Wenn eine Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst nicht möglich war ...

... bestehen für gymnasiale Lehramtsabsolventinnen und -absolventen Einstellungsmöglichkeiten ...

Neben der Bewerbung um Einstellung in den staatlichen gymnasialen Schuldienst können sich die gymnasialen Lehramtsassessorinnen und -assessoren auch um Einstellung an staatlichen Beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen und Berufsoberschulen), Fachakademien und Wirtschaftsschulen bewerben.

Diese Stellen werden ca. Ende April bis Ende Juni jeden Jahres im Forum Berufliche Schulen ausgeschrieben. Die Bewerbung ist direkt an den Schulleiter der betreffenden Schule zu richten.

Wird ein solches für berufliche Schulen ausgeschriebenes Stellenangebot angenommen und ist eine Verbeamtung der an der beruflichen Schule vorgesehen, führt dies zum Verlust der Wartelistenberechtigung für das Gymnasium.

Ein späterer Wechsel an ein staatliches Gymnasium ist nur im Zuge einer Versetzung möglich. Voraussetzung für eine Versetzung ist sowohl eine geeignete Einsatzmöglichkeit am gewünschten Zielort als auch die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen am Gymnasium zum Termin der Versetzung.

Schon immer hat ein Teil der Bewerberinnen und Bewerber für den gymnasialen Staatsdienst eine Anstellung im nichtstaatlichen Bereich gefunden. Derzeit sind von ca. 400 Gymnasien ca. 100 nichtstaatlich, d. h. sie stehen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft.

Auskünfte über offene Stellen und die jeweiligen Bewerbungsverfahren erteilen

für den Bereich weiterer öffentlicher Schulen

  • die Schulreferate der Städte und
  • der Zweckverband Bayerische Landschulheime, Postfach 40 20 80, 80720 München

und für den Bereich privater Schulen

  • der jeweilige Schulträger (Adressen können für Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen u. a. Schularten dem „Schulverzeichnis“ entnommen werden, das an den Seminarschulen vorhanden ist oder beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 80288 München, bezogen werden kann oder der Schuldatenbank).

Für Schulen in evangelischer bzw. katholischer Trägerschaft (privat im Sinne der Beurlaubungspraxis) erhalten Sie Informationen über freie Stellen über den Lehrerpilot (sh. unten). Hier können Sie das gemeinsame Stellenportal der kirchlichen Schulen nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie

  • bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern, Pädagogisches Referat, Gleißbühlstraße 7, 90402 Nürnberg (Tel. 0911/244 11-13) und
  • über das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Str. 4, 80336 München

Schulsuche

Erweiterte Suche

Seit September 2017 werden Maßnahmen der Zweitqualifizierung für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien (bzw. Realschulen) nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz angeboten, die zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund-, Mittel- bzw. Förderschulen führen. Nähere Informationen hierzu sind hier zu finden.


Wege in den Vertretungspool einer Schule

Zahlreiche Gymnasien bieten befristete Arbeitsverträge für Vertretungskräfte an.

  • Jeder Bewerber kann sich formlos direkt an den einzelnen Gymnasien bewerben. Kontaktadressen finden Sie in der Schulsche.
  • Zusätzlich kann man sich über das Bewerberportal für Vertretungskräfte im Internet bewerben. Diese Bewerbungen sind nur von den Leitern staatlicher Schulen einsehbar.

Bei befristeten Verträgen entscheidet die Schulleitung des staatlichen Gymnasiums selbst über die Auswahl eines Interessenten. Stehen dem Gymnasium in ausreichendem Maße Mittel für Arbeitsverträge zur Verfügung, die vom Staatsministerium angefordert und vergeben werden, wird an der Schule eine Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses von der Vertretungskraft und der Schulleitung unterschrieben. Der endgültige Vertrag wird von der jeweils zuständigen Regierung ausgestellt.

Grundsätzlich werden die Verträge befristet geschlossen; längstens bis zum Ende des Schuljahres. Im Falle einer Krankheitsvertretung währt die Befristung bis zum Ende des Vertretungsfalles.

Schulsuche

Erweiterte Suche

Stand: 27. März 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Sonstige Anstellungsmöglichkeiten

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.