Die staatliche Schulberatung hilft, die vielfältigen Bildungswege überlegt zu nutzen, Schulprobleme zu klären und zu bewältigen; sie ist Teil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen: Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Ein Team solcher Beratungsexperten gibt es in jedem Bezirk als staatliche Schulberatungsstelle.
Die Staatliche Schulberatung vermittelt Hilfe bei Schulproblemen, unterstützt Eltern und Lehrkräfte bei der Erziehungs- und Bildungsaufgabe und berät zum Thema Schullaufbahn. Die Schulberatung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich, freiwillig und natürlich kostenlos.
Bei der Staatlichen Schulberatung ist für jede Schule eine Beratungslehrkraft bestimmt. Sie berät Schüler und Eltern, hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Darüber hinaus informiert sie auch über Möglichkeiten, von einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln. Namen und Sprechzeiten erfahren Sie bei Ihrer Schule.
Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schüler, Eltern und Lehrer in psychologisch komplexen Fällen und Fragestellungen an, die den schulischen Bereich betreffen. Sie beraten auf der Grundlage psychologischer Untersuchungen und betreuen meistens mehrere Schulen. Name, Adresse und Sprechzeit des Schulpsychologen erfahren Sie über die Lehrer an Ihrer Schule und bei der Schulberatungsstelle.

Ein Team von Beratungsexperten - Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten - gibt es in jedem Bezirk als staatliche Schulberatungsstelle. Sie ist die zentrale Beratungsstelle für alle Schulen dieses Bezirks.
Eltern, Schüler und Lehrer können sich mit Fragen zu allen Schularten an diese zentrale Schulberatungsstelle wenden.
Es ist auch Aufgabe der staatlichen Schulberatungsstelle,
Adressen staatlicher Schulberatungsstellen
Oberbayern-Ost
(Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach und das übrige östliche Oberbayern)
Beetzstr. 4
81679 München
Tel. 089 982955110
Fax 089 982955133
E-Mail: info@sbost.de
Oberbayern-West
(Pfaffenhofen, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Bad Tölz-Wolfratshausen und das übrige westliche Oberbayern)
Beetzstr. 4
81679 München
Tel. 089 982955120
Fax 089 982955133
E-Mail: info@sbwest.de
München
(Stadt und Landkreis)
Pündterplatz 5/III
80803 München
Tel. 089 38384950
Fax 089 38384988
E-Mail: info@sbmuenchen.bayern.de
Niederbayern
Seligenthalerstr. 36
84034 Landshut
Tel. 0871 430310
Fax 0871 4303110
E-Mail: info@sbndb.de
Oberpfalz
Weinweg 2
93049 Regensburg
Tel. 0941 22036
Fax 0941 22037
E-Mail: sbopf@schulberatung-oberpfalz.de
Oberfranken
Theaterstr. 8
95028 Hof
Tel. 09281 1400360
Fax 09281 1400382
E-Mail: mail@sb-ofr.de
Mittelfranken
Glockenhofstraße 51
90478 Nürnberg
Tel. 0911 5867610
Fax 0911 5867630
E-Mail: sbmfr@t-online.de
Unterfranken
Ludwigkai 4
97072 Würzburg
Tel. 0931 7945410
Fax 0931 7945440
E-Mail: mail@schulberatung-unterfranken.de
Schwaben
Hallstr. 9
86150 Augsburg
Tel. 0821 509160
Fax 0821 5091612
E-Mail: sbschw@as-netz.de

Ja. Art. 53 Abs.6 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Schülern, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, kann in einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen nach Maßgabe näherer Regelungen in den Schulordnungen das Vorrücken auf Probe gestattet werden; das Vorrücken kann ihnen noch gestattet werden, wenn sie sich einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres erfolgreich unterzogen haben.
