Informationen des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben:

Ministerialbeauftragter

Ltd. OStD Dr. Christoph Henzler
Hallstraße 10
86150 Augsburg

Telefon:0821-324-1601
Fax:0821-324-1606
Web:

Stellvertreter

Bernhard Stegmann, Oberstudiendirektor

MB-Bezirk-Schwaben

Mitteilungen

Drei schwäbische Gymnasien mit P-Seminar-Preis 2023/24 ausgezeichnet

Die schwäbischen Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2022/24 entwickelten in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 in ihren Projekt-Seminaren zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminare) Ideen und Konzepte zu unterschiedlichen und sehr interessanten Themenbereichen, die durch die Verleihung des P-Seminarpreises gewürdigt werden sollen.

Im Rahmen des jährlich verliehenen P-Seminarpreises wurden im Bezirk Schwaben wie in jedem Jahr durch eine Fachjury drei Siegerschulen ausgewählt. Die Preisverleihung fand durch den leitenden Ministerialbeauftragten Herrn Dr. Henzler in festlichem Rahmen am 29.02.2024 in den Räumlichkeiten der IHK von Schwaben in Augsburg statt. An dieser Stelle soll auch noch einmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Dr. Fischer und sein Team der IHK Schwaben übermittelt werden. Ein herzlicher Dank geht auch an die weiteren Partnerinnen und Partner von der Handwerkskammer Schwaben und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e.V., die auch in diesem Jahr das Preisgeld von 200 Euro für jedes Seminar zur Verfügung stellen konnte.

Den Schülerinnen und Schülern der drei Seminare sowie den betreuenden Lehrkräften sei an dieser Stelle herzlich gratuliert.

Aus allen Einsendungen gingen die drei besten P-Seminare auf Bezirksebene hervor. Die Sieger des Abiturjahrgangs 2022/24 sind:

· Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen Werde Wasser-Wisser – alles ist möglich! (P-Seminar Biologie): Entwerfen und Erstellen eines digitalen Wasserwisserpfads, bestehend aus neun H5P-Course Presentations mit eingebundener LeearningApp für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH und der Stadt Höchstädt.

· Simpert-Krämer-Gymnasium Krumbach Inklusion in Musik und Sport (P-Seminar Sport): Planung und Durchführung eines kompletten Inklusionstages mit verschiedenen musikalischen und sportlichen Stationen sowie einem Inklusionsfest für ca. 200 Personen in Zusammenarbeit mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW) Ursberg.

· Illertal-Gymnasium Vöhringen Vision-Ing21 (P-Seminar Physik): Bau eines Modells einer voll funktionsfähigen Magnetschwebebahn in Zusammenarbeit mit den Wieland-Werken und der Universität Augsburg.

Als besonders erfreulich kann an dieser Stelle noch hervorgehoben werden, dass das Illertal-Gymnasium Vöhringen nicht nur auf schwäbischer Ebene zu den drei Bezirkssiegern gehört, sondern auch auf Landesebene zu einem der vier besten P-Seminare in ganz Bayern gewählt wurde. Im Rahmen eines Festaktes wurde das Illertal-Gymnasium Vöhringen aufgrund herausragender Leistungen von Kultusministerin Anna Stolz belobigt und durfte auch die bayernweite Auszeichnung entgegennehmen. Herzlichen Glückwunsch!

Psem24
Gruppenbild: Preisträger P-Seminarpreis 2024

Der Kurs wird für ausländische Schülerinnen und Schüler angeboten, die über keine oder nur mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen, jedoch eine gymnasiale Eignung haben.

Informationen der Dienststelle

Ministerialbeauftragter

Dr. Christoph Henzler, Leitender Oberstudiendirektor

Stellvertreter des Ministerialbeauftragten

Bernhard Stegmann, Oberstudiendirektor

Dr.Henzler

Mitarbeiter des Ministerialbeauftragten

Beate Bott, Studiendirektorin, beate.bott@augsburg.de
Katja von Wyschetzki, Studiendirektorin, Katja.wyschetzki@augsburg.de
Ulrich Miller, Studiendirektor, ulrich.miller@augsburg.de
Michael Tanzer, Studiendirektor, michael.tanzer@augsburg.de

Verwaltungsbeamter

Andrea Sailer-Muth, Regierungsamtfrau, andrea.sailer-muth@augsburg.de

Verwaltungsangestellte

Birgit Kraus, Birgit.Kraus@augsburg.de
Claudia Schall, Claudia.Schall@augsburg.de
Sylvia Wohlmann, Sylvia.Wohlmann@augsburg.de

Anschrift der Dienststelle:

Hallstraße 10,
86150 Augsburg

Telefon: 0821-324-1601
Fax: 0821-324-1606
E-Mail: mbschwaben@augsburg.de

Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten befindet sich im
Holbein-Gymnasium Augsburg.

Datenschutzbeauftragter für die Angelegenheiten der Dienststelle:

Wolfgang Halbich, Oberstudienrat, datenschutz@holbein-gymnasium.de

StDin Doris Eckert
E-Mail: evangelisch@mbschwaben.de

StD Josef Spirk
E-Mail: ethik@mbschwaben.de

StDin Astrid Schimkus

Vertretung für StDin Dr. Claudia Weiser im SJ 23/24
E-Mail: deutsch@mbschwaben.de

mebis-Raum für FL Deutsch

StDin Astrid Schimkus
E-Mail: latein@mbschwaben.de

mebis-Raum für FL Latein

StD Dr. Andreas Weileder
E-Mail: griechisch@mbschwaben.de

StDin Carmen Jung
E-Mail: franzoesisch@mbschwaben.de

Links und Informationen

Oberstufe

Ansprechpartner für Fragen zur Oberstufe:

StD Michael Hartmann
E-Mail: oberstufe@mbschwaben.de

mebis-Raum für OSK

Berufliche Orientierung

Ansprechpartner für Fragen zur Beruflichen Orientierung:

StD Michael Hartmann
E-Mail: Berufliche_Orientierung@mbschwaben.de


Berater digitale Bildung (BdB) /ByCS

informationstechnischer Berater digitale Bildung (iBdB)

StD Christian Schmied

E-Mail: ibdb@mbschwaben.de

medienpädagogischer Berater digitale Bildung (mBdB):

StD Günter Häußler

E-Mail: mbdb@mbschwaben.de

Telefon: 0821/324 1614 (Durchwahl)
Telefon: 0821/324 1601 (Sekretariat)
Fax: 0821/324 1606

mebis-Raum für ByCS-Koordinatoren

BdB-Logo-klein

Schulverwaltungsprogramm ASV

Berater und Multiplikatoren in Schwaben:

StR Florian Langenecker
Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Tel. (08341) 966550
E-Mail: asv@jakob-brucker-gymnasium.de

StDin Brigitte Schmitt
Bodensee- Gymnasium Lindau
Tel. 08382 -93600
E-Mail: brigitte.bs.schmitt@web.de

StDin Schöffler Birgit
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Tel. (0821) 3102-7601
E-Mail: birgit.schoeffler@gymneusaess.de

Informationen zu ASV

Datenschutz

Elternarbeit

Ansprechpartnerin für die Elternarbeit:

StDin Heike Mössinger
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Landrat-Dr.Frey-Str. 2-4
86356 Neusäß

Telefon: 0821/3102-7601
E-Mail: heike.moessinger@jvlg.bayern

Informationen des ISB zur Elternarbeit

Ganztagsschule am Gymnasium

Koordination der Ganztagsschulangebote:

StDin Eva Riegger
Gymnasium bei St. Anna
Schertlinstraße 5-7
86159 Augsburg

Telefon: 0821/324-1651
Fax: 0821/324-1655
E-Mail: Ganztagsschulen@mbschwaben.de

Zur Tätigkeit gehören:

  • Information und Beratung von Schulen, Kommunen und freien Trägern,
  • Hilfe bei der Entwicklung von Ganztagskonzepten,
  • Bearbeitung von Genehmigungs- bzw. Förderanträgen,
  • Beratung zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschulen.

Informationen des Staatsministeriums zu Ganztagsschulen

Verkehrserziehung und Unfallschutz

MB-Mitarbeiter für Fragen der SMV und der Schülerzeitung:

StD Konstantin Sixt
E-Mail: smv@mbschwaben.de

Als Bezirksschülersprecher/-in (BSSP) der Gymnasien im Bezirk Schwaben wurden für das Schuljahr 2023/24 gewählt:

1. Bezirksschülersprecherin:

Lucy Pinther, A.B. von Stettensches Institut, Augsburg

2. Bezirksschülersprecherin:

Valeria Krist, Jakob-Fugger-Gymnasium, Augsburg

mebis-Raum für SMV und Schülerzeitung

Presse von Schülern für Schüler

SMV24
StD Konstantin Sixt, Lucy Pinther, Valeria Krist

Grundsätzliches

Begabtenförderung ist Kernaufgabe jeder Schule. Zentral ist dabei die Entdeckung und die Entfaltung der individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler: Jede und jeder Lernende rückt als Person mit individuellen und sozialen Voraussetzungen und Potenzialen in den Mittelpunkt des schulischen Lernprozesses.

Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kommt im differenzierten Schulsystem Bayerns dem Gymnasium eine Schlüsselrolle zu, da überdurchschnittlich begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler die Hauptklientel dieser Schulart bilden. Angesichts der wachsenden Heterogenität der gymnasialen Schülerschaft ist es im Sinne einer individuellen Förderung unabdingbar, sich nicht nur um die Unterstützung der Schwächeren zu bemühen, sondern auch den intellektuellen und kreativen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler am oberen Rand des Begabungs- und Leistungsspektrums gerecht zu werden.

Besonders begabte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können sich in der Regel die in der Schule vermittelten Inhalte schneller aneignen (Akzeleration) und haben so noch Kapazität für zusätzliche Angebote (Enrichment). Diese Enrichmentangebote stehen im Rahmen der bayerischen Begabtenförderung allen Schülerinnen und Schülern offen, die - vor allem aufgrund des Notenbilds und/oder einer psychologischen Diagnostik - eine allgemeine oder fachspezifische besondere Begabung zeigen oder eine solche vermuten lassen.

Institutionen in Schwaben

An der breiten Palette von Angeboten der Begabtenförderung an den Gymnasien inSchwaben wirken zahlreiche Institutionen mit. Die Koordination obliegt dem Ministerialbeauftragten.

Unter den Gymnasien in Schwaben verfügt insbesondere dasGymnasium bei St. Stephanaufgrund der dort eingerichteten Hochbegabtenklassen über langjährige Erfahrung nicht nur mit der effizienten Gestaltung derartiger Enrichmentangebote für besonders Begabte, sondern auch mit dem binnendifferenzierenden Unterrichten dieser speziellen Schülerklientel. Daher wurde es im Schuljahr 2015/16 zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert und gibt es seine Erfahrungen und entsprechende Förderkonzepte an andere Schulen in der Region weiter. Das Kompetenzzentrum bietet Informationsmöglichkeiten, Hospitationen und Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld Begabtenförderung an und ist für Gymnasien, die ihr Schulprofil im Bereich Begabtenförderung schärfen wollen, eine zentrale Anlaufstelle.

Um Angebote der Begabtenförderung für geeignete Schülerinnen und Schülern regional zu bündeln, sind darüber hinaus an folgenden Schulen Regionalzentren für Begabtenförderung (Begabungsstützpunkte) eingerichtet, die die Enrichmentangebote der einzelnen Gymnasien koordinieren und kommunizieren:

  • Holbein-Gymnasium Augsburg
    Frau StDin Hettenkofer , 0821/324-1611
  • Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
    Herr StD Helmschrott, 09071/79040
  • Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen
    Herr StD Kellerer 08331/96760
  • Gymnasium Marktoberdorf
    Frau OStRin Stefanie Rüger 08342/96640

Für Eltern, die eine Beratung zum Thema (vermuteter) Hochbegabung wünschen, sind der Schulpsychologe an der jeweiligen Schule sowie die Staatliche Schulberatungsstelle erste Anlaufstellen. In Erlangen, München (LMU) und Würzburg bieten auch Universitäten spezielle schulpsychologische Beratung u.a. zum Thema Hochbegabung an.

Ansprechpartner

Dienststelle des Ministerialbeauftragten
Beate Bott, StDin

Hallstraße 10
86150 Augsburg
Telefon: 0821/324 1601
Fax: 0821/324 1606
E-Mail: beate.bott@augsburg.de

Kompetenzzentrum für Begabtenförderung

Alexander Wolf, OStD (Schulleiter)
Karina Staffler, StDin (Schulpsychologin)

Gymnasium bei St. Stephan
Gallusplatz 2
86152 Augsburg
Telefon: 0821/324 18 500
Fax: 0821/324 18 505
E-Mail: st-stephan@augsburg.de

Staatliche Schulberatungsstelle Schwaben

Dr. Alexandra Pulfer, OStRin

Beethovenstr. 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821/509 160
Fax: 0821/509 1612
E-Mail: a.pulfer@schulberatung-schwaben.de

Begabungsstützpunkte in Schwaben

An den vier Begabungsstützpunkten Augsburg, Marktoberdorf, Memmingen und Nordschwaben wurden für das Schuljahr 2023/2024 wieder Kurse für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler der schwäbischen Gymnasien eingerichtet. Bei der Kurswahl besteht keine Einschränkung auf den eigenen Begabungsstützpunkt. Bewerbungen können über die Schule eingereicht werden.

Begabungsstützpunkt Augsburg

Beachten Sie bitte, dass nur noch eine begrenzte Anzahl an Kursen zur Bewerbung offen ist:

A01 Literatur in Krisenzeiten,

A03 Streifzüge durch das Reich der Mathematik,

A05 Von der Schulmathematik zur Universitätsmathematik

A08 Dokumentarfilm/Dokumentary,

A10 Physical computing

A11 Songwriting

A15 Die Deutschen und ihre koloniale Vergangenheit

Bewerbungen richten Sie bitte bis spätesens 15.09.2023, 12.00 Uhr nur über die Schule Ihres Kindes!

Begabungsstützpunkt Marktoberdorf

Beachten Sie bitte, dass nur noch eine begrenzte Anzahl an Kursen zur Bewerbung offen ist:

MOD01 Biologische Vielfalt entdecken- Theorie und Praxis

MOD02 Erneuerbare Energien

MOD03 Filmtechnik(en) fürs Kino

MOD08 Experimente mit Microcontrollern

MOD09 Orchester der Gynasien Schwabens (Anmeldung mit separaten Anmeldeformularen ca. Oktober)

MOD10 Produktion umweltfreundlicher Alltagsprodukte

MOD12 Games Engineering- Entwicklung und Programmierung eines Computerspiels

Bewerbungen richten Sie bitte bis spätesens 15.09.2023, 12.00 Uhr nur über die Schule Ihres Kindes!

Begabungsstützpunkt Memmingen

Bitte beachten Sie, dass es nur noch wenige Plätze in folgenden Kursen am Beagbungsstützpunkt Memmingen gibt :

MM01 Slam Poetry -or poetry slam?

MM02 (noch mehr) Sketch it!

MM03 Kammermusikunterricht bei Mitgliedern des "Amun-Quartetts"

MM07 Sterne und Quanten- Astrophysik an den Grenzen des Wissens

MM08 Musik und Computer

Bitte Anmeldungen über die Schule bis spätestens 15.09.2023, 12.00 Uhr!

Präsentationsnachmittag des Begabungsstützpunkts Memmingen:

Freitag, 16. Juni 2023, 16:00 am Bernhard-Striegel-Gymnasium

Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Arbeit in den laufenden Kursen.

Infoabend zum Kursprogramm des Begabungsstützpunkts Memmingen 2023/24:

Dienstag, 4.Juli 2023, 19:00 Uhr am Bodensee-Gymnasium Lindau.

Begabungsstützpunkt Nordschwaben

Einige wenige Restplätze gibt es noch in folgenden Kursen:

N04 Mathematik für Ingenieure von Morgen-6.0

N05 Die arabische Sprache

N06 Fahrzeugbau

N07 Performative Streifzüge durch den "UNESCO Global Geopark Ries"

N08 Astronomische Beobachtungen an der Sternwarte des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums Neu-Ulm

N10 Kammermusikkurs in Kooperation mit dem Philharmonischen Orchester der Stadt Ulm

N11 Was ist der Mensch?- Philosophische Antwortversuche

N12 Startup-Talente- Den Unternehmergeist wecken

Anmeldung bis spätestens 15.09.2023, 12.00 Uhr über die Schule!

Die Förderprogramme

Orchester der Gymnasien Schwabens

Das Orchester der Gymnasien Schwabens hat sich zum Ziel gesetzt, musikalisch begabten Schülern die Möglichkeit zu bieten, sinfonische Orchesterwerke zu erarbeiten. Unter Anleitung der Dozenten proben die Jugendlichen vor allem Werke der Romantik oder Moderne. Dadurch soll eine positive Rückwirkung auf die Arbeit in den jeweiligen Schulorchestern und auf die weitere Entwicklung der jungen Musiker in weiterführenden Jugendorchestern (Schwäbisches Jugendsinfonieorchester, Landesjugendorchester) bewirkt werden.

Die Arbeitsphase findet in der Musikakademie Marktoberdorf vom 29.01. - 02.02.2024 statt. Die Abschlusskonzerte sind für den 01.02.2024 um 19 Uhr in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf und für den 02.02.2024 um 19 Uhr im Forum am Hofgarten in Günzburg geplant.

Die Leitung und Organisation liegt bei StD Stephan Dollansky (Gymnasium Marktoberdorf). Die Anmeldung erfolgt über die Musiklehrer der jeweiligen Schulen, die im Oktober das entsprechende Anmeldeformular mit allen weiteren Informationen erhalten.

Talentseminar

Talentseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Gymnasiasten

Seit dem Schuljahr 2008/2009 veranstaltet der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ein dreitägiges Talentseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Mittelstufe.

Ziel des Seminars ist es, besonders leistungsfähige und engagierte Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem sie an akademische Themenstellungen und wissenschaftliches Arbeiten herangeführt werden. Neben den intellektuellen Herausforderungen sollen Austausch und gemeinsame Aktivitäten mit ähnlich begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern im Zentrum des Seminars stehen. Darüber hinaus haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit sich musisch, künstlerisch und sportlich zu entfalten.

Durch das Talentseminar sollen außerdem die herausragenden schulischen Leistungen und das große inner- und außerschulische Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewürdigt werden.

Das Seminar findet in der Regel im zweiten Halbjahr im Internat des Gymnasiums Marktoberdorf statt. Eingeladen werden 14 ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Schwaben, die zum Zeitpunkt des Talentseminars die Jahrgangsstufe 9 eines Gymnasiums besuchen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielseitiges und attraktives Programm in einer angenehmen Umgebung.

Auswahl der Teilnehmer:

Jedes Gymnasium in Schwaben kann eine geeignete Schülerin oder einen geeigneten Schüler für das Talentseminar vorschlagen. Aus den Teilnehmervorschlägen der Schulen werden die besten Schülerinnen und Schüler an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 (1. Halbjahr), überdurchschnittliches Engagement für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie ein Nachweis über eine musisch-ästhetische Begabung.

Verantwortlich für das Talentseminar ist der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Frau OStRin Stefanie Rüger betraut ( Talentseminar@mbschwaben.de ).

Politikseminar

Seit knapp 2 Jahren veranstaltet der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ein dreitägiges Politikseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10.

Ziel des Seminars ist es, besonders leistungsfähige und engagierte Schülerinnen und Schüler im Rahmen der politisch-gesellschaftlichen Bildung zu aktuellen Schwerpunktthemen zu informieren und die Möglichkeit zu eröffnen, mit Experten zu diskutieren.

Das Seminar findet in der Regel im zweiten Halbjahr im Internat des Gymnasiums Marktoberdorf statt. Eingeladen werden 14 ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Schwaben, die zum Zeitpunkt des Politikseminars die Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums besuchen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vielseitiges und attraktives Programm in einer angenehmen Umgebung.

Auswahl der Teilnehmer:

Jedes Gymnasium in Schwaben kann eine geeignete Schülerin oder einen geeigneten Schüler für das Politikseminar vorschlagen. Aus den Teilnehmervorschlägen der Schulen werden die besten Schülerinnen und Schüler an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 (1. Halbjahr), überdurchschnittliches Engagement für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie ein Nachweis über eine musisch-ästhetische Begabung.

Verantwortlich für das Politikseminar ist der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Herr StD Thorsten Krebs betraut.

Ferienseminar

Ferienseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Gymnasiasten

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet seit über 25 Jahren ein Ferienseminar für besonders begabte und vielseitig interessierte Schülerinnen und Schüler vor deren letztem Schuljahr. Im Regierungsbezirk Schwaben werden dazu in der ersten Woche der Sommerferien ausgewählte Teilnehmer zu einer mehrtägigen Veranstaltung eingeladen, bei der sie sich durch Vorträge und in Diskussionen mit unterschiedlichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder ethischen Themen bzw. Fragestellungen beschäftigen können. Jedes Gymnasium schlägt eine Schülerin oder einen Schüler vor; aus diesen Vorschlägen werden die Teilnehmer ausgewählt. Auswahlkriterien sind hervorragende schulische Leistungen in den Jahrgangsstufen 10 und 11 (1. Halbjahr), nachgewiesener Einsatz für die Schulgemeinschaft oder die Gesellschaft im Allgemeinen sowie deutlich erkennbare musisch-ästhetische Interessen.

Verantwortlich für das Ferienseminar ist im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben, Herr Ltd. Oberstudiendirektor Dr. Christoph Henzler. Mit der Organisation, Planung und Durchführung vor Ort ist Studienrätin Annemarie Bader-Schulz betraut ( Ferienseminar@mbschwaben.de ).

Das Seminarkonzept hat folgende Schwerpunkte:

1. Begegnung mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Kunst
In den letzten Jahren referierten u.a. Prof. Dr. Bernecker (Auslandswissenschaft, Universität Erlangen), Prof. Dr. Neumann (Germanistik, LMU München), Prof. Dr. Becker (Juristische Fakultät, Universität Augsburg), Prof. Dr. Surkamp (Englische Philologie, Universität Göttingen), Prof. Dr.-Ing Gerlach (Kompetenzzentrum Sichere IT-Anwendungen und IT-Infrastrukturen, Hochschule Neu-Ulm), Prof. Dr. Wolf (Tiermedizin, LMU München), Dr. Thalhammer (Nanotechnologie, Helmholtz-Zentrum München) und Jörg Löhr (Unternehmensberater, Augsburg).

2. Musisch-kreativer Bereich
Unter Anleitung und Betreuung eines qualifizierten Lehrerteams haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich musisch, künstlerisch und sportlich zu entfalten.

3. Bezug zur Region
In einer ganztägigen Exkursion sollen geographische, kulturelle und religiöse Aspekte der Region erfahren werden. An einem der Seminarabende ist eine Lesung oder ein Gespräch mit einem Autor oder Künstler aus der Region vorgesehen.

4. Gruppen-/Körpergefühl
Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten, der Beschäftigung mit Kunst oder der Inszenierung eines Theaterstücks wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich selbst zu erproben und in einer Gruppe zu erfahren.

Der geschlossene Rahmen der Veranstaltung und die angenehme Umgebung bieten den Teilnehmern zudem eine entspannte und ruhige Atmosphäre, in der sie ihren intellektuellen und kreativen Horizont erweitern können.

Schüler- und Frühstudium

Hochschulen und Universitäten bieten die Möglichkeit zum Schüler- und Frühstudium an. Die Idee der Schüler-Universität ist, gute Schüler durch individuell zugeschnittene Angebote zu fördern und ihnen Orientierungshilfe für den Übergang von der Schule an die Universität zu geben. Die Schüler sollen bereits während ihrer Schulzeit die Möglichkeit bekommen, sich eingehend über die angebotenen Studienfächer zu informieren. Gleichzeitig sollen sie einen Eindruck von den Anforderungen eines Studiums erhalten.

Seit dem Wintersemester 2007/08 ermöglicht die Universität Augsburg besonders begabten Jugendlichen ab der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ein „Schülerstudium” und auch ein „Frühstudium“ im Rahmen der Eliteförderung an der Schnittstelle „Gymnasium-Universität“ Schüler und Schülerinnen können unter zusätzlicher Betreuung an einer Veranstaltung des regulären Studienangebots der Universität Augsburg teilnehmen und so schon frühzeitig in den Studienalltag hineinschnuppern.
Folgende Fachbereiche stehen zur Verfügung:
Mathematik, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Medien und Kommunikation, Kunstpädagogik, Philosophie, Wirtschaftsingenieurwesen, Physik, Materialwissenschaften, Informatik, Geographie, Geoinformatik, Germanistik, Jura

Die Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm führt seit dem Wintersemester 2004/2005 zusammen mit den umliegenden Gymnasien die "Schüler-Universität Ulm" durch.
Das Konzept der Schüler-Universität sieht vor, begabten und besonders motivierten Schülern der Oberstufe die Teilnahme an ausgewählten Lehrveranstaltungen der Universität zu ermöglichen. Dieses Projekt orientiert sich an der im Wintersemester 2002/2003 eingeführten und sehr erfolgreichen „Schüler-Uni“ der Ruhr-Universität Bochum.

Unitag

Beim Projekt Unitag besuchen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe speziell für sie zusammengestellte Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen. Für die Gymnasien in Schwaben besteht die Möglichkeit, am Unitag der KU Eichstätt in Kooperation mit der TH Ingolstadt teilzunehmen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Einblick in unterschiedliche Fachrichtungen, Inhalte und Methoden sowie Orientierungshilfe bei der Studien- und Berufswahl. An jedem Freitag im Semester werden besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vom regulären Schulunterricht freigestellt. Sie werden von den Schulen vorgeschlagen und von der für Eichstätt und Ingolstadt zuständigen MB-Dienststelle für die Gymnasien in Oberbayern-West ausgewählt. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Teilnahmevoraussetzungen
- kontinuierlich herausragende Schulleistungen
- außergewöhnliche intellektuelle Schärfe
- besonders breit gestreute Interessen
- überdurchschnittliches soziales Engagement
- die Bereitschaft, den während der „Unitage“ versäumten Schulstoff selbstständig nachzuholen

Ansprechpartnerin an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West:
Elena Schedlbauer, Studiendirektorin
E-Mail: schedlbauer@mb-west.de
Telefon: 089/1247875-0
Fax: 089/1247875-53

Förderprogramme am Gymnasium

Verschiedene Förderprogramme verfolgen das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte am Gymnasium bedarfsgerecht zu fördern, damit sie ihr Leistungspotential ausschöpfen und ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Integration bestmöglich nutzen können.

Aktuelle Informationen zur Beschulung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine.

Weitere Informationen über alle Förderprogramme für Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte an bayerischen Gymnasien finden Sie Flyer

You may find further information about all programmes helping immigrant pupils to succeed at Bavarian grammar schools (Gymnasium) Flyer

Weitere Informationen speziell zu Förderprogrammen für Seiteneinsteiger, die ihre gymnasiale Schullaufbahn im Ausland begonnen haben und in Bayern fortsetzen wollen, finden Sie Flyer

You may find further information about special programmes assisting immigrant pupils who started grammar school abroad and wish to continue in Bavaria Flyer

Migration

Förderprojekte am Gymnasium

Zur begabungsgerechten und bedarfsorientierten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte stehen an staatlichen Gymnasium in Bayern vielfältige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung: Seiteneinsteiger, die während der gymnasialen Schullaufbahn aus dem Ausland zuwandern, bedürfen vorrangig der Förderung in Deutsch als Zweitsprache und davon ausgehend in den Fachsprachen. Bei Regelschülern mit Migrationsgeschichte, die die Alltagssprache Deutsch beherrschen, steht der Ausbau der Fach- und Bildungssprache auf einem höheren Niveau im Zentrum.

Folgende Programme richten sich an Regelschüler mit Migrationsgeschichte, die Deutsch als Alltagssprache beherrschen:

  • Das Projekt Sprachbegleitung fördert gezielt den Ausbau der bildungs- und fachsprachlichen Fähigkeiten.

  • Das Pilotprojekt Sprachlich fit fürs Abitur vermittelt Lese- und Schreibstrategien mit Blick auf die Anforderungen im Abitur.

Für Seiteneinsteiger während der gymnasialen Schullaufbahn bieten sich mehrere Wege an:

Die Deutschklassen an den Mittelschulen stellen das Regelangebot für Seiteneinsteiger ohne ausreichende Deutschkenntnisse dar. Die Deutschklasse kann Seiteneinsteigern mit gymnasialer Vorbildung den Übergang zum Gymnasium ermöglichen. Die Brückenklassen stellen im Schuljahr 2022/23 das Regelangebot zur Beschulung von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 ohne ausreichende Deutschkenntnisse dar.

Das Projekt InGym ist ein schulartspezifischer Weg der Integration besonders leistungsstarker und leistungsmotivierter Seiteneinsteiger direkt am Gymnasium ohne Unterbrechung ihrer gymnasialen Schullaufbahn.

Daneben ist auch die direkte Aufnahme von Seiteneinsteigern mit Deutschkenntnissen als Gastschüler mit anschließender Probezeit sowie deren individuelle Förderung am wohnortnahen Gymnasium möglich. Das Förderprogramm ReG_In_flex (regionale flexible Integration am Gymnasium) unterstützt als flexible Form der Sprachförderung die Aufnahme von Seiteneinsteigern an staatlichen Gymnasien – vor allem im ländlichen Raum – sowie Übertritte aus Deutschklassen. Anträge auf die Zuweisung von Mitteln aus dem Förderprogramm ReG_In_flex sind durch die Schule bei der jeweils zuständigen MB-Dienststelle zu stellen.

Überblick über das bayerische Schulsystem

Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen finden sich hier:

Überblick über das bayerische Schulsystem

Schullaufbahnberatung im Einzelfall bieten die Beratungslehrkräfte der einzelnen Schulen bzw. – gerade auch im Falle von Seiteneinsteigern – die staatlichen Schulberatungsstellen an:

Schulberatung

Materialien

Geeignete Materialien für die Förderung von Schülern mit Migrationsgeschichte am Gymnasium bietet die zweibändige ISB-Handreichung „MitSprache fördern“:

Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülerinnen und Schüler an Gymnasien einmalige Beihilfen

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.

Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden.

Weitere Förderprogramme

Kontakt

StDin Katja von Wyschetzki
Hallstraße 10
86150 Augsburg

Telefon:0821/324 1632
Fax:0821/324 1606
Web:

Schulentwicklung

SEMs

Das Team der Schulentwicklungsmoderatoren ist erreichbar unter der

E-Mail sem@mbschwaben.de

Das Team der Schulentwicklungsmoderatoren für die Gymnasien in Schwaben besteht aus:

  • Teamsprecherin: Wörle, Vivian (E/Sp), Gymnasium Sonthofen
  • Teamsprecher: Stahl, Oliver (Mu) , Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
  • Abendroth, Patrick (E/Sp), Gymnasium Mering
  • Jörg, Dominik (M/Sp), Gymnasium Wertingen
  • Link, Andrea (D/E/Eth), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
  • Marschall, Elisabeth (B/C), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
  • Petrovici, Alex, (B/C), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
  • Streubert, Sabine (E/D/BL), Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
  • Trs, Christian (M/Ph), Gymnasium Wertingen
  • Wagner, Elisabeth (D/Geo), Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen
  • Schicketanz, Markus (E/G/Sk), Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
  • Das Team der Schulentwicklungsmoderatoren digitaler Bildung für die Gymnasien in Schwaben besteht aus:
  • Stahl, Oliver (Mu) , Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
  • Schicketanz, Markus (E/G/Sk), Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
  • Jörg, Dominik (M/Sp), Gymnasium Wertingen

Evaluation

Sprecherinnen des Evaluationsteams:

OStRin Michaela Püls

StD Dr. Christian Pöpperl

E-Mail: evaluation@mbschwaben.de

Link zum Bayerischen Landesamt für Schulen

Das Evaluationsteam für die Gymnasien in Schwaben besteht derzeit aus insgesamt sechs schulischen sowie drei außerschulischen Evaluatorinnen und Evaluatoren.

Dem schulischen Evaluationsteam gehören folgende Lehrkräfte an:

  • Teamsprecherin: Püls, Michaela (M/Ph), Gymnasium Oberstdorf
  • Teamsprecher: Pöpperl, Dr. Christian (D/K/G), Gymnasium Wertingen
  • Tonsky-Katzer, Petra (D/G), Holbein-Gymnasium Augsburg
  • Motullo, Saski (E/L/Gr), Gymnasium Donauwörth
  • Karl, Dominik (E/Spo), Gymnasium Wertingen

Dem außerschulischen Evaluationsteam gehören folgende Personen an:

  • Herr Baur, Dr. Alexander, Rechtsanwalt
  • Frau von Cranach, Katharina, Diplom-Psychologin
  • Frau Reiter, Dr. Gabriela, Ärztin

Ansprechpartner für RLFB

Mitarbeiter für die Regionale Lehrerfortbildung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben:

StD Michael Tanzer (E-Mail: michael.tanzer@augsburg.de )

Postadresse:
Hallstraße10
86150 Augsburg

Dienstgebäude:
Hallstraße 9
86150 Augsburg

Telefon: 0821/324 1621
Fax: 0821/1606

Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLf)

Sie suchen einen Referenten für eine schulinterne Lehrerfortbildung?

Der Referenten-Service der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung weist für zahlreiche Themen Referenten aus.
Zum Referenten-Service

Auch die Mitarbeiter für die Regionale Lehrerfortbildung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Referenten behilflich.

Fortbildungskatalog für eine nachhaltige Digitalisierung in der Bildung

Experten- und Referentennetzwerk digitale Bildung

Das Team des Experten- und Referentennetzwerk digitale Bildung für die Gymnasien in Schwaben besteht im Schuljahr 2023/24 aus:

Aigner, Christian (L/F/It), Gymnasium Wertingen

Bär, Gloria (E/G/PuG/MedPäd), Lessing Gymnasium Neu-Ulm

Killmann, Felix (M/Ph/Inf), Gymnasium Wertingen

Krempl, Tobias (M/Ch), Gymnasium Oberstdorf

Schmied, Christian (D/Geo/ MedPäd), Holbein Gymnasium Augsburg

Schmied, Silke (D/G), Gymnasium Neusäß

Ansprechpartner: iBdB Christian Schmied (D/Geo/MedPäd) und mBdB Günter Häußler (M/Ph/Inf/MedPäd) erreichbar unter bdb@mbschwaben.de

RefNetzwerk

Regionale Lehrerfortbildung (RLFB)

Ausschreibung und Anmeldung für RLFB-Veranstaltungen der MB-Dienststelle Schwaben erfolgen in der Regel über die zentrale Fortbildungsdatenbank FIBS. (Suchvorgang kann mehrere Minuten dauern)

Übersicht über das aktuelle Angebot

Weitere Fortbildungsangebote

Weitere Fortbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie auf dem Fortbildungsportal FIBS - Fortbildung in bayerischen Schulen.

Erweiterte Suche

Informationen des Praktikumsamtes

Praktikumsamt für die Gymnasien in Schwaben

Leitung:
(Sprechzeiten jeweils nach telefonischer Absprache)

StDin Katja von Wyschetzki
Hallstraße 10 (Dienstgebäude Hallstr. 9)
86150 Augsburg

Telefon:0821-324-1632
Fax:0821-324-1634
Web:

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu allen Belangen der Praktika immer zunächst telefonisch zu den üblichen Bürozeiten. Viele Anliegen lassen sich so schnell und zeitnah klären. Emails mit Detailfragen sind oft nicht zielführend, da wir hier meist noch Detailfragen haben.

Praktika nach den Bestimmungen der LPO I vom 13. März 2008, zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 03. Juni 2014, vom 14. April 2015 sowie vom 09. Mai 2022

1. Allgemeine Ziele und Aufgaben der Praktika:

Schulische Praktika:

Die schulischen Pflichtpraktika dienen den Studierenden der Selbsteinschätzung, um die eigene Eignung für den Lehrberuf zu reflektieren. Ziel und Aufgabe der schulischen Pflichtpraktika ist es, die Studierenden möglichst früh in die Schul- und Fachpraxis der einzelnen Unterrichtsfächer einzuführen und einen realen Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten von Lehrkräften zu gewinnen. Neben einer grundlegenden Phase der Unterrichtsbeobachtung bei Lehrkräften, um unterschiedliche didaktische und methodische Herangehensweisen kennenzulernen, sollen erste Unterrichtsversuche durgeführt werden, inklusive einer Vor- und Nachplanung.

Betriebspraktikum:

Das verpflichtende Betriebspraktikum soll einen grundlegenden Einblick in die Berufswelt bzw. in Strukturen und Arbeitsprozesse von Betrieben außerhalb des Lehrberufes geben, um Unterschiede zur eigenen Berufswahl kennenlernen.

Im Einzelnen gelten für die Aufgaben und Studienziele die Bestimmungen des § 34 LPO I :

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-34

2. Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika:

In den schulischen Praktika am Gymnasium hat der erteilte Unterricht im Rahmen der für diese Schulart geltenden schul- und dienstrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Die Studierenden unterstehen hierbei den Weisungen der Schulleitung und Praktikumslehrkräfte.

Zu Beginn des Praktikums werden sie von der Schulleitung davon in Kenntnis gesetzt, dass sie über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben.

Ebenso werden sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt, die sich aus § 34 des Infektionsschutzgesetzes IfSG ergeben.

Falls Studierende während des pädagogisch-didaktischen Praktikums an außerunterrichtlichen Fahrten teilnehmen, ist der Schulleitung im Vorfeld ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, da nicht gewährleistet ist, dass Studierende nicht teilweise allein mit Kindern und Jugendlichen sind. Zudem muss mit dem Praktikumsamt geklärt werden, wie viele Stunden auf das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet werden können. Regulär sind dies max. 5 Stunden pro Tag. Die Studierenden sollten sich hierzu jedoch individuell im Praktikumsamt erkundigen.

Während des pädagogisch-didaktischen Praktikums und des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gem. § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Haftung des Betriebs, anderer Betriebsangehöriger oder anderer Praktikantinnen und Praktikanten für Personenschäden beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haben die Praktikantinnen und Praktikanten dafür Sorge zu tragen, dass sie ausreichenden eigenen Versicherungsschutz genießen, z.B. für Schäden, die sie durch Ihre Praktikumstätigkeit dem Betrieb oder Dritten zufügen. Dazu kann der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ratsam sein. Dies ist unbedingt im Vorfeld mit der Schule und ggf. der KUVB zu klären.

Die Schule stellt nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums die dafür vorgesehenen amtlichen Dokumente aus, die sich auch hier auf der Seite des Praktikumsamtes befinden. Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Studierenden die in §34 Abs. 1 Nr. 1 LPO I für das jeweilige Praktikum beschriebenen Bedingungen erfüllt haben:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-34

Der Originalnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Praktika ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Alle Dokumente werden von den Studierenden selbst aufbewahrt und nicht im Praktikumsamt eingereicht. Das Praktikumsamt stellt lediglich (Teil-)Anerkennungen auf Antrag aus, falls hier Anspruch auf Anrechnungen besteht (siehe Bestimmungen zu den einzelnen Praktika unterhalb).

3. Wichtige Informationen für alle Studierenden zum Masernschutzgesetz:

Hier gelten die Regelungen nach dem Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 (vgl. KMS vom 28.02.2020):

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

Davon sind auch Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Schulpraktika betroffen, d. h., Studierende müssen an ihrem ersten Praktikumstag bei der Schulleitung einen Nachweis bzgl. ihres Masernimmunstatus erbringen. Ohne diesen kann das Praktikum nicht angetreten werden. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

• Nachweis über 2 Masernimpfungen (Vorlage Impfpass)

• ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist

• ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund der eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf

• Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde

Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 lfSG kann in folgenden Fällen als NICHT erfüllt bewertet werden und der Antritt zum Praktikum ist deshalb zu verwehren:

• Es konnte keiner der oben aufgeführten Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden.

• Die vorgelegten Nachweise/Bescheinigungen waren nicht eindeutig.

• Der Impfschutz gegen Masern ist derzeit nicht ausreichend.

• Ein Impfschutz gegen Masern ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Praktika nach den Bestimmungen der LPO I vom 13. März 2008, zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 03. Juni 2014, vom 14. April 2015 sowie vom 09. Mai 2022.

Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2008/2009 oder danach aufgenommen haben.

Folgende Praktika sind nach den Bestimmungen der LPO I von 2008 verpflichtend:

Beim Betriebspraktikum ist entscheidend, dass nur Tätigkeiten nach Erreichen der Hochschulreife (Abitur) anerkannt werden. Praktika und Tätigkeiten während der Schulzeit und vor dem Abitur können nicht berücksichtigt werden.

Das Betriebspraktikum versteht sich als Einblick in Berufe und Tätigkeiten außerhalb des Lehramtsstudiums und muss in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet werden. Es umfasst acht Wochen zu je 40 Stunden und darf nicht im pädagogisch-didaktischen Bereich (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) verortet sein. Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von mindestens jeweils zwei Wochen aufgeteilt werden. Ein Praktikum im Ausland ist möglich. Das Praktikum erfolgt stets in den Ferien und darf auch finanziell entlohnt werden. Längerfristige Tätigkeiten, die nicht im oben genannten zeitlichen Umfang erfolgen, müssen im Vorfeld mit dem Praktikumsamt geklärt werden. Hier ist jedoch ebenfalls ein Mindestumfang von ca. 320 Stunden (analog zu den 8x40 Stunden) nachzuweisen. Hierbei muss ein echter Praktikumscharakter erkennbar sein.

Wichtig:

Die Bescheinigung über das Betriebspraktikum ist eine Voraussetzung für die Erste Staatsprüfung und wird bei der Anmeldung dem Prüfungsamt vorgelegt. Hierbei sind Bestätigungen, die auf dem offiziellen amtlichen Formular beschieden worden sind, problemlos anerkannt. Dieses Dokument wird nicht im Praktikumsamt eingereicht, sondern ist von den Studierenden selbst aufzubewahren.

Das Betriebspraktikum soll einen umfangreichen Einblick in die Berufswelt sowie innerbetriebliche Abläufe und Strukturen eines Unternehmens außerhalb des Lehrberufs aufzeigen. Einfache und nur einseitige Nebentätigkeiten wie z.B. Bedienen, Sortieren, Einräumen etc. gelten nicht im Sinne eines Betriebspraktikums.

Weitere Einzelheiten zur Durchführung des Betriebspraktikums sowie die Möglichkeiten der Anerkennung anderer Tätigkeiten regelt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer gesonderten Bekanntmachung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV287341/true

Die Studierenden wenden sich eigenständig an entsprechende Betriebe, Unternehmen oder Einrichtungen. Es gelten hierbei die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und ggf. Verschwiegenheitsverpflichtungen.

Die Betriebe verwenden das dafür offiziell vorgesehene Dokument und listen darin die geleisteten Tätigkeiten stichpunktartig auf. Ein zusätzlicher Vermerk „Es wurden grundlegende Einblicke in die Strukturen und Prozesse des Betriebes gewonnen“ beglaubigt die Vorgaben nach der LPO I. Dieses Dokument wird später problemlos im Prüfungsamt akzeptiert.

Manche Firmen verwenden eigene Formulare (z.B. mit Betriebslogo). Diese sind jedoch als Nachweis im Prüfungsamt nicht gültig und müssen eine zusätzliche Anerkennung durch das Praktikumsamt erfahren. Die Unterlagen sind hier zur Prüfung einzureichen. Falls die Tätigkeiten bereits länger zurückliegen, müssen ggf. nachträglich noch fehlende Informationen durch die Studierenden beim Betrieb einholt werden. Für eine Anerkennung ist wichtig, dass aus den Unterlagen der Gesamtzeitraum, die tatsächlich geleistete Stundenzahl und die Beschreibung der Tätigkeiten hervorgeht sowie bestätigt wird, dass grundlegende Einblicke in Prozesse und Strukturen des Betriebes gewonnen wurden. Der einfachere und schnellere Weg ist die Ausstellung des offiziellen Dokumentes. Der Betrieb sollte bereits bei der Praktikumsanfrage darauf hingewiesen werden.

Möglichkeiten von (Teil-)Anrechnungen auf ein Betriebspraktikum:

1. Anerkannt wird eine Berufsausbildung oder längerfristige Tätigkeit, die nach Erreichen der allgemeinen Hochschulreife aufgenommen wurden. Ähnliches gilt für den Freiwilligendienst bei der Bundeswehr. In beiden Fällen muss jedoch eine Anerkennung im Praktikumsamt geprüft und beschieden werden. Dazu müssen die Unterlagen im Vorfeld im Praktikumsamt eingereicht werden.

2. Für die fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen (FOS) können bis zu vier Wochen auf das Betriebspraktikum angerechnet werden. Die restlichen vier Wochen müssen jedoch nach dem Abitur in einem Betrieb/Unternehmen abgeleistet werden. Auch hierzu muss eine Anerkennung über das Praktikumsamt erfolgen.

Beschäftigungen im pädagogischen Umfeld, z.B. an Universitäten, werden nur anerkannt, wenn sie im Verwaltungs- und Organisationsbereich (z.B. in Sekretariaten usw.) und nicht im Bereich von Forschung und Lehre erfolgen.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung an die zuständige Außenstelle des Prüfungsamtes zu wenden, falls Zweifel bestehen, ob eine in einem Betrieb absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPO I genügt.

Das Orientierungspraktikum dient der Überprüfung einer persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie dem Kennenlernen des Schulbetriebes aus der Perspektive von Lehrkräften. Die Studierenden sollen einen ersten Einblick in die Anforderungen des Lehrberufs gewinnen.

Das Orientierungspraktikum kann bereits nach erfolgreichem Bestehen der letzten Abitureinzelprüfung angetreten werden. Weitere Einzelheiten zur Durchführung des Orientierungspraktikums regelt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer gesonderten Bekanntmachung:

https://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/nb/doc/praktikumsamt/220509_KMBek_O-B-Praktikum_baymbl-2022-82.pdf

Das Orientierungspraktikum muss vor dem pädagogisch-didaktischen Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit abgelegt werden.

Die Studierenden bemühen sich eigenständig um einen Praktikumsplatz an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule. Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Die Dauer beträgt mindestens drei bis vier Wochen während der vorlesungsfreien Zeit. Das Praktikum umfasst ca. 20 Stunden pro Woche, wobei die tägliche Anwesenheit drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Es wird zudem empfohlen, neben den beiden verpflichtenden Wochen an einer Schule auch deren Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennenzulernen.

Der Nachweis über das abgeleistete Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die spätere Zulassung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und muss der Schulleitung der entsprechenden Praktikumsschule bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine zusätzliche Vorlage beim Praktikumsamt ist nicht erforderlich.

Beachten Sie bitte: Je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben, gelten drei unterschiedliche Regelungen:

a) Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22:

Beim Orientierungspraktikum muss mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Es wird empfohlen mehrere Schularten kennenzulernen. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt a) von den Schulen zu dokumentieren.

b) Studienbeginn zwischen dem Wintersemester 2021/22 und dem Sommersemester 2023:

Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden. Mindestens eine der 3-4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt b) von den Schulen zu dokumentieren.

c) Studienbeginn ab dem Sommersemester 2023:

Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden, dabei muss mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Weiterhin gilt, dass mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule abgeleistet werden muss. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt c) von den Schulen zu dokumentieren.

Die gesetzlichen Regelungen sowie die entsprechenden Formblätter finden sich am Ende der Erläuterungen zum Orientierungspraktikum.

Möglichkeiten von (Teil-)Anrechnungen auf das Orientierungspraktikum:

1. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sowie längerfristige Tätigkeiten nach dem Abitur in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder sozialen Organisationen, bei denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht, können im Umfang von bis zu einer Woche auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn das Studium ab dem Sommersemester 2023 aufgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag ist hier beim Praktikumsamt zu stellen. Zwei weitere Wochen müssen jedoch (wie oben beschrieben) zwingend an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden (dabei mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum).

2. Sondermaßnahmen im gesamten Schuljahr 2023/24:

Anrechnungen auf Tätigkeiten in den Programmen „gemeinsam.Brücken.bauen“ zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie sowie „Brückenklassen“ für ukrainische Schülerinnen und Schüler aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine können noch im gesamten Schuljahr 2023/24 geltend gemacht werden. Hier wird (je nach geleisteten Stunden) maximal 1 Woche auf das Orientierungspraktikum angerechnet. Die restlichen beiden Wochen müssen zwingend an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden (mindestens eine Woche an der Mittelschule oder einem Förderzentrum).

Orientierungspraktikum dient der Überprüfung einer persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie dem Kennenlernen des Schulbetriebes aus der Perspektive von Lehrkräften. Die Studierenden sollen einen ersten Einblick in die Anforderungen des Lehrberufs gewinnen.

Das Orientierungspraktikum kann bereits nach erfolgreichem Bestehen der letzten Abitureinzelprüfung angetreten werden. Weitere Einzelheiten zur Durchführung des Orientierungspraktikums regelt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer gesonderten Bekanntmachung:

https://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/nb/doc/praktikumsamt/220509_KMBek_O-B-Praktikum_baymbl-2022-82.pdf

Das Orientierungspraktikum muss vor dem pädagogisch-didaktischen Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit abgelegt werden.

Die Studierenden bemühen sich eigenständig um einen Praktikumsplatz an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule. Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Die Dauer beträgt mindestens drei bis vier Wochen während der vorlesungsfreien Zeit. Das Praktikum umfasst ca. 20 Stunden pro Woche, wobei die tägliche Anwesenheit drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Es wird zudem empfohlen, neben den beiden verpflichtenden Wochen an einer Schule auch deren Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennenzulernen.

Der Nachweis über das abgeleistete Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die spätere Zulassung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und muss der Schulleitung der entsprechenden Praktikumsschule bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine zusätzliche Vorlage beim Praktikumsamt ist nicht erforderlich.

Beachten Sie bitte: Je nachdem, wann Sie Ihr Studium aufgenommen haben, gelten drei unterschiedliche Regelungen:

a) Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22:

Beim Orientierungspraktikum muss mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Es wird empfohlen mehrere Schularten kennenzulernen. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt a) von den Schulen zu dokumentieren.

b) Studienbeginn zwischen dem Wintersemester 2021/22 und dem Sommersemester 2023:

Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden. Mindestens eine der 3-4 Wochen muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt b) von den Schulen zu dokumentieren.

c) Studienbeginn ab dem Sommersemester 2023:

Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden, dabei muss mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Weiterhin gilt, dass mindestens eine der 3-4 Wochen an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule abgeleistet werden muss. Diese sind auf dem entsprechenden Formblatt c) von den Schulen zu dokumentieren.

Die gesetzlichen Regelungen sowie die entsprechenden Formblätter finden sich am Ende der Erläuterungen zum Orientierungspraktikum.

Möglichkeiten von (Teil-)Anrechnungen auf das Orientierungspraktikum:

1. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sowie längerfristige Tätigkeiten nach dem Abitur in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder sozialen Organisationen, bei denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht, können im Umfang von bis zu einer Woche auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn das Studium ab dem Sommersemester 2023 aufgenommen wurde. Ein entsprechender Antrag ist hier beim Praktikumsamt zu stellen. Zwei weitere Wochen müssen jedoch (wie oben beschrieben) zwingend an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden (dabei mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum).

2. Sondermaßnahmen im gesamten Schuljahr 2023/24:

Anrechnungen auf Tätigkeiten in den Programmen „gemeinsam.Brücken.bauen“ zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie sowie „Brückenklassen“ für ukrainische Schülerinnen und Schüler aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine können noch im gesamten Schuljahr 2023/24 geltend gemacht werden. Hier wird (je nach geleisteten Stunden) maximal 1 Woche auf das Orientierungspraktikum angerechnet. Die restlichen beiden Wochen müssen zwingend an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden (mindestens eine Woche an der Mittelschule oder einem Förderzentrum).

Das pädagogisch-didaktische Praktikum kann an öffentlichen (staatlichen, kommunalen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern, im Ausland nur an einer "Deutschen Schule" abgeleistet werden. Nicht möglich ist dies am Bayernkolleg und Beruflichen Oberschulen (FOS/BOS).

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum soll möglichst nach dem ersten, spätestens nach dem fünften Semester abgeleistet werden.

Voraussetzung für das päd.-did. Schulpraktikum ist der Nachweis über das bereits abgeleistete Orientierungspraktikum. Dieser muss der Schule bei der Anmeldung zum Praktikum vorgelegt werden. Ansonsten kann das Praktikum nicht angetreten werden.

Wird das Praktikum an einer Schule in einem anderen bayerischen Regierungsbezirk abgeleistet, ist die Anmeldung an das entsprechende Praktikumsamt in diesem Regierungsbezirk zu richten, nicht an das Praktikumsamt in Schwaben. Der Studienort ist hierbei unerheblich. Die dafür vorgesehenen Anträge finden Sie jeweils auf der Homepage des entsprechenden Praktikumsamtes.

Die Anmeldung erfolgt in Eigenverantwortung der Studierenden direkt an der gewünschten Praktikumsschule, wo sie selbst vorstellig werden. Die Schule macht hierbei ein Angebot und klärt auch die Modalitäten. Ein Anspruch der Studierenden auf das Stunden- und Unterrichtsangebot besteht grundsätzlich nicht. Falls das Praktikum nicht den eigenen Wünschen entspricht, können andere Schulen angefragt werden.

Zur Anmeldung wird das offizielle Formular verwendet, das am Ende der Erläuterungen zu finden ist. Dieses wird zusammen mit der Praktikumsschule ausgefüllt, von dieser beglaubigt und mit der Angabe des Praktikumszeitraums von der Schule (nicht von den Studierenden) bis spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn an Sylvia.Wohlmann@augsburg.de in Form eines PDF Scans weitergeleitet werden. Es soll darauf geachtet werden, dass alle Informationen gut lesbar und eine aktuelle Email-Adresse angegeben sind und der Antrag als PDF-Dokument die Bezeichnung „Nachname_Vorname_1./2.Teil des PDD“ trägt.

Um das päd.-did. Praktikum antreten zu können, muss der Schule das Orientierungspraktikum vorgelegt werden und ist auf dem Formular anzukreuzen. Falls der Nachweis über das Orientierungspraktikum noch nicht vorliegt, können Termine zwischen Schule und Studierenden bereits abgesprochen werden, wenn der Nachweis bis Antritt des päd.-did. Praktikums zu erwarten ist. Wir bitten in diesem Fall, dass der Antrag von der Schule erst zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Nachweises, spätestens jedoch 3 Wochen vor Praktikumsantritt, bei uns eingereicht wird. Ohne den Nachweis ist eine Zuweisung zum Praktikum nicht möglich.

Die dem Praktikumsamt zugeleitete Anmeldung gilt als angenommen und verbindlich, wenn innerhalb von zwei Tagen keine andere Mitteilung vom Praktikumsamt an die Schule erfolgt. Es wird keine separate Zuweisung an die Schule und die Studierenden verschickt. Die/der Studierende gilt damit als der unterzeichnenden Schule zugewiesen. Die Vorgaben über den Impfschutz sowie weitere Bestimmungen zum Praktikum werden an der Schule mit den Studierenden vor Beginn des Praktikums besprochen und müssen zwingend beachtet werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Anmeldeschluss für die Anmeldung zum Schulpraktikum an Gymnasien im Regierungsbezirk Schwaben ist bei

Praktikumsbeginn im Frühjahr : 01. Dezember
Praktikumsbeginn im Herbst : 01. Juni

Der jeweilige Anmeldeschluss gilt für die Studierenden, um den Schulen genügend zeitlichen Vorlauf für ihre internen Planungen einzuräumen. In Ausnahmefällen kann die Schule auch noch spätere Anmeldungen entgegennehmen. Die Frist zur Weiterleitung des Antrags an das Praktikumsamt durch die Schulen ist auf dem Antragsformular gesondert geregelt. Er muss spätestens 3 Wochen vor Praktikumsantritt eingehen.

Zu Beginn des päd.-did. Praktikums muss der Schule der Nachweis über das bereits abgeleistete Orientierungspraktikum vorgelegt werden. Achten Sie darauf, dass auf dem Antrag beim Passus „Die Bestätigung über die Ableistung des Orientierungspraktikums wurde vorgelegt.“ mit „JA“ angekreuzt wurde, da sonst die Zuweisung im Praktikumsamt verweigert wird.

Zudem ist die Teilnahme an der von der jeweiligen Universität durchgeführten Begleitveranstaltung zum Praktikum verpflichtend. An der Universität Augsburg ist dies das Seminar „Planung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen“. Nur bei erfolgreicher Teilnahme an der universitären Veranstaltung kann die Bescheinigung über das päd.-did. Praktikum ausgestellt werden. Es gelten hier immer die Bestimmungen der Universität und der Lehrstühle, die sich in den Modalitäten durchaus unterscheiden können. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich darüber zu informieren und diese zu beachten.

Das Praktikum hat einen Gesamtumfang von mindestens 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Es sollen hierbei jedoch höchstens 25 Stunden pro Woche abgeleistet werden. Diese werden meist im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren, in seltenen Fällen auch zusammenhängend im Block, abgeleistet. Hierbei darf jedoch der Vorlesungs- und Kursbetrieb an der Universität auf keinen Fall davon betroffen sein. Die Details über Termine, Ablauf und Ausgestaltung des Praktikums werden vor Ort mit der Schulleitung getroffen, nicht mit dem Praktikumsamt.

Die Schule schafft die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Es sind mindestens 5 eigene Unterrichtsversuche von den Studierenden durchzuführen. Am Ende des Praktikums ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Schule hinsichtlich der Eignung für den Lehrberuf zu führen. Auf der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des päd.-did. Schulpraktikums wird die Durchführung dieses Gesprächs, jedoch nicht dessen Ergebnis schriftlich festgehalten.

Während des Praktikums werden die Studierenden bestimmten Lehrkräften zugeteilt. Diese lassen sie als Hospitierende am Unterricht teilnehmen, geben ihnen Gelegenheit zu ersten Unterrichtsversuchen, führen sie in pädagogisch-didaktische Aufgaben ein und sind ihnen bei der Erreichung der beschriebenen Ziele behilflich. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aktiv und eigeninitiativ einbringen und das Praktikum möglichst auch handelnd erleben. Reines Hospitieren und Beobachten des Unterrichts ist hier nicht im Sinne des päd.-did. Praktikums.

Hierbei kommen folgende Tätigkeiten in Betracht:

  • Beobachtung des did.-päd. Handelns der Lehrkräfte im Unterricht
  • Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Klassen
  • Einbindung in den Unterricht in mehreren Klassen verschiedener Jahrgangsstufen; dabei können auch Verfahren des gemeinsamen Unterrichtens („Team-Teaching“) mit der betreuenden Lehrkraft erprobt werden
  • Kennenlernen verschiedener Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden
  • Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Erste Korrekturversuche, z.B. Übungen, Hausaufgaben, - Mitgestaltung von Übungseinheiten
  • Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf
  • Vorbereitung, Durchführung und Analyse von mindestens fünf eigenständigen Unterrichtsversuchen in verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang,
  • Mitgestaltung von Übungseinheiten
  • Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft
  • Nach Möglichkeit Kennenlernen schulischer Ganztagsangebote
  • Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie

Wichtig:

Der Nachweis über das päd.-did. Praktikums wird nicht im Praktikumsamt eingereicht, sondern eigenverantwortlich von den Studierenden aufbewahrt. Es muss später bei der Anmeldung zum Staatsexamen im Prüfungsamt der Universität vorgelegt werden.

Die Zuteilung der Leistungspunkte erfolgt über eine Anmeldung in STUDIS. Verantwortlich für die Punktvergabe sind die Fachdozenten der jeweiligen Seminare „Planung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen“, die auch für Informationen bezüglich des Praktikumsberichts zuständig sind.

Die Universität kann unter Anwendung von § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f LPO I mehr als 6 Leistungspunkte mit der Teilnahme am päd.-did. Schulpraktikum und auf den auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltungen verbinden; in diesem Fall vermerkt die Universität die Anzahl der Leistungspunkte auf dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Begleitveranstaltung zum päd.-did. Schulpraktikum.

Möglichkeiten von (Teil-)Anrechnungen auf das pädagogisch-didaktische Praktikum:

1. Ein Auslandseinsatz als Lehrkraft über den PAD bzw. „Amity“ (sofern das Praktikum an einer Schule mit gymnasialer Ausrichtung Sek II-Stufe absolviert wurde) kann das päd.-did. Praktikum ersetzen. Hierzu müssen die Dokumente zur Prüfung im Praktikumsamt eingereicht und dort beschieden werden.

2. Eine erfolgreiche Teilnahme an der „Lehr:werkstatt“, organisiert über die Universität Augsburg im Zentrum für Lehrer*innenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB), ersetzt das Orientierungspraktikum und das päd.-did. Praktikum, jedoch nicht das studienbegleitende Praktikum. Die Anmeldung und Bescheinigung erfolgen hier über Frau Stefanie Keßler. Sie informiert die Studierenden universitätsintern und verschickt die Sonderformulare „Anmeldung Lehr:werkstatt“. Kontaktdaten: stefanie.kessler@zlbib.uni-augsburg.de

3. Anrechnungen auf Tätigkeiten in den Programmen „gemeinsam.Brücken.bauen“ zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie sowie „Brückenklassen“ für ukrainische Schülerinnen und Schüler aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine können noch im gesamten Schuljahr 2023/24 geltend gemacht werden. Hier werden (je nach geleisteten Stunden) maximal 75 Stunden (entspricht i. d. R. 3 Wochen) auf das päd.-did. Praktikum angerechnet, falls sich die Tätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht. Die in der entsprechenden Bekanntmachung festgelegte Zahl an Unterrichtsversuchen und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bleiben davon unberührt. Die Schulen haben hier Kenntnis darüber, wie die anrechenbaren Stunden auf dem offiziellen Dokument ausgewiesen werden. Die restlichen Stunden (mind. 75 Stunden) müssen noch im regulären Praktikum abgeleistet werden.

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum sollen Kenntnisse über fachdidaktische und fachspezifische Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsmodelle in unterschiedlichen Jahrgangsstufen in einem der beiden studierten Fächer erworben werden. Zum Praktikum gehören auch die Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Sequenzen sowie mindestens drei eigene Unterrichtsversuche.

Das studienbegleitende Praktikum ist innerhalb eines Semesters abzuleisten. Es soll nach Möglichkeit nicht vor dem dritten Semester und nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit abgeleistet werden und erfolgt in engem Kontakt mit dem Lehrstuhl der jeweiligen Fachdidaktik an der Universität Augsburg.

Es findet während des Semesters einmal in der Woche je nach Fach am Mittwoch (Englisch und Geschichte) oder am Donnerstag (alle anderen Fächer) für mindestens vier Unterrichtsstunden am Vormittag sowie Nachbesprechungen (teilweise auch am Nachmittag) an der entsprechenden Praktikumsschule statt.

Für das studienbegleitende Praktikum werden bestimmte Praktikumsschulen und Praktikumslehrkräfte festgelegt, die unterschiedliche Fächerkombinationen anbieten. Dies kann sich jährlich ändern, wodurch die Angabe der Orts- und Schulpräferenz im Bezirk Schwaben bei der Anmeldung im Portal unerheblich ist. Alle Schulen befinden sich in der Stadt Augsburg oder der näheren Umgebung und sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Hier können ggf. auch Fahrgemeinschaften gebildet werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule besteht nicht.

Die Studierenden können bei der Anmeldung ihr Wunschfach angeben. Es besteht jedoch auch hier kein Anspruch auf die Zuweisung zum gewünschten Fach, da diese nach Kapazitäten der Praktikumsschulen, Praktikumslehrkräfte und Angebote der Lehrstühle erfolgen und gewissen Zwängen unterliegen. Es wird aber auch hier versucht, den Wünschen der Studierenden zu entsprechen.

Wichtige Hinweise:

Es wird dringend eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den für beide studierten Fächern zuständigen Dozenten oder Fachdidaktikern empfohlen, da die Lehrstühle ihre Veranstaltungen teilweise nur in einem bestimmten Semester anbieten. Dies wird an den Lehrstühlen durch Aushang transparent kommuniziert.

Aktuell gelten Sonderbedingungen für folgende Fächer:

  • Erdkunde: nur im Sommersemester
  • Sport männlich und weiblich: nur im Wintersemester
  • Katholische Religion: nur im Wintersemester. Der Lehrstuhl empfiehlt hier das Praktikum im Fach Katholische Religion abzulegen, da für die Erteilung der „vorläufigen Unterrichtserlaubnis“ (missio canonica) im Referendariat manche Bistümer einen Nachweis in Unterrichtserfahrungen in Katholischer Religion erwarten.
  • Evangelische Religion: Der Lehrstuhl empfiehlt hier das Praktikum im Fach Evangelische Religion abzulegen, da für die Erteilung der „vorläufigen Unterrichtserlaubnis“ (vocatio) im Referendariat ein Nachweis in Unterrichtserfahrungen in Evangelischer Religion erwartet wird.

    Wenn Sie Evangelische Religionslehre als Erweiterungsfach für Gymnasium oder Realschule belegt haben, gilt die anschließende Regelung:

    Sollten Sie das Studienbegleitende Praktikum nicht im Fach Evangel. Religionslehre ablegen, sind stattdessen folgende Nachweise zu erbringen:
    - Nachweis über eine selbstverantwortete und ordnungsgemäß gehaltene Unterrichtsstunde im Rahmen eines Schulpraktikums
    - Abgabe des entsprechenden Stundenentwurfs bei der Praktikumsbetreuerin / beim Praktikumsbetreuer
    Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem religionspädagogischen Seminar verpflichtend.
    Das Dokument über den Nachweis der gehaltenen Stunde können Sie untenstehend herunterladen.

Die Studierenden tragen hier eine Eigenverantwortung, sich rechtzeitig zu informieren. Anmeldungen in einem Semester, in dem das Fach nicht angeboten wird, können nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden, so dass sich die Neuanmeldung unter Umständen um ein weiteres Jahr verzögert. Genauso können Mehrfachanmeldungen im Portal mit Angabe unterschiedlicher Wunschsemester und Wunschfächer nicht eindeutig zugeordnet werden, so dass eine Einteilung problematisch ist.

Ohne Aufnahme in die begleitende Lehrveranstaltung an der Universität kann das studienbegleitende Praktikum nicht abgelegt werden. Es liegt ebenfalls in der Eigenverantwortung der Studierenden, sich im Vorfeld bei den jeweiligen Lehrstühlen der Fachdidaktik über die Voraussetzungen zu informieren, da das Praktikum ansonsten verwehrt werden kann.

Die Anmeldung zum studienbegleitenden Praktikum gilt generell als verbindlich. Etwaige Veränderungen müssen dem Lehrstuhl sowie dem Praktikumsamt unverzüglich mitgeteilt werden, da damit auch Anrechnungsstunden für Praktikumslehrkräfte und die Anzahl der eingerichteten Kurse geplant werden müssen. Anmeldungen, die nachträglich abgesagt werden, sind mit einem hohen Mehraufwand verbunden. Mehrfachanmeldungen sowie Falschanmeldungen können bei der Einteilung nicht mehr berücksichtig werden.

Anmeldeschluss:

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 15. April eines Jahres, falls beabsichtigt ist, das Praktikum im folgenden Schuljahr abzuleisten. Der Link zum Online-Formular über das Anmeldeportal des Kultusministerium lautet:

Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum.

Nach der erfolgreichen Anmeldung der Studierenden über das Portal erhalten sie direkt im Anschluss eine Bestätigungs-Email darüber, dass sie vorgemerkt sind. Hier sollte auch der Spam-Ordner überprüft werden, denn diese Bestätigung muss aufbewahrt werden. Sollte keine Bestätigung erfolgt sein, ist die Anmeldung ggf. noch nicht erfasst. In diesem Fall muss das Praktikumsamt innerhalb von 2 Tagen nach der Anmeldung kontaktiert werden.

Bitte bewahren Sie die Bestätigungs-Email sorgfältig auf, sodass Sie diese ggf. vorlegen können. Ohne diese Bestätigung haben Sie im Nachgang keinen Anspruch auf eine Zuweisung durch das Praktikumsamt.

Nach dem Anmeldeschluss am 15. April kann eine Zuteilung nur erfolgen, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz für diesen Zeitraum besteht jedoch nicht mehr.

Mit der Planung und Verteilung des studienbegleitenden Praktikums wird nach Anmeldeschluss im Praktikumsamt begonnen. Die Benachrichtigung über die Zuweisung zum Studienbegleitenden Praktikum nach Fach, Schule und Praktikumslehrkräfte wird den Studierenden Anfang Mai mitgeteilt. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen darüber im Vorfeld ab, da die Zuweisung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Möglichkeit der Anrechnung des Studienbegleitenden Praktikums:

Ein Auslandseinsatz als Lehrkraft über den PAD bzw. „Amity“ (sofern das Praktikum an einer Schule mit gymnasialer Ausrichtung Sek II-Stufe absolviert wurde) kann das Studienbegleitende Praktikum komplett ersetzen. Hierzu müssen die Dokumente zur Prüfung im Praktikumsamt eingereicht und die Anerkennung dort beschieden werden.

Weitere Informationen des Praktikumamtes:

Die Schule stellt dem Praktikumsteilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Praktikums eine Bescheinigung aus, die Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen ist.

Orientierungspraktikum, Schulpraktikum und studienbegleitendes Praktikum können ersetzt werden durch eine die gesamte Ausbildungszeit innerhalb eines Schuljahres umfassende Tätigkeit als Fremdsprachenassistent an einer ausländischen Schule im Rahmen des PAD oder einer ähnlichen Organisation.

Praktika, die außerhalb von Bayern abgeleistet worden sind, können ebenfalls anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung sind immer an das Praktikumsamt zu richten.

Während der Ableistung der Praktika unterstehen die Studierenden den Weisungen der Schulleiter und der Praktikumslehrkräfte.

Die Teilnehmer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren haben. Die Praktikumsteilnehmer sind über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten, die sich aus § 36 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) ergeben, zu belehren. Während der Ableistung des Schulpraktikums und des studienbegleitenden Praktikums ist die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII gegeben, während des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 bzw. 8 SGB VII. Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen dafür Sorge tragen, dass sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz in Form einer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zufügt werden, besitzen.


Stand: 03. April 2024

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