KWMBl I 2001 Nr. 6 30. M”rz 2001 und KWMBeibl Nr. 6*/2001

I. Rechtsvorschriften

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen


Spezialtraining erste Hilfe f¸r Lehrkr”fte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 14. Februar 2001 Nr. VI/8-S4402/44-6/2 952

Nach ß 21 (2) des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII), ist der Freistaat Bayern verpflichtet, im Benehmen mit den Tr”gern der gesetzlichen Sch¸lerunfallversicherung, dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV), der Bayerischen Landesunfallkasse (LUK) und der Unfallkasse M¸nchen (UKM), Regelungen ¸ber eine wirksame erste Hilfe im inneren Schulbereich zu treffen.

Es ist Aufgabe der Schulleitungen, daf¸r Sorge zu tragen, dass bei Sch¸lerunf”llen w”hrend schulischer Veranstaltungen wirksam erste Hilfe geleistet wird. Hierzu geh–rt, dass an der Schule bekannt ist, welche Personen als Ersthelfer zur Verf¸gung stehen und wer bei Sch¸lerunf”llen zu informieren ist (Ersthelfer und Schulleitung). Vor allem aber sollen m–glichst alle Lehrkr”fte und sonstige an Schulen t”tige Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverh”ltnis zum Freistaat oder zum Schultr”ger stehen, erste Hilfe leisten k–nnen und entsprechende Kenntnisse in angemessenen Zeitabst”nden auffrischen.

Zur Sicherstellung haben die Erste-Hilfe-Ausbildungsorganisationen, das Bayerische Rote Kreuz (BRK), die Johanniter Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), der Arbeiter Samariter Bund Deutschland (ASB) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) speziell f¸r Lehrkr”fte neben den bisher ¸blichen Erste-Hilfe-Ausbildungsprogrammen ein "Spezialtraining erste Hilfe f¸r Lehrkr”fte" entwickelt.

Organisation

Das Training umfasst vier Doppelstunden. Die Inhalte des Lehrgangs sind auf die am h”ufigsten vorkommenden Sch¸lerunf”lle zugeschnitten und erlauben zus”tzlich ein Eingehen auf Schwerpunkte einzelner Schularten.

Das "Spezialtraining erste Hilfe f¸r Lehrkr”fte" wird allen Lehrkr”ften in staatlichen, kommunalen und privaten Schulen angeboten, unabh”ngig von der F”cherverbindung.

Die Lehrg”nge finden in der Regel in einer Schule statt. Es k–nnen auch Lehrkr”fte aus benachbarten Schulen zusammengefasst werden. Es gelten die Regelungen der staatlichen Lehrerfortbildung. Veranstalter der Lehrg”nge sind die Schulen im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung, ggf. auch die Tr”ger der lokalen und regionalen Lehrerfortbildung (Schul”mter, MB-Dienststellen, Regierungen). Somit ist Dienst-Unfallschutz gew”hrleistet; f¸r Angestellte besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Es ist anzustreben, dass die Ausbildung nach jeweils drei Jahren wiederholt wird.

Kosten

Die Tr”ger der gesetzlichen Sch¸lerunfallversicherung in Bayern ¸bernehmen die Kosten f¸r das Spezialtraining nach Maþgabe ihrer Haushaltsmittel auf Antrag. Es ist das von den Versicherungstr”gern entwickelte Formblatt zu verwenden (abrufbar im Internet unter www.bayerguvv.de in der Rubrik Service bzw. f¸r die M¸nchner Schulen unter www.unfallkasse-muenchen.de). Der Antrag ist zun”chst vom Schulleiter auszuf¸llen und beim zust”ndigen Versicherungstr”ger einzureichen. Erst nach erfolgter Zusage der Kosten¸bernahme kann der Lehrgang durchgef¸hrt werden.

F¸r Lehrkr”fte in der 2. Phase der Lehrerausbildung werden durch die Unfallversicherungstr”ger keine Kosten ¸bernommen. F¸r sie gilt Abs. 5 der Bekanntmachung ¸ber die Ausbildung von Sch¸lern in erster Hilfe vom 4. Juni 1997 (KWMBl I S. 141)

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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KWMBeibl Nr. 6*/2001  30. M”rz 2001

  1. Vorbereitungsdienst der Fachlehrer - Rahmenprogramm - 
  2. Ausschreibung von Schulratsstellen 
  3. Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien 
  4. Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer Leiterin der Abteilung Verwaltung des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH 
  5. Praktikantenpr¸fung im Fach Hauswirtschaft gem”þ ß 52 Abs. 1 Nr. 1 der Lehramtspr¸fungsordnung I 
  6. Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt an Sonderschulen - Rahmenprogramm - 
  7. Anstellungspr¸fung (II. Lehramtspr¸fung) 2002 der Fachlehrer 
  8. Cambridge Certificates 
  9. Zweites Auswahlverfahren schulischer Mitglieder in den Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center 
  10. Ausschreibung von Rektorenstellen an staatlichen Realschulen 
  11. Woche des Waldes und Tag des Baumes 2001 
  12. Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Gymnasien 2003/I nach der Lehramtspr¸fungsordnung II 
  13. Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen - Rahmenprogramm - 
  14. 38. Bad Feilnbacher Chorwoche des Bayerischen S”ngerbundes vom 16. bis 22. April 2001 
  15. Pr¸fung 2002 zum "Staatlich gepr¸ften Betriebswirt" an Fachakademien f¸r Wirtschaft 
  16. Tagung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. vom 26. April mit 29. April 2001 in Bremen 
  17. Offene Stellen

Vorbereitungsdienst der Fachlehrer - Rahmenprogramm -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 23. Februar 2001 Nr. IV/3-S7111-4/30 642

In den Seminaren f¸r Fachlehreranw”rter ist im Schuljahr 2001/2002 das folgende Jahresthema zu behandeln:

Die Entwicklung einer Lehr- und Lernkultur erfordert eine kompetente Lehrkraft.

Die Teile A, B, C, sowie Ziffer II sind im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 7*/1998 (S. 73) ver–ffentlicht und gelten unver”ndert.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 27. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 911

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weiþenburg-Gunzenhausen wird zur Bewerbung f¸r Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen der F–rderschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch ¸ber die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierf¸r k–nnen sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erkl”rung beizuf¸gen, f¸r welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken ver–ffentlicht.

I. A. P a s c h e r
Ministerialdirigent


Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 6. M”rz 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/22 002

Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt in der Stadt N¸rnberg wird zur Bewerbung f¸r Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken ver–ffentlicht.

I. A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2001 Nr. VI/2-P5001/1-6/24 158

An folgendem Gymnasium ist ab September 2001 die Stelle des St”ndigen Stellvertreters / der St”ndigen Stellvertreterin zu besetzen:

Gymnasium Donauw–rth
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1312 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 38 Klassen und 109 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 79 hauptamtliche Lehrkr”fte.

Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der St”ndige Stellvertreter/die St”ndige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Teilzeit ist (in begrenztem Umfang) m–glich.
Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktion, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu geben.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Ausschreibung der Stelle eines Leiters oder einer Leiterin der Abteilung Verwaltung des FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2001 Nr. III/6-S1360-5/12 936

Das FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH, das Medieninstitut der L”nder in der Bundesrepublik Deutschland, ist Deutschlands gr–þter Pro-duzent von Medien f¸r Schule und Bildung. Es wird in der Rechtsform einer GmbH gef¸hrt, Gesellschafter sind alle L”nder in der Bundesrepublik Deutschland.

Ausgeschrieben wird die Stelle

eines Leiters oder einer Leiterin der Abteilung Verwaltung.

Das Arbeitsgebiet umfasst den betriebswirtschaftlich-kaufm”nnischen, den administrativen und personellen Bereich des Unternehmens.

Voraussetzung und Qualifikationen:

  • Akademische Ausbildung im kaufm”nnischen und/oder im administrativen Bereich,
  • Berufserfahrung an der Schnittstelle von –ffentlicher Verwaltung und privatwirtschaftlichem Sektor sowie im Personalwesen,
  • Kommunikations- und F¸hrungskompetenz,
  • analytisches und strategisches Denken,
  • ergebnisorientiertes Handeln.

Geboten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag nach BAT und die im –ffentlichen Dienst ¸bliche Zusatzversorgung. Die Stelle ist in die Verg¸tungsgruppe I eingruppiert.

Bewerbungen mit aussagef”higen Belegen der Kompetenz in den genannten Bereichen sind zu richten an:

FWU Institut f¸r Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinn¸tzige GmbH
Gesch”ftsf¸hrung
Bavariafilmplatz 3
Geiselgasteig
82031 Gr¸nwald bei M¸nchen
Tel. 0 89/64 97-3 39, -3 40
Fax 0 89/64 97-3 00
URL: http://www.fwu.de

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Praktikantenpr¸fung im Fach Hauswirtschaftswissenschaft gem”þ ß 52 Abs. 1 Nr. 1 der Lehramtspr¸fungsordnung I
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2001 Nr. V/1-S4061-PRA/17 714

Die Praktikantenpr¸fung im Fach Hauswirtschaftswissenschaft f¸r die Studierenden der Lehr”mter an Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Realschulen gem”þ ß 52 Abs. 1 Nr. 1 der Lehramtspr¸fungsordnung I (LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (GVBl S. 541) wird im Jahr 2001 wie folgt durchgef¸hrt:

F¸r die Studierenden der Technischen Universit”t M¸nchen
am Dienstag, den 9. Oktober 2001
Beginn 8.00 Uhr,

in der Landwirtschaftsschule,
Abteilung Hauswirtschaft,
Kl–tzlm¸llerstraþe 3, 84034 Landshut.

Die Pr¸fung richtet sich nach den Richtlinien ¸ber Ausbildung und Pr¸fung f¸r das Praktikum der Studierenden der Lehr”mter an Grundschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Realschulen der Fachrichtung Hauswirtschaft vom 9. Mai 1980 (KMBl I S. 431) in der jeweils g¸ltigen Fassung.

Zur Praktikantenpr¸fung wird zugelassen, wer

  1. eine insgesamt sechsmonatige praktische Ausbildung abgeleistet hat, die den Bestimmungen der Richtlinien entspricht, und
  2. die Erfahrungsberichte gefertigt hat.

Die Anmeldung zur Pr¸fung erfolgt sp”testens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Pr¸fung bei der zust”ndigen Regierung unter dem Hinweis "Praktikantenpr¸fung 2001 (mit Terminangabe!)".

Bewerber, die Praktika auþerhalb Bayerns abgeleistet haben, richten ihre Anmeldung, soweit die Praktika noch nicht anerkannt wurden, an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Salvatorstraþe 2, 80333 M¸nchen.

Der Anmeldung sind beizuf¸gen:

  1. Praktikantenvertr”ge,
  2. Praktikantenkarte, Zeugnisse oder sonstige Nachweise ¸ber die praktische Ausbildung,
  3. die geforderten Erfahrungsberichte,
  4. ggf. bereits erlassene Ministerialbescheide.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt an Sonderschulen - Rahmenprogramm -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 28. Februar 2001 Nr. IV/8-S8101-4/18 700

In den Studienseminaren f¸r das Lehramt an Sonderschulen ist im Schuljahr 2001/2002 folgendes allgemeine Thema im Rahmenprogramm Teil A zu behandeln:

Die Entwicklung einer Lehr- und Lernkultur erfordert eine kompetente Lehrkraft

Ferner sind die Inhalte in ß 15 Abs. 2 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung f¸r das Lehramt an Sonderschulen (ZALS) in der Fassung der Ÿnderungsbekanntmachung vom 31. Juli 1998 (GVBl S. 562) durchzuf¸hren.

Schwerpunktm”þig sind dabei aus Absatz 2 Nr. 1 Buchst.d) "Lehrplantheorie, Lehrplanentwicklung" im Hinblick auf die neuen Lehrpl”ne f¸r die Grundschulstufe der F–rderschulen und die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu den sonderp”dagogischen F–rderschwerpunkten zu behandeln.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Anstellungspr¸fung (II. Lehramtspr¸fung) 2002 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 5. M”rz 2001 Nr. IV/3-S7170-4/21 775

Die Anstellungspr¸fung (II. Lehramtspr¸fung) 2002 der Fachlehrer f¸r Werken, Technisches Zeichnen, Kurzschrift und Textverarbeitung sowie f¸r Handarbeit und Hauswirtschaft wird nach der Pr¸fungsordnung f¸r die Anstellungspr¸fungen (II. Lehramtspr¸fungen) der Fachlehrer - FPO II - vom 12. Dezember 1996, KWMBl I 1997 S. 50, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgef¸hrt. Sie ist eine Anstellungspr¸fung im Sinne des Art. 115 Abs. 1 BayBG und hat Wettbewerbscharakter.

Hierzu wird bekannt gegeben:

  1. Zur Pr¸fung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2001/2002 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesem wegen Nichtbestehens der Pr¸fung wieder ein-gestellt wurde (ß 12 Abs. 1 FPO II).
  2. Die Themenvergabe f¸r die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 25. bis 29. Juni 2001. Die Bearbeitungszeit betr”gt f¸nf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
  3. Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
    • Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 14. Februar bis 30. April 2002 statt.
    • Der schriftliche Teil der Pr¸fung findet am 25. M”rz 2002 statt.
    • Die m¸ndlichen Pr¸fungen finden im Zeitraum vom 21. Mai bis 24. Mai 2002 statt.
    • F¸r die Pr¸fungsteilnehmer 2002, die die Klausur nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2002 festgelegt.
  4. Zur Anstellungspr¸fung 2002 k–nnen zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt und bestanden haben.
    • Die Meldung zur Pr¸fung hat sp”testens zu erfolgen:
    • falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 18. Juli 2001
    • falls die bei der Erstablegung der Pr¸fung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aush”ndigung des Pr¸fungszeugnisses
      Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Pr¸fungsamt der jeweils zust”ndigen Regierung zu richten.
    • 4.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung (Wiederholungspr¸fung) zu der unter Nummer 3 genannten Terminen abzulegen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Cambridge Certificates
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 6. M”rz 2001 Nr. VI/6-S 5402/8 - 6/12 533

Das Cambridge Institut bietet auch f¸r das Jahr 2001 den Sch¸lern allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in Bayern die Abnahme der englischen Sprachdiplompr¸fungen der Universit”t Cambridge an.

Es stehen zur Zeit f¸nf Cambridge Zertifikatspr¸fungen, die jeweils die Teilbereiche H–rverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprechen umfassen, f¸r Sch¸ler aller Schularten mit unter-schiedlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der englischen Sprache zur Verf¸gung:

Key English Test (KET)
Preliminary English Test (PET)
First Certificate in English (FCE)
Certificate in Advanced English (CAE)
Certificate of Proficiency in English (CPE)

Durch erfolgreiches Ablegen der CAE - oder CPE - Pr¸fung kann der f¸r die Aufnahme eines Studiums in Groþbritannien ben–tigte Sprachnachweis f¸r eine Vielzahl von Universit”ten und Colleges erbracht werden.

Daneben weist ein nach Bestehen der Pr¸fung ausgestelltes Zertifikat bei Bewerbungen im In- und Ausland Kenntnisse und Fertigkeiten in der englischen Sprache auf verschiedenen Niveaus nach.

Die Cambridge-Pr¸fungen finden zweimal im Jahr statt und werden vom Cambridge Institut organisiert. Die n”chsten FCE -, CAE - und CPE - Pr¸fungen finden im Juni 2001 statt. (Anmeldeschluss: 10 Wochen vor der Pr¸fung).

F¸r weitere Ausk¸nfte und die Anmeldung zur Pr¸fung wenden sich Interessierte an:

Cambridge Institut
Hildegardstraþe 8
80539 M¸nchen
Tel. 0 89/29 16 85 22
Fax 0 89/2 90 47 38
e-mail: info@cambridgeinstitut.de

Informationen ¸ber die Cambridge Certificates finden sich auch im Internet unter
http://www.cambridge-efl.org.uk

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Zweites Auswahlverfahren schulischer Mitglieder in den Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 7. M”rz 2001 Nr. VI/7-S4400/13-6/14 501

Vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Mangels an Fachkr”ften im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften (MINT) wurde im vergangenen Jahr auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb”nde (BDA) ein "Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellene-Center an Schulen" gegr¸ndet. Diese Initiative hat zum Ziel, an einigen besonders profilierten Gymnasien den Unterricht in MINT-F”chern bestm–glich zu f–rdern und auf diese Weise m–glichst viele Sch¸lerinnen und Sch¸ler f¸r die Wahl eines entsprechenden Studiums zu gewinnen. Ein besonderes Anliegen ist die F–rderung hochbegabter Sch¸lerinnen und Sch¸ler.

Die teilnehmenden Gymnasien sollen in einem EDV- gest¸tzten Netzwerk verbunden und durch die M–glichkeit zu einem breit angelegten Erfahrungsaustausch, durch Kooperation mit Unternehmen, Hochschulen und Wirtschaftsorganisationen, durch regionale und ¸berregionale Veranstaltungen, durch externen und internen Wettbewerb (u.a. durch Teilnahme am j”hrlich ausgetragenen Siemens-Schulpreis) ideell und - soweit m–glich - materiell gef–rdert werden.
Zur Aufnahme in den Verein m¸ssen die Bewerber belegen, dass sie insbesondere im Fach Mathematik und mindestens einer Naturwissenschaft ein Unterrichtsniveau bieten, das ¸ber dem Ðblichen liegt.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Vereins www.mint-ec.de einzusehen.

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 34 Schulen, darunter drei bayerische Gymnasien, als Mitglieder bzw. als Anw”rter auf eine Mitgliedschaft ausgew”hlt. In diesem Jahr wird ein zweites Auswahlverfahren durchgef¸hrt. Interessierte Schulen richten ein formloses Schreiben an die Gesch”ftsstelle des Vereins MINT-EC (Herrn Burde, Verein MINT-EC, Breite Straþe 29, 10178 Berlin; e-mail: birde@bda-online.de), in dem sie ihren Wunsch zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren bekunden. In der Folge wird ihnen ein Fragebogen zur Bewerbung zugeleitet. Die Bewerbungen m¸ssen dann bis 20. Juli 2001 bei der Gesch”ftsstelle eingereicht werden.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Ausschreibung von Rektorenstellen an staatlichen Realschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 8. M”rz 2001 Nr. V/3-P6001/1-5/25 556

Die Stelle des Realschulrektors/der Realschulrektorin ist an folgenden staatlichen Realschulen zu besetzen:

Arnstein (BesGr. A 14 + AZ bzw. A 15)
Augsburg II (BesGr. A 15)
Bad Aibling (BesGr. A 15)
Freising (BesGr. A 15)
Karlstadt (BesGr. A 14 + AZ bzw. A 15)
Neufahrn (BesGr. A 14 + AZ)
Pfaffenhofen (BesGr. A 15)
Roding (BesGr. A 14 + AZ)
Thannhausen (BesGr. A 15)
Senefelder-Schule Treuchtlingen -Realschulzug- (BesGr. A 15)
Zwiesel (BesGr. A 14 + AZ)

 

Um diese Stellen k–nnen sich Lehrkr”fte des staatlichen Realschuldienstes bewerben, die mindestens seit drei Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Laufbahn der Realschullehrer innehaben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (ß 7 Abs. 3 BayGlG).

Bei ansonsten gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt ber¸cksichtigt.

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes

Die Schulleitung wird gebeten, die Lehrkr”fte umgehend auf diese Ausschreibung hinzuweisen. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkr”fte zu verst”ndigen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Woche des Waldes und Tag des Baumes 2001
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus und des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Landwirtschaft und Forsten vom 8. M”rz 2001 Nr. VI/8-S4430/3-6/17 674

Die Schulen werden gebeten, den Sch¸lern auch in diesem Jahr die Bedeutung der Waldbewirtschaftung f¸r die bestm–gliche Erf¸llung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes einschlieþlich der Holzproduktion verst”rkt nahe zu bringen und beispielsweise Unterrichtsg”nge in die heimatliche Natur vorzusehen. Es wird insbesondere empfohlen, Lehrveranstaltungen und Unterrichtsg”nge unter Beteiligung und fachlicher F¸hrung von Forstbeamten durchzuf¸hren. Die "Woche des Waldes" findet in der Zeit vom 18. bis 24. Juni 2001 unter dem Leitthema

"Gute Noten f¸r den Wald!
Bayerns W”lder erhalten G¸tesiegel."

statt. Dazu wird Informationsmaterial bereitgestellt. Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zust”ndigem Forstamt vereinbart werden. N”here Informationen und Forstamtsadressen: http://www.forst.bayern.de

F¸r Veranstaltungen zum "Tag des Baumes", die in diesem Jahr unter dem Thema

"Mensch und Baum"

stehen, bietet die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Bayern e.V. (SDW) ein zus”tzliches Angebot, das von den staatlichen Forst”mtern ebenfalls unterst¸tzt wird.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (Tel.: 0 89/28 43 94; Fax: 0 89/28 19 64; E-Mail: sdwbayern@t.online.de) stellt dazu u.a. Merkbl”tter zur Verf¸gung, die ¸ber das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus an die Schulen, ¸ber das Bayerische Staatsministerium f¸r Landwirtschaft und Forsten an die Forstbeh–rden und ¸ber die Regierungen an die sonstigen Stellen verteilt werden. Sie k–nnen dort oder bei der SDW ab Mitte April 2001 angefordert werden. Ðber die Verteilung der Merkbl”tter an die Sch¸ler, die vom Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus bef¸rwortet wird, entscheidet der Schulleiter (ß 125 Abs. 1 GSO, ß 110 Abs. 1 RSO, ß 69 Abs. 1 VSO und entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der ¸brigen Schularten).

Filme und Diaserien, die auch andere Themen zur "Woche des Waldes" oder zum "Tag des Baumes" behandeln, k–nnen bei allen Landes-, Kreis- und Stadtbildstellen ausgeliehen werden. ß 23 Abs. 1 GSO, ß 24 Abs. 1 RSO, ß 15 Abs. 1 VSO und die entsprechenden Paragraphen der Schulordnungen der ¸brigen Schularten sind dabei zu beachten.

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

Bayerisches Staatsministerium  f¸r Landwirtschaft und Forsten

I.A. Dr. S c h r e y e r
Ministerialdirektor

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Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Gymnasien 2003/I nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 9. M”rz 2001 Nr. III/8-S 5154-PRA/6 722

I.

Die Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003 nehmen an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Gymnasien 2003/I nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:

  • die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 2. Mai 2001 bis 13. Juli 2001 an der Seminarschule,
  • die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 12. November 2001 bis 19. Juli 2002 an der Einsatzschule,
  • die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 14. Oktober 2002 bis 13. Dezember 2002 an der Seminarschule,
  • die Klausur am 4. Oktober 2002 an der Seminarschule und
  • die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 14. Oktober 2002 bis 13. Dezember 2002 an der Seminarschule.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

II.

Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003, die eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatspr¸fung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den –rtlichen Pr¸fungsleitern (Seminarvorst”nden) eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.

III.

An der Zweiten Staatspr¸fung 2003/I nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2002/2004 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2001/2003 zugewiesen. Sie legen die Einzelpr¸fungen wie folgt an der Seminarschule ab:

  • die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 2. Mai 2002 bis 14. Juni 2002,
  • die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 17. Juni 2002 bis 11. Oktober 2002.

F¸r die 3. Pr¸fungslehrprobe, die Klausur und die m¸ndliche Pr¸fung gelten die Termine von Abschnitt I.

F¸r den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das Thema hierf¸r bis sp”testens 25. April 2002 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von ß 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und nicht bestanden haben (ß 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung muss sp”testens am 23. September 2002 beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungspr¸fung (Pr¸fungslehrprobe und m¸ndliche Pr¸fung) findet in der Zeit vom 4. Oktober 2002 bis 13. Dezember 2002 an einer Seminarschule statt.

IV.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und bestanden haben (ß 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung f¸r die Zulassung ist

  1. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I bestanden haben, dass sie
    • sich bis sp”testens 2. M”rz 2002 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 1. Juni 2002 (bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten schriftli-chen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden,
    • der Meldung die in ß 16 Abs. 3 LPO II verlangten Unterlagen beif¸gen und
    • mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
  2. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II bestanden haben, dass sie
    • sich bis sp”testens 23. September 2002 zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden und
    • gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.

Diese Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung (Wiederholung der Pr¸fung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) bzw. in der Zeit vom 30. September 2002 bis 13. Dezember 2002 (Pr¸fungslehrproben) abzulegen.
Das Thema f¸r eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist vom Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 25. April 2002 einzuholen.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und bestanden haben (ß 32 Abs. 2 LPO II). Die S”tze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

V.

In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderten und Gleichgestellten kann f¸r die Fertigung der Klausur ein Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung gew”hrt werden. Antr”ge sind rechtzeitig mit den entsprechenden Nachweisen ¸ber den –rtlichen Pr¸fungsleiter (Seminarvorstand) an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen - Rahmenprogramm -

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 12. M”rz 2001 Nr. IV/4-S7101-4/21 505

Die Inhalte der Ausbildung in den Seminaren f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen sind in ' 15 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen (ZALGH) formuliert.

In den Seminaren f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen ist im Schuljahr 2001/2002 in Teil A P”dagogik (insbesondere Schulp”dagogik) und P”dagogische Psychologie das folgende Jahresthema zu behandeln:

Die Entwicklung einer Lehr- und Lernkultur erfordert eine kompetente Lehrkraft.

Die Teile A, B, C, D, E, F des Rahmenprogramms sind im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 4*/1997 (S. 57) ver–ffentlicht und gelten unver”ndert.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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38. Bad Feilnbacher Chorwoche des Bayerischen S”ngerbundes vom 16. bis 22. April 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 12. M”rz 2001 Nr. III/7-P4160/6-6/20 341

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus erkennt die 38. Bad Feilnbacher Chorwoche des Bayerischen S”ngerbunds vom 16. bis 22. April 2001 in den R”umen der Volks-schule von Bad Feilnbach als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Musiklehrkr”fte aller Schularten an. Dienstbefreiung ist nicht erforderlich, da die Veranstaltung in den Osterferien liegt.

Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer k–nnen aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung nicht gew”hrt werden.

Informationen und Anmeldung:

Bayerischer S”ngerbund
Hans-Urmiller-Ring 24
82515 Wolfratshausen
Tel.: 0 81 71/1 01 82
FAX: 0 81 71/1 81 55

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Pr¸fung 2002 zum "Staatlich gepr¸ften Betriebswirt" an Fachakademien f¸r Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 13. M”rz 2001 Nr. VII/4-S9500/8-8-7/17 865

  1. Rechtsgrundlagen
    Die Durchf¸hrung der Pr¸fung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung f¸r zweij”hrige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO).
  2. Abschlusspr¸fung zum "Staatlich gepr¸ften Betriebswirt"
    • Studierende an –ffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien f¸r Wirtschaft haben in folgenden F”chern schriftliche Pr¸fungsaufgaben zu bearbeiten:
      Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in den beiden Schwerpunktf”chern des jeweils gew”hlten Schwerpunkts (ß 69 Abs. 3 FakO).
    • "Andere Bewerber" (Bewerber, die keiner Fachakademie f¸r Wirtschaft angeh–ren oder an der besuchten Fachakademie die Abschlusspr¸fung nicht ablegen k–nnen) k–nnen nach ß 36 FakO an der staatlichen Abschlusspr¸fung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gem”þ ß 37 FakO erf¸llen.
      "Andere Bewerber" haben im Rahmen der Abschlusspr¸fung die gleichen schriftlichen Pr¸fungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.
      Dar¸ber hinaus haben sie in den F”chern
      - Rechnungswesen
      - Recht
      - Wirtschaftsmathematik mit Statistik
      - Englisch
      (Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgew”hlten Erg”nzungsf”chern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Pr¸fungsausschuss gestellt (ß 69 Abs. 4 FakO).
      Die Zulassung zur staatlichen Abschlusspr¸fung als "anderer Bewerber" ist bis sp”testens 1. M”rz 2002 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in ß 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizuf¸gen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der "andere Bewerber" gepr¸ft werden m–chte. Ðber den Antrag wird schriftlich entschieden.
    • Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlusspr¸fung an Fachakademien f¸r Wirtschaft findet in der Zeit vom 25. Juni bis 28. Juni 2002 nach folgendem Pr¸fungsplan statt:

      Tag  Fach  Bearbeitungszeit
      Dienstag, 25. Juni 2002 Betriebswirtschaft 180 Minuten
      Mittwoch, 26. Juni 2002 Volkswirtschaft 120 Minuten
      Donnerstag, 27. Juni 2002 Das nach Nr. 2.1 gew”hlte Schwerpunktfach I 150 Minuten
      Freitag, 28. Juni 2002 Das nach Nr. 2.1 gew”hlte Schwerpunktfach II 150 Minuten

Die Pr¸fungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine f¸r die von den "anderen Bewerbern" nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Pr¸fungsf”cher werden von den Schulen festgelegt und den "anderen Bewerbern" im Zulassungsschreiben zur Pr¸fung mitgeteilt.

  • Der m¸ndliche Teil der staatlichen Abschlusspr¸fung richtet sich nach ß 28 FakO.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Tagung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. vom 26. April bis 29. April 2001 in Bremen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 14.03.2001 Nr. VI/6-P 5160/8-6/24 184

Die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V. veranstaltet vom 26. April bis 29. April 2001 in Bremen eine Tagung zum Thema "Shakespeare: Vom Globe zur Globalisierung".

Weitere Ausk¸nfte insbesondere zu den Anmeldemodalit”ten erteilt die
Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V.
Windischenstraþe 4-6
99423 Weimar
Tel./Fax 0 36 43/90 40 76
e-mail: shakespeare@shakespeare-gesellschaft.de

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus erkennt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung an. F¸r Donnerstag, den 26. April und Freitag, den 27. April kann Dienstbefreiung erteilt werden, sofern es die schulischen Belange zulassen. Den Tr”gern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, f¸r ihren Bereich ”hnlich zu verfahren. Die Gew”hrung eines Reisekostenzuschusses ist nicht m–glich.

Das sehr umfangreiche Programme finden Sie in KWMBeibl Nr. 6*/2001  30. M”rz 2001 

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Offene Stellen

Stellenangebote im deutschen Auslandsschulwesen

Die folgende Stelle f¸r Schulleiter(innen) ist zu besetzen:

Deutsche H–here Privatschule Windhoek, Namibia

Besetzungsdatum: 9. September 2002
Bewerbungsende: 31. Mai 2001

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 13
Sch¸lerzahl: 959
Reifepr¸fung
Sekundarabschluss des Landes

Lehrbef”higung der Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16
Englischkenntnisse sind erforderlich

Vom Schulleiter bzw. von der Schulleiterin werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst erwartet.

Frageb–gen f¸r die Bewerbung k–nnen beim Kultusministerium oder beim Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - Barbarastraþe 1, Postfach 680169, 50728 K–ln, angefordert werden.

Das Original der Bewerbung und ein Abdruck sind auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - zu richten.

Je ein Abdruck des Antrags, eines ausgef¸llten Fragebogens, einer Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung und eines handschriftlichen Lebenslaufes ist direkt an die Zentralstelle sowie an das im Kultusministerium zust”ndige Mitglied des Bund-L”nder-Ausschusses f¸r schulische Arbeit im Ausland, Herrn Ministerialrat Freund, Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Salvatorstraþe 2, 80333 M¸nchen, zu richten.

Bewerber(innen) m¸ssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungsgruppen bereits innehaben und d¸rfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Neue Altersgrenze ab 2002!)

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© StMUK Ref. II/5