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KWMBl I Nr. 1/2001 15. Januar 2001
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Hinweis
Diesem KWMBl liegt das Inhaltsverzeichnis zum
KWMBl I 2000 bei. Die Einbanddecken zum KWMBl I und II und
KWMBeibl k–nnen von der Fa. G. Gebhardt, Buchbinderei, Postfach
1301, 91522 Ansbach, bezogen werden. |
I. Rechtsvorschriften
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Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber die
zentrale Vergabe von Studienpl”tzen (Vergabeverordnung ZVS)
-
Achte Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber
den Entsch”digungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz
-
Zweite Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber
die Errichtung des Staatsinstituts f¸r Schulp”dagogik und
Bildungsforschung
-
Zweite Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber
die Errichtung der Akademie f¸r Lehrerfortbildung in Dillingen
-
Verordnung ¸ber die Aufl–sung der
Landesbildstellen S¸dbayern in M¸nchen und Nordbayern in Bayreuth
als Dienststellen des Landes Bayern sowie der Zentralstelle f¸r
Computer im Unterricht
II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien
f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung,
anderer bayerischen Staatsministerien und sonstiger Stellen
KWMBeibl Nr. 1*/2001 15. Januar 2001
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Ausschreibung von Funktionsstellen an
staatlichen beruflichen Schulen
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Sprechzeiten zur Schulberatung an den Schulen und
staatlichen Schulberatungsstellen
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EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals Antragsrunde 2001
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F–rderwettbewerb der Deutschen
Kinder- und Jugendstiftung "Gemeinsam Handeln - Voneinander
Lernen - Zusammenwachsen"
-
Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt
an beruflichen Schulen 2002 nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
-
17. Spieltage f¸r das Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2001
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Ausschreibung von Schulratsstellen
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Hospitation bayerischer Lehrkr”fte an Schulen in
England und Wales im Herbst 2001
-
Zweite Staatspr¸fung 2002 f¸r das Lehramt an
Sonderschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
-
Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der
Fachhochschulreife 2001
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Globalausschreibung der Kursangebote des
P”dagogischen Austauschdienstes 2001:
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Groþbritannien
-
Romanisten in Italien und in Spanien
-
Slawisten in der Russischen F–deration
-
Lehrerfortbildungskurse in Donaueschingen
(erstes Halbjahr 2001)
-
Offene Stellen
Lehrplan f¸r das Unterrichtsfach
Englisch im Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft (BGJ/s) und an
Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, Wahlpflichtf”chergruppe II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 5. Dezember 2000 Nr. VII/3-S9414H1-1-7/125 609
-
Aufgrund des Art. 45 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes
¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen erkl”rt das Bayerische
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus den Lehrplan f¸r das
Unterrichtsfach Englisch im Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und
an Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, Wahlpflichtf”chergruppe
II ab dem Schuljahr 2000/2001 f¸r den fachlichen Unterricht f¸r
verbindlich.
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Der Lehrplan wird nicht als Sondernummer des
Amtsblatts der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und
Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst ver–ffentlicht,
sondern kann unmittelbar beim Verlag Alfred Hintermaier (Edlingerplatz
4, 81543 M¸nchen, Tel. 0 89/6 24 29 70, Fax: 0 89/6 51 89 10,
e-mail: a.hintermaier@t-online.de) bestellt werden.
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
nach oben
Ÿnderung der Bekanntmachung ¸ber die Anerkennung der Gleichwertigkeit von
staatlichen Pr¸fungen f¸r Ðbersetzer sowie f¸r Ðbersetzer und Dolmetscher deutscher L”nder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 21. Dezember 2000 Nr. VII/9-S9600-9-7/70 080
-
In Nummer 1 der Bekanntmachung ¸ber die Anerkennung
der Gleichwertigkeit von staatlichen Pr¸fungen f¸r Ðbersetzer und
Dolmetscher deutscher L”nder vom 31. August 1999 (KWMBl I S. 305)
wird nach dem vierten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich
eingef¸gt:
"- Ministerium f¸r Bildung, Wissenschaft und
Weiterbildung Rheinland-Pfalz"
-
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2001 in
Kraft.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Berufliche Schulen mit ¸berregionalem Einzugsbereich
nach Art. 10 Abs. 1 Satz 4 und 5 BaySchFG
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 27. Dezember 2000 Nr. VII/10-H9001/1-7/132 068
Die Bekanntmachung ¸ber die beruflichen Schulen mit
¸berregionalem Einzugsbereich nach Art. 10 Abs. 1 Satz 4 und 5 BaySchFG
vom 22. August 1991 (StAnz Nr. 35, KWMBl I S. 251), zuletzt ge”ndert
durch Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (StAnz 2000 Nr. 1, KWMBl I
2000 S. 7), wird wie folgt ge”ndert:
1. Streichung
Folgende Schule wird aus der Bekanntmachung gestrichen
(der Zeitpunkt der Streichung ist vermerkt):
7.2.04 Fachschule f¸r Datenverarbeitung
Lindenberg Landkreis Lindau
(1. August 1999)
2. Berichtigungen
Die Nrn. 5.2.03 St”dt Fachakademie Stadt N¸rnberg f¸r Musik N¸rnberg
und
7.4.02 St”dt. Fachakademie Stadt Augsburg f¸r Musik Augsburg
wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1999 aus der
Bekanntmachung gestrichen. Der Zeitpunkt der Streichung wird auf den
1. August 1999 berichtigt, da die Hochschule f¸r Musik
N¸rnberg-Augsburg erst zum 1. August 1999 errichtet wurde.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Berichtigung
Die Bekanntmachung ¸ber die W¸rdigung
ehrenamtlicher T”tigkeit von Sch¸lern in einem Beiblatt zum Zeugnis
vom 21. November 2000 (KWMBl I S. 525) wird wie folgt berichtigt:
Fuþnote 1) der Anlage "Formblatt
Ehrenamtliche T”tigkeit" muss richtig lauten:
"Ehrenamtliche T”tigkeit ist eine T”tigkeit, die
¸ber die reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgeht und f¸r
die kein Entgelt bezogen wird. Gew¸rdigt werden k–nnen solche
T”tigkeiten im sozialen und karitativen Bereich, im kulturellen
Bereich, z.B. Musik, Denkmalpflege, Heimat- und Brauchtumspflege, im
Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, in der freien Jugendarbeit und im
Sport."
Zur besseren Lesbarkeit wird das Formblatt in seiner
richtigen Fassung nochmals abgedruckt.
Download des Formulars
M¸nchen, den 22. Dezember 2000
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Ausschreibung von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 6. Dezember 2000 Nr. VII/2-P9001/1-7/115 554
A. Die Stelle des Schulleiters ist an folgenden Schulen
zu besetzen:
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Zum 1. M”rz 2001
Staatliche Berufsschule Weiden
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Angegliedert ist eine Berufsfachschule f¸r Technische
Assistenten f¸r Informatik. Die Schulen besuchen im Schuljahr
2000/2001 98 Vollzeitsch¸ler und 3.399 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
-
Zum 1. August 2001
-
Staatliche Berufsschule Alt–tting
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 43
Vollzeitsch¸ler und 2.479 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in
Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Bad Neustadt
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 75
Vollzeitsch¸ler und 1680 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in
Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule F¸rstenfeldbruck
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 22
Vollzeitsch¸ler und 1.543 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in
Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Landsberg/Lech
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 29
Vollzeitsch¸ler und 1.012 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in
Besoldungsgruppe A 16 ausbracht.
-
Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen mit
Berufsoberschule Scheyern
An der Berufsschule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2000/2001 38
Vollzeitsch¸ler und 1.435 Teilzeitsch¸ler. An der Berufsoberschule
werden im Schuljahr 2000/2001 242 Vollzeitsch¸ler in den
Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft unterrichtet. Die
Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
-
Staatliche Wirtschaftsschule Weiden
Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 683 Vollzeitsch¸ler. Die
Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B. Die Stelle des St”ndigen Vertreters des Schulleiters
ist an folgenden Schulen zu besetzen:
-
Mit sofortiger Wirkung
-
1. Staatliche Fachoberschule und
Berufsoberschule Alt–tting
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 439
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 179
Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik,
Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen
unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Bad T–lz
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 70
Vollzeitsch¸ler und 1.814 Teilzeitsch¸ler. Es besteht eine
Auþenstelle in Wolfratshausen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule II Coburg
An der Schule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule
besuchen im Schuljahr 2000/2001 1.362 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Deggendorf
An der Schule werden gewerbliche Klassen gef¸hrt. Die Schule
besuchen im Schuljahr 2000/2001 72 Vollzeitsch¸ler und 2.117
Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Staatliche Fachoberschule Friedberg
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Schule 241 Vollzeitsch¸ler
in den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft,
Verwaltung und Rechtspflege unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
-
Staatliches Berufsbildungszentrum Memmingen
Dem Berufsbildungszentrum geh–rt eine Berufsschule und eine
Wirtschaftsschule an. An der Berufsschule werden kaufm”nnische
Klassen gef¸hrt. Im Schuljahr 2000/2001 besuchen 1.080
Teilzeitsch¸ler die Berufsschule und 525 Vollzeitsch¸ler die
Wirtschaftsschule.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule II Passau
An der Schule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule
besuchen im Schuljahr 2000/2001 2.236 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage
ausgebracht.
-
Zum 1. Februar 2001
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Augsburg
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 1265
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 298 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
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Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Kulmbach
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 272
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 80 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
-
Staatliche Fachoberschule N¸rnberg
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Schule 1002 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
III. Zum 1. M”rz 2001
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Ansbach
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 417
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 90 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Erding
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 95
Vollzeitsch¸ler und 1.888 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
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Staatliche Berufsschule Haþfurt
An der Schule werden gewerbliche, kaufm”nnische und
hauswirtschaftliche Klassen gef¸hrt. Angegliedert sind eine
Berufsfachschule f¸r Hauswirtschaft und eine Berufsfachschule f¸r
Kinderpflege. Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 199
Vollzeitsch¸ler und 1.345 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
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Staatliche Berufsschule III Schweinfurt
An der Schule werden agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche
Klassen gef¸hrt. Angegliedert sind eine Berufsfachschule f¸r
Hauswirtschaft, eine Berufsfachschule f¸r Kinderpflege und eine
Berufsfachschule f¸r Sozialpflege. Die Schulen besuchen im
Schuljahr 2000/2001 361 Vollzeitsch¸ler und 608 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliches Berufliches Schulzentrum
Sulzbach-Rosenberg
Das Berufliche Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg setzt sich zusammen
aus der Staatlichen Berufsschule, der Staatlichen Berufsfachschule
f¸r Hauswirtschaft und der Staatlichen Berufsfachschule f¸r
Kinderpflege. An der Berufsschule werden gewerbliche und
kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Im Schuljahr 2000/2001 besuchen die
Berufsschule 36 Vollzeitsch¸ler und 1.205 Teilzeitsch¸ler, die
Berufsfachschulen insgesamt 171 Vollzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
IV. Zum 1. August 2001
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Bamberg
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 535
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 253 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Bayreuth
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 519
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 191 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
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Staatliche Berufsschule Erlangen
An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 21
Vollzeitsch¸ler und 3.029 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Erlangen
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 468
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 47 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
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Staatliche Berufsschule Lauf
An der Schule werden gewerbliche, kaufm”nnische und
hauswirtschaftliche Klassen gef¸hrt. Angegliedert ist eine
Berufsfachschule f¸r gastgewerbliche Berufe. Die Schulen besuchen
im Schuljahr 2000/2001 144 Vollzeitsch¸ler und 1.636
Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C. Die Stelle des Weiteren St”ndigen Vertreters des
Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:
I. Mit sofortiger Wirkung
-
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Augsburg
Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 1265
Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 298 Vollzeitsch¸ler in
den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und
Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
-
Staatliche Berufsfachschule f¸r Kinderpflege
Freising
Die Berufsfachschule f¸r Kinderpflege ist der Staatlichen
Berufsschule Freising angegliedert. An der Berufsschule werden
gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die
Berufsfachschule besuchen im Schuljahr 2000/01 102 Vollzeitsch¸ler,
die Berufsschule 26 Vollzeitsch¸ler und 2.081 Teilzeitsch¸ler;
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
-
Staatliche Berufsschule Main-Spessart
Die Staatliche Berufsschule Main-Spessart umfasst die Schulorte
Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld. Die auf Vollzeitsch¸ler
umgerechnete Gesamtsch¸lerzahl betr”gt im Schuljahr 2000/01 902
Sch¸ler. Der Weitere St”ndige Vertreter soll die Tagesgesch”fte
am Schulort Lohr weitgehend selbst”ndig f¸hren. Dort werden im
laufenden Schuljahr 844 Teilzeitsch¸ler in den
Ausbildungsrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und
Verwaltung und Fris–re sowie 42 Vollzeitsch¸ler in zwei Klassen
des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
II. Zum 1. August 2001
Staatliche Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, f¸r
Kinderpflege und f¸r Sozialpflege M¸hldorf
Die Berufsfachschulen sind der Staatlichen Berufsschule II M¸hldorf
angegliedert. An der Berufsschule werden kaufm”nnische Klassen
gef¸hrt. Die Berufsfachschulen besuchen im Schuljahr 2000/2001
insgesamt 338 Vollzeitsch¸ler, die Berufsschule 18 Vollzeitsch¸ler und
1.134 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
F¸r die Besetzung der Stellen an den Berufsschulen
kommen Beamte und Beamtinnen mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an
beruflichen Schulen in den einschl”gigen Fachrichtungen und mit
entsprechender Qualifikation in Betracht. F¸r die Besetzung der Stellen
an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen zus”tzlich Beamte
und Beamtinnen mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Realschulen mit
Erg”nzungspr¸fung f¸r die Fachoberschulen oder mit der Bef”higung
f¸r das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen
Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Erg”nzend wird darauf hingewiesen, dass das Amt des
Oberstudiendirektors (Besoldungsgruppe A 16) gem”þ Art. 32 b BayBG
zun”chst im Beamtenverh”ltnis auf Probe zu vergeben ist. Die Probezeit
betr”gt zwei Jahre. Zeiten vor der Verleihung dieses statusrechtlichen
Amtes, in denen der Lehrkraft die Funktion des Schulleiters bereits
¸bertragen worden ist, werden auf die Probezeit angerechnet.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stellen der Schulleiterstellvertreter (St”ndiger Vertreter,
Weiterer St”ndiger Vertreter) k–nnen auch in Teilzeit wahrgenommen
werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdr¸cklich begr¸þt.
Es wird erwartet, dass die k¸nftigen Funktionsinhaber
ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind sp”testens drei Wochen nach der
Ver–ffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des
beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der f¸r den Bewerber
zust”ndigen Regierung einzureichen. Lehrkr”fte von Fachoberschulen
oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen ¸ber den Schulleiter
unmittelbar an die f¸r die ausgeschriebene Stelle zust”ndige Regierung
beziehungsweise bei Bewerbungen f¸r die Funktionsstellen an
Fachoberschulen und Berufsoberschulen unmittelbar beim Staatsministerium
ein.
Bewerber und Bewerberinnen aus Fachoberschulen und
Berufsoberschulen leiten bei der Bewerbung f¸r die Funktionsstellen an
den Fachoberschulen und Berufsoberschule zus”tzlich eine Zweitschrift
ihrer Bewerbung an den zust”ndigen Ministerialbeauftragten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
-
vom Schulleiter bei der Weitergabe der
Bewerbungsunterlagen,
-
gegebenenfalls von der zust”ndigen Regierung binnen
10 Tagen nach Bewerbungsschluss bei der Ðbersendung der
Personalakten an das Staatsministerium bzw. an die Regierung, in
deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
-
von der Regierung, in deren Bereich die
Funktionsstelle zu besetzen ist, bei der Vorlage der
Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium,
-
gegebenenfalls vom zust”ndigen
Ministerialbeauftragten binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei
¸ber–rtlichen schulischen Aufgaben ist ausdr¸cklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den
Lehrkr”ften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
EU- Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des
SchulpersonalsAntragsrunde 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 13. Dezember 2000 Nr. II/6-S4206-6/103 038
SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen
Union zur F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im
Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den
Zeitraum vom 1 Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. W”hrend f¸r den
Antragstermin im Fr¸hjahr 2000 f¸r den Schulbereich im Wesentlichen
die Regelungen aus SOKRATES I galten, sind f¸r 2001 neue Bestimmungen
und Bezeichnungen maþgeblich.
Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualit”t des Unterrichts
in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine europ”ische Dimension
zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu f–rdern. Dies geschieht
durch die F–rderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den
Schulen sowie durch Angebote f¸r die Erstausbildung und
Fortbildung von Lehrkr”ften.
F¸r die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals
gelten f¸r den Antragstermin 2001 folgende Hinweise:
F¸r das Jahr 2001 gibt es nur eine Antragsrunde!
Die Terminsetzung ist f¸r einige Teilprogramme auþerordentlich knapp.
Falls die Termine der Antragsrunde 2001 nicht gewahrt werden k–nnen, so
ist es sinnvoll, die Zeit bis zur Ausschreibung f¸r 2002 zur
Information und ggf. Partnersuche f¸r Projekte zu nutzen. F¸r die
Antragsrunde im Jahr 2002 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen
gelten wie f¸r das Jahr 2001.
Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II legt die
F–rderkriterien und grunds”tzliche Priorit”ten dar, die bei der
Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung
kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen
der EU-Kommission, in denen spezifische Priorit”ten gesetzt werden.
Interessenten reichen ihre Antr”ge bei folgender
Adresse ein:
Herr Dieter Huber, ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 089 / 9214-3479
Fax: 089 / 9214-3572
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und
Begutachtung der Antr”ge.
An der Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals
k–nnen unter anderem folgende Organisationen und Einrichtungen
teilnehmen:
-
Schulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen f¸r
Lehrer und schulp”dagogisches Personal
-
Ausbildungszentren f¸r den Bereich der
Schulverwaltung/-beratung, Bildungsbeh–rden
-
Im Bildungsbereich t”tige staatliche, private und
sonstige gemeinn¸tzige Organisationen, Vereine, Unternehmen,
Beh–rden und Netzwerke
Die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des
Schulpersonals gliedert sich in folgende Teilaktionen:
COMENIUS 2.1 - Europ”ische Kooperationsprojekte der
Lehreraus- und Fortbildung (ehemals COMENIUS Aktion 2 und Aktion 3.1
sowie LINGUA A)
Im Gegensatz zu den o.g. Vorg”ngerprogrammen sind nun auch Schulen
antragsberechtigt, womit sich insbesondere f¸r Seminarschulen
Beteiligungsm–glichkeiten ergeben.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden
Staaten - davon mindestens eine Einrichtung aus dem Bereich der
Lehreraus- oder Fortbildung - arbeiten an einem Projekt. Eine der
beteiligten Einrichtungen ¸bernimmt die Rolle des Koordinators. Die
gef–rderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen f¸hren, z.B.
Kurse, Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien, die dem Aus- und
Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem
Personal Rechnung tragen und dabei die unterschiedlichen Realit”ten in
den einzelnen teilnehmenden Staaten ber¸cksichtigen.
Zusch¸sse: F¸r vorbereitende Besuche: Fahrtkosten zu 100% und Zuschuss
zu den Aufenthaltskosten
F¸r Projekte: variabler Zuschuss f¸r maximal drei Jahre in Folge
Interessenten reichen ihren Antrag bis zum 1. M”rz 2001 direkt bei der
EU-Kommission in Br¸ssel ein und senden eine Kopie des Antrags auf dem
Dienstweg an das ISB (s.o.) Eingangstermin am ISB ist der 1. Februar
2001, dort findet eine Vorbegutachtung der Antr”ge statt.
Antr”ge f¸r Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden
auf dem Dienstweg eingereicht und m¸ssen drei Monate vor dem geplanten
Besuchstermin am ISB vorliegen.
COMENIUS 2.2 - Individuelle Mobilit”tsmaþnahmen
Unter der Aktion COMENIUS 2.2 k–nnen Einzelpersonen, die als Lehrer
oder sonstige schulische Fachkr”fte t”tig (bzw. noch in Ausbildung)
sind, bezuschusst werden, um an Mobilit”tsmaþnahmen im Rahmen ihrer
Ausbildung und Fortbildung teilzunehmen.
COMENIUS 2.2.b) - Assistenzzeiten f¸r angehende
Fremdsprachenlehrer als COMENIUS-Sprachassistenten (ehemals LINGUA C)
-
Schulen aller Schulformen und -stufen k–nnen einen COMENIUS-Sprachassistenten
beantragen, der drei bis acht Monate an der Gastschule verbringt. COMENIUS
-Sprachassistenzprojekte sind eng mit der Aktion COMENIUS
1 verkn¸pft (vgl. KWMBeibl Nr. 18*/2000, Bekanntmachung vom 12.
Oktober 2000 Nr. II/6 - S4206 - 6/103032). Der Einsatz des
Assistenten muss im "COMENIUS-Plan" der Schule
ber¸cksichtigt sein. Im Zeichen des Europ”ischen Jahres der
Sprachen werden die Schulen besonders ermutigt, im Schuljahr
2001/2002 einen COMENIUS-Sprachassistenten aufzunehmen.
-
Zuk¸nftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach
Abschluss des Studiums, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache
unterrichten werden, andere F”cher in einer Fremdsprache
unterrichten oder als Grundschullehrer voraussichtlich
Fremdsprachenunterricht erteilen werden, k–nnen einen Antrag auf
eine COMENIUS-Sprachassistenz stellen.
Antr”ge von Schulen auf Zuweisung eines
COMENIUS-Sprachassistenten m¸ssen ebenso wie Antr”ge von angehenden
Fremdsprachenlehrern auf dem Dienstweg bis zum 1. Februar 2001 am ISB
(s.o.) eingereicht werden.
COMENIUS 2.2.c) - Fortbildungsmaþnahmen f¸r Lehrer und
p”dagogische Fachkr”fte (ehemals COMENIUS 3.2 und LINGUA B):
Interessenten informieren sich im COMENIUS - Katalog
(Internet: www.kmk.org) ¸ber das
Kursangebot.An allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildungskursen kann
folgender Personenkreis teilnehmen:
-
Lehrkr”fte aller Schulformen und F”cher
-
Personen aus dem Bereich der Schulleitung, der
Schulverwaltung, der Schulaufsicht
-
P”dagogische Fachkr”fte
An Fortbildungskursen f¸r Sprachlehrer kann folgender
Personenkreis teilnehmen:
-
Qualifizierte und aktiv t”tige Lehrer, die eine
Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten
-
Ausbilder von Fremdsprachenlehrern
-
Lehrer, die zu Fremdsprachenlehrern umgeschult
werden
-
Grundschullehrer, die bereits jetzt bzw. in Zukunft
Fremdsprachen unterrichten
-
Lehrer, die bilingualen Unterricht erteilen
-
Sprachlehrer, die nach einer l”ngeren Pause wieder
ins Berufsleben einsteigen
-
F¸r Sprachunterricht zust”ndige
Schulaufsichtsbeamte oder Schulberater
Vorrang wird Personen einger”umt, die abgesehen von
der Erf¸llung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer
Fortbildungsmaþnahme auch nachweisen k–nnen, dass diese Fortbildung
das Potential hat, sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in
ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterst¸tzen und einen
Beitrag zur Erreichung der Ziele ihrer Einrichtungen zu leisten sowie in
Zukunft die Entwicklung neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von
COMENIUS 1 zu f–rdern.
Zusch¸sse: Kosten f¸r Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt
werden - abh”ngig vom jeweiligen Zielstaat - in einer H–he von bis zu
1.500 Ä bezuschusst.
Antr”ge zur Teilnahme an Fortbildungskursen m¸ssen auf dem Dienstweg
eingereicht werden und bis zum 1. Februar 2001 am ISB (s.o.) vorliegen.
Kursteilnehmern kann Dienstbefreiung gem”þ ß 16 der Urlaubsverordnung
in Verbindung mit ß 12 Abs. 5 LDO gew”hrt werden. Voraussetzung ist
insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausf”llt.
Die Teilnehmer stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem
Dienstweg.
N”here Informationen (auch zu den antragsberechtigten Einrichtungen)
sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen
verf¸gbar:
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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F–rderwettbewerb der Deutschen
Kinder- und Jugendstiftung "Gemeinsam Handeln - Voneinander Lernen
- Zusammenwachsen"
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 13. Dezember 2000 Nr. VI/9-S 4306/3-6/129975
Der F–rderwettbewerb "Gemeinsam Handeln -
Voneinander Lernen - Zusammenwachsen" wurde 1992 von der Robert
Bosch Stiftung ins Leben gerufen und wird seit 1997 von der Deutschen
Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit einem Stiftungskonsortium
weitergef¸hrt.
Der F–rderwettbewerb wird f¸r das Schuljahr 2001/2002 erneut
ausgeschrieben. In der Regel auf ein Schuljahr angelegt, sollen sich
Sch¸ler der beteiligten Schulen gegenseitig besuchen, w”hrend der
Aufenthalte Projekte zu einem vorgegebenen Themengebiet bearbeiten und
auf vielf”ltige Weise die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeit
dokumentieren. Die Projektarbeit steht im Mittelpunkt, daneben aber soll
Zeit bleiben f¸r Pers–nliches und f¸r Besuche bei Gastfamilien.
M–gliche Arbeitsfelder sind "Leben in der Demokratie",
"Fremde, Nachbarn, Freunde", "Umwelt und
Gesundheit", "Kunst und Kultur", "Schule und
Wirtschaft" und "Gegenwart und Geschichte".
Gef–rdert werden vom Veranstalter Reisekosten, Aufenthaltskosten,
Arbeitsmaterialien und sonstige projektbedingte Kosten.
Teilnahmeberechtigt sind Klassen, Gruppen und Arbeitsgemeinschaften
aller Schularten ab Jahrgangsstufe 5.
Anmeldung:
Die Partnerschulen suchen sich ein Thema aus, das sie gemeinsam
bearbeiten wollen, und wenden sich dann im Hinblick auf die
Bewerbungsunterlagen an eine der folgenden Arbeitsstellen:
-
Arbeitsstelle Jena
Staatliches Schulamt
Philosophenweg 24
07743 Jena
Tel.: 0 36 41-49 24 56
Fax: 0 36 41-49 24 58
E-Mail: dkjs.as.jena@t-online.de
-
S”chsische Arbeitsstelle f¸r Schule und
Jugendarbeit
Hohenthalplatz 2a
01067 Dresden
Tel: 03 51-4 90 68 67
Fax: 03 51-4 90 68 74
E-Mail: Schule.und.Jugendhilfe@t-online.de
-
Arbeitsstelle f¸r Schule und Jugendarbeit
Mecklenburg-Vorpommern
Lange Straþe 17
17192 Waren (M¸ritz)
Tel.: 0 39 91-66 70 41
Fax: 0 39 91-66 70 43
E-Mail: asj-mv@t-online.de
-
Regionale Arbeitsstelle f¸r Ausl”nderfragen,
Jugendarbeit und Schule e.V. (RAA) Berlin
Chausseestraþe 29
10115 Berlin
Tel.: 0 30-2 82 30 79
Fax: 0 30-2 38 43 03
E-Mail: raa-berlin@t-online.de
Einsendeschluss bei einer dieser Arbeitsstellen ist der
1. M”rz 2001.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Zweite Staatspr¸fung f¸r das
Lehramt an beruflichen Schulen 2002 nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 15. Dezember 2000 Nr. VII/2-S 9153-7/130 284
I.
Die Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im
September 2000 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung f¸r das
Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt ge”ndert durch Verordnung
vom 31. Juli 1998 (GVBl S. 562), begonnen haben, nehmen an der Zweiten
Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen 2002 nach der
Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r ein Lehramt an –ffentlichen
Schulen (LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September
1992 (GVBl S. 496), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 18. Juli 1997
(GVBl S. 303), teil.
Die Pr¸fungszeitr”ume und -orte f¸r die einzelnen
Pr¸fungsteile werden wie folgt festgelegt:
-
Die 1. und 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 05.
M”rz 2001 bis 13. Juli 2001 an den Seminarschulen,
-
die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 14. Januar
2002 bis 17. Mai 2002 an den Einsatzschulen,
-
die Klausur am 8. April 2002 (Pr¸fungsorte:
M¸nchen, Landshut, Regensburg, Bayreuth, Ansbach, W¸rzburg,
Augsburg),
-
die m¸ndlichen Pr¸fungen in der Zeit vom 29. April
2002 bis 31. Mai 2002 an den Seminarschulen.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß
18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im
September 2000 begonnen und eine Erste Staatspr¸fung in einem
Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes
ablegen werden und an der Zweiten Staatspr¸fung im Erweiterungsfach
teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der
Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in
Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (m¸ndliche Pr¸fung)
genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendare haben dem Pr¸fungsamt f¸r das Lehramt an
beruflichen Schulen bei der f¸r den 1. Ausbildungsabschnitt
zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin
der erfolgreichen Ablegung und Pr¸fungszeugnis) unaufgefordert und
unverz¸glich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatspr¸fung 2002 nehmen auch die
Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2001 nicht bestanden haben
und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r ein
weiteres Jahr wieder in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind.
Sie legen die drei Pr¸fungslehrproben in der Zeit vom 17. Januar 2002
bis 20. Mai 2002 ab. F¸r die ¸brigen Pr¸fungsteile gelten die Termine
von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die schriftliche
Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das Thema
hierf¸r bis 5. Oktober 2001 beim zust”ndigen Staatlichen
Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag auch
Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt
und bestanden haben und die Pr¸fung freiwillig zur Notenverbesserung
wiederholen wollen (ß 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung f¸r die Zulassung ist, dass Bewerber, die die Zweite
Staatspr¸fung 2001 bestanden haben,
-
sich bis sp”testens 21. September 2001 (bei
Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. November
2001 (bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten
schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten
Staatspr¸fung schriftlich anmelden,der
-
Meldung die in ß 16 Abs. 3 LPO II geforderten
Unterlagen beilegen und
-
mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die
bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet
haben wollen.
Das Thema f¸r eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist
vom Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 5. Oktober 2001 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist
an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus zu
richten.
Kandidaten, die die Pr¸fung freiwillig zur
Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatspr¸fung zu den
unter I. genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) und in der
Zeit vom 14. Januar bis 17. Mai 2002 (Pr¸fungslehrproben) ab.
In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann
das Pr¸fungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch
auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden.
Schwerbehinderte, die f¸r die schriftliche Pr¸fung (Klausur)
Pr¸fungsverg¸nstigungen in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, den
Antrag gem”þ Abschnitt III der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums der Finanzen vom 08. August 1990 (KWMBl I S. 341)
rechtzeitig an das Pr¸fungsamt bei der zust”ndigen Regierung zu
richten.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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17. Spieltage f¸r das Schultheater
an den Realschulen in Bayern 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht
und Kultus vom 18. Dezember 2000 Nr. V/2-S6402/33-5/131 175
Die F–rdergemeinschaft f¸r das Schultheater an
Realschulen in Bayern e.V. f¸hrt 2001 die 17. Theatertage f¸r das
Schultheater an den Realschulen in Bayern durch.
Die Schultheatertage finden vom 22. bis 25. Mai 2001 in Marktoberdorf
statt. Sie werden am Dienstag, 22. Mai 2001 um 16.00 Uhr er–ffnet und
enden am Freitag, 25. Mai 2001 gegen 13.00 Uhr.
Gastgebende Schule ist die Staatliche Realschule Marktoberdorf,
M¸hlsteig 19, 87616 Marktoberdorf, Tel.: (0 83 42) 29 65, Fax: (0 83
42) 9 52 96, Internet-Adresse: http://www.allgaeu.org/rsmod/,
E-mail-Adresse: verw@rsmod.allgaeu.org
Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, einen Einblick in die
Schultheaterarbeit an den bayerischen Realschulen zu vermitteln, die
teilnehmenden Spielgruppen zu motivieren und den Spielleitern
Gelegenheit zu Fortbildung und Erfahrungsaustausch zu geben. Insgesamt
soll damit das Schultheater an der Bayerischen Realschule in
verst”rktem Umfang angeregt werden.
F¸r die Teilnahme bewerben k–nnen sich Spielgruppen von Realschulen
mit einer Produktion des laufenden Schuljahres aus allen Bereichen des
darstellenden Spiels (z.B. St¸cke nach literarischen Vorlagen oder
Eigenproduktionen, Puppen-, Schatten-, Maskenspiele sowie Tanz- und
Musiktheater oder Kabarett). Erw¸nscht sind St¸cke mit einer Dauer von
10 Minuten bis l”ngstens 55 Minuten. Umfangreichere St¸cke k–nnen in
gek¸rzter Form oder in Ausschnitten geboten werden. Bewerbungen sollen
m–glichst bald an die F–rdergemeinschaft f¸r das Schultheater an
Realschulen in Bayern e.V., Therese-Giehse-Realschule, Staatliche
Realschule Unterschleiþ-heim, z.Hd. Franziska Gottlieb, M¸nchner Ring
8, 85716 Unterschleiþheim, Tel.: (0 89) 31 78 41 60, Fax: (0 89) 31 78
41 70, E-mail-Adresse: Therese-Giehse-Realschule@t-online.de
gerichtet werden.
Anmeldeschluss ist Montag, der 5. Februar 2001.
Teilnehmende Sch¸lerinnen, Sch¸ler und Lehrkr”fte
bezahlen f¸r die Verpflegung vom Dienstagabend bis Freitagmittag DM
45,--. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Gruppe, f¸r den gesamten
Zeitraum an den Spieltagen teilzunehmen, falls sie von der Jury
ausgew”hlt wird.
Die Bewerbung muss neben der genauen Adresse der Schule
und des Spielleiters vor allem An-gaben ¸ber das St¸ck und die
Arbeitsweise der Gruppe enthalten (Titel des St¸ckes, Gr–þe und Art
der Gruppe, selbstverfasstes oder ¸bernommenes St¸ck, kurze
Inhaltsangabe, evtl. Schwierigkeiten, Kurztext zum St¸ck/zur Gruppe und
1 Foto f¸r das Programmheft). Sehr hilfreich f¸r die Arbeit der Jury
w”re die Ðbersendung eines Videobandes, in dem St¸ck und Arbeitsweise
kurz erl”utert wer-den. Ferner ist ein Termin zu benennen, an dem die
Gruppe von einem Jurymitglied bei der Arbeit besucht werden kann.
Ðber die Auswahl der Spielgruppen - h–chstens 8 -
entscheidet der Vorstand der F–rdergemeinschaft in Zusammenarbeit mit
erfahrenen Lehrern.
Die Spielgruppenleiter und andere geeignete, bzw.
interessierte Lehrer sowie die Sch¸ler der ausgew”hlten Gruppen
k–nnen vom 22. bis 25. Mai 2001 zur Teilnahme beurlaubt werden.
Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und
Unterrichtsspiel gem”þ ASR 5.5.3 teilgenommen haben, k–nnen sich bei
der ausrichtenden Schule anmelden. Wegen der geringen Anzahl der zur
Verf¸gung stehenden Pl”tze werden Anmeldungen in der Reihenfolge des
Posteingangs ber¸cksichtigt. Garantien f¸r eine Unterbringung in der
Schule werden nicht ¸bernommen.
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll f¸r die
einzelnen Spielgruppen durch den Schulleiter zur nicht verbindlichen
Schulveranstaltung gem”þ ß 28 Abs. 2 in Verbindung mit ß 107 Abs. 1
RSO erkl”rt werden. Die Teilnahme minderj”hriger Sch¸ler, soweit sie
einer Schule auþerhalb des Veranstaltungsortes angeh–ren, bedarf der
Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Unterbringung, Verpflegung und Finanzierung regelt die
F–rdergemeinschaft in eigener Verantwortung. Das Staatsministerium
stellt den teilnehmenden Spielgruppen im Rahmen der verf¸gbaren
Haushaltsmittel einen Zuschuss f¸r die mit der Teilnahme verbundenen
Kosten in Aussicht.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. Dezember 2000 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/126 329
Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen
Schulamt in der Landeshauptstadt M¸nchen wird zur Bewerbung f¸r Lehrer
und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich
Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen
bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des
Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11.
Mai 1983 ñ GVBl S. 385 ñ (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in
einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.
Die Bewerberin/der Bewerber sollte den Schwerpunkt
seiner bisherigen beruflichen Arbeit in der Hauptschule haben.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am
Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt
eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen
werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung
bevorzugt ber¸cksichtigt.
Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im
Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern ver–ffentlicht.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Hospitation bayerischer Lehrkr”fte an Schulen in
England und Wales im Herbst 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. Dezember 2000 Nr. II/6-P4045/E-6/127 899
Im Herbst 2001 k–nnen wieder einige bayerische
Lehrkr”fte an Schulen in England und Wales hospitieren.
Als Termin wurde der 5. bis 24. November 2001
festgelegt.
Hospitationen in Schottland sind aus organisatorischen
und personellen Gr¸nden des Central Bureau in Edinburgh nicht mehr
m–glich.
Durch den dreiw–chigen Aufenthalt an einer britischen
Schule soll bayerischen Lehrkr”ften die M–glichkeit geboten werden,
das Schulwesen des anderen Landes kennen zu lernen. Durch den direkten
pers–nlichen Kontakt sollen Sch¸lerbriefwechsel, Lehreraustausch und
Schulpartnerschaften angeregt werden.
F¸r den Hospitationsaufenthalt gelten folgende
Bedingungen:
-
Voraussetzung f¸r die Teilnahme ist eine
mindestens dreij”hrige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen
sowie die Lehrbef”higung f¸r das Fach Englisch. Es kommen
Lehrkr”fte an Gymnasien, Realschulen, Grund- und Hauptschulen sowie
Berufsschulen in Frage.
Falls mehr Bewerbungen vorliegen als Pl”tze zur
Verf¸gung stehen, werden vorrangig Lehrkr”fte mit
Multiplikatorenfunktion ausgew”hlt.
Familienangeh–rige k–nnen in das Programm nicht
einbezogen werden und sollten die Programmteilnehmer nicht
begleiten.
-
Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die
Teilnehmer. Im Allgemeinen wird die bayerische Lehrkraft f¸r die
Dauer der Hospitation als "paying guest" in einer Familie
oder Pension untergebracht und verpflegt. Die Kosten daf¸r liegen
z.Zt. bei ca. £ 80 pro Woche.
Im Idealfall ergibt sich die M–glichkeit des
Austausches, wobei sich ein bayerischer Lehrer und ein britischer
Lehrer gegenseitig w”hrend der Hospitation aufnehmen, die zu
verschiedenen Terminen stattfindet.
-
Unter der Voraussetzung, dass die
Unterrichtsvertretung von der betreffenden Schule selbst getragen
werden kann, wird den Lehrkr”ften an staatlichen Schulen
Sonderurlaub unter Fortgew”hrung der Leistungen des Dienstherrn in
Aussicht gestellt. Staatlichen Lehrkr”ften kann auf Antrag vom
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus - soweit entsprechende
Mittel zur Verf¸gung stehen - ein Reisekostenzuschuss gew”hrt
werden.
-
W¸nsche hinsichtlich der Region k–nnen zwar
ge”uþert werden, doch ist nicht zu gew”hrleisten, dass sich in
diesem Bereich auch eine Hospitationsschule befindet. Es wird
jeweils nur eine deutsche Lehrkraft an eine englische/walisische
Schule vermittelt.
-
Der P”dagogische Austauschdienst erbittet von
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Erfahrungsbericht ¸ber
den Hospitationsaufenthalt. Der P”dagogische Austauschdienst
beh”lt sich vor, einzelne Berichte zu vervielf”ltigen und
zuk¸nftigen Programmteilnehmern zur Vorbereitung zur Verf¸gung zu
stellen.
Interessensbekundungen an dem Hospitationsprogramm im
Herbst 2001 sind auf dem Dienstweg bis sp”testens 15. Februar 2001 beim
Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (z.Hd. Herrn MR Dr.
Schmidt, Ref. II/6) einzureichen. Den vom Staatsministerium
ausgew”hlten Bewerbern werden die Bewerbungsformulare ¸ber ihre Schule
zugeleitet.
Die Entscheidung wird dann vom P”dagogischen
Austauschdienst in Bonn im Benehmen mit den britischen Beh–rden
getroffen.
Ist die Bewerbung erfolgreich, so ist umgehend ein
Antrag auf Beurlaubung und Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn
und gegebenenfalls ein Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Zweite Staatspr¸fung 2002 f¸r das Lehramt an
Sonderschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 19. Dezember 2000 Nr. IV/8-S8154-4/132 011
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und
Kultus veranstaltet die Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an
Sonderschulen 2002 f¸r diejenigen Studienreferendare, die im September
2000 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Pr¸fung wird nach
der Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an –ffentlichen
Schulen (Lehramtspr¸fungsordnung II ñ LPO II) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 496, BayRS
2038-3-4-8-11-K), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl
S. 303), durchgef¸hrt.
Hierzu wird bekannt gegeben:
-
Die im Einzelnen zu erbringenden
Pr¸fungsleistungen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II werden
an den jeweiligen Einsatzschulen der Pr¸fungsteilnehmer
(Pr¸fungslehrproben) und in M¸nchen, Landshut, Regensburg, Bayreuth,
N¸rnberg, W¸rzburg und Ursberg (jeweils Klausur und m¸ndliche
Pr¸fung) abgenommen.
-
Zur Pr¸fung wird zugelassen, wer die
Voraussetzungen nach ß 16 LPO II erf¸llt.
-
Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:
-
die Pr¸fungslehrproben in der Zeit vom 13.
Februar 2002 bis 7. Juni 2002
-
die Klausur am 26. M”rz 2002 (8.00 Uhr bis 12.00
Uhr),
-
die m¸ndlichen Pr¸fungen in der Zeit vom 3. Juni
bis 7. Juni 2002.
In begr¸ndeten F”llen, wie z.B. nach ß 12 LPO II,
kann das Pr¸fungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass
Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume
abgelegt werden.
-
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die
in ß 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
-
Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im
September 2000 begonnen haben und eine Erste Staatspr¸fung in einem
Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des
Vorbereitungsdienstes bis sp”testens 15. Januar 2002 ablegen, haben,
soweit sie die Lehrbef”higung im Erweiterungsfach anstreben, die
Zweite Staatspr¸fung auch im Erweiterungsfach abzulegen (ß 28 Abs. 1
LPO II). Die Zweite Staatspr¸fung im Erweiterungsfach ist zusammen
mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Sonderschulen zu
den unter Nummer 3 Spiegelstriche 1 (Pr¸fungslehrproben)
und 3 (m¸ndliche Pr¸fungen) genannten Terminen abzulegen (ß 28
Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem –rtlichen Pr¸fungsleiter an der
jeweils zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr¸fung in
einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach,
Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert
unverz¸glich mitzuteilen.
-
Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag
auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001
abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der
Notenverbesserung nach ß 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach ß 16 Abs. 3 LPO II zur
Wiederholung der Pr¸fung hat sp”testens zu erfolgen
-
falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt
wird: bis zum 1. Juli 2001
-
falls die bei der Erstablegung der Pr¸fung
gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll:
innerhalb von 4 Wochen nach Aush”ndigung des Pr¸fungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist
an das Pr¸fungsamt bei der jeweils zust”ndigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung
(Wiederholungspr¸fung) zu den unter Nummer 3 und Nummer 4
(soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten
Terminen abzulegen.
-
Gesuche von Schwerbehinderten (ß 1 SchwbG) und
Gleichgestellten (ß 2 Abs. 2 SchwbG) um Gew”hrung von
Nachteilsausgleich entsprechend ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung
sind mit den einschl”gigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung
zur Pr¸fung einzureichen.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
nach oben
Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der Fachhochschulreife
2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 20. Dezember 2000 Nr. VII/7-S9510/2-7/133 117
-
Die Pr¸fung wird gem”þ der Pr¸fungsordnung f¸r
die Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR)
vom 22. Januar 1993 (GVBl S. 153, KWMBl I S. 165) durchgef¸hrt.
-
Im Jahr 2001 kann die Erg”nzungspr¸fung abgelegt
werden an
-
den –ffentlichen und staatlich anerkannten
Fachakademien,
-
den staatlichen Technikerschulen f¸r
Agrarwirtschaft,
-
folgenden –ffentlichen und staatlich anerkannten
Fachschulen:
-
St”dtische Fachschule f¸r Technik in Ingolstadt,
-
St”dtische Fachschule f¸r Elektro-, Maschinenbau-
und Metallbautechnik in M¸nchen,
-
Private Fachschule f¸r Techniker der GBS in
M¸nchen,
-
Staatliche Fachschule (Technikerschule) f¸r
Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik in Hof,
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Fachschule f¸r Techniker (Maschinenbautechnik) des
Bezirkes Mittelfranken in Ansbach,
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St”dtische Fachschule f¸r Techniker (Maschinenbau-
und Elektrotechnik) in Erlangen,
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St”dtische Rudolf-Diesel-Fachschule f¸r Techniker
(Maschinenbau-, Elektro- und Bautechnik) in N¸rnberg,
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Private Fachschule f¸r Heilerziehungspflege des
Evang.-Luth. Diakoniewerkes Neuendettelsau in Neuendettelsau,
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St”dtische Fachschule f¸r Techniker -
Franz-Oberth¸r-Schule - in W¸rzburg,
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Staatliche Fachschule (Technikerschule) f¸r Bau-,
Elektro- und Maschinenbautechnik in N–rdlingen,
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Fachschule f¸r Datenverarbeitung des Landkreises
Tirschenreuth in Wiesau,
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Fachschule f¸r Datenverarbeitung des Landkreises
Deggendorf in Plattling.
An den staatlich anerkannten Fachschulen k–nnen nur
Sch¸ler gem”þ ß 6 Abs. 1 Nr. 2 ErgPOFHR die Pr¸fung ablegen.
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a. Die schriftlichen Pr¸fungen in den F”chern
Englisch, Deutsch, Mathematik und Betriebswirtschaft finden nach folgendem Zeitplan statt:
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Montag, 28. Mai 2001 Deutsch (9.00 bis 13.00 Uhr)
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Dienstag, 29. Mai 2001 Betriebswirtschaft (9.00 bis
12.00 Uhr)
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Donnerstag, 31. Mai 2001 Mathematik (9.00 bis 12.00 Uhr)
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Freitag, 1. Juni 2001 Englisch (9.00 bis 11.45 Uhr)
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Die Pr¸fungsaufgaben in den F”chern Englisch,
Deutsch, Betriebswirtschaft und Mathematik stellt das Bayerische Staatsministerium
f¸r Unterricht und Kultus.
Bei der Pr¸fung in Mathematik d¸rfen als Hilfsmittel
eine zugelassene Formelsammlung und ein zugelassener Taschenrechner verwendet werden.
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Die Termine f¸r die m¸ndliche Pr¸fung werden vom
Vorsitzenden des Pr¸fungsausschusses bestimmt.
Die Meldung zur Pr¸fung ist bis sp”testens 1. M”rz
2001 an den Leiter der Schule, an der die Pr¸fung abgenommen werden
soll, zu richten. Ðber die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des
Pr¸fungsausschusses; eine ablehnende Entscheidung wird schriftlich
begr¸ndet.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
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Globalausschreibung der Kursangebote des P”dagogischen
Austauschdienstes 2001:
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Groþbritannien
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Romanisten in Italien und in Spanien
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Slawisten in der Russischen F–deration
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Lehrerfortbildungskurse in Donaueschingen
(erstes Halbjahr 2001)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 2. Januar 2001 Nr. III/7-P4159/1-6/134 919
Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und
Kultus erkennt die nachfolgend aufgef¸hrten Kurse als die staatliche
Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahmen f¸r die im Programm jeweils
genannten Zielgruppen an. Es besteht Einverst”ndnis, dass interessierte
Lehrkr”fte von ihren Dienstvorgesetzten eine Freistellung vom
Unterricht erhalten k–nnen, sofern dies die schulische Situation
erlaubt.
Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der
staatlichen Lehrerfortbildung k–nnen nicht gew”hrt werden.
Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (in
z.T. gek¸rzter Form) wiedergegeben:
1. International Study Programmes (ISP) bietet 2001
folgende Kurse f¸r Anglisten und Lehrkr”ften anderer
Fachrichtungen mit angemessenen Sprachkenntnissen an:
1.1 Fortbildungskurse f¸r Grundschullehrkr”fte
(fr¸h beginnender Englischunterricht):
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Kurs 1/Maidstone Sonntag, 30. September bis Samstag, 13.
Oktober 2001
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Kurs 2/Exeter Sonntag, 7. Oktober bis Samstag, 20.
Oktober 2001
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Kurs 3/Shrewsbury Sonntag, 21. Oktober bis Samstag, 3.
November 2001
Diese speziell auf Grundschullehrkr”fte
ausgerichteten Kurse umfassen unter anderem sprachpraktischen
Unterricht, ein Seminar "Teaching English as a Foreign Language
at Primary Level", Hospitationen an Primarschulen,
Demonstrationen britischer Kinderlieder und -spiele.
Kurskosten: £ 589
1.2 Fortbildungkurse f¸r Lehrkr”fte, die Englisch in
der Sekundarstufe unterrichten:
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Kurs 1/Worcester Sonntag, 30. September bis Freitag,
12. Oktober 2001
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Kurs 2/ Maidstone Sonntag, 14. Oktober bis Freitag, 26.
Oktober 2001
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Kurs 3/Southampton Sonntag, 21. Oktober bis Freitag, 2.
November 2001
Die Kurse beinhalten unter anderem Informationen
¸ber das englische Bildungswesen, Hospitationen an Schulen, ein
Seminar "Teaching English as a Foreign Language",
landeskundliche Vortr”ge und Exkursionen.
Kurskosten: £ 566
1.3 Kurs f¸r Lehrkr”fte an Schulen mit bilingualem
Zweig:
Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an
Lehrkr”fte, die im Rahmen von bilingualem Unterricht die F”cher
Geographie, Geschichte oder Sozialkunde/Politik in englischer
Sprache unterrichten (f¸r Interessenten mit anderen F”chern sind
individuelle Regelungen m–glich). Der Kurs beinhaltet unter anderem
allgemeinen und sachbezogenen Sprachunterricht, Hospitationen an
Schulen, Informationen ¸ber Methodik, Lehrmaterialien etc. in den
o.a. Sachf”chern sowie fachbezogene Vortr”ge und Exkursionen.
Kurskosten: £ 628
1.4 Literaturkurs w”hrend des Literaturfestivals in
Cheltenham:
Die Teilnahme an diesem Kurs bietet unter anderem
die M–glichkeit, an Veranstaltungen dieses besonderen nationalen
Festivals teilzunehmen.
Kurskosten: £ 625
F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:
-
Es handelt sich um Selbstzahlerkurse. Die jeweils
angegebenen Preise umfassen Kursprogramm, Unterkunft bei
Gastfamilien und Verpflegung (zuz¸glich eventueller Bankgeb¸hren).
Auf Wunsch ist gegen Zahlung eines Aufpreises auch die Unterbringung
im Hotel m–glich. Reisekosten sowie Fahrtkosten vor Ort gehen zu
Lasten der Teilnehmer, bei denen auch die Verantwortung f¸r die
Organisation der Hin-/R¸ckreise liegt.
-
Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des
betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:
Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
2. Fortbildungskurse f¸r Romanisten in Italien und
in Spanien
Der P”dagogische Austauschdienst bittet um
Verst”ndnis, dass es sich bei den Kursangeboten in Italien und
Spanien jeweils nur um vorsorgliche Ausschreibungen handelt, da
pr”zise Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden
k–nnen.
2.1 Italien:
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zwei Fortbildungskurse f¸r deutsche
Italienischlehrkr”fte in Perugia bzw. ggf. Siena (Landeskunde und
Linguistik/Didaktik) - voraussichtlich Juli/August 2001
-
Teilstipendium: Kurs- und Aufenthaltskosten werden
gezahlt, Reisekosten aus eigenen Mitteln
2.2. Spanien:
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zwei Fortbildungskurse f¸r deutsche
Spanischlehrkr”fte in Salamanca (Teilstipendium) - voraussichtlich
Juli/August 2001
-
eventuell auch in Alcal· de Henares, Barcelona,
Jaca, Santander und Valladolid (Teil- und Vollstipendium) -
voraussichtlich Juli/August 2001
F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:
Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
3. Fortbildungskurse f¸r Slawisten in der Russischen
F–deration:
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Zwei-Wochen-Sprachkurs f¸r deutsche
Russischlehrkr”fte an der Herzen-Universit”t Sankt Petersburg
(Teilstipendium: Kurs- und Unterbringung werden bezahlt,
Verpflegung und Reisekosten aus eigenen Mitteln) - voraussichtlich
September 2001
-
Vier-Wochen-Sommerseminar f¸r deutsche
Russischlehrkr”fte am Puschkin-Institut Moskau (Teilstipendium:
Kurs- und Unterbringung werden bezahlt, Verpflegung und
Reisekosten aus eigenen Mitteln) - voraussichtlich Juli/August
2001
F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:
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Reisepassnummer und G¸ltigkeitsdauer des
Reisepasses sind auf dem Bewerbungsbogen gut leserlich anzugeben.
Dar¸ber hinaus k–nnen Bewerber nur dann ber¸cksichtigt werden,
wenn sie ihren Reisepass bis zum 1. Juni 2001 (Kurs in Moskau)
bzw. bis zum 1. August 2001 (Kurs in St. Petersburg) dem
P”dagogischen Austauschdienst zur Verf¸gung gestellt werden. Bei
nicht fristgerechter Ðbermittlung des Reisepasses ist ggf. trotz
vorheriger Zusage eine Teilnahme an dem jeweiligen Kurs nicht
m–glich!
-
Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des
betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:
Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
4. Fortbildungskurse mit Freipl”tzen f¸r
Lehrkr”fte und Schulverwaltungsbeamte aus Mitgliedsstaaten des
Rates f¸r kulturelle Zusammenarbeit (CDCC) des Europarats an der
Staatlichen Akademie f¸r Lehrerfortbildung in Donaueschingen,
durchgef¸hrt vom Generalsekretariat des Europarats (erstes Halbjahr
2001)
Die Kurse bieten eine besondere Gelegenheit zum
Meinungsaustausch mit Experten sowohl aus Mitgliedsstaaten des
Europarats als auch aus den verschiedenen L”ndern der
Bundesrepublik Deutschland.
4.1 91. Seminar vom 14. bis 18. Mai 2001:
Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
4.2 92. Seminar vom 25. bis 29. Juni 2001:
Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen
I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent
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Offene Stellen
Gymnasium der Englischen Fr”ulein in Bamberg
Am Gymnasium der Englischen Fr”ulein in Bamberg ist zu
Beginn des Schuljahrs 2001/2002 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters
zu besetzen.
Das Gymnasium ist voll ausgebaut. Die Schule f¸hrt
sowohl die neusprachliche als auch die wirtschaftswissenschaftliche
Ausbildungsrichtung. Sie wird gegenw”rtig von ca. 930 Sch¸lerinnen
besucht.
Im Haus befindet sich auch eine sechsstufige Realschule
und eine vierstufige im Abbau, die zum gleichen Zeitpunkt eine neue
Leitung erh”lt.
Daneben bestehen ein Internat und ein Tagesheim unter
eigenen Leitungen.
Ab Januar 2002 wird die Erzdi–zese Bamberg die
Tr”gerschaft des Gymnasiums und der Realschule ¸bernehmen.
In Frage kommen ¸berzeugende
F¸hrungspers–nlichkeiten, welche als vollausgebildete,
hochqualifizierte Gymnasiallehrkr”fte umfangreiche p”dagogische
Erfahrungen und langj”hrige Schule- und wenn m–glich Verwaltungspraxis
vor weisen k–nnen.
Erwartet werden hohes p”dagogisches Engagement aus
gelebtem katholischen Glauben, stete Bereitschaft zur vertrauensvollen
Zusammenarbeit mit allen Gremien und Beteiligten (Schulleitungsteam,
Lehrern, Eltern, Sch¸lerinnen, Tr”ger und Maria-Ward-Schwestern).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation
bevorzugt ber¸cksichtigt.
Das Dienstverh”ltnis richtet sich nach dem Arbeitsrecht
der Bayerischen (Erz-)Di–zesen. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst
ist f¸r Beamte der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 grunds”tzlich
m–glich.
Richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 16. M”rz 2001 mit den ¸blichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf,
Zeugniskopien, Referenzen) an die
Provinzialoberin
Sr. Beate Neuberth IBMV
Holzmarkt 2
96047 Bamberg
Tel.: 09 51/9 80 23-14
Fachhochschule Ansbach
An der Fachhochschule Ansbach Fachbereich
Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften sind folgende Professuren der
BesGr. C 3 zu besetzen:
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zum 1. April 2001
Volkswirtschaftslehre, Personalwesen, Regional–konomie (BW 2)
-
zum 1. September 2001 Allgemeine Betriebswirtschaftlehre und
Betriebliches Rechnungswesen (BW 3)
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts-
oder Fachhochschulabschluss) in Verbindung mit einer Promotion;
nur bei einem Universit”tsabschluss ist statt der Promotion
ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Bef”higung zu
wissenschaftlicher Arbeit m–glich; p”dagogische Eignung;
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens
f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre
auþerhalb des Hochschulbereiches ausge¸bt worden sein m¸ssen
(oder in besonders begr¸ndeten Ausnahmef”llen, in denen eine
mindestens dreij”hrige berufliche Praxis auþerhalb des
Hochschulbereichs nachgewiesen werden soll, zus”tzliche
k¸nstlerische oder wissenschaftliche Leistungen).
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer
das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erf¸llung der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Sie in das
Beamtenverh”ltnis auf Lebenszeit zu berufen.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Fachhochschule strebt eine Erh–hung des
Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu
rechnen.
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen
(Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise ¸ber den beruflichen Werdegang
und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis sp”testens einen Monat
nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den
Pr”sidenten der Fachhochschule Ansbach
Postfach 1963
91510 Ansbach
Tel. 09 81/48 77-1 00.
Fachhochschule N¸rnberg
An der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule N¸rnberg,
Fachbereich Sozialwesen, ist zum 1. April 2001 eine Professur der BesGr. C3
f¸r das Lehrgebiet Soziale Arbeit mit den Teilgebieten Theorie, Geschichte und
Handlungslehre der Sozialen Arbeit, insbesondere Arbeit mit Gruppen, zu
besetzen.
Erwartet werden fundierte theoretische
Kenntnisse/praktische Erfahrungen in den Arbeitsfeldern Jugendarbeit und
Erwachsenenbildung sowie bei der Durchf¸hrung von Evaluationsstudien
und wissenschaftlichen Begleitprojekten in der Sozialen Arbeit.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts- oder
Fachhochschulabschluss in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem
Universit”tsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer
Nachweis der besonderen Bef”higung zu wissenschaftlicher Arbeit
m–glich), p”dagogische Eignung; besondere Leistungen bei der Anwendung
oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer
mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei
Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen
(oder in begr¸ndeten Ausnahmef”llen, in denen eine mindestens
dreij”hrige berufliche Praxis auþerhalb des Hochschulbereichs
nachgewiesen werden soll, zus”tzliche k¸nstlerische oder
wissenschaftliche Leistungen).
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das
52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erf¸llung der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Sie in das
Beamtenverh”ltnis auf Lebenszeit zu berufen.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung
bevorzugt eingestellt.
Die Fachhochschule strebt eine Erh–hung des Anteils der
Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Mit Bewerbungen aus der eigenen Hochschule ist zu
rechnen.
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen
(Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise ¸ber den beruflichen Werdegang und
die wissenschaftlichen Arbeiten) bis sp”testens einen Monat nach
Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den
Dekan des Fachbereiches Sozialwesen an der
Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule N¸rnberg, Postfach 21 03 20, 90121
N¸rnberg.
Fachhochschule Rosenheim
An der Fachhochschule Rosenheim sind ab Sommersemester
2001 3 Professorenstellen (BesGr. C 3) zu besetzen
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Fachbereich Allgemeinwissenschaften f¸r die Lehrgebiete: Mathematik und Operations Research
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im Fachbereich Holztechnik
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f¸r das Lehrgebiet: Holzbaukonstruktion
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f¸r die Lehrgebiete: Holzkonstruktionslehre,
Holzfertigungstechnik
Einstellungsvoraussetzungen:
-
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts- oder
Fachhochschulstudium) in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem
Universit”tsstudium ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer
Nachweis der besonderen Bef”higung zu wissenschaftlicher Arbeit
m–glich
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P”dagogische Eignung
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Langj”hrige und ausreichende Lehrerfahrung in den
vorgesehenen Lehrgebieten, um diese hervorragend vertreten zu k–nnen
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Besondere Leistungen bei der Anwendung oder
Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer
mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei
Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen.
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das
52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Fachhochschule strebt eine
Erh–hung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt
eingestellt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen
(Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis ¸ber den beruflichen Werdegang und
wissenschaftlichen Arbeiten) bis ein Monat nach Erscheinen der Anzeige
einzureichen.
Bewerbungen an
den Pr”sidenten der Fachhochschule Rosenheim
Marienberger Straþe 26
83024 Rosenheim
R¸ckfragen unter Tel. 0 80 31/8 05-1 30
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