendarbeit, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und ergänzen können:

1. Bildungsauftrag der Jugendarbeit
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII schreibt in § 11 der Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegen neben der Werteorientierung (nach Verbänden mit unterschiedlichen Schwerpunkten), einer Freizeit-, Medien- und Umwelterziehung vor allem in der Ausbildung und Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen.

Diesen Bildungsauftrag erfüllt die Jugendarbeit vor allem in eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendverbände oder Jugendringe.

2. Gleiche Menschen – gleiche Ziele
Die der Jugendarbeit zugrunde liegenden Bildungsziele überschneiden sich teilweise eng mit Bildungszielen der Schule, was Kompetenzen im personalen und sozialen Bereich anbelangt, Freizeit-, Umwelt- oder Medienverhalten. Es sind auch größtenteils dieselben Menschen – vormittags in der Schule, nachmittags im Jugendverband. Die Jugendarbeit in Bayern erreicht mit ihren Angeboten ca. 88 % der Jugendlichen, immerhin noch 65 % mit eigenem Engagement in einem Verband.

Von diesen beiden Tatsachen ausgehend liegt der Gedanke an eine stärkere Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit nahe.

Praxis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Der Bayerische Jugendring hat in einem Modellprojekts J.a.m.b.u.s. (Jugendarbeit macht Bildung und Schule, www.jambus.bjr.de) verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit erprobt. Beteiligt waren alle Schularten und erprobt wurden unterschiedliche inhaltliche und organisatorische Modelle von der reinen Jugendverbandsarbeit über inhaltliche Kooperationen bis hin zu organisatorischen Kooperationen.
Beispiele aus dem Modellprojekt: Pfadfinderinnen an Realschulen in Augsburg und Aschaffenburg im Rahmen der ganztägigen Betreuung / Planung, Erstellung und Verteilung der Mittagsverpflegung an einer Förderschule in Augsburg / Medienarbeit, Gymnastik, Bewegung, Tanz sowie ein „Café international“ als Treff von deutschen und ausländischen Schülern und Eltern an einer Hauptschule in Miesbach / Literatur und Sprache an einem Gymnasium in Miesbach.

Über dieses Modellprojekt hinaus gibt es in fast allen Landkreisen bereits eine Fülle konkreter Kooperationen, die vor Ort von Schule und Jugendverband bzw. Kreis- oder Stadtjugendring eingerichtet wurden.

Formen der Zusammenarbeit
Bei den Kooperationsprojekten unterscheiden sich Aktivitäten, die rein jugendspezifische Ziele verfolgen und solche, die auch Bezüge zu Lehrplänen der Schularten aufweisen:

  • Beteiligung an Projektwochen mit Klassen oder Gruppen
  • (Mit-)Gestaltung von Schullandheimaufenthalten
  • Schülertreffs, Schülercafés an der Schule oder in unmittelbarer Nähe
  • Seminare, Multiplikatorenschulung für Tutoren, Mitglieder der SMV
  • Pausen- und Schulhofgestaltung
  • Übungen, Schulungen, Unternehmungen z.B. mit erlebnispädagogischen Methoden
  • Bildungsangebote zur Entwicklung / Stärkung sozialer Kompetenzen, Schlüsselkompetenzen
  • Gruppenangebote
  • Jugendberatung, Jugendinformation

Die Kooperationsmaßnahmen können in der Schule oder außerhalb, während der Unterrichtszeit oder in unterrichtsfreien Zeiten erfolgen. Fachlich qualifiziertes Personal seitens der Träger ist Voraussetzung, ebenso gegenseitige Information, Beratung und Weiterbildung. Träger können Jugendverbände, Kreis- oder Bezirksjugendringe sein, auch Jugendbildungsstätten sowie Träger der kommunalen Jugendarbeit (Jugendämter). Auf der Grundlage der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 16.05.2002 werden bei der Umsetzung von Ganztagsschulen Maßnahmen im Bereich der Freizeitgestaltung mit den besonderen Bildungsschwerpunkten der Jugendarbeit geplant, auch Jugendverbandsarbeit, Aktivitäten in Sportvereinen, etc.

Ziel der Rahmenvereinbarung
Die neue Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, bestehende Kooperationen zu stärken sowie weitere Schulen und Jugendverbände zu Kooperationen zu ermuntern. Das Kultusministerium und der Bayerische Jugendring zielen auf eine partnerschaftliche Organisation der Kooperation zwischen der Schule und dem jeweiligen Träger der Jugendarbeit, durch die sowohl die Gemeinsamkeiten im Ziel als auch die Unterschiede in Arbeitsweise und Ausstattung respektiert werden. Kooperationen sollen von gegenseitigem Vertrauen getragen sein und Maßnahmen der internen Planung, Abstimmung, Information und Weiterbildung vorsehen.

Der Rahmenvereinbarung sind zwei Mustervereinbarungen beigefügt, die die Schulen und Träger der Jugendarbeit als Grundlage für ihre Vertragsgestaltung verwenden können, Muster 1 für Kooperationen nach Ziffer 3, Muster 2 für Kooperationen nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung.

Ansprechpartner sind im Kultusministerium Herr Studiendirektor Michael Rißmann (Telefon 089 / 2186-2490, E-Mail: michael.rissmann@stmuk.bayern.de) sowie beim Bayerischen Jugendring Frau Martina Liebe (Telefon 089 / 5145842, E-Mail: liebe.martina@bjr.de).

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