Bayern partizipiert im Förderzeitraum 2007-2013 am Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" mit rund 310 Mio. Euro an Mitteln des ESF. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Das ESF-Programm Bayern für den Förderzeitraum 2007-2013 setzt drei inhaltliche Schwerpunkte ("Prioritätsachsen"):
Die Prioritätsachsen B und C umfassen Bildungsmaßnahmen mit einem Fördervolumen von 39,8 Mio. Euro aus Mitteln des ESF.
In diesem Rahmen fördert das StMUK Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife von Jugendlichen sowie zur Vermeidung von Schulversagen und Schulabbruch (in in Prioritätsachse B) sowie Maßnahmen zur Alphabetisierung und zum Spracherwerb (in Prioritätsachse C).
Der ESF-Begleitausschuss hat für die Umsetzung des operationellen Programms allgemeine Projektauswahlkriterien beschlossen, die durch besondere fachspezifische Vorgaben für die einzelnen Förderaktivitäten ergänzt und spezifiziert werden.

Profil und Ziele
Die Praxisklasse ist ein Modell der Förderung von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen, die durch eine spezifische Förderung zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt und durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben (Praktika) in das Berufsleben begleitet werden können.
Für die Arbeit in der Praxisklasse benötigt die Mittelschule Partner aus der Wirtschaft (Betriebe, Kammern), der Jugendhilfe (sozialpädagogische Betreuung) und der Berufsberatung.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Wirtschaft, Berufsberatung, Berufsförderung, Bildungsträger, Berufschule, Jugendhilfe, ...) und durch einen auf die Leistungsmöglichkeiten dieser Schüler abgestimmten Unterricht
und sie so zu einem erfolgreichen Schulabschluss und auf einen guten Weg in Ausbildung und Berufsleben zu führen.
Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Mittelschulen, die bereits erste Gespräche mit den beteiligten Schulen, Schulämter und Regierungen geführt haben. Grundlage ist eine konkrete Planung, dass eine Praxisklasse auf Grund von Schülerzahlen, organisatorischen und personellen Bedingungen eingerichtet werden kann.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
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Profil und Ziele
Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) ist eine schulische Maßnahme für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die u. a. aufgrund von Sprachdefiziten keine Ausbildungsstelle finden konnten. Die Maßnahme verbindet eine gezielte Berufsvorbereitung mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung. Das BIJ wird in kooperativer Form angeboten: Die Berufsschule übernimmt vor allem die Vermittlung der theoretischen Inhalte und arbeitet mit einem externen Kooperationspartner zusammen, der für den fachpraktischen Teil und die sozialpädagogische Betreuung verantwortlich ist. Die Sprachförderung findet bei beiden Partnern statt.
Ziel des BIJ ist es insbesondere, vorhandene Sprachdefizite der Jugendlichen auszugleichen und ihnen so die erforderliche Ausbildungsreife zu vermitteln. Die Jugendlichen können auf diesem Weg auch nachträglich den Abschluss der Mittelschule erwerben.
Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind die Sachaufwandsträger der beteiligten Berufsschulen. Ein Antrag auf Einrichtung und ESF-Förderung eines BIJ kann daher nur von den jeweiligen Sachaufwandträgern gestellt werden. In der Regel sind dies die Landkreise oder kreisfreien Städte.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
Ansprechpartner:
MR Dr. Robert Geiger, Telefon: 089/2186-2523
E-Mail: robert.geiger@stmuk.bayern.de
MR Maximilian Pangerl, Telefon: 089/2186-2456
E-Mail: maximilian.pangerl@stmuk.bayern.de
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Profil und Ziele
Die Zuschüsse dienen der Durchführung von berufsvorbereitenden, begleitenden Maßnahmen, die berufsbezogene Qualifizierungen und praktische Bewerbungstrainings umfassen. Sie werden jungen Menschen in der Phase des Übergangs von der Schule in den Beruf angeboten und sind erforderlichenfalls mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu verbessern, durch Informationen über die verschiedenen Berufsfelder und durch Einführungskurse in die Arbeitswelt die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen sowie durch Vermittlung von berufsbezogenen personalen und sozialen Fähigkeiten (Schlüsselqualifikationen) die Ausbildungsreife zu festigen. So sollen Ausbildungsabbrüche wegen falscher Berufswahl verringert werden.
Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind u.a. die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) staatlich geförderten Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen und alle Träger, die die Auswahlkriterien gem. Ziffer IV. der Richtlinien für die Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Erwachsenenbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 (S. 6 ff.) erfüllen.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
Ansprechpartner:
RDin Nina Pes, Telefon: 089/2186-2597
E-Mail: nina.pes@stmuk.bayern.de
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Die aus Mitteln des ESF geförderten Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit umfassen drei Bereiche:
Profil und Ziele
Projekte der Jugendarbeit zur der beruflichen Orientierung für Schüler von Mittelschulen, Realschulen und Förderschulen
Die Projektträger bieten in Absprache mit Schulen ein- bis zweiwöchige Seminare für Schulklassen zur beruflichen Orientierung und zur Einführung in die Arbeitswelt.
Ziel dieser Projekte ist es, den Schülerinnen und Schülern im Übergang von Schule und Beruf Grundinformationen über die verschiedenen Berufsfelder (möglichst in Verbindung mit Betriebserkundungen) anzubieten, berufsbezogene personale und soziale Fähigkeiten nahezubringen und einzuüben sowie Anleitungen für die Bewerbung um Ausbildungsplätze zu geben.
Projekte der Jugendarbeit zur Qualifizierung für junge Menschen im Übergang Schule und Beruf
Gefördert werden Projekte der Jugendarbeit zur Unterstützung der Schülerinnen und Schülern im Übergang von Schule und Beruf.
Ziel dieser Projekte ist es, die Berufswahlkompetenz und die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern.
Längerfristige Projekte der Jugendarbeit zur Berufsvorbereitung und -qualifizierung für Schulabgänger ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz
Bei diesen Projekten sollen allgemeinbildende, berufsorientierende und berufsqualifizierende Angebote mit praxisnaher Ausbildung und Beschäftigung und erforderlichenfalls mit zusätzlicher sozialpädagogischer Begleitung verbunden werden. Die Förderung von Ausbildung an sich oder von Projekten, die nach der Berufsausbildungsvorbereitungsbescheinigungsverordnung (BAVBVO) abgeschlossen werden, ist ausgeschlossen.
Ziel dieser längerfristigen - bis zu einjährigen - Maßnahmen ist die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen, die Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Beruf haben.
Antrag auf Förderung
Antragsberechtigt sind öffentliche und freie Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
Ansprechpartner:
RDin Dr. Stefanie Martin, Telefon: 089/2186-2077
E-Mail: Stefanie.Martin@stmuk.bayern.de
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Profil und Ziele
Die Kurse "Mama lernt Deutsch" richten sich an Frauen mit Migrationshintergrund und mit Kindern, die aufgrund sprachlicher Defizite sowie ihrer sozialen und kulturellen Prägung Probleme haben, sich in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Kurse vermitteln den Teilnehmerinnen Grundkenntnisse der deutschen Sprache, aber auch praktische Lebenshilfe, Schlüsselqualifikationen, berufliche Orientierung und Hilfen bei einer gewünschten beruflichen Eingliederung.
Ziel der Kurse ist es, dass die Teilnehmerinnen mindestens die Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen und durch einen Sprachtest nachweisen.
Antrag auf Förderung
Zuwendungsempfänger können alle Träger sein, die Kurse mit dem Ziel der besseren Integration von Migrantinnen mit Schwerpunkt im Bereich des Deutschunterrichts zur Erlangung des Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens anbieten.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
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Profil und Ziele
Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Verbesserung der Lese- und Schreibfähigkeit für Teilnehmer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit einem hohen Lebens- und Arbeitsweltbezug. Die Kurse können in gewissem Umfang auch Einheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z.B. Umgang mit Geld) enthalten. Wesentliche Gestaltungselemente bedarfsgerechter Angebote sind zudem individuelle Lernberatung und individuelle sozialpädagogische Unterstützung, die mit Schriftsprach- und Grundbildungsdefiziten im Zusammenhang stehen.
Antrag auf Förderung
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein, insbesondere, aber nicht nur die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) staatlich geförderten Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.
Nähere Informationen sind den einschlägigen Förderrichtlinien zu entnehmen.
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Der Vollzug der Förderung ist im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zentral für ganz Bayern der Regierung von Niederbayern übertragen.
Ansprechpartner beí der Regierung von Niederbayern (Sg. 13):
Herr Neumayer, Telefon 0871/808-1603
E-Mail: markus.neumayer@reg-nb.bayern.de
Projektvoranfragen und Projektanträge können Sie online in dem System ESF BAVARIA stellen.
