KWMBl Teil I Nr. 9/2001 17. Mai 2001 und KWMBeibl Nr. 9*/2001 17. Mai 2001

I. Rechtsvorschriften

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen


Rahmenlehrplan f¸r den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus 
vom 4. April 2001 Nr. VII/3-S9414B8-1-7/3 460

  1. Aufgrund des Art. 45 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen erkl”rt das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus den Rahmenlehrplan f¸r den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Januar 2000) beginnend mit der Jahrgangsstufe 10 ab dem Schuljahr 2000/2001 f¸r den fachlichen Unterricht an Berufsschulen f¸r verbindlich. Der mit KMBek vom 3. August 1989 (KWMBl I S. 185) erlassene Lehrplan f¸r die Fachklassen "Biologielaborant/Biologielaborantin" wird auþer Kraft gesetzt.
  2. Die Verteilung der Lernfelder des Rahmenlehrplans auf die F”cher der Stundentafel und auf die Jahrgangsstufen ergibt sich aus den "Lehrplanrichtlinien f¸r die Berufsschule", die f¸r diesen Ausbildungsberuf vom Staatsinstitut f¸r Schulp”dagogik und Bildungsforschung erarbeitet wurden. Die Lehrplanrichtlinien k–nnen unmittelbar beim Verlag Alfred Hintermaier (Edlingerplatz 4, 81543 M¸nchen, Tel. 0 89/6 24 29 70, Fax: 0 89/6 51 89 10, E-Mail: a.hintermaier@t-online.de) bestellt werden.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2001 Nr. III/6-S1321-5/55 598

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom ....... Mai 2001 Nr. III/6-S1321-5/55 597 ¸ber das Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel ist als Beilage zum Amtsblatt, Teil I, Nr. 9 vom 17. Mai 2001 ver–ffentlicht. Das Verzeichnis ist daher nicht in die fortlaufende Paginierung des Amtsblattes einbezogen und wird nicht in den Jahresband 2001 aufgenommen.


ganz nach oben

KWMBeibl Nr. 9*/2001 17. Mai 2001

  1. Eignungspr¸fung 2001 f¸r die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf

  2. Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

  3. Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer Leiterin der EDV des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH

  4. "Lehrertreffen der Salzburger Festspiele 2001" des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1. bis 4. August 2001

  5. M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Life

  6. Filmtage bayerischer Schulen 2001

  7. Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 an Volksschulen sowie an Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke

  8. Aufnahme in die –ffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen f¸r das Schuljahr 2002/2003

  9. Seminar der F–rderlehrer

  10. Europ”isches Sprachensiegel 2001

  11. Abschlusspr¸fung 2002 an Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik

  12. Offene Stellen


Eignungspr¸fung 2001 f¸r die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 29. M”rz 2001 Nr. V/8-X/6-23/104-10a/28 823

  1. Die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf wird in Bayern ausschlieþlich am Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen durchgef¸hrt. Eine Zulassung zur Ausbildung ab Wintersemester 2001/2002 ist nur m–glich, wenn eine ausreichende Mindestzahl von Bewerbern mit bestandener Eignungspr¸fung vorhanden ist. Die Entscheidung trifft das Staatsministerium f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus.

  2. Wer ab Wintersemester 2001/2002 an der sechssemestrigen Ausbildung zum Sportlehrer/zur Sportlehrerin im freien Beruf teilnehmen will, richtet einen Antrag auf Zulassung zur Eignungspr¸fung bis 1. Juni 2001 an das Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen. Antr”ge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr ber¸cksichtigt.

  3. Dem Antrag auf Zulassung zur Eignungspr¸fung sind folgende Unterlagen beizuf¸gen:

    1. die ”rztliche Bescheinigung ¸ber die volle Sporttauglichkeit,

    2. ein Passbild (mit Namen und Vornamen auf der R¸ckseite).

    F¸r die ”rztliche Bescheinigung und den Zulassungsantrag sind die unter Nr. 8 genannten Formulare zu verwenden.

  4. Nach dem Antragstermin l”dt das Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen die Bewerber rechtzeitig zur Eignungspr¸fung 2001 ein. Zur Eignungspr¸fung wird nur zugelassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder es bis zum 31. Dezember 2001 vollendet und die v–llige gesundheitliche Eignung sowie die entsprechende Vorbildung (siehe Nr. 9.5) nachweist.

  5. Die Eignungspr¸fung findet am 5. und 6. Juli 2001 am Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Zentrale Hochschulsportanlage im Olympiapark, Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen, statt.
    Ein Nachtermin am 19. und 20. Juli 2001 ist nur im Falle von Verletzung oder Erkrankung (Vorlage eines ”rztlichen Attestes) oder aus Gr¸nden, die die betroffene Person nicht zu vertreten hat, m–glich. Die entsprechenden Nachweise sind unverz¸glich, sp”testens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung, vorzulegen.
    Bei der Eignungspr¸fung ist die Identit”t durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises nachzuweisen.

  6. Die Entscheidung ¸ber die Zulassung zur Ausbildung trifft die Ausbildungsst”tte mit Zustimmung des Staatsministeriums f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst.

  7. Nach Auswertung der Eignungspr¸fung erhalten die Bewerber einen schriftlichen Bescheid ¸ber das Ergebnis. Bewerber, die die Eignungspr¸fung bestanden haben, werden aufgefordert, weitere Unterlagen und einen Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsplatzes f¸r das Fach Sport bei der Technischen Universit”t M¸nchen, Arcisstraþe 21, 80333 M¸nchen, einzureichen.

  8. Das Informationsblatt f¸r die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf sowie Antragsformulare zur Eignungspr¸fung und Formbl”tter f¸r die ”rztliche Bescheinigung k–nnen beim Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen, angefordert werden.

  9. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind u.a.:

    1. Vollendung des 18. Lebensjahres bis sp”testens 31. Dezember 2001,

    2. Nachweis der vollen Sporttauglichkeit durch eine ”rztliche Bescheinigung (nicht ”lter als drei Monate, siehe Nummern 3.1 und 8),

    3. Nachweis eines einwandfreien Leumunds durch ein amtliches F¸hrungszeugnis (nicht ”lter als drei Monate); dieser Nachweis entf”llt bei unmittelbarem Ðbergang aus einer Schule oder einer –ffentlichen Dienststelle,

    4. Bestehen der Eignungspr¸fung,

    5. mittlerer Schulabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss.

Bayerisches Staatsministerium
f¸r Unterricht und Kultus

P a s c h e r
Ministerialdirigent

Bayerisches Staatsministerium
f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst

G r o þ k r e u t z
Ministerialdirigent

nach oben


Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 12. April 2001 Nr. VII/7-S 9500-7-7/15 041

1. Die schriftliche Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

Physik: Montag, 3. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
Biologie: Montag, 3. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen : Montag, 3. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
P”dagogik/Psychologie: Montag, 3. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
Englisch: Dienstag, 4. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
Mathematik: Donnerstag, 6. Juni 2002 9.00 bis 12.00 Uhr
Deutsch: Freitag, 7. Juni 2002 8.00 bis 13.00 Uhr
  1. Bewerber, die keiner Schule angeh–ren oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlusspr¸fung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen k–nnen (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. M”rz 2002 bei der Berufsoberschule zu beantragen, an der die Pr¸fung abgelegt werden soll.

  2. Der schriftliche Teil der Erg”nzungspr¸fung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule findet am Montag, den 10. Juni 2002, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Erg”nzungspr¸fung ist bis zum 15. Januar 2002 bei der Berufsoberschule einzureichen, die der Bewerber besucht oder zuletzt besucht hat. Bewerber f¸r die Latinumspr¸fung m¸ssen mit der Anmeldung auþerdem den Pr¸fungsort angeben, an dem die Pr¸fung abgelegt werden soll.

  3. Die Durchf¸hrung der Pr¸fung richtet sich nach der Schulordnung f¸r die Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern.

  4. F¸r die Pr¸fungsanforderungen sind die Lehrpl”ne f¸r die Berufsoberschule in ihrer jeweils g¸ltigen Fassung maþgebend.

  5. Zeugnisdatum ist Freitag, der 12. Juli 2002. Sp”testens an diesem Tag hat der Pr¸fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und ¸ber das Bestehen der Pr¸fung zu entscheiden.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer Leiterin der EDV des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 12. April 2001 Nr. III/6-S1360-5/24 251

Das FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH, das Medieninstitut der L”nder in der Bundesrepublik Deutschland, ist Deutschlands gr–þter Produzent von Medien f¸r Schule und Bildung. Es wird in der Rechtsform einer GmbH gef¸hrt, Gesellschafter sind alle L”nder in der Bundesrepublik Deutschland.

Ausgeschrieben wird die Stelle eines Leiters oder einer Leiterin der EDV.

Das Arbeitsgebiet umfasst die Analyse und Entwicklung von Datenbank- und Webanwendungen im Bildungsbereich (Bildungsportale, Web-based Training, E-Commerce, Video-on-Demand, Serverkonzepte u.”.) und die Leitung des EDV-Teams.
Die EDV des FWU besteht aus einer IBM AS/400, einem Ethernet und 60 PCs (Windows, NT). Die interne Kommunikation l”uft unter Lotus Notes. F¸r Projekte stehen SUN-Workstations zur Verf¸gung.

Voraussetzung und Qualifikationen:

  • Qualifizierte Ausbildung,

  • Berufserfahrung in den genannten Bereichen,

  • Kommunikation und F¸hrungskompetenz,

  • Kostenbewusstsein und ergebnisorientiertes Handeln,

  • Gute englische Sprachkenntnisse.

Geboten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach BAT und die im –ffentlichen Dienst ¸bliche Zusatzversorgung. Die Stelle ist in die Verg¸tungsgruppe I eingruppiert.
Bewerbungen mit aussagef”higen Belegen der Kompetenz in den genannten Bereichen sind zu richten an:
FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
Gesch”ftsf¸hrung
Bavariafilmplatz 3
Geiselgasteig
82031 Gr¸nwald bei M¸nchen
Tel. 0 89/64 97-3 39, -3 40
Fax 0 89/64 97-3 00
URL: http://www.fwu.de

P a s c h e r
Ministerialdirigent

nach oben


"Lehrertreffen der Salzburger Festspiele 2001" des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1. bis 4. August 2001 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus 
vom 17. April 2001 Nr. III/7-P4160/6-6/29 533

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 6. April 2001 die Veranstaltung "Lehrertreffen der Salzburger Festspiele 2001" des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1. bis 4. August 2001 als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Musiklehrkr”fte aller Schularten anerkannt. Eine Freistellung vom Unterricht braucht nicht gew”hrt zu werden, da die Veranstaltung in die Sommerferien f”llt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung k–nnen keine Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer gew”hrt werden.

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters bekannt gemacht:

Programm:

  • Dienstag, 8. August 2000, 20.00 Uhr, Mozarteum:
    Orchesterkonzert: Joseph Haydn, Sinfonie in A-Dur Hob I.87 und in B-Dur Hob I.85
    Benjamin Britten, Serenade op. 31

  • Mittwoch, 9. August 2000, 20.00 Uhr, Stadtkino:
    Schauspiel: Jon Fosse, Der Name (deutsche Erstauff¸hrung)

  • Donnerstag, 10. August 2000, 19.00 Uhr, Perner Insel:
    Trag–die: William Shakespeare, Hamlet

  • Freitag, 11. August 2000, 17.00 Uhr, Groþes Festspielhaus:
    Oper: Hector Berlioz, Les Troyens
    (Orchestre de Paris, Sylvain Cambreling)

Es sind auþerdem Einf¸hrungsvortr”ge zu den Festspielproduktionen, musikwissenschaftliche Vortr”ge und Impulsreferate zum Thema "Kultur und Schule" vorgesehen.
Teilnehmerbetrag
(vier Festspielkarten, Zusatzprogramm, Empfang):  
DM 400,-- f¸r vbs-Mitglieder
DM 440,-- f¸r Nicht-Mitglieder 
Konto des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. ñ Stichwort Fortbildung Salzburg ñ Konto: 4600 11 22 82, BLZ 700 202 70, HypoVereinsbank M¸nchen
(Anmeldung/Einzahlung ab sofort, sp”testens aber bis 10. Juni 2000; die H–chstteilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal 25 Teilnehmer. Die Reihenfolge der 25 Teilnehmer wird mit Eingang der Zahlung auf das vbs-Konto festgelegt. Die Anmeldebest”tigung und weitere Informationen werden Mitte Juni zugesandt.)
Quartier:
F¸r Teilnehmer, die eine Ðbernachtungsm–glichkeit in Salzburg ben–tigen, ¸bernimmt der vbs die Vermittlung preisg¸nstiger Quartiere (Ð/F: DM 60,-- bis 100,-- pro Person). Die entsprechenden Informationen liegen der Teilnahmebest”tigung bei.
Anmeldung und weitere Informationen:

vbs-Gesch”ftsstelle
Berliner Allee 26h
86153 Augsburg
Tel: 08 21/51 18 44
Fax: 08 21/5 08 24 14
Internet: http://www.vds-musik.de
E-Mail: vbs-koehler@gmx.de

P a s c h e r
Ministerialdirigent

nach oben


M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Live
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 17. April 2001 Nr. VI/8-P4160/7-6/44 055

M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Live
Freitag, 22. bis Dienstag, 26. Juni 2001

Die zentrale Groþveranstaltung im s¸ddeutschen Raum im Rahmen der BMBF-Initiative "Wissenschaft im Dialog - Jahr der Lebenswissenschaften 2001"
Die M¸nchner Groþveranstaltung wurde vom Verband Deutscher Biologen und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften e.V. - vdbiol - initiiert und inhaltlich koordiniert. Sie ist eine Gemeinschaftsleistung des Bundesministeriums f¸r Bildung und Forschung, des Freistaates Bayern, der Stadt M¸nchen, der beiden M¸nchner Universit”ten, auþeruniversit”rer Forschungseinrichtungen, –ffentlicher Bildungseinrichtungen, von Vereinen und Firmen im Groþraum M¸nchen sowie der f¸r die technische Organisation zust”ndigen Agentur Flad & Flad GmbH.
Das Programm spannt einen Bogen von Genen bis zu Organismen, von Grundlagenforschung bis zu ihren Anwendungen. Im Vordergrund stehen Fragen, die alle angehen:

  • Genomanalyse: Was bedeutet sie f¸r Patienten und f¸r Therapien, was f¸r Patentrecht, Datenschutz und die Versicherungswirtschaft?

  • Pr”natale Diagnostik: Worin liegen ihre Risiken und Chancen?

  • Stammzellen und Klonen: Wo liegen die Grenzen?

  • Pflanzen- und Tierzucht: Welche Rolle spielt die Gentechnik?

  • Nachhaltigkeit: Wie k–nnen Landwirtschaft, gesunde Ern”hrung und Umweltschutz "vers–hnt" werden?

  • Evolution: Woher kommen wir, was verbindet, was unterscheidet uns im Reich der Lebewesen?

  • Gehirn- und Verhaltensforschung: Wie funktionieren Gehirn und Psyche in Gesundheit und Krankheit?

Es geht darum, das Machbare, das W¸nschenswerte und das Nicht-W¸nschbare offen zu diskutieren. Und es geht ums Staunen ¸ber die Wunder der Natur und um die gemeinsame Verantwortung f¸r alles Lebendige.
In einer Zeltstadt mitten in M¸nchen am Marienhof hinter dem Rathaus stellen sich Wissenschaftler der ÷ffentlichkeit. Funk und Fernsehen gestalten und berichten. Ein spezielles "Forschungs"-Angebot gibt es f¸r Kinder. Vertiefende Veranstaltungen finden an mehreren Standorten in M¸nchen und der Umgebung statt, die sich an die interessierte ÷ffentlichkeit, an Lehrkr”fte, Sch¸ler, Studierende und an Absolventen richten. Sie bieten Gelegenheit zur Diskussion fachlicher und ethischer Fragen bis hin zur Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik sowie zu Perspektiven und Berufschancen im Bereich Life Science.
Das gesamte Programm finden Sie im Internet unter: www.life-science-live.de

Die Veranstaltung ist f¸r Lehrkr”fte Biologie/Chemie mit KMS vom 6. April 2001 Nr. III/7-P4160/7-6/40 495 als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme anerkannt. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung und Geb¸hr m–glich. Lediglich f¸r die Sch¸lerpraktika sind Anmeldungen in der vdbiol-Gesch”ftsstelle n–tig. Dort kann auch das Programmheft angefordert werden.
vdbiol-Gesch”ftsstelle
Corneliusstraþe 6, 80469 M¸nchen
Tel.: 0 89/26 01 97 25
Fax: 0 89/26 02 45 74
E-Mail: info@life-science-live.de

P a s c h e r
Ministerialdirigent

nach oben


Filmtage bayerischer Schulen 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. April 2001 Nr. VI/9-S4434/1-6/32 324

In diesem Jahr werden zum 24. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, die ein Forum f¸r schulische Filmgruppen bilden.
Die 24. Filmtage finden vom 12. bis 14. Oktober 2001 in Marktheidenfeld statt.

  • Beginn: Freitag, 12. Oktober 2001, 17.00 Uhr

  • Ende: Sonntag, 14. Oktober 2001, 12.30 Uhr

Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film an den Schulen in Bayern. Ausrichter ist das Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld, Oberl”nderstraþe 29, 97828 Marktheidenfeld, Telefon: 0 93 91/18 00, Telefax: 0 93 91/87 37.
Durch die Vorf¸hrung, Erl”uterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Auþerdem dienen Lehr- und Demonstrationsfilme der Fortbildung der Teilnehmer. Als Anerkennung und zur F–rderung der weiteren Filmarbeit werden Preise vergeben.
Die Filmteams, deren Filme zur Vorf¸hrung bei den Filmtagen ausgew”hlt worden sind, melden sich bis sp”testens Freitag, 28. September 2001, beim Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld an. N”here Informationen ¸ber den Ablauf der Filmtage und die Unterbringungsm–glichkeiten sind beim Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld, dem Ausrichter, zu erfahren.
Es besteht Einverst”ndnis damit, dass Lehrkr”ften und Sch¸lern der ausgew”hlten Filmgruppen am 12. Oktober 2001 Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gew”hrt wird. Die Teilnahme an den Filmtagen kann f¸r die einzelnen Filmgruppen auch zur - nicht verbindlichen - Schulveranstaltung erkl”rt werden. Zust”ndig hierf¸r ist der jeweilige Schulleiter. Zus”tzliche Reisekostenmittel k–nnen den teilnehmenden Schulen vom Staatsministerium nicht zur Verf¸gung gestellt werden. Die Veranstalter der Filmtage geben den eingeladenen Filmgruppen einen Fahrtkostenzuschuss. Die Teilnahme minderj”hriger Sch¸ler, soweit sie einer Schule auþerhalb des Veranstaltungsortes angeh–ren, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen daf¸r Sorge, dass alle Gruppen (auch vollj”hrige Sch¸ler) von einer f¸r sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden.
Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen w”hrend des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.

Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind Sch¸lerinnen und Sch¸ler aller bayerischen Schulen und Lehrkr”fte, die sie beraten. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Mitglieder der Filmteams, deren Filme zugelassen wurden.
Eingesandt werden k–nnen alle Arten von Schmalfilmen (16 mm, S 8, N 8, vertont oder unvertont) oder Videofilme, die von einem Sch¸ler oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbst”ndig erdacht, gefilmt und vorf¸hrfertig bearbeitet wurden.
Die Themen sind freigestellt, es k–nnen z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme oder Unterrichtsfilme sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ”sthetischer Gestaltung liegen.
Die Filme m¸ssen bis sp”testens Dienstag, 31. Juli 2001 (Poststempel), an folgende Adresse gesandt werden:
StD G¸nter Frenzel
Camerloher-Gymnasium Freising
Wippenhauser Straþe 51
85354 Freising.
F¸r Sch”den oder Verluste w”hrend des Transports tr”gt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage werden die Filme zur¸ckgegeben.

Auswahl:
Werden mehr als 15 Filme eingesandt, muss aus organisatorischen Gr¸nden eine Auswahl getroffen werden. Die Auswahljury, die aus drei Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film an den Schulen in Bayern besteht, wird m–glichst Beispiele aus allen oben genannten Themenstellungen w”hlen; sie wird sich bei ihrer Auswahl davon leiten lassen, ob ein Film gut gestaltet, ob er technisch brauchbar gemacht ist und ob er dem angestrebten Ziel gerecht wird. Die Entscheidungen der Auswahljury sind nicht anfechtbar. Die Autoren der ausgew”hlten Filme werden sp”testens bis zum 24. September 2001 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht pers–nlich bei den Filmtagen anwesend sind, k–nnen nicht in die Wertung genommen werden.
Die Wettbewerbsjury besteht aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film an den Schulen in Bayern, aus einem Mitglied des Landesgremiums Bayern f¸r Schulphotographie, einem Vertreter der staatlichen Landesbildstelle Nordbayern, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern der –ffentlichen Medien. Sie wird von der Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film berufen.

Begleitzettel:
Auf jeder Filmb¸chse, Filmspule und Cassette m¸ssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Zus”tzlich muss f¸r jeden Film ein Begleitzettel nach folgendem Muster beigelegt werden:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Schule:

  • Angaben zum Filmteam (Anzahl der Betreuer, Alter usw.):

  • Titel des Films:

  • Entstehungsjahr:

  • Kurzbeschreibung der Aussageabsicht und Gestaltung:

  • Format/Videosystem:

  • Laufzeit:

  • Frequenz:

  • Color oder Sw:

  • Vertonungsart (ggf. Startmarkierung erl”utern):

  • Ort, Datum:

  • Unterschrift des Einsenders:

Mit der Einsendung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 an Volksschulen sowie an Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. April 2001 Nr. IV/2a-IV/7-S 7501(2002)-4/27 235

  1. Volksschulen:

    1. Rechtsgrundlage
      Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung f¸r die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 23. Juli 1998 (KWMBl I S. 586) durchzuf¸hren.

    2. Zeitplan: 
      F¸r die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:

Montag, 1. Juli 2002

- Englisch
(ß 31 Abs. 7 Nr. 3 VSO)

A. Listening Comprehension Test 

B. Language Test 8.30 bis 9.00 Uhr
C. Reading Comprehension Test
D. Text Production 9.10 bis 10.10 Uhr

Dienstag, 2. Juli 2002

- Deutsch
(ß 31 Abs. 7 Nr. 1 VSO)
A. Rechtschreiben 8.30 bis 9.00 Uhr
B. Schriftlicher Sprachgebrauch 9.10 bis 11.40 Uhr
- Deutsch als Zweitsprache
(ß 31 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)
8.30 bis 10.00 Uhr

Mittwoch, 3. Juli 2002

- Mathematik
(ß 31 Abs. 7 Nr. 2 VSO)
8.30 bis 10.10 Uhr

Donnerstag, 4. Juli 2002

- Arbeitslehre
(ß 31 Abs. 7 Nr. 4 VSO bzw. ß 36 Abs. 4 VSO)
60 Minuten Arbeitszeit
- Wirtschafts- und Rechtslehre, Betriebswirtschaft
(ß 36 Abs. 4 VSO)
8.30 bis 9.30 Uhr

Freitag, 5. Juli 2002

- Physik/Chemie/Biologie
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(ß 31 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
60 Minuten Arbeitszeit
- Muttersprache
(ß 31 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)
a) bei integrierter Rechtschreibpr¸fung
8.30 bis 11.30 Uhr
b) bei getrennter Rechtschreibpr¸fung 8.30 bis 11.40 Uhr
  1. Pr¸fungsf”cher nach ß 31 Abs. 1 Nr. 3 und 4: 
    Die Termine f¸r die praktische und ggf. schriftliche Pr¸fung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie f¸r die Pr¸fungsf”cher nach ß 31 Abs. 1 Nr. 4 legt die Schule nach Maþgabe des ß 31 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 fest.

  2. Arbeitslehre: 
    Die Aufgabenstellung im Fach Arbeitslehre (ß 31 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach ß 31 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO. 
    Die Aufgaben in den F”chern Wirtschafts- und Rechtslehre beziehungsweise Betriebswirtschaft f¸r Sch¸ler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt (ß 36 Abs. 4 VSO).

  3. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer: 
    F¸r die Volksschulen werden die Staatlichen Schul”mter gebeten, dem Staatsministerium bis sp”testens 6. M”rz 2002 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben.

  4. Meldung der Ergebnisse: 
    Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Pr¸fungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben. 

  5. Nachholtermin: 
    Wer ordnungsgem”þ zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Pr¸fung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 7. Oktober bis 11. Oktober 2002 nachholen (ß 35 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schul”mter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

  6. Einzelpr¸fung in Englisch: 
    Nach ß 31 Abs. 4 VSO k–nnen Hauptsch¸ler, nach ß 36 Abs. 5 VSO Berufssch¸ler und Berufsfachsch¸ler an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelpr¸fung) teilnehmen. Die Anmeldung der Berufssch¸ler und Berufsfachsch¸ler erfolgt gem”þ ß 36 Abs. 2 VSO bis zum 1. M”rz 2002 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gew–hnlichen Aufenthalt haben.

B) Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke:

1. Rechtsgrundlage:
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 an Schulen f¸r Behinderte und f¸r Kranke ist im Vorgriff auf eine anstehende Novellierung der ßß 45 bis 56 der Schulordnung f¸r die Schulen f¸r Behinderte (Sondervolksschulordnung - SVSO) nach den durch Bekanntmachung vom 9. April 1999 (KWMBeibl Nr. 10*/1999 S. 118* ) ver–ffentlichten Maþgaben durchzuf¸hren.

2. Zeitplan:
Grundlage f¸r den Ablauf bildet die Planung, wie sie in Buchstabe A Nr. 2 geregelt ist.

  1. F¸r die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Schulen zur individuellen Sprachf–rderung, f¸r K–rperbehinderte, zur Erziehungshilfe und f¸r Kranke gilt der Zeitplan f¸r Volksschulen, wobei gem”þ Bekanntmachung vom 9. April 1999 die Dauer der Bearbeitung der Aufgaben f¸r die einzelnen Sch¸ler entsprechend einer vorliegenden k–rperlichen Behinderung um bis zu 50 v. H. der f¸r die Hauptschule vorgesehenen Zeit verl”ngert werden kann. Die Entscheidung ¸ber die Verl”ngerung trifft die Feststellungskommission.

F¸r die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte, f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige gilt folgender Zeitplan:

Montag, 1. Juli 2002
ñ Englisch
an Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte
und f¸r Schwerh–rige
8.30 bis 10.30 Uhr
an Schulen f¸r Geh–rlose 8.30 bis 11.00 Uhr

 

Dienstag, 2. Juli 2002
ñ Deutsch
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte 8.30 bis 13.00 Uhr
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 8.30 bis 11.30 Uhr
- Deutsch als Zweitsprache
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte
sowie f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige
8.30 bis 10.30 Uhr

 

Mittwoch, 3. Juli 2002
ñ Mathematik
an Schulen f¸r Blinde 8.30 bis 11.30 Uhr
an Schulen f¸r Sehbehinderte 8.30 bis 11.00 Uhr
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 8.30 bis 10.30 Uhr

 

Donnerstag, 4. Juli 2002
ñ Arbeitslehre
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte 8.30 bis 10.00 Uhr
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 8.30 bis 9.45 Uhr

 

Freitag, 5. Juni 2002
ñ Physik/Chemie/Biologie
und
ñ Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte
sowie 
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige
jeweils 120 Minuten
in der Zeit zwischen
8.30 und 12.00 Uhr
- Muttersprache
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte 8.30 bis 13.00 Uhr
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 8.30 bis 11.30 Uhr

3. Arbeitspraktisches Wahlpflichtfach:
Die Arbeitszeit f¸r den schriftlichen Teil im Fach Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich betr”gt an Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte, f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 60 Minuten. Den Termin legt die jeweilige Schule fest.

4. Arbeitslehre:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeitslehre erfolgt durch die jeweilige Schule. Die Aufgaben in den F”chern Wirtschafts- und Rechtslehre bzw. Betriebswirtschaft f¸r Sch¸ler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt. Die Arbeitszeit an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte betr”gt 90 Minuten, an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 75 Minuten. Den Termin legt die jeweilige Schule fest.

5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer:
Meldeschluss f¸r die voraussichtlichen Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung ist der 6. M”rz 2002. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben.

6. Meldung der Ergebnisse:
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Pr¸fungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

7. Nachholtermin:
Wer ordnungsgem”þ zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Leistungsfeststellung teilzunehmen, kann diese in der Zeit vom 7. bis 11. Oktober 2002 an einer f¸r seine Behinderung vorgesehenen Schule nachholen. Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

8. Einzelpr¸fung in Englisch:

  1. Sch¸ler der Jahrgangsstufe 9 der Schulen f¸r K–rperbehinderte, zur individuellen Sprachf–rderung, zur Erziehungshilfe und f¸r Kranke sowie der Jahrgangsstufe 10 der Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte, f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige k–nnen zur besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch auch an der Einzelpr¸fung in Englisch im Sinne von Abschnitt I. Nr. 2.3. Buchst. a) und b) teilnehmen.

  2. Sch¸ler der Berufsschulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte, f¸r Schwerh–rige, zur individuellen Sprachf–rderung, f¸r K–rperbehinderte und zur Erziehungshilfe, der Berufsfachschulen f¸r Blinde und f¸r K–rperbehinderte sowie Bewerber mit entsprechenden Behinderungen, die keine der genannten Schulen mehr besuchen, k–nnen sich zur besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch der Einzelpr¸fung Englisch unterziehen.

    Die Anmeldung der Bewerber hat bis zum 1. M”rz 2002 an der Hauptschulstufe der entsprechenden Schule f¸r Behinderte zu erfolgen, in deren Sprengel sie ihren gew–hnlichen Aufenthalt haben.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Aufnahme in die –ffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen f¸r das Schuljahr 2002/2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. VII/4S9201-4-7/38 617

  1. Aufnahmeverfahren

    1. Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach Abschnitt II der Schulordnung f¸r die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

    2. Die Anmeldung von Hauptsch¸lern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 8. April bis 19. April 2002 statt. 
      Die Anmeldung f¸r die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule kann mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen. Die Anmeldefrist endet am 9. August 2002.
      Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen F”llen werden von den Wirtschaftsschulen bis 9. August 2002 entgegengenommen.
      Die –rtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den –ffentlichen Wirtschaftsschulen k–nnen sp”tere Anmeldungen in der Regel nicht mehr ber¸cksichtigt werden.

    3. Die Sch¸ler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

    4. Bei der Anmeldung sind vorzulegen,

      1. das Original des Ðbertrittszeugnisses der Volksschule oder falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Volksschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der fr¸her besuchten Schulen und

      2. das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde.

  2. Probeunterricht und Aufnahmepr¸fung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule) 
    Soweit notwendig, wird f¸r die Sch¸ler ein Probeunterricht durchgef¸hrt.

    1. Der Probeunterricht f¸r die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

      1. am 6., 7. und 8. Mai 2002 f¸r Sch¸ler der Hauptschule;

      2. in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien f¸r Sch¸ler von Realschulen und Gymnasien und in begr¸ndeten Ausnahmef”llen auch f¸r Sch¸ler der Hauptschule.

    2. Die Aufnahmepr¸fung f¸r den Eintritt in h–here Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgef¸hrt. Den Zeitplan bestimmt der Schulleiter.

    3. Sch¸ler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule oder Realschule teilgenommen haben, d¸rfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

  3. Meldungen durch Schulen

    1. S”mtliche Wirtschaftsschulen berichten den Regierungen bis 24. Mai 2002 ¸ber das Ergebnis des Probeunterrichts auf besonderen Vordrucken, die den Schulen rechtzeitig zugehen;

    2. Die Formbl”tter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endg¸ltigen Sch¸ler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis sp”testens 27. September 2002 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Seminar der F–rderlehrer 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. IV/1-S7121-4/41 941

F¸r das Seminarjahr 2001/2002 (Seminarjahr A) gilt folgendes Rahmenprogramm:

I.
Beitr”ge des F–rderlehrers zur Erf¸llung des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule

  1. Die Entwicklung einer Lehr- und Lernkultur erfordert eine kompetente Lehrkraft.

  2. Erziehen und Unterrichten angesichts von Lernschwierigkeiten und Verhaltensauff”lligkeiten im schulischen Alltag.

II.
Ziele, Inhalte und Formen der T”tigkeit des F–rderlehrers

  1. Allgemeine Didaktik
    Ðbung und individualisierende F–rderung als zentrale Aufgabe des F–rderlehrers

  2. Fachdidaktik

    1. Deutsch

      1. bei der F–rderung im Rechtschreibunterricht

      2. bei der F–rderung im m¸ndlichen Sprachgebrauch

      3. bei der F–rderung im schriftlichen Sprachgebrauch

      4. bei der F–rderung in der Sprachbetrachtung.

    2. Mathematik

      1. beim Zahlbegriff und Zahlaufbau

      2. beim Aufbau grundlegender mathematischer F”higkeiten

      3. bei der Behandlung der Addition und Substraktion

      4. beim Sachrechnen.

  3. T”tigkeit des F–rderlehrers

    1. bei der F–rderung und Betreuung von Sch¸lern mit nichtdeutscher Muttersprache

    2. beim Einsatz in p”dagogisch ausgerichteten Verwaltungsarbeiten

    3. bei der Vorbereitung und Durchf¸hrung von Unterrichtsvorhaben (Unterrichtsg”nge, Erkundungen, Projektarbeiten)

    4. bei der Leitung und Betreuung von Arbeitsgemeinschaften

III.
Wichtige schulrechtliche Bestimmungen

  1. Schulleiter, Lehrer, F–rderlehrer und Erziehungsberechtigte in gemeinsamer Sorge um die Sch¸ler

    1. Leistungsanforderungen im Unterricht und bei der Hausaufgabenerteilung

    2. Wahrung allgemeiner Grunds”tze bei der Leistungsmessung und bei der Zeugniserstellung

    3. Die Aufsichtspflicht der Schule

  2. Mitspracherechte f¸r Sch¸ler und Erziehungsberechtigte in schulischen Angelegenheiten

  3. Rechtsschutz f¸r Sch¸ler und Erziehungsberechtigte

  4. Aufbau und Aufgaben der Schulverwaltung und der Schulaufsicht

IV.
Regelungen f¸r das Seminar der F–rderlehrer

Die Regelungen zur organisatorischen Gestaltung des Seminars der F–rderlehrer bleiben unver”ndert (vgl. Bekanntmachung vom 17. Mai 1995, KWMBeibl S. 88*).

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Europ”isches Sprachensiegel 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. VI/6-S4402/8-6/49 884

Die Europ”ische Kommission verleiht seit 1999 im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und mit dem Bundesministerium f¸r Bildung und Forschung das Europ”ische Sprachensiegel f¸r beispielhafte Initiativen zur F–rderung des Fremdsprachenlernens. Um die Verleihung des Sprachensiegels k–nnen sich in diesem Jahr Schulen und Hochschulen aus allen L”ndern in Deutschland bewerben.

Das Thema des diesj”hrigen Wettbewerbs lautet: "Fit in mehreren Sprachen in Schule/Hochschule"

Dem Einzelnen soll das Lernen von mehr als zwei lebenden Sprachen (auþer der Muttersprache) erm–glicht und dies in der Praxis beispielhaft realisiert werden.

Anforderungen
Die Projekte m¸ssen Vorbildcharakter haben und in besonderer Weise herausragen sowie bereits deutlich ¸ber das Planungsstadium hinaus gekommen sein. Einerseits soll belegt werden k–nnen, wie Sie Ihr Projekt umsetzen (werden), andererseits sollen keine ”lteren Projekte vorgelegt werden, die schon vor mehr als einem Jahr beendet wurden.
Die Teilnahme von Wirtschaftsunternehmen ist nur m–glich, wenn sie f¸r das Projekt mit non-profit Organisationen kooperieren.
Interessierte Personen und Institutionen k–nnen die Bewerbungsunterlagen unter der Internet-Adresse www.semgym.uni-tuebingen.de herunterladen oder per Fax (0 70 71/91 91 88) bzw.
E-Mail (seminar@semgym.uni-tuebingen.de) anfordern.

Die vollst”ndige Bewerbung muss bis zum 14. September 2001 beim Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, z.H. Ministerialrat Karl-Heinz Freund eingehen.

Die Pr”sidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Dr. Schavan aus Baden-W¸rttemberg, wird am 5. Dezember 2001 in Bonn die Preistr”ger im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Zertifikat auszeichnen. Das Sprachensiegel kann von den ausgezeichneten Institutionen auch als Logo gef¸hrt werden. Ein Geldpreis ist mit der Auszeichnung nicht verbunden.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Abschlusspr¸fung 2002 an Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 24. April 2001 Nr. VII/5-S9500/6-8-7/44 349

  1. Die Durchf¸hrung der Pr¸fung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung f¸r die Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik (FakOSozP”d).

  2. Studierende –ffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik haben in folgenden F”chern schriftliche Pr¸fungsaufgaben zu bearbeiten:

  • P”dagogik oder Psychologie

  • Heilp”dagogik

  • Literatur- und Medienp”dagogik oder Theologie/Religionsp”dagogik (nach Konfession)

Dar¸ber hinaus haben sie in den F”chern Praxis- und Methodenlehre sowie in Biologie mit Gesundheitserziehung oder Rechtskunde oder Soziologie eine m¸ndliche Pr¸fung abzulegen.

  1. Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie f¸r Sozialp”dagogik angeh–ren, oder an der besuchten Fachakademie die Abschlusspr¸fung nicht ablegen k–nnen) k–nnen nach ß 37 FakOSozP”d an der staatlichen Abschlusspr¸fung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach ß 38 FakOSozP”d erf¸llen. 
    Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlusspr¸fung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Pr¸fungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Dar¸ber hinaus haben sie in weiteren 5 F”chern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten, im Fach Praxis- und Methodenlehre eine m¸ndliche Pr¸fung von in der Regel 30 Minuten Dauer abzulegen und sich in 5 F”chern einer praktischen und m¸ndlichen Pr¸fung zu unterziehen (ß 37 Abs. 3 FakOSozP”d). 
    Die Zulassung zur staatlichen Abschlusspr¸fung als anderer Bewerber ist bis sp”testens 1. M”rz 2002 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in ß 38 Abs. 3 FakOSozP”d genannten Unterlagen und Nachweise beizuf¸gen. 
    Ðber den Antrag wird schriftlich entschieden.

  2. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlusspr¸fung an Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik findet in der Zeit vom 18. Juni bis 21. Juni 2002 nach folgendem Pr¸fungsplan statt:

Tag  Fach  Bearbeitungszeit
18. Juni 2002 P”dagogik oder Psychologie
(nach Wahl des Pr¸fungsteilnehmers)
240 Minuten
19. Juni 2002 Heilp”dagogik  180 Minuten
21. Juni 2002  Literatur- und Medienp”dagogik
oder Theologie/Religionsp”dagogik
(nach Wahl des Pr¸fungsteilnehmers)
180 Minuten
  1. Der m¸ndliche Teil der staatlichen Abschlusspr¸fung richtet sich nach ß 30 FakOSozP”d, der praktische und m¸ndliche Teil f¸r andere Bewerber nach ß 37 Abs. 3 FakOSozP”d.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben


Offene Stellen

Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung II des Staatsinstituts f¸r die Ausbildung der Fachlehrer in M¸nchen

An der Abteilung II des Staatsinstituts f¸r die Ausbildung von Fachlehrern in M¸nchen, Am Stadtpark 20, ist ab Schuljahr 2001/2002 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.
An der Abteilung II des Staatsinstituts erhalten k¸nftige Fachlehrerinnen f¸r Handarbeit und Hauswirtschaft in einj”hrigen Lehrg”ngen die p”dagogisch-didaktische Vorbildung f¸r ihren Beruf; sie werden gleichzeitig in die Schulpraxis eingef¸hrt.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlusspr¸fung, die als 1. Lehramtspr¸fung gilt.
Es k–nnen sich Lehrkr”fte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:

  • I. und II. Lehramtspr¸fung f¸r Lehr”mter an allgemeinbildenden Schulen, bevorzugt f¸r die Lehr”mter an Grundschulen, Hauptschulen an Volksschulen, oder f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen

  • mehrj”hrige Berufserfahrung im Schuldienst, nach M–glichkeit mit Wahrnehmung von Funktionen

Erw¸nscht ist eine Zusatzqualifikation, insbesonders Magister Artium oder Promotion oder Diplom in den berufswissenschaftlichen F”chern
P”dagogik, Psychologie, Schulp”dagogik
und
mehrj”hrige Berufserfahrung in der I. oder II. Phase der Lehrerbildung 
und
Kenntnisse und Fertigkeiten in der unterrichtlichen Verwendung von Computern und Informations- und Kommunikationstechnologien

F¸r die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verf¸gung. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Bef–rderung in die Besoldungsgruppe A 16 m–glich.
Die Bewerbungen sind bis sp”testens 8. Juni 2001 auf dem Dienstweg zu richten an:
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Salvatorstraþe 2
80333 M¸nchen.*

Universit”t der Bundeswehr M¸nchen

In der Wissenschaftlichen Einrichtung (WE) f¸r die erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anteile des Studiums (EGA) in den Fachhochschulstudieng”ngen ist ab 1. Oktober 2001 

die Professur (C 3) Wirtschaftspolitik unter besonderer Ber¸cksichtigung der Politischen ÷konomie

zu besetzen.

Die WE ist f¸r das EGA-Studium der Fachhochschulstudieng”nge Elektrotechnik, Maschinenbau und Betriebswirtschaft verantwortlich.
Der Schwerpunkt der Professur liegt in der Vermittlung der Interdependenzen zwischen ÷konomie, ÷kologie, Politik, Gesellschaft und Technologie unter besonderer Ber¸cksichtigung des –ffentlichen Sektors und zuk¸nftiger Entwicklungen.
Die T”tigkeit im EGA-Bereich erfordert in besonderem Maþe die Bereitschaft und F”higkeit zu interdisziplin”rer Lehre und anwendungsbezogenen Entwicklungsvorhaben. Von der Bewerberin/dem Bewerber werden ausgezeichnete Kenntnisse, praktische Erfahrung und p”dagogische Eignung nachgewiesen durch einen langj”hrigen erfolgreichen Einsatz als Hochschullehrer auf den Lehrgebieten einer ganzheitlichen ÷konomie vorausgesetzt.
Die Universit”t der Bundeswehr M¸nchen bietet f¸r Offizieranw”rter und Offiziere universit”re und Fachhochschulstudieng”nge an, die nach einer Regelstudienzeit von dreieinviertel Jahren zum Diplom f¸hren. Das Fachhochschulstudium umfasst acht theoretische Trimester sowie vier praktische Studienabschnitte.
Das Studium wird erg”nzt durch erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Anteil (sog. EGA-Studium). Von der Stelleninhaberin/von dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die Voraussetzungen erf¸llt, die Studenten auf T”tigkeiten innerhalb und auþerhalb der Bundeswehr, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, vorzubereiten.
Die Aufgaben eines Professors im allgemeinen bestimmen sich nach ß 43, die Einstellungsvoraussetzungen nach ß 44 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 und 4b Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Berufungsrichtlinien f¸r Professoren an bayerischen Fachhochschulen. Danach sind unter anderem besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse in einer mindestens f¸nfj”hrigen Praxis erforderlich, von der mindestens 3 Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen. Dar¸ber hinaus wird von der Bewerberin/dem Bewerber erwartet, dass sie/er Aufgaben auf dem Gebiet der Weiterbildung ¸bernimmt und ¸ber einschl”gige Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung verf¸gt.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer am Tag der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Universit”t ist bem¸ht, den Anteil der Frauen im Lehrk–rper zu erh–hen und fordert sie deshalb zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bitte richten Sie die Bewerbungsunterlagen bis zum 12. Juni 2001 als vertrauliche Personalsache an den Dekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Universit”t der Bundeswehr M¸nchen, Werner Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg.

Universit”t der Bundeswehr M¸nchen

Im Fachbereich Betriebswirtschaft - Fachhochschulstudiengang - ist ab dem 1. Oktober 2001 die 

Professur (C 3) Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik

zu besetzen.
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden ausgezeichnete Kenntnisse, praktische Erfahrungen und p”dagogische Eignung, nachgewiesen durch einen langj”hrigen erfolgreichen Einsatz als Hochschullehrer auf den Lehrgebieten Volkswirtschaftslehre und Milit”r–konomie verlangt. Dabei werden die Bef”higung und Bereitschaft zur Durchf¸hrung von Lehrveranstaltungen in den Pflichtf”chern der Volkswirtschaftslehre einschlieþlich der Wirtschaftspolitik und der Finanzwissenschaften vorausgesetzt. Sie/er ist ferner im Studienschwerpunkt Logistik f¸r das Lehrangebot im Fach Milit”r–konomie verantwortlich. Ferner wird die Ðbernahme von Lehrveranstaltungen im Rahmen von Wahlpflichtveranstaltungen (z.B. Europ”ische Wirtschaftsintegration, Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsgeographie) erwartet.
Das Studium wir erg”nzt durch erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Anteile (sog. EGA Studium). Von der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet, dass sie/er die Voraussetzungen erf¸llt, die Studenten auf T”tigkeiten innerhalb und auþerhalb der Bundeswehr, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, vorzubereiten.
Die Aufgaben eines Professors im allgemeinen bestimmen sich nach ß 43, die Einstellungsvoraussetzungen nach ß 44 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 und 4 b Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Berufungsrichtlinien f¸r Professoren an bayerischen Fachhochschulen. Danach sind unter anderem besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse in einer mindestens f¸nfj”hrigen Praxis erforderlich, von der mindestens 3 Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen. Dar¸ber hinaus wird von der Bewerberin/dem Bewerber erwartet, dass sie/er Aufgaben auf dem Gebiet der Weiterbildung ¸bernimmt und ¸ber einschl”gige Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung verf¸gt.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer am Tag der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Universit”t ist bem¸ht, den Anteil der Frauen im Lehrk–rper zu erh–hen, und fordert sie deshalb zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12. Juni 2001 als vertrauliche Personalsache an den Prodekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Universit”t der Bundeswehr M¸nchen, 85577 Neubiberg.*

Johannes-Nepomuk-Gymnasium der Benediktiner in Rohr (Niederbayern)
Im Auftrag der Abtei der Benediktiner in Rohr schreibt das Katholische Schulwerk in Bayern folgende Stelle aus:
Am Johannes-Nepomuk-Gymnasium der Benediktiner in Rohr (Niederbayern) ist zum 1. August 2001 die Stelle

der Schulleiterin/des Schulleiters

neu zu besetzen.
Die Schule f¸hrt die neusprachliche Ausbildungsrichtung und wird derzeit von ca. 720 Sch¸lerinnen und Sch¸lern besucht.
Der Schule ist ein Internat f¸r Knaben angegliedert.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 16 bzw. Verg¸tungsgruppe I ABD bewertet.
Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist f¸r Beamte der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 m–glich.
Gesucht wird eine ¸berzeugende F¸hrungspers–nlichkeit mit ausgewiesenen fachlichen und p”dagogischen F”higkeiten und Lehrbef”higung f¸r Gymnasien in Bayern. Die Identifikation mit der Lehre und den Werten der katholischen Kirche sowie Beteiligung am kirchlichen Leben sind f¸r die Stelle Voraussetzung.
Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Tr”ger vertrauensvoll zusammenarbeitet und eine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 23. Mai 2001 an das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Straþe 4, 80336 M¸nchen, Tel. 089/555 266, zu richten.

nach oben