KWMBl I 2001 Nr. 5 15. M”rz 2001
Inhalt Seite


I. Rechtsvorschriften

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

  • Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern"
  • Dienstanweisung f¸r die Fachbetreuer f¸r den Unterricht bei Sch¸lerinnen
    und Sch¸lern nichtdeutscher Muttersprache und f¸r interkulturelle Erziehung
    an Grund- und Hauptschulen
  • Zulassung von Lernmitteln

III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen


Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern"

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. III/7-P4103-6/8 917

Technische Innovationen im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung erm–glichen die Reduzierung der Auflagenh–he der Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern" bei Aufrechterhaltung des bisherigen Informationsstandes der Schulen. Ab Heft 61, dessen Auslieferung f¸r Mai 2001 vorgesehen ist, steht die Brosch¸re den Schulen daher sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form zur Verf¸gung.

Dem entspricht folgende Neuregelung, die ab Heft 61 gilt:

  1. Alle Schulen erhalten einheitlich je 1 gedrucktes Exemplar der Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern".
  2. Der volle Inhalt der Brosch¸re kann voraussichtlich ab Mai 2001 zugleich im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://alp.dillingen.de. Schulen, die auf mehrere Schulgeb”ude oder Schulorte verteilt sind, werden gebeten, verst”rkt auf das Angebot im Internet zur¸ckzugreifen.
  3. Falls eine derzeit noch unzureichende EDV-Ausstattung den R¸ckgriff auf das Internet an der Schule ausschlieþt, k–nnen Schulen ggf. eine weitere Brosch¸re aus dem Bestand gedruckter Restexemplare schriftlich beim Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Ref. III/7, 80327 M¸nchen anfordern.

Das Schwerpunktprogramm der Brosch¸re "Lehrerfortbildung in Bayern" ist nicht nur Planungsgrundlage f¸r Lehrg”nge der zentralen Lehrerfortbildung, sondern zugleich als Leitlinie f¸r die innere Schulentwicklung an den einzelnen Schulen zu verstehen. Es wird deshalb darum gebeten, dass die Brosch¸re auch bei einschl”gigen Veranstaltungen der schulinternen Lehrerfortbildung zur Kenntnis genommen wird.


I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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KWMBeibl Nr. 5*/2001  15. M”rz 2001

  1. Ausschreibung von Schulratsstellen
  2. Beurlaubung von Sch¸lern zur Teilnahme an Sportveranstaltungen und -lehrg”ngen
  3. Einstellungspr¸fung zum staatlichen Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen in Bayern und f¸r Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an beruflichen Schulen
  4. Ausschreibung der Stelle eines Sonderschulkonrektors/einer Sonderschulkonrektorin als st”ndiger Vertreter/st”ndige Vertreterin des Direktors der Bayerischen Landesschule f¸r K–rperbehinderte
  5. Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien
  6. Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der
    staatlichen Gymnasien
  7. Nachqualifikation von langj”hrig an F–rderschulen t”tigen Grundschullehrern, Hauptschullehrern und Volksschullehrern zu Sonderschullehrern
  8. Zweite Staatspr¸fungen 2002 f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
  9. Berufsbegleitende sonderp”dagogische Zusatzausbildung f¸r das Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen
  10. Unterrichtst”tigkeit in New York City im Rahmen des Programms "Professional Teacher Development" des New York City Board of Education ab September 2001 zur Vorbereitung von zweisprachigem Unterricht in Bayern
  11. Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V.
  12. Besetzung der Stelle der Leiterin/ des Leiters des Studienkollegs bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Coburg
  13. Offene Stellen

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 903

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Haþberge wird zur Bewerbung f¸r Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen der F–rderschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch ¸ber die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierf¸r k–nnen sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erkl”rung beizuf¸gen, f¸r welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken ver–ffentlicht.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 905

Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kelheim wird zur Bewerbung f¸r Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Der bisherige Inhaber der Stelle war als st”ndiger Vertreter des fachlichen Leiters des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Kelheim in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle gem. ß 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG bestellt.

Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern ver–ffentlicht.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 20. Februar 2001 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/14 902

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Wunsiedel wird zur Bewerbung f¸r Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen oder F–rderschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch ¸ber die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierf¸r k–nnen sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11.05.1983 - GVBl S. 385 - (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erkl”rung beizuf¸gen, f¸r welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken ver–ffentlicht.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Beurlaubung von Sch¸lern zur Teilnahme an Sportveranstaltungen und -lehrg”ngen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 12. Februar 2001 Nr. V/7-S4321/1-6/1292

  1. Die Beurlaubung von Sch¸lern durch die Schule zur aktiven Teilnahme an folgenden Sportveranstaltungen und Vorbereitungslehrg”ngen wird durch das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus generell bef¸rwortet, wenn sie von einem dem Deutschen Sportbund oder dem Bayerischen Landes-Sportverband angeschlossenen Verband oder Verein als Teilnehmer benannt wurden f¸r:
    • Olympische Spiele und dazugeh–rige Vorbereitungswettk”mpfe
    • Welt- und Europameisterschaften sowie Welt- und Europapokalwettbewerbe
    • internationale L”nderwettk”mpfe
    • Endk”mpfe um Deutsche Meisterschaften
    • Endk”mpfe um Bayerische Meisterschaften (einschlieþlich Sch¸ler-, Jugend- und Juniorenmeisterschaften und entsprechende Bayerische Meisterschaften f¸r Kinder bzw. Jugendliche).
  2. Dar¸ber hinaus bef¸rwortet das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus die Beurlaubung von Sch¸lern zur Teilnahme an den in der Anlage aufgelisteten Veranstaltungen.
    Die Auflistung ist ein unverbindlicher Hinweis auf f¸r Sch¸ler geeignete und wichtige Sportveranstaltungen und -lehrg”nge; es steht den Schulleitern frei, in p”dagogischer Verantwortung auch f¸r andere, nicht genannte Sportveranstaltungen und -lehrg”nge Beurlaubung zu gew”hren. F¸r die Vereine besteht keine Verpflichtung, wegen der Beurlaubung von Sch¸lern Veranstaltungen vorab an das Staatsministerium zu melden und die Beurlaubung genehmigen zu lassen. Die Ver–ffentlichung soll der Erleichterung der Arbeit der Schulleiter und Sportverb”nde dienen.
  3. Der Antrag auf Beurlaubung ist durch die Erziehungsberechtigten und bei vollj”hrigen Sch¸lern durch diese selbst bei der jeweiligen Schule einzureichen. Die Entscheidung trifft nach den Bestimmungen der Schulordnungen f¸r die einzelnen Schularten der Leiter der Schule. Vers”umnisse, die durch die Beurlaubung der Sch¸ler vom Unterricht entstehen, gehen zu Lasten der Sch¸ler.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Teilzeitsch¸lern die Beurlaubung vom Unterricht der Berufsschule nicht die erforderliche Beurlaubung durch den Betrieb ersetzt.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Einstellungspr¸fung zum staatlichen Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen in Bayern und f¸r Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 13. Februar 2001 Nr. VII/2-S9032-7/11 824

Am 1. Oktober 2001 beginnt der einj”hrige Vorbereitungsdienst f¸r das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen und der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Pr¸fungsordnung f¸r das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer an Berufsschulen und der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 3. M”rz 2000 (GVBl S. 334).

Die Teilnehmer am Vorbereitungsdienst m¸ssen eine Einstellungspr¸fung (Ausleseverfahren) erfolgreich abgelegt haben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht in allen Fachrichtungen, in denen eine Einstellungspr¸fung durchgef¸hrt wird, ab Oktober 2001 eine Ausbildung erfolgt. Die Fachrichtungen und Berufe, in denen die Ausbildung von Fachlehrern am Staatsinstitut, Abteilung IV, Beckenweiherallee 19, 91522 Ansbach, durchgef¸hrt wird, werden zu einem
sp”teren Zeitpunkt festgelegt.

Die Einstellungspr¸fung 2001 wird f¸r folgende berufliche Fachrichtungen durchgef¸hrt:

B”cker/ Konditoren
Elektrotechnik: Energietechnik
Fleischer
Floristen*
Fris–re
Glas-Apparatebauer*
Hotelmeister
Kfz-Mechaniker
K¸chenmeister
Landmaschinenmechaniker*
Maler und Lackierer
Metalltechnik: Fertigungstechnik
Metalltechnik: Installationstechnik
Metalltechnik: Metallbau
Raumausstatter*
Tischler
Zimmerer
Fachlehrer f¸r Schreibtechnik.

* Die Fachrichtung wird nur f¸r bereits hauptberuflich t”tige Lehrkr”fte angeboten.

Zu der Einstellungspr¸fung k–nnen nur Bewerber zugelassen werden, die eine einschl”gige Fortbildungspr¸fung in der jeweiligen Fachrichtung (z. B. Meisterpr¸fung, Technikerpr¸fung) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3.0 abgeschlossen haben. Bei einer sehr groþen Anzahl von Bewerbern in einer Fachrichtung kann ein besserer Notendurchschnitt festgesetzt werden.

Die Einstellungspr¸fung f¸r den Vorbereitungsdienst der gewerblichen Fachlehrer findet am
19. April 2001 statt. Die Einstellungspr¸fung f¸r den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik findet am 19. April 2001 statt. Ort und Zeit werden den Bewerbern schriftlich mitgeteilt. Ðber die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird nach Durchf¸hrung der Einstellungspr¸fungen entschieden.

Anmeldungen von freien Bewerbern (freie Bewerber sind diejenigen, die nicht mit befristetem hauptberuflichem Arbeitsvertrag an Berufsschulen eingesetzt werden) f¸r die Teilnahme an den Einstellungspr¸fungen sind bis sp”testens 5. M”rz 2001 an das Staatsinstitut f¸r die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. IV, Beckenweiherallee 19, 91522 Ansbach, zu richten (formlos, jedoch mit genauer Bezeichnung des Berufsabschlusses laut Zeugnis der beruflichen Fortbildungspr¸fung, z. B. Bezeichnung der Meisterpr¸fung, gegebenenfalls mit Schwerpunkt).

Zur Einstellungspr¸fung f¸r den Vorbereitungsdienst der gewerblichen Fachlehrer kann zugelassen werden, wer alle folgenden Voraussetzungen erf¸llt:

  1. Erfolgreicher Abschluss der Meisterpr¸fung im Handwerk
    oder
    der Industriemeisterpr¸fung
    oder
    der Technikerpr¸fung einer –ffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule
    jeweils in einer f¸r die Ausbildung einschl”gigen Fachrichtung oder einem einschl”gigen Beruf;
  2. Nachweis einer mindestens zweij”hrigen entsprechenden beruflichen T”tigkeit im Handwerk, in der Industrie oder im –ffentlichen Dienst nach Bestehen der Meisterpr¸fung oder der staatlichen Technikerpr¸fung (die T”tigkeiten im –ffentlichen Dienst m¸ssen auþerhalb des Schuldienstes verbracht sein).
  3. Der Bewerber/die Bewerberin muss die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erf¸llen und die f¸r den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen.

Die Regierungen und kommunalen Schultr”ger werden gebeten, bereits hauptberuflich t”tige Fachlehrer-Anw”rter, welche die Zulassungsvoraussetzungen erf¸llen und sich der Einstellungspr¸fung unterziehen m¸ssen, bis zum 12. M”rz 2001 formlos an das Staatsinstitut f¸r die Ausbildung von Fachlehrern, Ansbach, zu melden. Die Meldung muss folgende Daten enthalten:

  • Name, Vorname Geburtsdatum,
  • Privatanschrift,
  • genaue Bezeichnung des Berufsabschlusses laut Meisterpr¸fungs- oder Technikerzeugnis mit Zeugnisdatum,
  • Schulanschrift,
  • Beginn der hauptberuflichen T”tigkeit.

Die gemeldeten Bewerber werden rechtzeitig vom Staatsinstitut zur Einstellungspr¸fung eingeladen.

Zur Einstellungspr¸fung der Fachlehrer f¸r Schreibtechnik an beruflichen Schulen kann zugelassen werden, wer alle folgenden Zulassungsvoraussetzungen erf¸llt:

  1. Nachweis einer kaufm”nnischen beruflichen Qualifikation durch erfolgreichen Abschluss einer Fortbildungspr¸fung in einer einschl”gigen Fachrichtung gem”þ ß 46 Berufsbildungsgesetz; an die Stelle der Fortbildungspr¸fung kann der erfolgreiche Abschluss einer –ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie f¸r Wirtschaft (Staatlich gepr¸fter Betriebswirt/Staatlich gepr¸fte Betriebswirtin) treten.

    Einschl”gige Fortbildungspr¸fungen gem”þ ß 46 BBiG sind insbesondere:

    - die Abschl¸sse als Fachwirt/Fachwirtin und Fachkaufmann/Fachkauffrau
    - der Abschluss als B¸rovorsteher/in, Arztfachhelfer/in, Zahnmedizinische(r) Fachhelfer/in oder Zahnmedizinische(r) Verwaltungshelfer/in.
  2. Der Bewerber/die Bewerberin muss die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erf¸llen und die f¸r den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzen.
  3. Der Bewerber/die Bewerberin muss die notwendigen Fertigkeiten der Kurzschrift und der Textverarbeitung in einer vom Staatsinstitut durchgef¸hrten Pr¸fung nachweisen. Diese Pr¸fung braucht nicht abzulegen, wer bereits die Staatspr¸fungen in Textverarbeitung und in Kurzschrift erfolgreich absolviert hat.

Das Staatsinstitut teilt bis sp”testens 29. Juni 2001 den zust”ndigen Regierungen bzw. kommunalen Schultr”gern das Ergebnis der Einstellungspr¸fungen mit.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Ausschreibung der Stelle eines Sonderschulkonrektors / einer Sonderschulkonrektorin als st”ndiger Vertreter / st”ndige Vertreterin des Direktors der Bayerischen Landesschule f¸r K–rperbehinderte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 14. Februar 2001Nr. IV/9ñP8023/7-4/5 649

 

Die Stelle eines Sonderschulkonrektors / einer Sonderschulkonrektorin als st”ndiger Vertreter / st”ndige Vertreterin des Direktors der Bayerischen Landesschule f¸r K–rperbehinderte in M¸nchen (BesGr. A 14 + AZ) wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Stelle ist zum 1. August 2001 zu besetzen.

Die Einrichtung umfasst Volksschule, Berufsfachschule und Wirtschaftsschule f¸r K–rperbehinderte, letztere mit ÷ffnung f¸r Sch¸ler und Sch¸lerinnen ohne sonderp”dagogischen F–rderbedarf nach Art. 20 Abs. 5 BayEUG.

Angeschlossen sind eine Schulvorbereitende Einrichtung, Internat und Tagesst”tte, physio- und ergotherapeutische Abteilung, Berufsvorbereitungsjahr, Ausbildungswerkst”tten (derzeit im Werkstattverbund mit der Bayerischen Landesschule f¸r Blinde) sowie Mobiler Sonderp”dagogischer Dienst.

Wegen der Zusammensetzung der Sch¸lerschaft wird von dem k¸nftigen Stelleninhaber / der k¸nftigen Stelleninhaberin eine Qualifikation in den Fachrichtungen K–rperbehindertenp”dagogik, Lernbehindertenp”dagogik, Geistigbehindertenp”dagogik, Verhaltensgest–rtenp”dagogik oder Sprachbehindertenp”dagogik erwartet.

Da die Einrichtung ¸ber einen hohen technischen Standard verf¸gt, sind Kenntnisse und Erfahrung im Bereich IT Voraussetzung.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.

Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Bewerbungen sind bis zum 2. April 2001 an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus zu richten.

 

I.A. E r h a r d

Ministerialdirektor

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Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. VI/2-P5001/1-6/19 354

An folgenden Gymnasien ist ab August 2001 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

  1. Aventinus-Gymnasium Burghausen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (507 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 16 Klassen und 49 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 36 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  2. Meranier-Gymnasium Lichtenfels
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (817 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 83 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 52 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  3. Gymnasium Miesbach
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1030 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 32 Klassen und 82 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 66 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  4. Gymnasium Wertingen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (964 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 81 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  5. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleiþheim
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1200 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 34 Klassen und 105 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 81 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  6. Gymnasium Stein
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (973 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 29 Klassen und 76 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 63 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  7. Peutinger-Gymnasium Augsburg
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (741 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 74 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 53 hauptamtliche Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
  8. Benedikt-Stattler-Gymnasium K–tzting
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (646 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 19 Klassen und 63 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 45 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  9. Rottmayr-Gymnasium Laufen
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (1023 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 34 Klassen und 77 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 66 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  10. Theresien-Gymnasium M¸nchen
    Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Europ”isches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (525 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 16 Klassen und 66 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 40 hauptamtliche Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
  11. Gymnasium Pullach
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (630 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 20 Klassen und 60 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 49 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  12. Gymnasium Puchheim
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (816 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 78 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 58 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  13. Matthias-Gr¸newald-Gymnasium W¸rzburg
    Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (700 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 24 Klassen und 65 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 57 hauptamtliche Lehrkr”fte. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Schulleitert”tigkeit, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten
und zur Vorlage beim Staatsministerium
2 Wochen
4 Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu geben.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. VI/2-P5001/1-6/19 355

An folgenden Gymnasien ist ab August 2001 die Stelle des St”ndigen Stellvertreters/der St”ndigen Stellvertreterin zu besetzen:

  1. Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (625 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 53 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 39 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  2. Graf-Rasso-Gymnasium F¸rstenfeldbruck
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (999 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 30 Klassen und 81 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 63 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  3. Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (903 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 77 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 57 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  4. Gymnasium K–nigsbrunn
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1042 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 32 Klassen und 76 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  5. Gymnasium Pfarrkirchen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (844 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 24 Klassen und 84 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 56 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  6. Gymnasium Wertingen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches, Neusprachliches und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (964 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 81 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  7. Gymnasium Geretsried
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (936 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 29 Klassen und 87 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  8. Gymnasium Oberhaching
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (966 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 90 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 69 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  9. Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth
    Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches, Mathematisch-naturwissenschaftliches und Europ”isches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (466 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 17 Klassen und 50 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 36 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  10. Robert-Schumann-Gymnasium Cham
    Die Schule ist ein Humanistisches und Neusprachliches mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (635 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 18 Klassen und 74 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 43 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  11. Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
    Die Schule ist ein Neusprachliches, Mathematisch-naturwissenschaftliches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1265 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 37 Klassen und 103 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 80 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  12. Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
    Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Europ”isches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (674 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 57 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 43 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  13. Gymnasium Bad K–nigshofen
    Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (619 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 20 Klassen und 66 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 41 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  14. Lessing-Gymnasium Neu-Ulm
    Die Schule ist ein Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Europ”isches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (562 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 19 Klassen und 57 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 44 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  15. Gymnasium Puchheim
    Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (816 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 78 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 58 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  16. Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein
    Die Schule ist ein Neusprachliches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (470 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 16 Klassen und 45 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 35 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  17. Pestalozzi-Gymnasium M¸nchen
    Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (720 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 71 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 60 hauptamtliche Lehrkr”fte.

Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der St”ndige Stellvertreter / die St”ndige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Teilzeit ist (in begrenztem Umfang) m–glich.

Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktion, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten
und zur Vorlage beim Staatsministerium
2 Wochen
4 Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu geben.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Nachqualifikation von langj”hrig an F–rderschulen t”tigen Grundschullehrern, Hauptschullehrern und Volksschullehrern zu Sonderschullehrern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2001 Nr. IV/8-P8010/3-4/6 878

I.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus beabsichtigt auch im Jahr 2001, bis zu 30 langj”hrig an F–rderschulen t”tigen Grundschullehrern, Hauptschullehrern und Volksschullehrern ab 1. November 2001 eine Anrechnung auf die w–chentliche Unterrichtspflichtzeit im Umfang von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden zu gew”hren, damit sie sich zu Sonderschullehrern nachqualifizieren k–nnen.

II.
Die Rahmenbedingungen f¸r eine Nachqualifikation sind den Ziffern I bis VI der KMBek vom 9. Februar 1995 (StAnz Nr. 8 vom 24. Februar 1995; KWMBeibl S. 50*) zu entnehmen.

Das Staatsministerium wird die Regierungen erm”chtigen, die Anrechnungen bis zu dem genannten Gesamtumfang von 30 x 6 Stunden im Einzelfall variabel zu handhaben. Damit k–nnen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen f¸r die einzelnen Lehrkr”fte ber¸cksichtigt werden, etwa die Entfernungen vom Dienstort der Lehrkr”fte zu den Universit”tsstandorten. Im ¸brigen werden die Regierungen, die Staatlichen Schul”mter und die Schulleiter gebeten, den betreffenden Lehrkr”ften f¸r das berufs-begleitende Studium soweit wie m–glich entgegenzukommen. Dies betrifft die Wahl des Dienstortes ebenso wie die Stundenplangestaltung und die erforderlichen Dienstbefreiungen etwa zur Ablegung der Pr¸fungen oder f¸r die Einf¸hrungsveranstaltungen der Universit”ten.

Die Lehrkr”fte, die eine entsprechende Stundenanrechnung erhalten, verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der Feststellung der Lehramtsbef”higung f¸r das Lehramt an Sonderschulen und der Ernennung zum Sonderschullehrer mindestens f¸nf Jahre im bayeris-chen F–rderschuldienst zu verbleiben. Scheiden sie vor Ablauf dieser Frist aus von ihnen selbst zu vertretenden Gr¸nden aus dem bayerischen F–rderschuldienst aus, k–nnen sie verpflichtet werden, dem Frei-staat Bayern die durch die Anrechnung entstandenen Kosten anteil-ig zur¸ckzuerstatten.

III.
F¸r die Gew”hrung von Stundenanrechnungen kommen Lehrkr”fte in Betracht, die

  • eine mindestens zweij”hrige Bew”hrung als Lehrer an F–rderschulen nachweisen (Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG),
  • mindestens eine dienstliche Beurteilung an der F–rderschule erhalten haben und
  • bei Aufnahme des Studiums in der Regel nicht ”lter als 53 Jahre sind.

IV.
Das Staatsministerium beh”lt sich die Auswahl der 30 Lehrkr”fte f¸r Stundenanrechnungen vor. Auswahlkriterien sind Eignung, Leistung und Bef”higung der Bewerber sowie das dienstliche Interesse an ihrer Nachqualifikation. Um dies beurteilen zu k–nnen, erstellt das Staatsministerium f¸r jeden Bewerber einen Punktekatalog nach folgenden Kriterien:

  1. F¸r jedes Jahr der T”tigkeit an einer F–rderschule (einschlieþlich laufen-dem Schuljahr; Teilzeitjahre z”hlen wie Vollzeitjahre, Beurlaubungsjahre k–nnen nicht gez”hlt werden) ‡ Punkt
  2. Gesamtpr¸fungsnote aus 1. und 2. Lehramtspr¸fung mit Gewichtung 1:1 und Teiler 2 bzw. Gesamtpr¸fungsnote (bei "neuer Lehrerbildung")
    Gesamtpr¸fungsnote
    1,00 bis 1,50 7 Punkte
    1,51 bis 2,00 6 Punkte
    2,01 bis 2,50 5 Punkte
    2,51 bis 3,00 4 Punkte
    3,01 bis 3,50 3 Punkte
  3. letzte dienstliche Beurteilung an der F–rderschule als Punktwert gem”þ Bekanntmachung vom 28. M”rz 2000; liegt (noch) keine dienstliche Beurteilung nach dieser KMBek vor, so ist durch das Staatliche Schulamt eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinsch”tzung nach den f¸r dienstliche Beurteilungen geltenden Maþst”ben zu erstellen (Punktwert).

Bei Punktegleichheit entscheiden (in dieser Reihenfolge) die erreichten dienstlichen Beurteilungen, die Dauer der T”tigkeit an F–rderschulen und die Stellungnahme der Regierung. Ein Rechtsanspruch auf Gew”hrung der erleichternden Konditionen f¸r eine Nachqualifikation besteht nicht.

V.
Interessierte Lehrkr”fte bewerben sich bis 20. April 2001 auf dem Dienstweg bei der zust”ndigen Regierung um die Gew”hrung von Stundenanrechnungen. Das Gesuch enth”lt folgende Angaben:

  1. Name, Vorname, Dienstbezeichnung
  2. Jahr und Noten der Ersten und Zweiten Lehramtspr¸fung f¸r das Lehramt an Volksschulen oder Jahr und Gesamtpr¸fungsnote f¸r das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen
  3. Ergebnis der letzten dienstlichen Beurteilung
  4. Dauer der dienstlichen Verwendung an F–rderschulen
  5. Dienstort; Bezeichnung der F–rderschule, an der die Lehrkraft t”tig ist
  6. nach R¸cksprache mit der Regierung gew”hlte sonderp”dagogische Fachrichtung f¸r das Studium
  7. gew”hlter Studienort (M¸nchen oder W¸rzburg)

VI.
Die Benachrichtigung der Bewerber erfolgt ¸ber die Regierungen so rechtzeitig, dass sie die Zulassungsantr”ge f¸r das Studium an der Universit”t M¸nchen oder der Universit”t W¸rzburg fristgerecht stellen k–nnen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die ausgew”hlten Lehrkr”fte in eigener Zust”ndigkeit um einen Studienplatz bewerben m¸ssen.

Die Auswahl durch das Staatsministerium betrifft lediglich die Gew”hrung der Anrechnungsstunden und die grunds”tzliche Zustimmung zu den Voraussetzungen nach Art. 22 BayLBG f¸r die Anerkennung der Lehramtsbef”higung f¸r das Lehramt an Sonderschulen.

An den Universit”ten M¸nchen und W¸rzburg gibt es Zulassungsbeschr”nkungen f¸r die Aufnahme des Studiums der sonderp”dagogischen Fachrichtungen.

Eine Zusage f¸r einen Studienplatz ist mit der Gew”hrung von Sonderkonditionen nicht verbunden. Entscheidungen ¸ber die Zulassung zum Studium obliegen ausschlieþlich den Universit”ten. Die Lehrkr”fte gelten als "Zweitstudienbewerber" mit besonderem dienstlichen Interesse seitens des Kultusministeriums.

Die Zulassungsantr”ge f¸r das Studium sind bei den Universit”ten erh”ltlich und m¸ssen bis 15. Juli 2001 dort eingereicht werden.

Weitere langj”hrig an F–rderschulen t”tige Bewerber, die ohne Stundenanrechnung die Anerkennung ihrer f¸r das bisherige Lehramtsstudium erbrachten Studienbestandteile und Pr¸fungsleistungen ausgesprochen haben wollen, m¸ssen vor Beginn des Studiums einen entsprechenden Antrag beim Staatsministerium stellen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Zweite Staatspr¸fungen 2002 f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 16. Februar 2001 Nr. IV/4 - S 7154 - 4/2 804

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus veranstaltet Zweite Staatspr¸fungen f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen 2002 f¸r diejenigen Lehramtsanw”rter, die im September 2000 in den Vorbereitungsdienst nach der Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r ein Lehramt an –ffentlichen Schulen (Lehramtspr¸fungsordnung II - LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 496, BayRS 2038-3-4-8-11-K), ge”ndert durch Verordnung vom 21. Juli 1995 (GVBlS. 565) und Verordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl S. 303), eingetreten sind.

Ferner sind zu den Zweiten Staatspr¸fungen die Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verl”ngerung oder Verk¸rzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Pr¸fungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung der Pr¸fung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatspr¸fungen k–nnen auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Pr¸fungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

Hierzu wird bekannt gegeben:

  1. Die Pr¸fungen werden nach der Lehramtspr¸fungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Pr¸fungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und in Augsburg, Bayreuth, Ergoldsbach, F¸rth, Ingolstadt, M¸nchen, Regensburg, Rosenheim und W¸rzburg (Klausur) durchgef¸hrt. Die m¸ndlichen Pr¸fungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, M¸nchen, N¸rnberg, Regensburg und W¸rzburg statt.
  2. Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
    1. Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 4. Februar 2002
      bis 17. Mai 2002

      Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Pr¸fungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gew”hrleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe einger”umt wird.
    2. die Klausur am 25. M”rz 2002 (8.30 Uhr bis 12.30 Uhr)
    3. die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 21. Mai 2002 bis 24. Mai 2002

      In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile, mit Ausnahme der Klausur, auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden.

      F¸r die Pr¸fungsteilnehmer 2002, die die Klausur nach ß 12 LPO II nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2002 festgelegt.
  3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II genannten Fristen
    und Termine zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 11. Juni 2001
    bis zum 10. Oktober 2001.
  4. Lehramtsanw”rter, die den Vorbereitungsdienst im September 2000 begonnen haben und eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes bis sp”testens 24. Januar 2002 ablegen, haben, soweit sie die Lehrbef”higung im Erweiterungsfach anstreben, auch die Zweite Staatspr¸fung im Erweiterungsfach abzulegen (ß 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatspr¸fung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatspr¸fungen f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zu den unter Nummer 2.1 (Einzellehrprobe) und Nummer 2.3 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanw”rter haben dem –rtlichen Pr¸fungsleiter an der jeweils zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.
  5. Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach ß 11 LPO II:
    Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt und bestanden haben.
    1. Die Meldung nach ß 16 Abs. 3 LPO II zur Wiederholung der Pr¸fung hat sp”testens zu erfolgen:
    2. falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 18. Juli 2001
    3. falls die bei der Erstablegung der Pr¸fung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von 4 Wochen nach Aush”ndigung des Pr¸fungszeugnisses.

      Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Pr¸fungsamt der jeweils zust”ndigen Regierung zu richten.
    4. Die Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung (Wiederholungspr¸fung) zu den unter Nummer 2 und 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
  6. Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gew”hrung von Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung in der Fassung vom 24. M”rz 1992 (GVBl S.47, BayRS 2030-2-10-F), sind mit den einschl”gigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Pr¸fung einzureichen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Berufsbegleitende sonderp”dagogische Zusatzausbildung f¸r das Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 22. Februar 2001 Nr. IV/8-P8031/1/1-4/15 806

  1. Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2001 bis 2003 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderp”dagogischen Zusatzausbildung f¸r das Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen:

    Lehrgang 32 in Neuendettelsau/Mfr.

    Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderp”dagogischen F–rderschwerpunkten Lernen (KMBek vom 31. Januar 2000, KWMBl I S. 67) und Sprache (KMBek vom 12. November 1998, KWMBl I S. 638) und emotionale und soziale Entwicklung (KMBek vom 4. August 2000, KWMBl I S. 385).
  2. Der Lehrgang ist vorgesehen f¸r Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe, das ¸ber keine heilp”dagogische oder sonderp”dagogische Zusatzausbildung verf¸gt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur individuellen Lernf–rderung, zur individuellen Sprachf–rderung, zur Erziehungshilfe, in Sonderp”dagogischen Diagnose- und F–rderklassen und in Sonderp”dagogischen F–rderzentren. Der Lehrgang steht sowohl f¸r staatliches wie auch f¸r privat angestelltes Personal offen.

    Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 32 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gr¸nden noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderp”dagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an F–rderschulen bew”hrt haben.
  3. Kriterien f¸r die Auswahl der 30 Teilnehmer ist die Dauer der bisherigen T”tigkeit im staatlichen oder privaten (schulischen) F–rderschuldienst, ggf. auch das Lebensalter. Je F–rderschule k–nnen sich zwar mehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gr¸nden nur eine Person ausgew”hlt werden.
  4. Die Ausbildung beginnt am 22. Oktober 2001 (1. Lehrgangswoche 22. bis 26. Oktober 2001) und erstreckt sich ¸ber insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgef¸hrt. Inhaltlich ist sie schwerpunktm”þig auf die sonder-p”dagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderp”dagogischen F–rderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschlieþlich der schulpraktischen Ausbildung und schlieþt mit einer Pr¸fung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 30. Juni bis 4. Juli 2003 statt.
  5. Die Ausbildung ist geb¸hrenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im Falle der ausw”rtigen Unterbringung w”hrend der Wochenkurse f¸r die anfallenden Kosten f¸r Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schultr”ger diese Kosten ¸bernehmen, k–nnen ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden (vgl. KMS vom 3. Mai 1971 Nr. III A 8-4/24 075).
  6. Gesuche um Zulassung zur Ausbildung sind auf dem Dienstweg bis 10. Mai 2001 an die zust”ndige Regierung zu richten. Dem Gesuch ist eine Lebenslaufdarstellung beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und die bisherige berufliche Verwendung zu ersehen sind.
  7. Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende f¸hrt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gr¸nden aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen F–rderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb auþerdem
    • bei staatlichen Bewerbern eine pers–nliche schriftliche Erkl”rung nach Anlage 1
    • bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erkl”rung des privaten Schultr”gers nach Anlage 2

    beizuf¸gen.
    Den privaten Schultr”gern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserkl”rung ent-sprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der "Freistaat Bayern" durch die Bezeichnung des Schultr”gers zu ersetzen ist.

    Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die R¸ckforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere H”rte bedeuten w¸rde.

  8. Die Organisation der Lehrg”nge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Ðber die Zulassung zum Lehrgang und ¸ber n”here Einzelheiten der Durchf¸hrung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2000/2001 ¸ber die Regierungen unterrichtet.
  9. Personal f¸r heilp”dagogische Unterrichtshilfe an F–rderschulen ohne heilp”dagogische oder sonderp”dagogische Zusatzausbildung, das Interesse an einer Zusatzausbildung hat, jedoch aus pers–nlichen oder organisatorischen Gr¸nden an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen kann oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilp”dagogen/zur Staatlich anerkannten Heilp”dagogin anstrebt, wird auf folgendes hingewiesen:

    Seit 1994 ist es m–glich, Fachakademien f¸r Heilp”dagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen ("Staatlich anerkannter Heilp”dagoge"/"Staatlich anerkannte Heilp”dagogin"). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbeh–rde kann eine dreij”hrige Teilzeitausbildung durchgef¸hrt werden, wenn dies dem Wunsch der ¸berwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein daneben bestehendes Besch”ftigungsverh”ltnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regul”ren w–chentlichen Arbeitszeit im –ffentlichen Dienst umfassen.

    Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen ¸ber den Bereich der F–rderschulen hinaus alle T”tigkeitsfelder der Heilp”dagogen offen. Bei einer Pr¸fungsgesamtnote "sehr gut" im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit "sehr gut" bestandenen staatlichen Erg”nzungspr¸fung erhalten die Absolventen die fachgebundene Hochschulreife und k–nnen nach ß 6 Nr. 3 Buchstabe g der Qualifikationsverordnung (QualV) vom 6. Dezember 1993 (KWMBl I S. 672) u.a. das Studium f¸r das Lehramt an Sonderschulen aufnehmen. Sie k–nnen ebenso wie die Absolventen der staatlichen berufsbegleitenden sonderp”dagogischen Zusatzausbildung nach ihrer heilp”dagogischen Ausbildung ent-sprechend den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher L”nder (TdL) h–hergruppiert werden.

    Interessenten f¸r diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie f¸r Heilp”dagogik (Standorte: Augsburg, Hof, M¸nchen, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., W¸rzburg) in Verbindung und erhalten dort n”here Informationen ¸ber M–glichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der berufsbegleitenden Form der Ausbildung.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Unterrichtst”tigkeit in New York City im Rahmen des Programms "Professional Teacher Development" des New York City Board of Education ab September 2001 zur Vorbereitung von zweisprachigem Unterricht in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 23. Februar 2001 Nr. VI/6-S5400/20-6/18 661

Das –sterreichische Bundesministerium f¸r Bildung, Wissenschaft und Kultur und die ÷sterreichisch-Amerikanische Schul- und Bildungskooperation (AAECA) bieten ab September 2001 wieder ein Unterrichts- und Fortbildungsprogramm f¸r –sterreichische Lehrer und Lehrerinnen nach Abschluss ihrer Ausbildung in New York City an.

Im Einvernehmen mit den durchf¸hrenden Stellen schlieþt sich das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus diesem Programm an und bietet Lehramtsassessoren/innen bzw. Lehramtsanw”rtern/innen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehramtspr¸fungen die M–glichkeit, sich zu bewerben. Voraussetzung ist eine gute allgemeine Sprachkompetenz in Englisch.

Die Unterrichtst”tigkeit an einer –ffentlichen High School in New York City umfasst die F”cher Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Musik, Kunsterziehung und ist f¸r die Dauer von einem oder zwei Jahren vorgesehen. Auþerdem verpflichtet sich der deutsche Lehrer, an zwei Fortbildungskursen am City College of New York mit Ðbernahme der Kosten durch den Lehrer (ca. US $ 600,- pro Kurs) teilzunehmen. Das Gehalt f¸r die Unterrichtst”tigkeit in New York liegt zwischen US $ 32.000,- und 42.000,- j”hrlich (Sozialversicherung eingeschlossen).

Nach R¸ckkehr und Einstellung in den Staatsdienst ist der teilnehmende Lehrer in der Lage, die o.g. F”cher zweisprachig zu unterrichten.

Weitere Informationen erhalten Interessenten bei

Frau Farthofer, ÷sterreichisch-Amerikanische Schul- und Bildungskooperation Auerspergstraþe 15/32
A - 1080 Wien
Tel/Fax: 00 43-1-4 08 78 12
e-mail: aaeca@eunet.at
Internet: www.aaeca.com

Hier k–nnen auch die Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden.

Schulleitungen und Seminarlehrer werden gebeten, Referendare auf dieses Angebot hinzuweisen.

Verfahren:
Zun”chst erfolgt formlose Anmeldung beim Staatsministerium (z.H. Ministerialrat Freund) bis sp”testens 2. April 2001.

Die vom Staatsministerium ausgew”hlten Kandidaten richten ihre Bewerbung bis sp”testens 20. April 2001 an Frau Farthofer (per e-mail). Am 7. Mai 2001 findet in Salzburg ein Auswahlinterview statt. Die ausgew”hlten Bewerber werden Ende Mai 2001 zu einem Vorbereitungsseminar nach Wien eingeladen. Anreise nach New York Anfang August 2001; Arbeitsbeginn: ca. 1. September 2001; Ende des Schuljahres: ca. 30. Juni 2002.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 23. Februar 2001 Nr. VI/6-P5160/8-6/15 656

Der Bundesverband der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V. f¸hrt vom 30. September bis 13. Oktober 2001 in Timmendorfer Strand (Ostsee) wiederum das "Russische Sprachseminar" durch.

Weitere Ausk¸nfte erteilen f¸r den Bundesverband der Lehrkr”fte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e.V. Heiko Hedrich, Steinwegel 3 A, 22393 Hamburg (Tel. 0 40/6 00 36 75 und Fax 0 40/60 04 94 15) und Christine Mielsch, Hattinger Stieg 10, 22419 Hamburg (Tel.: 0 40/53 78 98 95; Fax: 0 40/5 31 68 03). Dort erfolgt auch die Anmeldung.

Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung f¸r Lehrer mit der Lehrbef”higung f¸r Russisch an Gymnasien anerkannt. Soweit es die schulischen Belange zulassen, kann f¸r o.g. Veranstaltung Dienstbefreiung ausgesprochen werden. Die Gew”hrung eines Reisekostenzuschusses ist nicht m–glich. Den Tr”gern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, f¸r ihren Bereich ”hnlich zu verfahren.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Besetzung der Stelle der Leiterin/des Leiters des Studienkollegs bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Coburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 1. M”rz 2001 Nr. VI/6-O5232-6/24 181

Am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern Coburg ist ab 1. August 2001 die Stelle der Leiterin/des Leiters (BesGr. A 15 + Z) zu besetzen.

Das Studienkolleg hat die Aufgabe, ausl”ndische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungspr¸fung als Qualifikation f¸r ein Studium an einer Fachhochschule des Freistaates Bayern anerkannt wird, auf die Feststellungspr¸fung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen f¸r das angestrebte Studium zu vermitteln.
Das Studienkolleg Coburg ist auþerdem Zeugnisanerkennungsstelle f¸r ausl”ndische Studienbewerber, die an einer Fachhochschule in Bayern studieren wollen.

Es k–nnen sich Beamtinnen/Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/ Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Leiterin/der Leiter Wohnung in Coburg selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist f¸r die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.

Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme unmittelbar an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung der Bewerberin / des Bewerbers, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktion, eingehen.

Die Bewerbung muss bis sp”testens 15. Mai 2001 beim Staatsministerium vorliegen.

Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu geben.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Gymnasium des Schulwerks der Di–zese Augsburg

Am Marianum Buxheim, Gymnasium des Schulwerks der Di–zese Augsburg, ist zum 1. August 2001 die Stelle

der/des Schulleiterin/Schulleiters

neu zu besetzen.

Das Marianum Buxheim ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit einem neusprachlichen und einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig. An der Schule unterrichten derzeit 49 Lehrkr”fte ca. 570 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 21 Klassen.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Lehrbef”higung f¸r Gymnasien in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen w”ren vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist f¸r Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 grunds”tzlich m–glich.

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind f¸r diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit den Ordensvertretern der Salesianer Don Boscos, in deren Tr”gerschaft sich das Internat und Tagesheim befinden, dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Tr”ger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll f¸r zeitgem”þe p”dagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der T”tigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer N”he nehmen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt ber¸cksichtigt.

Die Verg¸tung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Di–zesen ABD Teil A, ”hnlich dem BAT (Bund/L”nder), Verg¸tungsgruppe I bzw. nach Besoldungsgruppe A 16.

Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 6. April 2001 an das Schulwerk der Di–zese Augsburg, Hoher Weg 14, 86152 Augsburg, Telefon 08 21/31 66-7 62

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M”dchenrealschule des Schulwerks der Di–zese Augsburg

An der M”dchenrealschule Maria Stern Immenstadt und der Maria-Ward-Schule Lindau (B), M”dchenrealschule des Schulwerks der Di–zese Augsburg, ist zum 1. August 2001 die Stelle

der/des Schulleiterin/Schulleiters

neu zu besetzen.

In beiden F”llen handelt es sich um voll ausgebaute sechsstufige M”dchenrealschulen mit einer auslaufenden Vierstufigkeit (2001/2002 nur noch Jahrgangsstufe 10). An der Schule in Immenstadt unterrichten derzeit 42 Lehrkr”fte ca. 600 Sch¸lerinnen in 21. Klassen, in Lindau 21. Lehrkr”fte ca. 300 Sch¸lerinnen in 12 Klassen.

Gesucht wird jeweils eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Lehrbef”higung f¸r Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen w”ren vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grunds”tzlich m–glich.

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind f¸r diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Tr”ger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll f¸r zeitgem”þe p”dagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der T”tigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer N”he nehmen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt ber¸cksichtigt.

Die Verg¸tung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Di–zesen ABD Teil A, ”hnlich dem BAT (Bund/L”nder). Die Stelle in Immenstadt ist in Verg¸tungsgruppe I a/Besoldungsgruppe A 15, die Stelle in Lindau in Verg¸tungsgruppe I b und Z/Besoldungsgruppe A 14 und Amtszulage ausgebracht.

Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen sind bis zum 27. April 2001 an das Schulwerk der Di–zese Augsburg, Hoher Weg 14, 86152 Augsburg, Telefon 08 21/31 66-7 62, zu richten.

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Stellenangebote im deutschen Auslandsschulwesen

Die folgende Stelle f¸r Schulleiter(innen) ist zu besetzen:

Deutsche Schule Guatemala, Guatemala

Besetzungsdatum: 1. Januar 2002
Bewerbungsende: 31. Mai 2001

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 13
Sch¸lerzahl: 751
Hochschulreifepr¸fung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Berufsbildender Zweig
Sekundarschulabschluss des Landes

Lehrbef”higung der Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15 / A 16
Spanischkenntnisse sind erw¸nscht.

Von den Bewerbern/Bewerberinnen werden in der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit Schulen anderer europ”ischer Staaten, erwartet.

Frageb–gen f¸r die Bewerbung k–nnen beim Kultusministerium oder beim Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - Barbarastraþe 1, Postfach 680169, 50728 K–ln, angefordert werden.

Das Original der Bewerbung und ein Abdruck sind auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - zu richten.

Je ein Abdruck des Antrags, eines ausgef¸llten Fragebogens, einer Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung und eines handschriftlichen Lebenslaufes ist direkt an die Zentralstelle sowie an das im Kultusministerium zust”ndige Mitglied des Bund-L”nder-Ausschusses f¸r schulische Arbeit im Ausland, Herrn Ministerialrat Freund, Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Salvatorstraþe 2, 80333 M¸nchen, zu richten.

Bewerber(innen) m¸ssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungsgruppen bereits innehaben und d¸rfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 54. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (neue Altersgrenze ab 2002!).

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Caritas

Institut f¸r Bildung und Entwicklung im Caritasverband der Erzdi–zese M¸nchen und Freising e. V.

Wir bilden aus und gestalten Weiterbildung, beraten und f–rdern die Mitarbeiter/innen- entwicklung, unterst¸tzen und begleiten Personal- und Organisationsprojekte.
F¸r die Berufsfachschule f¸r Kinderpflege in M¸nchen mit 15 Lehrkr”ften und 110 Sch¸lern suchen wir zum 1. September 2001

eine/n Schulleiter/in.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und p”dagogisch qualifizierte F¸hrungspers–nlichkeit mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialp”dagogik und einer Unterrichtserfahrung von 5 Jahren an beruflichen Schulen. Sie sollten die F”higkeit zur Personalf¸hrung, Organisationsgeschick, Selbst”ndigkeit und Eigenverantwortlichkeit mitbringen, Bereitschaft zu intensiver Teamarbeit und Kooperation mit den Praxisstellen haben. Vernetzung des eigenen Unterrichts mit anderen F”chern, Interesse an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Ausbildung, Zusammenarbeit mit dem Tr”ger, betriebswirtschaftliche F”higkeiten wie Budgetplanung und -verwaltung und Zuschussbeantragung werden erwartet. Die Zugeh–rigkeit zur katholischen Kirche und eine positive Einstellung zu den Grunds”tzen der katholischen Glaubenslehre sind Voraussetzung.

Die Verg¸tung richtet sich nach BAT.

Da wir den Frauenanteil in unseren F¸hrungspositionen erh–hen m–chten, freuen wir uns besonders ¸ber weibliche Bewerbungen.

Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen an:
Gesch”ftsf¸hrung Institut f¸r Bildung und Entwicklung
im Caritasverband der Erzdi–zese M¸nchen und Freising e.V.
Hirtenstraþe 4, 80335 M¸nchen, Tel. 0 89/5 51 69-2 03.

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© StMUK Ref. II/5