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I. Rechtsvorschriften
II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r
Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer
bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
Rahmenlehrplan f¸r den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 4. April 2001 Nr.
VII/3-S9414B8-1-7/3 460
- Aufgrund des Art. 45 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes ¸ber das
Erziehungs- und Unterrichtswesen erkl”rt das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus den Rahmenlehrplan f¸r
den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin (Beschluss
der Kultusministerkonferenz vom 13. Januar 2000) beginnend mit der
Jahrgangsstufe 10 ab dem Schuljahr 2000/2001 f¸r den fachlichen
Unterricht an Berufsschulen f¸r verbindlich. Der mit KMBek vom 3.
August 1989 (KWMBl I S. 185) erlassene Lehrplan f¸r die Fachklassen
"Biologielaborant/Biologielaborantin" wird auþer Kraft
gesetzt.
- Die Verteilung der Lernfelder des Rahmenlehrplans auf die F”cher
der Stundentafel und auf die Jahrgangsstufen ergibt sich aus den
"Lehrplanrichtlinien f¸r die Berufsschule", die f¸r diesen
Ausbildungsberuf vom Staatsinstitut f¸r Schulp”dagogik und
Bildungsforschung erarbeitet wurden. Die Lehrplanrichtlinien k–nnen
unmittelbar beim Verlag Alfred Hintermaier (Edlingerplatz 4, 81543
M¸nchen, Tel. 0 89/6 24 29 70, Fax: 0 89/6 51 89 10, E-Mail: a.hintermaier@t-online.de) bestellt werden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2001 Nr. III/6-S1321-5/55 598
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom ....... Mai 2001 Nr. III/6-S1321-5/55 597 ¸ber das
Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel ist als
Beilage zum Amtsblatt, Teil I, Nr. 9 vom 17. Mai
2001 ver–ffentlicht. Das Verzeichnis ist daher nicht in die fortlaufende
Paginierung des Amtsblattes einbezogen und wird nicht in den Jahresband
2001 aufgenommen.
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KWMBeibl Nr. 9*/2001 17. Mai 2001
-
Eignungspr¸fung 2001 f¸r die
Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
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Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und
Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
-
Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer
Leiterin der EDV des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft
und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
-
"Lehrertreffen der Salzburger Festspiele
2001" des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1.
bis 4. August 2001
-
M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Life
-
Filmtage bayerischer Schulen 2001
-
Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 an Volksschulen sowie an
Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke
-
Aufnahme in die –ffentlichen und privaten zwei-,
drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen f¸r das Schuljahr 2002/2003
-
Seminar der F–rderlehrer
-
Europ”isches Sprachensiegel 2001
-
Abschlusspr¸fung 2002 an Fachakademien f¸r
Sozialp”dagogik
-
Offene Stellen
Eignungspr¸fung 2001 f¸r die
Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien f¸r
Unterricht und Kultus und f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 29. M”rz 2001 Nr. V/8-X/6-23/104-10a/28 823
-
Die Ausbildung von Sportlehrern im freien Beruf wird
in Bayern ausschlieþlich am Sportzentrum der Technischen Universit”t
M¸nchen durchgef¸hrt. Eine Zulassung zur Ausbildung ab
Wintersemester 2001/2002 ist nur m–glich, wenn eine ausreichende
Mindestzahl von Bewerbern mit bestandener Eignungspr¸fung vorhanden
ist. Die Entscheidung trifft das Staatsministerium f¸r Wissenschaft,
Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium f¸r
Unterricht und Kultus.
-
Wer ab Wintersemester 2001/2002 an der
sechssemestrigen Ausbildung zum Sportlehrer/zur Sportlehrerin im
freien Beruf teilnehmen will, richtet einen Antrag auf Zulassung
zur Eignungspr¸fung bis 1. Juni 2001 an das
Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Connollystraþe
32, 80809 M¸nchen. Antr”ge, die nach diesem Termin eingehen, werden
nicht mehr ber¸cksichtigt.
-
Dem Antrag auf Zulassung zur Eignungspr¸fung sind
folgende Unterlagen beizuf¸gen:
-
die ”rztliche Bescheinigung ¸ber die volle
Sporttauglichkeit,
-
ein Passbild (mit Namen und Vornamen auf der
R¸ckseite).
F¸r die ”rztliche Bescheinigung und den
Zulassungsantrag sind die unter Nr. 8 genannten Formulare zu
verwenden.
-
Nach dem Antragstermin l”dt das Sportzentrum der
Technischen Universit”t M¸nchen die Bewerber rechtzeitig zur
Eignungspr¸fung 2001 ein. Zur Eignungspr¸fung wird nur zugelassen,
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder es bis zum 31. Dezember 2001
vollendet und die v–llige gesundheitliche Eignung sowie die
entsprechende Vorbildung (siehe Nr. 9.5) nachweist.
-
Die Eignungspr¸fung findet am 5. und 6. Juli 2001 am
Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Zentrale
Hochschulsportanlage im Olympiapark, Connollystraþe 32, 80809
M¸nchen, statt.
Ein Nachtermin am 19. und 20. Juli 2001 ist nur im Falle von
Verletzung oder Erkrankung (Vorlage eines ”rztlichen Attestes) oder
aus Gr¸nden, die die betroffene Person nicht zu vertreten hat,
m–glich. Die entsprechenden Nachweise sind unverz¸glich, sp”testens
bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung, vorzulegen.
Bei der Eignungspr¸fung ist die Identit”t durch Vorlage eines
amtlichen Personalausweises nachzuweisen.
-
Die Entscheidung ¸ber die Zulassung zur Ausbildung
trifft die Ausbildungsst”tte mit Zustimmung des Staatsministeriums
f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst.
-
Nach Auswertung der Eignungspr¸fung erhalten die
Bewerber einen schriftlichen Bescheid ¸ber das Ergebnis. Bewerber,
die die Eignungspr¸fung bestanden haben, werden aufgefordert, weitere
Unterlagen und einen Antrag auf Zuteilung eines Ausbildungsplatzes
f¸r das Fach Sport bei der Technischen Universit”t M¸nchen,
Arcisstraþe 21, 80333 M¸nchen, einzureichen.
-
Das Informationsblatt f¸r die Ausbildung von
Sportlehrern im freien Beruf sowie Antragsformulare zur
Eignungspr¸fung und Formbl”tter f¸r die ”rztliche Bescheinigung
k–nnen beim Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen,
Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen, angefordert werden.
-
Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung sind u.a.:
-
Vollendung des 18. Lebensjahres bis sp”testens
31. Dezember 2001,
-
Nachweis der vollen Sporttauglichkeit durch eine
”rztliche Bescheinigung (nicht ”lter als drei Monate, siehe
Nummern 3.1 und 8),
-
Nachweis eines einwandfreien Leumunds durch ein
amtliches F¸hrungszeugnis (nicht ”lter als drei Monate); dieser
Nachweis entf”llt bei unmittelbarem Ðbergang aus einer Schule
oder einer –ffentlichen Dienststelle,
-
Bestehen der Eignungspr¸fung,
-
mittlerer Schulabschluss oder qualifizierender
Hauptschulabschluss.
Bayerisches Staatsministerium
f¸r Unterricht und Kultus
P a s c h e r
Ministerialdirigent |
Bayerisches Staatsministerium
f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst
G r o þ k r e u t z
Ministerialdirigent |
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Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Erg”nzungspr¸fung
zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus
vom 12. April 2001 Nr. VII/7-S 9500-7-7/15 041
1. Die schriftliche Abschlusspr¸fung 2002 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen findet nach folgendem
Terminplan statt:
| Physik: |
Montag,
3. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| Biologie: |
Montag,
3. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen : |
Montag,
3. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| P”dagogik/Psychologie: |
Montag,
3. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| Englisch: |
Dienstag,
4. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| Mathematik: |
Donnerstag,
6. Juni 2002 |
9.00
bis 12.00 Uhr |
| Deutsch: |
Freitag,
7. Juni 2002 |
8.00
bis 13.00 Uhr |
-
Bewerber, die keiner Schule angeh–ren oder an der von
ihnen besuchten Schule die Abschlusspr¸fung zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen k–nnen (andere Bewerber),
haben ihre Zulassung bis zum 1. M”rz 2002 bei der Berufsoberschule zu
beantragen, an der die Pr¸fung abgelegt werden soll.
-
Der schriftliche Teil der Erg”nzungspr¸fung in der
zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der
Berufsoberschule findet am Montag, den 10. Juni 2002, von 9.00 bis
11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Erg”nzungspr¸fung ist bis zum 15.
Januar 2002 bei der Berufsoberschule einzureichen, die der Bewerber
besucht oder zuletzt besucht hat. Bewerber f¸r die Latinumspr¸fung
m¸ssen mit der Anmeldung auþerdem den Pr¸fungsort angeben, an dem
die Pr¸fung abgelegt werden soll.
-
Die Durchf¸hrung der Pr¸fung richtet sich nach der
Schulordnung f¸r die Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern.
-
F¸r die Pr¸fungsanforderungen sind die Lehrpl”ne
f¸r die Berufsoberschule in ihrer jeweils g¸ltigen Fassung
maþgebend.
-
Zeugnisdatum ist Freitag, der 12. Juli 2002.
Sp”testens an diesem Tag hat der Pr¸fungsausschuss die Gesamtnoten
festzusetzen und ¸ber das Bestehen der Pr¸fung zu entscheiden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer Leiterin
der EDV des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht
gemeinn¸tzige GmbH
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus
vom 12. April 2001 Nr. III/6-S1360-5/24 251
Das FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und
Unterricht gemeinn¸tzige GmbH, das Medieninstitut der L”nder in der
Bundesrepublik Deutschland, ist Deutschlands gr–þter Produzent von
Medien f¸r Schule und Bildung. Es wird in der Rechtsform einer GmbH
gef¸hrt, Gesellschafter sind alle L”nder in der Bundesrepublik
Deutschland.
Ausgeschrieben wird die Stelle
eines Leiters oder einer Leiterin der EDV.
Das Arbeitsgebiet umfasst die Analyse und Entwicklung von
Datenbank- und Webanwendungen im Bildungsbereich (Bildungsportale,
Web-based Training, E-Commerce, Video-on-Demand, Serverkonzepte u.”.) und
die Leitung des EDV-Teams.
Die EDV des FWU besteht aus einer IBM AS/400, einem
Ethernet und 60 PCs (Windows, NT). Die interne Kommunikation l”uft unter
Lotus Notes. F¸r Projekte stehen SUN-Workstations zur Verf¸gung.
Voraussetzung und Qualifikationen:
-
Qualifizierte Ausbildung,
-
Berufserfahrung in den genannten Bereichen,
-
Kommunikation und F¸hrungskompetenz,
-
Kostenbewusstsein und ergebnisorientiertes Handeln,
-
Gute englische Sprachkenntnisse.
Geboten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach BAT und
die im –ffentlichen Dienst ¸bliche Zusatzversorgung. Die Stelle ist in
die Verg¸tungsgruppe I eingruppiert.
Bewerbungen mit aussagef”higen Belegen der Kompetenz in
den genannten Bereichen sind zu richten an:
FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und
Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
Gesch”ftsf¸hrung
Bavariafilmplatz 3
Geiselgasteig
82031 Gr¸nwald bei M¸nchen
Tel. 0 89/64 97-3 39, -3 40
Fax 0 89/64 97-3 00
URL: http://www.fwu.de
P a s c h e r
Ministerialdirigent
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"Lehrertreffen der Salzburger Festspiele 2001"
des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1. bis 4. August 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 17. April 2001 Nr. III/7-P4160/6-6/29 533
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und
Kultus hat mit Schreiben vom 6. April 2001 die Veranstaltung
"Lehrertreffen der Salzburger Festspiele 2001" des Verbandes
Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) vom 1. bis 4. August 2001 als eine die
staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Musiklehrkr”fte
aller Schularten anerkannt. Eine Freistellung vom Unterricht braucht nicht
gew”hrt zu werden, da die Veranstaltung in die Sommerferien f”llt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung k–nnen
keine Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer gew”hrt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters bekannt
gemacht:
Programm:
-
Dienstag, 8. August 2000, 20.00 Uhr, Mozarteum:
Orchesterkonzert: Joseph Haydn, Sinfonie in A-Dur Hob I.87
und in B-Dur Hob I.85
Benjamin Britten, Serenade op. 31
-
Mittwoch, 9. August 2000, 20.00 Uhr, Stadtkino:
Schauspiel: Jon Fosse, Der Name (deutsche Erstauff¸hrung)
-
Donnerstag, 10. August 2000, 19.00 Uhr, Perner Insel:
Trag–die: William Shakespeare, Hamlet
-
Freitag, 11. August 2000, 17.00 Uhr, Groþes
Festspielhaus:
Oper: Hector Berlioz, Les Troyens
(Orchestre de Paris, Sylvain Cambreling)
Es sind auþerdem Einf¸hrungsvortr”ge zu den
Festspielproduktionen, musikwissenschaftliche Vortr”ge und Impulsreferate
zum Thema "Kultur und Schule" vorgesehen.
Teilnehmerbetrag (vier Festspielkarten, Zusatzprogramm, Empfang):
DM 400,-- f¸r vbs-Mitglieder
DM 440,-- f¸r Nicht-Mitglieder
Konto des Verbandes Bayerischer
Schulmusiker e.V. ñ Stichwort Fortbildung Salzburg ñ
Konto: 4600 11 22 82, BLZ 700 202 70, HypoVereinsbank
M¸nchen
(Anmeldung/Einzahlung ab sofort,
sp”testens aber bis 10. Juni 2000; die
H–chstteilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal 25
Teilnehmer. Die Reihenfolge der 25 Teilnehmer wird mit
Eingang der Zahlung auf das vbs-Konto festgelegt. Die
Anmeldebest”tigung und weitere Informationen werden Mitte
Juni zugesandt.)
Quartier: F¸r Teilnehmer, die eine
Ðbernachtungsm–glichkeit in Salzburg ben–tigen,
¸bernimmt der vbs die Vermittlung preisg¸nstiger
Quartiere (Ð/F: DM 60,-- bis 100,-- pro Person). Die
entsprechenden Informationen liegen der
Teilnahmebest”tigung bei.
Anmeldung und weitere Informationen:
vbs-Gesch”ftsstelle
Berliner Allee 26h
86153 Augsburg
Tel: 08 21/51 18 44
Fax: 08 21/5 08 24 14
Internet: http://www.vds-musik.de
E-Mail: vbs-koehler@gmx.de
P a s c h e r
Ministerialdirigent
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M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Live
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 17. April 2001 Nr. VI/8-P4160/7-6/44 055
M¸nchner Wissenschaftstage Life Science Live
Freitag, 22. bis Dienstag, 26. Juni 2001
Die zentrale Groþveranstaltung im s¸ddeutschen Raum im
Rahmen der BMBF-Initiative "Wissenschaft im Dialog - Jahr der
Lebenswissenschaften 2001"
Die M¸nchner Groþveranstaltung wurde vom Verband
Deutscher Biologen und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften e.V. -
vdbiol - initiiert und inhaltlich koordiniert. Sie ist eine
Gemeinschaftsleistung des Bundesministeriums f¸r Bildung und Forschung,
des Freistaates Bayern, der Stadt M¸nchen, der beiden M¸nchner
Universit”ten, auþeruniversit”rer Forschungseinrichtungen,
–ffentlicher Bildungseinrichtungen, von Vereinen und Firmen im Groþraum
M¸nchen sowie der f¸r die technische Organisation zust”ndigen Agentur
Flad & Flad GmbH.
Das Programm spannt einen Bogen von Genen bis zu
Organismen, von Grundlagenforschung bis zu ihren Anwendungen. Im
Vordergrund stehen Fragen, die alle angehen:
: Was bedeutet sie f¸r Patienten und f¸r
Therapien, was f¸r Patentrecht, Datenschutz und die
Versicherungswirtschaft?
Pr”natale Diagnostik : Worin liegen ihre Risiken und
Chancen?
Stammzellen und Klonen : Wo liegen die Grenzen?
Pflanzen- und Tierzucht : Welche Rolle spielt die
Gentechnik?
Nachhaltigkeit : Wie k–nnen Landwirtschaft, gesunde
Ern”hrung und Umweltschutz "vers–hnt" werden?
Evolution : Woher kommen wir, was verbindet, was
unterscheidet uns im Reich der Lebewesen?
Gehirn- und Verhaltensforschung : Wie funktionieren
Gehirn und Psyche in Gesundheit und Krankheit?
Es geht darum, das Machbare, das W¸nschenswerte und das
Nicht-W¸nschbare offen zu diskutieren. Und es geht ums Staunen ¸ber die
Wunder der Natur und um die gemeinsame Verantwortung f¸r alles Lebendige.
In einer Zeltstadt mitten in M¸nchen am Marienhof hinter
dem Rathaus stellen sich Wissenschaftler der ÷ffentlichkeit. Funk und
Fernsehen gestalten und berichten. Ein spezielles "Forschungs"-Angebot
gibt es f¸r Kinder. Vertiefende Veranstaltungen finden an mehreren
Standorten in M¸nchen und der Umgebung statt, die sich an die
interessierte ÷ffentlichkeit, an Lehrkr”fte, Sch¸ler, Studierende und
an Absolventen richten. Sie bieten Gelegenheit zur Diskussion fachlicher
und ethischer Fragen bis hin zur Bildungs-, Forschungs- und
Wirtschaftspolitik sowie zu Perspektiven und Berufschancen im Bereich Life
Science.
Das gesamte Programm finden Sie im Internet unter: www.life-science-live.de
Die Veranstaltung ist f¸r Lehrkr”fte Biologie/Chemie mit
KMS vom 6. April 2001 Nr. III/7-P4160/7-6/40 495 als eine die staatliche
Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme anerkannt. Die Teilnahme ist ohne
Anmeldung und Geb¸hr m–glich. Lediglich f¸r die Sch¸lerpraktika sind
Anmeldungen in der vdbiol-Gesch”ftsstelle n–tig. Dort kann auch das
Programmheft angefordert werden.
vdbiol-Gesch”ftsstelle
Corneliusstraþe 6, 80469 M¸nchen
Tel.: 0 89/26 01 97 25
Fax: 0 89/26 02 45 74
E-Mail: info@life-science-live.de
P a s c h e r
Ministerialdirigent
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Filmtage bayerischer Schulen 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus
vom 19. April 2001 Nr. VI/9-S4434/1-6/32 324
In diesem Jahr werden zum 24. Mal die Filmtage bayerischer
Schulen veranstaltet, die ein Forum f¸r schulische Filmgruppen bilden.
Die 24. Filmtage finden vom 12. bis 14. Oktober 2001 in
Marktheidenfeld statt.
-
Beginn: Freitag, 12. Oktober 2001, 17.00 Uhr
-
Ende: Sonntag, 14. Oktober 2001, 12.30 Uhr
Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft f¸r
Darstellendes Spiel, Theater und Film an den Schulen in Bayern. Ausrichter
ist das Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld, Oberl”nderstraþe
29, 97828 Marktheidenfeld, Telefon: 0 93 91/18 00, Telefax: 0 93 91/87 37.
Durch die Vorf¸hrung, Erl”uterung und Diskussion der
Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen
und anregen. Auþerdem dienen Lehr- und Demonstrationsfilme der
Fortbildung der Teilnehmer. Als Anerkennung und zur F–rderung der
weiteren Filmarbeit werden Preise vergeben.
Die Filmteams, deren Filme zur Vorf¸hrung bei den
Filmtagen ausgew”hlt worden sind, melden sich bis sp”testens Freitag, 28.
September 2001, beim Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld an.
N”here Informationen ¸ber den Ablauf der Filmtage und die
Unterbringungsm–glichkeiten sind beim Balthasar-Neumann-Gymnasium
Marktheidenfeld, dem Ausrichter, zu erfahren.
Es besteht Einverst”ndnis damit, dass Lehrkr”ften und
Sch¸lern der ausgew”hlten Filmgruppen am 12. Oktober 2001 Beurlaubung
vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gew”hrt wird. Die Teilnahme
an den Filmtagen kann f¸r die einzelnen Filmgruppen auch zur - nicht
verbindlichen - Schulveranstaltung erkl”rt werden. Zust”ndig hierf¸r
ist der jeweilige Schulleiter. Zus”tzliche Reisekostenmittel k–nnen den
teilnehmenden Schulen vom Staatsministerium nicht zur Verf¸gung gestellt
werden. Die Veranstalter der Filmtage geben den eingeladenen Filmgruppen
einen Fahrtkostenzuschuss. Die Teilnahme minderj”hriger Sch¸ler, soweit
sie einer Schule auþerhalb des Veranstaltungsortes angeh–ren, bedarf der
Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen daf¸r
Sorge, dass alle Gruppen (auch vollj”hrige Sch¸ler) von einer f¸r sie
verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden.
Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme
an allen Veranstaltungen w”hrend des Festivals und zur Beachtung der
Hausordnung der gastgebenden Schule.
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind Sch¸lerinnen und Sch¸ler
aller bayerischen Schulen und Lehrkr”fte, die sie beraten. Zu den
Filmtagen eingeladen werden die Mitglieder der Filmteams, deren Filme
zugelassen wurden.
Eingesandt werden k–nnen alle Arten von Schmalfilmen
(16 mm, S 8, N 8, vertont oder unvertont) oder Videofilme, die von einem
Sch¸ler oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer
Lehrkraft der betreffenden Schule selbst”ndig erdacht, gefilmt und
vorf¸hrfertig bearbeitet wurden.
Die Themen sind freigestellt, es k–nnen z. B. witzige,
spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme,
Experimentalfilme oder Unterrichtsfilme sein. Der Schwerpunkt kann auf
inhaltlicher Mitteilung oder ”sthetischer Gestaltung liegen.
Die Filme m¸ssen bis sp”testens Dienstag, 31. Juli
2001 (Poststempel), an folgende Adresse gesandt werden:
StD G¸nter Frenzel
Camerloher-Gymnasium Freising
Wippenhauser Straþe 51
85354 Freising.
F¸r Sch”den oder Verluste w”hrend des Transports
tr”gt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage werden die
Filme zur¸ckgegeben.
Auswahl:
Werden mehr als 15 Filme eingesandt, muss aus
organisatorischen Gr¸nden eine Auswahl getroffen werden. Die
Auswahljury, die aus drei Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft f¸r
Darstellendes Spiel, Theater und Film an den Schulen in Bayern besteht,
wird m–glichst Beispiele aus allen oben genannten Themenstellungen
w”hlen; sie wird sich bei ihrer Auswahl davon leiten lassen, ob ein
Film gut gestaltet, ob er technisch brauchbar gemacht ist und ob er dem
angestrebten Ziel gerecht wird. Die Entscheidungen der Auswahljury sind
nicht anfechtbar. Die Autoren der ausgew”hlten Filme werden sp”testens
bis zum 24. September 2001 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht
pers–nlich bei den Filmtagen anwesend sind, k–nnen nicht in die
Wertung genommen werden.
Die Wettbewerbsjury besteht aus Mitgliedern der
Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film an
den Schulen in Bayern, aus einem Mitglied des Landesgremiums Bayern f¸r
Schulphotographie, einem Vertreter der staatlichen Landesbildstelle
Nordbayern, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus
Vertretern der –ffentlichen Medien. Sie wird von der
Landesarbeitsgemeinschaft f¸r Darstellendes Spiel, Theater und Film
berufen.
Begleitzettel:
Auf jeder Filmb¸chse, Filmspule und Cassette m¸ssen
Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden.
Zus”tzlich muss f¸r jeden Film ein Begleitzettel nach folgendem Muster
beigelegt werden:
-
Name, Anschrift und Telefonnummer der Schule:
-
Angaben zum Filmteam (Anzahl der Betreuer, Alter usw.):
-
Titel des Films:
-
Entstehungsjahr:
-
Kurzbeschreibung der Aussageabsicht und Gestaltung:
-
Format/Videosystem:
-
Laufzeit:
-
Frequenz:
-
Color oder Sw:
-
Vertonungsart (ggf. Startmarkierung erl”utern):
-
Ort, Datum:
-
Unterschrift des Einsenders:
Mit der Einsendung werden die Teilnahmebedingungen
anerkannt.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 an Volksschulen sowie an
Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. April 2001 Nr. IV/2a-IV/7-S 7501(2002)-4/27 235
-
Volksschulen:
-
Rechtsgrundlage:
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2002 ist nach den Bestimmungen
der Schulordnung f¸r die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 23. Juli 1998
(KWMBl I S. 586) durchzuf¸hren.
-
Zeitplan:
F¸r die schriftlichen Leistungsfeststellungen an
Volksschulen gilt folgender Zeitplan:
Montag, 1. Juli 2002
- Englisch
(ß 31 Abs. 7 Nr. 3 VSO) |
|
|
A. Listening Comprehension Test |
|
| B. Language Test |
8.30 bis 9.00 Uhr |
| C. Reading Comprehension Test |
|
| D. Text Production |
9.10 bis 10.10 Uhr |
Dienstag, 2. Juli 2002
- Deutsch
(ß 31 Abs. 7 Nr. 1 VSO) |
|
| A. Rechtschreiben |
8.30 bis 9.00 Uhr |
| B. Schriftlicher Sprachgebrauch |
9.10 bis 11.40 Uhr |
- Deutsch als Zweitsprache
(ß 31 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO) |
8.30 bis 10.00 Uhr |
Mittwoch, 3. Juli 2002
- Mathematik
(ß 31 Abs. 7 Nr. 2 VSO) |
8.30 bis 10.10 Uhr |
Donnerstag, 4. Juli 2002
- Arbeitslehre
(ß 31 Abs. 7 Nr. 4 VSO bzw. ß 36 Abs. 4 VSO) |
60 Minuten Arbeitszeit |
- Wirtschafts- und Rechtslehre, Betriebswirtschaft
(ß 36 Abs. 4 VSO) |
8.30
bis 9.30 Uhr |
Freitag, 5. Juli 2002
- Physik/Chemie/Biologie
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(ß 31 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
|
60 Minuten Arbeitszeit |
- Muttersprache
(ß 31 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)
a) bei integrierter Rechtschreibpr¸fung |
8.30 bis 11.30
Uhr |
| b) bei getrennter Rechtschreibpr¸fung |
8.30 bis 11.40
Uhr |
-
Pr¸fungsf”cher nach ß 31 Abs. 1 Nr. 3 und 4:
Die Termine f¸r die praktische und ggf. schriftliche
Pr¸fung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie f¸r die
Pr¸fungsf”cher nach ß 31 Abs. 1 Nr. 4 legt die Schule nach Maþgabe
des ß 31 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 fest.
-
Arbeitslehre:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeitslehre (ß 31 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang
richten sich nach ß 31 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO.
Die Aufgaben in den F”chern Wirtschafts- und
Rechtslehre beziehungsweise Betriebswirtschaft f¸r Sch¸ler des
Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom
Staatsministerium gestellt (ß 36 Abs. 4 VSO).
-
Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer:
F¸r die Volksschulen werden die Staatlichen Schul”mter
gebeten, dem Staatsministerium bis sp”testens 6. M”rz 2002 die
Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der besonderen
Leistungsfeststellung zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes
Schreiben.
-
Meldung der Ergebnisse:
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung
werden nach Abschluss der Pr¸fungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls
ein gesondertes Schreiben.
-
Nachholtermin:
Wer ordnungsgem”þ zur besonderen Leistungsfeststellung
gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Pr¸fung
teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 7. Oktober bis 11. Oktober
2002 nachholen (ß 35 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schul”mter
bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung
nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.
-
Einzelpr¸fung in Englisch:
Nach ß 31 Abs. 4 VSO k–nnen Hauptsch¸ler, nach ß 36
Abs. 5 VSO Berufssch¸ler und Berufsfachsch¸ler an der besonderen
Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelpr¸fung) teilnehmen. Die
Anmeldung der Berufssch¸ler und Berufsfachsch¸ler erfolgt gem”þ ß
36 Abs. 2 VSO bis zum 1. M”rz 2002 an der Hauptschule, in deren
Sprengel die Bewerber ihren gew–hnlichen Aufenthalt haben.
B) Volksschulen f¸r Behinderte und Schulen f¸r Kranke:
1. Rechtsgrundlage:
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden
Hauptschulabschlusses 2002 an Schulen f¸r Behinderte und f¸r Kranke
ist im Vorgriff auf eine anstehende Novellierung der ßß 45 bis 56 der
Schulordnung f¸r die Schulen f¸r Behinderte (Sondervolksschulordnung -
SVSO) nach den durch Bekanntmachung vom 9. April 1999 (KWMBeibl Nr.
10*/1999 S. 118* ) ver–ffentlichten Maþgaben durchzuf¸hren.
2. Zeitplan:
Grundlage f¸r den Ablauf bildet die Planung, wie sie in Buchstabe A
Nr. 2 geregelt ist.
-
F¸r die schriftlichen
Leistungsfeststellungen an Schulen zur individuellen
Sprachf–rderung, f¸r K–rperbehinderte, zur Erziehungshilfe und f¸r
Kranke gilt der Zeitplan f¸r Volksschulen, wobei gem”þ
Bekanntmachung vom 9. April 1999 die Dauer der Bearbeitung der Aufgaben
f¸r die einzelnen Sch¸ler entsprechend einer vorliegenden
k–rperlichen Behinderung um bis zu 50 v. H. der f¸r die Hauptschule
vorgesehenen Zeit verl”ngert werden kann. Die Entscheidung ¸ber die
Verl”ngerung trifft die Feststellungskommission.
F¸r die schriftlichen
Leistungsfeststellungen an Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte,
f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige gilt folgender Zeitplan:
|
Montag, 1. Juli 2002
|
|
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ñ Englisch
|
|
an Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte
und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 10.30 Uhr |
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an Schulen f¸r Geh–rlose |
8.30 bis 11.00 Uhr |
|
Dienstag, 2. Juli 2002 |
|
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ñ Deutsch |
|
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an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte |
8.30 bis 13.00 Uhr |
|
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 11.30 Uhr |
|
- Deutsch als Zweitsprache
|
|
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte
sowie f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 10.30 Uhr |
Mittwoch, 3. Juli 2002
ñ Mathematik |
|
|
an Schulen f¸r Blinde |
8.30 bis 11.30 Uhr |
|
an Schulen f¸r Sehbehinderte |
8.30 bis 11.00 Uhr |
|
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 10.30 Uhr |
Donnerstag, 4. Juli 2002
ñ Arbeitslehre |
|
|
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte |
8.30 bis 10.00 Uhr |
|
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 9.45 Uhr |
Freitag, 5. Juni 2002
ñ Physik/Chemie/Biologie und
ñ Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
|
|
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte
sowie
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
jeweils 120 Minuten
in der Zeit zwischen
8.30 und 12.00 Uhr |
| - Muttersprache
|
|
| an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte |
8.30 bis 13.00 Uhr |
|
an Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige |
8.30 bis 11.30 Uhr |
3. Arbeitspraktisches Wahlpflichtfach:
Die Arbeitszeit f¸r den schriftlichen Teil im Fach
Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich betr”gt an Schulen f¸r Blinde,
f¸r Sehbehinderte, f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 60 Minuten.
Den Termin legt die jeweilige Schule fest.
4. Arbeitslehre:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeitslehre erfolgt durch die jeweilige
Schule. Die Aufgaben in den F”chern Wirtschafts- und Rechtslehre bzw.
Betriebswirtschaft f¸r Sch¸ler des Gymnasiums, der Realschule und der
Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt. Die Arbeitszeit
an Schulen f¸r Blinde und f¸r Sehbehinderte betr”gt 90 Minuten, an
Schulen f¸r Geh–rlose und f¸r Schwerh–rige 75 Minuten. Den Termin
legt die jeweilige Schule fest.
5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer:
Meldeschluss f¸r die voraussichtlichen Teilnehmer an der besonderen
Leistungsfeststellung ist der 6. M”rz 2002. Hierzu ergeht ein
gesondertes Schreiben.
6. Meldung der Ergebnisse:
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach
Abschluss der Pr¸fungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein
gesondertes Schreiben.
7. Nachholtermin:
Wer ordnungsgem”þ zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet
aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten
Leistungsfeststellung teilzunehmen, kann diese in der Zeit vom 7. bis
11. Oktober 2002 an einer f¸r seine Behinderung vorgesehenen Schule
nachholen. Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.
8. Einzelpr¸fung in Englisch:
-
Sch¸ler der Jahrgangsstufe 9 der Schulen f¸r
K–rperbehinderte, zur individuellen Sprachf–rderung, zur
Erziehungshilfe und f¸r Kranke sowie der Jahrgangsstufe 10 der
Schulen f¸r Blinde, f¸r Sehbehinderte, f¸r Geh–rlose und f¸r
Schwerh–rige k–nnen zur besonderen Leistungsfeststellung im Fach
Englisch auch an der Einzelpr¸fung in Englisch im Sinne von Abschnitt
I. Nr. 2.3. Buchst. a) und b) teilnehmen.
-
Sch¸ler der Berufsschulen f¸r Blinde,
f¸r Sehbehinderte, f¸r Schwerh–rige, zur individuellen
Sprachf–rderung, f¸r K–rperbehinderte und zur Erziehungshilfe, der Berufsfachschulen
f¸r Blinde und f¸r K–rperbehinderte sowie Bewerber mit entsprechenden
Behinderungen, die keine der genannten Schulen mehr besuchen, k–nnen
sich zur besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch der
Einzelpr¸fung Englisch unterziehen.
Die Anmeldung der Bewerber hat bis zum 1. M”rz 2002 an der
Hauptschulstufe der entsprechenden Schule f¸r Behinderte zu erfolgen,
in deren Sprengel sie ihren gew–hnlichen Aufenthalt haben.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Aufnahme in die –ffentlichen und privaten
zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen f¸r das Schuljahr 2002/2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. VII/4S9201-4-7/38 617
-
Aufnahmeverfahren
-
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige
Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes
¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach Abschnitt
II der Schulordnung f¸r die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
-
Die Anmeldung von Hauptsch¸lern zur Aufnahme in
die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet
in der Zeit vom 8. April bis 19. April 2002
statt.
Die Anmeldung f¸r die Jahrgangsstufe 10 der
zweistufigen Wirtschaftsschule kann mit dem Zwischenzeugnis der
Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums
erfolgen. Die Anmeldefrist endet am 9. August 2002.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule
in allen anderen F”llen werden von den Wirtschaftsschulen bis 9.
August 2002 entgegengenommen.
Die –rtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen
festgelegt. An den –ffentlichen Wirtschaftsschulen k–nnen sp”tere
Anmeldungen in der Regel nicht mehr ber¸cksichtigt werden.
-
Die Sch¸ler sind bei der Schule anzumelden, in
die sie aufgenommen werden wollen.
-
Bei der Anmeldung sind vorzulegen,
-
das Original des Ðbertrittszeugnisses der
Volksschule oder falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch
der Volksschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der fr¸her
besuchten Schulen und
-
das Original des Geburtsscheines oder der
Geburtsurkunde.
-
Probeunterricht und Aufnahmepr¸fung (drei- und
vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird f¸r die Sch¸ler ein
Probeunterricht durchgef¸hrt.
-
Der Probeunterricht f¸r die Aufnahme in die
Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu
folgenden Terminen statt:
-
am 6., 7. und 8. Mai 2002 f¸r Sch¸ler
der Hauptschule;
-
in der Regel in den letzten Tagen der
Sommerferien f¸r Sch¸ler von Realschulen und Gymnasien und in
begr¸ndeten Ausnahmef”llen auch f¸r Sch¸ler der Hauptschule.
-
Die Aufnahmepr¸fung f¸r den Eintritt in h–here
Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der
Sommerferien durchgef¸hrt. Den Zeitplan bestimmt der Schulleiter.
-
Sch¸ler, die bereits am Probeunterricht einer
Wirtschaftsschule oder Realschule teilgenommen haben, d¸rfen den
Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
-
Meldungen durch Schulen
-
S”mtliche Wirtschaftsschulen berichten den
Regierungen bis 24. Mai 2002 ¸ber das Ergebnis des
Probeunterrichts auf besonderen Vordrucken, die den Schulen
rechtzeitig zugehen;
-
Die Formbl”tter 1 und 2 zur Ermittlung des
Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit
den endg¸ltigen Sch¸ler- und Klassenzahlen von den staatlichen und
nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis sp”testens 27. September
2002 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Seminar der F–rderlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. IV/1-S7121-4/41 941
F¸r das Seminarjahr 2001/2002 (Seminarjahr A) gilt
folgendes Rahmenprogramm:
I.
Beitr”ge des F–rderlehrers zur Erf¸llung des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule
-
Die Entwicklung einer Lehr- und Lernkultur erfordert
eine kompetente Lehrkraft.
-
Erziehen und Unterrichten angesichts von
Lernschwierigkeiten und Verhaltensauff”lligkeiten im schulischen
Alltag.
II.
Ziele, Inhalte und Formen der T”tigkeit des
F–rderlehrers
-
Allgemeine Didaktik
Ðbung und individualisierende F–rderung als zentrale Aufgabe des
F–rderlehrers
-
Fachdidaktik
-
Deutsch
-
bei der F–rderung im Rechtschreibunterricht
-
bei der F–rderung im m¸ndlichen Sprachgebrauch
-
bei der F–rderung im schriftlichen Sprachgebrauch
-
bei der F–rderung in der Sprachbetrachtung.
-
Mathematik
-
beim Zahlbegriff und Zahlaufbau
-
beim Aufbau grundlegender mathematischer F”higkeiten
-
bei der Behandlung der Addition und Substraktion
-
beim Sachrechnen.
-
T”tigkeit des F–rderlehrers
-
bei der F–rderung und Betreuung von Sch¸lern mit nichtdeutscher
Muttersprache
-
beim Einsatz in p”dagogisch ausgerichteten Verwaltungsarbeiten
-
bei der Vorbereitung und Durchf¸hrung von
Unterrichtsvorhaben (Unterrichtsg”nge, Erkundungen,
Projektarbeiten)
-
bei der Leitung und Betreuung von
Arbeitsgemeinschaften
III.
Wichtige schulrechtliche Bestimmungen
-
Schulleiter, Lehrer, F–rderlehrer und
Erziehungsberechtigte in gemeinsamer Sorge um die Sch¸ler
-
Leistungsanforderungen im Unterricht und bei der
Hausaufgabenerteilung
-
Wahrung allgemeiner Grunds”tze bei der
Leistungsmessung und bei der Zeugniserstellung
-
Die Aufsichtspflicht der Schule
-
Mitspracherechte f¸r Sch¸ler und
Erziehungsberechtigte in schulischen Angelegenheiten
-
Rechtsschutz f¸r Sch¸ler und Erziehungsberechtigte
-
Aufbau und Aufgaben der Schulverwaltung und der
Schulaufsicht
IV.
Regelungen f¸r das Seminar der F–rderlehrer
Die Regelungen zur organisatorischen Gestaltung des
Seminars der F–rderlehrer bleiben unver”ndert (vgl. Bekanntmachung vom
17. Mai 1995, KWMBeibl S. 88*).
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Europ”isches Sprachensiegel 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. April 2001 Nr. VI/6-S4402/8-6/49 884
Die Europ”ische Kommission verleiht seit 1999 im
Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und mit dem Bundesministerium
f¸r Bildung und Forschung das Europ”ische Sprachensiegel f¸r
beispielhafte Initiativen zur F–rderung des Fremdsprachenlernens. Um die
Verleihung des Sprachensiegels k–nnen sich in diesem Jahr Schulen und
Hochschulen aus allen L”ndern in Deutschland bewerben.
Das Thema des diesj”hrigen Wettbewerbs lautet:
"Fit in mehreren Sprachen in Schule/Hochschule"
Dem Einzelnen soll das Lernen von mehr als zwei lebenden
Sprachen (auþer der Muttersprache) erm–glicht und dies in der Praxis
beispielhaft realisiert werden.
Anforderungen
Die Projekte m¸ssen Vorbildcharakter haben und in
besonderer Weise herausragen sowie bereits deutlich ¸ber das
Planungsstadium hinaus gekommen sein. Einerseits soll belegt werden
k–nnen, wie Sie Ihr Projekt umsetzen (werden), andererseits sollen keine
”lteren Projekte vorgelegt werden, die schon vor mehr als einem Jahr
beendet wurden.
Die Teilnahme von Wirtschaftsunternehmen ist nur m–glich,
wenn sie f¸r das Projekt mit non-profit Organisationen
kooperieren.
Interessierte Personen und Institutionen k–nnen die
Bewerbungsunterlagen unter der Internet-Adresse www.semgym.uni-tuebingen.de
herunterladen oder per Fax (0 70 71/91 91 88) bzw.
E-Mail (seminar@semgym.uni-tuebingen.de)
anfordern.
Die vollst”ndige Bewerbung muss bis zum
14. September 2001
beim Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, z.H.
Ministerialrat Karl-Heinz Freund eingehen.
Die Pr”sidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin
Dr. Schavan aus Baden-W¸rttemberg, wird am 5. Dezember 2001 in Bonn die
Preistr”ger im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Zertifikat
auszeichnen. Das Sprachensiegel kann von den ausgezeichneten Institutionen
auch als Logo gef¸hrt werden. Ein Geldpreis ist mit der Auszeichnung
nicht verbunden.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Abschlusspr¸fung 2002 an Fachakademien f¸r
Sozialp”dagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 24. April 2001 Nr. VII/5-S9500/6-8-7/44 349
-
Die Durchf¸hrung der Pr¸fung richtet sich nach
dem Bayerischen Gesetz ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen
sowie nach der Schulordnung f¸r die Fachakademien f¸r
Sozialp”dagogik (FakOSozP”d).
-
Studierende –ffentlicher und staatlich anerkannter
Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik haben in folgenden F”chern
schriftliche Pr¸fungsaufgaben zu bearbeiten:
Dar¸ber hinaus haben sie in den F”chern Praxis- und
Methodenlehre sowie in Biologie mit Gesundheitserziehung oder
Rechtskunde oder Soziologie eine m¸ndliche Pr¸fung abzulegen.
-
Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie
f¸r Sozialp”dagogik angeh–ren, oder an der besuchten Fachakademie
die Abschlusspr¸fung nicht ablegen k–nnen) k–nnen nach ß 37
FakOSozP”d an der staatlichen Abschlusspr¸fung teilnehmen, wenn sie
die Zulassungsvoraussetzungen nach ß 38 FakOSozP”d erf¸llen.
Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlusspr¸fung
dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Pr¸fungsleistungen zu erbringen
wie die Studierenden der Fachakademie. Dar¸ber hinaus haben sie in
weiteren 5 F”chern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit
von je 120 Minuten zu bearbeiten, im Fach Praxis- und Methodenlehre
eine m¸ndliche Pr¸fung von in der Regel 30 Minuten Dauer abzulegen
und sich in 5 F”chern einer praktischen und m¸ndlichen Pr¸fung zu
unterziehen (ß 37 Abs. 3 FakOSozP”d).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlusspr¸fung als
anderer Bewerber ist bis sp”testens 1. M”rz 2002 bei der Schule zu
beantragen. Dem Antrag sind die in ß 38 Abs. 3 FakOSozP”d genannten
Unterlagen und Nachweise beizuf¸gen.
Ðber den Antrag wird schriftlich entschieden.
-
Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlusspr¸fung
an Fachakademien f¸r Sozialp”dagogik findet in der Zeit vom 18.
Juni bis 21. Juni 2002 nach folgendem Pr¸fungsplan statt:
| Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
| 18. Juni 2002 |
P”dagogik oder Psychologie
(nach Wahl des Pr¸fungsteilnehmers) |
240 Minuten |
| 19. Juni 2002 |
Heilp”dagogik |
180 Minuten |
| 21. Juni 2002 |
Literatur- und Medienp”dagogik
oder Theologie/Religionsp”dagogik
(nach Wahl des Pr¸fungsteilnehmers) |
180 Minuten |
|
|
|
-
Der m¸ndliche Teil der staatlichen
Abschlusspr¸fung richtet sich nach ß 30 FakOSozP”d, der praktische
und m¸ndliche Teil f¸r andere Bewerber nach ß 37 Abs. 3 FakOSozP”d.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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Offene Stellen
Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der
Abteilung II des Staatsinstituts f¸r die Ausbildung der Fachlehrer in
M¸nchen
An der Abteilung II des Staatsinstituts f¸r die
Ausbildung von Fachlehrern in M¸nchen, Am Stadtpark 20, ist ab Schuljahr
2001/2002 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu
besetzen.
An der Abteilung II des Staatsinstituts erhalten k¸nftige
Fachlehrerinnen f¸r Handarbeit und Hauswirtschaft in einj”hrigen
Lehrg”ngen die p”dagogisch-didaktische Vorbildung f¸r ihren Beruf; sie
werden gleichzeitig in die Schulpraxis eingef¸hrt.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlusspr¸fung, die als
1. Lehramtspr¸fung gilt.
Es k–nnen sich Lehrkr”fte bewerben, die folgende
Qualifikationen nachweisen:
-
I. und II. Lehramtspr¸fung f¸r Lehr”mter an
allgemeinbildenden Schulen, bevorzugt f¸r die Lehr”mter an
Grundschulen, Hauptschulen an Volksschulen, oder f¸r das Lehramt an
beruflichen Schulen
-
mehrj”hrige Berufserfahrung im Schuldienst, nach
M–glichkeit mit Wahrnehmung von Funktionen
Erw¸nscht ist eine Zusatzqualifikation, insbesonders Magister Artium oder Promotion oder Diplom in den
berufswissenschaftlichen F”chern
P”dagogik, Psychologie, Schulp”dagogik
und
mehrj”hrige Berufserfahrung in der I. oder II. Phase der
Lehrerbildung
und
Kenntnisse und Fertigkeiten in der unterrichtlichen
Verwendung von Computern und Informations- und Kommunikationstechnologien
F¸r die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in
der Besoldungsgruppe A 15 zur Verf¸gung. Bei Vorliegen der laufbahn- und
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Bef–rderung in die Besoldungsgruppe A 16 m–glich.
Die Bewerbungen sind bis sp”testens 8. Juni 2001 auf
dem Dienstweg zu richten an:
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Salvatorstraþe 2
80333 M¸nchen.*
Universit”t der Bundeswehr M¸nchen
In der Wissenschaftlichen Einrichtung (WE) f¸r die
erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anteile des Studiums (EGA)
in den Fachhochschulstudieng”ngen ist ab 1. Oktober 2001
die Professur (C 3) Wirtschaftspolitik unter besonderer Ber¸cksichtigung der
Politischen ÷konomie
zu besetzen.
Die WE ist f¸r das EGA-Studium der
Fachhochschulstudieng”nge Elektrotechnik, Maschinenbau und
Betriebswirtschaft verantwortlich.
Der Schwerpunkt der Professur liegt in der Vermittlung der
Interdependenzen zwischen ÷konomie, ÷kologie, Politik, Gesellschaft und
Technologie unter besonderer Ber¸cksichtigung des –ffentlichen Sektors
und zuk¸nftiger Entwicklungen.
Die T”tigkeit im EGA-Bereich erfordert in besonderem
Maþe die Bereitschaft und F”higkeit zu interdisziplin”rer Lehre und
anwendungsbezogenen Entwicklungsvorhaben. Von der Bewerberin/dem Bewerber
werden ausgezeichnete Kenntnisse, praktische Erfahrung und p”dagogische
Eignung nachgewiesen durch einen langj”hrigen erfolgreichen Einsatz als
Hochschullehrer auf den Lehrgebieten einer ganzheitlichen ÷konomie
vorausgesetzt.
Die Universit”t der Bundeswehr M¸nchen bietet f¸r
Offizieranw”rter und Offiziere universit”re und
Fachhochschulstudieng”nge an, die nach einer Regelstudienzeit von
dreieinviertel Jahren zum Diplom f¸hren. Das Fachhochschulstudium umfasst
acht theoretische Trimester sowie vier praktische Studienabschnitte.
Das Studium wird erg”nzt durch erziehungs- und
gesellschaftswissenschaftliche Anteil (sog. EGA-Studium). Von der
Stelleninhaberin/von dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die
Voraussetzungen erf¸llt, die Studenten auf T”tigkeiten innerhalb und
auþerhalb der Bundeswehr, die die Anwendung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden erfordern, vorzubereiten.
Die Aufgaben eines Professors im allgemeinen bestimmen
sich nach ß 43, die Einstellungsvoraussetzungen nach ß 44 Abs. 1 Ziff. 1
bis 3 und 4b Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Berufungsrichtlinien
f¸r Professoren an bayerischen Fachhochschulen. Danach sind unter anderem
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse in einer mindestens f¸nfj”hrigen Praxis erforderlich, von
der mindestens 3 Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden
sein m¸ssen. Dar¸ber hinaus wird von der Bewerberin/dem Bewerber
erwartet, dass sie/er Aufgaben auf dem Gebiet der Weiterbildung ¸bernimmt
und ¸ber einschl”gige Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung
verf¸gt.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer am Tag
der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Universit”t ist bem¸ht, den Anteil der Frauen im
Lehrk–rper zu erh–hen und fordert sie deshalb zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bitte richten Sie die Bewerbungsunterlagen bis zum 12.
Juni 2001 als vertrauliche Personalsache an den Dekan des Fachbereichs
Betriebswirtschaft der Universit”t der Bundeswehr M¸nchen, Werner
Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg.
Universit”t der Bundeswehr M¸nchen
Im Fachbereich Betriebswirtschaft -
Fachhochschulstudiengang - ist ab dem 1. Oktober 2001 die
Professur (C 3) Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik
zu besetzen.
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden ausgezeichnete
Kenntnisse, praktische Erfahrungen und p”dagogische Eignung, nachgewiesen
durch einen langj”hrigen erfolgreichen Einsatz als Hochschullehrer auf
den Lehrgebieten Volkswirtschaftslehre und Milit”r–konomie verlangt.
Dabei werden die Bef”higung und Bereitschaft zur Durchf¸hrung von
Lehrveranstaltungen in den Pflichtf”chern der Volkswirtschaftslehre
einschlieþlich der Wirtschaftspolitik und der Finanzwissenschaften
vorausgesetzt. Sie/er ist ferner im Studienschwerpunkt Logistik f¸r das
Lehrangebot im Fach Milit”r–konomie verantwortlich. Ferner wird die
Ðbernahme von Lehrveranstaltungen im Rahmen von
Wahlpflichtveranstaltungen (z.B. Europ”ische Wirtschaftsintegration,
Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsgeographie) erwartet.
Das Studium wir erg”nzt durch erziehungs- und
gesellschaftswissenschaftliche Anteile (sog. EGA Studium). Von der
Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet, dass sie/er die Voraussetzungen
erf¸llt, die Studenten auf T”tigkeiten innerhalb und auþerhalb der
Bundeswehr, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden erfordern, vorzubereiten.
Die Aufgaben eines Professors im allgemeinen bestimmen
sich nach ß 43, die Einstellungsvoraussetzungen nach ß 44 Abs. 1 Ziff. 1
bis 3 und 4 b Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Berufungsrichtlinien
f¸r Professoren an bayerischen Fachhochschulen. Danach sind unter anderem
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse in einer mindestens f¸nfj”hrigen Praxis erforderlich, von
der mindestens 3 Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden
sein m¸ssen. Dar¸ber hinaus wird von der Bewerberin/dem Bewerber
erwartet, dass sie/er Aufgaben auf dem Gebiet der Weiterbildung ¸bernimmt
und ¸ber einschl”gige Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung
verf¸gt.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer am Tag
der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Universit”t ist bem¸ht, den Anteil der Frauen im
Lehrk–rper zu erh–hen, und fordert sie deshalb zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 12.
Juni 2001 als vertrauliche Personalsache an den Prodekan des
Fachbereichs Betriebswirtschaft der Universit”t der Bundeswehr M¸nchen,
85577 Neubiberg.*
Johannes-Nepomuk-Gymnasium der Benediktiner in Rohr
(Niederbayern)
Im Auftrag der Abtei der Benediktiner in Rohr schreibt
das Katholische Schulwerk in Bayern folgende Stelle aus:
Am Johannes-Nepomuk-Gymnasium der Benediktiner in Rohr
(Niederbayern) ist zum 1. August 2001 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Die Schule f¸hrt die neusprachliche Ausbildungsrichtung
und wird derzeit von ca. 720 Sch¸lerinnen und Sch¸lern besucht.
Der Schule ist ein Internat f¸r Knaben angegliedert.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 16 bzw.
Verg¸tungsgruppe I ABD bewertet.
Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist f¸r Beamte der
Besoldungsgruppen A 15 und A 16 m–glich.
Gesucht wird eine ¸berzeugende F¸hrungspers–nlichkeit
mit ausgewiesenen fachlichen und p”dagogischen F”higkeiten und
Lehrbef”higung f¸r Gymnasien in Bayern. Die Identifikation mit der Lehre
und den Werten der katholischen Kirche sowie Beteiligung am kirchlichen
Leben sind f¸r die Stelle Voraussetzung.
Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter
mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Tr”ger vertrauensvoll
zusammenarbeitet und eine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer
Umgebung nimmt.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 23.
Mai 2001 an das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Straþe
4, 80336 M¸nchen, Tel. 089/555 266, zu richten.
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