|
KWMBl I 2001 Nr. 4 28. Februar 2001
Inhalt Seite
I. Rechtsvorschriften
- F¸nfzehnte Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber die Festsetzung
von Studentenwerksbeitr”gen
- Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung zur Ausf¸hrung des Bayerischen
Schulfinanzierungsgesetzes
II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
-
Vollzug der Schulordnung f¸r die Berufsfachschulen f¸r technische Assistenten
in der Medizin, Zytologieassistenten, Di”tassistenten und pharmazeutisch-technische
Assistenten
hier: Zeugnismuster
- Zulassung von Lernmitteln
III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
KWMBeibl Nr. 4*/2001 28.
Februar 2001
-
Regionalkongress "Schulinnovation 2000 - Schulen auf dem Weg" am 25.
April 2001
- Augustinus-Seminar: "Selbsterkenntnis und Gottsuche (Confessiones 10)"
vom 23. August bis zum 1. September 2001 in der Abtei Weltenburg
- Ausschreibung einer Beratungsrektorenstelle an der staatlichen
Schulberatungsstelle
für Unterfranken
- Veranstaltungen des Verbands Bayerischer Schulmusiker e.V.
(vbs) zum Thema
"Konfliktbewältigung im Alltag des Musiklehrers" am 12. Mai
2001 in München und am 19. Mai 2001 in Röthenbach bei Nürnberg
- Sicherheitspolitisches Fortbildungsseminar "Bundeswehr 2001" bei
der Marine, Luftwaffe und Heer für Ministerialbeauftragte, Schulleiter
und Stellvertreter an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen vom 5. bis 11.
August 2001 in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
- Kongress "Jugend-Gewalt-Fremdenfeindlichkeit-Rassismus" vom 19. bis
21. März 2001 in Leipzig
- Lehrgänge für Schulwandern für Lehrkräfte an Volksschulen
und an Förderschulen
- Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen
- Schulsammlung 2001 des Bayerischen Schullandheimwerks - Landesverband der Bayerischen
Schullandheime e.V. -
- Gemeinsamer Aufruf der Arbeitgeber und der Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
- Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr
2002/2003
- Ausschreibung für eine Planstelle der BesGr. A13/A14 bzw. BAT II a im
Hochschuldienst
- Stellenausschreibung der Stadt Augsburg
- Schulleiterstelle Schule Schloss Stein e.V.
- Schulleitungen im Auslandsschuldienst
Regionalkongress "Schulinnovation 2000 - Schulen auf dem Weg" am 25. April 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 3. Januar 2001 Nr. III/2-S4200/5-6/125 810
In der Nachfolge des Augsburger Bildungskongresses vom 12./13. April 2000 wird am 25. April 2001 im Regierungsbezirk Oberbayern in Rosenheim der Regionalkongress "Schulinnovation 2000 - Schulen auf dem Weg" durchgef¸hrt. Diese Veranstaltung soll innovative Aktivit”ten von Schulen in der Region bekannt machen, die Zusammenarbeit von Schulen f–rdern, Mut machen f¸r das Erproben neuer p”dagogischer Wege, fachliches Hintergrundwissen zu verschiedenen Fragen der Schulentwicklung vermitteln und so die "innere Schulentwicklung" in Bayern insgesamt f–rdern. Bei der Veranstaltung stehen die aktiven Schulen im Zentrum des Geschehens.
Lehrkr”fte, die an dem Kongress teilnehmen m–chten, k–nnen Anmeldeunterlagen anfordern
beim Organisationsteam, zu Hd. Fr. OStDin Oechslein, Gymnasium Oberhaching, Kastanienallee 20, 82041
Oberhaching (Anmeldeformular
als PDF-Datei hier)
Die Teilnahme am Kongress wird als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Reisekosten f¸r aktiv eigene Projekte pr”sentierende Schulen k–nnen ¸ber die Regierungen nach dem Bayerischen Reisekostengesetz abgerechnet werden.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Augustinus-Seminar: "Selbsterkenntnis
und Gottsuche (Confessiones 10)" vom 23. August bis zum 1. September 2001
in der Abtei Weltenburg
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 24. Januar 2001Nr. VI/9-P5160-6/128 113II
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat das Augustinus-Seminar "Selbsterkenntnis und Gottsuche (Confessiones 10)" der Weltenburger Akademie in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universit”t Augsburg vom 23.August bis 1. September 2001 in der Abtei Weltenburg mit Schreiben vom 26. Januar 2000 Nr. VI/9-P5160-6/128113I als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Gymnasiallehrer der F”cher Latein, Religion und Philosophie bzw. Ethik anerkannt. Unterrichtsbefreiung ist nicht erforderlich, da das Wochenendseminar in den Sommerferien stattfindet.
Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer k–nnen aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung nicht gew”hrt werden.
Nachfolgend werden (z. T. gek¸rzt) Informationen des Veranstalters bekannt gegeben:
Inhalte:
Betrachtung der ersten H”lfte (1-39) des zehnten Buches der Confessiones unter dem Thema
"Selbsterkenntnis und Gottsuche":
- Einf¸hrungsvortr”ge
- Christologie Augustinus
- Konzerte und Exkursionen
- Arbeit mit Texten von Martin Heidegger
Ort: Abtei Weltenburg
Zeit: Donnerstag, 23. August 2001, 18.00 Uhr bis Samstag 1. September 2001, 14.00 Uhr
Referenten: Prof. Dr. Norbert Fischer und Prof. Dr. Dr. h.c. Cornelius Mayer
Anmeldung: Heim-Volks-Hoch-Schule
Asamstraþe 32
Abtei Weltenburg
Pater Leopold L–rnitzo OSB
93309 Kelheim
Tel. und Fax: 0 94 41/59 11
oder Telefon 0 94 41/2 04-1 43 oder 2 04-1 62
B¸rozeiten: 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Ausschreibung einer Beratungsrektorenstelle an der
staatlichen Schulberatungsstelle f¸r Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 29. Januar 2001 Nr. VI/9-S4305/9-6/4198
An der staatlichen Schulberatungsstelle f¸r Unterfranken ist zum 1. August 2000 die Stelle einer Beratungsrektorin/eines Beratungsrektors als Koordinator f¸r die Schulberatung (Besoldungsgruppe A 14) zu besetzen.
Die T”tigkeit einer Beratungsrektorin/eines Beratungsrektors an einer staatlichen Schulberatungsstelle umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte:
Maþgeblich sind die Richtlinien f¸r die schulpsychologische Beratung.
Bewerben k–nnen sich Beamte und Beamtinnen, die die Bef”higung f¸r das Lehramt an Volksschulen oder f¸r das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen oder Sonderschulen sowie ein abgeschlossenes Psychologiestudium nachweisen k–nnen. Es sind zwei regelm”þige dienstliche Beurteilungen erforderlich, die den Bef–rderungsrichtlinien entsprechen. Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Lehrkr”fte, die als Beratungsrektorin/Beratungsrektor an Staatlichen Schul”mtern bereits einschl”gige Erfahrungen gewonnen haben.
Die ausgeschriebene Stelle ist f¸r die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis zum 7. Mai 2001 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen; die Besetzung der Beratungsrektorenstellen erfolgt im Einvernehmen mit dem f¸r die jeweilige Schulberatungsstelle zust”ndigen Ministerialbeauftragten f¸r die Gymnasien.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Veranstaltungen des Verbands Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) zum Thema
"Konfliktbew”ltigung im Alltag des Musiklehrers" am 12. Mai 2001 in M¸nchen und
am 19. Mai 2001 in R–thenbach bei N¸rnberg
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 29. Januar 2001 Nr. III/7-P4160/6-6/1567
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 22. Januar 2001 die Veranstaltungen des Verbands Bayerischer Schulmusiker e.V. (vbs) zum Thema "Konfliktbew”ltigung im Alltag des Musiklehrers" am 12. Mai 2001 in M¸nchen und am 19. Mai 2001 in R–thenbach bei N¸rnberg als die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahmen f¸r Musiklehrkr”fte aller Schularten anerkannt. Die Gew”hrung einer Freistellung vom Unterricht er¸brigt sich, da die Veranstaltungstermine jeweils auf einen Samstag fallen.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung k–nnen keine Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer gew”hrt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters bekannt gemacht:
In einer kollegialen Gruppe werden Belastungen und Probleme im schulischen Alltag von Musiklehrern er–rtert, alternative L–sungs- und Bew”ltigungsm–glichkeiten gesucht und erarbeitet. Das Seminar ist eine Fortsetzung des ersten Kurses, es k–nnen aber auch neue Kollegen teilnehmen. Damit jeder Teilnehmer die M–glichkeit hat, individuelle Belastungssituationen zu besprechen, ist die Teilnehmerzahl jeweils auf acht beschr”nkt. F¸r Kollegen aus Nordbayern wird zus”tzlich ein Kurs in R–thenbach bei N¸rnberg angeboten.
Referent: Dr. Wolfgang Pfeiffer, Supervisor (BDP)
Termin 1: Samstag, 12. Mai 2001, 10.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Klenze-Gymnasium M¸nchen
Wackersbergerstraþe 59
Termin 2: Samstag, 19. Mai 2001, 10.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Gymnasium R–thenbach a.d. Pegnitz
Geschwister-Scholl-Platz 1
Teilnehmerbetrag: DM 70,- f¸r vbs-Mitglieder
DM 100,- f¸r Nicht-Mitglieder
Konto des Verbandes Bayerischer Schulmusiker e.V. - Stichwort Fortbildung Konfliktbew”ltigung - Konto: 4600 11 22 82, BLZ: 700 202 70 bei der Hypo-Vereinsbank M¸nchen
(Anmeldung/Einzahlung ab sofort, sp”testens aber bis 28. April 2001; eine Anmeldebest”tigung wird rechtzeitig zugesandt.)
Weitere Informationen sind beim Referenten, Herrn Dr. Wolfgang Pfeiffer,
Tel: 0 91 81/29 69 77 erh”ltlich.
Kontaktadresse: Verband Bayerischer Schulmusiker e.V.
Berliner Allee 26h
86153 Augsburg
Tel: 08 21/51 18 44
Fax: 08 21/5 08 24 14
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Sicherheitspolitisches Fortbildungsseminar "Bundeswehr 2001" bei der Marine, Luftwaffe und Heer f¸r Ministerialbeauftragte, Schulleiter und Stellvertreter an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen vom 5. bis 11. August 2001 in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 30. Januar 2001 Nr. III/7-P 4154-6/7 352
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus erkennt das sicherheitspolitische Fortbildungsseminar "Bundeswehr 2001" bei der Marine, Luftwaffe und Heer vom 5. bis 11. August 2001 in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Ministerialbeauftragte und Schulleiter bzw. Stellvertreter an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen an. Eine Freistellung vom Unterricht ist nicht erforderlich, da die Veranstaltung in unterrichtsfreie Zeit f”llt. Eine Freistellung vom Dienst wird dagegen gegebenenfalls in Aussicht gestellt.
Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer k–nnen aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung nicht gew”hrt werden.
Im Folgenden werden weitere Informationen des Veranstalters (z.T. in gek¸rzter Form) bekannt gegeben:
… Als Programmpunkte sind u.a. vorgesehen:
- Er–rterung aktueller sicherheitspolitischer Entwicklungen und der neuen Struktur der Bundeswehr
- milit”rhistorische Stadtf¸hrung in Berlin
- Besuch der Marinetechnikschule Parow mit Vortrag und Diskussion zum Thema "Auftrag, Ausbildung und verf¸gbare Mittel der Marine und der MTS Parow"
- Besuch des Marinemuseums auf der Insel D”nholm und anschlieþendes Gespr”ch mit Milit”rhistoriker (Dr. Auerbach)
… Die Bundeswehr ¸bernimmt folgende Kosten:
- Hin- und R¸ckfahrt im modernen Reisebus
- Kosten f¸r die An- und Abreise zu bzw. von den Ein- bzw. Ausstiegspunkten (ab/an: Bayernkaserne M¸nchen mit Reisebus ¸ber Feucht, Bayreuth) werden durch die Bundeswehr nicht ersetzt.
- Honorare f¸r die Referenten
- weitere Teilmahlzeiten, sofern es sich um Truppenverpflegung in den Kasernen handelt
… Teilnehmerbeitrag:
- bei Unterbringung im Doppelzimmer: ca. DM 720,- (incl. Fr¸hst¸cksbuffet)
- bei Unterbringung im Einzelzimmer: ca. DM 920,- (incl.
Fr¸hst¸cksbuffet)
Ein g¸ltiger Personalausweis oder Reispass ist mitzuf¸hren. Die Mitnahme von wetterfester Kleidung und rutschfestem Schuhwerk wird empfohlen.
Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen beschr”nkt.
Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
unter Angabe von
- Dienstbezeichnung
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Personalausweisnummer
- vollst”ndiger Dienst- und Privatanschrift (jeweils mit Telefon)
zu richten.
Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 4. Mai 2001
beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus eingegangen sein.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Kongress "Jugend-Gewalt-Fremdenfeindlichkeit-Rassismus"
vom 19. bis 21. M”rz 2001 in Leipzig
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 31. Januar 2001 Nr. III/7-S4202-6/7353
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat mit Schreiben Nr. III/5-S4202-6/133 462 vom 23. Januar 2001 den Kongress der Bundeszentrale f¸r politische Bildung zum Thema "Jugend-Gewalt-Fremdenfeindlichkeit-Rassismus" vom 19. bis 21. M”rz 2001 in Leipzig als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Lehrkr”fte aller Schularten anerkannt. Es besteht Einverst”ndnis, dass Interessenten vom Dienstvorgesetzten eine Freistellung vom Unterricht bzw. Dienst erhalten k–nnen, sofern dies die unterrichtliche Situation zul”sst.
Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer k–nnen aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung nicht gew”hrt werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung sind abrufbar unter
www.bpb.de sowie unter folgender Adresse erh”ltlich:
Frau Christiane Toyka-Seid
K–nigswinterer Straþe 5
53639 K–ngiswinter
Tel.: 0 22 44/91 27 34
Fax: 0 22 44/91 27 35
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Lehrg”nge f¸r Schulwandern f¸r Lehrkr”fte
an Volksschulen und an F–rderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2001 Nr. IV/4-P7100/17-4/1262
Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Bayern, f¸hrt im Jahre 2001 wieder Lehrg”nge f¸r Lehrkr”fte an Volksschulen und an F–rderschulen durch:
JH Oberstdorf 26. Juli (Beginn 18.00 Uhr) bis 1. August 2001 (Ende ca. 10.00 Uhr)
(Allg”u)
JH Pottenstein 29. Juli (Beginn 18.00 Uhr) bis 4. August 2001 (Ende ca. 10.00 Uhr)
(Fr”nkische Schweiz)
Diese Lehrg”nge sind vor allem f¸r Lehrkr”fte bestimmt, die noch nicht an einem Lehrgang f¸r Schulwandern teilgenommen, jedoch bereits die Zweite Lehramtspr¸fung abgelegt haben.
Die Lehrg”nge vermitteln grundlegende Kenntnisse ¸ber die Durchf¸hrung von Schulwanderungen, Sch¸lerskikursen und Schullandheimaufenthalten. Dabei werden Themenbereiche wie Haftung, Rechtsfragen, Finanzierung, praxisbezogene Heimat- und Sachkunde, Umweltfragen, Naturschutz, Erste Hilfe und Freizeitgestaltung behandelt. Vor allem aber sollen die Grenzen von Verantwortung und Risiko beim Schulwandern aufgezeigt werden.
Die Lehrgangsteilnehmer erhalten auch Anregungen und Informationen zur musischen Gestaltung eines Aufenthaltes mit einer Schulklasse in Jugendherbergen (z.B. Lieder, Spiele und Volkst”nze).
Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er eine Tagesmarschzeit von ca. 6 Stunden bew”ltigen kann. Es wird ausdr¸cklich darauf hingewiesen, dass f¸r alle Teilnehmer Bergwanderschuhe mit guter Profilsohle unerl”sslich sind; Halbschuhe und Wildlederschuhe sind nicht geeignet.
Neben der reinen Wanderpraxis erfolgt auch Unterricht.
Die Teilnahme von Ehepaaren ist nur m–glich, wenn beide Ehepartner im Schuldienst sind. Da die Lehrg”nge in die Hauptwanderzeit fallen, k–nnen in den Jugendherbergen f¸r Ehepaare keine eigenen Zimmer zur Verf¸gung gestellt werden.
Die Teilnehmer m¸ssen im Besitz eines g¸ltigen Personalausweises sein. Es wird empfohlen, Fotoapparate und Musikinstrumente mitzubringen.
Den Teilnehmern entstehen Kosten f¸r Verpflegung in H–he von DM 30,- pro Tag und Person. Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Bayern, ¸bernimmt einen Verpflegungszuschuss je Tag und Person und tr”gt die Kosten f¸r Ðbernachtung und W”sche. Fahrtkosten k–nnen nicht erstattet werden.
Zur Teilnahme an den Lehrg”ngen k–nnen sich Lehrkr”fte an Volksschulen und an F–rderschulen unter Angabe des gew¸nschten Lehrgangsortes bis sp”testens
29. Juni 2001
beim Deutschen Jugendherbergswerk, Lvb Bayern (Sachgebiet IV-2), Mauerkircherstraþe 5, 81679 M¸nchen melden (Tel.: 0 89/92 20 98-26 oder Fax: 0 89/92 20 98 40 oder E-Mail:
eleonore.rueprich@djh-bayern.de). Bitte Formblatt anfordern.
Interessenten werden gebeten, bei der Anmeldung zu vermerken, ob sie Erstteilnehmer sind oder bereits an einem Lehrgang f¸r Schulwandern teilgenommen haben.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen
beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2001 Nr. VII/2-P9001/1-7/318
Die Stelle des St”ndigen Vertreters des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:
Mit sofortiger Wirkung
-
Staatliche Berufsschule I Bayreuth
An der Schule werden gewerbliche Klassen gef¸hrt.
Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 57 Vollzeitsch¸ler und 2.689 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliches Berufsbildungszentrum f¸r Glas Zwiesel
Dem Berufsbildungszentrum geh–rt eine Berufsschule f¸r Glasberufe, eine
Berufsfachschule f¸r Glas, eine Fachschule f¸r Glash¸ttentechnik und eine Fachschule f¸r
Glasgestaltung an.
Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 insgesamt 94 Vollzeitsch¸ler und 209
Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
F¸r die Besetzung der Stellen kommen Beamte und Beamtinnen mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen in den einschl”gigen Fachrichtungen und mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
F¸r die Stelle des St”ndigen Vertreters des Schulleiters am staatlichen Berufsbildungszentrum f¸r Glas in Zwiesel wird vor allem eine erfahrene Lehrkraft des h–heren Dienstes mit der Fachrichtung Metalltechnik, Schwerpunkt Feinwerktechnik gesucht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stellen der Schulleiterstellvertreter k–nnen auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdr¸cklich begr¸þt.
Es wird erwartet, dass die k¸nftigen Funktionsinhaber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind sp”testens drei Wochen nach der Ver–ffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der f¸r den Bewerber zust”ndigen Regierungen einzureichen. Lehrkr”fte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen ¸ber den Schulleiter unmittelbar an die f¸r die ausgeschriebene Stelle zust”ndige Regierung bzw. bei Bewerbungen f¸r die Funktionsstellen an Fachoberschulen und Berufsoberschulen unmittelbar beim Staatsministerium ein.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
-
vom Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbungsunterlagen,
-
gegebenenfalls von der zust”ndigen Regierung binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss
bei der Ðbersendung der Personalakten an das Staatsministerium bzw. an die Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
-
von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist, bei der Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium,
-
gegebenenfalls vom zust”ndigen Ministerialbeauftragten binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei ¸ber–rtlichen schulischen Aufgaben ist ausdr¸cklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkr”ften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Schulsammlung 2001 des Bayerischen Schullandheimwerks
- Landesverband der Bayerischen Schullandheime e.V. -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2001 Nr. V/5-K6801-10/138 346/00
Das Bayerische Schullandheimwerk - Landesverband der Bayerischen Schullandheime e.V. - f¸hrt in der Zeit vom 26. M”rz mit 1. April 2001 eine Schulsammlung durch.
I.
Die Sammlung wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 18. Dezember 2000 Nr. 201.1-2152-162 sammlungsrechtlich genehmigt. Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz lautet in den wesentlichen Teilen wie folgt:
"Aufgrund des Bayerischen Sammlungsgesetzes wird dem Bayerischen Schullandheimwerk
- Landesverband der Bayerischen Schullandheime e.V. - f¸r das Gebiet des Freistaates Bayern in der Zeit vom
26. M”rz mit 1. April 2001
eine Sammlung widerruflich erlaubt.
Diese Erlaubnis berechtigt nur zur Sammlung durch Sch¸ler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Spendenlisten bei ihren n”chsten Verwandten und Bekannten.
Andere erlaubnispflichtige Sammlungsarten, insbesondere Sammlungen auf –ffentlichen Straþen und Pl”tzen, in Gastst”tten oder in anderen jedermann zug”nglichen R”umen (Vergn¸gungsst”tten, Gesch”ften usw.) und bei anderen als den genannten Personen sind nicht gestattet.
Sammlungen der Mitgliedsorganisationen des Bayerischen Schullandheimwerks sind nur im Rahmen dieser Erlaubnis m–glich. Wegen der Besonderheiten der Sammlung kann den Mitgliedsorganisationen keine Erlaubnis f¸r eigene, von der Landessammlung getrennte Sammlungen erteilt werden (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1, Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Sammlungsgesetzes).
Die Sammlung unterliegt folgenden Auflagen:
-
F¸r die Sammlung sind durchnummerierte, vom Veranstalter abgestempelte Spendenlisten zu verwenden. Sie m¸ssen den Namen des Veranstalters, Art und Zeit der Sammlung, den Sammlungsort, das Datum und das Aktenzeichen dieses Erlaubnisbescheides sowie die Telefonnummer des Sammlungstr”gers f¸r etwaige R¸ckfragen des Spenders, ferner Spalten f¸r die
Namen der Spender enthalten. Am Kopf der Namens- und Unterschriftenspalte ist der Vermerk "Eintragung freigestellt" anzubringen.
Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich f¸hren.
Die Sammler sind dar¸ber zu belehren, dass die Eintragung des Namens vom Spender nicht verlangt und auch von den Sammlern ohne ausdr¸ckliche Einwilligung nicht vorgenommen werden darf. Die Sammler sollen jedoch darauf hinwirken, dass Spender, die ungenannt bleiben wollen, den gespendeten Betrag in die Liste selbst einsetzen, allenfalls mit dem Zusatz "ungenannt".
Ðber die Ausgabe von Spendenlisten sind Nachweise zu f¸hren, aus denen der Verbleib jederzeit festgestellt werden kann.
-
Die Sammler m¸ssen bei der Sammlung vom Veranstalter ausgestellte Sammlerausweise mitf¸hren, die den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnort des Sammlers, ferner den Namen des Veranstalters, das Datum und das Aktenzeichen dieses Erlaubnisbescheides, die Telefonnummer des Sammlungstr”gers f¸r etwaige R¸ckfragen der Spender sowie die Originalunterschrift und den Originalstempel des Veranstalters oder der –ffentlichen Verbandsgliederung bzw. der –rtlichen Stelle des Veranstalters enthalten. Sind diese Angaben in den Spendenlisten eingetragen, entf”llt die Notwendigkeit eines Sammlerausweises.
Nach Beendigung der Sammlung sind die Sammlerausweise einzuziehen.
-
Die Sammlung darf nur bis zum Beginn der Dunkelheit, l”ngstens jedoch bis 19.00 Uhr durchgef¸hrt werden.
-
Sch¸ler unter 12 Jahren d¸rfen an der Haussammlung nicht mitwirken. Sie k–nnen jedoch Spendenbriefe, die ihnen durch die Schule mit einem Umschlag ausgeh”ndigt werden, an ihre Erziehungsberechtigten ¸bergeben. Spenden - sofern sie nicht ¸berwiesen werden - sind in diesen F”llen durch die Sch¸ler der Schule im verschlossenen Umschlag zu ¸berbringen. Insoweit sind diese Sch¸ler nicht als sammelnde Personen anzusehen.
-
Der Sammlungsertrag darf nur f¸r die satzungsm”þigen Aufgaben des Bayer. Schullandheimwerks, nicht aber f¸r andere Zwecke verwendet werden. Von dem Reinertrag der Sammlung d¸rfen 8 v.H. f¸r eigene satzungsm”þige Aufgaben des Landesverbandes der Bayerischen Schullandheime e.V. verwendet werden. Der verbleibende Reinertrag der Sammlung ist auf die Mitgliedsorganisationen im Verh”ltnis des jeweiligen Sammlungsaufkommens zu verteilen.
-
Die Unkosten der Sammlung - gleichg¸ltig aus welchen Mitteln sie geleistet werden - sind so niedrig wie m–glich zu halten. Sie sollten nicht mehr als 5 v.H. des Bruttoergebnisses (Summe der Spenden ohne Abzug) ausmachen und d¸rfen 8 v.H. davon nicht ¸berschreiten.
-
Der Regierung der Oberpfalz ist bis zum 1. November 2001 eine Abrechnung ¸ber die Sammlung vorzulegen; diese muss
-
das Sammlungsergebnis (Summe aller Spenden),
-
die H–he und Art der Unkosten, gleichg¸ltig aus welchen Mitteln sie geleistet wurden,
sowie
enthalten.
Mit der Abrechnung ist eine Erkl”rung vorzulegen, dass der Reinertrag ausschlieþlich f¸r die in Nummer 5 genannten Zwecke verwendet wurde und dass daraus keine sachfremden Ausgaben bestritten wurden."
II.
Der Erl–s der Sammlung ist im Wesentlichen f¸r Bau, Instandhaltung und Modernisierung der Schullandheime in Bayern sowie zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebskosten bestimmt. Den Schullandheimtr”gern wird es dadurch erm–glicht, die Tagess”tze f¸r den Schullandheimaufenthalt weiterhin niedrig zu halten. Damit kommt der Sammlungsertrag letztlich wiederum den Sch¸lern zugute. Ein Teil des Erl–ses soll auch f¸r die Lehrg”nge verwendet werden, mit denen Lehrer in die Vorbereitung und Durchf¸hrung von Schullandheimaufenthalten eingef¸hrt werden.
III.
Die Schulen werden gebeten, die Sammlung des Schullandheimwerks wie bisher nach Kr”ften zu unterst¸tzen. Da die Sammlung f¸r Schullandheime letztlich schulischen Zwecken dient, finden ß 67 Abs. 1 VSO, ß 108 Abs. 1 RSO und ß 123 GSO keine Anwendung. Die Entscheidung ¸ber die Mitwirkung an der Sammlung trifft im Einzelfall der Schulleiter.
Auf die Einhaltung der sammlungsrechtlichen Vorschriften ist zu achten.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Gemeinsamer Aufruf der Arbeitgeber und
der Gewerkschaften des –ffentlichen Dienstes gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 2. Februar 2001 Nr. II/2-L1200-1/134 746
Die Arbeitgeber von Bund, L”ndern und Gemeinden und die Gewerkschaften des –ffentlichen Dienstes haben am 25. Oktober 2000 gemeinsam mit einem Aufruf f¸r Freiheit, Demokratie, Humanit”t und Toleranz geworben. Der Aufruf hat folgenden Wortlaut:
"Gemeinsamer Aufruf gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber des –ffentlichen Dienstes f¸hlen sich gemeinsamen Grundwerten verpflichtet: Freiheit und Demokratie, Humanit”t und Toleranz. Daf¸r treten wir aktiv ein. Der Schutz der Verfassung und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes ist eine best”ndige Aufgabe f¸r Staat und Gesellschaft.
Der Rechtsstaat muss verhindern, dass Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Hautfarbe verbal und k–rperlich bedroht, verfolgt oder sogar Opfer von Gewalttaten werden.
Mehr noch: Jeder Einzelne von uns ist gefordert, Zivilcourage gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu zeigen.
Nach unserem gemeinsamen demokratischen Grundverst”ndnis sind alle im –ffentlichen Dienst T”tigen gehalten, jederzeit f¸r Freiheit und Demokratie einzutreten. Dazu rufen wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf:
Der –ffentliche Dienst muss Vorbild sein beim Umgang mit Menschen anderer Herkunft und anderen Glaubens, mit ausl”ndischen Kolleginnen und Kollegen sowie beim Verhalten gegen¸ber allen, die –ffentliche Dienste in Anspruch nehmen.
Wir unterst¸tzen deshalb ausdr¸cklich betriebliche Initiativen,
-
die dazu beitragen, dass sich Demokratie und Toleranz besser entfalten k–nnen,
-
die zu einer h–heren Wachsamkeit gegen¸ber unterschiedlichen Formen von
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus f¸hren und
-
die dazu ermutigen, solchen Tendenzen aktiv entgegenzuwirken.
Wir appellieren an alle Besch”ftigten im –ffentlichen Dienst, ihre Initiativen unter dem Dach des von der Bundesregierung angeregten "B¸ndnisses f¸r Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" einzubringen."
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Aufnahme in die –ffentlichen
und privaten Realschulen f¸r das Schuljahr 2002/2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2001 Nr. V/2-S6301-5/7374
-
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Abschnitt II der Schulordnung f¸r die Realschulen in Bayern (RSO).
-
Anmeldung
Die Sch¸ler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
-
Sch¸ler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 8. April bis 19. April 2002;
-
Sch¸ler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der sechsstufigen Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 6. Mai bis 11. Mai 2002;
-
Sch¸ler der Hauptschule, die in h–here Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Sch¸ler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine h–here Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 2. August 2002; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchstabe a) wird empfohlen.
Die –rtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren –ffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen k–nnen sp”tere Anmeldungen in der Regel nicht ber¸cksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des M–glichen nachtr”gliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen
-
das Original des Ðbertrittszeugnisses der Volksschule bzw. die Originale der Zeugnisse von fr¸her besuchten Schulen und
-
das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde.
-
Probeunterricht
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) f¸r die Aufnahme in die Realschule findet zu folgenden Terminen statt:
-
f¸r die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Realschule am 6./7. und 8. Mai 2002 f¸r Sch¸ler der Hauptschule,
-
f¸r die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der sechsstufigen Realschule am 17./18. und 19. Juni 2002 f¸r Sch¸ler der Grund- bzw. Hauptschule,
-
in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien f¸r begr¸ndete Ausnahmef”lle und f¸r Sch¸ler des Gymnasiums.
-
Nach ß 7 Abs. 3 RSO soll der Probeunterricht f¸r mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgef¸hrt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Das Staatsministerium beh”lt sich vor, selbst - auch f¸r Einzelf”lle - Anordnungen zu treffen.
-
Die Realschulen berichten dem Ministerialbeauftragten bis sp”testens
- 17. Mai 2002: vierstufige Realschulen
- 28. Juni 2002: sechsstufige Realschulen
auf einem besonderen Formblatt, das den Schulen rechtzeitig zugeht, ¸ber das Ergebnis des Probeunterrichts.
-
Die vorl”ufige Unterrichts¸bersicht ist von den staatlichen Realschulen bis sp”testens:
- 17. Mai 2002: vierstufige und sechsstufige Realschulen
dem Staatsministerium in einfacher Fertigung zu ¸bersenden.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Ausschreibung f¸r eine Planstelle der
BesGr. A13/A14 bzw. BAT II a im Hochschuldienst
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 9. Februar 2001 Nr. VI/7-P5023/1-6/12 832
Die Sektion Physik der Ludwig-Maximilians-Universit”t M¸nchen sucht zum n”chstm–glichen Zeitpunkt eine Physiklehrkraft aus dem Gymnasialdienst.
Der Bewerber/die Bewerberin sollte ¸ber eine mehrj”hrige, erfolgreiche Schulerfahrung verf¸gen. F¸r einen Zeitraum von zun”chst 3 Jahren sollte der Bewerber/die Bewerberin in Zusammenarbeit mit der Gesch”ftsf¸hrung und den Hochschullehrern der Sektion Physik folgende Aufgaben ¸bernehmen:
-
Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen der ersten beiden Fachsemester.
-
Mitarbeit in der fachdidaktischen Ausbildung der Lehramtsstudierenden oder Mitarbeit bei der Koordination der Aufgaben f¸r die Erste Staatspr¸fung f¸r das Lehramt im Fach Physik.
-
Pflege der Kontakte und der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Universit”t.
Die M–glichkeit der wissenschaftlichen Weiterqualifikation wird geboten. Eine Besch”ftigung auf Dauer ist m–glich. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Bewerbungen sind bis zum 15. April 2001 an die Gesch”ftsf¸hrung der Sektion Physik der Ludwig-Maximilians-Universit”t M¸nchen, Schellingstraþe 4, 80799 M¸nchen, zu richten.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Stadt Augsburg
Zum Schuljahr 2001/2002 werden bei der Stadt Augsburg verschiedene
Lehrkr”fte f¸r Augsburger Schulen gesucht:
F¸r unsere Gymnasien
Lehrkr”fte mit abgeschlossener Ausbildung f¸r das h–here Lehramt an
Gymnasien mit den F”cherverbindungen
- Englisch/Erdkunde oder Englisch/Wirtschaft/Recht
- Englisch/Sport (weiblich)
- Mathematik/Physik oder Mathematik/Wirtschaft/Recht
- Biologie, Chemie und Geschichte
- Englisch/Franz–sisch
- Deutsch/kath. Religion
- Deutsch/Englisch
- Deutsch/Franz–sisch
- Mathematik/kath. Religion
Auþerdem suchen wir f¸r unsere Reischlesche Wirtschaftschule Lehrkr”fte
mit abgeschlossener Ausbildung f¸r das h–here Lehramt an Gymnasien mit den
F”chern
- Wirtschaftswissenschaften/Mathematik (mit kaufm”nnischer Lehre)
- Deutsch/Englisch, evtl. Franz–sisch
- Englisch mit Zweitfach Sport (m”nnlich).
F¸r unsere Agnes-Bernauer-Schule (Realschule mit angegliederter
Abendrealschule f¸r Berufst”tige) Lehrkr”fte mit abgeschlossener
Ausbildung f¸r das Lehramt an Realschulen mit den F”cherverbindungen
- Mathematik, Physik und Informatik
Fachlehrer/innen
- Textverarbeitung mit Zusatzfach
Die Bereitschaft, an der Abendrealschule zu unterrichten, wird
vorausgesetzt.
F¸r unsere beruflichen Schulen (Berufsschulen und Reischlesche
Wirtschaftsschule) Lehrkr”fte
- mit abgeschlossener Ausbildung f¸r das h–here Lehramt an
Berufsschulen f¸r die Fachrichtung Englisch mit Zweitfach Sport
(m”nnlich)
- Metalltechnik mit beliebigem Zweitfach (vorzugsweise Englisch)
- Elektrotechnik mit beliebigem Zweitfach (vorzugsweise Englisch)
- Druck-, Metall- oder Elektrotechnik, auch Lehrkr”fte anderer
Fachrichtungen mit fundierten - Kenntnissen in EDV oder Informatik und
der Bereitschaft zur Einarbeitung in Druck- und Mediengestalterklassen ,
mit Englisch oder anderem Zweitfach
- Ern”hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft oder Sozialp”dagogik mit
Zweitfach Deutsch, Englisch oder Sozialkunde
- Diplomhandelslehrer/innen mit Zweitfach Mathematik oder Englisch
- Diplomhandelslehrer/innen mit vertieften EDV-Kenntnissen
- Diplomhandelslehrer/innen ohne Zweitfach
und p”dagogisch ausgebildete Fachlehrer/innen f¸r die
Berufsfelder
- Hauswirtschaft/Handarbeit
- Holz
- Sozialp”dagogik
Die Besoldung bzw. Verg¸tung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz
bzw. nach dem Bundesangestelltentarifvertrag.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis sp”testens 5. April 2001 mit
Lichtbild, Lebenslauf und Zeugniskopien an das Personalamt, Abt. Beamte,
Unterer Graben 6, 86152 Augsburg.
Telefonische Ausk¸nfte werden unter Rufnummer 08 21/3 24-22 33 erteilt.
nach oben
Schule Schloss Stein e.V.
An der Schule Schloss Stein e. V. (staatlich anerkanntes neusprachliches
und wirtschaftswissenschaftliches Privatgymnasium mit Internat, ca. 150
Sch¸lerinnen und Sch¸ler, 26 Lehrkr”fte) ist mit Beginn des Schuljahrs
2001/2002 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters (Bes.Gr. A 15 + Z)
wiederzubesetzen.
Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Gymnasialdienst ist f¸r Beamte der
Besoldungsgruppen A 14 und A 15 grunds”tzlich m–glich.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen werden bis zum 31. M”rz 2001
erbeten an den
Vorstand des Schulvereins
Herrn Sebastian Ziegler
Schule Schloss Stein e. V.
83371 Stein a.d. Traun.
Die Schule Schloss Stein e.V. liegt im Chiemgau (Landkreis Traunstein).
nach oben
Stellenangebote im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen f¸r Schulleiter(innen) sind zu besetzen
Deutsche Schule Montevideo, Uruguay
Besetzungsdatum: 1. August 2002
Bewerbungsende: 31. Mai 2001
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem
Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 13
Sch¸lerzahl: 1004
Hochschulreifepr¸fung
Abschl¸sse der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarschulabschluss des Landes
Lehrbef”higung der Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16
Spanischkenntnisse sind erforderlich
Deutsche Schule Prag, Tschechische Republik
Besetzungsdatum: 1. September 2002
Bewerbungsende: 31. Mai 2001
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
(Deutsch-Tschechische Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel im
Aufbau)
Klassenstufen: 1 bis 13
Sch¸lerzahl: 238
Reifepr¸fung
Abschl¸sse der Sekundarstufe I
Lehrbef”higung der Sekundarstufe I und II
BesGr. A 15/A 16
Vom Schulleiter bzw. von der Schulleiterin werden in der Regel
Erfahrungen im Auslandsschuldienst erwartet.
Frageb–gen f¸r die Bewerbung k–nnen beim Kultusministerium oder beim
Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen -
Barbarastraþe 1, Postfach 68 01 69, 50728 K–ln, angefordert werden.
Das Original der Bewerbung und ein Abdruck sind auf dem Dienstweg an das
Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - zu
richten.
Je ein Abdruck des Antrags, eines ausgef¸llten Fragebogens, einer
Ablichtung der letzten dienstlichen Beurteilung und eines handschriftlichen
Lebenslaufes ist direkt an die Zentralstelle sowie an das im
Kultusministerium zust”ndige Mitglied des Bund-L”nder-Ausschusses f¸r
schulische Arbeit im Ausland, Herrn Ministerialrat Freund, Bayerisches
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Salvatorstraþe 2, 80333
M¸nchen, zu richten.
Bewerber(innen) m¸ssen die in der Ausschreibung angegebenen
Besoldungsgruppen bereits innehaben und d¸rfen zum ausgeschriebenen
Zeitpunkt des Amtsantritts das 54. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (neue Altersgrenze ab 2002!).
nach oben
© StMUK Ref. II/5
|