KWMBl I Nr. 1/2001 15. Januar 2001

Hinweis

Diesem KWMBl liegt das Inhaltsverzeichnis zum KWMBl I 2000 bei. Die Einbanddecken zum KWMBl I und II und KWMBeibl k–nnen von der Fa. G. Gebhardt, Buchbinderei, Postfach 1301, 91522 Ansbach, bezogen werden.

I. Rechtsvorschriften

  • Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber die zentrale Vergabe von Studienpl”tzen (Vergabeverordnung ZVS)

  • Achte Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber den Entsch”digungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz

  • Zweite Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber die Errichtung des Staatsinstituts f¸r Schulp”dagogik und Bildungsforschung

  • Zweite Verordnung zur Ÿnderung der Verordnung ¸ber die Errichtung der Akademie f¸r Lehrerfortbildung in Dillingen

  • Verordnung ¸ber die Aufl–sung der Landesbildstellen S¸dbayern in M¸nchen und Nordbayern in Bayreuth als Dienststellen des Landes Bayern sowie der Zentralstelle f¸r Computer im Unterricht

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischen Staatsministerien und sonstiger Stellen

  • Allgemeine Gesch”ftsordnung f¸r die Beh–rden des Freistaates Bayern (AGO)

KWMBeibl Nr. 1*/2001 15. Januar 2001

  1. Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

  2. Sprechzeiten zur Schulberatung an den Schulen und staatlichen Schulberatungsstellen

  3. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des Schulpersonals Antragsrunde 2001

  4. F–rderwettbewerb der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung "Gemeinsam Handeln - Voneinander Lernen - Zusammenwachsen"

  5. Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen 2002 nach der Lehramtspr¸fungsordnung II

  6. 17. Spieltage f¸r das Schultheater an den Realschulen in Bayern 2001

  7. Ausschreibung von Schulratsstellen

  8. Hospitation bayerischer Lehrkr”fte an Schulen in England und Wales im Herbst 2001

  9. Zweite Staatspr¸fung 2002 f¸r das Lehramt an Sonderschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II

  10. Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der Fachhochschulreife 2001

  11. Globalausschreibung der Kursangebote des P”dagogischen Austauschdienstes 2001:

    1. Groþbritannien

    2. Romanisten in Italien und in Spanien

    3. Slawisten in der Russischen F–deration

    4. Lehrerfortbildungskurse in Donaueschingen (erstes Halbjahr 2001)

  12. Offene Stellen


Lehrplan f¸r das Unterrichtsfach Englisch im Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft (BGJ/s) und an Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, Wahlpflichtf”chergruppe II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 5. Dezember 2000 Nr. VII/3-S9414H1-1-7/125 609

  1. Aufgrund des Art. 45 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes ¸ber das Erziehungs- und Unterrichtswesen erkl”rt das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus den Lehrplan f¸r das Unterrichtsfach Englisch im Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und an Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, Wahlpflichtf”chergruppe II ab dem Schuljahr 2000/2001 f¸r den fachlichen Unterricht f¸r verbindlich.

  2. Der Lehrplan wird nicht als Sondernummer des Amtsblatts der Bayerischen Staatsministerien f¸r Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst ver–ffentlicht, sondern kann unmittelbar beim Verlag Alfred Hintermaier (Edlingerplatz 4, 81543 M¸nchen, Tel. 0 89/6 24 29 70, Fax: 0 89/6 51 89 10, e-mail: a.hintermaier@t-online.de) bestellt werden.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Ÿnderung der Bekanntmachung ¸ber die Anerkennung der Gleichwertigkeit von staatlichen Pr¸fungen f¸r Ðbersetzer sowie f¸r Ðbersetzer und Dolmetscher deutscher L”nder 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 21. Dezember 2000 Nr. VII/9-S9600-9-7/70 080

  1. In Nummer 1 der Bekanntmachung ¸ber die Anerkennung der Gleichwertigkeit von staatlichen Pr¸fungen f¸r Ðbersetzer und Dolmetscher deutscher L”nder vom 31. August 1999 (KWMBl I S. 305) wird nach dem vierten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingef¸gt:
    "- Ministerium f¸r Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz"

  1. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2001 in Kraft.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Berufliche Schulen mit ¸berregionalem Einzugsbereich nach Art. 10 Abs. 1 Satz 4 und 5 BaySchFG 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 27. Dezember 2000 Nr. VII/10-H9001/1-7/132 068 

Die Bekanntmachung ¸ber die beruflichen Schulen mit ¸berregionalem Einzugsbereich nach Art. 10 Abs. 1 Satz 4 und 5 BaySchFG vom 22. August 1991 (StAnz Nr. 35, KWMBl I S. 251), zuletzt ge”ndert durch Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (StAnz 2000 Nr. 1, KWMBl I 2000 S. 7), wird wie folgt ge”ndert:

1. Streichung

Folgende Schule wird aus der Bekanntmachung gestrichen (der Zeitpunkt der Streichung ist vermerkt):

7.2.04 Fachschule f¸r Datenverarbeitung
Lindenberg Landkreis Lindau
(1. August 1999)

2. Berichtigungen

Die Nrn. 5.2.03 St”dt Fachakademie Stadt N¸rnberg f¸r Musik N¸rnberg
und
7.4.02 St”dt. Fachakademie Stadt Augsburg f¸r Musik Augsburg

wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1999 aus der Bekanntmachung gestrichen. Der Zeitpunkt der Streichung wird auf den 1. August 1999 berichtigt, da die Hochschule f¸r Musik N¸rnberg-Augsburg erst zum 1. August 1999 errichtet wurde.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Berichtigung 

Die Bekanntmachung ¸ber die W¸rdigung ehrenamtlicher T”tigkeit von Sch¸lern in einem Beiblatt zum Zeugnis vom 21. November 2000 (KWMBl I S. 525) wird wie folgt berichtigt:

Fuþnote 1) der Anlage "Formblatt Ehrenamtliche T”tigkeit" muss richtig lauten:

"Ehrenamtliche T”tigkeit ist eine T”tigkeit, die ¸ber die reine Mitgliedschaft in einer Organisation hinausgeht und f¸r die kein Entgelt bezogen wird. Gew¸rdigt werden k–nnen solche T”tigkeiten im sozialen und karitativen Bereich, im kulturellen Bereich, z.B. Musik, Denkmalpflege, Heimat- und Brauchtumspflege, im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, in der freien Jugendarbeit und im Sport."

Zur besseren Lesbarkeit wird das Formblatt in seiner richtigen Fassung nochmals abgedruckt.

Download des Formulars

M¸nchen, den 22. Dezember 2000 

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 6. Dezember 2000 Nr. VII/2-P9001/1-7/115 554

A. Die Stelle des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:

  1. Zum 1. M”rz 2001
    Staatliche Berufsschule Weiden
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Angegliedert ist eine Berufsfachschule f¸r Technische Assistenten f¸r Informatik. Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 98 Vollzeitsch¸ler und 3.399 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  1. Zum 1. August 2001

  1. Staatliche Berufsschule Alt–tting
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 43 Vollzeitsch¸ler und 2.479 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  2. Staatliche Berufsschule Bad Neustadt
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 75 Vollzeitsch¸ler und 1680 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  3. Staatliche Berufsschule F¸rstenfeldbruck
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 22 Vollzeitsch¸ler und 1.543 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  4. Staatliche Berufsschule Landsberg/Lech
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 29 Vollzeitsch¸ler und 1.012 Teilzeitsch¸ler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausbracht.

  5. Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen mit Berufsoberschule Scheyern
    An der Berufsschule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2000/2001 38 Vollzeitsch¸ler und 1.435 Teilzeitsch¸ler. An der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2000/2001 242 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft unterrichtet. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  6. Staatliche Wirtschaftsschule Weiden
    Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 683 Vollzeitsch¸ler. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

B. Die Stelle des St”ndigen Vertreters des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:

  1. Mit sofortiger Wirkung

    1. 1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Alt–tting
      Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 439 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 179 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

    2. Staatliche Berufsschule Bad T–lz
      An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 70 Vollzeitsch¸ler und 1.814 Teilzeitsch¸ler. Es besteht eine Auþenstelle in Wolfratshausen.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

    3. Staatliche Berufsschule II Coburg
      An der Schule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 1.362 Teilzeitsch¸ler.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

    4. Staatliche Berufsschule Deggendorf
      An der Schule werden gewerbliche Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 72 Vollzeitsch¸ler und 2.117 Teilzeitsch¸ler.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

    5. Staatliche Fachoberschule Friedberg
      Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Schule 241 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege unterrichtet.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

    6. Staatliches Berufsbildungszentrum Memmingen
      Dem Berufsbildungszentrum geh–rt eine Berufsschule und eine Wirtschaftsschule an. An der Berufsschule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Im Schuljahr 2000/2001 besuchen 1.080 Teilzeitsch¸ler die Berufsschule und 525 Vollzeitsch¸ler die Wirtschaftsschule.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

    7. Staatliche Berufsschule II Passau
      An der Schule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 2.236 Teilzeitsch¸ler.
      Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

     

  2. Zum 1. Februar 2001

  1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Augsburg
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 1265 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 298 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  2. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Kulmbach
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 272 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 80 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

  3. Staatliche Fachoberschule N¸rnberg
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Schule 1002 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

III. Zum 1. M”rz 2001

  1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Ansbach
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 417 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 90 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  2. Staatliche Berufsschule Erding
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 95 Vollzeitsch¸ler und 1.888 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  3. Staatliche Berufsschule Haþfurt
    An der Schule werden gewerbliche, kaufm”nnische und hauswirtschaftliche Klassen gef¸hrt. Angegliedert sind eine Berufsfachschule f¸r Hauswirtschaft und eine Berufsfachschule f¸r Kinderpflege. Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 199 Vollzeitsch¸ler und 1.345 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  4. Staatliche Berufsschule III Schweinfurt
    An der Schule werden agrarwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Klassen gef¸hrt. Angegliedert sind eine Berufsfachschule f¸r Hauswirtschaft, eine Berufsfachschule f¸r Kinderpflege und eine Berufsfachschule f¸r Sozialpflege. Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 361 Vollzeitsch¸ler und 608 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  5. Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg
    Das Berufliche Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg setzt sich zusammen aus der Staatlichen Berufsschule, der Staatlichen Berufsfachschule f¸r Hauswirtschaft und der Staatlichen Berufsfachschule f¸r Kinderpflege. An der Berufsschule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Im Schuljahr 2000/2001 besuchen die Berufsschule 36 Vollzeitsch¸ler und 1.205 Teilzeitsch¸ler, die Berufsfachschulen insgesamt 171 Vollzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

IV. Zum 1. August 2001

  1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bamberg
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 535 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 253 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  2. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 519 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 191 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  3. Staatliche Berufsschule Erlangen
    An der Schule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2000/2001 21 Vollzeitsch¸ler und 3.029 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  4. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Erlangen
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 468 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 47 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

  5. Staatliche Berufsschule Lauf
    An der Schule werden gewerbliche, kaufm”nnische und hauswirtschaftliche Klassen gef¸hrt. Angegliedert ist eine Berufsfachschule f¸r gastgewerbliche Berufe. Die Schulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 144 Vollzeitsch¸ler und 1.636 Teilzeitsch¸ler.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

C. Die Stelle des Weiteren St”ndigen Vertreters des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:

I. Mit sofortiger Wirkung

  1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Augsburg
    Im Schuljahr 2000/2001 werden an der Fachoberschule 1265 Vollzeitsch¸ler und an der Berufsoberschule 298 Vollzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

  2. Staatliche Berufsfachschule f¸r Kinderpflege Freising
    Die Berufsfachschule f¸r Kinderpflege ist der Staatlichen Berufsschule Freising angegliedert. An der Berufsschule werden gewerbliche und kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Berufsfachschule besuchen im Schuljahr 2000/01 102 Vollzeitsch¸ler, die Berufsschule 26 Vollzeitsch¸ler und 2.081 Teilzeitsch¸ler;
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

  3. Staatliche Berufsschule Main-Spessart
    Die Staatliche Berufsschule Main-Spessart umfasst die Schulorte Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld. Die auf Vollzeitsch¸ler umgerechnete Gesamtsch¸lerzahl betr”gt im Schuljahr 2000/01 902 Sch¸ler. Der Weitere St”ndige Vertreter soll die Tagesgesch”fte am Schulort Lohr weitgehend selbst”ndig f¸hren. Dort werden im laufenden Schuljahr 844 Teilzeitsch¸ler in den Ausbildungsrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung und Fris–re sowie 42 Vollzeitsch¸ler in zwei Klassen des Berufsvorbereitungsjahres unterrichtet.
    Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

II. Zum 1. August 2001

Staatliche Berufsfachschulen f¸r Hauswirtschaft, f¸r Kinderpflege und f¸r Sozialpflege M¸hldorf
Die Berufsfachschulen sind der Staatlichen Berufsschule II M¸hldorf angegliedert. An der Berufsschule werden kaufm”nnische Klassen gef¸hrt. Die Berufsfachschulen besuchen im Schuljahr 2000/2001 insgesamt 338 Vollzeitsch¸ler, die Berufsschule 18 Vollzeitsch¸ler und 1.134 Teilzeitsch¸ler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

F¸r die Besetzung der Stellen an den Berufsschulen kommen Beamte und Beamtinnen mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen in den einschl”gigen Fachrichtungen und mit entsprechender Qualifikation in Betracht. F¸r die Besetzung der Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen zus”tzlich Beamte und Beamtinnen mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Realschulen mit Erg”nzungspr¸fung f¸r die Fachoberschulen oder mit der Bef”higung f¸r das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Erg”nzend wird darauf hingewiesen, dass das Amt des Oberstudiendirektors (Besoldungsgruppe A 16) gem”þ Art. 32 b BayBG zun”chst im Beamtenverh”ltnis auf Probe zu vergeben ist. Die Probezeit betr”gt zwei Jahre. Zeiten vor der Verleihung dieses statusrechtlichen Amtes, in denen der Lehrkraft die Funktion des Schulleiters bereits ¸bertragen worden ist, werden auf die Probezeit angerechnet.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stellen der Schulleiterstellvertreter (St”ndiger Vertreter, Weiterer St”ndiger Vertreter) k–nnen auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdr¸cklich begr¸þt.

Es wird erwartet, dass die k¸nftigen Funktionsinhaber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind sp”testens drei Wochen nach der Ver–ffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der f¸r den Bewerber zust”ndigen Regierung einzureichen. Lehrkr”fte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen ¸ber den Schulleiter unmittelbar an die f¸r die ausgeschriebene Stelle zust”ndige Regierung beziehungsweise bei Bewerbungen f¸r die Funktionsstellen an Fachoberschulen und Berufsoberschulen unmittelbar beim Staatsministerium ein.

Bewerber und Bewerberinnen aus Fachoberschulen und Berufsoberschulen leiten bei der Bewerbung f¸r die Funktionsstellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschule zus”tzlich eine Zweitschrift ihrer Bewerbung an den zust”ndigen Ministerialbeauftragten.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

  1. vom Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbungsunterlagen,

  2. gegebenenfalls von der zust”ndigen Regierung binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss bei der Ðbersendung der Personalakten an das Staatsministerium bzw. an die Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

  3. von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist, bei der Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim Staatsministerium,

  4. gegebenenfalls vom zust”ndigen Ministerialbeauftragten binnen 10 Tagen nach Bewerbungsschluss.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei ¸ber–rtlichen schulischen Aufgaben ist ausdr¸cklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkr”ften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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EU- Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2: Aus- und Fortbildung des SchulpersonalsAntragsrunde 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 13. Dezember 2000 Nr. II/6-S4206-6/103 038

SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europ”ischen Union zur F–rderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Ä f¸r den Zeitraum vom 1 Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. W”hrend f¸r den Antragstermin im Fr¸hjahr 2000 f¸r den Schulbereich im Wesentlichen die Regelungen aus SOKRATES I galten, sind f¸r 2001 neue Bestimmungen und Bezeichnungen maþgeblich.
Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualit”t des Unterrichts in allen F”chern verbessern zu helfen, ihm eine europ”ische Dimension zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu f–rdern. Dies geschieht durch die F–rderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch Angebote f¸r die Erstausbildung und Fortbildung von Lehrkr”ften.
F¸r die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals gelten f¸r den Antragstermin 2001 folgende Hinweise:
F¸r das Jahr 2001 gibt es nur eine Antragsrunde!
Die Terminsetzung ist f¸r einige Teilprogramme auþerordentlich knapp. Falls die Termine der Antragsrunde 2001 nicht gewahrt werden k–nnen, so ist es sinnvoll, die Zeit bis zur Ausschreibung f¸r 2002 zur Information und ggf. Partnersuche f¸r Projekte zu nutzen. F¸r die Antragsrunde im Jahr 2002 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen gelten wie f¸r das Jahr 2001.
Der Leitfaden f¸r Antragsteller - SOKRATES II legt die F–rderkriterien und grunds”tzliche Priorit”ten dar, die bei der Beurteilung der Antr”ge auf finanzielle Unterst¸tzung zur Anwendung kommen. Erg”nzt wird der Leitfaden durch j”hrliche Ausschreibungen der EU-Kommission, in denen spezifische Priorit”ten gesetzt werden.

Interessenten reichen ihre Antr”ge bei folgender Adresse ein:
Herr Dieter Huber
, ISB
Arabellastraþe 1
81925 M¸nchen
Tel.: 089 / 9214-3479
Fax: 089 / 9214-3572
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de

Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der Antr”ge.
An der Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals k–nnen unter anderem folgende Organisationen und Einrichtungen teilnehmen:

  • Schulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen f¸r Lehrer und schulp”dagogisches Personal

  • Ausbildungszentren f¸r den Bereich der Schulverwaltung/-beratung, Bildungsbeh–rden

  • Im Bildungsbereich t”tige staatliche, private und sonstige gemeinn¸tzige Organisationen, Vereine, Unternehmen, Beh–rden und Netzwerke

Die Aktion COMENIUS 2 - Aus- und Fortbildung des Schulpersonals gliedert sich in folgende Teilaktionen:

COMENIUS 2.1 - Europ”ische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und Fortbildung (ehemals COMENIUS Aktion 2 und Aktion 3.1 sowie LINGUA A)
Im Gegensatz zu den o.g. Vorg”ngerprogrammen sind nun auch Schulen antragsberechtigt, womit sich insbesondere f¸r Seminarschulen Beteiligungsm–glichkeiten ergeben.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei teilnehmenden Staaten - davon mindestens eine Einrichtung aus dem Bereich der Lehreraus- oder Fortbildung - arbeiten an einem Projekt. Eine der beteiligten Einrichtungen ¸bernimmt die Rolle des Koordinators. Die gef–rderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen f¸hren, z.B. Kurse, Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien, die dem Aus- und Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem Personal Rechnung tragen und dabei die unterschiedlichen Realit”ten in den einzelnen teilnehmenden Staaten ber¸cksichtigen.
Zusch¸sse: F¸r vorbereitende Besuche: Fahrtkosten zu 100% und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten
F¸r Projekte: variabler Zuschuss f¸r maximal drei Jahre in Folge
Interessenten reichen ihren Antrag bis zum 1. M”rz 2001 direkt bei der EU-Kommission in Br¸ssel ein und senden eine Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.) Eingangstermin am ISB ist der 1. Februar 2001, dort findet eine Vorbegutachtung der Antr”ge statt.
Antr”ge f¸r Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden auf dem Dienstweg eingereicht und m¸ssen drei Monate vor dem geplanten Besuchstermin am ISB vorliegen.

COMENIUS 2.2 - Individuelle Mobilit”tsmaþnahmen
Unter der Aktion COMENIUS 2.2 k–nnen Einzelpersonen, die als Lehrer oder sonstige schulische Fachkr”fte t”tig (bzw. noch in Ausbildung) sind, bezuschusst werden, um an Mobilit”tsmaþnahmen im Rahmen ihrer Ausbildung und Fortbildung teilzunehmen.

COMENIUS 2.2.b) - Assistenzzeiten f¸r angehende Fremdsprachenlehrer als COMENIUS-Sprachassistenten (ehemals LINGUA C)

  1. Schulen aller Schulformen und -stufen k–nnen einen COMENIUS-Sprachassistenten beantragen, der drei bis acht Monate an der Gastschule verbringt. COMENIUS -Sprachassistenzprojekte sind eng mit der Aktion COMENIUS 1 verkn¸pft (vgl. KWMBeibl Nr. 18*/2000, Bekanntmachung vom 12. Oktober 2000 Nr. II/6 - S4206 - 6/103032). Der Einsatz des Assistenten muss im "COMENIUS-Plan" der Schule ber¸cksichtigt sein. Im Zeichen des Europ”ischen Jahres der Sprachen werden die Schulen besonders ermutigt, im Schuljahr 2001/2002 einen COMENIUS-Sprachassistenten aufzunehmen.

  2. Zuk¸nftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten werden, andere F”cher in einer Fremdsprache unterrichten oder als Grundschullehrer voraussichtlich Fremdsprachenunterricht erteilen werden, k–nnen einen Antrag auf eine COMENIUS-Sprachassistenz stellen.

Antr”ge von Schulen auf Zuweisung eines COMENIUS-Sprachassistenten m¸ssen ebenso wie Antr”ge von angehenden Fremdsprachenlehrern auf dem Dienstweg bis zum 1. Februar 2001 am ISB (s.o.) eingereicht werden.

COMENIUS 2.2.c) - Fortbildungsmaþnahmen f¸r Lehrer und p”dagogische Fachkr”fte (ehemals COMENIUS 3.2 und LINGUA B):

Interessenten informieren sich im COMENIUS - Katalog (Internet: www.kmk.org) ¸ber das Kursangebot.An allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildungskursen kann folgender Personenkreis teilnehmen:

  • Lehrkr”fte aller Schulformen und F”cher

  • Personen aus dem Bereich der Schulleitung, der Schulverwaltung, der Schulaufsicht

  • P”dagogische Fachkr”fte

An Fortbildungskursen f¸r Sprachlehrer kann folgender Personenkreis teilnehmen:

  • Qualifizierte und aktiv t”tige Lehrer, die eine Amtssprache der EU als Fremdsprache unterrichten

  • Ausbilder von Fremdsprachenlehrern

  • Lehrer, die zu Fremdsprachenlehrern umgeschult werden

  • Grundschullehrer, die bereits jetzt bzw. in Zukunft Fremdsprachen unterrichten

  • Lehrer, die bilingualen Unterricht erteilen

  • Sprachlehrer, die nach einer l”ngeren Pause wieder ins Berufsleben einsteigen

  • F¸r Sprachunterricht zust”ndige Schulaufsichtsbeamte oder Schulberater

Vorrang wird Personen einger”umt, die abgesehen von der Erf¸llung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer Fortbildungsmaþnahme auch nachweisen k–nnen, dass diese Fortbildung das Potential hat, sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterst¸tzen und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele ihrer Einrichtungen zu leisten sowie in Zukunft die Entwicklung neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von COMENIUS 1 zu f–rdern.
Zusch¸sse: Kosten f¸r Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden - abh”ngig vom jeweiligen Zielstaat - in einer H–he von bis zu 1.500 Ä bezuschusst.
Antr”ge zur Teilnahme an Fortbildungskursen m¸ssen auf dem Dienstweg eingereicht werden und bis zum 1. Februar 2001 am ISB (s.o.) vorliegen. Kursteilnehmern kann Dienstbefreiung gem”þ ß 16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit ß 12 Abs. 5 LDO gew”hrt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausf”llt. Die Teilnehmer stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
N”here Informationen (auch zu den antragsberechtigten Einrichtungen) sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verf¸gbar:

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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F–rderwettbewerb der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung "Gemeinsam Handeln - Voneinander Lernen - Zusammenwachsen"
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 13. Dezember 2000 Nr. VI/9-S 4306/3-6/129975

Der F–rderwettbewerb "Gemeinsam Handeln - Voneinander Lernen - Zusammenwachsen" wurde 1992 von der Robert Bosch Stiftung ins Leben gerufen und wird seit 1997 von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit einem Stiftungskonsortium weitergef¸hrt.
Der F–rderwettbewerb wird f¸r das Schuljahr 2001/2002 erneut ausgeschrieben. In der Regel auf ein Schuljahr angelegt, sollen sich Sch¸ler der beteiligten Schulen gegenseitig besuchen, w”hrend der Aufenthalte Projekte zu einem vorgegebenen Themengebiet bearbeiten und auf vielf”ltige Weise die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeit dokumentieren. Die Projektarbeit steht im Mittelpunkt, daneben aber soll Zeit bleiben f¸r Pers–nliches und f¸r Besuche bei Gastfamilien.
M–gliche Arbeitsfelder sind "Leben in der Demokratie", "Fremde, Nachbarn, Freunde", "Umwelt und Gesundheit", "Kunst und Kultur", "Schule und Wirtschaft" und "Gegenwart und Geschichte".
Gef–rdert werden vom Veranstalter Reisekosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmaterialien und sonstige projektbedingte Kosten.
Teilnahmeberechtigt sind Klassen, Gruppen und Arbeitsgemeinschaften aller Schularten ab Jahrgangsstufe 5.

Anmeldung:
Die Partnerschulen suchen sich ein Thema aus, das sie gemeinsam bearbeiten wollen, und wenden sich dann im Hinblick auf die Bewerbungsunterlagen an eine der folgenden Arbeitsstellen:

  • Arbeitsstelle Jena
    Staatliches Schulamt
    Philosophenweg 24
    07743 Jena
    Tel.: 0 36 41-49 24 56
    Fax: 0 36 41-49 24 58
    E-Mail: dkjs.as.jena@t-online.de

  • S”chsische Arbeitsstelle f¸r Schule und Jugendarbeit
    Hohenthalplatz 2a
    01067 Dresden
    Tel: 03 51-4 90 68 67
    Fax: 03 51-4 90 68 74
    E-Mail: Schule.und.Jugendhilfe@t-online.de

  • Arbeitsstelle f¸r Schule und Jugendarbeit Mecklenburg-Vorpommern
    Lange Straþe 17
    17192 Waren (M¸ritz)
    Tel.: 0 39 91-66 70 41
    Fax: 0 39 91-66 70 43
    E-Mail: asj-mv@t-online.de

  • Regionale Arbeitsstelle f¸r Ausl”nderfragen, Jugendarbeit und Schule e.V. (RAA) Berlin
    Chausseestraþe 29
    10115 Berlin
    Tel.: 0 30-2 82 30 79
    Fax: 0 30-2 38 43 03
    E-Mail: raa-berlin@t-online.de

Einsendeschluss bei einer dieser Arbeitsstellen ist der 1. M”rz 2001.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen 2002 nach der Lehramtspr¸fungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 15. Dezember 2000 Nr. VII/2-S 9153-7/130 284

I.

Die Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2000 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 31. Juli 1998 (GVBl S. 562), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen 2002 nach der Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r ein Lehramt an –ffentlichen Schulen (LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 496), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl S. 303), teil.

Die Pr¸fungszeitr”ume und -orte f¸r die einzelnen Pr¸fungsteile werden wie folgt festgelegt:

  • Die 1. und 2. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 05. M”rz 2001 bis 13. Juli 2001 an den Seminarschulen,

  • die 3. Pr¸fungslehrprobe in der Zeit vom 14. Januar 2002 bis 17. Mai 2002 an den Einsatzschulen,

  • die Klausur am 8. April 2002 (Pr¸fungsorte: M¸nchen, Landshut, Regensburg, Bayreuth, Ansbach, W¸rzburg, Augsburg),

  • die m¸ndlichen Pr¸fungen in der Zeit vom 29. April 2002 bis 31. Mai 2002 an den Seminarschulen.

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

II.

Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2000 begonnen und eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatspr¸fung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach ß 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (m¸ndliche Pr¸fung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendare haben dem Pr¸fungsamt f¸r das Lehramt an beruflichen Schulen bei der f¸r den 1. Ausbildungsabschnitt zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Pr¸fungszeugnis) unaufgefordert und unverz¸glich mitzuteilen.

III.

An der Zweiten Staatspr¸fung 2002 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatspr¸fung 2001 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Pr¸fung (ß 10 Abs. 1 LPO II) f¸r ein weiteres Jahr wieder in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Pr¸fungslehrproben in der Zeit vom 17. Januar 2002 bis 20. Mai 2002 ab. F¸r die ¸brigen Pr¸fungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungspr¸fung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Pr¸fungsteilnehmer das Thema hierf¸r bis 5. Oktober 2001 beim zust”ndigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

IV.

Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt und bestanden haben und die Pr¸fung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (ß 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung f¸r die Zulassung ist, dass Bewerber, die die Zweite Staatspr¸fung 2001 bestanden haben,

  1. sich bis sp”testens 21. September 2001 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. November 2001 (bei Anrechnung der anl”sslich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatspr¸fung schriftlich anmelden,der

  2.  Meldung die in ß 16 Abs. 3 LPO II geforderten Unterlagen beilegen und

  3. mit der Meldung eine Erkl”rung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema f¸r eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Pr¸fungsteilnehmer bis sp”testens 5. Oktober 2001 einzuholen.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus zu richten.

Kandidaten, die die Pr¸fung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatspr¸fung zu den unter I. genannten Terminen (Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) und in der Zeit vom 14. Januar bis 17. Mai 2002 (Pr¸fungslehrproben) ab.

In begr¸ndeten F”llen (z.B. nach ß 12 LPO II) kann das Pr¸fungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden. Schwerbehinderte, die f¸r die schriftliche Pr¸fung (Klausur) Pr¸fungsverg¸nstigungen in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, den Antrag gem”þ Abschnitt III der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 08. August 1990 (KWMBl I S. 341) rechtzeitig an das Pr¸fungsamt bei der zust”ndigen Regierung zu richten.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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17. Spieltage f¸r das Schultheater an den Realschulen in Bayern 2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 18. Dezember 2000 Nr. V/2-S6402/33-5/131 175

Die F–rdergemeinschaft f¸r das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V. f¸hrt 2001 die 17. Theatertage f¸r das Schultheater an den Realschulen in Bayern durch.
Die Schultheatertage finden vom 22. bis 25. Mai 2001 in Marktoberdorf statt. Sie werden am Dienstag, 22. Mai 2001 um 16.00 Uhr er–ffnet und enden am Freitag, 25. Mai 2001 gegen 13.00 Uhr.
Gastgebende Schule ist die Staatliche Realschule Marktoberdorf, M¸hlsteig 19, 87616 Marktoberdorf, Tel.: (0 83 42) 29 65, Fax: (0 83 42) 9 52 96, Internet-Adresse: http://www.allgaeu.org/rsmod/, E-mail-Adresse: verw@rsmod.allgaeu.org
Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, einen Einblick in die Schultheaterarbeit an den bayerischen Realschulen zu vermitteln, die teilnehmenden Spielgruppen zu motivieren und den Spielleitern Gelegenheit zu Fortbildung und Erfahrungsaustausch zu geben. Insgesamt soll damit das Schultheater an der Bayerischen Realschule in verst”rktem Umfang angeregt werden.
F¸r die Teilnahme bewerben k–nnen sich Spielgruppen von Realschulen mit einer Produktion des laufenden Schuljahres aus allen Bereichen des darstellenden Spiels (z.B. St¸cke nach literarischen Vorlagen oder Eigenproduktionen, Puppen-, Schatten-, Maskenspiele sowie Tanz- und Musiktheater oder Kabarett). Erw¸nscht sind St¸cke mit einer Dauer von 10 Minuten bis l”ngstens 55 Minuten. Umfangreichere St¸cke k–nnen in gek¸rzter Form oder in Ausschnitten geboten werden. Bewerbungen sollen m–glichst bald an die F–rdergemeinschaft f¸r das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V., Therese-Giehse-Realschule, Staatliche Realschule Unterschleiþ-heim, z.Hd. Franziska Gottlieb, M¸nchner Ring 8, 85716 Unterschleiþheim, Tel.: (0 89) 31 78 41 60, Fax: (0 89) 31 78 41 70, E-mail-Adresse: Therese-Giehse-Realschule@t-online.de gerichtet werden.
Anmeldeschluss ist Montag, der 5. Februar 2001. 
Teilnehmende Sch¸lerinnen, Sch¸ler und Lehrkr”fte bezahlen f¸r die Verpflegung vom Dienstagabend bis Freitagmittag DM 45,--. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Gruppe, f¸r den gesamten Zeitraum an den Spieltagen teilzunehmen, falls sie von der Jury ausgew”hlt wird.
Die Bewerbung muss neben der genauen Adresse der Schule und des Spielleiters vor allem An-gaben ¸ber das St¸ck und die Arbeitsweise der Gruppe enthalten (Titel des St¸ckes, Gr–þe und Art der Gruppe, selbstverfasstes oder ¸bernommenes St¸ck, kurze Inhaltsangabe, evtl. Schwierigkeiten, Kurztext zum St¸ck/zur Gruppe und 1 Foto f¸r das Programmheft). Sehr hilfreich f¸r die Arbeit der Jury w”re die Ðbersendung eines Videobandes, in dem St¸ck und Arbeitsweise kurz erl”utert wer-den. Ferner ist ein Termin zu benennen, an dem die Gruppe von einem Jurymitglied bei der Arbeit besucht werden kann.
Ðber die Auswahl der Spielgruppen - h–chstens 8 - entscheidet der Vorstand der F–rdergemeinschaft in Zusammenarbeit mit erfahrenen Lehrern.
Die Spielgruppenleiter und andere geeignete, bzw. interessierte Lehrer sowie die Sch¸ler der ausgew”hlten Gruppen k–nnen vom 22. bis 25. Mai 2001 zur Teilnahme beurlaubt werden. Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gem”þ ASR 5.5.3 teilgenommen haben, k–nnen sich bei der ausrichtenden Schule anmelden. Wegen der geringen Anzahl der zur Verf¸gung stehenden Pl”tze werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs ber¸cksichtigt. Garantien f¸r eine Unterbringung in der Schule werden nicht ¸bernommen.
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll f¸r die einzelnen Spielgruppen durch den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gem”þ ß 28 Abs. 2 in Verbindung mit ß 107 Abs. 1 RSO erkl”rt werden. Die Teilnahme minderj”hriger Sch¸ler, soweit sie einer Schule auþerhalb des Veranstaltungsortes angeh–ren, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Unterbringung, Verpflegung und Finanzierung regelt die F–rdergemeinschaft in eigener Verantwortung. Das Staatsministerium stellt den teilnehmenden Spielgruppen im Rahmen der verf¸gbaren Haushaltsmittel einen Zuschuss f¸r die mit der Teilnahme verbundenen Kosten in Aussicht.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Ausschreibung von Schulratsstellen 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. Dezember 2000 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/126 329

Die Stelle eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt M¸nchen wird zur Bewerbung f¸r Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen f¸r die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach ß 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 ñ GVBl S. 385 ñ (mindestens f¸nfj”hrige Bew”hrung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder h–her) erf¸llen.
Die Bewerberin/der Bewerber sollte den Schwerpunkt seiner bisherigen beruflichen Arbeit in der Hauptschule haben.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener N”he nimmt.
Das Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus strebt eine Erh–hung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt ber¸cksichtigt.
Der Termin f¸r die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern ver–ffentlicht.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Hospitation bayerischer Lehrkr”fte an Schulen in England und Wales im Herbst 2001 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. Dezember 2000 Nr. II/6-P4045/E-6/127 899

Im Herbst 2001 k–nnen wieder einige bayerische Lehrkr”fte an Schulen in England und Wales hospitieren. 
Als Termin wurde der 5. bis 24. November 2001 festgelegt.
Hospitationen in Schottland sind aus organisatorischen und personellen Gr¸nden des Central Bureau in Edinburgh nicht mehr m–glich.
Durch den dreiw–chigen Aufenthalt an einer britischen Schule soll bayerischen Lehrkr”ften die M–glichkeit geboten werden, das Schulwesen des anderen Landes kennen zu lernen. Durch den direkten pers–nlichen Kontakt sollen Sch¸lerbriefwechsel, Lehreraustausch und Schulpartnerschaften angeregt werden.

F¸r den Hospitationsaufenthalt gelten folgende Bedingungen:

  1. Voraussetzung f¸r die Teilnahme ist eine mindestens dreij”hrige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen sowie die Lehrbef”higung f¸r das Fach Englisch. Es kommen Lehrkr”fte an Gymnasien, Realschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Berufsschulen in Frage.
    Falls mehr Bewerbungen vorliegen als Pl”tze zur Verf¸gung stehen, werden vorrangig Lehrkr”fte mit Multiplikatorenfunktion ausgew”hlt.
    Familienangeh–rige k–nnen in das Programm nicht einbezogen werden und sollten die Programmteilnehmer nicht begleiten.

  2. Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die Teilnehmer. Im Allgemeinen wird die bayerische Lehrkraft f¸r die Dauer der Hospitation als "paying guest" in einer Familie oder Pension untergebracht und verpflegt. Die Kosten daf¸r liegen z.Zt. bei ca. £ 80 pro Woche.
    Im Idealfall ergibt sich die M–glichkeit des Austausches, wobei sich ein bayerischer Lehrer und ein britischer Lehrer gegenseitig w”hrend der Hospitation aufnehmen, die zu verschiedenen Terminen stattfindet.

  3. Unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtsvertretung von der betreffenden Schule selbst getragen werden kann, wird den Lehrkr”ften an staatlichen Schulen Sonderurlaub unter Fortgew”hrung der Leistungen des Dienstherrn in Aussicht gestellt. Staatlichen Lehrkr”ften kann auf Antrag vom Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus - soweit entsprechende Mittel zur Verf¸gung stehen - ein Reisekostenzuschuss gew”hrt werden.

  4. W¸nsche hinsichtlich der Region k–nnen zwar ge”uþert werden, doch ist nicht zu gew”hrleisten, dass sich in diesem Bereich auch eine Hospitationsschule befindet. Es wird jeweils nur eine deutsche Lehrkraft an eine englische/walisische Schule vermittelt.

  5. Der P”dagogische Austauschdienst erbittet von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Erfahrungsbericht ¸ber den Hospitationsaufenthalt. Der P”dagogische Austauschdienst beh”lt sich vor, einzelne Berichte zu vervielf”ltigen und zuk¸nftigen Programmteilnehmern zur Vorbereitung zur Verf¸gung zu stellen.

Interessensbekundungen an dem Hospitationsprogramm im Herbst 2001 sind auf dem Dienstweg bis sp”testens 15. Februar 2001 beim Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (z.Hd. Herrn MR Dr. Schmidt, Ref. II/6) einzureichen. Den vom Staatsministerium ausgew”hlten Bewerbern werden die Bewerbungsformulare ¸ber ihre Schule zugeleitet.
Die Entscheidung wird dann vom P”dagogischen Austauschdienst in Bonn im Benehmen mit den britischen Beh–rden getroffen.
Ist die Bewerbung erfolgreich, so ist umgehend ein Antrag auf Beurlaubung und Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn und gegebenenfalls ein Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Zweite Staatspr¸fung 2002 f¸r das Lehramt an Sonderschulen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 19. Dezember 2000 Nr. IV/8-S8154-4/132 011

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus veranstaltet die Zweite Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Sonderschulen 2002 f¸r diejenigen Studienreferendare, die im September 2000 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Pr¸fung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an –ffentlichen Schulen (Lehramtspr¸fungsordnung II ñ LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 496, BayRS 2038-3-4-8-11-K), zuletzt ge”ndert durch Verordnung vom 18. Juli 1997 (GVBl S. 303), durchgef¸hrt.
Hierzu wird bekannt gegeben:

  1. Die im Einzelnen zu erbringenden Pr¸fungsleistungen nach der Lehramtspr¸fungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Pr¸fungsteilnehmer (Pr¸fungslehrproben) und in M¸nchen, Landshut, Regensburg, Bayreuth, N¸rnberg, W¸rzburg und Ursberg (jeweils Klausur und m¸ndliche Pr¸fung) abgenommen.

  2. Zur Pr¸fung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach ß 16 LPO II erf¸llt.

  3. Die Einzelpr¸fungen werden wie folgt abgelegt:

  • die Pr¸fungslehrproben in der Zeit vom 13. Februar 2002 bis 7. Juni 2002

  • die Klausur am 26. M”rz 2002 (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

  • die m¸ndlichen Pr¸fungen in der Zeit vom 3. Juni bis 7. Juni 2002.

In begr¸ndeten F”llen, wie z.B. nach ß 12 LPO II, kann das Pr¸fungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Pr¸fungsteile auch auþerhalb der genannten Pr¸fungszeitr”ume abgelegt werden.

  1. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in ß 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

  2. Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2000 begonnen haben und eine Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder w”hrend des Vorbereitungsdienstes bis sp”testens 15. Januar 2002 ablegen, haben, soweit sie die Lehrbef”higung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatspr¸fung auch im Erweiterungsfach abzulegen (ß 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatspr¸fung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatspr¸fung f¸r das Lehramt an Sonderschulen zu den unter Nummer 3 Spiegelstriche 1 (Pr¸fungslehrproben) und 3 (m¸ndliche Pr¸fungen) genannten Terminen abzulegen (ß 28 Abs. 2 LPO II).
    Die Studienreferendare haben dem –rtlichen Pr¸fungsleiter an der jeweils zust”ndigen Regierung eine etwaige Erste Staatspr¸fung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Pr¸fung) unaufgefordert unverz¸glich mitzuteilen.

  3. Zur Zweiten Staatspr¸fung 2002 k–nnen auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Pr¸fung erstmals 2001 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach ß 11 LPO II wiederholen wollen.

6.1 Die Meldung nach ß 16 Abs. 3 LPO II zur Wiederholung der Pr¸fung hat sp”testens zu erfolgen

  • falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2001

  • falls die bei der Erstablegung der Pr¸fung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von 4 Wochen nach Aush”ndigung des Pr¸fungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungspr¸fung ist an das Pr¸fungsamt bei der jeweils zust”ndigen Regierung zu richten.

6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatspr¸fung (Wiederholungspr¸fung) zu den unter Nummer 3 und Nummer 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

  1. Gesuche von Schwerbehinderten (ß 1 SchwbG) und Gleichgestellten (ß 2 Abs. 2 SchwbG) um Gew”hrung von Nachteilsausgleich entsprechend ß 38 der Allgemeinen Pr¸fungsordnung sind mit den einschl”gigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Pr¸fung einzureichen.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der Fachhochschulreife 2001 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 20. Dezember 2000 Nr. VII/7-S9510/2-7/133 117

  1. Die Pr¸fung wird gem”þ der Pr¸fungsordnung f¸r die Erg”nzungspr¸fung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) vom 22. Januar 1993 (GVBl S. 153, KWMBl I S. 165) durchgef¸hrt.

  2. Im Jahr 2001 kann die Erg”nzungspr¸fung abgelegt werden an

  1. den –ffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien,

  2. den staatlichen Technikerschulen f¸r Agrarwirtschaft,

  3. folgenden –ffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen:

  • St”dtische Fachschule f¸r Technik in Ingolstadt,

  • St”dtische Fachschule f¸r Elektro-, Maschinenbau- und Metallbautechnik in M¸nchen,

  • Private Fachschule f¸r Techniker der GBS in M¸nchen,

  • Staatliche Fachschule (Technikerschule) f¸r Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik in Hof,

  • Fachschule f¸r Techniker (Maschinenbautechnik) des Bezirkes Mittelfranken in Ansbach,

  • St”dtische Fachschule f¸r Techniker (Maschinenbau- und Elektrotechnik) in Erlangen,

  • St”dtische Rudolf-Diesel-Fachschule f¸r Techniker (Maschinenbau-, Elektro- und Bautechnik) in N¸rnberg,

  • Private Fachschule f¸r Heilerziehungspflege des Evang.-Luth. Diakoniewerkes Neuendettelsau in Neuendettelsau,

  • St”dtische Fachschule f¸r Techniker - Franz-Oberth¸r-Schule - in W¸rzburg,

  • Staatliche Fachschule (Technikerschule) f¸r Bau-, Elektro- und Maschinenbautechnik in N–rdlingen,

  • Fachschule f¸r Datenverarbeitung des Landkreises Tirschenreuth in Wiesau,

  • Fachschule f¸r Datenverarbeitung des Landkreises Deggendorf in Plattling.

An den staatlich anerkannten Fachschulen k–nnen nur Sch¸ler gem”þ ß 6 Abs. 1 Nr. 2 ErgPOFHR die Pr¸fung ablegen.

  1. a.   Die schriftlichen Pr¸fungen in den F”chern Englisch, Deutsch, Mathematik und Betriebswirtschaft finden nach folgendem Zeitplan statt:

  • Montag, 28. Mai 2001 Deutsch (9.00 bis 13.00 Uhr)

  • Dienstag, 29. Mai 2001 Betriebswirtschaft (9.00 bis 12.00 Uhr)

  • Donnerstag, 31. Mai 2001 Mathematik (9.00 bis 12.00 Uhr)

  • Freitag, 1. Juni 2001 Englisch (9.00 bis 11.45 Uhr)

  1. Die Pr¸fungsaufgaben in den F”chern Englisch, Deutsch, Betriebswirtschaft und Mathematik stellt das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus.

Bei der Pr¸fung in Mathematik d¸rfen als Hilfsmittel eine zugelassene Formelsammlung und ein zugelassener Taschenrechner verwendet werden.

  1. Die Termine f¸r die m¸ndliche Pr¸fung werden vom Vorsitzenden des Pr¸fungsausschusses bestimmt. 
    Die Meldung zur Pr¸fung ist bis sp”testens 1. M”rz 2001 an den Leiter der Schule, an der die Pr¸fung abgenommen werden soll, zu richten. Ðber die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Pr¸fungsausschusses; eine ablehnende Entscheidung wird schriftlich begr¸ndet.

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor

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Globalausschreibung der Kursangebote des P”dagogischen Austauschdienstes 2001:

    1. Groþbritannien

    2. Romanisten in Italien und in Spanien

    3. Slawisten in der Russischen F–deration

    4. Lehrerfortbildungskurse in Donaueschingen (erstes Halbjahr 2001)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 2. Januar 2001 Nr. III/7-P4159/1-6/134 919

Das Bayerische Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus erkennt die nachfolgend aufgef¸hrten Kurse als die staatliche Lehrerfortbildung erg”nzende Maþnahmen f¸r die im Programm jeweils genannten Zielgruppen an. Es besteht Einverst”ndnis, dass interessierte Lehrkr”fte von ihren Dienstvorgesetzten eine Freistellung vom Unterricht erhalten k–nnen, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Zusch¸sse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung k–nnen nicht gew”hrt werden.
Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (in z.T. gek¸rzter Form) wiedergegeben:

1. International Study Programmes (ISP) bietet 2001 folgende Kurse f¸r Anglisten und Lehrkr”ften anderer Fachrichtungen mit angemessenen Sprachkenntnissen an:
1.1 Fortbildungskurse f¸r Grundschullehrkr”fte (fr¸h beginnender Englischunterricht):

  • Kurs 1/Maidstone Sonntag, 30. September bis Samstag, 13. Oktober 2001

  • Kurs 2/Exeter Sonntag, 7. Oktober bis Samstag, 20. Oktober 2001

  • Kurs 3/Shrewsbury Sonntag, 21. Oktober bis Samstag, 3. November 2001

Diese speziell auf Grundschullehrkr”fte ausgerichteten Kurse umfassen unter anderem sprachpraktischen Unterricht, ein Seminar "Teaching English as a Foreign Language at Primary Level", Hospitationen an Primarschulen, Demonstrationen britischer Kinderlieder und -spiele.
Kurskosten: £ 589

1.2 Fortbildungkurse f¸r Lehrkr”fte, die Englisch in der Sekundarstufe unterrichten:

  • Kurs 1/Worcester Sonntag, 30. September bis Freitag, 12. Oktober 2001

  • Kurs 2/ Maidstone Sonntag, 14. Oktober bis Freitag, 26. Oktober 2001

  • Kurs 3/Southampton Sonntag, 21. Oktober bis Freitag, 2. November 2001

Die Kurse beinhalten unter anderem Informationen ¸ber das englische Bildungswesen, Hospitationen an Schulen, ein Seminar "Teaching English as a Foreign Language", landeskundliche Vortr”ge und Exkursionen.
Kurskosten: £ 566

1.3 Kurs f¸r Lehrkr”fte an Schulen mit bilingualem Zweig:

  • Kurs/Colchester Sonntag, 21. Oktober bis Freitag, 2. November 2001

Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Lehrkr”fte, die im Rahmen von bilingualem Unterricht die F”cher Geographie, Geschichte oder Sozialkunde/Politik in englischer Sprache unterrichten (f¸r Interessenten mit anderen F”chern sind individuelle Regelungen m–glich). Der Kurs beinhaltet unter anderem allgemeinen und sachbezogenen Sprachunterricht, Hospitationen an Schulen, Informationen ¸ber Methodik, Lehrmaterialien etc. in den o.a. Sachf”chern sowie fachbezogene Vortr”ge und Exkursionen.
Kurskosten: £ 628

1.4 Literaturkurs w”hrend des Literaturfestivals in Cheltenham:

  • Kurs/Cheltenham Montag, 8. bis Sonntag, 21. Oktober 2001

Die Teilnahme an diesem Kurs bietet unter anderem die M–glichkeit, an Veranstaltungen dieses besonderen nationalen Festivals teilzunehmen.
Kurskosten: £ 625

F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:

  • Es handelt sich um Selbstzahlerkurse. Die jeweils angegebenen Preise umfassen Kursprogramm, Unterkunft bei Gastfamilien und Verpflegung (zuz¸glich eventueller Bankgeb¸hren). Auf Wunsch ist gegen Zahlung eines Aufpreises auch die Unterbringung im Hotel m–glich. Reisekosten sowie Fahrtkosten vor Ort gehen zu Lasten der Teilnehmer, bei denen auch die Verantwortung f¸r die Organisation der Hin-/R¸ckreise liegt.

  • Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen

  • Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 11. Mai 2001 in vierfacher Ausfertigung (Kopien) auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (siehe obige Adresse) eingegangen sein.

2. Fortbildungskurse f¸r Romanisten in Italien und in Spanien

Der P”dagogische Austauschdienst bittet um Verst”ndnis, dass es sich bei den Kursangeboten in Italien und Spanien jeweils nur um vorsorgliche Ausschreibungen handelt, da pr”zise Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden k–nnen.

2.1 Italien:

  • zwei Fortbildungskurse f¸r deutsche Italienischlehrkr”fte in Perugia bzw. ggf. Siena (Landeskunde und Linguistik/Didaktik) - voraussichtlich Juli/August 2001

  • Teilstipendium: Kurs- und Aufenthaltskosten werden gezahlt, Reisekosten aus eigenen Mitteln

2.2. Spanien:

  • zwei Fortbildungskurse f¸r deutsche Spanischlehrkr”fte in Salamanca (Teilstipendium) - voraussichtlich Juli/August 2001

  • eventuell auch in Alcal· de Henares, Barcelona, Jaca, Santander und Valladolid (Teil- und Vollstipendium) - voraussichtlich Juli/August 2001

F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:

  • Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen

  • Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 2. M”rz 2001 in vierfacher Ausfertigung (Kopien) auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (siehe obige Adresse) eingegangen sein.

3. Fortbildungskurse f¸r Slawisten in der Russischen F–deration:

  • Zwei-Wochen-Sprachkurs f¸r deutsche Russischlehrkr”fte an der Herzen-Universit”t Sankt Petersburg (Teilstipendium: Kurs- und Unterbringung werden bezahlt, Verpflegung und Reisekosten aus eigenen Mitteln) - voraussichtlich September 2001

  • Vier-Wochen-Sommerseminar f¸r deutsche Russischlehrkr”fte am Puschkin-Institut Moskau (Teilstipendium: Kurs- und Unterbringung werden bezahlt, Verpflegung und Reisekosten aus eigenen Mitteln) - voraussichtlich Juli/August 2001

F¸r die Teilnahme gelten folgende Bedingungen:

  • Reisepassnummer und G¸ltigkeitsdauer des Reisepasses sind auf dem Bewerbungsbogen gut leserlich anzugeben. Dar¸ber hinaus k–nnen Bewerber nur dann ber¸cksichtigt werden, wenn sie ihren Reisepass bis zum 1. Juni 2001 (Kurs in Moskau) bzw. bis zum 1. August 2001 (Kurs in St. Petersburg) dem P”dagogischen Austauschdienst zur Verf¸gung gestellt werden. Bei nicht fristgerechter Ðbermittlung des Reisepasses ist ggf. trotz vorheriger Zusage eine Teilnahme an dem jeweiligen Kurs nicht m–glich!

  • Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen

  • Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 2. M”rz 2001 in vierfacher Ausfertigung (Kopien) auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (siehe obige Adresse) eingegangen sein.

4. Fortbildungskurse mit Freipl”tzen f¸r Lehrkr”fte und Schulverwaltungsbeamte aus Mitgliedsstaaten des Rates f¸r kulturelle Zusammenarbeit (CDCC) des Europarats an der Staatlichen Akademie f¸r Lehrerfortbildung in Donaueschingen, durchgef¸hrt vom Generalsekretariat des Europarats (erstes Halbjahr 2001)

Die Kurse bieten eine besondere Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit Experten sowohl aus Mitgliedsstaaten des Europarats als auch aus den verschiedenen L”ndern der Bundesrepublik Deutschland.

4.1 91. Seminar vom 14. bis 18. Mai 2001:

  • "EQUALITY BETWEEN MEN AND WOMEN IN AND THROUGH SCHOOL"

  • Kurssprache: Englisch

  • Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen

  • Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 12. Februar 2001 in vierfacher Ausfertigung (Kopien) auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (siehe obige Adresse) eingegangen sein.

4.2 92. Seminar vom 25. bis 29. Juni 2001:

  • "ENSEIGNER ET APPRENDRE LES DROITS DE LíHOMME DANS LES CLASSES MULTICULTURELLES"

  • Kurssprache: Franz–sisch

  • Bewerbungsunterlagen k–nnen unter Angabe des betreffenden Kurses schriftliche angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus
Referat III/7
80327 M¸nchen

  • Die endg¸ltige Bewerbung muss bis sp”testens 6. April 2001 in vierfacher Ausfertigung (Kopien) auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium f¸r Unterricht und Kultus (siehe obige Adresse) eingegangen sein.

I.A. P a s c h e r
Ministerialdirigent

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Offene Stellen

Gymnasium der Englischen Fr”ulein in Bamberg

Am Gymnasium der Englischen Fr”ulein in Bamberg ist zu Beginn des Schuljahrs 2001/2002 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen.
Das Gymnasium ist voll ausgebaut. Die Schule f¸hrt sowohl die neusprachliche als auch die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsrichtung. Sie wird gegenw”rtig von ca. 930 Sch¸lerinnen besucht.
Im Haus befindet sich auch eine sechsstufige Realschule und eine vierstufige im Abbau, die zum gleichen Zeitpunkt eine neue Leitung erh”lt.
Daneben bestehen ein Internat und ein Tagesheim unter eigenen Leitungen.
Ab Januar 2002 wird die Erzdi–zese Bamberg die Tr”gerschaft des Gymnasiums und der Realschule ¸bernehmen.
In Frage kommen ¸berzeugende F¸hrungspers–nlichkeiten, welche als vollausgebildete, hochqualifizierte Gymnasiallehrkr”fte umfangreiche p”dagogische Erfahrungen und langj”hrige Schule- und wenn m–glich Verwaltungspraxis vor weisen k–nnen.
Erwartet werden hohes p”dagogisches Engagement aus gelebtem katholischen Glauben, stete Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Gremien und Beteiligten (Schulleitungsteam, Lehrern, Eltern, Sch¸lerinnen, Tr”ger und Maria-Ward-Schwestern).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt ber¸cksichtigt.
Das Dienstverh”ltnis richtet sich nach dem Arbeitsrecht der Bayerischen (Erz-)Di–zesen. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist f¸r Beamte der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 grunds”tzlich m–glich.

Richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 16. M”rz 2001 mit den ¸blichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugniskopien, Referenzen) an die
Provinzialoberin
Sr. Beate Neuberth IBMV
Holzmarkt 2
96047 Bamberg
Tel.: 09 51/9 80 23-14

Fachhochschule Ansbach

An der Fachhochschule Ansbach Fachbereich Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften sind folgende Professuren der BesGr. C 3 zu besetzen:

  1. zum 1. April 2001 
    Volkswirtschaftslehre, Personalwesen, Regional–konomie (BW 2)

  1. zum 1. September 2001 Allgemeine Betriebswirtschaftlehre und Betriebliches Rechnungswesen (BW 3)

Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts- oder Fachhochschulabschluss) in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universit”tsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Bef”higung zu wissenschaftlicher Arbeit m–glich; p”dagogische Eignung; besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre auþerhalb des Hochschulbereiches ausge¸bt worden sein m¸ssen (oder in besonders begr¸ndeten Ausnahmef”llen, in denen eine mindestens dreij”hrige berufliche Praxis auþerhalb des Hochschulbereichs nachgewiesen werden soll, zus”tzliche k¸nstlerische oder wissenschaftliche Leistungen).
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erf¸llung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Sie in das Beamtenverh”ltnis auf Lebenszeit zu berufen.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Fachhochschule strebt eine Erh–hung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise ¸ber den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis sp”testens einen Monat nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den
Pr”sidenten der Fachhochschule Ansbach
Postfach 1963
91510 Ansbach
Tel. 09 81/48 77-1 00.

Fachhochschule N¸rnberg

An der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule N¸rnberg, Fachbereich Sozialwesen, ist zum 1. April 2001 eine Professur der BesGr. C3  f¸r das Lehrgebiet Soziale Arbeit mit den Teilgebieten Theorie, Geschichte und Handlungslehre der Sozialen Arbeit, insbesondere Arbeit mit Gruppen, zu besetzen.
Erwartet werden fundierte theoretische Kenntnisse/praktische Erfahrungen in den Arbeitsfeldern Jugendarbeit und Erwachsenenbildung sowie bei der Durchf¸hrung von Evaluationsstudien und wissenschaftlichen Begleitprojekten in der Sozialen Arbeit.

Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts- oder Fachhochschulabschluss in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universit”tsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Bef”higung zu wissenschaftlicher Arbeit m–glich), p”dagogische Eignung; besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen (oder in begr¸ndeten Ausnahmef”llen, in denen eine mindestens dreij”hrige berufliche Praxis auþerhalb des Hochschulbereichs nachgewiesen werden soll, zus”tzliche k¸nstlerische oder wissenschaftliche Leistungen).
In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erf¸llung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, Sie in das Beamtenverh”ltnis auf Lebenszeit zu berufen.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Fachhochschule strebt eine Erh–hung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Mit Bewerbungen aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise ¸ber den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis sp”testens einen Monat nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an den
Dekan des Fachbereiches Sozialwesen an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule N¸rnberg, Postfach 21 03 20, 90121 N¸rnberg.

Fachhochschule Rosenheim

An der Fachhochschule Rosenheim sind ab Sommersemester 2001 3 Professorenstellen (BesGr. C 3) zu besetzen

  1. Fachbereich Allgemeinwissenschaften f¸r die Lehrgebiete: Mathematik und Operations Research

  2. im Fachbereich Holztechnik

    1. f¸r das Lehrgebiet: Holzbaukonstruktion

    2. f¸r die Lehrgebiete: Holzkonstruktionslehre, Holzfertigungstechnik

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universit”ts- oder Fachhochschulstudium) in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universit”tsstudium ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Bef”higung zu wissenschaftlicher Arbeit m–glich

  • P”dagogische Eignung

  • Langj”hrige und ausreichende Lehrerfahrung in den vorgesehenen Lehrgebieten, um diese hervorragend vertreten zu k–nnen

  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens f¸nfj”hrigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre auþerhalb des Hochschulbereichs ausge¸bt worden sein m¸ssen.

In das Beamtenverh”ltnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Fachhochschule strebt eine Erh–hung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind mit den ¸blichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis ¸ber den beruflichen Werdegang und wissenschaftlichen Arbeiten) bis ein Monat nach Erscheinen der Anzeige einzureichen.
Bewerbungen an
den Pr”sidenten der Fachhochschule Rosenheim
Marienberger Straþe 26
83024 Rosenheim
R¸ckfragen unter Tel. 0 80 31/8 05-1 30

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