Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus
vom 4. September 2000 Nr. IV/7-S8230-4/91 381
Nachstehend werden in Erg”nzung zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderp”dagogischen F–rderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (KMBek vom 16. September 1994, KWMBl I S. 458) die von der St”ndigen Konferenz der Kultusminister der L”nder in der Bundesrepublik Deutschland am 16. Juni 2000 beschlossenen Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten bekannt gemacht:
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1. Ziele und Aufgaben
1.1 Allgemeines
Die F–rderung von Kindern und Jugendlichen mit
autistischem Verhalten erfordert eine Erziehung und einen Unterricht, die sich
auf alle Entwicklungsbereiche beziehen. F¸r eine aktive Lebensbew”ltigung in
gr–þtm–glicher sozialer Integration und f¸r ein Leben in weitgehender
Selbstst”ndigkeit und Selbstbestimmung sind spezielle Eingliederungs- und
Lernangebote erforderlich.
Sonderp”dagogische F–rderung hilft Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten bei ihrer Bew”ltigung von Schul- und
Alltagssituationen und strebt als Bestandteil von umfassenden
Eingliederungsmaþnahmen an, dass sie Zur¸ckgezogenheit ¸berwinden und
Bildungsangebote annehmen k–nnen.
Einschr”nkungen und St–rungen in der Einheit von
Wahrnehmung und Motorik sowie in der Kommunikation bei Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten haben erhebliche Auswirkungen auf die
Pers–nlichkeitsentwicklung und die Beziehungen zum sozialen Umfeld. Durch
besondere Zuwendung k–nnen diese Kinder und Jugendlichen ihre Aktivit”ten
und Interessen erweitern, Sprache zur Interaktion nutzen sowie sich f¸r
andere Menschen, Sachverhalte und Gegenst”nde –ffnen und Gemeinsamkeit
erleben.
Sonderp”dagogische F–rderung hat zudem die Aufgabe, diesen Kindern und
Jugendlichen zur Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, mit eigenen
W¸nschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit, Besch”ftigung und
Arbeit sowie in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu verhelfen. Die
Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sollen erfahren, dass
sowohl in der menschlichen Begegnung als auch im Umgang mit Natur und Kultur
ein erf¸lltes Leben m–glich ist. Die F–rderung soll ankn¸pfend an die
individuellen Voraussetzungen zu einer selbstbestimmten Gestaltung des Lebens
und zur individuellen Entfaltung in der Gemeinschaft sowie zur Wahrnehmung von
Rechten und zur Erf¸llung von Pflichten in der Gesellschaft beitragen.
Sonderp”dagogische F–rderung unterst¸tzt und begleitet
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen
Entwicklung schwer beeintr”chtigt, aber auch hochbegabt sein k–nnen. Ihre
F–rderung ist Aufgabe aller Schulformen. Die Unterschiedlichkeit der
Auspr”gung der autistischen Verhaltensweisen erfordert eine individuelle
Ausrichtung der p”dagogischen Maþnahmen. Erziehungsziele, unterrichtliche
Inhalte und Methoden m¸ssen an der Individualit”t und an den p”dagogischen
Bed¸rfnissen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen ankn¸pfen.
Das soziale Handeln von Kindern und Jugendlichen mit
autistischem Verhalten ist stark beeintr”chtigt; von Beginn der F–rderung an
m¸ssen deshalb tragf”hige Beziehungen aufgebaut werden. Das bedingt eine
verstehende Haltung und Einstellung der schulischen Bezugspersonen,
konsequente und verl”ssliche Rahmenbedingungen sowie ein intensives
Einbeziehen der Eltern und der betreuenden Personen. Auf diese Weise ist es
m–glich, dass die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
entwicklungsf–rdernde Beziehungen zu Personen und Sachen aufnehmen, sie
annehmen und somit Strukturen des sozialen Handelns aufbauen k–nnen.
Die behutsame und Ÿngste ¸berwindende Gestaltung der
p”dagogischen Situation mit anregenden und an der jeweiligen Erlebniswelt
ankn¸pfenden Angeboten f¸r das Kind oder den Jugendlichen steht im
Vordergrund der anf”nglichen unterrichtlichen und erzieherischen Bem¸hungen,
die bei Bedarf als Einzelmaþnahmen beginnen k–nnen. Auf diesem Wege werden
M–glichkeiten er–ffnet, die den Kindern und Jugendlichen dazu verhelfen, in
sinnbezogenen Aktivit”ten durch F–rderung der Wahrnehmung, der Motorik und
der Sprache kognitive Strukturen sowie Bewegungs- und Interaktionsmuster zu
entfalten. Dabei sind ein einf¸hlsames und verst”ndnisvolles Verhalten der
Lehrkr”fte ebenso notwendig wie das Schaffen eines Raumes der Geborgenheit,
in den sich das Kind oder der Jugendliche zeitweise zur¸ckziehen und dort
m–glichst selbst entscheiden kann, neue Erfahrungen auch mit anderen machen
zu wollen. So werden Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren
F”higkeiten und Fertigkeiten gegeben.
1.2 P”dagogische Ausgangslage
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
liegt eine tiefgreifende Entwicklungsst–rung vor. Ihre Lebenssituation ist
durch sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme erschwert. Von
zentraler Bedeutung sind Beeintr”chtigungen von Wahrnehmung und Motorik.
Auspr”gung und Intensit”t des autistischen Verhaltens
sind bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlich. Daf¸r werden vielf”ltige,
insbesondere neurologische Ursachen angenommen. Autistisches Verhalten ist in
seinem jeweiligen Erscheinungsbild nicht unver”nderbar, sondern durch
Erziehung, Unterricht, F–rderung und Therapie langfristig beeinflussbar. Die
Anregung von Ver”nderungsprozessen geschieht unter Ber¸cksichtigung der
Pers–nlichkeitsentwicklung und des individuellen F–rderbedarfs.
Sonderp”dagogische F–rderung kn¸pft grunds”tzlich an
die individuelle Ausgangslage des einzelnen Kindes und Jugendlichen an. Um die
oft schwer zug”nglichen tats”chlichen F”higkeiten, Fertigkeiten und
St”rken dieser Kinder und Jugendlichen zu erkennen, ist eine begleitende
Diagnostik unverzichtbar. Differenzierte F–rderangebote m¸ssen dabei dem
jeweiligen Entwicklungsstand sowie dem Erleben und Verhalten der Kinder oder
Jugendlichen angepasst werden.
Autistisches Verhalten steht im Zusammenhang mit
Beeintr”chtigungen
der kommunikativen Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsf”higkeit,
der F”higkeit, ein Gegen¸ber zu erkennen und sich auf Beziehungen einzulassen,
der F”higkeit, Kommunikationsangebote zu verstehen,
der Bereitschaft, Kommunikation und Interaktion zuzulassen und herzustellen,
der Selbsteinsch”tzung und des Zutrauens,
der Selbstbehauptung und der Selbstkontrolle,
der F”higkeit, sich auf Anforderungen einzustellen,
des situations-, sach- und sinnbezogenen Lernens,
der Durchhaltef”higkeit im Lernprozess,
der Ðbernahme von Handlungsmustern,
der selbstst”ndigen Aufgabengliederung, der Planungsf”higkeit und des sachangemessenen und zielgerichteten Handlungsvollzugs.
Sonderp”dagogische F–rderung erschlieþt bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten durch sinnbezogene Aktivit”ten konkrete sprachliche und kommunikative Handlungsm–glichkeiten. Es wird dabei vorrangig die weitgehende Gebundenheit des Lernenden an das Vorhandensein von Empathie und Halt gebenden Beziehungen ber¸cksichtigt. Zudem sind die Notwendigkeit der Herausbildung kommunikativer Strategien, der Abbau von Ÿngsten und Irritationen vor allem im Blick auf Ver”nderungen und Abweichungen von Gewohntem sowie der Aufbau von Vertrauen, von Motivation und Offenheit f¸r Neues zu beachten.
2. F–rderbedarf
2.1 Besonderer p”dagogischer F–rderbedarf
Auf Grund ihrer ver”nderten Entwicklungs- und
Lerngegebenheiten bed¸rfen Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten
im Unterricht besonderer p”dagogischer Unterst¸tzung. Unterricht wird dem
besonderen F–rderbedarf entsprechend eigens bestimmt und angepasst. Dabei
werden die sich aus dem autistischen Verhalten und der besonderen
Unterrichtssituation ergebenden Belastungen beachtet. F¸r die Kinder und
Jugendlichen m¸ssen annehmbare, auf die pers–nliche Erlebniswelt bezogene
K–rper- und Sinneserfahrungen sowie angemessene kognitive Lernangebote
er–ffnet werden. Es bedarf personenbezogener Anl”sse, um Wahrnehmung
aufzubauen und Emotionalit”t zu entfalten, Anpassungsbereitschaft zu f–rdern
und Kommunikation in vielf”ltigen Ausdrucksformen einzu¸ben.
2.2 Sonderp”dagogischer F–rderbedarf
Bei den meisten Kindern und Jugendlichen mit autistischem
Verhalten besteht Sonderp”dagogischer F–rderbedarf. Dieser kann f¸r das
einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen durch das Zusammenwirken
physiologischer, psychischer, erzieherischer und sozialer Faktoren bedingt
sein. Es sind deshalb medizinisch-therapeutische, psychologische,
p”dagogische, soziale sowie pflegerische und technische Hilfen notwendig,
ggf. mit der Unterst¸tzung durch auþerschulische Maþnahmetr”ger. Hierbei
ist eine Abstimmung der verschiedenen Maþnahmen und Hilfen erforderlich, die
es in ein p”dagogisches F–rderkonzept einzuarbeiten gilt. Erkenntnisse aus
der bisherigen F–rderung, gegebenenfalls Informationen ¸ber weitere
Funktionsbeeintr”chtigungen und Bedingungen des Umfelds bestimmen den
individuellen Sonderp”dagogischen F–rderbedarf.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind auf interaktive
Zusammenh”nge angewiesen, die durch soziale und emotionale Signale erfahrbar
sind und durch Reaktionen auf Emotionen anderer Menschen ge¸bt werden
k–nnen. Sie ben–tigen eine F–rderung, die Anl”sse schafft, Wahrnehmung und
Emotionalit”t zu entwickeln sowie Anpassungsbereitschaft anzubahnen und
Kommunikation in vielf”ltigen Ausdrucksformen einzu¸ben.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten
ben–tigen Menschen, die ihre individuellen Ausdrucksformen verstehen und die
durch die Vermittlung von geeigneten Kommunikationsformen und durch
angemessenen Umgang vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen aufnehmen k–nnen.
Dabei sind f¸r die Bezugspersonen Kenntnisse ¸ber Ursachen,
Erscheinungsformen und Auswirkungen des Autismus notwendig. Die Bezugspersonen
zeigen den Kindern und Jugendlichen den Weg in die Umwelt und zu Menschen und
Dingen auf und begleiten sie dabei. Von den Bezugspersonen ist daher auch bei
scheinbarer Unnahbarkeit und aggressivem Verhalten, bei Distanzlosigkeit und
gesteigertem Bewegungsdrang immer die Bereitschaft zur Zuwendung gefordert.
Sensibilit”t f¸r spezifische Ausdrucksformen, Vertrauen und Respektieren des
Andersseins erm–glichen es dem Kind oder dem Jugendlichen, sich der Umwelt zu
–ffnen und mit ihr in Kontakt zu treten.
Aus dem Sonderp”dagogischen F–rderbedarf von Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten erw”chst ein komplexes Aufgabenfeld
der F–rderung, das die Entwicklung der k–rperlichen und geistigen, der
emotionalen und sozialen sowie der kommunikativen F”higkeiten in allen
Teilbereichen einschlieþt. Zu diesen Aufgaben geh–ren vor allem:
F–rderung der sensorischen Wahrnehmung und ihrer Verarbeitung in den Bereichen des H–rens, des Sehens, des Riechens, des Schmeckens, des Tastens, des Ber¸hrens, des F¸hlens von Temperatur und Schmerz,
F–rderung der K–rperwahrnehmung und der Wahrnehmung des K–rperschemas sowie der Vorstellung vom eigenen K–rper im Raum,
F–rderung der Grob- und Feinmotorik,
F–rderung der Selbstst”ndigkeit und des sozialen Verhaltens,
Aufbau von Verst”ndnis f¸r Mimik und Gestik und deren Gebrauch,
Entwicklung von sozial-emotionaler Beziehungsf”higkeit, vor allem durch Aufbau von sozialem Handeln sowie Abbau von unangemessenem Kontaktverhalten,
Entwicklung der Imitationsf”higkeit und des Beachtens gemeinschaftsbezogener Regeln,
Entwicklung des sprachlichen Handelns einschlieþlich manueller Formen,
F–rderung von Interessen und Neigungen, von Freude und Erfolgserleben,
Entwicklung von Handlungsf”higkeit durch Abbau von Ruhelosigkeit und gesteigertem Bewegungsdrang sowie durch Aufbau von Konzentration und Ausdauer,
Minderung von Angstreaktionen und Angstzust”nden sowie Entwicklung von F”higkeiten zum Erkennen realer Gefahren,
L–sen von Stereotypien und starrem Festhalten an nichtfunktionalen Gewohnheiten sowie an Ritualen und Besch”ftigungen, Verminderung von selbstverletzendem Verhalten.
Der Sonderp”dagogische F–rderbedarf kann bei Erziehung und Unterricht auch erg”nzende medizinisch-therapeutische Hilfen erfordern. Diese m¸ssen in ein p”dagogisches Gesamtkonzept eingebettet und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den Diensten der unterschiedlichen Maþnahmetr”ger geleistet werden.
3. Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
Die Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
umfasst die Erhebung des individuellen F–rderbedarfs unter Ber¸cksichtigung
der Entwicklungs- und Lerngeschichte sowie die Entscheidung ¸ber den
Bildungsgang und den F–rderort. Die Feststellung des Sonderp”dagogischen
F–rderbedarfs findet in der Verantwortung von Schule und Schulaufsicht statt,
die entweder selbst ¸ber sonderp”dagogische Kompetenz verf¸gen oder
fachkundige Beratung hinzuziehen. Lernausgangslage und Lernentwicklung bei
Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten werden durch eine
begleitende Diagnostik gekl”rt. Der auf den Sonderp”dagogischen
F–rderbedarf bezogene individuelle F–rderplan wird in interdisziplin”rer
Zusammenarbeit unter Beteiligung der Eltern erstellt und fortgeschrieben. Die
Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs findet auf der Grundlage
landesrechtlicher Regelungen statt.
3.1 Ermittlung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
Vielf”ltige Erscheinungsformen und h”ufig nicht
erkennbare Ursachen erschweren die Diagnostik autistischen Verhaltens. In
jedem Fall werden die Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen
ber¸cksichtigt. Die Annahme autistischen Verhaltens beruht auf einer
fach”rztlichen Diagnose, auf freier und gebundener Verhaltensbeobachtung und
auf einer Anamnese und Exploration, bei denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen werden.
Bei der Ermittlung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
erstellt eine Sonderschullehrkraft ein Gutachten, in dem im Rahmen einer
Person-Umfeld-Analyse der Entwicklungsverlauf im sozio-kulturellen Umfeld
dargestellt wird. Dabei wird der individuelle Entwicklungsstand in Bezug auf
Kognition, Emotionalit”t und Sozialkompetenz einschlieþlich der
Kommunikation und des Spracherwerbs erfasst. Auþerdem werden die Ergebnisse
der medizinischen Diagnostik werden zudem ber¸cksichtigt. Einbezogen werden
ebenso die Beschreibung des Umfeldes und seine Ver”nderungsm–glichkeiten wie
der r”umliche Bedarf, die technisch-materielle Ausstattung sowie der
therapeutische, sozialp”dagogische und pflegerische Bedarf.
F¸r die schulische F–rderung bedeutsame Informationen
beziehen sich auf:
Wahrnehmungsverarbeitung und sensomotorische Koordination,
die Nahsinne Schmecken, Riechen und Tasten, die Fernsinne Sehen und H–ren sowie die Tiefensinne Gleichgewicht, W”rme, Empfinden von Muskelspannung und Schmerz,
Orientierung im Raum und hinsichtlich des eigenen K–rpers,
Bewegungsf”higkeit beim Liegen, Sitzen, Stehen, Gehen,
Bewegungsf”higkeit beim Greifen, Halten, Loslassen,
Raumvorstellung und zeitliche Strukturen,
emotionale Befindlichkeit und Ausdrucksf”higkeit,
Durchhalteverm–gen und Ausdauer,
Aneignungsweisen und Handlungskompetenzen,
lebenspraktische Fertigkeiten,
k–rperliche und gesundheitliche Gegebenheiten,
Interessen, Neigungen und Spielverhalten,
spezifische Verhaltensweisen wie Stereotypien, Rituale, Ÿngste, zweckentfremdeter Gebrauch von Gegenst”nden,
Lern- und Leistungsverhalten.
Im sonderp”dagogischen Gutachten werden die Stellungnahmen der an der Diagnose und F–rderung des Kindes oder des Jugendlichen beteiligten Personen ber¸cksichtigt. Es wird der Schulaufsicht mit einer Empfehlung zur Entscheidung ¸ber die besonderen oder die sonderp”dagogischen F–rdermaþnahmen vorgelegt. Bei dieser Entscheidung finden Beachtung:
Ergebnisse der Beratung mit den Eltern, ggf. mit dem Kind oder Jugendlichen und anderen Beteiligten,
F–rderm–glichkeiten der allgemeinen Schule oder der Sonderschule,
Art und Umfang des F–rderbedarfs,
Verf¸gbarkeit des erforderlichen Personals,
Vorhandensein technischer und apparativer Hilfsmittel sowie spezieller Lehr- und Lernmittel,
baulich-r”umliche Voraussetzungen.
3.2 Entscheidung ¸ber den Bildungsgang und den F–rderort
Auf der Grundlage der Empfehlung und unter Einbeziehung der
Eltern, bei Vollj”hrigkeit der Sch¸lerin oder des Sch¸lers, entscheiden
Schule und Schulaufsicht ¸ber den Bildungsgang und den F–rderort.
F¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten gibt
es keine eigene Schulart. Die sonderp”dagogische F–rderung kann in
allgemeinen Schulen oder in Sonderschulen* erfolgen. Es m¸ssen die
notwendigen s”chlichen, r”umlichen und personellen Voraussetzungen gegeben
sein. Sie sind im Vorfeld einer Entscheidung der Schulaufsicht im
Zusammenwirken mit den Eltern, mit anderen Kostentr”gern wie Schultr”ger,
Krankenkasse, Pflegekasse, Sozial- und Jugendhilfe abzukl”ren. Alle
Entscheidungen ¸ber den individuellen Sonderp”dagogischen F–rderbedarf
erfordern eine Ðberpr¸fung in regelm”þigen Abst”nden.
4. Erziehung und Unterricht
Ziele und Inhalte von Erziehung und Unterricht gehen vom
Entwicklungsstand, der Lebenssituation und dem Lernverhalten der Kinder und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten sowie dem jeweiligen Lerngeschehen
aus. Erziehung und Unterricht sollen M–glichkeiten zur Selbstentfaltung
er–ffnen, damit sich die Betroffenen als handelnde Personen erfahren. Dabei
sind Erziehung und Unterricht vor allem in den Bereichen zu verwirklichen, in
denen die Kinder und Jugendlichen ihre Umwelt erfahren, soziale Beziehungen
aufbauen und F”higkeiten f¸r eine sinngebende Lebensgestaltung entwickeln
k–nnen.
Die Lernsituationen und Hilfen sollen dazu beitragen, dass
die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sich selbst im Bezug zu
ihrer Umwelt erleben, von stereotypen Verhaltensweisen zur sachgerechten und
zweckbezogenen Eigent”tigkeit gelangen und realistische Beziehungen zur
Umwelt entwickeln. Der Unterricht bietet Gelegenheiten, die Isolation zu
mildern oder aufzuheben, entwicklungsf–rderliche Beziehungen mit Personen und
zu Gegenst”nden einzugehen sowie Formen des individuellen und sozialen
Handelns aufzubauen.
Es werden Lernsituationen geschaffen, die geeignet sind,
Selbstvertrauen und Selbstwertgef¸hl der Kinder und Jugendlichen unter
Anerkennung individueller Leistungsm–glichkeiten und Lerngrenzen zu st”rken
und Handlungsangebote auszusch–pfen und zu erweitern. Erziehung und
Unterricht gelingen am besten auf der Grundlage einer verl”sslichen Beziehung
und wechselseitigen Vertrauensbildung. Die Halt gebenden Beziehungen und die
Glaubw¸rdigkeit der Lehrkr”fte sowie der Mitsch¸lerinnen und Mitsch¸ler
sind wichtige Voraussetzungen f¸r neue Lernerfahrungen.
Diese Kinder und Jugendlichen ben–tigen vor allem zu
Beginn der schulischen F–rderung vertraute Bezugspersonen, feste Gruppen und
klare Strukturen, um die individuelle F–rderung sowie die F–rderung in einer
Gruppe zum Tragen zu bringen. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren
individuellen Ausdrucksformen annehmen und verstehen und ihnen Wege in die
Umwelt und den Zugang zu anderen Menschen aufzeigen und sie dabei
unterst¸tzen. Wesentliche Voraussetzung f¸r das Miteinander im Unterricht
ist, dass die Lehrkr”fte versuchen, das Ph”nomen Autismus f¸r sich und
andere zu erkl”ren. Die Prinzipien der Individualisierung und
Differenzierung, der Selbstt”tigkeit, der Wiederholung und Ðbung, der
Praxisn”he, der Kontinuit”t, der Ganzheitlichkeit sowie der Einsatz von
entsprechenden Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln haben im Unterricht besondere
Bedeutung. Die daf¸r notwendige s”chliche und auch personelle Ausstattung
erfolgt nach in den L”ndern geltenden Regelungen.
Der Unterricht f¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem
Verhalten orientiert sich am jeweilig festgelegten Bildungsgang. Die
Bildungsinhalte m¸ssen mit Blick auf den Entwicklungsstand und die
Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen vermittelt werden. Die
Lehrkr”fte ber¸cksichtigen dabei die p”dagogisch bedeutsamen Auswirkungen
des autistischen Verhaltens, z.B. Vorlieben, Abneigungen, Angstverhalten,
Stereotypien vor allem bei Bewegung und Spiel, insbesondere Alltagsrituale,
Wahrnehmungsauff”lligkeiten, Eigenart bei Spracherwerb und Sprachgebrauch,
besondere emotionale Sensibilit”t und soziale Charakteristika.
Die Anforderungen des Unterrichts sind differenziert und
¸berschaubar auf den Entwicklungsstand zu beziehen, Unterforderung ebenso wie
Ðberforderung zu vermeiden. Im Unterricht bedarf es einer Strukturierung in
individuelle Lernschritte und Sinneinheiten. Ver”nderungen des Lerntempos,
des Umfangs des Lernstoffs, der Unterrichtsmethoden sowie des Einsatzes von
Unterrichtsmaterialen erfolgen so, dass sie vom Kind oder Jugendlichem
angenommen und bew”ltigt werden k–nnen. F¸r die meisten Kinder und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind besondere r”umliche
Ausstattungen bereitzustellen. An ihrem vertrauten Lernplatz erleben sie
Sicherheit, haben sie M–glichkeiten zum R¸ckzug in reiz”rmere Bereiche und
k–nnen sie den noch nicht beeinflussbaren Zw”ngen der eigenen Arbeitsweise
nachkommen.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind
angewiesen auf einen geordneten, klar strukturierten und zwischen den
Lehrkr”ften abgestimmten Unterricht. Mit Hilfe eindeutiger Lernvorgaben f¸r
die zu bearbeitenden Lerninhalte und unter Ber¸cksichtigung des individuellen
Lerntaktes und Zeitrahmens ist der Unterrichtsverlauf zu planen. Im Unterricht
sind die Hilfen zur Kontaktaufnahme und zur Verst”ndigung sowie f¸r das
Handeln von nachhaltiger Bedeutung. Bei der Abfolge der Anforderungen und der
Lernschritte ist darauf zu achten, dass Problemverhalten und Fehlleistungen
auf der Grundlage sorgf”ltiger Analysen vermindert werden. Die
Lernsituationen sind so zu entwickeln, dass sich unmittelbar erfahrbare
Lernerfolge ergeben.
Die Kinder und Jugendlichen m¸ssen lernen, m–glichst in
einem Raum der Geborgenheit selbst entscheiden zu k–nnen, neue Erfahrungen zu
machen, Vorstellungen auszubilden, intentionale Handlungen und nahe
Perspektiven zu entwickeln. Dazu bedarf es der Unterst¸tzung und Korrektur,
der anhaltenden Anregung und Ermutigung durch die Lehrkr”fte.
Im Unterricht sind je nach Bedarf F–rdermaþnahmen
anzubieten f¸r
die Wahrnehmung,
die Motorik,
das sprachliche Handeln,
die F”higkeit, Umwelt zu strukturieren,
die lebenspraktischen Fertigkeiten,
das Verst”ndnis f¸r Handlungsabl”ufe,
das soziale Handeln und
die Kulturtechniken.
M¸ndliche, schriftliche und praktische Aufgaben k–nnen
wechselseitig ersetzt, die Bearbeitungszeit kann verl”ngert werden.
Unterschiedliche Formen unterst¸tzender Kommunikation k–nnen notwendig
werden, um Nachteile aus Art und Schwere der Beeintr”chtigung auszugleichen.
Hierbei k–nnen Hilfen anderer Maþnahmetr”ger erforderlich sein.
F¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten kann
auf Antrag die Schulbesuchszeit durch die Schulbeh–rde im Rahmen
landesrechtlicher Regelungen verl”ngert werden, wenn zu erwarten ist, dass
das angestrebte Bildungsziel erreicht wird.
5. Formen und Orte sonderp”dagogischer F–rderung
Die F–rderung von Kindern und Jugendlichen mit
autistischem Verhalten erfolgt in unterschiedlichen F–rderformen und an
unterschiedlichen F–rderorten, eigene Schulen gibt es f¸r sie nicht.
Zunehmend werden Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an
unterschiedlichen Lernorten erprobt.
Zu Beginn der schulischen Bildung kann Einzelf–rderung
notwendig sein. Diese ist dann angezeigt, wenn angemessene individuelle Lern-
und Arbeitsverhaltensweisen aufgebaut werden, um in einer Gruppen- oder
Klassensituation bestehen zu k–nnen. In besonders begr¸ndeten F”llen
k–nnen Einzelmaþnahmen auch im Hausunterricht durchgef¸hrt werden.
Fr¸hf–rderung, aber auch besch”ftigungs- und arbeitsorientierende
Maþnahmen sowie lebensbegleitende Hilfen haben einen hohen Stellenwert.
5.1 Sonderp”dagogische F–rderung durch vorbeugende
Maþnahmen
Fr¸he Hilfen sind f¸r die Entwicklung von Kindern mit
autistischem Verhalten von besonderer Bedeutung. Um zus”tzliche
Entwicklungsverz–gerungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, zu mindern
oder weitergehende Auswirkungen zu vermeiden, muss das autistische Verhalten
so fr¸h wie m–glich erkannt werden. Die F–rderung der Wahrnehmung, der
Motorik, des emotionalen Erlebens, der Kommunikation, der Selbstst”ndigkeit
und der sozialen Kompetenz ist grundlegende Aufgabe der vorschulischen
Erziehung. Sie zielt auf die Entwicklung der Gesamtpers–nlichkeit und folgt
in der gemeinsamen T”tigkeit von Kind und Erzieherperson dem Prinzip des
Lernens durch Handeln.
Hierzu geh–rt es auch, situative und soziale
Voraussetzungen zu schaffen, welche die Angebote in den nachfolgenden
Bereichen in einem f¸r das Kind sinnvollen und ganzheitlichen Zusammenhang
verbinden:
Bewegungswahrnehmung, -planung und -handlung, sensomotorische Koordination,
Orientierung hinsichtlich des eigenen K–rpers, der Raumvorstellung und der Zeitstrukturen,
selbstst”ndige Fortbewegungsm–glichkeit,
selbstst”ndiges Handeln,
Kommunikation, Sprache und Sprechen,
nichtlautsprachliche Ausdrucksm–glichkeiten,
Spiel- und Sozialverhalten,
emotionale Entwicklung,
geistige Entwicklung,
Aufbau des Selbstbewusstseins.
Alle Angebote sind in kindgerechte Spiel-, Erlebnis- und
Bewegungsaktivit”ten einzubeziehen. Dabei h”ngt die Wirksamkeit fr¸her
F–rderung von der Art der Vermittlung ab. Fr¸he F–rderung muss sich daher
auf die Interaktion konzentrieren.
Erfolgreiche Fr¸hf–rderung beruht auf engem und vertrauensvollem
Zusammenwirken der Eltern mit allen beteiligten Personen und Institutionen.
Das k–nnen sein: Ÿrzte, Therapeuten, Gesundheits”mter, sozialp”diatrische
Zentren, Fr¸hf–rderstellen, Kliniken, sonderp”dagogische Beratungsstellen,
Kinderg”rten, Sonderkinderg”rten, schulvorbereitende Einrichtungen und
andere Tr”ger von Maþnahmen. In diesem Zusammenhang nehmen die Eltern eine
gleichberechtigte Rolle neben den Fachleuten ein.
Fr¸hf–rderung von Kindern mit autistischem Verhalten ist
Bestandteil der allgemeinen Angebote im Kleinkind- und Vorschulalter. In den
einzelnen L”ndern gibt es daf¸r unterschiedlichen Bezeichnungen und
Zust”ndigkeiten.
5.2 Sonderp”dagogische F–rderung im gemeinsamen
Unterricht
Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sollen
weitgehend in den gemeinsamen Unterricht einbezogen werden. Durch
Beobachtungslernen k–nnen alle Kinder und Jugendlichen ihre Verhaltensmuster
in Sprache und in Kommunikation, in Bewegung und im Umgang miteinander
erweitern und differenzieren. Die Lehrpl”ne der allgemein bildenden und der
berufsbildenden Schulen sind Grundlage f¸r den Unterricht. Die
Leistungsbewertung erfolgt nach den in den einzelnen L”ndern geltenden
Regelungen.
Im gemeinsamen Unterricht werden die didaktischen Grunds”tze des
Unterrichts, vor allem Individualisierung und Differenzierung, welche die
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten pr”gen,
verwirklicht. Dar¸ber hinaus sind in Unterrichtsvorhaben f¸r die gesamte
Schulklasse Ziele aufzunehmen, die sich aus den individuellen
Lebenssituationen ergeben und das soziale Miteinander f–rdern. Die Interessen
und Bed¸rfnisse der gesamten Lerngruppe sind zu ber¸cksichtigen.
Das Aufgabenfeld der sonderp”dagogischen Lehrkr”fte im
gemeinsamen Unterricht bezieht sich im Wesentlichen auf
die F–rderung der Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Handlungsf”higkeit,
die F–rderung der kognitiven, emotionalen, sozialen und kommunikativ-sprachlichen Entwicklung,
die Vernetzung mit anderen Diensten,
die Aufstellung und Fortschreibung der F–rderpl”ne.
Zu den Aufgaben aller Lehrkr”fte geh–ren in diesem Zusammenhang
die Kooperation mit einander und die Ber¸cksichtigung sonderp”dagogischer Belange im Unterricht,
die F–rderung des gemeinsamen Lebens und Lernens in der Schule,
die F–rderung der Kontakte zu Nichtbehinderten und zu anderen Kindern und Jugendlichen mit Beeintr”chtigungen,
die F–rderung der Zusammenarbeit mit den Personen der Schule, die f¸r Unterricht und Erziehung aller Kinder und Jugendlichen Verantwortung tragen,
die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Tr”gern von Maþnahmen.
5.3 Sonderp”dagogische F–rderung in Sonderschulen
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, deren
F–rderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gew”hrleistet werden
kann, besuchen Sonderschulen mit unterschiedlichen F–rderschwerpunkten.
Sonderschulen verf¸gen in der Regel ¸ber die konzeptionellen, personellen,
baulich-r”umlichen und s”chlichen Voraussetzungen f¸r eine ganzheitliche
Lern- und Entwicklungsf–rderung. Sie beziehen im Einzelfall Hilfen anderer
Maþnahmetr”ger ein. Unterricht und Erziehung werden auf die jeweiligen
Bed¸rfnisse des einzelnen Kindes oder Jugendlichen abgestimmt und im
p”dagogischen Gesamtangebot f¸r die Klasse verwirklicht.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten k–nnen
teils in allgemeinen Schulen, teils in Sonderschulen unterrichtet werden. F¸r
sie bietet die Sonderschule zur Vorbereitung und Erg”nzung des gemeinsamen
Unterrichts die notwendige sonderp”dagogische Unterst¸tzung. Dies bedingt
eine enges Zusammenwirken von allgemeinen Schulen und Sonderschulen.
5.4 Sonderp”dagogische F–rderung in kooperativen Formen
Zusammenarbeit kann in unterschiedlichen Formen erfolgen,
von gemeinsamen Vorhaben wie Feste, Feiern, Schulleben, Projekte bis hin zum
gemeinsamen Unterricht. Kooperative Formen der F–rderung erschlieþen allen
Beteiligten M–glichkeiten zur wechselseitigen Ann”herung und zur Erfahrung
von mehr Selbstverst”ndlichkeit im Umgang miteinander. Die Begegnungen von
Kindern und Jugendlichen kooperierender Schulen oder Klassen lassen soziale
Beziehungen und Verst”ndnis f¸reinander entstehen. Kinder und Jugendliche
mit autistischem Verhalten sammeln Erfahrungen ¸ber den Raum von Familie und
Sonderschule hinaus. Sie machen Erfahrungen in der gemeinsamen Umgebung, die
eine Teilhabe am Leben im Rahmen der gesellschaftlichen Eingliederung und der
Freizeitgestaltung erleichtern. Vielfach k–nnen die f–rderlichen Aspekte des
gemeinsamen Unterrichts auch in kooperativen Formen zur Geltung kommen.
5.5 Sonderp”dagogische F–rderung im Rahmen von
Sonderp”dagogischen F–rderzentren
Sonderp”dagogische F–rderzentren k–nnen als regionale
und ¸berregionale Einrichtungen den F–rderschwerpunkt autistisches Verhalten
einbeziehen. Sie k–nnen sonderp”dagogische F–rderung in pr”ventiven,
integrativen, teilstation”ren, station”ren und kooperativen Formen
m–glichst wohnortnah und fachgerecht sicherstellen.
5.6 Sonderp”dagogische F–rderung im berufsbildenden
Bereich, beim Ðbergang in die Besch”ftigungs- und Arbeitswelt sowie in das
Erwachsenenleben
Der Ðbergang aus der allgemein bildenden Schule in die
Besch”ftigungs- und Arbeitswelt oder in das Studium bedarf intensiver
individueller Vorbereitung. Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit der
Schule mit den Eltern, der Arbeitsverwaltung, den Betrieben, den Werkst”tten
f¸r Behinderte, den beruflichen Schulen, den Kammern, den Fachdiensten zur
beruflichen Eingliederung und anderen Einrichtungen, die sich der Aufgabe der
Eingliederung dieser Personengruppe annehmen.
Auf die F–rderung durch die allgemein bildende Schule
folgt daher eine praxisorientierte F–rderung als Vorbereitung auf die Berufs-
und Arbeitswelt. Hierzu ist es notwendig, stets neue Formen der Qualifizierung
zu erproben.
Sonderp”dagogische F–rderung in Sonderschulen, im
gemeinsamen Unterricht und durch Kooperation mit beruflichen Schulen zielt,
wie auch f¸r alle Sch¸lerinnen und Sch¸ler g¸ltig, auf die Vorbereitung
auf das Erwachsenenleben, auf Besch”ftigung und Beruf. Projekte und Praktika
mit entsprechender fachp”dagogischer Begleitung dienen der Eingliederung.
Ðber Bem¸hungen zur Eingliederung in Arbeit und Beruf
hinaus soll die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben die Jugendlichen
bef”higen,
Freundschaft und Partnerschaft aufzubauen,
sich allm”hlich von der Familie zu l–sen und f¸r sich m–glichst selbstbestimmte Lebens- und Wohnformen zu finden,
sich in der ÷ffentlichkeit angemessen zu verhalten sowie –ffentliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,
Freizeit- und Erholungsangebote auszuw”hlen und zu nutzen,
sich gegen¸ber der Natur verantwortungsbewusst zu verhalten.
6. Zusammenarbeit
Die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen mit
autistischem Verhalten macht eine B¸ndelung unterschiedlicher Kompetenzen und
eine wechselseitige Verkn¸pfung der F–rderangebote und -hilfen notwendig.
Alle Bem¸hungen sind darauf auszurichten, die Lebensqualit”t f¸r diese
Kinder und Jugendlichen zu steigern. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der
Eltern hinsichtlich des Erlebens und Verhaltens des Kindes oder Jugendlichen
auch auþerhalb der Schule sind in die F–rderung einzubeziehen. Andererseits
m¸ssen die Eltern ¸ber wichtige Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen in
der Schule informiert werden. Sorgf”ltige Beobachtung und genaue Beurteilung
der Entwicklungsprozesse durch die Lehrkr”fte tragen dazu bei, das
autistische Verhalten besser zu verstehen und daraus angemessene
Schlussfolgerungen f¸r die F–rderung zu ziehen. Gegenseitiger Austausch von
Beobachtungen, Erfahrungen und Informationen ¸ber die Entwicklung verhilft zu
einer ganzheitlichen und kontinuierlichen F–rderung.
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten ist
eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem
Personal von Fr¸hf–rderung, Kinderg”rten, Schulen, Ganztagsbetreuung,
Heimen und Selbsthilfegruppen, Therapiezentren sowie der medizinischen Dienste
erforderlich. An der Zusammenarbeit sind ¸ber die Schule hinaus
unterschiedliche Maþnahmetr”ger beteiligt wie:
Gesundheits-, Sozial- und Jugend”mter,
Arbeits”mter, Betriebe und Kammern,
auþerschulische Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen.
7. Einsatz und Qualifikation des Personals
Unterricht und Erziehung f¸r Kinder und Jugendliche mit
autistischem Verhalten verlangen spezifische Kompetenzen der Lehrkr”fte, die
der kognitiven, sprachlichen, sensorischen, motorischen, emotionalen und
sozialen Entwicklung entsprechen m¸ssen. Die Lehrkr”fte ben–tigen
Kenntnisse und F”higkeiten, um die Erlebniswelt und Verhaltensweisen
autistischer Menschen zu erkennen und zu verstehen. Unabdingbar sind das
Wissen ¸ber Schweregrade und Auspr”gungen autistischen Verhaltens und die
F”higkeit zur lautsprachlichen, nichtlautsprachlichen und unterst¸tzenden
Kommunikation. In die notwendig interdisziplin”r angelegte Aus- und
Fortbildung sind Erfahrungen aus der F–rderung und Erkenntnisse der
einschl”gigen Wissenschaftsdisziplinen einzubeziehen.
Der Unterricht f¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten ist
grunds”tzlich Aufgabe der Lehrkr”fte aller Schulen. Die Eignung f¸r diese
Aufgabe setzt Aufgeschlossenheit und Bef”higung f¸r die besonderen
Herausforderungen des F–rderschwerpunktes autistisches Verhalten voraus. In
p”dagogisch-psychologischer und didaktisch-methodischer Hinsicht m¸ssen die
Belange autistischer Kinder und Jugendlicher ber¸cksichtigt werden.
Regelm”þige Teilnahme an
- ggf. auch l”nder¸bergreifenden - Fortbildungsveranstaltungen ist
notwendig.
Zur Erf¸llung der besonderen Aufgaben von Erziehung und
Unterricht sind unverzichtbar:
Bef”higung zu einer p”dagogisch ausgerichteten Diagnostik,
Kompetenz zur Einsch”tzung der Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten,
Anwendung didaktischer Grunds”tze auf der Basis entwicklungspsychologischer
Kenntnisse und Erfahrungsaustausch ¸ber spezielle Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel sowie Medien,
Informationen ¸ber Zielsetzungen und Wirkungen verschiedener Therapien und Interventionen,
Bef”higung zu Gespr”chsf¸hrung, Beratung und Zusammenarbeit,
Bef”higung, Beziehungen trotz erschwerter Bedingungen anzubahnen und aufrecht zu erhalten,
Strategien zur Aufarbeitung psychischer Belastungen der Lehrkr”fte.
I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor
© StMUK Ref. IV/7