Praktikumsamt

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Kontakt

Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken

Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel.: (0931) 321 15 -29
Fax: (0931) 321 15 -28
 

Leitung:
Nina Köpplinger
OStRin

E-Mail: praktikumsamt@mbu-gym.de
 
Sekretariat:
Silvana Schüler
VAe

Sprechzeiten:
Sie erreichen uns telefonisch Montag-Freitag, 8:30-12:30 Uhr

Bei Kontaktaufnahme per Mail bitten wir um folgende Angaben:

  • vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • die beiden vertieft studierten Fächer

Aktuelle Informationen für Studierende

Aktuell mögliche Anmeldungen

Die Anmeldung für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im WS 2024/25 erfolgt online vom 01.01. bis 15.04.2024. Alle vorher eingegangenen Anmeldungen sind ungültig und werden gelöscht!

Der nächste Vorbereitungstag für das pädagogisch-didaktische Praktikum findet am Samstag, 20.04.2024, 9:00 - 17:00 Uhr, statt. Die Anmeldung erfolgt über WueStudy.

Masernschutz

Sehr geehrte Studierende des Lehramtes an Gymnasien,

das Masernschutzgesetz ist seit 01.03.2020 bundesweit in Kraft (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html).

Bitte beachten Sie dazu, dass Sie vor Praktikumsantritt eines der verpflichtend vorgeschriebenen Schulpraktika (Orientierungspraktikum, Pädagogisch-Didaktisches Schulpraktikum und studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum sowie alternativ die Lehr:Werkstatt) einen Nachweis bzgl. Ihres Masernimmunstatus erbringen müssen. Die Kontrolle des Nachweises obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter Ihrer jeweiligen Praktikumsschule. 

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis über zwei Masernimpfungen (i.d.R. Impfausweis)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist.
  • Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
  • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.

 

Falls kein ausreichender Nachweis erbracht wird, können Sie das Praktikum nicht antreten. Bitte kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die nötigen Dokumente und legen diese an Ihrer Praktikumsschule vor.

Das Praktikumsamt Unterfranken ist zuständig für Studierende des Lehramts an Gymnasien der Universität Würzburg.

Aufgaben und Ziele, sowie allgemeine Bestimmungen

Aufgaben und Ziele der Praktika

Aufgabe und Ziel der Praktika während des Studiums sind die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und in die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen Ihnen auch Einsichten darüber vermitteln, ob Sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.

Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen Sie eigene Unterrichtsplanung betreiben und auch erste Unterrichtsversuche durchführen.

 

Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika

Während der Ableistung des Schulpraktikums und des studienbegleitenden Praktikums ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während der Ableistung des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Haftung des Betriebs, anderer Betriebsangehöriger oder anderer Praktikanten für Personenschäden beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus hat der Praktikant dafür Sorge zu tragen, dass er ausreichend Versicherungsschutz genießt, z.B. für Schäden, die er durch seine Praktikumstätigkeit dem Betrieb oder Dritten zufügt. Dazu kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ratsam sein.

Der an Gymnasien im Zusammenhang mit den Praktika erteilte Unterricht hat im Rahmen der für diese Schulart geltenden schul- und dienstrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Studierenden unterstehen während der Ableistung der Praktika den Weisungen des Schulleiters und der Praktikumslehrkraft. Die Schule stellt nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichen Muster aus. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

Zu Beginn eines Praktikums an einer Schule sind die Teilnehmer gegen Nachweis davon in Kenntnis zu setzen, dass sie über Angelegenheiten, die ihrer Natur nach der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben. Die Praktikumsteilnehmer sind gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) in Schulen und der Gemeinsamen Bekannmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (GemBek) vom 16. Juli 2002 (KWMBl I 2002 S. 279) § 35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten, die sich aus § 36 IfSG ergeben, zu belehren.

Für diese hat das Robert-Koch-Institut ein ausführliches Muster herausgegeben, das auf dessen Internetseite zur Verfügung steht.

Folgende Praktika sind nach den Bestimmungen der LPO I vom 13.03.2008 verpflichtend:

Orientierungspraktikum

Umfang 3-4 Wochen

Mindestens eine Woche ist dabei an einer staatlich anerkannten  Schule zu absolvieren.

Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/22 aufnehmen, ist das Orientierungspraktikum verpflichtend an mindestens zwei verschiedenen Schularten abzuleisten.

Bei Studienbeginn ab Sommersemester 2023 ist zudem der Besuch einer Mittel- oder Förderschule verpflichtend.

 

An jeder Schulart können Sie  u.a. folgende Beobachtungen machen:

  • Mit welchen Methoden wird eine hohe Schüleraktivität erzeugt?

  • Wie reagieren Schüler einer Altersstufe in unterschiedlichen Schularten?

  • Wie motiviert die Lehrkraft die Lerngruppe?

  • Wie geht die Lehrkraft mit Disziplinschwierigkeiten um?

  • Gibt es bestimmte Rituale/Gewohnheiten, mit der die Lehrkraft den Unterricht strukturiert?

  • Welche Methoden, Verhaltensweisen, pädagogische Kniffe erscheinen Ihnen so wertvoll, dass Sie diese auch in Ihr eigenes Lehrerhandeln übernehmen möchten?

u.v.a.

Die Ableistung empfiehlt sich daher vor Beginn des Studiums, in jedem Fall aber vor Antritt des Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit. Der Nachweis wird bei der Anmeldung  zum Schulpraktikum verbindlich eingefordert.

Es ist Sache der AbiturientInnen, sich um Praktikumsplätze zu kümmern! Die Anmeldung erfolgt in Eigeninitiative direkt bei der ausgewählten Institution.

Betriebspraktikum

 • Umfang: 8 Wochen

 • Ableistung in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im In- und Ausland möglich.

 • Nachweis wird bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung gefordert.

 • Grundsätzlich können alle nach dem Abitur durchgeführten Tätigkeiten anerkannt werden, mit Ausnahme jener, die im pädagogisch-erzieherischen Bereich liegen.
Zwischen Ableistung des Praktikums und Aufnahme des Studiums sollte kein allzu langer Zeitraum liegen.

 • Es ist Sache des Studierenden, sich um Praktikumsplätze zu kümmern!

 • Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird als Betriebspraktikum anerkannt. Zuständig ist das Praktikumsamt.

pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Für Studierende gibt es derzeit in Unterfranken zwei Möglichkeiten:

1. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

2. Die Lehr:werkstatt (siehe unten).

zu 1. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

Organisation:
Das Schulpraktikum sollte zwischen dem zweiten und sechsten Semester abgeleistet werden. Die 150 bis 160 Unterrichtsstunden sind in der Regel in zwei Blöcken im Laufe zweier aufeinander folgender Schulhalbjahre zu absolvieren, alternativ zusammenhängend in einem Block von mind. 5 Wochen (Durchschnittlich 25 Stunden pro Woche) . Das Schulpraktikum kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder an staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern durchgeführt werden.
Die Studierenden kümmern sich selbstständig um Ihren Praktikumsplatz. Dabei sind die Vorgaben der Schulen, z.B. über mögliche Praktikumszeiträume, zu beachten! Am Ende des Praktikums ist mit dem Studierenden ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf zu führen. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten.

Voraussetzungen für das Pädagogisch-Didaktische Schulpraktikum:

  • Für Studierende der Universität Würzburg: Besuch des "Vorbereitungstages für das  pädagogisch-didaktische Schulpraktikum“. Dieser findet an je einem Samstag im Semester statt und wird mit 10 Stunden auf das Praktikum angerechnet. Verbindliche Anmeldung über wueStudy (Name der Veranstaltung: "Vorbereitung PDP LA GY").
  • Erfolgreicher Abschluss des Orientierungspraktikums.
     

Anmeldung zum Praktikum: Die Nachweise zu Vorbereitungstag und Orientierungspraktikum sind zusammen mit dem vorausgefüllten Anmeldeformular (Download s.u.) zur Anmeldung in der Praktikumsschule vorzulegen. Die Schule prüft die Voraussetzungen und schickt die Anmeldung spätestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn per Fax (0931-32115-28) an das Praktikumsamt.

Während des Praktikums ist das Begleitheft („Praktikumsbegleiter“, Download s.u.) zuverlässig zu bearbeiten. Dieses bildet eine Grundlage für die verpflichtend zu besuchende Begleitveranstaltung des Lehrstuhls für Gymnasialpädagogik. Sollte ein begleitender Besuch dieser Veranstaltung nicht möglich sein, besuchen Sie diese bitte im Vorfeld des Schulpraktikums!

Die Aufgaben und Studienziele des Studierenden während des Schulpraktikums entnehmen Sie bitte den Bestimmungen (Download s.u.).

Wird das Praktikum in einem anderen bayerischen Regierungsbezirk absolviert, so erfolgt die Anmeldung über Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten, in dessen Zuständigkeit die gewünschte Praktikumsschule liegt. Dem Praktikumsamt Unterfranken ist eine Kopie der Anmeldung zu übermitteln. Bitte beachten Sie die teilweise abweichenden Meldetermine bei anderen Praktikumsämtern.

Zu 2. Die Lehr:werkstatt

Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht. Nähere Informationen zu Ablauf und Bewerbung siehe Download unten.

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum sollte möglichst im fünften oder sechsten Semester abgeleistet werden. Bitte beachten Sie, dass in Unterfranken dieses Praktikum nur im Wintersemester durchgeführt werden kann. Die Studierenden entscheiden sich dabei für eines ihrer beiden Studienhauptfächer.

Das Praktikum findet über das gesamte Semester hinweg am Vormittag eines festgelegten Wochentages statt und umfasst 3 Stunden Unterricht mit anschließender Besprechung. Sie besuchen und besprechen dabei den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem Sie vom Praktikumsamt zugewiesen werden. Eine Praktikumsgruppe besteht aus maximal sechs Teilnehmern.

Im gleichen Semester muss ein fachdidaktisches Seminar der Universität Würzburg besucht werden, das als Begleitveranstaltung zum Praktikum ausgewiesen und dem jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen ist. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachdidaktik des betreffenden Faches.

Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erfolgt online über den unten angegebenen Link.
Achtung: Sie erhalten nach Ihrer Online-Anmeldung eine Bestätigungsmail vom System. Bewahren Sie diese bitte unbedingt auf, um sie ggf. vorlegen zu können. Sollten Sie innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung keine Bestätigungsmail erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Praktikumsamt Unterfranken. Da bei google- und gmail-Adressen gehäuft Fehler auftreten, bitten wir Sie, wenn möglich, eine andere Email-Adresse zu nutzen.

In Unterfranken muss diese Anmeldung im Zeitraum vom 1. Januar bis 15. April im Kalenderjahr des Praktikumsbeginns erfolgen, da die Stundenpläne der Praktikumslehrer für das kommende Schuljahr entsprechend gestaltet werden müssen.

Sie entscheiden sich für Ihr Wunsch-Studienhauptfach, in welchem Sie das Praktikum absolvieren möchten. Zusätzlich geben Sie (für Ihr gewünschtes Fach) zwei mögliche Praktikumsschulen an zwei verschiedenen Orten (somit bitte nur eine Schule in Würzburg nennen) aus der aktuellen Tabelle an. Ein Anspruch auf Erfüllung des gewünschten Praktikumsfachs und -orts besteht nicht!

 

Sonderform: Brückenklassen und „gemeinsam.Brücken.bauen“

Sofern sich die Tätigkeit an einer öffentlich oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht, besteht auch im Schuljahr 2022/2023 weiterhin die Möglichkeit, Tätigkeiten im Rahmen von Maßnahmen zur individuellen Förderung in Kleingruppen, mit denen an Schulen coronabedingte Lernrückstände aufgeholt werden sollen, in folgendem Umfang anzurechnen:

Orientierungspraktikum: 2 Wochen
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: 75 Stunden

Bei diesem Einsatz ist der Studierende nicht als Praktikant, sondern innerhalb eines befristeten Arbeitsverhältnisses an der Schule eingesetzt.

Auslandspraktikum als Ersatz für schulische Praktika in Bayern

Bitte kontaktieren Sie das Praktikumsamt im Vorfeld eines geplanten Auslandspraktikums.
Informieren Sie sich darüber, ob und in welchem Umfang dieser Aufenthalt als Ersatz für schulische Praktika gemäß LPO I, anerkannt werden kann.
Dies gilt auch für Praktika, die vom PAD vermittelt werden.

Gesamtübersicht der Praktika

Weitere Auskünfte erhalten Sie per Mail (praktikumsamt@mbu-gym.de)oder telefonisch unter (0931)32115-29.
 

Service

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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