Der Europäische Sozialfonds (ESF)

Das ESF-Programm "Zukunft in Bayern" 2007-2013

Bayern partizipiert im Förderzeitraum 2007-2013 am Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" mit rund 310 Mio. Euro an Mitteln des ESF. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Das ESF-Programm Bayern für den Förderzeitraum 2007-2013 setzt drei inhaltliche Schwerpunkte ("Prioritätsachsen"):
 

    • Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit
    • Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals
    • Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung

     

    Die Prioritätsachsen B und C umfassen Bildungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von 38 Mio. Euro aus Mitteln des ESF.

Der ESF-Begleitausschuss hat für die Umsetzung des operationellen Programms allgemeine Projektauswahlkriterien beschlossen, die durch besondere fachspezifische Vorgaben für die einzelnen Förderaktivitäten ergänzt und spezifiziert werden.

Förderaktivitäten im Geschäftsbereich des StMUK

Praxisklassen an MittelschulenVorlesen lassen

Profil und Ziele des Projekts
Die Praxisklasse ist ein Modell der Förderung von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen, die durch eine spezifische Förderung zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt und durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben (Praktika) in das Berufsleben begleitet werden können.

Für die Arbeit in der Praxisklasse benötigt die Mittelschule Partner aus der Wirtschaft (Betriebe, Kammern), der Jugendhilfe (sozialpädagogische Betreuung der Schüler) und der Berufsberatung.

Ziel ist es, die Schüler in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Wirtschaft, Berufsberatung, Berufsförderung, Bildungsträger, Berufschule, Jugendhilfe, ...) und durch einen auf die Leistungsmöglichkeiten dieser Schüler abgestimmten Unterricht
 

    • in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stabilisieren,
    • die größten Defizite im Bereich der Kulturtechniken zu beheben,
    • Grundwissen und Grundfertigkeiten vor allem in Deutsch und Mathematik zu festigen

und sie so zu einem erfolgreichen Schulabschluss und auf einen guten Weg in Ausbildung und Berufsleben zu führen.

 

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Mittelschulen, die bereits erste Gespräche mit den beteiligten Schulen, Schulämter und Regierungen geführt haben. Grundlage ist eine konkrete Planung, dass eine Praxisklasse auf Grund von Schülerzahlen, organisatorischen und personellen Bedingungen eingerichtet werden kann.

Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Ansprechpartner: 

MR Helmut Krück, Telefon: 089/2186-2470
E-Mail: helmut.krueck@stmuk.bayern.de

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Kooperatives BerufsintegrationsjahrVorlesen lassen

Profil und Ziele des Projekts
Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) ist ein Angebot für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die u. a. aufgrund von Sprachdefiziten keine Ausbildungsstelle finden konnten. Diese Maßnahme verbindet eine gezielte Berufsvorbereitung mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung. Das BIJ wird nur in kooperativer Form angeboten: Die Berufsschule übernimmt die Vermittlung der theoretischen Inhalte und arbeitet mit einem externen Kooperationspartner zusammen, der für den fachpraktischen Teil und die sozialpädagogische Betreuung verantwortlich ist. Die Sprachförderung findet bei beiden Partnern statt.

Ziel des BIJ ist nicht nur, dass die Jugendlichen vorhandene Sprachdefizite ausgleichen und so die erforderliche Ausbildungsreife erlangen sollen. Sie können auf diesem Weg auch nachträglich den Hauptschulabschluss erwerben.

Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind die Sachaufwandsträger der beteiligten Berufsschulen. Ein Antrag auf Einrichtung und ESF-Förderung eines BIJ kann daher nur von den jeweiligen Sachaufwandträgern gestellt werden. In der Regel sind dies die Landkreise oder kreisfreien Städte.

Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Ansprechpartner:

StD Dr. Robert Geiger, Telefon: 089/2186-2523
E-Mail: robert.geiger@stmuk.bayern.de

MR Maximilian Pangerl, Telefon: 089/2186-2555
E-Mail: maximilian.pangerl@stmuk.bayern.de

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Arbeitsweltbezogene Erwachsenenbildung zur Qualifizierung für junge Menschen im Übergang Schule und BerufVorlesen lassen

Profil und Ziele der Projekte
Die Zuschüsse dienen der Durchführung von berufsvorbereitenden, begleitenden Maßnahmen, die berufsbezogene Qualifizierungen und praktische Bewerbungstrainings umfassen. Sie werden jungen Menschen in der Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf angeboten und sind erforderlichenfalls mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Berufswahlkompetenz von Schülern zu verbessern, durch Informationen über die verschiedenen Berufsfelder und durch Einführungskurse in die Arbeitswelt die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sowie durch Vermittlung von berufsbezogenen personalen und sozialen Fähigkeiten (Schlüsselqualifikationen) die Ausbildungsreife zu festigen. So sollen Ausbildungsabbrüche wegen falscher Berufswahl verringert werden.

Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind u.a. die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) staatlich geförderten Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen und alle Träger, die die Auswahlkriterien gem. Ziffer IV. der Richtlinien für die Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Erwachsenenbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 (S. 6 ff.) erfüllen.

Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Ansprechpartner:

ORRin Nina Pes, Telefon: 089/2186-2597
E-Mail: nina.pes@stmuk.bayern.de

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Arbeitsweltbezogene JugendarbeitVorlesen lassen

Die aus Mitteln des ESF geförderten Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit umfassen drei Bereiche:

    • Projekte der Jugendarbeit zur beruflichen Orientierung für Schüler von Hauptschulen und Realschulen
    • Projekte der Jugendarbeit zur Qualifizierung für junge Menschen im Übergang Schule und Beruf
    • Längerfristige Projekte der Jugendarbeit zur Berufsvorbereitung und –qualifizierung für Schulabgänger ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz

Aus dem Bereich der Prioritätsachse C "Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung" ist das StMUK zudem bei der Umsetzung der dem spezifischen Ziel C 2 "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Migranten" zugeordneten Förderaktivität 14 "Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen zur Integration von Migranten in den ersten Arbeitsmarkt" durch das Projekt "Mama lernt Deutsch" (siehe Aufklapper unten) beteiligt.

Nähere Information zum Profil, zu Antragsmöglichkeiten und zu Ansprechpartnern zu den einzelnen Aktionen bzw. Projekten erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link. 

A) Profil und Ziele der Projekte der Jugendarbeit zur der beruflichen Orientierung für Schüler von Mittelschulen und Realschulen
Die Projektträger bieten in Absprache mit Schulen ein- bis zweiwöchige Seminare für Schulklassen zur beruflichen Orientierung und zur Einführung in die Arbeitswelt.

Ziel dieser Projekte ist es, den Schülern im Übergang von Schule und Beruf Grundinformationen über die verschiedenen Berufsfelder (möglichst in Verbindung mit Betriebserkundungen) anzubieten, berufsbezogene personale und soziale Fähigkeiten nahezubringen und einzuüben sowie Anleitungen für die Bewerbung um Ausbildungsplätze zu geben.

B) Profil und Ziele der Projekte der Jugendarbeit zur Qualifizierung für junge Menschen im Übergang Schule und Beruf
Gefördert werden Projekte der Jugendarbeit zur Unterstützung der Schüler im Übergang von Schule und Beruf.

Ziel dieser Projekte ist es, die Berufswahlkompetenz und die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu verbessern.

C) Profil und Ziele der längerfristigen Projekte der Jugendarbeit zur Berufsvorbereitung und –qualifizierung für Schulabgänger ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz
Bei diesen Projekten sollen allgemeinbildende, berufsorientierende und berufsqualifizierende Angebote mit praxisnaher Ausbildung und Beschäftigung und erforderlichenfalls mit zusätzlicher sozialpädagogischer Begleitung verbunden werden. Die Förderung von Ausbildung an sich oder von Projekten, die nach der Berufsausbildungsvorbereitungsbescheinigungsverordnung (BAVBVO) abgeschlossen werden, ist ausgeschlossen.

Ziel dieser längerfristigen - bis zu einjährigen - Maßnahmen ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen, die Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben.

Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind öffentliche und freie Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Ansprechpartner:

RDin Dr. Stefanie Martin, Telefon: 089/2186-2077
E-Mail: Stefanie.Martin@stmuk.bayern.de

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Mama lernt DeutschVorlesen lassen

Profil des Projektes
Die Kurse "Mama lernt Deutsch" richten sich an ausländische Mütter und Frauen mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihrer sozialen und kulturellen Prägung Probleme haben, sich in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Kurse richten sich dabei ausschließlich an Frauen, die bei Kurseintritt seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, aber noch nie an einer Sprachförderung teilgenommen haben.

Die Kurse vermitteln den Teilnehmerinnen neben Sprachkenntnissen auch praktische Lebenshilfe, Schlüsselqualifikationen, berufliche Orientierung und Hilfen bei einer gewünschten beruflichen Eingliederung.

Ziel der Kurse ist es, dass die Teilnehmerinnen einen Test mindestens auf Sprachniveaustufe A 1 des Allgemeinen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bestehen.

Siehe auch das Merkblatt "Mama lernt Deutsch".

Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind u.a. die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) staatlich geförderten Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen und alle Träger, die die Auswahlkriterien gem. Ziffer IV. der Richtlinien für die Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Erwachsenenbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 (S. 6 ff.) erfüllen.

Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Ansprechpartner:

ORRin Nina Pes, Telefon: 089/2186-2597
E-Mail: nina.pes@stmuk.bayern.de

Downloads & Links:

Förderanträge stellen

Der Vollzug der Förderung ist im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zentral für ganz Bayern der Regierung von Niederbayern übertragen.

Ansprechpartner beí der Regierung von Niederbayern (Sg. 13):

Herr Neumayer, Telefon 0871/808-1603
E-Mail: markus.neumayer@reg-nb.bayern.de

Projektvoranfragen und Projektanträge können Sie online in dem System ESF BAVARIA stellen.

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