Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f¸r Unterricht und Kultus vom 4. September 2000 Nr. IV/7-S8230-4/91 381

Nachstehend werden in Erg”nzung zu den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderp”dagogischen F–rderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (KMBek vom 16. September 1994, KWMBl I S. 458) die von der St”ndigen Konferenz der Kultusminister der L”nder in der Bundesrepublik Deutschland am 16. Juni 2000 beschlossenen Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten bekannt gemacht:

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1. Ziele und Aufgaben
1.1 Allgemeines
Die F–rderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten erfordert eine Erziehung und einen Unterricht, die sich auf alle Entwicklungsbereiche beziehen. F¸r eine aktive Lebensbew”ltigung in gr–þtm–glicher sozialer Integration und f¸r ein Leben in weitgehender Selbstst”ndigkeit und Selbstbestimmung sind spezielle Eingliederungs- und Lernangebote erforderlich.
Sonderp”dagogische F–rderung hilft Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten bei ihrer Bew”ltigung von Schul- und Alltagssituationen und strebt als Bestandteil von umfassenden Eingliederungsmaþnahmen an, dass sie Zur¸ckgezogenheit ¸berwinden und Bildungsangebote annehmen k–nnen.
Einschr”nkungen und St–rungen in der Einheit von Wahrnehmung und Motorik sowie in der Kommunikation bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten haben erhebliche Auswirkungen auf die Pers–nlichkeitsentwicklung und die Beziehungen zum sozialen Umfeld. Durch besondere Zuwendung k–nnen diese Kinder und Jugendlichen ihre Aktivit”ten und Interessen erweitern, Sprache zur Interaktion nutzen sowie sich f¸r andere Menschen, Sachverhalte und Gegenst”nde –ffnen und Gemeinsamkeit erleben.
Sonderp”dagogische F–rderung hat zudem die Aufgabe, diesen Kindern und Jugendlichen zur Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, mit eigenen W¸nschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit, Besch”ftigung und Arbeit sowie in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu verhelfen. Die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sollen erfahren, dass sowohl in der menschlichen Begegnung als auch im Umgang mit Natur und Kultur ein erf¸lltes Leben m–glich ist. Die F–rderung soll ankn¸pfend an die individuellen Voraussetzungen zu einer selbstbestimmten Gestaltung des Lebens und zur individuellen Entfaltung in der Gemeinschaft sowie zur Wahrnehmung von Rechten und zur Erf¸llung von Pflichten in der Gesellschaft beitragen.
Sonderp”dagogische F–rderung unterst¸tzt und begleitet Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen Entwicklung schwer beeintr”chtigt, aber auch hochbegabt sein k–nnen. Ihre F–rderung ist Aufgabe aller Schulformen. Die Unterschiedlichkeit der Auspr”gung der autistischen Verhaltensweisen erfordert eine individuelle Ausrichtung der p”dagogischen Maþnahmen. Erziehungsziele, unterrichtliche Inhalte und Methoden m¸ssen an der Individualit”t und an den p”dagogischen Bed¸rfnissen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen ankn¸pfen.
Das soziale Handeln von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten ist stark beeintr”chtigt; von Beginn der F–rderung an m¸ssen deshalb tragf”hige Beziehungen aufgebaut werden. Das bedingt eine verstehende Haltung und Einstellung der schulischen Bezugspersonen, konsequente und verl”ssliche Rahmenbedingungen sowie ein intensives Einbeziehen der Eltern und der betreuenden Personen. Auf diese Weise ist es m–glich, dass die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten entwicklungsf–rdernde Beziehungen zu Personen und Sachen aufnehmen, sie annehmen und somit Strukturen des sozialen Handelns aufbauen k–nnen.
Die behutsame und Ÿngste ¸berwindende Gestaltung der p”dagogischen Situation mit anregenden und an der jeweiligen Erlebniswelt ankn¸pfenden Angeboten f¸r das Kind oder den Jugendlichen steht im Vordergrund der anf”nglichen unterrichtlichen und erzieherischen Bem¸hungen, die bei Bedarf als Einzelmaþnahmen beginnen k–nnen. Auf diesem Wege werden M–glichkeiten er–ffnet, die den Kindern und Jugendlichen dazu verhelfen, in sinnbezogenen Aktivit”ten durch F–rderung der Wahrnehmung, der Motorik und der Sprache kognitive Strukturen sowie Bewegungs- und Interaktionsmuster zu entfalten. Dabei sind ein einf¸hlsames und verst”ndnisvolles Verhalten der Lehrkr”fte ebenso notwendig wie das Schaffen eines Raumes der Geborgenheit, in den sich das Kind oder der Jugendliche zeitweise zur¸ckziehen und dort m–glichst selbst entscheiden kann, neue Erfahrungen auch mit anderen machen zu wollen. So werden Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren F”higkeiten und Fertigkeiten gegeben.

1.2 P”dagogische Ausgangslage
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten liegt eine tiefgreifende Entwicklungsst–rung vor. Ihre Lebenssituation ist durch sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme erschwert. Von zentraler Bedeutung sind Beeintr”chtigungen von Wahrnehmung und Motorik.
Auspr”gung und Intensit”t des autistischen Verhaltens sind bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlich. Daf¸r werden vielf”ltige, insbesondere neurologische Ursachen angenommen. Autistisches Verhalten ist in seinem jeweiligen Erscheinungsbild nicht unver”nderbar, sondern durch Erziehung, Unterricht, F–rderung und Therapie langfristig beeinflussbar. Die Anregung von Ver”nderungsprozessen geschieht unter Ber¸cksichtigung der Pers–nlichkeitsentwicklung und des individuellen F–rderbedarfs.
Sonderp”dagogische F–rderung kn¸pft grunds”tzlich an die individuelle Ausgangslage des einzelnen Kindes und Jugendlichen an. Um die oft schwer zug”nglichen tats”chlichen F”higkeiten, Fertigkeiten und St”rken dieser Kinder und Jugendlichen zu erkennen, ist eine begleitende Diagnostik unverzichtbar. Differenzierte F–rderangebote m¸ssen dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand sowie dem Erleben und Verhalten der Kinder oder Jugendlichen angepasst werden.
Autistisches Verhalten steht im Zusammenhang mit Beeintr”chtigungen

Sonderp”dagogische F–rderung erschlieþt bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten durch sinnbezogene Aktivit”ten konkrete sprachliche und kommunikative Handlungsm–glichkeiten. Es wird dabei vorrangig die weitgehende Gebundenheit des Lernenden an das Vorhandensein von Empathie und Halt gebenden Beziehungen ber¸cksichtigt. Zudem sind die Notwendigkeit der Herausbildung kommunikativer Strategien, der Abbau von Ÿngsten und Irritationen vor allem im Blick auf Ver”nderungen und Abweichungen von Gewohntem sowie der Aufbau von Vertrauen, von Motivation und Offenheit f¸r Neues zu beachten.

2. F–rderbedarf
2.1 Besonderer p”dagogischer F–rderbedarf
Auf Grund ihrer ver”nderten Entwicklungs- und Lerngegebenheiten bed¸rfen Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten im Unterricht besonderer p”dagogischer Unterst¸tzung. Unterricht wird dem besonderen F–rderbedarf entsprechend eigens bestimmt und angepasst. Dabei werden die sich aus dem autistischen Verhalten und der besonderen Unterrichtssituation ergebenden Belastungen beachtet. F¸r die Kinder und Jugendlichen m¸ssen annehmbare, auf die pers–nliche Erlebniswelt bezogene K–rper- und Sinneserfahrungen sowie angemessene kognitive Lernangebote er–ffnet werden. Es bedarf personenbezogener Anl”sse, um Wahrnehmung aufzubauen und Emotionalit”t zu entfalten, Anpassungsbereitschaft zu f–rdern und Kommunikation in vielf”ltigen Ausdrucksformen einzu¸ben.

2.2 Sonderp”dagogischer F–rderbedarf
Bei den meisten Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten besteht Sonderp”dagogischer F–rderbedarf. Dieser kann f¸r das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen durch das Zusammenwirken physiologischer, psychischer, erzieherischer und sozialer Faktoren bedingt sein. Es sind deshalb medizinisch-therapeutische, psychologische, p”dagogische, soziale sowie pflegerische und technische Hilfen notwendig, ggf. mit der Unterst¸tzung durch auþerschulische Maþnahmetr”ger. Hierbei ist eine Abstimmung der verschiedenen Maþnahmen und Hilfen erforderlich, die es in ein p”dagogisches F–rderkonzept einzuarbeiten gilt. Erkenntnisse aus der bisherigen F–rderung, gegebenenfalls Informationen ¸ber weitere Funktionsbeeintr”chtigungen und Bedingungen des Umfelds bestimmen den individuellen Sonderp”dagogischen F–rderbedarf.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind auf interaktive Zusammenh”nge angewiesen, die durch soziale und emotionale Signale erfahrbar sind und durch Reaktionen auf Emotionen anderer Menschen ge¸bt werden k–nnen. Sie ben–tigen eine F–rderung, die Anl”sse schafft, Wahrnehmung und Emotionalit”t zu entwickeln sowie Anpassungsbereitschaft anzubahnen und Kommunikation in vielf”ltigen Ausdrucksformen einzu¸ben.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten ben–tigen Menschen, die ihre individuellen Ausdrucksformen verstehen und die durch die Vermittlung von geeigneten Kommunikationsformen und durch angemessenen Umgang vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen aufnehmen k–nnen. Dabei sind f¸r die Bezugspersonen Kenntnisse ¸ber Ursachen, Erscheinungsformen und Auswirkungen des Autismus notwendig. Die Bezugspersonen zeigen den Kindern und Jugendlichen den Weg in die Umwelt und zu Menschen und Dingen auf und begleiten sie dabei. Von den Bezugspersonen ist daher auch bei scheinbarer Unnahbarkeit und aggressivem Verhalten, bei Distanzlosigkeit und gesteigertem Bewegungsdrang immer die Bereitschaft zur Zuwendung gefordert. Sensibilit”t f¸r spezifische Ausdrucksformen, Vertrauen und Respektieren des Andersseins erm–glichen es dem Kind oder dem Jugendlichen, sich der Umwelt zu –ffnen und mit ihr in Kontakt zu treten.
Aus dem Sonderp”dagogischen F–rderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten erw”chst ein komplexes Aufgabenfeld der F–rderung, das die Entwicklung der k–rperlichen und geistigen, der emotionalen und sozialen sowie der kommunikativen F”higkeiten in allen Teilbereichen einschlieþt. Zu diesen Aufgaben geh–ren vor allem:

Der Sonderp”dagogische F–rderbedarf kann bei Erziehung und Unterricht auch erg”nzende medizinisch-therapeutische Hilfen erfordern. Diese m¸ssen in ein p”dagogisches Gesamtkonzept eingebettet und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den Diensten der unterschiedlichen Maþnahmetr”ger geleistet werden.

3. Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
Die Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs umfasst die Erhebung des individuellen F–rderbedarfs unter Ber¸cksichtigung der Entwicklungs- und Lerngeschichte sowie die Entscheidung ¸ber den Bildungsgang und den F–rderort. Die Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs findet in der Verantwortung von Schule und Schulaufsicht statt, die entweder selbst ¸ber sonderp”dagogische Kompetenz verf¸gen oder fachkundige Beratung hinzuziehen. Lernausgangslage und Lernentwicklung bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten werden durch eine begleitende Diagnostik gekl”rt. Der auf den Sonderp”dagogischen F–rderbedarf bezogene individuelle F–rderplan wird in interdisziplin”rer Zusammenarbeit unter Beteiligung der Eltern erstellt und fortgeschrieben. Die Feststellung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs findet auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen statt.

3.1 Ermittlung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs
Vielf”ltige Erscheinungsformen und h”ufig nicht erkennbare Ursachen erschweren die Diagnostik autistischen Verhaltens. In jedem Fall werden die Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen ber¸cksichtigt. Die Annahme autistischen Verhaltens beruht auf einer fach”rztlichen Diagnose, auf freier und gebundener Verhaltensbeobachtung und auf einer Anamnese und Exploration, bei denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen werden.
Bei der Ermittlung des Sonderp”dagogischen F–rderbedarfs erstellt eine Sonderschullehrkraft ein Gutachten, in dem im Rahmen einer Person-Umfeld-Analyse der Entwicklungsverlauf im sozio-kulturellen Umfeld dargestellt wird. Dabei wird der individuelle Entwicklungsstand in Bezug auf Kognition, Emotionalit”t und Sozialkompetenz einschlieþlich der Kommunikation und des Spracherwerbs erfasst. Auþerdem werden die Ergebnisse der medizinischen Diagnostik werden zudem ber¸cksichtigt. Einbezogen werden ebenso die Beschreibung des Umfeldes und seine Ver”nderungsm–glichkeiten wie der r”umliche Bedarf, die technisch-materielle Ausstattung sowie der therapeutische, sozialp”dagogische und pflegerische Bedarf.
F¸r die schulische F–rderung bedeutsame Informationen beziehen sich auf:

Im sonderp”dagogischen Gutachten werden die Stellungnahmen der an der Diagnose und F–rderung des Kindes oder des Jugendlichen beteiligten Personen ber¸cksichtigt. Es wird der Schulaufsicht mit einer Empfehlung zur Entscheidung ¸ber die besonderen oder die sonderp”dagogischen F–rdermaþnahmen vorgelegt. Bei dieser Entscheidung finden Beachtung: 

3.2 Entscheidung ¸ber den Bildungsgang und den F–rderort 
Auf der Grundlage der Empfehlung und unter Einbeziehung der Eltern, bei Vollj”hrigkeit der Sch¸lerin oder des Sch¸lers, entscheiden Schule und Schulaufsicht ¸ber den Bildungsgang und den F–rderort. 
F¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten gibt es keine eigene Schulart. Die sonderp”dagogische F–rderung kann in allgemeinen Schulen oder in Sonderschulen* erfolgen. Es m¸ssen die notwendigen s”chlichen, r”umlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sein. Sie sind im Vorfeld einer Entscheidung der Schulaufsicht im Zusammenwirken mit den Eltern, mit anderen Kostentr”gern wie Schultr”ger, Krankenkasse, Pflegekasse, Sozial- und Jugendhilfe abzukl”ren. Alle Entscheidungen ¸ber den individuellen Sonderp”dagogischen F–rderbedarf erfordern eine Ðberpr¸fung in regelm”þigen Abst”nden.

4. Erziehung und Unterricht
Ziele und Inhalte von Erziehung und Unterricht gehen vom Entwicklungsstand, der Lebenssituation und dem Lernverhalten der Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sowie dem jeweiligen Lerngeschehen aus. Erziehung und Unterricht sollen M–glichkeiten zur Selbstentfaltung er–ffnen, damit sich die Betroffenen als handelnde Personen erfahren. Dabei sind Erziehung und Unterricht vor allem in den Bereichen zu verwirklichen, in denen die Kinder und Jugendlichen ihre Umwelt erfahren, soziale Beziehungen aufbauen und F”higkeiten f¸r eine sinngebende Lebensgestaltung entwickeln k–nnen.
Die Lernsituationen und Hilfen sollen dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sich selbst im Bezug zu ihrer Umwelt erleben, von stereotypen Verhaltensweisen zur sachgerechten und zweckbezogenen Eigent”tigkeit gelangen und realistische Beziehungen zur Umwelt entwickeln. Der Unterricht bietet Gelegenheiten, die Isolation zu mildern oder aufzuheben, entwicklungsf–rderliche Beziehungen mit Personen und zu Gegenst”nden einzugehen sowie Formen des individuellen und sozialen Handelns aufzubauen.
Es werden Lernsituationen geschaffen, die geeignet sind, Selbstvertrauen und Selbstwertgef¸hl der Kinder und Jugendlichen unter Anerkennung individueller Leistungsm–glichkeiten und Lerngrenzen zu st”rken und Handlungsangebote auszusch–pfen und zu erweitern. Erziehung und Unterricht gelingen am besten auf der Grundlage einer verl”sslichen Beziehung und wechselseitigen Vertrauensbildung. Die Halt gebenden Beziehungen und die Glaubw¸rdigkeit der Lehrkr”fte sowie der Mitsch¸lerinnen und Mitsch¸ler sind wichtige Voraussetzungen f¸r neue Lernerfahrungen.
Diese Kinder und Jugendlichen ben–tigen vor allem zu Beginn der schulischen F–rderung vertraute Bezugspersonen, feste Gruppen und klare Strukturen, um die individuelle F–rderung sowie die F–rderung in einer Gruppe zum Tragen zu bringen. Sie brauchen Bezugspersonen, die sie in ihren individuellen Ausdrucksformen annehmen und verstehen und ihnen Wege in die Umwelt und den Zugang zu anderen Menschen aufzeigen und sie dabei unterst¸tzen. Wesentliche Voraussetzung f¸r das Miteinander im Unterricht ist, dass die Lehrkr”fte versuchen, das Ph”nomen Autismus f¸r sich und andere zu erkl”ren. Die Prinzipien der Individualisierung und Differenzierung, der Selbstt”tigkeit, der Wiederholung und Ðbung, der Praxisn”he, der Kontinuit”t, der Ganzheitlichkeit sowie der Einsatz von entsprechenden Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln haben im Unterricht besondere Bedeutung. Die daf¸r notwendige s”chliche und auch personelle Ausstattung erfolgt nach in den L”ndern geltenden Regelungen.
Der Unterricht f¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten orientiert sich am jeweilig festgelegten Bildungsgang. Die Bildungsinhalte m¸ssen mit Blick auf den Entwicklungsstand und die Lernvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen vermittelt werden. Die Lehrkr”fte ber¸cksichtigen dabei die p”dagogisch bedeutsamen Auswirkungen des autistischen Verhaltens, z.B. Vorlieben, Abneigungen, Angstverhalten, Stereotypien vor allem bei Bewegung und Spiel, insbesondere Alltagsrituale, Wahrnehmungsauff”lligkeiten, Eigenart bei Spracherwerb und Sprachgebrauch, besondere emotionale Sensibilit”t und soziale Charakteristika.
Die Anforderungen des Unterrichts sind differenziert und ¸berschaubar auf den Entwicklungsstand zu beziehen, Unterforderung ebenso wie Ðberforderung zu vermeiden. Im Unterricht bedarf es einer Strukturierung in individuelle Lernschritte und Sinneinheiten. Ver”nderungen des Lerntempos, des Umfangs des Lernstoffs, der Unterrichtsmethoden sowie des Einsatzes von Unterrichtsmaterialen erfolgen so, dass sie vom Kind oder Jugendlichem angenommen und bew”ltigt werden k–nnen. F¸r die meisten Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind besondere r”umliche Ausstattungen bereitzustellen. An ihrem vertrauten Lernplatz erleben sie Sicherheit, haben sie M–glichkeiten zum R¸ckzug in reiz”rmere Bereiche und k–nnen sie den noch nicht beeinflussbaren Zw”ngen der eigenen Arbeitsweise nachkommen.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sind angewiesen auf einen geordneten, klar strukturierten und zwischen den Lehrkr”ften abgestimmten Unterricht. Mit Hilfe eindeutiger Lernvorgaben f¸r die zu bearbeitenden Lerninhalte und unter Ber¸cksichtigung des individuellen Lerntaktes und Zeitrahmens ist der Unterrichtsverlauf zu planen. Im Unterricht sind die Hilfen zur Kontaktaufnahme und zur Verst”ndigung sowie f¸r das Handeln von nachhaltiger Bedeutung. Bei der Abfolge der Anforderungen und der Lernschritte ist darauf zu achten, dass Problemverhalten und Fehlleistungen auf der Grundlage sorgf”ltiger Analysen vermindert werden. Die Lernsituationen sind so zu entwickeln, dass sich unmittelbar erfahrbare Lernerfolge ergeben.
Die Kinder und Jugendlichen m¸ssen lernen, m–glichst in einem Raum der Geborgenheit selbst entscheiden zu k–nnen, neue Erfahrungen zu machen, Vorstellungen auszubilden, intentionale Handlungen und nahe Perspektiven zu entwickeln. Dazu bedarf es der Unterst¸tzung und Korrektur, der anhaltenden Anregung und Ermutigung durch die Lehrkr”fte.
Im Unterricht sind je nach Bedarf F–rdermaþnahmen anzubieten f¸r 

M¸ndliche, schriftliche und praktische Aufgaben k–nnen wechselseitig ersetzt, die Bearbeitungszeit kann verl”ngert werden. Unterschiedliche Formen unterst¸tzender Kommunikation k–nnen notwendig werden, um Nachteile aus Art und Schwere der Beeintr”chtigung auszugleichen. Hierbei k–nnen Hilfen anderer Maþnahmetr”ger erforderlich sein.
F¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten kann auf Antrag die Schulbesuchszeit durch die Schulbeh–rde im Rahmen landesrechtlicher Regelungen verl”ngert werden, wenn zu erwarten ist, dass das angestrebte Bildungsziel erreicht wird.

5. Formen und Orte sonderp”dagogischer F–rderung
Die F–rderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten erfolgt in unterschiedlichen F–rderformen und an unterschiedlichen F–rderorten, eigene Schulen gibt es f¸r sie nicht. Zunehmend werden Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an unterschiedlichen Lernorten erprobt.
Zu Beginn der schulischen Bildung kann Einzelf–rderung notwendig sein. Diese ist dann angezeigt, wenn angemessene individuelle Lern- und Arbeitsverhaltensweisen aufgebaut werden, um in einer Gruppen- oder Klassensituation bestehen zu k–nnen. In besonders begr¸ndeten F”llen k–nnen Einzelmaþnahmen auch im Hausunterricht durchgef¸hrt werden. Fr¸hf–rderung, aber auch besch”ftigungs- und arbeitsorientierende Maþnahmen sowie lebensbegleitende Hilfen haben einen hohen Stellenwert.

5.1 Sonderp”dagogische F–rderung durch vorbeugende Maþnahmen
Fr¸he Hilfen sind f¸r die Entwicklung von Kindern mit autistischem Verhalten von besonderer Bedeutung. Um zus”tzliche Entwicklungsverz–gerungen und Fehlentwicklungen zu verhindern, zu mindern oder weitergehende Auswirkungen zu vermeiden, muss das autistische Verhalten so fr¸h wie m–glich erkannt werden. Die F–rderung der Wahrnehmung, der Motorik, des emotionalen Erlebens, der Kommunikation, der Selbstst”ndigkeit und der sozialen Kompetenz ist grundlegende Aufgabe der vorschulischen Erziehung. Sie zielt auf die Entwicklung der Gesamtpers–nlichkeit und folgt in der gemeinsamen T”tigkeit von Kind und Erzieherperson dem Prinzip des Lernens durch Handeln.
Hierzu geh–rt es auch, situative und soziale Voraussetzungen zu schaffen, welche die Angebote in den nachfolgenden Bereichen in einem f¸r das Kind sinnvollen und ganzheitlichen Zusammenhang verbinden:

Alle Angebote sind in kindgerechte Spiel-, Erlebnis- und Bewegungsaktivit”ten einzubeziehen. Dabei h”ngt die Wirksamkeit fr¸her F–rderung von der Art der Vermittlung ab. Fr¸he F–rderung muss sich daher auf die Interaktion konzentrieren.
Erfolgreiche Fr¸hf–rderung beruht auf engem und vertrauensvollem Zusammenwirken der Eltern mit allen beteiligten Personen und Institutionen. Das k–nnen sein: Ÿrzte, Therapeuten, Gesundheits”mter, sozialp”diatrische Zentren, Fr¸hf–rderstellen, Kliniken, sonderp”dagogische Beratungsstellen, Kinderg”rten, Sonderkinderg”rten, schulvorbereitende Einrichtungen und andere Tr”ger von Maþnahmen. In diesem Zusammenhang nehmen die Eltern eine gleichberechtigte Rolle neben den Fachleuten ein.
Fr¸hf–rderung von Kindern mit autistischem Verhalten ist Bestandteil der allgemeinen Angebote im Kleinkind- und Vorschulalter. In den einzelnen L”ndern gibt es daf¸r unterschiedlichen Bezeichnungen und Zust”ndigkeiten.

5.2 Sonderp”dagogische F–rderung im gemeinsamen Unterricht 
Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten sollen weitgehend in den gemeinsamen Unterricht einbezogen werden. Durch Beobachtungslernen k–nnen alle Kinder und Jugendlichen ihre Verhaltensmuster in Sprache und in Kommunikation, in Bewegung und im Umgang miteinander erweitern und differenzieren. Die Lehrpl”ne der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen sind Grundlage f¸r den Unterricht. Die Leistungsbewertung erfolgt nach den in den einzelnen L”ndern geltenden Regelungen.
Im gemeinsamen Unterricht werden die didaktischen Grunds”tze des Unterrichts, vor allem Individualisierung und Differenzierung, welche die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten pr”gen, verwirklicht. Dar¸ber hinaus sind in Unterrichtsvorhaben f¸r die gesamte Schulklasse Ziele aufzunehmen, die sich aus den individuellen Lebenssituationen ergeben und das soziale Miteinander f–rdern. Die Interessen und Bed¸rfnisse der gesamten Lerngruppe sind zu ber¸cksichtigen.
Das Aufgabenfeld der sonderp”dagogischen Lehrkr”fte im gemeinsamen Unterricht bezieht sich im Wesentlichen auf

Zu den Aufgaben aller Lehrkr”fte geh–ren in diesem Zusammenhang

5.3 Sonderp”dagogische F–rderung in Sonderschulen
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, deren F–rderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gew”hrleistet werden kann, besuchen Sonderschulen mit unterschiedlichen F–rderschwerpunkten. Sonderschulen verf¸gen in der Regel ¸ber die konzeptionellen, personellen, baulich-r”umlichen und s”chlichen Voraussetzungen f¸r eine ganzheitliche Lern- und Entwicklungsf–rderung. Sie beziehen im Einzelfall Hilfen anderer Maþnahmetr”ger ein. Unterricht und Erziehung werden auf die jeweiligen Bed¸rfnisse des einzelnen Kindes oder Jugendlichen abgestimmt und im p”dagogischen Gesamtangebot f¸r die Klasse verwirklicht.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten k–nnen teils in allgemeinen Schulen, teils in Sonderschulen unterrichtet werden. F¸r sie bietet die Sonderschule zur Vorbereitung und Erg”nzung des gemeinsamen Unterrichts die notwendige sonderp”dagogische Unterst¸tzung. Dies bedingt eine enges Zusammenwirken von allgemeinen Schulen und Sonderschulen.

5.4 Sonderp”dagogische F–rderung in kooperativen Formen
Zusammenarbeit kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, von gemeinsamen Vorhaben wie Feste, Feiern, Schulleben, Projekte bis hin zum gemeinsamen Unterricht. Kooperative Formen der F–rderung erschlieþen allen Beteiligten M–glichkeiten zur wechselseitigen Ann”herung und zur Erfahrung von mehr Selbstverst”ndlichkeit im Umgang miteinander. Die Begegnungen von Kindern und Jugendlichen kooperierender Schulen oder Klassen lassen soziale Beziehungen und Verst”ndnis f¸reinander entstehen. Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten sammeln Erfahrungen ¸ber den Raum von Familie und Sonderschule hinaus. Sie machen Erfahrungen in der gemeinsamen Umgebung, die eine Teilhabe am Leben im Rahmen der gesellschaftlichen Eingliederung und der Freizeitgestaltung erleichtern. Vielfach k–nnen die f–rderlichen Aspekte des gemeinsamen Unterrichts auch in kooperativen Formen zur Geltung kommen.

5.5 Sonderp”dagogische F–rderung im Rahmen von Sonderp”dagogischen F–rderzentren
Sonderp”dagogische F–rderzentren k–nnen als regionale und ¸berregionale Einrichtungen den F–rderschwerpunkt autistisches Verhalten einbeziehen. Sie k–nnen sonderp”dagogische F–rderung in pr”ventiven, integrativen, teilstation”ren, station”ren und kooperativen Formen m–glichst wohnortnah und fachgerecht sicherstellen.

5.6 Sonderp”dagogische F–rderung im berufsbildenden Bereich, beim Ðbergang in die Besch”ftigungs- und Arbeitswelt sowie in das Erwachsenenleben
Der Ðbergang aus der allgemein bildenden Schule in die Besch”ftigungs- und Arbeitswelt oder in das Studium bedarf intensiver individueller Vorbereitung. Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern, der Arbeitsverwaltung, den Betrieben, den Werkst”tten f¸r Behinderte, den beruflichen Schulen, den Kammern, den Fachdiensten zur beruflichen Eingliederung und anderen Einrichtungen, die sich der Aufgabe der Eingliederung dieser Personengruppe annehmen.
Auf die F–rderung durch die allgemein bildende Schule folgt daher eine praxisorientierte F–rderung als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt. Hierzu ist es notwendig, stets neue Formen der Qualifizierung zu erproben.
Sonderp”dagogische F–rderung in Sonderschulen, im gemeinsamen Unterricht und durch Kooperation mit beruflichen Schulen zielt, wie auch f¸r alle Sch¸lerinnen und Sch¸ler g¸ltig, auf die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben, auf Besch”ftigung und Beruf. Projekte und Praktika mit entsprechender fachp”dagogischer Begleitung dienen der Eingliederung.
Ðber Bem¸hungen zur Eingliederung in Arbeit und Beruf hinaus soll die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben die Jugendlichen bef”higen,

6. Zusammenarbeit
Die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten macht eine B¸ndelung unterschiedlicher Kompetenzen und eine wechselseitige Verkn¸pfung der F–rderangebote und -hilfen notwendig. Alle Bem¸hungen sind darauf auszurichten, die Lebensqualit”t f¸r diese Kinder und Jugendlichen zu steigern. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Eltern hinsichtlich des Erlebens und Verhaltens des Kindes oder Jugendlichen auch auþerhalb der Schule sind in die F–rderung einzubeziehen. Andererseits m¸ssen die Eltern ¸ber wichtige Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen in der Schule informiert werden. Sorgf”ltige Beobachtung und genaue Beurteilung der Entwicklungsprozesse durch die Lehrkr”fte tragen dazu bei, das autistische Verhalten besser zu verstehen und daraus angemessene Schlussfolgerungen f¸r die F–rderung zu ziehen. Gegenseitiger Austausch von Beobachtungen, Erfahrungen und Informationen ¸ber die Entwicklung verhilft zu einer ganzheitlichen und kontinuierlichen F–rderung.
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem Personal von Fr¸hf–rderung, Kinderg”rten, Schulen, Ganztagsbetreuung, Heimen und Selbsthilfegruppen, Therapiezentren sowie der medizinischen Dienste erforderlich. An der Zusammenarbeit sind ¸ber die Schule hinaus unterschiedliche Maþnahmetr”ger beteiligt wie:

7. Einsatz und Qualifikation des Personals
Unterricht und Erziehung f¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten verlangen spezifische Kompetenzen der Lehrkr”fte, die der kognitiven, sprachlichen, sensorischen, motorischen, emotionalen und sozialen Entwicklung entsprechen m¸ssen. Die Lehrkr”fte ben–tigen Kenntnisse und F”higkeiten, um die Erlebniswelt und Verhaltensweisen autistischer Menschen zu erkennen und zu verstehen. Unabdingbar sind das Wissen ¸ber Schweregrade und Auspr”gungen autistischen Verhaltens und die F”higkeit zur lautsprachlichen, nichtlautsprachlichen und unterst¸tzenden Kommunikation. In die notwendig interdisziplin”r angelegte Aus- und Fortbildung sind Erfahrungen aus der F–rderung und Erkenntnisse der einschl”gigen Wissenschaftsdisziplinen einzubeziehen.
Der Unterricht f¸r Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten ist grunds”tzlich Aufgabe der Lehrkr”fte aller Schulen. Die Eignung f¸r diese Aufgabe setzt Aufgeschlossenheit und Bef”higung f¸r die besonderen Herausforderungen des F–rderschwerpunktes autistisches Verhalten voraus. In p”dagogisch-psychologischer und didaktisch-methodischer Hinsicht m¸ssen die Belange autistischer Kinder und Jugendlicher ber¸cksichtigt werden. Regelm”þige Teilnahme an - ggf. auch l”nder¸bergreifenden - Fortbildungsveranstaltungen ist notwendig.
Zur Erf¸llung der besonderen Aufgaben von Erziehung und Unterricht sind unverzichtbar: 

I.A. E r h a r d
Ministerialdirektor


© StMUK Ref. IV/7