Zur Beratung und Unterstützung der Gymnasien in allen schulischen Fragen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für jeden Regierungsbezirk Ministerialbeauftragte für die Gymnasien bestellt. Der Regierungsbezirk Oberbayern ist in drei MB-Bezirke aufgeteilt.

Die Dienststelle der bzw. des jeweiligen Ministerialbeauftragten (MB-Dienststelle) ist organisatorisch und in den meisten Fällen auch räumlich mit einem bestimmten Gymnasium verbunden. Die bzw. der Ministerialbeauftragte ist zugleich Schulleiterin bzw. Schulleiter dieses Gymnasiums („MB-Schule“) und wird dabei umfassend durch die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter einer bzw. eines Ministerialbeauftragten unterstützt.

Außer für die Gymnasien sind die Ministerialbeauftragten auch für Abendgymnasien, Kollegs und Studienkollegs sowie Heimschulen in ihrem Aufsichtsbezirk zuständig.

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Aufgaben der Ministerialbeauftragten

  • Entscheidungen bei Beschwerden über Entscheidungen der Schulen (insbesondere bei Leistungsnachweisen und Ordnungsmaßnahmen), soweit die Schulen den Beschwerden nicht abhelfen
  • Sonderregelungen beim Schulwechsel oder beim Rücktritt während der Qualifikationsphase
  • Genehmigung von Änderungen gegenüber den für die jeweilige gymnasiale Ausbildungsrichtung möglichen und am jeweiligen Gymnasium angebotenen Fremdsprachenfolgen bei Schülerinnen und Schülern, die unmittelbar von einem außerbayerischen Gymnasium oder einer vergleichbaren Schule aus dem Ausland kommen und in ein Gymnasium in Bayern eintreten
  • Zuweisung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Übertritts in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums, wenn das jeweils gewünschte Gymnasium bzw. Schulen der näheren Umgebung keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen kann
  • Entscheidung über die Verlängerung der Höchstausbildungsdauer
  • Ansprechpartner in Fragen der Inklusion, für die Zusammenarbeit mit den Schulen für Kranke und für Hausunterricht
  • Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Schülerinnen und Schüler mit lang andauernden erheblichen Beeinträchtigungen

Bitte beachten Sie: Bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) sind für die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ausschließlich die Schulleitungen vor Ort zuständig.

  • Angebote zur Begabtenförderung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Abiturientinnen und Abiturienten eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Kollegs oder Abendgymnasiums sowie andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 59 GSO einen Zugang zur Studienförderung nach Art. 5 BayEFG (Bayerisches Eliteförderungsgesetz) erhalten.

Die Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zum schulischen Auswahlverfahren erfüllt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern mit einer Note von mindestens 1,30 erworben hat und in der Qualifikationsphase sowie der Abiturprüfung (bei Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlicher Gymnasien, Kollegs oder Abendgymnasien) bzw. in der Abiturprüfung (bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern) bestimmte Mindestpunktzahlen erreicht.

Das schulische Auswahlverfahren wird im Gymnasialbereich dem jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten übertragen, der die Zulassung zur Prüfung und ihre Durchführung organisiert.

Die Prüfung erfolgt als mündliche Einzelprüfung in fünf Fächern. Sie umfasst insgesamt 60 Minuten. Prüfungsfächer sind:

  • Deutsch
  • Fremdsprache
  • Geschichte
  • Mathematik
  • Naturwissenschaft

Eines dieser Fächer kann durch ein Abiturprüfungsfach des Prüflings ersetzt werden (für andere Bewerber nur durch Fächer des ersten Prüfungsteils).

Die Prüfung hat neben dem Wissensstand des Prüflings seine Hochbegabung, kreative Intelligenz und umfassende Allgemeinbildung aufzuzeigen. Als Gesamtergebnis aus den fünf Prüfungen sind im Höchstfall 75 Punkte erreichbar.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist zudem, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber ein Studium in Bayern aufnimmt und zum Zeitpunkt des Förderbeginns das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (in Ausnahmefällen, insbesondere aus familienpolitischen Gründen oder bei Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg, ist eine Überschreitung der Altersgrenze zulässig).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Homepage bei den Abschnitten der einzelnen MB-Bezirke.

  • Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler (Oskar-Karl-Forster-Stiftung)

Aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds können bedürftige Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien bei Befürwortung der jeweiligen Schule einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z. B. Beschaffung eines Musikinstruments), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- und Chorwochen).

Die Anträge sind an der Schule zu stellen. Die Mittel werden von den Dienststellen der Ministerialbeauftragten bewilligt.

  • Leitung des Praktikumsamts

Die Praktikumsämter sind zuständig

  • für die Praktika der Studierenden des Lehramts an Gymnasien an den Universitäten des jeweiligen Aufsichtsbezirks,
  • für die Praktika im Rahmen des Studiums der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (alle Schularten; hier nur Oberfranken, Oberbayern-West und Oberbayern-Ost),
  • für die Praktika im Rahmen des Studiums für die Qualifikation zur Beratungslehrkraft (alle Schularten; hier nur Oberfranken, Oberbayern-West und Oberbayern-Ost)

Weitere Informationen zum Praktikumsamt finden Sie auf dieser Homepage bei den Abschnitten der einzelnen MB-Bezirke.

  • Regionale Lehrerfortbildung

Vor dem Hintergrund des raschen Wandels in der Lebens- und Arbeitswelt müssen Schulen kontinuierlich aktuelle gesellschaftliche Veränderungsprozesse in den Blick nehmen und zukunftsorientiert Lebens- und Berufskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen ausbilden. Auch Schulleitungen kommt bei dieser Aufgabe eine besondere Bedeutung zu, da sie bei der Umsetzung von Zukunftsprojekten den Rahmen vorgeben und für die Weiterbildung der Lehrkräfte an ihrer Schule Sorge tragen.

Die dritte Phase der Lehrerbildung wird nach Studium und Referendariat in der kontinuierlichen Professionalisierung im Beruf durch die staatliche Lehrerfortbildung organisiert. In diesem Rahmen ist neben den zentralen Anbietern die regionale Lehrerfortbildung (RLFB) für die bezirksweite Lehrerfortbildung verantwortlich und unterstützt die schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) sowohl inhaltlich als auch finanziell.

RLFB

Die RLFB der Gymnasien in Bayern

  • kennt die Lehrkräfte vor Ort häufig persönlich.
  • kann Wünsche und Bedarfe der Lehrkräfte auf kurzem Wege einholen und dementsprechende Angebote generieren.
  • sorgt für eine klar strukturierte und wertschätzende Zusammenarbeit mit Fachreferentinnen und Fachreferenten, Beraterinnen und Beratern digitale Bildung (BdB), Schulentwicklungsmoderatorinnen und -moderatoren, dem Kompetenzzentrum für Begabtenförderung sowie Referenten- und Multiplikatorennetzwerken im Bezirk.
  • kooperiert mit Universitäten, Hochschulen, Museen und sonstigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen in der Region.
  • ist vernetzt mit den regionalen Lehrerfortbildungen anderer Bezirke und Schularten.
  • entdeckt und entwickelt Talente durch Fortbildung und Führungskräftetraining.
  • berät bei der Durchführung von schulinterner Lehrerfortbildung (SchiLF) und hält ein Angebot an Referenten und Unterstützungssystemen vor.
  • konzipiert ein passgenaues Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte in der Region. Der Bedarf wird durch die Nähe der MB-Dienststelle zu den Schulen fortlaufend und auf kurzen Wegen ermittelt.
  • reagiert flexibel auf Veränderungen und Innovationen und bleibt somit ‚am Puls der Zeit‘.
  • kann auf bezirksspezifische Besonderheiten Rücksicht nehmen.
  • stellt u. a. die Fokussierung auf den Fachkontext und die inhaltliche Tiefe der Angebote sicher, orientiert sich an Merkmalen wirksamen Unterrichts und an Erkenntnissen der Lehr- und Lernforschung.
  • fördert den Austausch und die Zusammenarbeit der Lehrkräfte in der Region und legt den Schwerpunkt auf eine systematische Unterrichtsentwicklung, die zeitgemäßen Kriterien entspricht.
  • verknüpft Ergebnisse von externer und interner Evaluation und leitet hieraus einen Fortbildungsbedarf ab.
  • fördert Netzwerke in der Region und etabliert ein Angebot an Referentinnen und Referenten für schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF).
  • ist umsetzungsorientiert.
  • motiviert zum Überdenken des eigenen professionellen Handelns.
  • regt zum Multiplizieren der Inhalte an.
  • bietet die Möglichkeit zur Vernetzung.
  • bewirkt Veränderung und ist gewinnbringend.

Die schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF) wird von den Schulen selbst durchgeführt und orientiert sich unmittelbar am Bedarf der Kollegien. Für die Durchführung der schulinternen Lehrerfortbildung können von der RLFB Finanzmittel bereitgestellt werden.

  • Koordination der Ganztagsangebote

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Ganztagsschulangebote in Bayern an den MB-Dienststellen unterstützen Schulen und Sachaufwandsträger im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bei der Einrichtung, Durchführung, Förderung und Qualitätssicherung von Ganztagsschulen im Freistaat.

  • Schülermitverantwortung und Schülerzeitung

Nach Art. 62 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) soll im Rahmen der Schülermitverantwortung (SMV) allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten.

Die jeweiligen Mitarbeiter für die Fragen der SMV an den Dienststellen der Ministerialbeauftragten unterstützen die Gymnasien des Regierungsbezirks bzgl. der Arbeit der SMV, indem sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Beratung in allen Fragen, die die SMV betreffen, wie z. B. rechtliche Fragestellungen bei der Durchführung von Wahlen, organisatorische und strukturelle Fragen innerhalb der SMV, Finanzierung der SMV-Veranstaltungen, etc.
  • Förderung der politischen Bildung der Schülersprecherinnen und Schülersprecher, beispielsweise durch Besprechung und Diskussion aktueller (schul-)politischer Themen, Vorträge, Planspiele etc.
  • Durchführung von mindestens zwei Bezirksaussprachetagungen für die Schülersprecherinnen und Schülersprecher eines Regierungsbezirks
  • Durchführung der Wahl der Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher
  • Erarbeitung und Weiterleitung von Anträgen der Bezirkssausprachetagungen an die Landesschülerkonferenz
  • Fortbildungsangebote, sowohl für Verbindungslehrkräfte als auch für Schülersprecherinnen und Schülersprecher
  • Unterstützung der Schülerzeitungsarbeit durch Beratung und Fortbildungen für Schülerzeitungsredaktionen, sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler

Sonderzuständigkeiten einzelner Ministerialbeauftragter

Bei den nachfolgenden Aufgabengebieten nimmt die bzw. der Ministerialbeauftragte die genannte Aufgabe jeweils für ganz Bayern wahr:

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund: Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken

Koordinierung und Durchführung der fachlichen und pädagogischen Eignungsfeststellungen an privaten Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs: Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in München

Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern einschließlich der Koordinierung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG): Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben

Koordination in Fragen des Heimbetriebs staatlicher Heimschulen und Kollegs: Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Stand: 27. März 2024

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