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KWMBl Teil I Nr. 19/2001 17. Oktober 2001 und KWMBeibl Nr.
19*/2001
17. Oktober 2001
I. Rechtsvorschriften
- Verordnung zur Anpassung von Verordnungen an den Euro im
Gesch”ftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums f¸r
Wissenschaft, Forschung und Kunst (EuroAnpVWFK)
- Verordnung zur Ÿnderung der Lehrverpflichtungsverordnung
II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht
und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Rahmenlehrplan f¸r den Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin
- Lehrplan f¸r das bayerische Gymnasium
Fachlehrplan f¸r Neugriechisch als sp”t beginnende Fremdsprache
- Lehrpl”ne f¸r die einj”hrige Berufsfachschule f¸r informations-
und telekommunikationstechnische Berufe
- Ÿnderung der Gemeinsamen Bekanntmachung ¸ber die Beurlaubung und
Teilzeitbesch”ftigung von Arbeitnehmern
- Vollzug der Schulordnungen f¸r die Berufsfachschulen
hier: Zeugnismuster f¸r die nachtr”gliche Verleihung des mittleren
Schulabschlusses
- Grunds”tze der Honorierung von Referentent”tigkeiten
in der Lehrerfortbildung
- Genehmigung von Stiftungen
- Zulassung von Lernmitteln
III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer
bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
1. Vollzug der Schulordnungen f¸r die
Berufsfachschulen
hier: Zeugnismuster f¸r die nachtr”gliche Verleihung des mittleren
Schulabschlusses
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 18. September 2001 Nr. VII/9-S9610-3-7/94 319I
I
Die nach den Schulordnungen f¸r die Berufsfachschulen nach Abschluss
der Ausbildung zu erteilenden Zeugnisse ¸ber den mittleren Schulabschluss
sind nach den in der Anlage beigef¸gten Mustern im Format DIN A 4
auszustellen.
Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse
mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgef¸llt werden.
Die Fuþnoten sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen
einzutragen. Erforderlichenfalls ist nach dem Geburtsort der Landkreis
einzutragen.
Die Verwendung des kleinen Staatswappens ist gestattet
- staatlichen Schulen,
- kommunalen Schulen, wenn der Tr”ger das kleine Staatswappen f¸hrt,
- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern oder die
Regierung dies genehmigt hat.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn
der Tr”ger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.
E r h a r d
Ministerialdirektor
.............................................................................................................................
(Bezeichnung der Schule, Schulort)
ZEUGNIS
¸ber den
mittleren Schulabschluss
Herr/Frau
...................................................................................................................................
(Vorname und Familienname)
geboren am ............................................ in
...............................................................................................................,
hat die oben genannte Berufsfachschule am
............................................... mit der
Pr¸fungsgesamtnote ................................. (...,...)
erfolgreich abgeschlossen und Englischkenntnisse1), die dem
Leistungsstand eines f¸nfj”hrigen Pflichtunterrichts entsprechen,
nachtr”glich durch das ..............................................
..............................................2) mit der Note
.......................... nachgewiesen.
Gem”þ Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere
Schulabschluss verliehen.
...................................................., den
...............................20.........
(Siegel) Schulleiter / Schulleiterin:
............................................................................................................
1) Im Fall der Genehmigung einer anderen modernen
Fremdsprache gem”þ Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 in Verbindung mit Art. 11
Abs. 2 Satz 2 Halbs”tze 2 und 3 BayEUG: Ersatzfremdsprache
2) Angabe des Zeugnisses mit Datum
.........................................................................................................................
(Bezeichnung der Schule, Schulort)
ZEUGNIS
¸ber den
mittleren Schulabschluss
Herr/Frau
.............................................................................................................................
(Vorname und Familienname)
geboren am ............................................ in
...............................................................................................................,
hat die oben genannte Berufsfachschule am
.................................................. mit der
Durchschnittsnote .................................. (...,...) erfolgreich
beendet, die Berufsausbildung als ...................................
............................................erfolgreich abgeschlossen und
Englischkenntnisse1), die dem Leistungsstand eines
f¸nfj”hrigen Pflichtunterrichts entsprechen, nachtr”glich durch das
..............................................
..............................................2) mit der Note
...................... nachgewiesen.
Gem”þ Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere
Schulabschluss verliehen.
...................................................., den
...............................20.............
(Siegel) Schulleiter / Schulleiterin:
......................................................................................
1) Im Fall der Genehmigung einer anderen modernen
Fremdsprache gem”þ Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 in Verbindung mit Art. 11
Abs. 2 Satz 2 Halbs”tze 2 und 3 BayEUG: Ersatzfremdsprache
2) Angabe des Zeugnisses mit Datum
ganz nach oben
2.Grunds”tze der Honorierung von
Referentent”tigkeiten in der Lehrerfortbildung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 19. September 2001 Nr. III/7-P 4004/2-6/ 35 949
Die Honorierung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung von
Referenten in der Lehrerfortbildung. Als Leiter von Lehrg”ngen oder
externe Referenten leisten sie an der Akademie f¸r Lehrerfortbildung und
Personalf¸hrung Dillingen (ALP) oder auf den dezentralen Ebenen der
Lehrerfortbildung einen wesentlichen Beitrag zur Aktualit”t und Qualit”t
der Lehrerfortbildung in Bayern. Von den Schulen ¸ber die Schulaufsicht
und Schulberatung bis zum Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus und
dem Staatsinstitut f¸r Schulp”dagogik und Bildungsforschung (ISB) decken
sie die gesamte Spannweite des Ressorts ab.
In Ðbereinstimmung mit Nr. 8 und 9.1 Abs. 2 der
Verwaltungsvorschriften zum Nebent”tigkeitsrecht (VVNTR) - FMBek vom 25.
Juli 1989 Az.: 21- P 1010-12/191-25325 - werden folgende Grunds”tze f¸r
die Honorierung von Beamten in der Lehrerfortbildung festgelegt:
1. Haupt- oder nebenamtliche Referentent”tigkeit
- Referentent”tigkeiten in der Lehrerfortbildung, die im Rahmen
der Dienstaufgaben von Beamten der obersten Dienstbeh–rde oder von
nachgeordneten Beh–rden (z.B. ISB, Schulberatung, Schulamt,
Schulabteilung der Regierung) wahrgenommen werden, geh–ren
grunds”tzlich zum Hauptamt, es sei denn, dass die Thematik der
Referentent”tigkeit erheblich ¸ber den Bereich der dienstlichen
Aufgaben im Hauptamt hinausreicht
- Bei Lehrkr”ften, die als Referenten in der Lehrerfortbildung
auftreten, ist von einer nebenamtlichen T”tigkeit auszugehen. Dies gilt nicht f¸r Lehrkr”fte, denen f¸r ihre Referentent”tigkeit
Entlastung im Hauptamt in Form von Anrechnungsstunden gew”hrt wird.
- Wenn die Referentent”tigkeit zum Hauptamt geh–rt, ben–tigt
der Beamte zu deren Aus¸bung ggf. eine Dienstreisegenehmigung, bei
Zuordnung zum Nebenamt ggf. Dienstbefreiung.
2. Honorierung der Referentent”tigkeit
- Eine Referentent”tigkeit, die im Rahmen der Dienstaufgaben des
Hauptamtes erfolgt, wird nicht honoriert. Bei nebenamtlicher
Referentent”tigkeit kann ein Honorar durch den jeweiligen Tr”ger der
Lehrerfortbildung bezahlt werden.
- Beamte der in Ziff. 1.1 genannten Beh–rden k–nnen f¸r eine
Referentent”tigkeit nur honoriert werden, wenn der Dienstvorgesetzte
best”tigt, dass es sich um eine T”tigkeit auþerhalb des Hauptamtes
handelt.
Diese Grunds”tze gelten f¸r die zentrale, regionale, lokale und
schulinterne Lehrerfortbildung.
E r h a r d
Ministerialdirektor
ganz
nach oben
KWMBeibl Nr. 19*/2001 17. Oktober 2001
- Schulsammlung 2001 des Deutschen Jugendherbergswerks
Landesverband Bayern e.V.
- Schulische F–rderung schulpflichtiger Kinder aus der
Bundesrepublik Deutschland in der Hochgebirgsklinik
Davos-Wolfgang/Schweiz
- Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
- Bayerisches Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in
Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC und Textorganisation
(Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2)
- Europe @t School - Internet Award Scheme 2001/2002
- Seminar "Miteinander reden - einander
verstehen" (Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte
und Eltern) des FORUMS Partnerschaft Elternhaus und Schule am 9./10.
November 2001 in Riederau am Ammersee
gef–rdert von der Stiftung Bildungspakt Bayern
- Bayerische Lehrkr”fte f¸r Schulen und
Lehrerbildungseinrichtungen in den Staaten Mittel-, Ost- und
S¸dosteuropas und einzelnen anderen L”ndern
- Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an
Realschulen f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I und 2003/II nach der
Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II)
- EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1
Antragsrunde 2002
- EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals
Antragsrunde 2002
- Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer
und Snowboardlehrer 2002
- Offene Stellen
1. Schulsammlung 2001 des Deutschen
Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 20. Juli 2001 Nr. V/5-K6304-3/77 336
Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. f¸hrt in der
Zeit vom 19. mit 25. November 2001 seine diesj”hrige Schulsammlung durch.
I.
Die Sammlung wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 27.
Juni 2001 sammlungsrechtlich genehmigt. Der Bescheid der Regierung der
Oberpfalz lautet in den wesentlichen Teilen wie folgt:
"Aufgrund des Bayerischen Sammlungsgesetzes wird dem Deutschen
Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. f¸r das Gebiet des
Freistaates Bayern in der Zeit vom
19. mit 25. November 2001
eine Sammlung widerruflich erlaubt.
Diese Erlaubnis berechtigt zur Sammlung durch Sch¸ler ab dem
vollendeten 12. Lebensjahr mit Spendenlisten bei ihren n”chsten
Verwandten und Bekannten.
Andere erlaubnispflichtige Sammlungsarten, insbesondere Sammlungen auf
–ffentlichen Straþen und Pl”tzen, in Gastst”tten oder in anderen
jedermann zug”nglichen R”umen (Vergn¸gungsst”tten, Gesch”ften usw.)
und bei anderen als den genannten Personen sind nicht gestattet.
Die Sammlung unterliegt folgenden Auflagen:
- Die Sammlung ist ehrenamtlich durchzuf¸hren. Entgelte, andere
Zuwendungen oder sonstige Vorteile f¸r die Mitarbeit d¸rfen nicht
gew”hrt, gewerbliche Unternehmen (Werbeinstitute, Adressenverlage usw.)
mit der Durchf¸hrung der Sammlung nicht betraut werden. Ausgenommen ist
der Druck von Listen, Spendenbriefen und Werbematerial.
- F¸r die Sammlung sind durchnummerierte, vom Veranstalter mit
Originalunterschrift und Originalstempel versehene Spendenlisten zu
verwenden. Sie m¸ssen den Namen des Veranstalters, Art und Zeit der
Sammlung, den Sammlungsort, einen Hinweis auf diese Erlaubnis, Name,
Geburtsdatum und Wohnort des Sammlers und Spalten f¸r die Namen der
Spender und den gespendeten Betrag enthalten. Am Kopf der Namens- und
Unterschriftenspalte ist deutlich sichtbar der Vermerk "Eintragung
freigestellt" anzubringen.
- Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich f¸hren.
- Die Sammler sind dar¸ber zu belehren, dass die Eintragung des Namens
vom Spender nicht gefordert und auch vom Sammler ohne ausdr¸ckliche
Einwilligung nicht vorgenommen werden darf. Die Sammler sollen jedoch
darauf hinwirken, dass Spender, die ungenannt bleiben wollen, den
gespendeten Betrag in die Liste selbst einsetzen, gegebenenfalls mit dem
Zusatz "ungenannt".
- Ðber die Ausgabe der Spendenlisten sind Nachweise zu f¸hren, aus
denen der Verbleib jederzeit festgestellt werden kann.
- Nach Beendigung der Sammlung sind die Spendenlisten einzuziehen.
- Die Sammlung darf nur bis 17.00 Uhr durchgef¸hrt werden.
- Sch¸ler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr d¸rfen an der
Sammlung nicht mitwirken. Sie k–nnen jedoch Spendenbriefe, die ihnen
durch die Schule mit einem Umschlag ausgeh”ndigt werden, an ihre
Erziehungsberechtigten ¸bergeben. Spenden - sofern sie nicht
¸berwiesen werden - sind in diesen F”llen durch die Sch¸ler der
Schule in verschlossenem Umschlag zu ¸berbringen. Darauf sind die
Erziehungsberechtigten besonders hinzuweisen. Insoweit sind diese
Sch¸ler nicht als sammelnde Personen anzusehen. Die Schule f¸hrt
entsprechende Spendenlisten f¸r diese F”lle.
- Die Spendenbriefe d¸rfen nicht mit einer fortlaufenden Nummer
versehen sein.
- Auf den Spendenbriefen ist darauf hinzuweisen, dass eine Angabe der
Personalien einschlieþlich der Adresse der Eltern nur dann erforderlich
ist, wenn die Eltern zur Vorlage beim Finanzamt eine
Spendenbescheinigung w¸nschen. Des weiteren ist ein Hinweis
aufzunehmen, dass die Spenden von den Eltern auch unmittelbar auf ein
anzugebendes Spendenkonto des Sammlungstr”gers ¸berwiesen werden
k–nnen.
- Der Sammlungsertrag darf nur f¸r die satzungsm”þigen Aufgaben
des Deutschen Jugendherbergswerkes - Landesverband Bayern e.V. -, nicht
aber f¸r andere Zwecke, insbesondere nicht f¸r Verwaltungs- und
sonstige Aufgaben des Veranstalters verwendet werden.
- Die Unkosten der Sammlung sind so niedrig wie m–glich zu halten.
Sie sollten nicht mehr als 5 v.H. des Bruttoergebnisses (Summe der
Spenden ohne Abzug) ausmachen und d¸rfen 8 v.H. nicht
¸berschreiten."
II.
Die Schulsammlung ist notwendig, um die Jugendherbergen, die sich
insbesondere f¸r Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und
Schulskikurse anbieten, in ihrem Bestand zu erhalten und heutigen
Anforderungen entsprechend zu modernisieren. Die Sammlung tr”gt dazu bei,
den Jugendherbergen die Aufrechterhaltung eines g¸nstigen Preisniveaus zu
erm–glichen, und kommt damit wiederum den Schulen zugute.
Die Schulen werden daher gebeten, die Sammlung des Deutschen
Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. wie bisher nach Kr”ften zu
unterst¸tzen.
Es besteht Einverst”ndnis damit, dass
- Sch¸ler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Schule zur
Beteiligung an der Sammlung des Jugendherbergswerks aufgefordert und
- Sch¸lern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr durch die Schule
Spendenbriefe des Jugendherbergswerks f¸r die Erziehungsberechtigten
ausgeh”ndigt werden (vgl. Ziff.5 des sammlungsrechtlichen
Erlaubnisbescheids).
Auf die Einhaltung der sammlungsrechtlichen Vorschriften ist zu achten.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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2. Schulische F–rderung schulpflichtiger Kinder
aus der Bundesrepublik Deutschland in der Hochgebirgsklinik
Davos-Wolfgang/Schweiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 17. September 2001 Nr. IV/9-O8261-4/79 554
Die Stiftung Deutsche Hochgebirgsklinik Davos ist Tr”gerin einer Fach-
und Rehabilitationsklinik f¸r unspezifische Atemwegsleiden in
Davos-Wolfgang/Schweiz. Die Klinik dient der Behandlung von Patienten aus
der Bundesrepublik Deutschland.
Als Teil der Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang wurde im M”rz 1981 eine
Kinderklinik er–ffnet, in der ca. 70 Kinder aufgenommen werden k–nnen,
die sich wegen schwerer organischer Erkrankungen (Asthma bronchiale) einer
station”ren Behandlung im Hochgebirge unterziehen m¸ssen. Die Behandlung
dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, gelegentlich auch l”nger. Als
Bestandteil der Abteilung P”diatrische Pneumonologie der
Hochgebirgsklinik ist eine Klinikschule in freier Tr”gerschaft
eingerichtet.
Die Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang hat eine Stelle einer Lehrkraft
mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Realschulen oder f¸r das
Lehramt an Gymnasien (F”cher: Englisch und/oder Franz–sisch und/oder
Mathematik), sowie eine Stelle einer Lehrkraft mit der Bef”higung f¸r
das Lehramt an Grundschulen- und/oder Sonderschulen mit den F”chern
Deutsch und Mathematik (Anfangsunterricht) f¸r das Schuljahr 2002/2003
(Stellenantritt 1. September 2002) ausgeschrieben.
Die Klinikschule ist in einem eigens zu diesem Zweck errichteten
Geb”ude untergebracht und optimal ausgestattet. Es werden Sch¸lerinnen
und Sch¸ler aller Altersstufen, Schularten und Bundesl”nder
unterrichtet. Grundlage f¸r die schulische Betreuung sind individuelle
Arbeitspl”ne der Heimatschulen.
Die Klinikschule w¸nscht eine(n) Kollegin/Kollegen, die (der)
- oben genannte Lehrbef”higung und F”cherkombination vorweisen
kann,
- ein hohes Maþ an Sensibilit”t, Empathie und Eigenverantwortung
mitbringt,
- auf m–glichst vielen Klassen- und Leistungsstufen unter Beachtung der
f¸r den Aufbau schulischen Wissens bedeutsamen Schwerpunkte
unterrichten kann,
- ¸ber eine hohe Flexibilit”t, Teamf”higkeit und
Kooperationsbereitschaft verf¸gt.
Die Klinikschule bietet:
- einen interessanten Arbeitsplatz an einer renommierten,
traditionsreichen Fachklinik- optimale Arbeitsbedingungen in einem kleinen Team
- Gehalt gem”þ Besoldung oder Verg¸tung in Deutschland
(Kaufkraftausgleich, Beihilfeersatz)
- Ferien entsprechend der Ferienregelung in Baden-W¸rttemberg
- Vertragsdauer von zwei Jahren. Das Besch”ftigungsverh”ltnis kann um
weitere zwei Jahre verl”ngert werden, sofern ein entsprechender Bedarf
begr¸ndet werden kann und das entsendende Land einer Verl”ngerung der
Beurlaubung zustimmt
- bei Bewerbungen von Lehrerehepaaren auch Teilzeitmodelle.
Die Lehrer werden vom entsendenden Land nach Freigabe durch die oberste
Landesbeh–rde ohne Bez¸ge beurlaubt; dabei werden –ffentliche Belange
anerkannt. Die Lehrer schlieþen mit der Klinik einen Arbeitsvertrag und
werden von dieser bezahlt.
Ausk¸nfte erteilt Herr Sonderschulrektor Klaus Buck (Tel.: 00 41-81-4
17 35 91, Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr).
Termin der Bewerbung an das Staatsministerium 10. November 2001.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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3. Besetzung von Stellen des St”ndigen
Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus
vom 18. September 2001 Nr. VI/3-P5001/1-6/97 224
An folgenden Gymnasien ist ab Februar 2002 die Stelle des St”ndigen
Stellvertreters/der St”ndigen Stellvertreterin des Schulleiters zu
besetzen:
- Schiller-Gymnasium Hof
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (1100 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 30 Klassen und
104 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche
Lehrkr”fte.
- Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffenhofen
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und
Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(1115 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 113
Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 73 hauptamtliche
Lehrkr”fte.
- Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit dem Schulversuch
"Europ”isches Gymnasium III", erste Pflichtfremdsprache ist
Latein oder Englisch (698 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und
63 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 47 hauptamtliche
Lehrkr”fte.
- Willst”tter-Gymnasium N¸rnberg
Die Schule ist ein Europ”isches Gymnasium mit Latein oder Englisch
als erster Pflichtfremdsprache (877 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25
Klassen und 84 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 61
hauptamtliche Lehrkr”fte.
- Gymnasium Pullach
Die Schule ist ein Neusprachliches und
Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch
als erster Pflichtfremdsprache (630 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 20
Klassen und 58 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 49
hauptamtliche Lehrkr”fte.
Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes
und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und
Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter
Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen
werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass der St”ndige Stellvertreter/die St”ndige
Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer
Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer
Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten
gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Teilzeit ist (in begrenztem
Umfang) m–glich.
Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie
mit einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das
Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung
l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt
wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung
sowie auf Eignung und Bef”higung des Bewerbers/der Bewerberin,
insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Schulleitert”tigkeit,
eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine
Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen
nach Erscheinen des Amtsblattes.
Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt
zu geben.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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4. Bayerisches Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in
Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur
- Kategorie 1 und 2)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 18. September 2001 Nr. V/2-S4306/3/15-6/98 446
Das Bayerische Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in Kurzschrift,
Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1
und 2) wird in der Zeit vom 15. bis 27. April 2002 an folgenden
Schularten durchgef¸hrt:
- Berufsfachschulen f¸r B¸roberufe und Kaufm”nnische
Assistenten/Assistentinnen bzw. Datenverarbeitung
- Berufsschulen
- Hauptschulen
- Gymnasien
- Realschulen
- Wirtschaftsschulen.
Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Sch¸lerleistungsschreiben
empfohlen. Die Durchf¸hrung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband
e.V., Amperstraþe 1, 93057 Regensburg.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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5. Europe @t School - Internet Award Scheme
2001/2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 19. September 2001 Nr. VI/9-S4306/3-6/98 597
Das Zentrum f¸r Europ”ische Bildung veranstaltet seit
zwei Jahren als Erg”nzung zum Europ”ischen Wettbewerb einen
Online-Wettbewerb, bei dem die Teilnehmer eine Webseite zu einem
vorgegebenen Rahmenthema programmieren m¸ssen.
Im Jahr 2001/2002 lautet das Rahmenthema:
"Meeting Point History"
Die Teilnehmer sollen historische Wurzeln der
Gemeinsamkeiten Europas ebenso wie der Unterschiede zwischen den einzelnen
L”ndern erforschen und ihre Ergebnisse im Internet pr”sentieren. Jeder
Wettbewerbsbeitrag muss eine Gruppenarbeit sein, die von drei Schulen aus
verschiedenen europ”ischen L”ndern erstellt wird.
Teilnahmeberechtigt sind Sch¸lerinnen und Sch¸ler aller Schulen, die
mindestens 9 Jahre alt sind. Einsendeschluss ist der 30. April 2002.
Die Arbeiten sind unmittelbar an den Veranstalter zu schicken:
Zentrum f¸r Europ”ische Bildung - Europ”ische Bewegung Deutschland
Bachstraþe 32
53115 Bonn
Tel.: 02 28/7 29 00-64
E-Mail: z-e-b@t-online.de
Im Mai 2002 werden die besten Arbeiten von einer internationalen Jury
ausgew”hlt und im Juni 2002 die Preistr”ger im Rahmen eines Festaktes
mit Sach- bzw. Geldpreisen geehrt. Au-þerdem erh”lt jeder Teilnehmer
eine Europe @t School-Urkunde.
Details zur Durchf¸hrung des Wettbewerbs sind auf der Internetseite
"www.internet-award-
scheme.org/project2001/home.asp"
ver–ffentlicht.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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6. Seminar "Miteinander reden - einander
verstehen" (Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und
Eltern) des FORUMS Partnerschaft Elternhaus und Schule am 9./10. November
2001 in Riederau am Ammersee gef–rdert von der Stiftung Bildungspakt
Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 19. September 2001 Nr. III/7-P4100-6/101 357
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat mit
Schreiben vom 29. August 2001 Nr. III/7-P4100-6/83 704 das Seminar
"Miteinander reden - einander verstehen" (Gespr”chstraining
f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern) des FORUMS Partnerschaft
Elternhaus und Schule am 9. / 10. November 2001 in Riederau am Ammersee
als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r
Lehrkr”fte aller Schularten anerkannt. Das Seminar richtet sich
schwerpunktm”þig an Lehrkr”fte von Gymnasien, Realschulen und
Volksschulen. Eine Freistellung vom Unterricht braucht nicht gew”hrt zu
werden, da die Veranstaltung in die unterrichtsfreie Zeit f”llt.
Nachfolgend werden in gek¸rzter Form Informationen des
Veranstalters bekannt gemacht:
Gute Bildung braucht gute Schulen. Dabei ist seit einiger Zeit deutlich
geworden, dass jede einzelne Schule groþe Eigenverantwortung f¸r ihre
Qualit”t tragen muss. Die Kommunikation und Kooperation zwischen Schule
und Elternhaus ist dabei ein auþerordentlich wichtiges Element. Der
Konsens m–glichst vieler Beteiligter in Grundfragen der Bildung und
Erziehung der jungen Generation spielt hier eine besondere Rolle.
Das FORUM Partnerschaft Elternhaus und Schule ist eine private
Initiative, zu der sich Pers–nlichkeiten aus verschiedenen Berufen und
gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen haben. Gemeinsam ist
ihnen das lebhafte Interesse am Auftrag und eine mehrj”hrige Erfahrung im
Umfeld Elternhaus und Schule.
Verantwortliche Gr¸ndungsmitglieder:
Stephanie v. Doderer, Dr. Franz Knoll, OStD Dr. Otmar Schieþl, Barbara v.
Schnurbein.
Seminar: Miteinander reden - einander verstehen
- Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern -
Die Einladung richtet sich an Gymnasien, Realschulen und Volksschulen.
Eine Schule kann teilnehmen, wenn sich jeweils der Schulleiter/die
Schulleiterin, eine weitere Lehrkraft, der/die Elternbeiratsvorsitzende
und ein weiteres Mitglied des Elternbeirates gemeinsam anmelden. Im
Seminar besuchen die vier Teilnehmer vier verschiedene Gruppen mit
professionellen Moderatoren. Das Seminar endet mit einem Plenum zum
Austausch der Ergebnisse und Festlegung konkreter weiterer Schritte jeder
teilnehmenden Schule.
Termin: 9./10. November 2001
Ort: Heribert-Strobel-Haus, Riederau am Ammersee
Beginn: Freitag, 17.00 Uhr
Ende: Samstag, ca. 16.00 Uhr
Kosten: DM 150.- f¸r Seminargeb¸hren, Unterkunft und
Vollpension
Interessenten wenden sich wegen der Anmeldung an folgende Adresse:
Frau Barbara von Schnurbein, Schlossau 1, 94209 Regen, Tel. 0 99 21-27
28, Fax 0 99 21-62 07, e-mail: v.schnurbein.schlossau@t-online.de
.
E r h a r d
Ministerialdirektor
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7. Bayerische Lehrkr”fte f¸r Schulen und
Lehrerbildungseinrichtungen in den Staaten Mittel-, Ost- und
S¸dosteuropas und einzelnen anderen L”ndern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
f¸r Unterricht und Kultus vom 20. September 2001 Nr. II/6-P4044/1-6/103
208
- Vorhaben
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem
Ausw”rtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle
f¸r das Auslandsschulwesen - in K–ln weitere bayerische Lehrkr”fte in
die nachfolgend genannten Staaten
Bulgarien
Estland
Kroatien
Lettland
Litauen
Mongolei
Polen
Rum”nien
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
T¸rkei
Ukraine
Ungarn
zu entsenden. In Einzelf”llen ist auch die Entsendung in weitere
Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie andere osteurop”ische Staaten
m–glich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Staaten zu festigen sowie
zur F–rderung der deutschen Sprache in diesen L”ndern beizutragen.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkr”fte ist der Tr”ger der jeweiligen
ausl”ndischen Bildungseinrichtung (Schule, Universit”t etc.). Die
Lehrkr”fte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer
Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkr”fte erhalten, gilt
zun”chst f¸r ein Schuljahr. Eine Verl”ngerung ist bis zu 5 Jahren
m–glich. Die T”tigkeit beginnt im September 2002.
- Bewerberkreis
Die Lehrt”tigkeit in den o.a. Staaten konzentriert sich auf Schulen
und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II abgenommen
wird, Lehrerfortbildungszentren und Universit”ten. Deshalb werden
Lehrkr”fte mit der Lehrbef”higung f¸r Deutsch als Fremdsprache,
Deutsch als Zweitsprache oder f¸r mindestens eine moderne Fremdsprache
jeweils mit beliebigem weiteren Fach bevorzugt gesucht, ebenso
Lehrkr”fte mit Erfahrung als Multiplikatoren in der –rtlichen und/oder
regionalen Lehrerfortbildung.
Daneben werden auch Lehrkr”fte mit anderen F”cherverbindungen
gesucht, die bereit und in der Lage sind, Deutsch als Fremdsprache
fachfremd zu unterrichten.
In Einzelf”llen k–nnen gegebenenfalls auch Lehrkr”fte f¸r den
Unterricht in abiturrelevanten F”chern (Mathematik, Physik, Geschichte,
Geographie und Biologie) entsandt werden.
In Betracht kommen grunds”tzlich Lehrkr”fte aller Schularten; f¸r
Schulen, an denen das Sprachdiplom II abgenommen wird, ist die
Lehrbef”higung f¸r Sek II Voraussetzung.
Die Bewerber m¸ssen verbeamtet und fachlich gut qualifiziert sein sowie
¸ber mindestens drei Jahre Unterrichtserfahrung nach der
Lebenszeitverbeamtung verf¸gen. Sie sollten in der Lage und willens
sein, sich in die soziokulturellen Gegebenheiten ihres Gastlandes
einzuf¸gen.
Die Altersh–chstgrenze f¸r die Vermittlung ist das vollendete 59.
Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts. Dabei wird
davon ausgegangen, dass die Lehrkraft noch mindestens drei Schuljahre
aktiv Dienst leistet.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache wird nicht vorausgesetzt;
es wird jedoch von den Bewerbern erwartet, dass sie sich in k¸rzester
Zeit Grundkenntnisse der Landessprache aneignen.
- Finanzielle Regelung
Die Lehrkr”fte werden unter Fortgew”hrung der Leistungen des
Dienstherrn aus dem inl”ndischen Schuldienst beurlaubt. Das jeweilige
Gastland gew”hrt in der Regel zus”tzlich ein orts¸bliches
Lehrergehalt und bem¸ht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen
Lebensstandard entspricht, zur Verf¸gung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Ausw”rtige Amt in Berlin gew”hrt eine pauschalisierte
Umzugskostenverg¸tung.
Weitere Modalit”ten (geb¸hrenfreie Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis, letztere auch f¸r Familienangeh–rige der
Lehrkr”fte, abgaben- und geb¸hrenfreie Einfuhr von Umzugsgut,
Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
- Das Verfahren
Interessierte Lehrkr”fte richten ihre formlose Bewerbung bis
sp”testens 1. Dezember 2001
auf dem Dienstweg an
das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, z.H. Herrn
MR Dr. Schmidt, Ref. II/6, Grund- und Hauptschullehrer,
F–rderschullehrer sowie Berufsschullehrer zus”tzlich einen
Abdruck ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium
f¸r Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Beh–rde gibt eine
Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Die verbindliche Meldung sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbef”higung,
Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder
Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung sowie
Hinweise auf eine T”tigkeit im Ausland und Beweggr¸nde f¸r die
Meldung.
Die ausgew”hlten Kandidaten werden voraussichtlich im Juni/Juli 2002
in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre T”tigkeit
vorbereitet.
Wie aus R¸ckmeldungen gegenw”rtiger sowie fr¸herer
Landesprogrammlehrkr”fte deutlich hervorgeht, stellen die Lebens- und
Arbeitsbedingungen zwar eine groþe Herausforderung dar, andererseits
liegt hier aber - auch und gerade aufgrund der groþen Lernbereitschaft
und des auþergew–hnlichen Motivationsgrades der Sch¸ler - ein
p”dagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit
geleistet werden kann. Dies m–ge gegebenenfalls bei der
Entscheidungsfindung f¸r eine T”tigkeit als Landesprogrammlehrkraft
Ber¸cksichtigung finden.
Dr. B e r g g r e e n - M e r k e l
Ministerialdirigentin
nach oben
8. Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an
Realschulen f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I und 2003/II nach der
Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 27. September 2001 Nr. V/1-S6154-PRA/110 825
A. Ausschreibung f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I
I.
Die Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003 nehmen
an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen 2003/I
nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
- die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 1. M”rz 2002 bis 28.
Juni 2002 an der Einsatzschule,
- die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober 2002 bis 16.
November 2002 an der Seminarschule,
- die Klausur am 2. Oktober 2002 an der Seminarschule und
- die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 4. Oktober 2002 bis 16.
November 2002 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II
genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003, die eine
Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben
oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten
Staatspr¸fung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28
Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt
an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 1 oder 2 (Lehrprobe)
und 4 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendare haben den –rtlichen Pr¸fungsleitern
(Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin
der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und
unverz¸glich mitzuteilen.
III.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung wegen Nichtbestehens
An der Zweiten Staatspr¸fung 2003/I nehmen auf Antrag auch die
Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I nicht bestanden
haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r
ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden
sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar
Februar 2002/2004 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar
Februar 2001/2003 zugewiesen. Sie legen die Einzelpr¸fungen wie folgt
an der Seminarschule ab:
- die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 8. April 2002 bis 16.
Juni 2002,
- die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 17. Juni 2002 bis 19. Juli
2002 oder vom 30. September 2002 bis 26. Oktober 2002
F¸r die 3. Pr¸fungslehrprobe, die Klausur und die m¸ndliche
Pr¸fung gelten die Termine von Abschnitt I.
F¸r den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die
schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das
Thema hierf¸r bis sp”testens 30. April 2002 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von ß 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen
auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung
erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und nicht bestanden haben (ß 32
Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung muss
sp”testens am 31. Juli 2002 beim Bayerischen Staatsministerium f¸r
Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungspr¸fung
(Pr¸fungslehrprobe und m¸ndliche Pr¸fung) findet in der Zeit vom 21.
Oktober 2002 bis 19. November 2002 an einer Seminarschule statt.
IV.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung zur Notenverbesserung
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I k–nnen auf Antrag auch Bewerber
zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II
abgelegt und bestanden haben (ß 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung f¸r die Zulassung ist
1. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I bestanden
haben, dass sie
- sich bis sp”testens 25. Februar 2002 (bei Fertigung einer
neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis sp”testens 1. Juni 2002
(bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten
schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten
Staatspr¸fung schriftlich anmelden,
- .der Meldung die in ß 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen
beif¸gen und
- mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der
Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben
wollen oder nicht;
2. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II bestanden
haben, dass sie
- sich bis sp”testens 16. September 2002 zur Wiederholung der
Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden und
- gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung
gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Die Anmeldung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Referat V/1 zu richten.
Diese Bewerber f¸r eine Wiederholung der Pr¸fung zur
Notenverbesserung haben die Zweite Staatspr¸fung zu den unter
Abschnitt I genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) bzw.
in der Zeit vom 1. Oktober 2002 bis 15. November 2002
(Pr¸fungslehrproben) abzulegen.
Das Thema f¸r eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom
Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 30. April 2002 einzuholen.
Zur Zweiten Staatpr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen
auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung
erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und bestanden haben (ß 32 Abs.
2 LPO II). Die S”tze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III
gelten entsprechend.
V.
In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das
Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der
genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderten und
Gleichgestellten kann f¸r die Fertigung der Klausur ein
Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung gew”hrt
werden. Antr”ge sind rechtzeitig mit den entsprechenden Nachweisen
¸ber den –rtlichen Pr¸fungsleiter (Seminarleiter) an das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.
B. Ausschreibung f¸r den Pr¸fungstermin 2003/II
I.
Die Studienreferendare der Studienseminare September 2001/2003 nehmen
an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen 2003/II
nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
- die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 6. November 2001 bis
18. Januar 2002 an der Seminarschule,
- die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 15. Oktober 2002 bis 18.
Dezember 2002 an der Einsatzschule,
- die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 18. M”rz 2003 bis 28. Mai
2003 an der Seminarschule,
- die Klausur am 12. M”rz 2003 an der Seminarschule und
- die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 18. M”rz 2003 bis 28. Mai
2003 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II
genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendare der Studienseminare September 2001/2003, die eine
Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder
w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten
Staatspr¸fung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28
Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt
an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe)
und 5 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendare haben den –rtlichen Pr¸fungsleitern
(Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin
der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und
unverz¸glich mitzuteilen.
III.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung wegen Nichtbestehens
An der Zweiten Staatspr¸fung 2003/II nehmen auf Antrag auch die
Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II nicht bestanden
haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r
ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden
sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar
September 2002/2004 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar
September 2001/2003 zugewiesen. Sie legen die Einzelpr¸fungen wie folgt
an der Seminarschule ab:
- die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 21. Oktober 2002 bis
13. Dezember 2002,
- die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2003 bis 11.
April 2003
F¸r die 3. Pr¸fungslehrprobe, die Klausur und die m¸ndliche
Pr¸fung gelten die Termine von Abschnitt I.
F¸r den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die
schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das
Thema hierf¸r bis sp”testens 31. Oktober 2002 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von ß 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/II in einem Erweiterungsfach k–nnen
auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung
erstmals 2002/II oder 2003/I abgelegt und nicht bestanden haben (ß 32
Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung muss
sp”testens am 17. Februar 2003 beim Bayerischen Staatsministerium f¸r
Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungspr¸fung
(Pr¸fungslehrprobe und m¸ndliche Pr¸fung) findet in der Zeit vom 24.
M”rz 2003 bis 9. Mai 2003 an einer Seminarschule statt.
IV.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung zur Notenverbesserung
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/II k–nnen auf Antrag auch Bewerber
zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2002/II oder 2003/I
abgelegt und bestanden haben (ß 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung f¸r die Zulassung ist
1. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II bestanden
haben, dass sie
- sich bis sp”testens 30. September 2002 (bei Fertigung einer
neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis sp”testens 1. Dezember 2002
(bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten
schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung
schriftlich anmelden,
- der Meldung die in ß 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen
beif¸gen und
- mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der
Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben
wollen oder nicht;
2. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2003/I bestanden
haben, dass sie
- sich bis sp”testens 17. Februar 2003 zur Wiederholung der
Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden und
- gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung
gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Die Anmeldung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Referat V/1 zu richten.
Diese Bewerber f¸r eine Wiederholung der Pr¸fung zur
Notenverbesserung haben die Zweite Staatspr¸fung zu den unter
Abschnitt I genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) bzw. in
der Zeit vom 1. M”rz 2003 bis 3. Mai 2003 (Pr¸fungslehrproben)
abzulegen.
Das Thema f¸r eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom
Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 31. Oktober 2002 einzuholen.
Zur Zweiten Staatpr¸fung 2003/II in einem Erweiterungsfach k–nnen
auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung
erstmals 2002/II oder 2003/I abgelegt und bestanden haben (ß 32 Abs. 2
LPO II). Die S”tze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III
gelten entsprechend.
V.
In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das
Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der
genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderten und
Gleichgestellten kann f¸r die Fertigung der Klausur ein
Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung gew”hrt
werden. Antr”ge sind rechtzeitig mit den entsprechenden Nachweisen
¸ber den –rtlichen Pr¸fungsleiter (Seminarleiter) an das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.
E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
9. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II - Ausschreibung der Aktion
COMENIUS 1 - Antragsrunde 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 27. September 2001 Nr. II/6-S4206-6/46 946
SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen Union zur
F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem
Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den Zeitraum vom 1. Januar 2000
bis 31. Dezember 2006. Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die
Qualit”t des Unterrichts in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine
europ”ische Dimension zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu
f–rdern. Dies geschieht durch die F–rderung transnationaler
Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch Angebote f¸r die
Erstausbildung und Fortbildung von Lehrkr”ften.
Die Aktion COMENIUS 1 - Schulpartnerschaften gliedert sich in
drei Teilaktionen:
- Schulprojekte:
Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerl”ndern arbeiten bis
zu drei Jahre lang an einem gemeinsamen Thema mit europ”ischem
Bezug.
Zusch¸sse: F¸r die Schule, die die Koordinierungsarbeit
¸berrnimmt: 2000 pro Jahr.
F¸r Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 Ä pro Jahr
Variable Betr”ge f¸r die Mobilit”t von Lehrkr”ften
(z.B. Studienbesuche; es k–nnen Mobilit”ten f¸r maximal
drei Lehrkr”fte und bis zu vier Sch¸ler beantragt werden.)
- Fremdsprachenprojekte:
Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerl”ndern arbeiten ein
Schuljahr lang an einem Projekt zur F–rderung des
Fremdsprachenerwerbs. Sprachprojekte sind vorrangig f¸r die weniger
verbreiteten und unterrichteten Sprachen der EU sowie f¸r berufsbildende
Schulen. Teil des Projekts ist ein mindestens 14-t”giger Aufenthalt
bei der Partnerschule sowie ein Gegenbesuch der Partnerschule
zur gemeinsamen praktischen Bearbeitung des Projektthemas.
Zusch¸sse: Grundbetrag f¸r Projektkosten: 1.500 Ä
Variabler Betrag f¸r Fahrt- und Aufenthaltskosten
- Schulentwicklungsprojekte:
Diese neue Projektart wird gem”þ der Ausschreibung der EU-Kommission
bei dieser Antragsrunde besonders begr¸þt.
Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerl”ndern
arbeiten an einem europ”ischen Bildungsprojekt, das sich am
konkreten Beispiel mit Schulmanagement, p”dagogischen
Ans”tzen und Fragestellungen von Schulentwicklung
besch”ftigt.
Zusch¸sse: F¸r die Schule, die die Koordinierungsarbeit ¸bernimmt:
2.000 Ä pro Jahr
F¸r Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 Ä pro Jahr
Variable Betr”ge f¸r die Mobilit”t von Lehrkr”ften
(z.B. Studienbesuche; es k–nnen Mobilit”ten f¸r maximal drei
Lehrkr”fte und bis zu vier Sch¸ler beantragt werden.)
Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden
ebenfalls bezuschusst. Antr”ge auf vorbereitende Besuche m¸ssen
mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und
vor der Antragstellung f¸r das eigentliche Projekt eingereicht werden.
Soll das Projekt zum 1. Februar 2002 beantragt werden, so muss der
vorbereitende Besuch vor dem 1. M”rz 2002 durchgef¸hrt sein.
Die Teilnahme bayerischer Schulen an COMENIUS 1 ist sehr erw¸nscht!
Wichtige Hinweise f¸r den Antragstermin 2002:
F¸r das Jahr 2002 gibt es nur eine Antragsrunde!
Der f¸r Bayern g¸ltige Antragstermin ist der 1. Februar 2002 !
Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II
legt die F–rderkriterien und grunds”tzlichen Priorit”ten dar, die bei
der Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung
kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen
der EU-Kommission, in denen spezifische Priorit”ten
gesetzt werden.
Antr”ge werden von den Schulleitungen in zweifacher Ausfertigung direkt
bei folgender Adresse eingereicht:
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 0 89/92 14 -34 79
Fax: 0 89/92 14- 35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und
Begutachtung der Antr”ge.
- Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten
Dienststellen per Abdruck ¸ber die direkt (siehe oben)
erfolgte Antragstellung.
- Der nach Abschluss eines Projektjahres erforderliche sachliche und
rechnerische Bericht wird von den Schulen direkt beim
P”dagogischen Austauschdienst in Bonn eingereicht.
- eine Kopie des sachlichen Berichts (ggf. mit
Projektdokumentation) ist auf dem Dienstweg an Herrn Huber, ISB
zu senden.
Lehrkr”ften, die an Mobilit”tsmaþnahmen (z.B. Vorbereitender Besuch,
Studienbesuch) teilnehmen m–chten, kann Dienstbefreiung gem. ß16
der Urlaubsverordnung in Verbindung mit ß12 LDO gew”hrt werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein
Unterricht ausf”llt. Die Lehrkr”fte stellen ihren Antrag auf
Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
N”here Informationen sowie Antragsformulare sind auch im
Internet unter folgenden Adressen verf¸gbar:
Informationen des P”dagogischen Austauchdienstes:
http://www.kmk.org
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus:
http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html
Partnersuchb–rse der EU-Kommission f¸r COMENIUS 1:
http://partbase.eupro.se
Die nachfolgend genannten Schulen
(PDF-Datei, 252 KB) werden gebeten, den an einem
Europ”ischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich
f¸r eine erste Information zur Verf¸gung zu stehen. Diese Schulen in
Bayern arbeiten bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausl”ndischen
Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS 1, Schulpartnerschaften. Eine
aktualisierte Liste ist voraussichtlich ab November 2001 auf der
Startseite des Kultusministeriums unter http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html
abrufbar.
E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
10. EU- Bildungsprogramm SOKRATES II - Ausschreibung der Aktion
COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des Schulpersonals - Antragsrunde 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 27. September 2001 Nr. II/6-S4206-6/46 947
SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen Union zur
F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem
Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den Zeitraum vom 1. Januar 2000
bis 31. Dezember 2006.
Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualit”t des Unterrichts
in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine europ”ische Dimension zu
geben und das Lernen von Fremdsprachen zu f–rdern. Dies geschieht durch
die F–rderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den Schulen
sowie durch Angebote f¸r die Erstausbildung und Fortbildung von
Lehrkr”ften.
F¸r die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals gelten f¸r den Antragstermin 2002 folgende
Hinweise:
F¸r das Jahr 2002 gibt es nur eine Antragsrunde!
Falls die Termine der Antragsrunde 2002 nicht gewahrt werden k–nnen,
so ist es sinnvoll, die Zeit bis zur Ausschreibung f¸r 2003 zur
Information und ggf. Partnersuche f¸r Projekte zu nutzen. F¸r die
Antragsrunde im Jahr 2003 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen
gelten wie f¸r das Jahr 2002.
Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II legt
die F–rderkriterien und grunds”tzliche Priorit”ten dar, die bei der
Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung
kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen
der EU-Kommission (Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschl”gen 2002, EAC-29/01 vgl. unten genannte Internet-Seiten), in
denen spezifische Priorit”ten gesetzt werden.
Ansprechpartner f¸r Interessenten aus Bayern ist
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 0 89/92 14-34 79
Fax: 0 89/92 14-35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und
Begutachtung der bayerischen Antr”ge.
Der
P”dagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz
LennÈstraþe 6
53113 Bonn
hat als Nationale Agentur f¸r das SOKRATES-Programm im Schulbereich
deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Antr”ge zu
begutachten.
An der Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals k–nnen unter anderem folgende Organisationen und
Einrichtungen teilnehmen:
- Schulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen f¸r Lehrer und
schulp”dagogisches Personal
- Ausbildungszentren f¸r den Bereich der Schulverwaltung/-beratung,
Bildungsbeh–rden
- Im Bildungsbereich t”tige staatliche, private und sonstige
gemeinn¸tzige Organisationen, Vereine, Unternehmen, Beh–rden und
Netzwerke.
Die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals
gliedert sich in folgende Teilaktionen:
COMENIUS 2.1 - Europ”ische Kooperationsprojekte
der Lehreraus- und Fortbildung
Da auch Schulen antragsberechtigt sind, ergeben
sich insbesondere f¸r Seminarschulen Beteiligungsm–glichkeiten.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden
Staaten - davon mindestens jeweils eine Einrichtung aus dem Bereich
der Lehreraus- oder Fortbildung - arbeiten an einem Projekt. Eine der
beteiligten Einrichtungen ¸bernimmt die Rolle des Koordinators. Die
gef–rderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen f¸hren, z.B. Kurse,
Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien hervorbringen, die dem Aus- und
Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem
Personal Rechnung tragen und dabei die unterschiedlichen Realit”ten in
den einzelnen teilnehmenden Staaten ber¸cksichtigen.
Im Jahr 2002 werden bevorzugt Projekte ber¸cksichtigt, die einen
signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals leisten. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen
Aspekten der Aufgaben, die die Lehrkr”fte wahrnehmen. Eine indikative
Liste von Themen, mit denen sich derartige Projekt befassen k–nnten, ist
der Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschl”gen 2002
der EU-Kommission zu entnehmen.
Zusch¸sse: F¸r vorbereitende Besuche: Fahrtkosten zu 100% und
Zuschuss zu den
Aufenthaltskosten
F¸r Projekte: variabler Zuschuss f¸r maximal drei Jahre in Folge
Das Antragsverfahren hat sich gegen¸ber dem Vorjahr ver”ndert:
Interessenten reichen ihren Projektantrag
direkt bei der EU-Kommission in Br¸ssel ein und senden
eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.) sowie
eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.)
Eingangstermin ist jeweils der 1. M”rz 2002!
F¸r Antr”ge auf Vorbereitenden Besuch zur Anbahnung von
Projekten gilt:
Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB eingereicht,
ein weiteres Original geht direkt an den PAD.
Antr”ge auf Vorbereitenden Besuch m¸ssen sechs Wochen vor Reisetermin
sowohl beim ISB als auch beim PAD eingegangen sein.
COMENIUS 2.2 - Individuelle Mobilit”tsmaþnahmen
Unter der Aktion COMENIUS 2.2 k–nnen Einzelpersonen, die als Lehrer
oder sonstige schulische Fachkr”fte t”tig (bzw. noch in Ausbildung)
sind, bezuschusst werden, um an Mobilit”tsmaþnahmen im Rahmen ihrer
Ausbildung und Fortbildung teilzunehmen.
COMENIUS 2.2.b) - Assistenzzeiten f¸r angehende
Fremdsprachenlehrer als COMENIUS-Sprachassistenten
- Schulen aller Schulformen und -stufen k–nnen einen COMENIUS-Sprachassistenten
beantragen, der drei bis acht Monate an der Gastschule verbringt. COMENIUS
-Sprachassistenzprojekte sind eng mit der Aktion COMENIUS 1
verkn¸pft (vgl. KWMBeibl Nr. 18*/2000, Bekanntmachung vom 12. Oktober
2000 Nr. II/6 - S4206 - 6/103032). Der Einsatz des Assistenten muss im
"COMENIUS-Plan" der Schule ber¸cksichtigt sein.
- Zuk¸nftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des
Studiums, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten
werden, andere F”cher in einer Fremdsprache unterrichten oder als
Grundschullehrer voraussichtlich Fremdsprachenunterricht erteilen
werden, k–nnen einen Antrag auf eine COMENIUS-Sprachassistenz
stellen.
Antr”ge von Schulen auf Zuweisung eines
COMENIUS-Sprachassistenten m¸ssen auf dem Dienstweg bis zum 1. Februar
2002 beim ISB (s.o.) eingereicht werden.
Antr”ge von angehenden Fremdsprachenlehrern m¸ssen bis
zum 1. M”rz 2002 direkt beim PAD (s.o.) eingereicht werden.
COMENIUS 2.2.c) - Fortbildungsmaþnahmen f¸r Lehrer und
p”dagogische Fachkr”fte
Interessenten informieren sich im COMENIUS - Katalog (Internet: www.kmk.org) ¸ber das Kursangebot.
An allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildungskursen kann
folgender Personenkreis teilnehmen:
- Lehrkr”fte aller Schulformen und F”cher
- Personen aus dem Bereich der Schulleitung, der Schulverwaltung, der
Schulaufsicht
- P”dagogische Fachkr”fte
- Teilnehmer am Vorbereitungsdienst f¸r ein Lehramt an –ffentlichen
Schulen, jedoch nur wenn der Fortbildungskurs w”hrend der Ferien
stattfindet.
An Fortbildungskursen f¸r Sprachlehrer kann folgender
Personenkreis teilnehmen:
- Qualifizierte und aktiv t”tige Lehrer, die eine Amtssprache der EU
als Fremdsprache unterrichten
- Ausbilder von Fremdsprachenlehrern
- Lehrer, die zu Fremdsprachenlehrern umgeschult werden
- Grundschullehrer, die bereits jetzt bzw. in Zukunft Fremdsprachen
unterrichten
- Lehrer, die bilingualen Unterricht erteilen
- Sprachlehrer, die nach einer l”ngeren Pause wieder ins Berufsleben
einsteigen
- F¸r Sprachunterricht zust”ndige Schulaufsichtsbeamte oder
Schulberater
- Teilnehmer am Vorbereitungsdienst f¸r ein Lehramt an –ffentlichen
Schulen, jedoch nur wenn der Fortbildungskurs w”hrend der Ferien
stattfindet.
Vorrang wird Personen einger”umt, die abgesehen von der
Erf¸llung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer
Fortbildungsmaþnahme auch nachweisen k–nnen, dass diese Fortbildung das
Potential hat, sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in ihren jeweiligen
schulischen Einrichtungen zu unterst¸tzen und einen Beitrag zur
Erreichung der Ziele ihrer Einrichtungen zu leisten sowie in Zukunft die
Entwicklung neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von COMENIUS 1 zu
f–rdern.
Zusch¸sse: Kosten f¸r Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und
Fahrt werden
- abh”ngig vom jeweiligen Zielstaat - in einer H–he von bis zu 1.500 Ä
bezuschusst.
Antr”ge zur Teilnahme an Fortbildungskursen m¸ssen auf dem
Dienstweg eingereicht werden und bis zum 1. Februar 2002
am ISB (s.o.) vorliegen. Kursteilnehmern kann Dienstbefreiung gem.
ß16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit ß12 LDO gew”hrt werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein
Unterricht ausf”llt. Die Teilnehmer stellen ihren Antrag auf
Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
N”here Informationen (auch zu den antragsberechtigten
Einrichtungen) sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter
folgenden Adressen verf¸gbar:
Informationen des P”dagogischen Austauschdienstes:
http://www.kmk.org
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus:
http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html
Partnersuchdatenbank zu internationalen Projekten:
http://www.siu.no/socpart
E r h a r d
Ministerialdirektor
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11. Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer,
Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und
Kultus vom 2. Oktober 2001 Nr. V/8-K7200-3/95 917
Das Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen f¸hrt im
Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus in
der Zeit vom 17. bis 22. M”rz 2002 in
Oberstdorf eine staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und
Snowboardlehrer gem”þ der Ausbildungs- und Pr¸fungsordnung f¸r
Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 08. Februar
1999 (BayRS 227-3-2-1- UK/WFK, GVBl S. 40) durch.
Der Bereich "Theorie" wird aus organisatorischen Gr¸nden am
18./19. April 2002 in M¸nchen gepr¸ft werden.
F¸r die Pr¸fung einschlieþlich der Erteilung des Pr¸fungszeugnisses
oder der Mitteilung des Pr¸fungsergebnisses werden f¸r die Ski- bzw.
Snowboardlehrer gem”þ der Verordnung ¸ber die Pr¸fungsgeb¸hren des
Sportzentrums der Technischen Universit”t M¸nchen f¸r die Pr¸fungen
f¸r Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK)
vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Geb¸hren in H–he von jeweils 700,-
DM erhoben. Die Geb¸hr wird mit der Anmeldung zur Pr¸fung f”llig.
Bankverbindung: Hypo-Vereinsbank M¸nchen
BLZ 700 202 70
Kontonummer 80 137
Empf”nger:
Staatsoberkasse Augsburg f¸r die TUM
Verwendungszweck: Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer
bzw. Snowboardlehrer 2002 PK Nr.:
0007.0129.7176
(F¸r Ðberweisungen aus dem Ausland bitte die Svvift-Adresse "hyvedemm"
der Hypo-Vereinsbank angeben!)
Bewerber, die alle f¸r die Zulassung zur Pr¸fung erforderlichen
Voraussetzungen nachweisen k–nnen, richten ihr Gesuch um Zulassung zur
staatlichen Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer
bis sp”testens 15. Februar 2002 (Posteingang) an das Sportzentrum der
Technischen Universit”t M¸nchen, Zentrale Hochschulsportanlage im
Olympiapark, Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizuf¸gen:
- ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enth”lt:
Name, Tag und Ort der Geburt,
Beruf,
Schulbildung,
Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des
Ausbildungsteilnehmers;
- amtliches F¸hrungszeugnis (nicht ”lter als drei Monate);
- ”rztliches Zeugnis (nicht ”lter als drei Monate), das die
k–rperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers f¸r
die Aus¸bung des Berufs als Ski-, Skilanglauf- bzw. Snowboardlehrer
bescheinigt;
- Nachweis ¸ber wettk”mpferische Bet”tigung (anerkannt werden
Best”tigungen von Vereinen/Verb”nden - nicht Ski- bzw.
Snowboardschulleitern - bzw. einschl”gige Urkunden in best”tigter
Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seit 1997 an mindestens
f¸nf Wettbewerben - Alpin- und Langlaufwettbewerbe f¸r Skilehrer,
Langlaufwettbewerbe f¸r Skilanglauflehrer bzw. Snowboardwettbewerbe
f¸r Snowboardlehrer - teilgenommen hat. Best”tigungen ¸ber die
Teilnahme an internen Vereins-, bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw.
entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;
- Nachweis ¸ber die erfolgreiche Ablegung des Abschlusslehrgangs;
- ein Passbild (Name und Anschrift auf der R¸ckseite);Einzahlungsbeleg ¸ber die Pr¸fungsgeb¸hren (ausgenommen
Skilanglauflehrer);
- Nachweis ¸ber die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums
(Vorlage des Arbeitsbuchs).
Die Nachweise nach Nummern 4 und 8 k–nnen bis sp”testens 1. M”rz
2002 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind
grunds”tzlich mit dem Gesuch l¸ckenlos vorzulegen.
Wiederholer f¸gen dem Gesuch um Zulassung zur Pr¸fung nur die unter
den Nummern 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid ¸ber das
Nichtbestehen der Pr¸fung bei. Wiederholer, die gem”þ ß 18 Abs. 1 Satz
1 BayAPOFspl nur einzelne Pr¸fungsteile oder
-bereiche wiederholen wollen, legen zus”tzlich einen Antrag auf
Anerkennung bestandener Pr¸fungsteile bzw. -bereiche bei.
Ðber die Zulassung zur Pr¸fung entscheidet der Pr¸fungsvorsitzende.
Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universit”t M¸nchen
zur Ablegung der Pr¸fung einberufen. Unvollst”ndig eingereichte
Unterlagen werden nicht angenommen.
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverz¸glich dem
zust”ndigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf
dem Gesuch den Betreff "Zulassung zur staatlichen Pr¸fung f¸r
Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer 2002" anzugeben.
P a s c h e r
Ministerialdirigent
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12. Offene Stellen
Fachhochschule Landshut
Im Fachbereich Maschinenbau ist eine Professorenstelle (BesGr. C
3) f¸r die Lehrgebiete
Elektrische Antriebe, Elektrotechnik,
Finite-Elemente-Methode, Elektromagnetische Felder, Supraleitung
zu besetzen. Von Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet,
Grundlagenf”cher in Lehre und Forschung praxisnah zu vertreten.
Die Bereitschaft zur Mitbetreuung des Labors "Elektrische
Antriebe" wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes einschl”giges Hochschulstudium in Verbindung mit
einer Promotion; nur bei einem Universit”tsabschluss ist statt der
Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen
Bef”higung wissenschaftlicher Arbeit m–glich;
- p”dagogische Eignung;
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens
f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von denen mindestens drei Jahre
auþerhalb des Hochschulbereiches ausge¸bt worden sein m¸ssen.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
Die Hochschule strebt eine Erh–hung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb Frauen nachdr¸cklich
auf, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt
eingestellt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild,
Zeugnisse, Nachweise ¸ber beruflichen Werdegang und wissenschaftliche
Arbeiten) sind innerhalb drei Monaten nach Erscheinen dieser Anzeige zu
richten an den
Pr”sidenten der Fachhochschule Landshut, Am Lurzenhof 1, 84036
Landshut.
Telefonische Ausk¸nfte vorab unter 08 71/5 06-2 16 oder 2 17.
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