Lebenslanges Lernen und internationale Mobilität gewinnen in einem modernen Europa gerade auch im Bildungsbereich zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund fördert die Europäische Union Lernen im europäischen Kontext sowie grenzüberschreitende Mobilität durch das Programm für Lebenslanges Lernen (Lifelong Learning Programme – kurz LLP).
Mit einem Budget von fast 7 Milliarden Euro werden aktuell bis zum 31. Dezember 2013 der europäische Austausch von Lehrenden und Lernenden aller Altersstufen sowie die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen unterstützt. Auch danach soll Mobilität auf Schulebene im Rahmen eines Nachfolgeprogramms des LLP für die Jahre 2014 bis 2020 durch die EU gefördert werden.
Mit seinen vier Unteraktionen umfasst das LLP den gesamten Bildungsweg
Aktuell nehmen neben den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie die Kandidatenländer Kroation und Türkei am Programm für Lebenslanges Lernen teil.
Weitere Informationen bietet die jährliche Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen.
Als eine der vier Säulen des LLP richtet sich die Aktion COMENIUS an alle Schularten und -formen (mit Ausnahme von nicht-schulischen Einrichtungen zur beruflichen Bildung). Sie soll bei Lernenden und Lehrenden im Schulbereich Kenntnis von und Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen fördern und bei jungen Menschen einen Beitrag zur Vertiefung des Gedankens einer aktiven europäischen Bürgerschaft leisten.
COMENIUS umfasst für den Schulbereich in Deutschland folgende Unteraktionen:

COMENIUS-Schulpartnerschaften, -Regio, -Lehrerfortbildung und -Assistenten sind dezentrale Aktionen, d.h. sie werden von den einzelnen Mitgliedstaaten verwaltet. In Deutschland werden sie von der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert:
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228/501-0
Fax: 0028/501-259
E-Mail: pad@kmk.org
Internet: www.kmk-pad.org
Ansprechpartner für bayerische Schulen ist der Referent im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
OStR Markus Schiele
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel.: 089/2170-2244
Fax: 089/2170-2205
E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info

Die Suche nach geeigneten Partnerschulen wird u.a. durch folgende Einrichtungen erleichtert:

Die Antragstellung für eine zweijährige COMENIUS-Partnerschaft ist einmal pro Jahr möglich zu einem Termin zu Beginn des Kalenderjahres. Die konkreten Termine sind auf den Internetportalen des ISB und des PAD zu finden. Der Antrag wird von allen teilnehmenden Schulen gemeinsam konzipiert und beim ISB eingereicht.
Maßgeblich für Einzelheiten zum Antragsverfahren in Bayern ist jeweils die aktuelle Ausschreibung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Für die Beratung bayerischer Schulen ist zuständig:
OStR Markus Schiele
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel.: 089/2170-2244
Fax: 089/2170-2205
E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
Weitere Informationen erteilt die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD):
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228/501-0
Fax: 0028/501-259
E-Mail: pad@kmk.org
Internet: www.kmk-pad.org
Zudem führen in Bayern erfahrene Lehrkräfte verschiedener Schularten als COMENIUS-Moderatoren zur Verfügung u.a. Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch durch. Namen und Kontaktdaten der Moderatoren finden Sie hier.

COMENIUS-Regio fördert die Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf regionaler Ebene einschließlich Grenzregionen. Die Aktion hat 2009 begonnen und wendet sich an Institutionen im Bereich der Schulbildung wie z.B. Schulen, Behörden, Einrichtungen für die Lehreraus- und -fortbildung.
Ansprechpartner für diese Unteraktion sind das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und der Pädagogische Austauschdienst (PAD). Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu COMENIUS-Regio.

Mit der Unteraktion COMENIUS-Lehrerfortbildung können Lehrkräfte aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie andere pädagogische Fachkräfte an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen im europäischen Ausland teilnehmen. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
Vorrangig werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die der COMENIUS-Datenbank der Europäischen Kommission zu entnehmen sind. Die Kursteilnehmer erhalten pauschale Zuschüsse zu Reise-, Kurs- und Unterhaltskosten.
Anträge zur Teilnahme an den Fortbildungskursen können zu drei Terminen jährlich bei Frau Angelika Schneider (angelika.schneider@isb.bayern.de), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, gestellt werden. Antragsformulare und weitere Informationen stellt der PAD bereit.

Die Unteraktion COMENIUS-Assistenten soll zur Verbesserung der Qualität des Unterrichts in allen Fächern beitragen, die europäische Dimension in der Schule verstärken und das Lernen von Fremdsprachen fördern.
Deutsche COMENIUS-Assistenten in europäischen Teilnehmerstaaten
Zukünftige Lehrer aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr sowie angehende Lehrer mit abgeschlossenem Studium, die noch nicht den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben, können sich als COMENIUS-Assistenzkraft bewerben. Assistenten arbeiten für die Dauer von drei Monaten bis maximal einem Schuljahr in einer schulischen Einrichtung eines Teilnehmerstaates; sie können dort ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und deren Bildungseinrichtungen verbessern und ihre pädagogischen Fähigkeiten erweitern.
COMENIUS-Assistenten erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich an den Lebenshaltungskosten im Zielstaat orientiert, und die Fahrtkosten für eine einmalige Ab- und Anreise zum Einsatzort.
An den Gasteinrichtungen sollen die Assistenzkräfte voll in das Schulleben integriert werden. Sie können z.B. im Unterricht und bei der Vermittlung ihrer Muttersprache bzw. von Landeskunde mithelfen oder bei der Projektarbeit, auch im Rahmen einer COMENIUS-Schulpartnerschaft, eingesetzt werden. Sie werden dabei von einer erfahrenen Lehrkraft betreut.
Deutsche Gastschulen für COMENIUS-Assistenten
Deutsche Schulen aller Schulformen und -typen können sich bei der Nationalen Agentur im PAD bis jeweils Ende Januar eines Jahres um die Zuweisung eines COMENIUS-Assistenten für die Dauer von drei Monaten bis zu einem Schuljahr bewerben. Priorität bei der Auswahl genießen
Die Gasteinrichtungen tragen dafür Sorge, dass der COMENIUS-Assistent vollständig ins Schulleben integriert wird, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht, an Projekten oder Arbeitsgemeinschaften machen und eigene Ideen in den Schulalltag einbringen kann. Die Betreuung des Assistenten übernimmt eine erfahrene Lehrkraft der Schule. Der Gasteinrichtung kommt die Arbeit der Assistenten in vollem Umfang zugute; daher erhält sie keinen weiteren Zuschuss für die Organisation der Assistenzzeit.
Für nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren, Zuschüssen, Antragsterminen für Schulen und angehende Lehrkräfte etc. stehen das ISB und der PAD zur Verfügung.

eTwinning ist Teil des EU-Programms für Lebenslanges Lernen (LLP) der Europäischen Kommission und fördert europäische Schulpartnerschaften, die über das Internet geknüpft werden. Ziel ist die Förderung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in der schulischen Bildung in einem mehrsprachigen europäischen Kontext.
Zudem können Lehrkräfte aller Schulformen, -fächer und Jahrgangsstufen können mit ihrer Klasse an einem Projekt im geschützten, virtuellen Klassenraum "TwinSpace" arbeiten. Wer bereits eine Partnerschule hat, kann den Kontakt per Internet vertiefen. Wer eine neue Partnerschule sucht, kann sich eine passende Schule in den 32 teilnehmenden Ländern Europas aussuchen.
Die Teilnahme erfolgt für alle Beteiligten kostenlos, unbürokratisch und einfach. Voraussetzung ist lediglich die Anmeldung auf der www.etwinning.net.
In Deutschland wird eTwinning von Schulen ans Netz e. V. als zuständiger nationaler Koordinierungsstelle verwaltet.
Für bayerische Schulen steht zudem der Referent im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Ansprechpartner zur Verfügung:
OStR Markus Schiele
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel. 089/2170-2235
E-Mail: markus.schiele@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
Als Ansprechpartner dienen außerdem erfahrene bayerische Lehrkräfte verschiedener Schularten als eTwinning-Moderatoren, die beraten und Informationsveranstaltungen durchführen. Nähere Informationen zu den aktuell benannten Moderatoren finden Sie hier.

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Weitere Informationen sowie Projektbeispiele und Unterrichtsmaterialien finden Sie hier.

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Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Mobilität gewinnen im modernen Europa immer mehr an Bedeutung und stellen auch in der Europäischen Union ein wichtiges Anliegen dar, das es zu fördern gilt. Im Rahmen der Aktion LEONARDO DA VINCI werden deshalb EU-Mittel zur Verfügung gestellt, um jungen Menschen und Verantwortlichen in der beruflichen Bildung den Austausch mit europäischen Partnern zu ermöglichen. LEONARDO DA VINCI fördert betriebliche Praktika, Fort- und Weiterbildungen (Mobilitäten) sowie innovative Konzepte und Verfahren (Innovationstransfer) in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Als nationale Koordinierungsstelle prüft und betreut die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Anträge.
Auf bayerischer Seite leistet das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
Die Leonardo-da-Vinci-Briefe bieten aktuelle Informationen zu Praktika und Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte, Ausbilder und Auszubildende in Europa.

Die Anträge werden eingereicht bei:
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon:
0228/107-1600 (Mobilität)
0228/107-1500 (Partnerschaften)
0228/107-1545 (Innovationstransfer)
Fax: 0228/107-2964
E-Mail: leonardo-mobilitaet@bibb.de
Internet: www.na-bibb.de
Die Nationale Agentur prüft und bewertet die Anträge auch. Zudem sind hier weitere Informationen zur Aktion LEONARDO erhältlich.
Auf bayerischer Seite leistet das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Entwicklung von Projektideen und Internationalisierungsstrategien. Ansprechpartner am ISB für die beruflichen Schulen in Bayern ist:
StD Wolfgang Schwarzenberger
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel. 089/2170-2220
E-Mail: wolfgang.schwarzenberger@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
In den Regierungsbezirken unterstützen Multiplikatoren die Schulen bei der Antragstellung, der Projektbetreuung und der Zusammenarbeit zwischen den Schulen.

Die Europäische Union möchte mit der Aktion LEONARDO DA VINCI einen weiteren Schritt hin zu einem Europa des Wissens tun, in dem lebenslanges Lernen möglich ist, und misst dabei auch der europaweiten Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert bei. Durch länderübergreifende Kooperationen sollen nicht nur die Qualität, die Innovationsfähigkeit und die europäische Dimension in der Bildung vorangebracht, sondern auch die Praxis der Berufsbildung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen die einzelnen Teilnehmer die Chance bekommen, ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen zu erweitern, um so auch in Zukunft ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

Es werden Projekte und Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung gefördert, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb Europas zum Ziel haben. Dabei sind verschiedene Aktionsschwerpunkte möglich:

Antragsberechtigt sind ausschließlich Institutionen (z. B. Schulen, Bildungsträger, Verbände, Sozialpartner, Kammern), in denen eine berufliche Erstausbildung absolviert wird, die zum Erwerb einer Berufsqualifikation führt oder in denen eine berufliche Weiterbildung durchgeführt wird. Als Antragsteller kommen somit in Betracht:
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können sich jedoch für individuelle Lernaufenthalte bei Anbietern sogenannter "Poolprojekte" bewerben. Informationen hierzu bietet die Nationale Agentur.
Für die beruflichen Schulen bedeutet dies, dass Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Berufsoberschulen Anträge auf eine Förderung von Schülermobilitäten stellen können.
Im Falle von Fortbildungen für Fachleute in der beruflichen Bildung sind alle beruflichen Schulen antragsberechtigt.

Die Anträge werden zu den festgelegten Terminen direkt bei der Nationalen Agentur elektronisch per e-Form bzw. Datenbank und per Post eingereicht. Es gilt das Datum des Poststempels.
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der Nationalen Agentur unter:
♦ Mobilität
♦ Partnerschaften
♦ Innovationstransfer
♦ Vorbereitende Besuche
und beim ISB.

Die Nationale Agentur am BIBB (NA-BIBB) entscheidet aufgrund der Antragsunterlagen über eine mögliche Förderung. Die Antragsteller erhalten pauschalierte Zuschüsse pro Teilnehmer bzw. Projekt.

Schüler staatlicher beruflicher Schulen können in den Genuss zusätzlicher Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Freistaates kommen, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung an einem Auslandsaufenthalt (Schülermobilität) teilnehmen, der durch die Aktion LEONARDO DA VINCI gefördert wird.
Für Projekte, deren Kosten bereits zu mindestens 75 % durch die EU erstattet werden, kann kein Antrag auf diese sogenannten Komplementärmittel gestellt werden.
Für jeden durch die Nationale Agentur genehmigten Teilnehmer wird ein Förderbetrag festgelegt, der das Preisniveau des Ziellandes berücksichtigt. Die Zielländer werden dazu in drei verschiedene Ländergruppen eingeteilt, wobei sich die Einteilung an den Fördersätzen der Nationalen Agentur orientiert.
Derzeit gelten folgende Förderbeträge:
• Ländergruppe A: 80,00 EUR
• Ländergruppe B: 95,00 EUR
• Ländergruppe C: 110,00 EUR
Bei Maßnahmen, die länger als drei Wochen dauern, kann dieser Zuschuss auf besonderen Antrag erhöht werden.
Antragstellung und Auszahlung:
Damit die Komplementärmittel gewährt werden können, muss die Schule vor Beginn des Auslandsaufenthalts einen Antrag beim Referat VII.1 des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellen. Diesem Antrag wird die Förderzusage der Nationalen Agentur beigefügt, in dem die LEONARDO-Fördersumme und die Anzahl der genehmigten Teilnehmer vermerkt sind.
Zudem muss im Antrag angegeben werden, ob das Projekt in mehreren „Flows“ durchgeführt wird und wie viele Schüler jeweils zu welchem Zeitpunkt ins Ausland reisen werden. Es ist darauf zu achten, dass für jedes Kalenderjahr ein eigener Antrag gestellt werden muss, auch wenn sich die Förderzusage der Nationalen Agentur auf einen längeren Zeitraum bezieht.
Ist der Antrag förderfähig, bewilligt das Staatsministerium eine maximale Fördersumme, die der jeweils zuständigen Bezirksregierung zugewiesen wird. Die Antrag stellende Schule wird hierüber informiert. Gegebenenfalls kann die Regierung der Schule vorab eine Abschlagszahlung zur Verfügung stellen.
Nach Abschluss der Maßnahme reicht die Schule die maßgeblichen Kostennachweise zusammen mit der Förderzusage der Nationalen Agentur bei der zuständigen Regierung ein. Die endgültige Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Regierung.
Sollte wegen größerer Nachfrage die Gefahr bestehen, dass das vorhandene Budget vorzeitig ausgeschöpft wird, behält sich das Staatsministerium vor, die Pauschalbeträge anzupassen.
