Damit nichts passiert

„Allein die Dosis macht das ein Ding kein gifft ist.“
Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim genannt Paracelsus

Sicherheit geht vor

Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen sehr gewandelt, und die Veränderungen schreiten unaufhaltsam fort. Immer komplexere Arbeitsabläufe im Unterricht machen es erforderlich, die begleitenden Vorsorgemaßnahmen zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung weiterzuentwickeln.

Mit der folgenden Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht werden die am 06.04.1973 beschlossenen Empfehlungen für Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht in der Fassung vom 09.09.1994 fortgeschrieben.

Die Neufassung des Richtlinientextes referiert zu diesem Zweck den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungs- vorschriften und technischen Regeln (wie Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen).

Schwerpunkte der Neuregelung betreffen u.a.:

  • Gefahrstoffe und deren Entsorgung
  • Gasanlagen und Druckgasflaschen
  • Radioaktive Stoffe und Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen
  • Laser
  • Umgang mit Lebewesen
  • Mikrobiologische und gentechnische Arbeiten
  • Regelungen zu Technik/Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Kunst
  • Arbeitsschutz und Einrichtung von Fachräumen

 

Darüber hinaus soll sicherheits- und verantwortungsbewusstes Handeln als fächer- und schulformübergreifendes Erziehungsziel verstanden werden.

Der Lehrer wird hinsichtlich seiner Vorbildfunktion als lehrende und handelnde Person angesprochen, damit er sich seinerseits aufgerufen fühlt, sowohl Verhaltens- als auch Einstellungs und Bewusstseinsänderung i.S. von Sicherheits- und Umweltbewusstsein pädagogisch umzusetzen. Zielsetzung der Richtlinien ist es, das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen zu schärfen und das natürliche Interesse von Lehrern und Schülern an sicheren Arbeitsbe- dingungen durch umfassende Informationen und klare rechtliche Rahmenbe- dingungen zu unterstützen. Im Interesse einer einheitlichen Regelung wurde diese Empfehlung mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) abgestimmt. Mit diesem Beschluss gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1994 als aufgehoben.

2. Informationen zur Sicherheit an Schulen

Die Organisation der Sicherheit in der Schule wurde mit der KMBek „Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung“ vom 11.12.2002 beschrieben.
Im Sinne der Aufgabenzuordnung sind das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung und die Fachberater* des Bereichs Verkehrs- und Sicherheitserziehung an allen Schularten explizit für den Bereich der Sicherheit zur Unterstützung der Schulleiter an den Schulen zuständig. Diese werden regelmäßig durch das Seminar Bayern und die KUVB an der ALP in Dillingen fortgebildet.
 Die von diesen Fachberatern betreuten Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich an den jeweiligen Schulen müssen ihre Schulleiter im Bereich Sicherheit und Unfallverhütung beraten und unterstützen (technische Mängel, Probealarme und Brandschutz, Erste Hilfe, Unfallverhütung, Verkehrssicherheitskonzept der Schule, Rettungswege, Multiplikation von Material zur Sicherheitserziehung…). 

*) Anmerkung zu den FachberaternVorlesen lassen

Die Fachberater haben je nach Schulart unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Grund-/ Mittelschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) bei den Staatlichen Schulämtern
  • Förderschulen: Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (Verkehrserziehung und Unfallverhütung) an den Regierungen
  • Realschulen: Fachberater für Verkehrserziehung- und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Gymnasien:Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei den Ministerialbeauftragten
  • Berufliche Schulen: Fachberater für Sicherheitsangelegenheiten an den beruflichen Schulen in Bayern bei den Regierungen sind zudem im Rahmen der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit auch für die Verkehrserziehung zuständig.

3. Weitere nützliche Links

Seite empfehlen

Vorlese-Steuerung schließen

Seite empfehlen