KWMBl Teil I Nr. 19/2001 17. Oktober 2001 und KWMBeibl Nr. 19*/2001 
17. Oktober 2001

I. Rechtsvorschriften

  1. Verordnung zur Anpassung von Verordnungen an den Euro im Gesch”ftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Wissenschaft, Forschung und Kunst (EuroAnpVWFK)
  2. Verordnung zur Ÿnderung der Lehrverpflichtungsverordnung

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

  1. Rahmenlehrplan f¸r den Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin
  2. Lehrplan f¸r das bayerische Gymnasium
    Fachlehrplan f¸r Neugriechisch als sp”t beginnende Fremdsprache
  3. Lehrpl”ne f¸r die einj”hrige Berufsfachschule f¸r informations- und telekommunikationstechnische Berufe
  4. Ÿnderung der Gemeinsamen Bekanntmachung ¸ber die Beurlaubung und Teilzeitbesch”ftigung von Arbeitnehmern
  5. Vollzug der Schulordnungen f¸r die Berufsfachschulen
    hier: Zeugnismuster f¸r die nachtr”gliche Verleihung des mittleren Schulabschlusses
  6. Grunds”tze der Honorierung von Referentent”tigkeiten in der Lehrerfortbildung
  7. Genehmigung von Stiftungen
  8. Zulassung von Lernmitteln

III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen 

1. Vollzug der Schulordnungen f¸r die Berufsfachschulen
hier: Zeugnismuster f¸r die nachtr”gliche Verleihung des mittleren Schulabschlusses
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 18. September 2001 Nr. VII/9-S9610-3-7/94 319I

I

Die nach den Schulordnungen f¸r die Berufsfachschulen nach Abschluss der Ausbildung zu erteilenden Zeugnisse ¸ber den mittleren Schulabschluss sind nach den in der Anlage beigef¸gten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.

Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgef¸llt werden.

Die Fuþnoten sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.

In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen. Erforderlichenfalls ist nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.

Die Verwendung des kleinen Staatswappens ist gestattet

  • staatlichen Schulen,
  • kommunalen Schulen, wenn der Tr”ger das kleine Staatswappen f¸hrt,
  • staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern oder die Regierung dies genehmigt hat.

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Tr”ger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

II

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.

E r h a r d
Ministerialdirektor

 

.............................................................................................................................
(Bezeichnung der Schule, Schulort)

ZEUGNIS

¸ber den

mittleren Schulabschluss

 

 

 

Herr/Frau ...................................................................................................................................
(Vorname und Familienname)

geboren am ............................................ in ...............................................................................................................,

hat die oben genannte Berufsfachschule am ............................................... mit der Pr¸fungsgesamtnote ................................. (...,...) erfolgreich abgeschlossen und Englischkenntnisse1), die dem Leistungsstand eines f¸nfj”hrigen Pflichtunterrichts entsprechen, nachtr”glich durch das .............................................. ..............................................2) mit der Note .......................... nachgewiesen.

Gem”þ Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

 

 

 

 

 

...................................................., den ...............................20.........

(Siegel) Schulleiter / Schulleiterin:

............................................................................................................

 

1) Im Fall der Genehmigung einer anderen modernen Fremdsprache gem”þ Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Satz 2 Halbs”tze 2 und 3 BayEUG: Ersatzfremdsprache

2) Angabe des Zeugnisses mit Datum

 

 .........................................................................................................................
(Bezeichnung der Schule, Schulort)

ZEUGNIS

¸ber den

mittleren Schulabschluss

 

 

 

Herr/Frau .............................................................................................................................
(Vorname und Familienname)

geboren am ............................................ in ...............................................................................................................,

hat die oben genannte Berufsfachschule am .................................................. mit der Durchschnittsnote .................................. (...,...) erfolgreich beendet, die Berufsausbildung als ................................... ............................................erfolgreich abgeschlossen und Englischkenntnisse1), die dem Leistungsstand eines f¸nfj”hrigen Pflichtunterrichts entsprechen, nachtr”glich durch das .............................................. ..............................................2) mit der Note ...................... nachgewiesen.

Gem”þ Art. 13 Satz 4 BayEUG wird ihm/ihr der mittlere Schulabschluss verliehen.

 

 

 

 

 

...................................................., den ...............................20.............

(Siegel) Schulleiter / Schulleiterin:

......................................................................................

1) Im Fall der Genehmigung einer anderen modernen Fremdsprache gem”þ Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 Satz 2 Halbs”tze 2 und 3 BayEUG: Ersatzfremdsprache

2) Angabe des Zeugnisses mit Datum

ganz nach oben


2.Grunds”tze der Honorierung von Referentent”tigkeiten in der Lehrerfortbildung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. September 2001 Nr. III/7-P 4004/2-6/ 35 949

Die Honorierung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung von Referenten in der Lehrerfortbildung. Als Leiter von Lehrg”ngen oder externe Referenten leisten sie an der Akademie f¸r Lehrerfortbildung und Personalf¸hrung Dillingen (ALP) oder auf den dezentralen Ebenen der Lehrerfortbildung einen wesentlichen Beitrag zur Aktualit”t und Qualit”t der Lehrerfortbildung in Bayern. Von den Schulen ¸ber die Schulaufsicht und Schulberatung bis zum Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus und dem Staatsinstitut f¸r Schulp”dagogik und Bildungsforschung (ISB) decken sie die gesamte Spannweite des Ressorts ab.

In Ðbereinstimmung mit Nr. 8 und 9.1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zum Nebent”tigkeitsrecht (VVNTR) - FMBek vom 25. Juli 1989 Az.: 21- P 1010-12/191-25325 - werden folgende Grunds”tze f¸r die Honorierung von Beamten in der Lehrerfortbildung festgelegt:

1. Haupt- oder nebenamtliche Referentent”tigkeit

  • Referentent”tigkeiten in der Lehrerfortbildung, die im Rahmen der Dienstaufgaben von Beamten der obersten Dienstbeh–rde oder von nachgeordneten Beh–rden (z.B. ISB, Schulberatung, Schulamt, Schulabteilung der Regierung) wahrgenommen werden, geh–ren grunds”tzlich zum Hauptamt, es sei denn, dass die Thematik der Referentent”tigkeit erheblich ¸ber den Bereich der dienstlichen Aufgaben im Hauptamt hinausreicht
  • Bei Lehrkr”ften, die als Referenten in der Lehrerfortbildung auftreten, ist von einer nebenamtlichen T”tigkeit auszugehen. Dies gilt nicht f¸r Lehrkr”fte, denen f¸r ihre Referentent”tigkeit Entlastung im Hauptamt in Form von Anrechnungsstunden gew”hrt wird.
  • Wenn die Referentent”tigkeit zum Hauptamt geh–rt, ben–tigt der Beamte zu deren Aus¸bung ggf. eine Dienstreisegenehmigung, bei Zuordnung zum Nebenamt ggf. Dienstbefreiung.

2. Honorierung der Referentent”tigkeit

  • Eine Referentent”tigkeit, die im Rahmen der Dienstaufgaben des Hauptamtes erfolgt, wird nicht honoriert. Bei nebenamtlicher Referentent”tigkeit kann ein Honorar durch den jeweiligen Tr”ger der Lehrerfortbildung bezahlt werden.
  • Beamte der in Ziff. 1.1 genannten Beh–rden k–nnen f¸r eine Referentent”tigkeit nur honoriert werden, wenn der Dienstvorgesetzte best”tigt, dass es sich um eine T”tigkeit auþerhalb des Hauptamtes handelt.

Diese Grunds”tze gelten f¸r die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung.

E r h a r d
Ministerialdirektor

ganz nach oben


KWMBeibl Nr. 19*/2001 17. Oktober 2001

  1. Schulsammlung 2001 des Deutschen Jugendherbergswerks
    Landesverband Bayern e.V.
  2. Schulische F–rderung schulpflichtiger Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland in der Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang/Schweiz
  3. Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien
  4. Bayerisches Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2)
  5. Europe @t School - Internet Award Scheme 2001/2002
  6. Seminar "Miteinander reden - einander verstehen" (Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern) des FORUMS Partnerschaft Elternhaus und Schule am 9./10. November 2001 in Riederau am Ammersee
    gef–rdert von der Stiftung Bildungspakt Bayern
  7. Bayerische Lehrkr”fte f¸r Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in den Staaten Mittel-, Ost- und S¸dosteuropas und einzelnen anderen L”ndern
  8. Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I und 2003/II nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II)
  9. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
    Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1
    Antragsrunde 2002
  10. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
    Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des Schulpersonals
    Antragsrunde 2002
  11. Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer 2002
  12. Offene Stellen

1. Schulsammlung 2001 des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 20. Juli 2001 Nr. V/5-K6304-3/77 336

Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. f¸hrt in der Zeit vom 19. mit 25. November 2001 seine diesj”hrige Schulsammlung durch.

I.

Die Sammlung wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 27. Juni 2001 sammlungsrechtlich genehmigt. Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz lautet in den wesentlichen Teilen wie folgt:

"Aufgrund des Bayerischen Sammlungsgesetzes wird dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. f¸r das Gebiet des Freistaates Bayern in der Zeit vom

19. mit 25. November 2001

eine Sammlung widerruflich erlaubt.

Diese Erlaubnis berechtigt zur Sammlung durch Sch¸ler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Spendenlisten bei ihren n”chsten Verwandten und Bekannten.

Andere erlaubnispflichtige Sammlungsarten, insbesondere Sammlungen auf –ffentlichen Straþen und Pl”tzen, in Gastst”tten oder in anderen jedermann zug”nglichen R”umen (Vergn¸gungsst”tten, Gesch”ften usw.) und bei anderen als den genannten Personen sind nicht gestattet.

Die Sammlung unterliegt folgenden Auflagen:

  1. Die Sammlung ist ehrenamtlich durchzuf¸hren. Entgelte, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile f¸r die Mitarbeit d¸rfen nicht gew”hrt, gewerbliche Unternehmen (Werbeinstitute, Adressenverlage usw.) mit der Durchf¸hrung der Sammlung nicht betraut werden. Ausgenommen ist der Druck von Listen, Spendenbriefen und Werbematerial.
  2. F¸r die Sammlung sind durchnummerierte, vom Veranstalter mit Originalunterschrift und Originalstempel versehene Spendenlisten zu verwenden. Sie m¸ssen den Namen des Veranstalters, Art und Zeit der Sammlung, den Sammlungsort, einen Hinweis auf diese Erlaubnis, Name, Geburtsdatum und Wohnort des Sammlers und Spalten f¸r die Namen der Spender und den gespendeten Betrag enthalten. Am Kopf der Namens- und Unterschriftenspalte ist deutlich sichtbar der Vermerk "Eintragung freigestellt" anzubringen.
  3. Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich f¸hren.
  4. Die Sammler sind dar¸ber zu belehren, dass die Eintragung des Namens vom Spender nicht gefordert und auch vom Sammler ohne ausdr¸ckliche Einwilligung nicht vorgenommen werden darf. Die Sammler sollen jedoch darauf hinwirken, dass Spender, die ungenannt bleiben wollen, den gespendeten Betrag in die Liste selbst einsetzen, gegebenenfalls mit dem Zusatz "ungenannt".
  5. Ðber die Ausgabe der Spendenlisten sind Nachweise zu f¸hren, aus denen der Verbleib jederzeit festgestellt werden kann.
  6. Nach Beendigung der Sammlung sind die Spendenlisten einzuziehen.
  7. Die Sammlung darf nur bis 17.00 Uhr durchgef¸hrt werden.
  8. Sch¸ler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr d¸rfen an der Sammlung nicht mitwirken. Sie k–nnen jedoch Spendenbriefe, die ihnen durch die Schule mit einem Umschlag ausgeh”ndigt werden, an ihre Erziehungsberechtigten ¸bergeben. Spenden - sofern sie nicht ¸berwiesen werden - sind in diesen F”llen durch die Sch¸ler der Schule in verschlossenem Umschlag zu ¸berbringen. Darauf sind die Erziehungsberechtigten besonders hinzuweisen. Insoweit sind diese Sch¸ler nicht als sammelnde Personen anzusehen. Die Schule f¸hrt entsprechende Spendenlisten f¸r diese F”lle.
  9. Die Spendenbriefe d¸rfen nicht mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein.
  10. Auf den Spendenbriefen ist darauf hinzuweisen, dass eine Angabe der Personalien einschlieþlich der Adresse der Eltern nur dann erforderlich ist, wenn die Eltern zur Vorlage beim Finanzamt eine Spendenbescheinigung w¸nschen. Des weiteren ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Spenden von den Eltern auch unmittelbar auf ein anzugebendes Spendenkonto des Sammlungstr”gers ¸berwiesen werden k–nnen.
  11. Der Sammlungsertrag darf nur f¸r die satzungsm”þigen Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes - Landesverband Bayern e.V. -, nicht aber f¸r andere Zwecke, insbesondere nicht f¸r Verwaltungs- und sonstige Aufgaben des Veranstalters verwendet werden.
  12. Die Unkosten der Sammlung sind so niedrig wie m–glich zu halten. Sie sollten nicht mehr als 5 v.H. des Bruttoergebnisses (Summe der Spenden ohne Abzug) ausmachen und d¸rfen 8 v.H. nicht ¸berschreiten."

II.

Die Schulsammlung ist notwendig, um die Jugendherbergen, die sich insbesondere f¸r Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und Schulskikurse anbieten, in ihrem Bestand zu erhalten und heutigen Anforderungen entsprechend zu modernisieren. Die Sammlung tr”gt dazu bei, den Jugendherbergen die Aufrechterhaltung eines g¸nstigen Preisniveaus zu erm–glichen, und kommt damit wiederum den Schulen zugute.

Die Schulen werden daher gebeten, die Sammlung des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. wie bisher nach Kr”ften zu unterst¸tzen.

Es besteht Einverst”ndnis damit, dass

  • Sch¸ler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Schule zur Beteiligung an der Sammlung des Jugendherbergswerks aufgefordert und
  • Sch¸lern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr durch die Schule Spendenbriefe des Jugendherbergswerks f¸r die Erziehungsberechtigten ausgeh”ndigt werden (vgl. Ziff.5 des sammlungsrechtlichen Erlaubnisbescheids).

Auf die Einhaltung der sammlungsrechtlichen Vorschriften ist zu achten.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

2. Schulische F–rderung schulpflichtiger Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland in der Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang/Schweiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 17. September 2001 Nr. IV/9-O8261-4/79 554

Die Stiftung Deutsche Hochgebirgsklinik Davos ist Tr”gerin einer Fach- und Rehabilitationsklinik f¸r unspezifische Atemwegsleiden in Davos-Wolfgang/Schweiz. Die Klinik dient der Behandlung von Patienten aus der Bundesrepublik Deutschland.

Als Teil der Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang wurde im M”rz 1981 eine Kinderklinik er–ffnet, in der ca. 70 Kinder aufgenommen werden k–nnen, die sich wegen schwerer organischer Erkrankungen (Asthma bronchiale) einer station”ren Behandlung im Hochgebirge unterziehen m¸ssen. Die Behandlung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, gelegentlich auch l”nger. Als Bestandteil der Abteilung P”diatrische Pneumonologie der Hochgebirgsklinik ist eine Klinikschule in freier Tr”gerschaft eingerichtet.

Die Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang hat eine Stelle einer Lehrkraft mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Realschulen oder f¸r das Lehramt an Gymnasien (F”cher: Englisch und/oder Franz–sisch und/oder Mathematik), sowie eine Stelle einer Lehrkraft mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Grundschulen- und/oder Sonderschulen mit den F”chern Deutsch und Mathematik (Anfangsunterricht) f¸r das Schuljahr 2002/2003 (Stellenantritt 1. September 2002) ausgeschrieben.

Die Klinikschule ist in einem eigens zu diesem Zweck errichteten Geb”ude untergebracht und optimal ausgestattet. Es werden Sch¸lerinnen und Sch¸ler aller Altersstufen, Schularten und Bundesl”nder unterrichtet. Grundlage f¸r die schulische Betreuung sind individuelle Arbeitspl”ne der Heimatschulen.

Die Klinikschule w¸nscht eine(n) Kollegin/Kollegen, die (der)

  • oben genannte Lehrbef”higung und F”cherkombination vorweisen kann,
  • ein hohes Maþ an Sensibilit”t, Empathie und Eigenverantwortung mitbringt,
  • auf m–glichst vielen Klassen- und Leistungsstufen unter Beachtung der f¸r den Aufbau schulischen Wissens bedeutsamen Schwerpunkte unterrichten kann,
  • ¸ber eine hohe Flexibilit”t, Teamf”higkeit und Kooperationsbereitschaft verf¸gt.

Die Klinikschule bietet:

  • einen interessanten Arbeitsplatz an einer renommierten, traditionsreichen Fachklinik- optimale Arbeitsbedingungen in einem kleinen Team
  • Gehalt gem”þ Besoldung oder Verg¸tung in Deutschland (Kaufkraftausgleich, Beihilfeersatz)
  • Ferien entsprechend der Ferienregelung in Baden-W¸rttemberg
  • Vertragsdauer von zwei Jahren. Das Besch”ftigungsverh”ltnis kann um weitere zwei Jahre verl”ngert werden, sofern ein entsprechender Bedarf begr¸ndet werden kann und das entsendende Land einer Verl”ngerung der Beurlaubung zustimmt
  • bei Bewerbungen von Lehrerehepaaren auch Teilzeitmodelle.

Die Lehrer werden vom entsendenden Land nach Freigabe durch die oberste Landesbeh–rde ohne Bez¸ge beurlaubt; dabei werden –ffentliche Belange anerkannt. Die Lehrer schlieþen mit der Klinik einen Arbeitsvertrag und werden von dieser bezahlt.

Ausk¸nfte erteilt Herr Sonderschulrektor Klaus Buck (Tel.: 00 41-81-4 17 35 91, Dienstag bis Freitag 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr).

Termin der Bewerbung an das Staatsministerium 10. November 2001.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

3. Besetzung von Stellen des St”ndigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 18. September 2001 Nr. VI/3-P5001/1-6/97 224

An folgenden Gymnasien ist ab Februar 2002 die Stelle des St”ndigen Stellvertreters/der St”ndigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

  1. Schiller-Gymnasium Hof
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1100 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 30 Klassen und 104 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 65 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  2. Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffenhofen
    Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (1115 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 28 Klassen und 113 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 73 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  3. Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
    Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit dem Schulversuch "Europ”isches Gymnasium III", erste Pflichtfremdsprache ist Latein oder Englisch (698 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 22 Klassen und 63 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 47 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  4. Willst”tter-Gymnasium N¸rnberg
    Die Schule ist ein Europ”isches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (877 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 25 Klassen und 84 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 61 hauptamtliche Lehrkr”fte.
  5. Gymnasium Pullach
    Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (630 Sch¸lerinnen und Sch¸ler in 20 Klassen und 58 Kollegstufenkursen). An der Schule unterrichten 49 hauptamtliche Lehrkr”fte.

Es k–nnen sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Pr¸fungen f¸r das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Pr¸fungsjahrgang und F”cherverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der St”ndige Stellvertreter/die St”ndige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind f¸r die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt. Teilzeit ist (in begrenztem Umfang) m–glich.

Bewerbungen werden ¸ber die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme ¸ber den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung l”nger als vier Jahre zur¸ckliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausf¸hrlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Bef”higung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Schulleitert”tigkeit, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zust”ndigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

Die Ausschreibung ist den Lehrkr”ften durch die Direktorate bekannt zu geben.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

4. Bayerisches Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 18. September 2001 Nr. V/2-S4306/3/15-6/98 446

Das Bayerische Sch¸lerleistungsschreiben 2002 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 15. bis 27. April 2002 an folgenden Schularten durchgef¸hrt:

  •  Berufsfachschulen f¸r B¸roberufe und Kaufm”nnische Assistenten/Assistentinnen bzw. Datenverarbeitung
  •  Berufsschulen
  •  Hauptschulen
  •  Gymnasien
  •  Realschulen
  •  Wirtschaftsschulen.

Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Sch¸lerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchf¸hrung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.V., Amperstraþe 1, 93057 Regensburg.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

5. Europe @t School - Internet Award Scheme 2001/2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. September 2001 Nr. VI/9-S4306/3-6/98 597

Das Zentrum f¸r Europ”ische Bildung veranstaltet seit zwei Jahren als Erg”nzung zum Europ”ischen Wettbewerb einen Online-Wettbewerb, bei dem die Teilnehmer eine Webseite zu einem vorgegebenen Rahmenthema programmieren m¸ssen.
Im Jahr 2001/2002 lautet das Rahmenthema:

"Meeting Point History"

Die Teilnehmer sollen historische Wurzeln der Gemeinsamkeiten Europas ebenso wie der Unterschiede zwischen den einzelnen L”ndern erforschen und ihre Ergebnisse im Internet pr”sentieren. Jeder Wettbewerbsbeitrag muss eine Gruppenarbeit sein, die von drei Schulen aus verschiedenen europ”ischen L”ndern erstellt wird.

Teilnahmeberechtigt sind Sch¸lerinnen und Sch¸ler aller Schulen, die mindestens 9 Jahre alt sind. Einsendeschluss ist der 30. April 2002.
Die Arbeiten sind unmittelbar an den Veranstalter zu schicken:
Zentrum f¸r Europ”ische Bildung - Europ”ische Bewegung Deutschland
Bachstraþe 32
53115 Bonn
Tel.: 02 28/7 29 00-64
E-Mail: z-e-b@t-online.de

Im Mai 2002 werden die besten Arbeiten von einer internationalen Jury ausgew”hlt und im Juni 2002 die Preistr”ger im Rahmen eines Festaktes mit Sach- bzw. Geldpreisen geehrt. Au-þerdem erh”lt jeder Teilnehmer eine Europe @t School-Urkunde.

Details zur Durchf¸hrung des Wettbewerbs sind auf der Internetseite "www.internet-award- scheme.org/project2001/home.asp" ver–ffentlicht.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

6. Seminar "Miteinander reden - einander verstehen" (Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern) des FORUMS Partnerschaft Elternhaus und Schule am 9./10. November 2001 in Riederau am Ammersee gef–rdert von der Stiftung Bildungspakt Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. September 2001 Nr. III/7-P4100-6/101 357

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 29. August 2001 Nr. III/7-P4100-6/83 704 das Seminar "Miteinander reden - einander verstehen" (Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern) des FORUMS Partnerschaft Elternhaus und Schule am 9. / 10. November 2001 in Riederau am Ammersee als eine die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahme f¸r Lehrkr”fte aller Schularten anerkannt. Das Seminar richtet sich schwerpunktm”þig an Lehrkr”fte von Gymnasien, Realschulen und Volksschulen. Eine Freistellung vom Unterricht braucht nicht gew”hrt zu werden, da die Veranstaltung in die unterrichtsfreie Zeit f”llt.

Nachfolgend werden in gek¸rzter Form Informationen des Veranstalters bekannt gemacht:

Gute Bildung braucht gute Schulen. Dabei ist seit einiger Zeit deutlich geworden, dass jede einzelne Schule groþe Eigenverantwortung f¸r ihre Qualit”t tragen muss. Die Kommunikation und Kooperation zwischen Schule und Elternhaus ist dabei ein auþerordentlich wichtiges Element. Der Konsens m–glichst vieler Beteiligter in Grundfragen der Bildung und Erziehung der jungen Generation spielt hier eine besondere Rolle.

Das FORUM Partnerschaft Elternhaus und Schule ist eine private Initiative, zu der sich Pers–nlichkeiten aus verschiedenen Berufen und gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen haben. Gemeinsam ist ihnen das lebhafte Interesse am Auftrag und eine mehrj”hrige Erfahrung im Umfeld Elternhaus und Schule.

Verantwortliche Gr¸ndungsmitglieder:
Stephanie v. Doderer, Dr. Franz Knoll, OStD Dr. Otmar Schieþl, Barbara v. Schnurbein.

Seminar: Miteinander reden - einander verstehen
- Gespr”chstraining f¸r Schulleitungen, Lehrkr”fte und Eltern -

Die Einladung richtet sich an Gymnasien, Realschulen und Volksschulen. Eine Schule kann teilnehmen, wenn sich jeweils der Schulleiter/die Schulleiterin, eine weitere Lehrkraft, der/die Elternbeiratsvorsitzende und ein weiteres Mitglied des Elternbeirates gemeinsam anmelden. Im Seminar besuchen die vier Teilnehmer vier verschiedene Gruppen mit professionellen Moderatoren. Das Seminar endet mit einem Plenum zum Austausch der Ergebnisse und Festlegung konkreter weiterer Schritte jeder teilnehmenden Schule.

Termin: 9./10. November 2001
Ort: Heribert-Strobel-Haus, Riederau am Ammersee
Beginn: Freitag, 17.00 Uhr
Ende: Samstag, ca. 16.00 Uhr
Kosten: DM 150.- f¸r Seminargeb¸hren, Unterkunft und Vollpension

Interessenten wenden sich wegen der Anmeldung an folgende Adresse:

Frau Barbara von Schnurbein, Schlossau 1, 94209 Regen, Tel. 0 99 21-27 28, Fax 0 99 21-62 07, e-mail: v.schnurbein.schlossau@t-online.de .

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

7. Bayerische Lehrkr”fte f¸r Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in den Staaten Mittel-, Ost- und S¸dosteuropas und einzelnen anderen L”ndern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
f¸r Unterricht und Kultus vom 20. September 2001 Nr. II/6-P4044/1-6/103 208

  1. Vorhaben
    Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Ausw”rtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle f¸r das Auslandsschulwesen - in K–ln weitere bayerische Lehrkr”fte in die nachfolgend genannten Staaten

    Bulgarien
    Estland
    Kroatien
    Lettland
    Litauen
    Mongolei
    Polen
    Rum”nien
    Slowakische Republik
    Slowenien
    Tschechische Republik
    T¸rkei
    Ukraine
    Ungarn

    zu entsenden. In Einzelf”llen ist auch die Entsendung in weitere Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie andere osteurop”ische Staaten m–glich.
    Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Staaten zu festigen sowie zur F–rderung der deutschen Sprache in diesen L”ndern beizutragen.
    Arbeitgeber der deutschen Lehrkr”fte ist der Tr”ger der jeweiligen ausl”ndischen Bildungseinrichtung (Schule, Universit”t etc.). Die Lehrkr”fte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkr”fte erhalten, gilt zun”chst f¸r ein Schuljahr. Eine Verl”ngerung ist bis zu 5 Jahren m–glich. Die T”tigkeit beginnt im September 2002.
  2. Bewerberkreis
    Die Lehrt”tigkeit in den o.a. Staaten konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, an denen das Deutsche Sprachdiplom II abgenommen wird, Lehrerfortbildungszentren und Universit”ten. Deshalb werden Lehrkr”fte mit der Lehrbef”higung f¸r Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache oder f¸r mindestens eine moderne Fremdsprache jeweils mit beliebigem weiteren Fach bevorzugt gesucht, ebenso Lehrkr”fte mit Erfahrung als Multiplikatoren in der –rtlichen und/oder regionalen Lehrerfortbildung.
    Daneben werden auch Lehrkr”fte mit anderen F”cherverbindungen gesucht, die bereit und in der Lage sind, Deutsch als Fremdsprache fachfremd zu unterrichten.
    In Einzelf”llen k–nnen gegebenenfalls auch Lehrkr”fte f¸r den Unterricht in abiturrelevanten F”chern (Mathematik, Physik, Geschichte, Geographie und Biologie) entsandt werden.
    In Betracht kommen grunds”tzlich Lehrkr”fte aller Schularten; f¸r Schulen, an denen das Sprachdiplom II abgenommen wird, ist die Lehrbef”higung f¸r Sek II Voraussetzung.
    Die Bewerber m¸ssen verbeamtet und fachlich gut qualifiziert sein sowie ¸ber mindestens drei Jahre Unterrichtserfahrung nach der Lebenszeitverbeamtung verf¸gen. Sie sollten in der Lage und willens sein, sich in die soziokulturellen Gegebenheiten ihres Gastlandes einzuf¸gen.
    Die Altersh–chstgrenze f¸r die Vermittlung ist das vollendete 59. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Lehrkraft noch mindestens drei Schuljahre aktiv Dienst leistet.
    Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache wird nicht vorausgesetzt; es wird jedoch von den Bewerbern erwartet, dass sie sich in k¸rzester Zeit Grundkenntnisse der Landessprache aneignen.
  3. Finanzielle Regelung
    Die Lehrkr”fte werden unter Fortgew”hrung der Leistungen des Dienstherrn aus dem inl”ndischen Schuldienst beurlaubt. Das jeweilige Gastland gew”hrt in der Regel zus”tzlich ein orts¸bliches Lehrergehalt und bem¸ht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verf¸gung zu stellen oder zu vermitteln. Das Ausw”rtige Amt in Berlin gew”hrt eine pauschalisierte Umzugskostenverg¸tung.
    Weitere Modalit”ten (geb¸hrenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, letztere auch f¸r Familienangeh–rige der Lehrkr”fte, abgaben- und geb¸hrenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
  4. Das Verfahren
    Interessierte Lehrkr”fte richten ihre formlose Bewerbung bis 
    sp”testens 1. Dezember 2001
     
    auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, z.H. Herrn MR Dr. Schmidt, Ref. II/6, Grund- und Hauptschullehrer, F–rderschullehrer sowie Berufsschullehrer zus”tzlich einen Abdruck ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Beh–rde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
    Die verbindliche Meldung sollte enthalten:
    Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehrbef”higung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung sowie Hinweise auf eine T”tigkeit im Ausland und Beweggr¸nde f¸r die Meldung.
    Die ausgew”hlten Kandidaten werden voraussichtlich im Juni/Juli 2002 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre T”tigkeit vorbereitet.
    Wie aus R¸ckmeldungen gegenw”rtiger sowie fr¸herer Landesprogrammlehrkr”fte deutlich hervorgeht, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen zwar eine groþe Herausforderung dar, andererseits liegt hier aber - auch und gerade aufgrund der groþen Lernbereitschaft und des auþergew–hnlichen Motivationsgrades der Sch¸ler - ein p”dagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann. Dies m–ge gegebenenfalls bei der Entscheidungsfindung f¸r eine T”tigkeit als Landesprogrammlehrkraft Ber¸cksichtigung finden.

Dr. B e r g g r e e n - M e r k e l
Ministerialdirigentin

nach oben

8. Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I und 2003/II nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 27. September 2001 Nr. V/1-S6154-PRA/110 825

A. Ausschreibung f¸r den Pr¸fungstermin 2003/I

I.

Die Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003 nehmen an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen 2003/I nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:

  • die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 1. M”rz 2002 bis 28. Juni 2002 an der Einsatzschule,
  • die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober 2002 bis 16. November 2002 an der Seminarschule,
  • die Klausur am 2. Oktober 2002 an der Seminarschule und
  • die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 4. Oktober 2002 bis 16. November 2002 an der Seminarschule.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

II.

Studienreferendare der Studienseminare Februar 2001/2003, die eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatspr¸fung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 1 oder 2 (Lehrprobe) und 4 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den –rtlichen Pr¸fungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.

III.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung wegen Nichtbestehens

An der Zweiten Staatspr¸fung 2003/I nehmen auf Antrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2002/2004 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2001/2003 zugewiesen. Sie legen die Einzelpr¸fungen wie folgt an der Seminarschule ab:

  • die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 8. April 2002 bis 16. Juni 2002,
  • die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 17. Juni 2002 bis 19. Juli 2002 oder vom 30. September 2002 bis 26. Oktober 2002

F¸r die 3. Pr¸fungslehrprobe, die Klausur und die m¸ndliche Pr¸fung gelten die Termine von Abschnitt I.

F¸r den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das Thema hierf¸r bis sp”testens 30. April 2002 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von ß 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und nicht bestanden haben (ß 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung muss sp”testens am 31. Juli 2002 beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungspr¸fung (Pr¸fungslehrprobe und m¸ndliche Pr¸fung) findet in der Zeit vom 21. Oktober 2002 bis 19. November 2002 an einer Seminarschule statt.

IV.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung zur Notenverbesserung

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/I k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und bestanden haben (ß 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung f¸r die Zulassung ist

1. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/I bestanden haben, dass sie

  • sich bis sp”testens 25. Februar 2002 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis sp”testens 1. Juni 2002 (bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden,
  • .der Meldung die in ß 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beif¸gen und
  • mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II bestanden haben, dass sie

  • sich bis sp”testens 16. September 2002 zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden und
  • gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Die Anmeldung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Referat V/1 zu richten.

Diese Bewerber f¸r eine Wiederholung der Pr¸fung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatspr¸fung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) bzw. in der Zeit vom 1. Oktober 2002 bis 15. November 2002 (Pr¸fungslehrproben) abzulegen.

Das Thema f¸r eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 30. April 2002 einzuholen.

Zur Zweiten Staatpr¸fung 2003/I in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/I oder 2002/II abgelegt und bestanden haben (ß 32 Abs. 2 LPO II). Die S”tze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

V.

In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderten und Gleichgestellten kann f¸r die Fertigung der Klausur ein Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung gew”hrt werden. Antr”ge sind rechtzeitig mit den entsprechenden Nachweisen ¸ber den –rtlichen Pr¸fungsleiter (Seminarleiter) an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.

B. Ausschreibung f¸r den Pr¸fungstermin 2003/II

I.

Die Studienreferendare der Studienseminare September 2001/2003 nehmen an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen 2003/II nach der Lehramtspr¸fungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:

  •  die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 6. November 2001 bis 18. Januar 2002 an der Seminarschule,
  •  die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 15. Oktober 2002 bis 18. Dezember 2002 an der Einsatzschule,
  •  die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 18. M”rz 2003 bis 28. Mai 2003 an der Seminarschule,
  •  die Klausur am 12. M”rz 2003 an der Seminarschule und
  •  die m¸ndliche Pr¸fung in der Zeit vom 18. M”rz 2003 bis 28. Mai 2003 an der Seminarschule.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

II.

Studienreferendare der Studienseminare September 2001/2003, die eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatspr¸fung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den –rtlichen Pr¸fungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.

III.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung wegen Nichtbestehens

An der Zweiten Staatspr¸fung 2003/II nehmen auf Antrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2002/2004 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2001/2003 zugewiesen. Sie legen die Einzelpr¸fungen wie folgt an der Seminarschule ab:

  •  die 1. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 21. Oktober 2002 bis 13. Dezember 2002,
  •  die 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2003 bis 11. April 2003

F¸r die 3. Pr¸fungslehrprobe, die Klausur und die m¸ndliche Pr¸fung gelten die Termine von Abschnitt I.

F¸r den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das Thema hierf¸r bis sp”testens 31. Oktober 2002 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von ß 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/II in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/II oder 2003/I abgelegt und nicht bestanden haben (ß 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung muss sp”testens am 17. Februar 2003 beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungspr¸fung (Pr¸fungslehrprobe und m¸ndliche Pr¸fung) findet in der Zeit vom 24. M”rz 2003 bis 9. Mai 2003 an einer Seminarschule statt.

IV.
Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung zur Notenverbesserung

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2003/II k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2002/II oder 2003/I abgelegt und bestanden haben (ß 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung f¸r die Zulassung ist

1. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2002/II bestanden haben, dass sie

  • sich bis sp”testens 30. September 2002 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis sp”testens 1. Dezember 2002 (bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden,
  • der Meldung die in ß 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beif¸gen und
  • mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2. f¸r Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2003/I bestanden haben, dass sie

  • sich bis sp”testens 17. Februar 2003 zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden und
  • gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Die Anmeldung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus, Referat V/1 zu richten.

Diese Bewerber f¸r eine Wiederholung der Pr¸fung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatspr¸fung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) bzw. in der Zeit vom 1. M”rz 2003 bis 3. Mai 2003 (Pr¸fungslehrproben) abzulegen.

Das Thema f¸r eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 31. Oktober 2002 einzuholen.

Zur Zweiten Staatpr¸fung 2003/II in einem Erweiterungsfach k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Pr¸fung erstmals 2002/II oder 2003/I abgelegt und bestanden haben (ß 32 Abs. 2 LPO II). Die S”tze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

V.

In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderten und Gleichgestellten kann f¸r die Fertigung der Klausur ein Nachteilsausgleich nach ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung gew”hrt werden. Antr”ge sind rechtzeitig mit den entsprechenden Nachweisen ¸ber den –rtlichen Pr¸fungsleiter (Seminarleiter) an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus in M¸nchen zu richten.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

9. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II - Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1 - Antragsrunde 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 27. September 2001 Nr. II/6-S4206-6/46 946

SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen Union zur F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualit”t des Unterrichts in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine europ”ische Dimension zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu f–rdern. Dies geschieht durch die F–rderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch Angebote f¸r die Erstausbildung und Fortbildung von Lehrkr”ften.

Die Aktion COMENIUS 1 - Schulpartnerschaften gliedert sich in drei Teilaktionen:

  • Schulprojekte:
    Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerl”ndern arbeiten bis zu drei Jahre lang an einem gemeinsamen Thema mit europ”ischem Bezug.
    Zusch¸sse: F¸r die Schule, die die Koordinierungsarbeit 
                    ¸berrnimmt: 2000 pro Jahr.
                    F¸r Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 Ä pro Jahr
                    Variable Betr”ge f¸r die Mobilit”t von Lehrkr”ften
                    (z.B. Studienbesuche; es k–nnen Mobilit”ten f¸r maximal
                    drei Lehrkr”fte und bis zu vier Sch¸ler beantragt werden.)
  • Fremdsprachenprojekte:
    Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerl”ndern arbeiten ein Schuljahr lang an einem Projekt zur F–rderung des Fremdsprachenerwerbs. Sprachprojekte sind vorrangig f¸r die weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen der EU sowie f¸r berufsbildende Schulen. Teil des Projekts ist ein mindestens 14-t”giger Aufenthalt bei der Partnerschule sowie ein Gegenbesuch der Partnerschule zur gemeinsamen praktischen Bearbeitung des Projektthemas.
    Zusch¸sse: Grundbetrag f¸r Projektkosten: 1.500 Ä
                    Variabler Betrag f¸r Fahrt- und Aufenthaltskosten
  • Schulentwicklungsprojekte:
    Diese neue Projektart wird gem”þ der Ausschreibung der EU-Kommission bei dieser Antragsrunde besonders begr¸þt.
    Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerl”ndern arbeiten an einem europ”ischen Bildungsprojekt, das sich am konkreten Beispiel mit Schulmanagement, p”dagogischen Ans”tzen und Fragestellungen von Schulentwicklung besch”ftigt.
    Zusch¸sse: F¸r die Schule, die die Koordinierungsarbeit ¸bernimmt:
                    2.000 Ä  pro Jahr
                    F¸r Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 Ä pro Jahr
                    Variable Betr”ge f¸r die Mobilit”t von Lehrkr”ften
                    (z.B.  Studienbesuche; es k–nnen Mobilit”ten f¸r maximal drei
                    Lehrkr”fte und bis zu vier Sch¸ler beantragt werden.)

Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden ebenfalls bezuschusst. Antr”ge auf vorbereitende Besuche m¸ssen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung f¸r das eigentliche Projekt eingereicht werden. Soll das Projekt zum 1. Februar 2002 beantragt werden, so muss der vorbereitende Besuch vor dem 1. M”rz 2002 durchgef¸hrt sein.

Die Teilnahme bayerischer Schulen an COMENIUS 1 ist sehr erw¸nscht!

Wichtige Hinweise f¸r den Antragstermin 2002:

F¸r das Jahr 2002 gibt es nur eine Antragsrunde!
Der f¸r Bayern g¸ltige Antragstermin ist der 1. Februar 2002 !

Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II legt die F–rderkriterien und grunds”tzlichen Priorit”ten dar, die bei der Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen der EU-Kommission, in denen spezifische Priorit”ten gesetzt werden.

Antr”ge werden von den Schulleitungen in zweifacher Ausfertigung direkt bei folgender Adresse eingereicht:
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 0 89/92 14 -34 79
Fax: 0 89/92 14- 35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de

Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der Antr”ge.

  1. Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck ¸ber die direkt (siehe oben) erfolgte Antragstellung.
  2. Der nach Abschluss eines Projektjahres erforderliche sachliche und rechnerische Bericht wird von den Schulen direkt beim P”dagogischen Austauschdienst in Bonn eingereicht.
  3. eine Kopie des sachlichen Berichts (ggf. mit Projektdokumentation) ist auf dem Dienstweg an Herrn Huber, ISB zu senden.

Lehrkr”ften, die an Mobilit”tsmaþnahmen (z.B. Vorbereitender Besuch, Studienbesuch) teilnehmen m–chten, kann Dienstbefreiung gem. ß16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit ß12 LDO gew”hrt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausf”llt. Die Lehrkr”fte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

N”here Informationen sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verf¸gbar:
Informationen des P”dagogischen Austauchdienstes:
http://www.kmk.org
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus:
http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html
Partnersuchb–rse der EU-Kommission f¸r COMENIUS 1:
http://partbase.eupro.se

Die nachfolgend genannten Schulen (PDF-Datei, 252 KB) werden gebeten, den an einem Europ”ischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich f¸r eine erste Information zur Verf¸gung zu stehen. Diese Schulen in Bayern arbeiten bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausl”ndischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS 1, Schulpartnerschaften. Eine aktualisierte Liste ist voraussichtlich ab November 2001 auf der Startseite des Kultusministeriums unter http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html abrufbar.

E r h a r d
Ministerialdirektor

nach oben

10. EU- Bildungsprogramm SOKRATES II - Ausschreibung der Aktion     COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des Schulpersonals - Antragsrunde 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 27. September 2001 Nr. II/6-S4206-6/46 947

SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen Union zur F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006.

Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualit”t des Unterrichts in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine europ”ische Dimension zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu f–rdern. Dies geschieht durch die F–rderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch Angebote f¸r die Erstausbildung und Fortbildung von Lehrkr”ften.

F¸r die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals gelten f¸r den Antragstermin 2002 folgende Hinweise:

F¸r das Jahr 2002 gibt es nur eine Antragsrunde!

Falls die Termine der Antragsrunde 2002 nicht gewahrt werden k–nnen, so ist es sinnvoll, die Zeit bis zur Ausschreibung f¸r 2003 zur Information und ggf. Partnersuche f¸r Projekte zu nutzen. F¸r die Antragsrunde im Jahr 2003 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen gelten wie f¸r das Jahr 2002.

Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II legt die F–rderkriterien und grunds”tzliche Priorit”ten dar, die bei der Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen der EU-Kommission (Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschl”gen 2002, EAC-29/01 vgl. unten genannte Internet-Seiten), in denen spezifische Priorit”ten gesetzt werden.

Ansprechpartner f¸r Interessenten aus Bayern ist
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 0 89/92 14-34 79
Fax: 0 89/92 14-35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de

Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der bayerischen Antr”ge.

Der
P”dagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz
LennÈstraþe 6
53113 Bonn

hat als Nationale Agentur f¸r das SOKRATES-Programm im Schulbereich deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Antr”ge zu begutachten.

An der Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals k–nnen unter anderem folgende Organisationen und Einrichtungen teilnehmen:

  • Schulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen f¸r Lehrer und schulp”dagogisches Personal
  • Ausbildungszentren f¸r den Bereich der Schulverwaltung/-beratung, Bildungsbeh–rden
  • Im Bildungsbereich t”tige staatliche, private und sonstige gemeinn¸tzige Organisationen, Vereine, Unternehmen, Beh–rden und Netzwerke.

Die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals gliedert sich in folgende Teilaktionen:

COMENIUS 2.1 - Europ”ische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und Fortbildung

Da auch Schulen antragsberechtigt sind, ergeben sich insbesondere f¸r Seminarschulen Beteiligungsm–glichkeiten.

Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden Staaten - davon mindestens jeweils eine Einrichtung aus dem Bereich der Lehreraus- oder Fortbildung - arbeiten an einem Projekt. Eine der beteiligten Einrichtungen ¸bernimmt die Rolle des Koordinators. Die gef–rderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen f¸hren, z.B. Kurse, Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien hervorbringen, die dem Aus- und Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem Personal Rechnung tragen und dabei die unterschiedlichen Realit”ten in den einzelnen teilnehmenden Staaten ber¸cksichtigen.

Im Jahr 2002 werden bevorzugt Projekte ber¸cksichtigt, die einen signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus- und Fortbildung des Schulpersonals leisten. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten der Aufgaben, die die Lehrkr”fte wahrnehmen. Eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige Projekt befassen k–nnten, ist der Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschl”gen 2002 der EU-Kommission zu entnehmen.

Zusch¸sse: F¸r vorbereitende Besuche: Fahrtkosten zu 100% und Zuschuss zu den
                Aufenthaltskosten
                F¸r Projekte: variabler Zuschuss f¸r maximal drei Jahre in Folge

Das Antragsverfahren hat sich gegen¸ber dem Vorjahr ver”ndert:
Interessenten reichen ihren Projektantrag
direkt bei der EU-Kommission in Br¸ssel ein und senden
eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.) sowie
eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.)

Eingangstermin ist jeweils der 1. M”rz 2002!

F¸r Antr”ge auf Vorbereitenden Besuch zur Anbahnung von Projekten gilt:
Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB eingereicht,
ein weiteres Original geht direkt an den PAD.

Antr”ge auf Vorbereitenden Besuch m¸ssen sechs Wochen vor Reisetermin sowohl beim ISB als auch beim PAD eingegangen sein.

COMENIUS 2.2 - Individuelle Mobilit”tsmaþnahmen

Unter der Aktion COMENIUS 2.2 k–nnen Einzelpersonen, die als Lehrer oder sonstige schulische Fachkr”fte t”tig (bzw. noch in Ausbildung) sind, bezuschusst werden, um an Mobilit”tsmaþnahmen im Rahmen ihrer Ausbildung und Fortbildung teilzunehmen.

COMENIUS 2.2.b) - Assistenzzeiten f¸r angehende Fremdsprachenlehrer als COMENIUS-Sprachassistenten

  1. Schulen aller Schulformen und -stufen k–nnen einen COMENIUS-Sprachassistenten beantragen, der drei bis acht Monate an der Gastschule verbringt. COMENIUS -Sprachassistenzprojekte sind eng mit der Aktion COMENIUS 1 verkn¸pft (vgl. KWMBeibl Nr. 18*/2000, Bekanntmachung vom 12. Oktober 2000 Nr. II/6 - S4206 - 6/103032). Der Einsatz des Assistenten muss im "COMENIUS-Plan" der Schule ber¸cksichtigt sein.
  2. Zuk¸nftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten werden, andere F”cher in einer Fremdsprache unterrichten oder als Grundschullehrer voraussichtlich Fremdsprachenunterricht erteilen werden, k–nnen einen Antrag auf eine COMENIUS-Sprachassistenz stellen.

Antr”ge von Schulen auf Zuweisung eines COMENIUS-Sprachassistenten m¸ssen auf dem Dienstweg bis zum 1. Februar 2002 beim ISB (s.o.) eingereicht werden.
Antr”ge von angehenden Fremdsprachenlehrern m¸ssen bis zum 1. M”rz 2002 direkt beim PAD (s.o.) eingereicht werden.

COMENIUS 2.2.c) - Fortbildungsmaþnahmen f¸r Lehrer und p”dagogische Fachkr”fte

Interessenten informieren sich im COMENIUS - Katalog (Internet: www.kmk.org) ¸ber das Kursangebot.

An allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildungskursen kann folgender Personenkreis teilnehmen:

  •  Lehrkr”fte aller Schulformen und F”cher
  •  Personen aus dem Bereich der Schulleitung, der Schulverwaltung, der Schulaufsicht
  •  P”dagogische Fachkr”fte
  •  Teilnehmer am Vorbereitungsdienst f¸r ein Lehramt an –ffentlichen Schulen, jedoch nur wenn der Fortbildungskurs w”hrend der Ferien stattfindet.

An Fortbildungskursen f¸r Sprachlehrer kann folgender Personenkreis teilnehmen:

  •  Qualifizierte und aktiv t”tige Lehrer, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten
  •  Ausbilder von Fremdsprachenlehrern
  •  Lehrer, die zu Fremdsprachenlehrern umgeschult werden
  •  Grundschullehrer, die bereits jetzt bzw. in Zukunft Fremdsprachen unterrichten
  •  Lehrer, die bilingualen Unterricht erteilen
  •  Sprachlehrer, die nach einer l”ngeren Pause wieder ins Berufsleben einsteigen
  •  F¸r Sprachunterricht zust”ndige Schulaufsichtsbeamte oder Schulberater
  •  Teilnehmer am Vorbereitungsdienst f¸r ein Lehramt an –ffentlichen Schulen, jedoch nur wenn der Fortbildungskurs w”hrend der Ferien stattfindet.

Vorrang wird Personen einger”umt, die abgesehen von der Erf¸llung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer Fortbildungsmaþnahme auch nachweisen k–nnen, dass diese Fortbildung das Potential hat, sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterst¸tzen und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele ihrer Einrichtungen zu leisten sowie in Zukunft die Entwicklung neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von COMENIUS 1 zu f–rdern.

Zusch¸sse: Kosten f¸r Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden
                - abh”ngig vom jeweiligen Zielstaat - in einer H–he von bis zu 1.500 Ä
                bezuschusst.

Antr”ge zur Teilnahme an Fortbildungskursen m¸ssen auf dem Dienstweg eingereicht werden und bis zum 1. Februar 2002 am ISB (s.o.) vorliegen. Kursteilnehmern kann Dienstbefreiung gem. ß16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit ß12 LDO gew”hrt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausf”llt. Die Teilnehmer stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

N”here Informationen (auch zu den antragsberechtigten Einrichtungen) sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verf¸gbar:

Informationen des P”dagogischen Austauschdienstes:
http://www.kmk.org
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus:
http://www.stmukwk.bayern.de/aufgaben/europa/index.html
Partnersuchdatenbank zu internationalen Projekten:
http://www.siu.no/socpart

E r h a r d
Ministerialdirektor

ganz nach oben

11. Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 2. Oktober 2001 Nr. V/8-K7200-3/95 917

Das Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen f¸hrt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus in der Zeit vom 17. bis 22. M”rz 2002 in
Oberstdorf eine staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer gem”þ der Ausbildungs- und Pr¸fungsordnung f¸r Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 08. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1- UK/WFK, GVBl S. 40) durch.

Der Bereich "Theorie" wird aus organisatorischen Gr¸nden am 18./19. April 2002 in M¸nchen gepr¸ft werden.

F¸r die Pr¸fung einschlieþlich der Erteilung des Pr¸fungszeugnisses oder der Mitteilung des Pr¸fungsergebnisses werden f¸r die Ski- bzw. Snowboardlehrer gem”þ der Verordnung ¸ber die Pr¸fungsgeb¸hren des Sportzentrums der Technischen Universit”t M¸nchen f¸r die Pr¸fungen f¸r Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Geb¸hren in H–he von jeweils 700,- DM erhoben. Die Geb¸hr wird mit der Anmeldung zur Pr¸fung f”llig.

Bankverbindung:      Hypo-Vereinsbank M¸nchen
                            BLZ 700 202 70
                            Kontonummer 80 137
Empf”nger:             Staatsoberkasse Augsburg f¸r die TUM
Verwendungszweck: Staatliche Pr¸fung f¸r Skilehrer
                                   bzw.  Snowboardlehrer 2002 PK Nr.: 
                                   0007.0129.7176

(F¸r Ðberweisungen aus dem Ausland bitte die Svvift-Adresse "hyvedemm" der Hypo-Vereinsbank angeben!)

Bewerber, die alle f¸r die Zulassung zur Pr¸fung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen k–nnen, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer bis sp”testens 15. Februar 2002 (Posteingang) an das Sportzentrum der Technischen Universit”t M¸nchen, Zentrale Hochschulsportanlage im Olympiapark, Connollystraþe 32, 80809 M¸nchen.

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizuf¸gen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enth”lt:
    Name, Tag und Ort der Geburt,
    Beruf,
    Schulbildung,
    Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
  2. amtliches F¸hrungszeugnis (nicht ”lter als drei Monate);
  3. ”rztliches Zeugnis (nicht ”lter als drei Monate), das die k–rperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers f¸r die Aus¸bung des Berufs als Ski-, Skilanglauf- bzw. Snowboardlehrer bescheinigt;
  4.  Nachweis ¸ber wettk”mpferische Bet”tigung (anerkannt werden Best”tigungen von Vereinen/Verb”nden - nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern - bzw. einschl”gige Urkunden in best”tigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seit 1997 an mindestens f¸nf Wettbewerben - Alpin- und Langlaufwettbewerbe f¸r Skilehrer, Langlaufwettbewerbe f¸r Skilanglauflehrer bzw. Snowboardwettbewerbe f¸r Snowboardlehrer - teilgenommen hat. Best”tigungen ¸ber die Teilnahme an internen Vereins-, bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;
  5. Nachweis ¸ber die erfolgreiche Ablegung des Abschlusslehrgangs;
  6. ein Passbild (Name und Anschrift auf der R¸ckseite);Einzahlungsbeleg ¸ber die Pr¸fungsgeb¸hren (ausgenommen Skilanglauflehrer);
  7. Nachweis ¸ber die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).

Die Nachweise nach Nummern 4 und 8 k–nnen bis sp”testens 1. M”rz 2002 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grunds”tzlich mit dem Gesuch l¸ckenlos vorzulegen.

Wiederholer f¸gen dem Gesuch um Zulassung zur Pr¸fung nur die unter den Nummern 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid ¸ber das Nichtbestehen der Pr¸fung bei. Wiederholer, die gem”þ ß 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Pr¸fungsteile oder
-bereiche wiederholen wollen, legen zus”tzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Pr¸fungsteile bzw. -bereiche bei.

Ðber die Zulassung zur Pr¸fung entscheidet der Pr¸fungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universit”t M¸nchen zur Ablegung der Pr¸fung einberufen. Unvollst”ndig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverz¸glich dem zust”ndigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff "Zulassung zur staatlichen Pr¸fung f¸r Skilehrer, Skilanglauflehrer und Snowboardlehrer 2002" anzugeben.

P a s c h e r
Ministerialdirigent

nach oben

12. Offene Stellen

Fachhochschule Landshut

Im Fachbereich Maschinenbau ist eine Professorenstelle (BesGr. C 3) f¸r die Lehrgebiete

Elektrische Antriebe, Elektrotechnik, Finite-Elemente-Methode, Elektromagnetische Felder, Supraleitung

zu besetzen. Von Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, Grundlagenf”cher in Lehre und Forschung praxisnah zu vertreten.

Die Bereitschaft zur Mitbetreuung des Labors "Elektrische Antriebe" wird vorausgesetzt.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossenes einschl”giges Hochschulstudium in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universit”tsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Bef”higung wissenschaftlicher Arbeit m–glich;
  • p”dagogische Eignung;
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von denen mindestens drei Jahre auþerhalb des Hochschulbereiches ausge¸bt worden sein m¸ssen.

In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Hochschule strebt eine Erh–hung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb Frauen nachdr¸cklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.

Bewerbungen mit den ¸blichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Nachweise ¸ber beruflichen Werdegang und wissenschaftliche Arbeiten) sind innerhalb drei Monaten nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den
Pr”sidenten der Fachhochschule Landshut, Am Lurzenhof 1, 84036 Landshut.
Telefonische Ausk¸nfte vorab unter 08 71/5 06-2 16 oder 2 17.

nach oben