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KWMBl I 2001 Nr. 5 15. M”rz 2001
Inhalt Seite
I. Rechtsvorschriften
II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
-
Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern"
- Dienstanweisung f¸r die Fachbetreuer f¸r den Unterricht bei Sch¸lerinnen
und Sch¸lern nichtdeutscher Muttersprache und f¸r interkulturelle
Erziehung
an Grund- und Hauptschulen
- Zulassung von Lernmitteln
III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
Brosch¸re "Lehrerfortbildung
in Bayern"
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. III/7-P4103-6/8 917
Technische Innovationen im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung
erm–glichen die Reduzierung der Auflagenh–he der Brosch¸re
"Lehrerfortbildung in Bayern" bei Aufrechterhaltung des
bisherigen Informationsstandes der Schulen. Ab Heft 61, dessen
Auslieferung f¸r Mai 2001 vorgesehen ist, steht die Brosch¸re den
Schulen daher sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form zur
Verf¸gung.
Dem entspricht folgende Neuregelung, die ab Heft 61 gilt:
- Alle Schulen erhalten einheitlich je 1 gedrucktes Exemplar der
Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern".
- Der volle Inhalt der Brosch¸re kann voraussichtlich ab Mai 2001
zugleich im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://alp.dillingen.de.
Schulen, die auf mehrere Schulgeb”ude oder Schulorte verteilt sind,
werden gebeten, verst”rkt auf das Angebot im Internet zur¸ckzugreifen.
- Falls eine derzeit noch unzureichende EDV-Ausstattung den R¸ckgriff
auf das Internet an der Schule ausschlieþt, k–nnen Schulen ggf. eine
weitere Brosch¸re aus dem Bestand gedruckter Restexemplare
schriftlich beim Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Ref.
III/7, 80327 M¸nchen anfordern.
Das Schwerpunktprogramm der Brosch¸re "Lehrerfortbildung in
Bayern" ist nicht nur Planungsgrundlage f¸r Lehrg”nge der zentralen
Lehrerfortbildung, sondern zugleich als Leitlinie f¸r die innere
Schulentwicklung an den einzelnen Schulen zu verstehen. Es wird deshalb
darum gebeten, dass die Brosch¸re auch bei einschl”gigen Veranstaltungen
der schulinternen Lehrerfortbildung zur Kenntnis genommen wird.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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KWMBeibl Nr. 5*/2001
15. M”rz 2001
- Ausschreibung von Schulratsstellen
- Beurlaubung von Sch¸lern zur Teilnahme an
Sportveranstaltungen und -lehrg”ngen
- Einstellungspr¸fung zum staatlichen
Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an
Berufsschulen in Bayern und f¸r Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an
beruflichen Schulen
- Ausschreibung der Stelle eines
Sonderschulkonrektors/einer Sonderschulkonrektorin als st”ndiger
Vertreter/st”ndige Vertreterin des Direktors der Bayerischen
Landesschule f¸r K–rperbehinderte
- Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der
staatlichen Gymnasien
- Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters
im Bereich der
staatlichen Gymnasien
- Nachqualifikation von langj”hrig an F–rderschulen t”tigen
Grundschullehrern, Hauptschullehrern und Volksschullehrern zu
Sonderschullehrern
- Zweite Staatspr¸fungen 2002 f¸r das Lehramt an Grundschulen und
das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
- Berufsbegleitende sonderp”dagogische Zusatzausbildung f¸r das
Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen
- Unterrichtst”tigkeit in New York City im Rahmen des Programms
"Professional Teacher Development" des New York City Board
of Education ab September 2001 zur Vorbereitung von zweisprachigem
Unterricht in Bayern
- Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes der Lehrkr”fte und
Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V.
- Besetzung der Stelle der Leiterin/ des Leiters des Studienkollegs
bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Coburg
- Offene Stellen
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 903
Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt
im Landkreis Haþberge wird zur Bewerbung f¸r Beamte/Beamtinnen aus der
Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen der F–rderschulen
(Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines
weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird
gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch ¸ber die Besetzung dieser
Schulratsstelle entschieden. Hierf¸r k–nnen sich auch Lehrer und
Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die
Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß
1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige
Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.
Den Gesuchen ist deshalb eine Erkl”rung beizuf¸gen, f¸r welche
Stelle(n) die Bewerbung gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort
selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung
des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb
besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen
Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken ver–ffentlicht.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 905
Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt im
Landkreis Kelheim wird zur Bewerbung f¸r Lehrer und Lehrerinnen an
Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich
Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen
bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des
Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11.
Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt
der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort
selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung
des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb
besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Der bisherige Inhaber der Stelle war als st”ndiger Vertreter des
fachlichen Leiters des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Kelheim in die
BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von
Niederbayern nach Besetzung der Stelle gem. ß 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG
bestellt.
Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen
Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern ver–ffentlicht.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 20. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 902
Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt
im Landkreis Wunsiedel wird zur Bewerbung f¸r Beamte/Beamtinnen aus der
Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen oder F–rderschulen
(Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines
weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird
gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch ¸ber die Besetzung dieser
Schulratsstelle entschieden. Hierf¸r k–nnen sich auch Lehrer und
Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die
Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß
1 der Verordnung vom 11.05.1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige
Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.
Den Gesuchen ist deshalb eine Erkl”rung beizuf¸gen, f¸r welche
Stelle(n) die Bewerbung gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort
selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung
des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb
besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen
Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken ver–ffentlicht.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Beurlaubung von Sch¸lern zur
Teilnahme an Sportveranstaltungen und -lehrg”ngen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. V/7-S4321/1-6/1292
- Die Beurlaubung von Sch¸lern durch die Schule zur aktiven Teilnahme
an folgenden Sportveranstaltungen und Vorbereitungslehrg”ngen wird
durch das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus generell bef¸rwortet,
wenn sie von einem dem Deutschen Sportbund oder dem Bayerischen
Landes-Sportverband angeschlossenen Verband oder Verein als Teilnehmer
benannt wurden f¸r:
- Olympische Spiele und dazugeh–rige Vorbereitungswettk”mpfe
- Welt- und Europameisterschaften sowie Welt- und
Europapokalwettbewerbe
- internationale L”nderwettk”mpfe
- Endk”mpfe um Deutsche Meisterschaften
- Endk”mpfe um Bayerische Meisterschaften (einschlieþlich Sch¸ler-,
Jugend- und Juniorenmeisterschaften und entsprechende Bayerische
Meisterschaften f¸r Kinder bzw. Jugendliche).
- Dar¸ber hinaus bef¸rwortet das Bayerische Staatsministerium f¸r
Unterricht und Kultus die Beurlaubung von Sch¸lern zur Teilnahme an
den in der Anlage aufgelisteten Veranstaltungen.
Die Auflistung ist ein unverbindlicher Hinweis auf f¸r Sch¸ler
geeignete und wichtige Sportveranstaltungen und -lehrg”nge; es steht
den Schulleitern frei, in p”dagogischer Verantwortung auch f¸r
andere, nicht genannte Sportveranstaltungen und -lehrg”nge
Beurlaubung zu gew”hren. F¸r die Vereine besteht keine
Verpflichtung, wegen der Beurlaubung von Sch¸lern Veranstaltungen
vorab an das Staatsministerium zu melden und die Beurlaubung
genehmigen zu lassen. Die Ver–ffentlichung soll der Erleichterung der
Arbeit der Schulleiter und Sportverb”nde dienen.
- Der Antrag auf Beurlaubung ist durch die Erziehungsberechtigten und
bei vollj”hrigen Sch¸lern durch diese selbst bei der jeweiligen
Schule einzureichen. Die Entscheidung trifft nach den Bestimmungen der
Schulordnungen f¸r die einzelnen Schularten der Leiter der Schule.
Vers”umnisse, die durch die Beurlaubung der Sch¸ler vom Unterricht
entstehen, gehen zu Lasten der Sch¸ler.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Teilzeitsch¸lern die Beurlaubung
vom Unterricht der Berufsschule nicht die erforderliche Beurlaubung durch
den Betrieb ersetzt.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Einstellungspr¸fung zum
staatlichen Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt der gewerblichen
Fachlehrer an Berufsschulen in Bayern und f¸r Fachlehrer f¸r
Schreibtechnik an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 13. Februar 2001 Nr. VII/2-S9032-7/11 824
Am 1. Oktober 2001 beginnt der einj”hrige Vorbereitungsdienst f¸r das
Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen und der Fachlehrer f¸r
Schreibtechnik nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Pr¸fungsordnung f¸r
das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen und der
Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB)
vom 21. April 1997 (GVBl S. 154), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom
3. M”rz 2000 (GVBl S. 334).
Die Teilnehmer am Vorbereitungsdienst m¸ssen eine Einstellungspr¸fung
(Ausleseverfahren) erfolgreich abgelegt haben. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht in allen Fachrichtungen, in denen eine Einstellungspr¸fung
durchgef¸hrt wird, ab Oktober 2001 eine Ausbildung erfolgt. Die
Fachrichtungen und Berufe, in denen die Ausbildung von Fachlehrern am
Staatsinstitut, Abteilung IV, Beckenweiherallee 19, 91522 Ansbach,
durchgef¸hrt wird, werden zu einem
sp”teren Zeitpunkt festgelegt.
Die Einstellungspr¸fung 2001 wird f¸r folgende berufliche
Fachrichtungen durchgef¸hrt:
B”cker/ Konditoren
Elektrotechnik: Energietechnik
Fleischer
Floristen*
Fris–re
Glas-Apparatebauer*
Hotelmeister
Kfz-Mechaniker
K¸chenmeister
Landmaschinenmechaniker*
Maler und Lackierer
Metalltechnik: Fertigungstechnik
Metalltechnik: Installationstechnik
Metalltechnik: Metallbau
Raumausstatter*
Tischler
Zimmerer
Fachlehrer f¸r Schreibtechnik.
* Die Fachrichtung wird nur f¸r bereits hauptberuflich t”tige Lehrkr”fte
angeboten.
Zu der Einstellungspr¸fung k–nnen nur Bewerber zugelassen werden, die
eine einschl”gige Fortbildungspr¸fung in der jeweiligen Fachrichtung (z.
B. Meisterpr¸fung, Technikerpr¸fung) mit einem Notendurchschnitt von
mindestens 3.0 abgeschlossen haben. Bei einer sehr groþen Anzahl von
Bewerbern in einer Fachrichtung kann ein besserer Notendurchschnitt
festgesetzt werden.
Die Einstellungspr¸fung f¸r den Vorbereitungsdienst der gewerblichen
Fachlehrer findet am
19. April 2001 statt. Die Einstellungspr¸fung f¸r den
Vorbereitungsdienst der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik findet am 19.
April 2001 statt. Ort und Zeit werden den Bewerbern schriftlich
mitgeteilt. Ðber die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird nach Durchf¸hrung
der Einstellungspr¸fungen entschieden.
Anmeldungen von freien Bewerbern (freie Bewerber sind
diejenigen, die nicht mit befristetem hauptberuflichem Arbeitsvertrag an
Berufsschulen eingesetzt werden) f¸r die Teilnahme an den
Einstellungspr¸fungen sind bis sp”testens 5. M”rz 2001 an das
Staatsinstitut f¸r die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. IV,
Beckenweiherallee 19, 91522 Ansbach, zu richten (formlos, jedoch mit
genauer Bezeichnung des Berufsabschlusses laut Zeugnis der beruflichen
Fortbildungspr¸fung, z. B. Bezeichnung der Meisterpr¸fung,
gegebenenfalls mit Schwerpunkt).
Zur Einstellungspr¸fung f¸r den Vorbereitungsdienst der gewerblichen
Fachlehrer kann zugelassen werden, wer alle folgenden
Voraussetzungen erf¸llt:
- Erfolgreicher Abschluss der Meisterpr¸fung im Handwerk
oder
der Industriemeisterpr¸fung
oder
der Technikerpr¸fung einer –ffentlichen oder staatlich anerkannten
Technikerschule
jeweils in einer f¸r die Ausbildung einschl”gigen Fachrichtung oder
einem einschl”gigen Beruf;
- Nachweis einer mindestens zweij”hrigen entsprechenden beruflichen T”tigkeit
im Handwerk, in der Industrie oder im –ffentlichen Dienst nach
Bestehen der Meisterpr¸fung oder der staatlichen Technikerpr¸fung
(die T”tigkeiten im –ffentlichen Dienst m¸ssen auþerhalb des
Schuldienstes verbracht sein).
- Der Bewerber/die Bewerberin muss die allgemeinen beamtenrechtlichen
Voraussetzungen erf¸llen und die f¸r den Beruf einer Lehrkraft
erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen.
Die Regierungen und kommunalen Schultr”ger werden gebeten, bereits
hauptberuflich t”tige Fachlehrer-Anw”rter, welche die
Zulassungsvoraussetzungen erf¸llen und sich der Einstellungspr¸fung
unterziehen m¸ssen, bis zum 12. M”rz 2001 formlos an das
Staatsinstitut f¸r die Ausbildung von Fachlehrern, Ansbach, zu melden.
Die Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Name, Vorname Geburtsdatum,
- Privatanschrift,
- genaue Bezeichnung des Berufsabschlusses laut Meisterpr¸fungs- oder
Technikerzeugnis mit Zeugnisdatum,
- Schulanschrift,
- Beginn der hauptberuflichen T”tigkeit.
Die gemeldeten Bewerber werden rechtzeitig vom Staatsinstitut zur
Einstellungspr¸fung eingeladen.
Zur Einstellungspr¸fung der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an
beruflichen Schulen kann zugelassen werden, wer alle folgenden
Zulassungsvoraussetzungen erf¸llt:
- Nachweis einer kaufm”nnischen beruflichen Qualifikation durch
erfolgreichen Abschluss einer Fortbildungspr¸fung in einer einschl”gigen
Fachrichtung gem”þ ß 46 Berufsbildungsgesetz; an die Stelle der
Fortbildungspr¸fung kann der erfolgreiche Abschluss einer –ffentlichen
oder staatlich anerkannten Fachakademie f¸r Wirtschaft (Staatlich
gepr¸fter Betriebswirt/Staatlich gepr¸fte Betriebswirtin) treten.
Einschl”gige Fortbildungspr¸fungen gem”þ ß 46 BBiG sind
insbesondere:
- die Abschl¸sse als Fachwirt/Fachwirtin und
Fachkaufmann/Fachkauffrau
- der Abschluss als B¸rovorsteher/in, Arztfachhelfer/in,
Zahnmedizinische(r) Fachhelfer/in oder Zahnmedizinische(r)
Verwaltungshelfer/in.
- Der Bewerber/die Bewerberin muss die allgemeinen beamtenrechtlichen
Voraussetzungen erf¸llen und die f¸r den Beruf einer Lehrkraft
erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen.
- Der Bewerber/die Bewerberin muss die notwendigen Fertigkeiten der
Kurzschrift und der Textverarbeitung in einer vom Staatsinstitut
durchgef¸hrten Pr¸fung nachweisen. Diese Pr¸fung braucht nicht
abzulegen, wer bereits die Staatspr¸fungen in Textverarbeitung und in
Kurzschrift erfolgreich absolviert hat.
Das Staatsinstitut teilt bis sp”testens 29. Juni 2001 den zust”ndigen
Regierungen bzw. kommunalen Schultr”gern das Ergebnis der Einstellungspr¸fungen
mit.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Ausschreibung der
Stelle eines Sonderschulkonrektors / einer
Sonderschulkonrektorin als st”ndiger
Vertreter / st”ndige Vertreterin des Direktors der Bayerischen
Landesschule f¸r K–rperbehinderte
Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom
14. Februar 2001Nr. IV/9ñP8023/7-4/5 649
Die Stelle eines Sonderschulkonrektors / einer
Sonderschulkonrektorin als st”ndiger Vertreter / st”ndige Vertreterin des
Direktors der Bayerischen Landesschule f¸r K–rperbehinderte in M¸nchen (BesGr.
A 14 + AZ) wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Stelle ist zum 1. August 2001 zu besetzen.
Die Einrichtung umfasst Volksschule, Berufsfachschule und
Wirtschaftsschule f¸r K–rperbehinderte, letztere mit ÷ffnung f¸r
Sch¸ler und Sch¸lerinnen ohne sonderp”dagogischen F–rderbedarf nach Art.
20 Abs. 5 BayEUG.
Angeschlossen sind eine Schulvorbereitende Einrichtung,
Internat und Tagesst”tte, physio- und ergotherapeutische Abteilung,
Berufsvorbereitungsjahr, Ausbildungswerkst”tten (derzeit im
Werkstattverbund mit der Bayerischen Landesschule f¸r Blinde) sowie Mobiler
Sonderp”dagogischer Dienst.
Wegen der Zusammensetzung der Sch¸lerschaft wird von dem
k¸nftigen Stelleninhaber / der k¸nftigen Stelleninhaberin eine
Qualifikation in den Fachrichtungen K–rperbehindertenp”dagogik,
Lernbehindertenp”dagogik, Geistigbehindertenp”dagogik,
Verhaltensgest–rtenp”dagogik oder Sprachbehindertenp”dagogik erwartet.
Da die Einrichtung ¸ber einen hohen technischen Standard
verf¸gt, sind Kenntnisse und Erfahrung im Bereich IT Voraussetzung.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am
Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine
Erh–hung des Frauenanteils an. Frauen werden deshalb besonders
aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung
bevorzugt ber¸cksichtigt.
Bewerbungen sind bis zum 2. April 2001 an das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus zu richten.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Besetzung von
Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. VI/2-P5001/1-6/19 354
An folgenden Gymnasien ist ab August 2001 die Stelle des Schulleiters /
der Schulleiterin zu besetzen:
- Aventinus-Gymnasium Burghausen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(507 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 16 Klassen und 49
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 36 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(817 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 83
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 52 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Miesbach
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(1030 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 32 Klassen und 82
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 66 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Wertingen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches
und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(964 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 81
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Carl-Orff-Gymnasium Unterschleiþheim
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(1200 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 34 Klassen und 105
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 81 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Stein
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (973 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 29 Klassen und 76
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 63 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Peutinger-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein
als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Sozialwissenschaftliches
Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (741 Sch¸lerinnen
und Sch¸ler in 22 Klassen und 74 Kollegstufenkursen). An der Schule
unterrichten 53 hauptamtliche Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium
mit Studienseminar.
- Benedikt-Stattler-Gymnasium K–tzting
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein
als erster Pflichtfremdsprache (646 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 19
Klassen und 63 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 45
hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Rottmayr-Gymnasium Laufen
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein
als erster Pflichtfremdsprache (1023 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 34
Klassen und 77 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 66
hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Theresien-Gymnasium M¸nchen
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Europ”isches
Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (525 Sch¸lerinnen
und Sch¸ler in 16 Klassen und 66 Kollegstufenkursen). An der Schule
unterrichten 40 hauptamtliche Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium
mit Studienseminar.
- Gymnasium Pullach
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster
Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches
Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (630 Sch¸lerinnen
und Sch¸ler in 20 Klassen und 60 Kollegstufenkursen). An der Schule
unterrichten 49 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Puchheim
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (816 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 78
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 58 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Matthias-Gr¸newald-Gymnasium W¸rzburg
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster
Pflichtfremdsprache sowie ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als
erster Pflichtfremdsprache (700 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 24 Klassen
und 65 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 57 hauptamtliche
Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und
Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit
den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang
und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu
bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter /
die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung
nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer
Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit
einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das
Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger
als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss
die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung
und Bef”higung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf
die angestrebte Schulleitert”tigkeit, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten
wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten
und zur Vorlage beim Staatsministerium |
2 Wochen
4 Wochen |
nach Erscheinen des Amtsblattes.
Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu
geben.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Besetzung von Stellen des St”ndigen
Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. VI/2-P5001/1-6/19 355
An folgenden Gymnasien ist ab August 2001 die Stelle des St”ndigen
Stellvertreters/der St”ndigen Stellvertreterin zu besetzen:
- Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(625 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 53
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 39 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Graf-Rasso-Gymnasium F¸rstenfeldbruck
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches
und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(999 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 30 Klassen und 81
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 63 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster
Pflichtfremdsprache (903 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 77
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 57 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium K–nigsbrunn
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(1042 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 32 Klassen und 76
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Pfarrkirchen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster
Pflichtfremdsprache (844 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 24 Klassen und 84
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 56 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Wertingen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches
und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(964 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 81
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Geretsried
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(936 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 29 Klassen und 87
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Oberhaching
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(966 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 90
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 69 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches,
Mathematisch-naturwissenschaftliches und Europ”isches Gymnasium mit
Latein als erster Pflichtfremdsprache (466 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in
17 Klassen und 50 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 36
hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Robert-Schumann-Gymnasium Cham
Die Schule ist ein Humanistisches und Neusprachliches mit Latein als
erster Pflichtfremdsprache (635 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 18 Klassen
und 74 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 43 hauptamtliche
Lehrkr”fte.
- Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Neusprachliches, Mathematisch-naturwissenschaftliches
und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (1265 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 37 Klassen und
103 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 80 hauptamtliche
Lehrkr”fte.
- Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Europ”isches
Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (674
Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 57 Kollegstufenkursen). An
der Schule unterrichten 43 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Bad K–nigshofen
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein
als erster Pflichtfremdsprache (619 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 20
Klassen und 66 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 41
hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Lessing-Gymnasium Neu-Ulm
Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster
Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (562
Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 19 Klassen und 57 Kollegstufenkursen). An
der Schule unterrichten 44 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Puchheim
Die Schule ist ein Neusprachliches und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (816 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 78
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 58 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein
Die Schule ist ein Neusprachliches und Sozialwissenschaftliches
Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (470 Sch¸lerinnen
und Sch¸ler in 16 Klassen und 45 Kollegstufenkursen). An der Schule
unterrichten 35 hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Pestalozzi-Gymnasium M¸nchen
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster
Pflichtfremdsprache (720 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 71
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.
Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und
Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit
den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang
und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu
bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der St”ndige
Stellvertreter / die St”ndige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst
oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer
Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Teilzeit ist (in begrenztem Umfang) m–glich.
Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit
einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das
Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger
als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss
die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung
und Bef”higung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf
die angestrebte Funktion, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird
empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten
und zur Vorlage beim Staatsministerium |
2 Wochen
4 Wochen |
nach Erscheinen des Amtsblattes.
Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu
geben.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Nachqualifikation von
langj”hrig an F–rderschulen t”tigen Grundschullehrern, Hauptschullehrern
und Volksschullehrern zu Sonderschullehrern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. IV/8-P8010/3-4/6 878
I.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus beabsichtigt auch im
Jahr 2001, bis zu 30 langj”hrig an F–rderschulen t”tigen
Grundschullehrern, Hauptschullehrern und Volksschullehrern ab 1. November
2001 eine Anrechnung auf die w–chentliche Unterrichtspflichtzeit im Umfang
von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden zu gew”hren, damit sie sich
zu Sonderschullehrern nachqualifizieren k–nnen.
II.
Die Rahmenbedingungen f¸r eine Nachqualifikation sind den Ziffern I bis
VI der KMBek vom 9. Februar 1995 (StAnz Nr. 8 vom 24. Februar 1995; KWMBeibl
S. 50*) zu entnehmen.
Das Staatsministerium wird die Regierungen erm”chtigen, die Anrechnungen
bis zu dem genannten Gesamtumfang von 30 x 6 Stunden im Einzelfall variabel
zu handhaben. Damit k–nnen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen f¸r die
einzelnen Lehrkr”fte ber¸cksichtigt werden, etwa die Entfernungen vom
Dienstort der Lehrkr”fte zu den Universit”tsstandorten. Im ¸brigen werden
die Regierungen, die Staatlichen Schul”mter und die Schulleiter gebeten,
den betreffenden Lehrkr”ften f¸r das berufs-begleitende Studium soweit wie
m–glich entgegenzukommen. Dies betrifft die Wahl des Dienstortes ebenso wie
die Stundenplangestaltung und die erforderlichen Dienstbefreiungen etwa zur
Ablegung der Pr¸fungen oder f¸r die Einf¸hrungsveranstaltungen der
Universit”ten.
Die Lehrkr”fte, die eine entsprechende Stundenanrechnung erhalten,
verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der Feststellung der
Lehramtsbef”higung f¸r das Lehramt an Sonderschulen und der Ernennung zum
Sonderschullehrer mindestens f¸nf Jahre im bayeris-chen F–rderschuldienst
zu verbleiben. Scheiden sie vor Ablauf dieser Frist aus von ihnen selbst zu
vertretenden Gr¸nden aus dem bayerischen F–rderschuldienst aus, k–nnen
sie verpflichtet werden, dem Frei-staat Bayern die durch die Anrechnung
entstandenen Kosten anteil-ig zur¸ckzuerstatten.
III.
F¸r die Gew”hrung von Stundenanrechnungen kommen Lehrkr”fte in
Betracht, die
- eine mindestens zweij”hrige Bew”hrung als Lehrer an F–rderschulen
nachweisen (Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG),
- mindestens eine dienstliche Beurteilung an der F–rderschule erhalten
haben und
- bei Aufnahme des Studiums in der Regel nicht ”lter als 53 Jahre sind.
IV.
Das Staatsministerium beh”lt sich die Auswahl der 30 Lehrkr”fte f¸r
Stundenanrechnungen vor. Auswahlkriterien sind Eignung, Leistung und Bef”higung
der Bewerber sowie das dienstliche Interesse an ihrer Nachqualifikation. Um
dies beurteilen zu k–nnen, erstellt das Staatsministerium f¸r jeden
Bewerber einen Punktekatalog nach folgenden Kriterien:
- F¸r jedes Jahr der T”tigkeit an einer F–rderschule (einschlieþlich
laufen-dem Schuljahr; Teilzeitjahre z”hlen wie Vollzeitjahre,
Beurlaubungsjahre k–nnen nicht gez”hlt werden) ‡ Punkt
- Gesamtpr¸fungsnote aus 1. und 2. Lehramtspr¸fung mit Gewichtung 1:1
und Teiler 2 bzw. Gesamtpr¸fungsnote (bei "neuer
Lehrerbildung")
Gesamtpr¸fungsnote
1,00 bis 1,50 7 Punkte
1,51 bis 2,00 6 Punkte
2,01 bis 2,50 5 Punkte
2,51 bis 3,00 4 Punkte
3,01 bis 3,50 3 Punkte
- letzte dienstliche Beurteilung an der F–rderschule als Punktwert gem”þ
Bekanntmachung vom 28. M”rz 2000; liegt (noch) keine dienstliche
Beurteilung nach dieser KMBek vor, so ist durch das Staatliche Schulamt
eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinsch”tzung nach den f¸r
dienstliche Beurteilungen geltenden Maþst”ben zu erstellen
(Punktwert).
Bei Punktegleichheit entscheiden (in dieser Reihenfolge) die erreichten
dienstlichen Beurteilungen, die Dauer der T”tigkeit an F–rderschulen und
die Stellungnahme der Regierung. Ein Rechtsanspruch auf Gew”hrung der
erleichternden Konditionen f¸r eine Nachqualifikation besteht nicht.
V.
Interessierte Lehrkr”fte bewerben sich bis 20. April 2001 auf dem
Dienstweg bei der zust”ndigen Regierung um die Gew”hrung von
Stundenanrechnungen. Das Gesuch enth”lt folgende Angaben:
- Name, Vorname, Dienstbezeichnung
- Jahr und Noten der Ersten und Zweiten Lehramtspr¸fung f¸r das
Lehramt an Volksschulen oder Jahr und Gesamtpr¸fungsnote f¸r das
Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen
- Ergebnis der letzten dienstlichen Beurteilung
- Dauer der dienstlichen Verwendung an F–rderschulen
- Dienstort; Bezeichnung der F–rderschule, an der die Lehrkraft t”tig
ist
- nach R¸cksprache mit der Regierung gew”hlte sonderp”dagogische
Fachrichtung f¸r das Studium
- gew”hlter Studienort (M¸nchen oder W¸rzburg)
VI.
Die Benachrichtigung der Bewerber erfolgt ¸ber die Regierungen so
rechtzeitig, dass sie die Zulassungsantr”ge f¸r das Studium an der
Universit”t M¸nchen oder der Universit”t W¸rzburg fristgerecht stellen k–nnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die ausgew”hlten Lehrkr”fte in
eigener Zust”ndigkeit um einen Studienplatz bewerben m¸ssen.
Die Auswahl durch das Staatsministerium betrifft lediglich die Gew”hrung
der Anrechnungsstunden und die grunds”tzliche Zustimmung zu den
Voraussetzungen nach Art. 22 BayLBG f¸r die Anerkennung der Lehramtsbef”higung
f¸r das Lehramt an Sonderschulen.
An den Universit”ten M¸nchen und W¸rzburg gibt es Zulassungsbeschr”nkungen
f¸r die Aufnahme des Studiums der sonderp”dagogischen Fachrichtungen.
Eine Zusage f¸r einen Studienplatz ist mit der Gew”hrung von
Sonderkonditionen nicht verbunden. Entscheidungen ¸ber die Zulassung zum
Studium obliegen ausschlieþlich den Universit”ten. Die Lehrkr”fte gelten
als "Zweitstudienbewerber" mit besonderem dienstlichen Interesse
seitens des Kultusministeriums.
Die Zulassungsantr”ge f¸r das Studium sind bei den Universit”ten erh”ltlich
und m¸ssen bis 15. Juli 2001 dort eingereicht werden.
Weitere langj”hrig an F–rderschulen t”tige Bewerber, die ohne
Stundenanrechnung die Anerkennung ihrer f¸r das bisherige Lehramtsstudium
erbrachten Studienbestandteile und Pr¸fungsleistungen ausgesprochen haben
wollen, m¸ssen vor Beginn des Studiums einen entsprechenden Antrag beim
Staatsministerium stellen.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Zweite Staatspr¸fungen
2002 f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach
der Lehramtspr¸fungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 16. Februar 2001 Nr. IV/4 - S 7154 - 4/2 804
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus veranstaltet
Zweite Staatspr¸fungen f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an
Hauptschulen 2002 f¸r diejenigen Lehramtsanw”rter, die im September 2000
in den Vorbereitungsdienst nach der Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r
ein Lehramt an –ffentlichen Schulen (Lehramtspr¸fungsordnung II - LPO II)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 496, BayRS
2038-3-4-8-11-K), ge”ndert durch Verordnung vom 21. Juli 1995 (GVBlS. 565)
und Verordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl S. 303), eingetreten sind.
Ferner sind zu den Zweiten Staatspr¸fungen die Bewerber zugelassen, die
auf Grund einer Verl”ngerung oder Verk¸rzung ihres Vorbereitungsdienstes
diesen Pr¸fungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung
der Pr¸fung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder
eingestellt worden sind.
Zu den Zweiten Staatspr¸fungen k–nnen auf Antrag Bewerber zugelassen
werden, die sich diesen Pr¸fungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.
Hierzu wird bekannt gegeben:
- Die Pr¸fungen werden nach der Lehramtspr¸fungsordnung II an den
jeweiligen Schulorten der Pr¸fungsteilnehmer (Einzel- und
Doppellehrprobe) und in Augsburg, Bayreuth, Ergoldsbach, F¸rth,
Ingolstadt, M¸nchen, Regensburg, Rosenheim und W¸rzburg (Klausur)
durchgef¸hrt. Die m¸ndlichen Pr¸fungen finden in Augsburg, Bayreuth,
Landshut, M¸nchen, N¸rnberg, Regensburg und W¸rzburg statt.
- Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
- Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 4. Februar
2002
bis 17. Mai 2002
Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei
jedem Pr¸fungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gew”hrleisten,
dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem
Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe einger”umt wird.
- die Klausur am 25. M”rz 2002 (8.30 Uhr bis 12.30 Uhr)
- die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 21. Mai 2002 bis 24. Mai
2002
In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt
genehmigen, dass Pr¸fungsteile, mit Ausnahme der Klausur, auch auþerhalb
der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden.
F¸r die Pr¸fungsteilnehmer 2002, die die Klausur nach ß 12 LPO II
nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2002 festgelegt.
- Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II
genannten Fristen
und Termine zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 11.
Juni 2001
bis zum 10. Oktober 2001.
- Lehramtsanw”rter, die den Vorbereitungsdienst im September 2000
begonnen haben und eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach
abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes bis sp”testens
24. Januar 2002 ablegen, haben, soweit sie die Lehrbef”higung im
Erweiterungsfach anstreben, auch die Zweite Staatspr¸fung im
Erweiterungsfach abzulegen (ß 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatspr¸fung
im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatspr¸fungen f¸r
das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zu den unter
Nummer 2.1 (Einzellehrprobe) und Nummer 2.3 (m¸ndliche Pr¸fung)
genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanw”rter haben dem –rtlichen
Pr¸fungsleiter an der jeweils zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste
Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen
Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung)
unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.
- Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an
Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach
ß 11 LPO II:
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag auch Bewerber
zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt und
bestanden haben.
- Die Meldung nach ß 16 Abs. 3 LPO II zur Wiederholung der Pr¸fung
hat sp”testens zu erfolgen:
- falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 18. Juli
2001
- falls die bei der Erstablegung der Pr¸fung gefertigte
schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von 4
Wochen nach Aush”ndigung des Pr¸fungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Pr¸fungsamt
der jeweils zust”ndigen Regierung zu richten.
- Die Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung (Wiederholungspr¸fung)
zu den unter Nummer 2 und 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu
gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
- Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gew”hrung von
Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung in der
Fassung vom 24. M”rz 1992 (GVBl S.47, BayRS 2030-2-10-F), sind mit den
einschl”gigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Pr¸fung
einzureichen.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Berufsbegleitende
sonderp”dagogische Zusatzausbildung f¸r das Personal f¸r heilp”dagogische
Unterrichtshilfe an F–rderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 22. Februar 2001 Nr. IV/8-P8031/1/1-4/15 806
- Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus veranstaltet in den
Jahren 2001 bis 2003 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden
sonderp”dagogischen Zusatzausbildung f¸r das Personal f¸r heilp”dagogische
Unterrichtshilfe an F–rderschulen:
Lehrgang 32 in Neuendettelsau/Mfr.
Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderp”dagogischen F–rderschwerpunkten
Lernen (KMBek vom 31. Januar 2000, KWMBl I S. 67) und Sprache (KMBek vom
12. November 1998, KWMBl I S. 638) und emotionale und soziale
Entwicklung (KMBek vom 4. August 2000, KWMBl I S. 385).
- Der Lehrgang ist vorgesehen f¸r Personal f¸r heilp”dagogische
Unterrichtshilfe, das ¸ber keine heilp”dagogische oder sonderp”dagogische
Zusatzausbildung verf¸gt. Er wendet sich vor allem an Personal in den
Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur
individuellen Lernf–rderung, zur individuellen Sprachf–rderung, zur
Erziehungshilfe, in Sonderp”dagogischen Diagnose- und F–rderklassen
und in Sonderp”dagogischen F–rderzentren. Der Lehrgang steht sowohl f¸r
staatliches wie auch f¸r privat angestelltes Personal offen.
Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 32 sollen vor allem Personen
angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal
f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen versehen und
aus dienstlichen oder privaten Gr¸nden noch keine Gelegenheit hatten,
an einer berufsbegleitenden sonderp”dagogischen Zusatzausbildung
teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im
Dienst an F–rderschulen bew”hrt haben.
- Kriterien f¸r die Auswahl der 30 Teilnehmer ist die Dauer der
bisherigen T”tigkeit im staatlichen oder privaten (schulischen) F–rderschuldienst,
ggf. auch das Lebensalter. Je F–rderschule k–nnen sich zwar mehrere
Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus
unterrichtsorganisatorischen Gr¸nden nur eine Person ausgew”hlt
werden.
- Die Ausbildung beginnt am 22. Oktober 2001 (1. Lehrgangswoche 22. bis
26. Oktober 2001) und erstreckt sich ¸ber insgesamt zwei Jahre. Sie
wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgef¸hrt.
Inhaltlich ist sie schwerpunktm”þig auf die sonder-p”dagogischen
Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderp”dagogischen
F–rderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschlieþlich
der schulpraktischen Ausbildung und schlieþt mit einer Pr¸fung ab. Der
letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 30. Juni bis 4.
Juli 2003 statt.
- Die Ausbildung ist geb¸hrenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im
Falle der ausw”rtigen Unterbringung w”hrend der Wochenkurse f¸r die
anfallenden Kosten f¸r Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst
aufzukommen. Falls die privaten Schultr”ger diese Kosten ¸bernehmen, k–nnen
ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden (vgl. KMS
vom 3. Mai 1971 Nr. III A 8-4/24 075).
- Gesuche um Zulassung zur Ausbildung sind auf dem Dienstweg bis 10. Mai
2001 an die zust”ndige Regierung zu richten. Dem Gesuch ist eine
Lebenslaufdarstellung beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und
die bisherige berufliche Verwendung zu ersehen sind.
- Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der
Teilnehmer die Ausbildung zu Ende f¸hrt und nicht vor Ablauf von drei
Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in
seiner Person liegenden Gr¸nden aus dem staatlichen oder
nichtstaatlichen F–rderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern
ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb auþerdem
- bei staatlichen Bewerbern eine pers–nliche schriftliche Erkl”rung
nach Anlage 1
- bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erkl”rung des
privaten Schultr”gers nach Anlage 2
beizuf¸gen.
Den privaten Schultr”gern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom
Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserkl”rung ent-sprechend
Anlage 1 geben zu lassen, in der "Freistaat Bayern" durch die
Bezeichnung des Schultr”gers zu ersetzen ist.
Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die R¸ckforderung ganz
oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere H”rte bedeuten w¸rde.
- Die Organisation der Lehrg”nge obliegt der Regierung von
Mittelfranken. Ðber die Zulassung zum Lehrgang und ¸ber n”here
Einzelheiten der Durchf¸hrung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende
des Schuljahres 2000/2001 ¸ber die Regierungen unterrichtet.
- Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen
ohne heilp”dagogische oder sonderp”dagogische Zusatzausbildung, das
Interesse an einer Zusatzausbildung hat, jedoch aus pers–nlichen oder
organisatorischen Gr¸nden an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht
teilnehmen kann oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilp”dagogen/zur
Staatlich anerkannten Heilp”dagogin anstrebt, wird auf folgendes
hingewiesen:
Seit 1994 ist es m–glich, Fachakademien f¸r Heilp”dagogik auch in
berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie
zu erreichen ("Staatlich anerkannter Heilp”dagoge"/"Staatlich
anerkannte Heilp”dagogin"). Die berufsbegleitende Form der
Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbeh–rde
kann eine dreij”hrige Teilzeitausbildung durchgef¸hrt werden, wenn
dies dem Wunsch der ¸berwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein
daneben bestehendes Besch”ftigungsverh”ltnis darf nicht mehr als zwei
Drittel der regul”ren w–chentlichen Arbeitszeit im –ffentlichen
Dienst umfassen.
Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen ¸ber den
Bereich der F–rderschulen hinaus alle T”tigkeitsfelder der Heilp”dagogen
offen. Bei einer Pr¸fungsgesamtnote "sehr gut" im
Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit "sehr gut"
bestandenen staatlichen Erg”nzungspr¸fung erhalten die Absolventen die
fachgebundene Hochschulreife und k–nnen nach ß 6 Nr. 3 Buchstabe g der
Qualifikationsverordnung (QualV) vom 6. Dezember 1993 (KWMBl I S. 672)
u.a. das Studium f¸r das Lehramt an Sonderschulen aufnehmen. Sie k–nnen
ebenso wie die Absolventen der staatlichen berufsbegleitenden sonderp”dagogischen
Zusatzausbildung nach ihrer heilp”dagogischen Ausbildung ent-sprechend
den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher L”nder (TdL) h–hergruppiert
werden.
Interessenten f¸r diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer
Fachakademie f¸r Heilp”dagogik (Standorte: Augsburg, Hof, M¸nchen,
Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., W¸rzburg) in Verbindung und erhalten
dort n”here Informationen ¸ber M–glichkeiten, Inhalte, Formen, Wege
und Kosten der berufsbegleitenden Form der Ausbildung.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Unterrichtst”tigkeit
in New York City im Rahmen des Programms "Professional Teacher
Development" des New York City Board of Education ab September 2001 zur
Vorbereitung von zweisprachigem Unterricht in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 23. Februar 2001 Nr. VI/6-S5400/20-6/18 661
Das –sterreichische Bundesministerium f¸r Bildung, Wissenschaft und
Kultur und die ÷sterreichisch-Amerikanische Schul- und Bildungskooperation
(AAECA) bieten ab September 2001 wieder ein Unterrichts- und
Fortbildungsprogramm f¸r –sterreichische Lehrer und Lehrerinnen nach
Abschluss ihrer Ausbildung in New York City an.
Im Einvernehmen mit den durchf¸hrenden Stellen schlieþt sich das
Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus diesem Programm an
und bietet Lehramtsassessoren/innen bzw. Lehramtsanw”rtern/innen nach
erfolgreichem Abschluss ihrer Lehramtspr¸fungen die M–glichkeit, sich zu
bewerben. Voraussetzung ist eine gute allgemeine Sprachkompetenz in
Englisch.
Die Unterrichtst”tigkeit an einer –ffentlichen High School in New York
City umfasst die F”cher Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Musik,
Kunsterziehung und ist f¸r die Dauer von einem oder zwei Jahren vorgesehen.
Auþerdem verpflichtet sich der deutsche Lehrer, an zwei Fortbildungskursen
am City College of New York mit Ðbernahme der Kosten durch den Lehrer (ca.
US $ 600,- pro Kurs) teilzunehmen. Das Gehalt f¸r die Unterrichtst”tigkeit
in New York liegt zwischen US $ 32.000,- und 42.000,- j”hrlich
(Sozialversicherung eingeschlossen).
Nach R¸ckkehr und Einstellung in den Staatsdienst ist der teilnehmende
Lehrer in der Lage, die o.g. F”cher zweisprachig zu unterrichten.
Weitere Informationen erhalten Interessenten bei
Frau Farthofer, ÷sterreichisch-Amerikanische Schul- und Bildungskooperation
Auerspergstraþe 15/32
A - 1080 Wien
Tel/Fax: 00 43-1-4 08 78 12
e-mail: aaeca@eunet.at
Internet: www.aaeca.com
Hier k–nnen auch die Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden.
Schulleitungen und Seminarlehrer werden gebeten, Referendare auf dieses
Angebot hinzuweisen.
Verfahren:
Zun”chst erfolgt formlose Anmeldung beim Staatsministerium (z.H.
Ministerialrat Freund) bis sp”testens 2. April 2001.
Die vom Staatsministerium ausgew”hlten Kandidaten richten ihre Bewerbung
bis sp”testens 20. April 2001 an Frau Farthofer (per e-mail). Am 7. Mai
2001 findet in Salzburg ein Auswahlinterview statt. Die ausgew”hlten
Bewerber werden Ende Mai 2001 zu einem Vorbereitungsseminar nach Wien
eingeladen. Anreise nach New York Anfang August 2001; Arbeitsbeginn: ca. 1.
September 2001; Ende des Schuljahres: ca. 30. Juni 2002.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
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Fortbildungsveranstaltung
des Bundesverbandes der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in
Deutschland e.V.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 23. Februar 2001 Nr. VI/6-P5160/8-6/15 656
Der Bundesverband der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in
Deutschland e.V. f¸hrt vom 30. September bis 13. Oktober 2001 in
Timmendorfer Strand (Ostsee) wiederum das "Russische
Sprachseminar" durch.
Weitere Ausk¸nfte erteilen f¸r den Bundesverband der Lehrkr”fte und
Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V. Heiko Hedrich, Steinwegel
3 A, 22393 Hamburg (Tel. 0 40/6 00 36 75 und Fax 0 40/60 04 94 15) und
Christine Mielsch, Hattinger Stieg 10, 22419 Hamburg (Tel.: 0 40/53 78 98
95; Fax: 0 40/5 31 68 03). Dort erfolgt auch die Anmeldung.
Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung f¸r Lehrer mit der
Lehrbef”higung f¸r Russisch an Gymnasien anerkannt. Soweit es die
schulischen Belange zulassen, kann f¸r o.g. Veranstaltung Dienstbefreiung
ausgesprochen werden. Die Gew”hrung eines Reisekostenzuschusses ist nicht m–glich.
Den Tr”gern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, f¸r ihren
Bereich ”hnlich zu verfahren.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
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Besetzung der
Stelle der Leiterin/des Leiters des Studienkollegs bei den Fachhochschulen
des Freistaates Bayern Coburg
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 1. M”rz 2001 Nr. VI/6-O5232-6/24 181
Am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Coburg
ist ab 1. August 2001 die Stelle der Leiterin/des Leiters (BesGr. A 15 + Z)
zu besetzen.
Das Studienkolleg hat die Aufgabe, ausl”ndische Studienbewerber, deren
Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten
Feststellungspr¸fung als Qualifikation f¸r ein Studium an einer
Fachhochschule des Freistaates Bayern anerkannt wird, auf die
Feststellungspr¸fung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen f¸r das
angestrebte Studium zu vermitteln.
Das Studienkolleg Coburg ist auþerdem Zeugnisanerkennungsstelle f¸r ausl”ndische
Studienbewerber, die an einer Fachhochschule in Bayern studieren wollen.
Es k–nnen sich Beamtinnen/Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes und
Beamtinnen/ Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit
den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang
und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu
bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Leiterin/der
Leiter Wohnung in Coburg selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist f¸r die Besetzung mit einer/einem
Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit
einer Stellungnahme unmittelbar an das Staatsministerium weitergibt. Falls
die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder
in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich
auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung der Bewerberin
/ des Bewerbers, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktion,
eingehen.
Die Bewerbung muss bis sp”testens 15. Mai 2001 beim Staatsministerium
vorliegen.
Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu
geben.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
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Gymnasium des Schulwerks der Di–zese
Augsburg
Am Marianum Buxheim, Gymnasium des Schulwerks der Di–zese Augsburg, ist
zum 1. August 2001 die Stelle
der/des Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Marianum Buxheim ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit einem
neusprachlichen und einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig. An der
Schule unterrichten derzeit 49 Lehrkr”fte ca. 570 Sch¸lerinnen und Sch¸ler
in 21 Klassen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch
qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Lehrbef”higung f¸r
Gymnasien in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in
entsprechenden Funktionen w”ren vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem
Staatsdienst ist f¸r Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 grunds”tzlich
m–glich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die
Beteiligung am kirchlichen Leben sind f¸r diese Stelle Voraussetzung. Es
wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit den
Ordensvertretern der Salesianer Don Boscos, in deren Tr”gerschaft sich das
Internat und Tagesheim befinden, dem Kollegium der Schule, den Eltern und
dem Tr”ger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll f¸r zeitgem”þe p”dagogische
Konzepte aufgeschlossen sein, in der T”tigkeit an einer katholischen Schule
eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in
unmittelbarer N”he nehmen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt ber¸cksichtigt.
Die Verg¸tung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen
(Erz-) Di–zesen ABD Teil A, ”hnlich dem BAT (Bund/L”nder), Verg¸tungsgruppe
I bzw. nach Besoldungsgruppe A 16.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 6. April 2001 an
das Schulwerk der Di–zese Augsburg, Hoher Weg 14, 86152 Augsburg, Telefon
08 21/31 66-7 62
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M”dchenrealschule des Schulwerks der
Di–zese Augsburg
An der M”dchenrealschule Maria Stern Immenstadt und der
Maria-Ward-Schule Lindau (B), M”dchenrealschule des Schulwerks der Di–zese
Augsburg, ist zum 1. August 2001 die Stelle
der/des Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
In beiden F”llen handelt es sich um voll ausgebaute sechsstufige M”dchenrealschulen
mit einer auslaufenden Vierstufigkeit (2001/2002 nur noch Jahrgangsstufe
10). An der Schule in Immenstadt unterrichten derzeit 42 Lehrkr”fte ca. 600
Sch¸lerinnen in 21. Klassen, in Lindau 21. Lehrkr”fte ca. 300 Sch¸lerinnen
in 12 Klassen.
Gesucht wird jeweils eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch
qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Lehrbef”higung f¸r
Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in
entsprechenden Funktionen w”ren vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem
Staatsdienst ist grunds”tzlich m–glich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die
Beteiligung am kirchlichen Leben sind f¸r diese Stelle Voraussetzung. Es
wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der
Schule, den Eltern und dem Tr”ger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er
soll f¸r zeitgem”þe p”dagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der T”tigkeit
an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am
Schulort selbst oder in unmittelbarer N”he nehmen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt ber¸cksichtigt.
Die Verg¸tung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen
(Erz-) Di–zesen ABD Teil A, ”hnlich dem BAT (Bund/L”nder). Die Stelle in
Immenstadt ist in Verg¸tungsgruppe I a/Besoldungsgruppe A 15, die Stelle in
Lindau in Verg¸tungsgruppe I b und Z/Besoldungsgruppe A 14 und Amtszulage
ausgebracht.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 27. April 2001 an
das Schulwerk der Di–zese Augsburg, Hoher Weg 14, 86152 Augsburg, Telefon
08 21/31 66-7 62, zu richten.
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Stellenangebote im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle f¸r Schulleiter(innen) ist zu besetzen:
Deutsche Schule Guatemala, Guatemala
Besetzungsdatum: 1. Januar 2002
Bewerbungsende: 31. Mai 2001
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und
bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 13
Sch¸lerzahl: 751
Hochschulreifepr¸fung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Berufsbildender Zweig
Sekundarschulabschluss des Landes
Lehrbef”higung der Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15 / A 16
Spanischkenntnisse sind erw¸nscht.
Von den Bewerbern/Bewerberinnen werden in der Regel Erfahrungen im
Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit
kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer
europ”ischer Staaten, erwartet.
Frageb–gen f¸r die Bewerbung k–nnen beim Kultusministerium oder beim
Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen -
Barbarastraþe 1, Postfach 680169, 50728 K–ln, angefordert werden.
Das Original der Bewerbung und ein Abdruck sind auf dem Dienstweg an das
Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - zu
richten.
Je ein Abdruck des Antrags, eines ausgef¸llten Fragebogens, einer
Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung und eines handschriftlichen
Lebenslaufes ist direkt an die Zentralstelle sowie an das im
Kultusministerium zust”ndige Mitglied des Bund-L”nder-Ausschusses f¸r
schulische Arbeit im Ausland, Herrn Ministerialrat Freund, Bayerisches
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Salvatorstraþe 2, 80333 M¸nchen,
zu richten.
Bewerber(innen) m¸ssen die in der Ausschreibung angegebenen
Besoldungsgruppen bereits innehaben und d¸rfen zum ausgeschriebenen
Zeitpunkt des Amtsantritts das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(neue Altersgrenze ab 2002!).
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Caritas
Institut f¸r Bildung und Entwicklung im Caritasverband der Erzdi–zese M¸nchen
und Freising e. V.
Wir bilden aus und gestalten Weiterbildung, beraten und f–rdern die
Mitarbeiter/innen- entwicklung, unterst¸tzen und begleiten Personal- und
Organisationsprojekte.
F¸r die Berufsfachschule f¸r Kinderpflege in M¸nchen mit 15 Lehrkr”ften
und 110 Sch¸lern suchen wir zum 1. September 2001
eine/n Schulleiter/in.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch
qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Bef”higung f¸r das Lehramt
an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialp”dagogik und einer
Unterrichtserfahrung von 5 Jahren an beruflichen Schulen. Sie sollten die F”higkeit
zur Personalf¸hrung, Organisationsgeschick, Selbst”ndigkeit und
Eigenverantwortlichkeit mitbringen, Bereitschaft zu intensiver Teamarbeit
und Kooperation mit den Praxisstellen haben. Vernetzung des eigenen
Unterrichts mit anderen F”chern, Interesse an der konzeptionellen
Weiterentwicklung der Ausbildung, Zusammenarbeit mit dem Tr”ger,
betriebswirtschaftliche F”higkeiten wie Budgetplanung und -verwaltung und
Zuschussbeantragung werden erwartet. Die Zugeh–rigkeit zur katholischen
Kirche und eine positive Einstellung zu den Grunds”tzen der katholischen
Glaubenslehre sind Voraussetzung.
Die Verg¸tung richtet sich nach BAT.
Da wir den Frauenanteil in unseren F¸hrungspositionen erh–hen m–chten,
freuen wir uns besonders ¸ber weibliche Bewerbungen.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei
gleicher Eignung bevorzugt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre kompletten
Bewerbungsunterlagen an:
Gesch”ftsf¸hrung Institut f¸r Bildung und Entwicklung
im Caritasverband der Erzdi–zese M¸nchen und Freising e.V.
Hirtenstraþe 4, 80335 M¸nchen, Tel. 0 89/5 51 69-2 03.
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© StMUK Ref. II/5
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