Über die Grenzen Bayerns hinaus

Bund

Gemäß der Verfassungsordnung des Grundgesetzes sind überwiegend die Länder zuständig für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die "Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" (KMK) gewährleistet die notwendigen Gemeinsamkeiten im Bildungswesen und damit auch die Mobilität der Lernenden und Lehrenden zwischen den Ländern. Auch die Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber dem Bund gehört zu den Aufgaben der KMK.

Europa

Mit derselben Deutlichkeit, mit der sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur europäischen Integration bekennt, besteht es zugleich auf der Wahrung der Souveränität bayerischer Bildungspolitik gerade auch in einem zusammenwachsenden Europa.

In diesem Rahmen beteiligen sich die bayerischen Bildungsträger aktiv am Programm Lebenslanges Lernen (LLP) der Europäischen Union. So entstehen viele Möglichkeiten, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Programme und Ideen zu entwickeln.

Darüber hinaus wird Vielzahl von Bildungsprojekten im Rahmen des ESF-Programms "Zukunft in Bayern - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bayern 2007-2013" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

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