Im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung erfolgt dies zum einen durch die Förderung landesweit tätiger Institutionen und Fachorganisationen der Jugendarbeit wie den Bayerischen Jugendring, das Koordinierungszentrum deutsch-tschechischer Jugendaustausch und die Internationale Jugendbibliothek und die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit sowie durch überregionale Fachprogramme. Zum anderen werden Investitionen bei Jugendherbergen und anderen Einrichtungen für Jugendliche finanziell unterstützt. Ein wichtiger Partner bei der Gestaltung und Umsetzung der jugendpolitischen Ziele ist der Bayerische Jugendring.

Staatsminister Siegfried Schneider und die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings Martina Kobriger haben am 20. Juni 2007 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit unterzeichnet. Die Rahmenvereinbarung fußt auf zwei Merkmalen der Jugendarbeit, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und ergänzen können:
1. Bildungsauftrag der Jugendarbeit
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII schreibt in § 11 der Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Schwerpunkte der Bildungsarbeit liegen neben der Werteorientierung (nach Verbänden mit unterschiedlichen Schwerpunkten), einer Freizeit-, Medien- und Umwelterziehung vor allem in der Ausbildung und Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen.
Diesen Bildungsauftrag erfüllt die Jugendarbeit vor allem in eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendverbände oder Jugendringe.
2. Gleiche Menschen – gleiche Ziele
Die der Jugendarbeit zugrunde liegenden Bildungsziele überschneiden sich teilweise eng mit Bildungszielen der Schule, was Kompetenzen im personalen und sozialen Bereich anbelangt, Freizeit-, Umwelt- oder Medienverhalten. Es sind auch größtenteils dieselben Menschen – vormittags in der Schule, nachmittags im Jugendverband. Die Jugendarbeit in Bayern erreicht mit ihren Angeboten ca. 88 % der Jugendlichen, immerhin noch 65 % mit eigenem Engagement in einem Verband.
Von diesen beiden Tatsachen ausgehend liegt der Gedanke an eine stärkere Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit nahe.
Praxis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit
Der Bayerische Jugendring hat in einem Modellprojekts J.a.m.b.u.s. (Jugendarbeit macht Bildung und Schule, www.jambus.bjr.de) verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit erprobt. Beteiligt waren alle Schularten und erprobt wurden unterschiedliche inhaltliche und organisatorische Modelle von der reinen Jugendverbandsarbeit über inhaltliche Kooperationen bis hin zu organisatorischen Kooperationen.
Beispiele aus dem Modellprojekt: Pfadfinderinnen an Realschulen in Augsburg und Aschaffenburg im Rahmen der ganztägigen Betreuung / Planung, Erstellung und Verteilung der Mittagsverpflegung an einer Förderschule in Augsburg / Medienarbeit, Gymnastik, Bewegung, Tanz sowie ein „Café international“ als Treff von deutschen und ausländischen Schülern und Eltern an einer Hauptschule in Miesbach / Literatur und Sprache an einem Gymnasium in Miesbach.
Über dieses Modellprojekt hinaus gibt es in fast allen Landkreisen bereits eine Fülle konkreter Kooperationen, die vor Ort von Schule und Jugendverband bzw. Kreis- oder Stadtjugendring eingerichtet wurden.
Formen der Zusammenarbeit
Bei den Kooperationsprojekten unterscheiden sich Aktivitäten, die rein jugendspezifische Ziele verfolgen und solche, die auch Bezüge zu Lehrplänen der Schularten aufweisen:
Die Kooperationsmaßnahmen können in der Schule oder außerhalb, während der Unterrichtszeit oder in unterrichtsfreien Zeiten erfolgen. Fachlich qualifiziertes Personal seitens der Träger ist Voraussetzung, ebenso gegenseitige Information, Beratung und Weiterbildung. Träger können Jugendverbände, Kreis- oder Bezirksjugendringe sein, auch Jugendbildungsstätten sowie Träger der kommunalen Jugendarbeit (Jugendämter). Auf der Grundlage der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 16.05.2002 werden bei der Umsetzung von Ganztagsschulen Maßnahmen im Bereich der Freizeitgestaltung mit den besonderen Bildungsschwerpunkten der Jugendarbeit geplant, auch Jugendverbandsarbeit, Aktivitäten in Sportvereinen, etc.
Ziel der Rahmenvereinbarung
Die neue Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, bestehende Kooperationen zu stärken sowie weitere Schulen und Jugendverbände zu Kooperationen zu ermuntern. Das Kultusministerium und der Bayerische Jugendring zielen auf eine partnerschaftliche Organisation der Kooperation zwischen der Schule und dem jeweiligen Träger der Jugendarbeit, durch die sowohl die Gemeinsamkeiten im Ziel als auch die Unterschiede in Arbeitsweise und Ausstattung respektiert werden. Kooperationen sollen von gegenseitigem Vertrauen getragen sein und Maßnahmen der internen Planung, Abstimmung, Information und Weiterbildung vorsehen.
Der Rahmenvereinbarung sind zwei Mustervereinbarungen beigefügt, die die Schulen und Träger der Jugendarbeit als Grundlage für ihre Vertragsgestaltung verwenden können, Muster 1 für Kooperationen nach Ziffer 3, Muster 2 für Kooperationen nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung.
Ansprechpartner sind im Kultusministerium Ministerialrat Horst Hartwig (Telefon 089 / 2186-2098, E-Mail: horst.hartwig@stmuk.bayern.de) sowie beim Bayerischen Jugendring Martina Liebe (Telefon 089 / 5145842, E-Mail: liebe.martina@bjr.de).

Jugendherbergen und Jugendgästehäuser
Jugendherbergen und Jugendgästehäuser sind Einrichtungen mit verschiedenen Aufgaben. Sie dienen als Übernachtungs- und Begegnungsstätten für Jugendliche aus dem In- und Ausland. Ihre Aufgabe umfasst die Förderung des Wanderns und Reisens von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Unterstützung von weiteren Freizeitaktivitäten durch die Bereitstellung preiswerter Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eigener Freizeitangebote und -programme.
Weitere Nutzungsschwerpunkte sind Erholungsfreizeiten, Schullandheimaufenthalte, Schulskikurse sowie Tagungen und Lehrgänge. Als Stätten der Begegnung von Jugendlichen und auch Erwachsenen aus unterschiedlichen Ländern und Regionen, verschiedener sozialer Herkunft und Altersstufen leisten Jugendherbergen einen wesentlichen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis und zur Erweiterung des Erfahrungshorizonts von Jugendlichen.
Schullandheime
Schullandheime sind Einrichtungen, die insbesondere für den Schullandheimaufenthalt als schulische Veranstaltung von Schulklassen und schulischen Gruppen bestimmt sind. Diese Häuser sind diesem Zweck entsprechend ausgestattet und eingerichtet.
Viele Schullandheime eignen sich auf Grund ihrer Lage und ihrer Ausstattung besonders zur Durchführung spezieller Unterrichtsvorhaben und bieten dazu Informations- und Arbeitsmaterialien für Lehrer und Schüler an.
Jugendbildungsstätten
Jugendbildungsstätten sind Einrichtungen der Jugendarbeit, die ein eigenes Programm anbieten und bei Gastbelegungen das Programm der Gastgruppe unterstützen. Sie verfügen deshalb über eigenes pädagogisches Personal. Tagungsräume (meist auch ausgestattet mit A-/V- und AV-Medien) sowie Wirtschaftsräume sind vorhanden. Voll- oder Teilverpflegung ist verpflichtend oder kann vereinbart werden.
In Kursen, Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen bieten Jugendbildungsstätten die Möglichkeit zur Information über Belange der Jugendarbeit und zur Auseinandersetzung mit Fragen und Problemen Jugendlicher. Die besondere Aufgabe dieser Einrichtungen liegt in der Aus- und Fortbildung insbesondere von ehrenamtlichen Jugendleitern. Jugendbildungsstätten sind in der Regel auch für Schullandheimaufenthalte geeignet.
Sportheime und Jugendheime des BLSV
Im Sommer wie im Winter bieten die Sport- und Jugendferiendörfer des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) beste Voraussetzungen für eine aktive Freizeitgestaltung.
